Dietmar1968
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« Antworten #90 am: 23 Februar 2009, 23:45:45 » |
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Ich bin kein Pornoexperte, aber soviel ich weiss darf man auch Filme im Ausland bestellen, die "nur" gegen §184 verstossen. Das sind keine Kinder oder Tierpornos, sondern normale Pornos, die halt beschlagnahmt wurden. Der Paragraph für Kinder- und Tierpornos lautet, glaub ich $184b und c. Man sollte das nicht vermischen.
Dass man das nicht vermischen sollte, stimmt. Was jedoch nicht stimmt und anscheinend hier auch nur die Wenigsten wissen, ist die Sache mit dem Import. Unglaublich aber wahr: garkeine pornographischen Medien dürfen aus dem Ausland importiert werden.Garkeine, also nichtmal legale (nichtbeschlagnahmte) Pornos, die auch in deutschen Videotheken erhältlich sind?
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SAL
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« Antworten #91 am: 24 Februar 2009, 02:12:49 » |
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Keine pornos ausm Ausland? Wäre mir neu, da bei mir im Laden jede Woche Pakete ausm Ausland ankommen wo solch Zeug drin ist. Das sind auch ausländische pornos, meistens aus England oder den kälteren Staaten im Norden. ("Man's Best"  )
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Jerkin' off while jumping from a Skyscrapers roof is like fucking a sheep and then askin the Sheperd if you get the wool cheaper.
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Intergalactic Ape-Man
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I'd buy that for a dollar!
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« Antworten #92 am: 24 Februar 2009, 05:39:43 » |
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Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch. Natürlich sehen die Zöllner bei der Selektion ganz genau, wenn es sich z.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt. Das ist so, wie man seine Weihnachtsgeschenke schon nach der Form sortieren kann. Einzelversand ist natürlich nach einschlägigen Absendern interessanter und wird sonst nur stichprobenartig kontrolliert. Es soll ja vor allem auch Zoll/Steuer eingetrieben werden, da interessieren die Formate potentiell über der Freigrenze. Zur allgemeinen Unwissenheit der Beamten: Ich weiß nicht, ob es an unserem beschaulichen Zollamt liegt, oder ob es genrell so ist, aber musstet ihr auch schon erklären, daß es in z.B. Australien eine andere Dollarwährung gibt, als in den USA? Und wenn ihr mal eine Abholbenachrichtigung bekommt, macht euch den Spaß, ruft vorher an und laßt euch die Titel vorlesen "damit ihr wißt, was das für ein Paket ist". Martialisches Englisch schüchtern radebrechende Baumann und Clausen Verschnitte sind einfach goldig. 
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Ey Mann - Wo is' mein Auto? (7/10) Midnight Run - 5 Tage bis Mitternacht (5/10) Die Oma ist tot (7/10) Neues von der Katze mit Hut (8/10) 3 Engel für Charlie - Volle Power (8/10) Blue Velvet [1986] (9/10) Die Sehnsucht der Veronika Voss (8/10) Nicht versöhnt oder es hilft nur Gewalt wo Gewalt herrscht (4/10) Nacht und Nebel (8/10)
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Roughale
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« Antworten #93 am: 24 Februar 2009, 08:25:15 » |
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[weil Karneval Scheisse ist]Stichproben, verdächtige Absender (z.B. bekannte Adresse), wenn die Zollerklärung magelhaft ist kann man hinzitiert werden um das Paket zu öffnen (wann sie es wirklich selber öffnen dürfen ist mir auch nie klar geworden)[/weil Karneval Scheisse ist]
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 esta es la mejor mota When there is no more room for talent OK will make another UFC
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Anderssen
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« Antworten #94 am: 24 Februar 2009, 11:02:49 » |
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Danke für die Nicht-Karneval-Antworten  z.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt. Stichproben, verdächtige Absender Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist. Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?
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Intergalactic Ape-Man
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I'd buy that for a dollar!
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« Antworten #95 am: 24 Februar 2009, 11:12:21 » |
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Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden?
Warum sollte das im Ausland jemand tun? Und Stichproben sind halt Stichproben. Reiner Zufall.
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Ey Mann - Wo is' mein Auto? (7/10) Midnight Run - 5 Tage bis Mitternacht (5/10) Die Oma ist tot (7/10) Neues von der Katze mit Hut (8/10) 3 Engel für Charlie - Volle Power (8/10) Blue Velvet [1986] (9/10) Die Sehnsucht der Veronika Voss (8/10) Nicht versöhnt oder es hilft nur Gewalt wo Gewalt herrscht (4/10) Nacht und Nebel (8/10)
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karl
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« Antworten #96 am: 24 Februar 2009, 17:31:44 » |
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Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet!
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Kingpin
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« Antworten #97 am: 24 Februar 2009, 19:25:07 » |
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Pornographie darf nur gewerblich importiert werden. Laut dieser Infotainment Sendung über den Zoll, die ab und an im TV kommt, machen sich die Zollprüfer sogar daran, den Inhalt dahingehend zu prüfen, sofern nicht vom Cover aus schon Klarheit besteht. Bist du Privatperson und wird dein Import als pornographisch klassifiziert, wird er eingezogen und deine DVD/BRD ist futsch.
Wenn es nur das wäre... In der Regel wird aber zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet! Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99): Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
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Kingpin
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« Antworten #98 am: 24 Februar 2009, 19:29:42 » |
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Danke für die Nicht-Karneval-Antworten  z.B. um einen Luftpolsterumschlag mit einer DVD handelt. Stichproben, verdächtige Absender Das Erraten des Inhalts anhand der Verpackung stelle ich mir allerdings schwierig vor; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Zoll wirklich so arbeiten kann. Eine Verpackung, in der augenscheinlich eine DVD drin sein könnte, wäre zwar zum Beispiel ein Indiz dafür, dass vielleicht eine DVD da drin ist, sagt aber noch nichts darüber aus, was auf der DVD drauf ist, geschweigedenn ob dies in unserem Inselstaat illegal ist. Bei "verdächtigen" Absendern könnte ich mir schon eher vorstellen, dass dort Stichproben gemacht werden; aber was ist z.B. mit namhaften Versandhäusern, die im Ausland ganz normal ihr Zeug vertickern dürfen? Führen diese denn tatsächlich eine Liste darüber, was die Jugendschützer in Deutschland zur Zeit gerade doof finden? Grundsätzlich steigt auch mit dem in der Deklaration genannten Preis das Zoll-"Risiko", d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird. 
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« Letzte Änderung: 24 Februar 2009, 19:32:38 von Kingpin »
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wusselpompf
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« Antworten #99 am: 24 Februar 2009, 23:16:24 » |
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d.h. alles was jenseits der (peinlich geringen) Zollfreigrenze liegt, wird wahrscheinlich gefilzt. Und bei den üblichen verdächtigen Versendern, die gerne falsch deklarieren, kann man sich auch fast sicher sein, dass gefilzt wird.  die Freigrenze wurde ja nun immerhin auf 150€ erhöht.
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karl
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« Antworten #100 am: 25 Februar 2009, 10:55:47 » |
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Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99): Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden...
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Kingpin
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« Antworten #101 am: 25 Februar 2009, 11:42:23 » |
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Nö, i.d.R. passiert da nix weiter, da vom inländischen Käufer strafrechtlich sowieso nix zu holen ist; vgl. Urteil OLG Hamm (2 Ss 1291/99): Leitsatz: Der ohne Weiterverbreitungsabsicht bei einem ausländischen Versand bestellende inländische Endverbraucher pornographischer Schriften macht sich nicht als "Einführer" im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB strafbar.
Naja, mittlerweile wird das wohl oft toleriert. Ich bekomme jedoch auch immer wieder von Leuen zu hören, die dann Post von der Staatsanwaltschaft bekamen. Oft werden die Verfahren allerdings eingestellt. Ich würde mich jedoch nicht drauf verlassen, auch nicht, wenn es schon mal ein wie von dir genanntes Urteil gab. Da kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden... Ja, Post mag das geben, aber spätestens wenn man denen mit o.g. Urteil kommt, geben die Ruhe - da hat sich schon eine Staatsanwaltschaft blamiert, da muss man sich nicht nochmal mit rumärgern.  Und mit der Rechsprechung eines Oberlandesgerichts will man sich als Amtsrichter auch ungerne anlegen, insb. da o.g. Urteil des OLG Hamm eine Revisionsentscheidung ist - und selbst wenn, ist das Thema spätestens in der nächsten Instanz erledigt. Da darf man sich eben nur nicht einschüchtern lassen.
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