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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: PierrotLeFou am 3 Februar 2018, 13:39:10

Titel: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 3 Februar 2018, 13:39:10
(Anmerkung krakrax: Dies Thema ist aufgrund Verlagerung des inhaltlichen Schwerpunktes aus dem Korrekturforum hierher verschoben worden)



https://ssl.ofdb.de/film/308524,Die-Dunkle-Seite-der-Wikipedia
https://ssl.ofdb.de/film/308525,Zensur---Die-organisierte-Manipulation-der-Wikipedia-und-anderer-Medien

Für mich sieht das nach dem "Marco Pino"-Fall aus; dort war die (sehr unseriöse) Doku über "Sexualisierung" von Schulkindern durch "linksgrünversiffte" Lehrpläne auch bloß auf Youtube zu bekommen und nicht auf DVD, BluRay, VHS, im Kino, im TV... (Palaber-Rhabarber erinnert wich womöglich... ;))


Soweit ich das gerade überblicke, liegt der Fall hier ähnlich... Marcus Fiedler dürfte wohl ebensowenig als Person öffentlichen Interesses gelten... (und soll sich dubiosen Quellen zufolge, die überhaupt auf ihn eingehen, als "Hobbyfilmemacher" bezeichnen...) Demnach hätten die Filme nichts auf der OFDb verloren. (Und dass Wikipedia keine seriöse Quelle ist, sollte jedem auch unabhängig von der politischen Position klar sein...)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 3 Februar 2018, 16:46:41
Falls diese Dokus ausschließlich auf YouTube zu sehen sind, YouTube-Fassungen jedoch von der OFDb ausgeschlossen sind, dann müßten die Einträge gelöscht werden. Leider finde ich im Regelwerk nichts über YouTube.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 3 Februar 2018, 17:25:37
Fehlt eigentlich nur noch der Link auf youtube auf das Werk. Ganz ehrlich: löschen. Diese Doku wirkt sowieso etwas semiprofessionell.

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 3 Februar 2018, 22:00:48
Man kann Amateur als Genre ergänzen.
Manipulativ oder nicht, seriös oder nicht, da könnten auch alle Trashfilme gelöscht werden. Und Xavier Naidoo ist eine Person öffentlichen Interesses. Da bleibt nur noch die Plattform übrig. Wer noch in der Steinzeit lebt, für den sind Online-Filme natürlich ein No-Go. Oder ist das wieder nur ein Vorwand, weil der Inhalt nicht genehm ist? ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 3 Februar 2018, 23:25:59
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 Februar 2018, 22:00:48Oder ist das wieder nur ein Vorwand, weil der Inhalt nicht genehm ist? ;)

Ich kenne die Doku nicht. Ich denke bloß, dass man sie wie den Marco Pino-Film behandeln müsste, weil sie entstehungs- & vertriebsmäßig ausgesprochen ähnlich gelagert ist. Und laut FAQ kam damals nur "Person öffentlichen Interesses" infrage, was mir bei Marco Pino etwas fragwürdig erschien - und nun bei Marcus Fiedler erneut...

Dass die OFDb reine Youtube-Filme ausschließt wäre dann ja eher ein Problem des FAQ... Da müsste man dort ansetzen und nicht im Forum absprechen, dass man das FAQ einfach unbeachtet lässt, weil es veraltet sei.

Zumindest den "Zensur"-Titel könnte man womöglich mit Hinweis auf Interview-Partner wie Xavier Naidoo und Ken Jebsen durchgehen lassen. Allerdings verlangt das FAQ nach einem "Ersteller", nicht nach einem berühmten Interviewpartner ("erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses") :exclaim:


Ob die Dokus mir nicht genehm sind, weiß ich noch nicht. Scheint mir überflüssige Entrüstung zu sein, weil ohnehin kein Mensch bei klarem Verstand Wikipedia als seriöse, ungeprüft übernehmbare Quelle auffassen sollte... (im naturwissenschaftlichen Bereich mag das vielleicht noch mit Abstrichen gehen...) Und ich würde mich nicht wundern, falls da ein verschwörungstheoretischer Anstrich mitschwingen sollte.


Was mir in der Tat nicht so genehm ist, das wären neben fehlerhaften Unsinnsreviews zu Vorbehaltsfilmen eher die ganzen Links auf die Seiten der Identitären Bewegung usw., welche in letzter Zeit vermehrt auf der OFDb auftauchen.

Hier geht es mir wirklich nur darum, welche Grenzen für die OFDb-Würdigkeit gezogen werden sollen.
Zitat
Was darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)

Fertiggestellt ist es, zugänglich ist es auch als Youtube-Stream, den man unter "etc." fallen lassen könnte. Aber besteht dafür öffentliches Interesse?

ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm NEIN
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses NEIN (So eine Person wird aber in einem der Filme interviewt)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen NEIN?
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN


Mich erinnert das sehr an den Marco-Pino-Fall... (Und ich glaube, dass sogar du (@Palaber-Rhabarber) es warst, der meinte, wenn ich schon nichts finde, was für einen Verbleib spricht, könne es wohl weg... ;))

(Oder bist due der Meinung, dass jeder ausschließlich im Internet zu findende Interviewfilm von Amateurfilmern mit (nicht einmal ausschließlich) Personen des öffentlichen Interesses in die OFDb soll? Bei gleichzeitigen Beharren darauf, dass Werbespots und Musikvideos von weltweit renommierten Filmschaffenden nicht die OFDb sollen, finde ich das etwas sonderbar... ;))
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 4 Februar 2018, 01:10:58
Mir stellt sich die Frage, warum vermutlich manipulative YouTube-Dokus von der OFDb ausgeschlossen werden sollten, wenn gleichzeitig ebensolche TV-Dokus eingetragen werden dürfen.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 4 Februar 2018, 01:21:38
Übrigens sind beide hier in Frage gestellten Werke in der IMDB eingetragen. Wenn die Werke für die IMDB gut genug sind, sollten sie es für die OFDb eigentlich auch sein.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 Februar 2018, 01:39:53
Zitat von: krakrax am  4 Februar 2018, 01:10:58
Mir stellt sich die Frage, warum vermutlich manipulative YouTube-Dokus von der OFDb ausgeschlossen werden sollten, wenn gleichzeitig ebensolche TV-Dokus eingetragen werden dürfen.

Es soll ja gar nicht um Inhalt, Niveau oder Moral gehen, sondern um Relevanz...

Scorsese dreht einen 30sekündigen Adidas-Werbespot - relevant?
Godard singt unbeholfen in seine Videokamera und veröffentlicht das später als offenen (Video)brief - relevant?
Ein Fromm dreht für die öffentlich-rechtlichen eine 45minütige Doku über die AfD - relevant?
Ein mäßig bekannter Vlogger dreht eine 45minütige Doku über die AfD und stellt sie ins Netz - relvant?
Ein mäßig bekannter Vlogger singt unbeholfen in seine Cam und veröffentlicht das im Netz mit Vor- und Abspann - relevant?

Wenn man auf der OFDb nicht jeden einzelnen LeFloid-YT-Clip eingetragen haben will, benötigt man schon eine Liste von No-Gos... Man sollte sich auch fragen, ob man dilettantische YT-Clips aus dem Umfeld von "Schockierende Wahrheit - Wir werden von Satanisten regiert" etc. in der OFDb haben will; und wie man - falls nicht - dafür sorgen will, dass sowas nicht in die OFDb darf, ein Marco Pino-Filmchen hingegen schon. (Dann käme man vermutlich nicht umhin, Budget, Vor-/Abspann, Klickzahlen und/oder andere Details im Zusammenhang mit Streams im FAQ-Bereich auszunehmen, um praktikabel auszusieben. Und das wäre schon nicht mehr sonderlich praktikabel...)

Bisher hat man das Ganze ja dadurch bewerkstelligt, dass man DVD, VHS, Laserdisk, BluRay, CD, Kino, TV, Festival, Filmersteller öffentlichen Interesses oder historische Bedeutsamkeit zur Bedingung gemacht hat (ohne Personen öffentlichen Interesses oder historische Bedeutsamkeit zu definieren, was ein wenig Spielraum lässt).

Wenn man Videostreams im Netz auf der OFDb aufnehmen will, was man mit Webserien ja im Grunde schon getan hat, wäre also nach geltendem FAQ die Person öffentlichen Interesses oder aber die historische Bedeutsamkeit notwendig.
Das unterscheidet sie von Filmen, die auf DVD, VHS, Laserdisk, BluRay, CD, Kino, TV, Festivals erschienen sind: Dort wird bereits aufgrund des jeweiligen Mediums angenommen, dass sie von öffentlichem Interesse sind.


Überarbeitet werden müsste das FAQ ja ohnehin noch immer, da eine Vielzahl äußerst populärer nicht fertiggestellter Filme trotz FAQ-Regelungen Eingang in die OFDb gefunden haben; erstellt von ranghohen OFDb-Größen und teilweise mit zusätzlichen Infos versehen.
Und auch die Tatsache, dass Fertigstellung (A), Zugänglichkeit (B) und öffentliches Interesse (C) nötig sind, C aber bereits durch B erfüllt ist, macht keinen Sinn; davon, dass A und B seit vielen Jahren in mehreren populären Sonderfällen dann doch nicht notwendig sind, ganz zu schweigen. (Bzw. habe ich es gerade ja schon geschrieben... ;))
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 Februar 2018, 01:44:24
Zitat von: krakrax am  4 Februar 2018, 01:21:38
Übrigens sind beide hier in Frage gestellten Werke in der IMDB eingetragen. Wenn die Werke für die IMDB gut genug sind, sollten sie es für die OFDb eigentlich auch sein.

Die IMDb führt allerdings auch Talkshows, mehrere auf der OFDb regelmäßig gelöschte Amateurproduktionen, trollende Fake-Einträge, falsche Einträge, Werbespot-Sammlungen, Werbespots, Trailer, Musikvideos, Videospiele...


Ich mag die Offenheit der IMDb diesbezüglich (und würde eine größere Offenheit auf den Gebieten des Werbespots und des Musikvideos ja zB durchaus begrüßen), würde die aber wahrlich nicht zum großen Vorbild machen und alles unbekümmert übernehmen wollen, weil da im Grunde mit einer gewissen Zügellosigkeit auch ein paar Fragwürdigkeiten entstanden sind. ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 4 Februar 2018, 02:42:48
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 Februar 2018, 22:00:48Oder ist das wieder nur ein Vorwand, weil der Inhalt nicht genehm ist? ;)
Dafür ist der Inhalt zu uninteressant, um sowas zu unterstellen. :unknown:
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 4 Februar 2018, 21:46:30
ZitatIch kenne die Doku nicht. Ich denke bloß, dass man sie wie den Marco Pino-Film behandeln müsste, weil sie entstehungs- & vertriebsmäßig ausgesprochen ähnlich gelagert ist. Und laut FAQ kam damals nur "Person öffentlichen Interesses" infrage, was mir bei Marco Pino etwas fragwürdig erschien - und nun bei Marcus Fiedler erneut...

Dieser Marcus Fiedler müsste sich bei dir bedanken. Spätestens mit diesem Thema hast du ihn (unfreiwillig) zur Person öffentlichen Interesses gemacht. ;)

ZitatDass die OFDb reine Youtube-Filme ausschließt wäre dann ja eher ein Problem des FAQ... Da müsste man dort ansetzen und nicht im Forum absprechen, dass man das FAQ einfach unbeachtet lässt, weil es veraltet sei.

Die FAQ schließen Online-Medien nicht aus.

ZitatOb die Dokus mir nicht genehm sind, weiß ich noch nicht. Scheint mir überflüssige Entrüstung zu sein, weil ohnehin kein Mensch bei klarem Verstand Wikipedia als seriöse, ungeprüft übernehmbare Quelle auffassen sollte... (im naturwissenschaftlichen Bereich mag das vielleicht noch mit Abstrichen gehen...) Und ich würde mich nicht wundern, falls da ein verschwörungstheoretischer Anstrich mitschwingen sollte.

Dafür, dass du die Dokus nicht kennst, spekulierst du reichlich über den möglichen Inhalt. Aber wieso und weshalb? Ich dachte, das Thema wäre egal. Das bläst den Thread nur unnötig auf.

ZitatWas mir in der Tat nicht so genehm ist, das wären neben fehlerhaften Unsinnsreviews zu Vorbehaltsfilmen eher die ganzen Links auf die Seiten der Identitären Bewegung usw., welche in letzter Zeit vermehrt auf der OFDb auftauchen.

Dafür kannst du ein Thema außerhalb des Korrekturforums eröffnen.

ZitatHier geht es mir wirklich nur darum, welche Grenzen für die OFDb-Würdigkeit gezogen werden sollen.
Zitat
Was darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)

Fertiggestellt ist es, zugänglich ist es auch als Youtube-Stream, den man unter "etc." fallen lassen könnte. Aber besteht dafür öffentliches Interesse?

ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm NEIN
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses NEIN (So eine Person wird aber in einem der Filme interviewt)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen NEIN?
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN

- Veröffentlichung auf Medium wie etc.? Ja (You-Tube = etc.)
- erstellt von einer Person des öffentlichen Interesses? Ja (veröffentlicht Filme auf einem öffentlichen Medium)

ZitatMich erinnert das sehr an den Marco-Pino-Fall... (Und ich glaube, dass sogar du (@Palaber-Rhabarber) es warst, der meinte, wenn ich schon nichts finde, was für einen Verbleib spricht, könne es wohl weg... ;))

Falsch. Aber der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Schreib es einfach noch ein paar Mal. ;)

ZitatOder bist due der Meinung, dass jeder ausschließlich im Internet zu findende Interviewfilm von Amateurfilmern mit (nicht einmal ausschließlich) Personen des öffentlichen Interesses in die OFDb soll?

Iche stelle diesbezüglich keine Forderungen. Dokumentationen und Amateurfilme sind aber keine Auschluss-Kriterien für die OFDb. Falls Online-Medien (mehrheitlich) nicht erwünscht sind, müsste man es im FAQ-Text auch explizit niederschreiben.

ZitatBei gleichzeitigen Beharren darauf, dass Werbespots und Musikvideos von weltweit renommierten Filmschaffenden nicht die OFDb sollen, finde ich das etwas sonderbar... ;)

Sonderbar finde ich, wenn du mir eine Frage stellst und im nächsten Satz die nicht gegebene Antwort schon einarbeitest. Wie mit Werbespots und Musikvideos zu verfahren ist, steht doch im FAQ-Text. Und nach den aktualisierten Regeln spielt es auch keine Rolle, wer diese dreht. ;)

ZitatEs soll ja gar nicht um Inhalt, Niveau oder Moral gehen, sondern um Relevanz...

Scorsese dreht einen 30sekündigen Adidas-Werbespot - relevant?
Godard singt unbeholfen in seine Videokamera und veröffentlicht das später als offenen (Video)brief - relevant?
Ein Fromm dreht für die öffentlich-rechtlichen eine 45minütige Doku über die AfD - relevant?
Ein mäßig bekannter Vlogger dreht eine 45minütige Doku über die AfD und stellt sie ins Netz - relvant?
Ein mäßig bekannter Vlogger singt unbeholfen in seine Cam und veröffentlicht das im Netz mit Vor- und Abspann - relevant?

Scorsese dreht einen 30sekündigen Adidas-Werbespot - relevant? Nein
Godard singt unbeholfen in seine Videokamera und veröffentlicht das später als offenen (Video)brief - relevant? Nein. Für Briefe ist die Post zuständig.
Ein Fromm dreht für die öffentlich-rechtlichen eine 45minütige Doku über die AfD - relevant? Ja
Ein mäßig bekannter Vlogger dreht eine 45minütige Doku über die AfD und stellt sie ins Netz - relevant? Ja
Ein mäßig bekannter Vlogger singt unbeholfen in seine Cam und veröffentlicht das im Netz mit Vor- und Abspann - relevant? Nein (Musikvideo)

ZitatWenn man auf der OFDb nicht jeden einzelnen LeFloid-YT-Clip eingetragen haben will, benötigt man schon eine Liste von No-Gos... Man sollte sich auch fragen, ob man dilettantische YT-Clips aus dem Umfeld von "Schockierende Wahrheit - Wir werden von Satanisten regiert" etc. in der OFDb haben will; und wie man - falls nicht - dafür sorgen will, dass sowas nicht in die OFDb darf, ein Marco Pino-Filmchen hingegen schon. (Dann käme man vermutlich nicht umhin, Budget, Vor-/Abspann, Klickzahlen und/oder andere Details im Zusammenhang mit Streams im FAQ-Bereich auszunehmen, um praktikabel auszusieben. Und das wäre schon nicht mehr sonderlich praktikabel...)

Wer kommt denn auf die Idee, seine YouTube-Clip-Sammlung einzupflegen? Das klingt alles nach Panikmache. Werden diese ganzen Sachen relevanter, wenn sie auf DVD rauskämen? Wohl nicht.

Zitat...unterscheidet sie von Filmen, die auf DVD, VHS, Laserdisk, BluRay, CD, Kino, TV, Festivals erschienen sind: Dort wird bereits aufgrund des jeweiligen Mediums angenommen, dass sie von öffentlichem Interesse sind.

Das meine ich. Veröffentlichung auf Medium = öffentliches Interesse. Und Online-Medien zählen im FAQ-Text zu etc. Endlich haben wir das geklärt. :icon_smile:
Es kann dann also nur noch darum gehen, ob eine Veröffentlichung zu den Typen und Genres der OFDb passt.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 5 Februar 2018, 00:28:36
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  4 Februar 2018, 21:46:30
ZitatDass die OFDb reine Youtube-Filme ausschließt wäre dann ja eher ein Problem des FAQ... Da müsste man dort ansetzen und nicht im Forum absprechen, dass man das FAQ einfach unbeachtet lässt, weil es veraltet sei.

Die FAQ schließen Online-Medien nicht aus.

Sie behandelt sie aber auf gravierende Weise anders als andere Medien: Online-Medien sind erst erlaubt, wenn sie von Personen öffentlichen Interesses stammen, wenn sie historisch bedeutsam sind oder aus einem anderen Grund Gesprächsthema in den Medien sind.


ZitatDafür, dass du die Dokus nicht kennst, spekulierst du reichlich über den möglichen Inhalt. Aber wieso und weshalb? Ich dachte, das Thema wäre egal. Das bläst den Thread nur unnötig auf.
Reichlich? :unknown: Ich habe mich bloß auf den Titel bezogen und eine (!) Vermutung einfließen lassen, nachdem ich mich anderswo flüchtig über das Werk belesen habe.


Zitat
ZitatWas mir in der Tat nicht so genehm ist, das wären neben fehlerhaften Unsinnsreviews zu Vorbehaltsfilmen eher die ganzen Links auf die Seiten der Identitären Bewegung usw., welche in letzter Zeit vermehrt auf der OFDb auftauchen.

Dafür kannst du ein Thema außerhalb des Korrekturforums eröffnen.
Ich weiß. :icon_cool:



Zitat
ZitatHier geht es mir wirklich nur darum, welche Grenzen für die OFDb-Würdigkeit gezogen werden sollen.
Zitat
Was darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)

Fertiggestellt ist es, zugänglich ist es auch als Youtube-Stream, den man unter "etc." fallen lassen könnte. Aber besteht dafür öffentliches Interesse?

ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm NEIN
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses NEIN (So eine Person wird aber in einem der Filme interviewt)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen NEIN?
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN

- Veröffentlichung auf Medium wie etc.? Ja (You-Tube = etc.)
- erstellt von einer Person des öffentlichen Interesses? Ja (veröffentlicht Filme auf einem öffentlichen Medium)

Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Die Person öffentlichen Interesses wäre im FAQ gar nicht vorhanden, wenn sie darüber zu definieren wäre, dass sie Videostreams ins Netz stellt. Und wenn der Videostream gleichwertig behandelt werden würde, dann hätte man ihn neben Kino,  Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.,/Fernsehprogramm/Filmfestival erwähnen.

Deine Auslegung, dass Youtube ein "Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc." sei, ist wenig überzeugend: Kino, TV, Festival-Aufführung erhalten ja auch eigene Sparten und unterscheiden sich von "Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc" dadurch, dass sie nicht käuflich erwerbbare physische Medien darstellen. Gleiches gilt für das Streaming... Sonst hätte man den Großteil der Punkte auch zu "Veröffentlichung durch ein Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc/Kino/TV/Filmfestival/Streaming etc." zusammenkürzen können.




Zitat
ZitatMich erinnert das sehr an den Marco-Pino-Fall... (Und ich glaube, dass sogar du (@Palaber-Rhabarber) es warst, der meinte, wenn ich schon nichts finde, was für einen Verbleib spricht, könne es wohl weg... ;))

Falsch. Aber der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Schreib es einfach noch ein paar Mal. ;)
War das dieser thread? http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,201516.msg1167174.html#msg1167174 Ich kann da nicht reinschauen... Aber dass ich mir nicht ganz sicher war (bezüglich Film & User), wollte ich über das "glauben" ja zum Ausdruck bringen... Irgendwer hatte das jedenfalls einmal irgendwo hier im Forum geschrieben, weil ich ja meist aufs FAQ Bezug nehmend für einen Verbleib argumentiere...



Zitat
ZitatOder bist due der Meinung, dass jeder ausschließlich im Internet zu findende Interviewfilm von Amateurfilmern mit (nicht einmal ausschließlich) Personen des öffentlichen Interesses in die OFDb soll?

Iche stelle diesbezüglich keine Forderungen. Dokumentationen und Amateurfilme sind aber keine Auschluss-Kriterien für die OFDb. Falls Online-Medien (mehrheitlich) nicht erwünscht sind, müsste man es im FAQ-Text auch explizit niederschreiben.
Gegen Dokumentar- & Amateurfilme an sich habe ich mich ja auch gar nicht aussprechen wollen.

Ich wage nochmals zu behaupten, dass der FAQ-Text diesbezüglich recht explizit wird:
Er nennt zahlreiche Medien (außer das Streaming), über welche sich das verlangte öffentliche Interesse definieren lassen soll - denn das Streaming lässt sich nicht einfach als "etc." zu "VHS, der Laserdisk, der DVD, der BluRay" hinzufügen. (Die CD oder Betamax hingegen schon...)

Übrig bleiben historische Bedeutsamkeit, Gesprächsthema in den Medien oder Filmersteller als Personen öffentlichen Interesses. (Und letzter Punkt wäre schlichtweg überflüssig, wenn jeder zur Person öffentlichen Interesses wird, der sein Werk auf irgendeinem Medium veröffentlicht.)



Zitat
ZitatBei gleichzeitigen Beharren darauf, dass Werbespots und Musikvideos von weltweit renommierten Filmschaffenden nicht die OFDb sollen, finde ich das etwas sonderbar... ;)

Sonderbar finde ich, wenn du mir eine Frage stellst und im nächsten Satz die nicht gegebene Antwort schon einarbeitest. Wie mit Werbespots und Musikvideos zu verfahren ist, steht doch im FAQ-Text. Und nach den aktualisierten Regeln spielt es auch keine Rolle, wer diese dreht. ;)
Wir wissen beide, dass weder der Werbespot, noch das Musikvideo definiert worden sind und somit nicht vom Werbefilm und vom (experimentellen Kurz-)Musikfilm zu unterscheiden sind. Und weil Ausnahmen schon lange in der OFDb anzutreffen sind zuletzt nach Absprache im FAQ erlaubt worden sind und weil der FAQ-Text jahrelang Ausnahmen zugelassen hat, bevor - nach meinem monatelangen Quängeln - durch dich eine Verbesserung vorgenommen worden ist, die mMn unbedacht war (weil sie andere Nachteile mit sich bringt), und weil zum derzeigtigen FAQ-Text eine Debatte (schleppend) läuft, kann ich darin nur ein sehr schwaches Argument sehen, dass sich nur auf deine letzte, nicht konsequent durchdachte Korrektur des Textes stützt...

(Auf den von dir versprochenen hieb- und stichfesten FAQ-Text warte ich übrigens noch immer... :icon_mrgreen: ;))


Zitat
ZitatEs soll ja gar nicht um Inhalt, Niveau oder Moral gehen, sondern um Relevanz...

Scorsese dreht einen 30sekündigen Adidas-Werbespot - relevant?
Godard singt unbeholfen in seine Videokamera und veröffentlicht das später als offenen (Video)brief - relevant?
Ein Fromm dreht für die öffentlich-rechtlichen eine 45minütige Doku über die AfD - relevant?
Ein mäßig bekannter Vlogger dreht eine 45minütige Doku über die AfD und stellt sie ins Netz - relvant?
Ein mäßig bekannter Vlogger singt unbeholfen in seine Cam und veröffentlicht das im Netz mit Vor- und Abspann - relevant?

Scorsese dreht einen 30sekündigen Adidas-Werbespot - relevant? Nein
Godard singt unbeholfen in seine Videokamera und veröffentlicht das später als offenen (Video)brief - relevant? Nein. Für Briefe ist die Post zuständig.
Befinden sich aber in der OFDb und werden meist in de Sekundärliteratur zu seiner Filmografie gezählt und als Essayfilme/Kurzfilme besprochen. Filmtagebücher, Video letters, filmische Briefe sind übrigens im Essayfilm-Sektor keinesfalls selten und deine Haltung, dass sowas nicht relevant sei, vernehme ich hier zum ersten Mal...

ZitatEin Fromm dreht für die öffentlich-rechtlichen eine 45minütige Doku über die AfD - relevant? Ja
Ein mäßig bekannter Vlogger dreht eine 45minütige Doku über die AfD und stellt sie ins Netz - relevant? Ja
Ernsthaft? Nachdem jahrelang zahlreiche Amateurhorrorfilme, die halbwegs ambitioniert auf YT-Kanälen zugänglich gemacht worden waren, aus der OFDb gelöscht worden sind (wie einige Notarile-Sachen), sollen ausschließlich auf Videoportalen veröffentlichte Dokus irgendwelcher Vlogger zugelassen werden?

Dann dürfte ich deiner Meinung nach DIE WISSENSCHAFTLICHE ENTHÜLLUNG ALLER ANTIKEN HIEROGLYPHEN DURCH ERHARD LANDMANN (https://www.youtube.com/watch?v=tJX_B3AwTAQ) eintragen?

Und all die zigtausend YT-Videos über die Enthüllungen bezüglich Reptiloiden, Mondnazis, Weltjudentum, Satanisten in der Politik und Lichtnahrung? :banana:


Zitat
ZitatWenn man auf der OFDb nicht jeden einzelnen LeFloid-YT-Clip eingetragen haben will, benötigt man schon eine Liste von No-Gos... Man sollte sich auch fragen, ob man dilettantische YT-Clips aus dem Umfeld von "Schockierende Wahrheit - Wir werden von Satanisten regiert" etc. in der OFDb haben will; und wie man - falls nicht - dafür sorgen will, dass sowas nicht in die OFDb darf, ein Marco Pino-Filmchen hingegen schon. (Dann käme man vermutlich nicht umhin, Budget, Vor-/Abspann, Klickzahlen und/oder andere Details im Zusammenhang mit Streams im FAQ-Bereich auszunehmen, um praktikabel auszusieben. Und das wäre schon nicht mehr sonderlich praktikabel...)

Wer kommt denn auf die Idee, seine YouTube-Clip-Sammlung einzupflegen? Das klingt alles nach Panikmache. Werden diese ganzen Sachen relevanter, wenn sie auf DVD rauskämen? Wohl nicht.
Die Relevanz sollte doch gerade durchs FAQ festgelegt werden. Und derzeit ist das Medium ausschlaggebend, weil das Streaming anders als DVD, Laserdisk, BluRay, VHS, TV, Kino, Filmfestival nicht unter dem öffentlichen Interesse erwähnt wird. Nach jetzigem FAQ ist wie erwähnt das ausschließlich auf Youtube/als Streaming verfügbare Werk nur dann zulässig, wenn es von Personen öffentlichen Interesses erzeugt, historisch bedeutsam oder Thema in den Medien ist.
Aber jetzt komme ich an einen Punkt, an dem wir uns im Kreis zu drehen beginnen...


Zitat
Zitat...unterscheidet sie von Filmen, die auf DVD, VHS, Laserdisk, BluRay, CD, Kino, TV, Festivals erschienen sind: Dort wird bereits aufgrund des jeweiligen Mediums angenommen, dass sie von öffentlichem Interesse sind.

Das meine ich. Veröffentlichung auf Medium = öffentliches Interesse. Und Online-Medien zählen im FAQ-Text zu etc. Endlich haben wir das geklärt. :icon_smile:
Es kann dann also nur noch darum gehen, ob eine Veröffentlichung zu den Typen und Genres der OFDb passt.
Und gerade diesen Punkt haben wir nicht endlich geklärt.
Denn es heißt im FAQ nicht "Veröffentlichung auf Medium", sondern es heißt:

ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **
Kino, TV, Theater fürs TV und Festival werden einzeln genannt neben den erwerbbaren physischen Medien "Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc." - Streaming kann nicht dazu gezählt werden, weil es etwas enthält, das in den beispielen vor dem "etc." nicht enthalten ist.
Das wäre so als würdest du bei "Esel, Kuh, Hund, Katze, etc." den Hering zum "etc." packen, weil er ebenfalls ein Tier ist... oder bei "Banane, Apfel, Birne, Pflaume, etc." den Käse zum etc., weil er ebenfalls ein Lebensmittel ist...
Zum etc. einer Reihe von genannten Dingen kann man nur solche Dinge zählen, die keine zusätzlichen Elemente enthalten, welche einen Wesensunterschied bewirken... die müssen den vorgebenen Rahmen einhalten und dürfen ihn nicht ausweiten... sonst kannst du neben dem Käse auch noch "Gras" und "Schnee" zu Apfel & Birne zählen, weil beides problemlos essbar ist... und dann "Steine" und "Gift", weil man beides durchaus essen kann...

Und wenn es von einem Film eine (!) DVD gibt, dann kann ich die besitzen oder du kannst sie besitzen... oder wir besitzen sie im Wechsel, indem wir sie uns immer wieder gegenseitig ausleihen... aber ich kann sie nicht zur gleichen Zeit am gleichen Ort haben wie du - und das gilt für die BluRay, die VHS, die Laserdisk und jedes etc. Beim Streaming trifft das aber nicht zu... Du kannst dir zur gleichen Zeit wie ich an einem völlig anderen Ort dasselbe YT-Video ansehen, welches ich mir gerade ansehe.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 5 Februar 2018, 21:05:22
Alles nur Spekulation. Aber wozu die Aufregung? Irgendjemand wird es schon löschen. ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 5 Februar 2018, 22:53:21
Ich bin ganz unaufgeregt... ;)


Aber nochmals ins aller Kürze:

Beim äußerst ähnlich gelagerten "Marco Pino" wurde damals konsequent gelöscht.

Hank Quinlan 1958 plädiert ebenfalls für eine Löschung.

Und deine FAQ-Auslegung weitet ein "etc." auf unzulässige Weise aus, insofern die vorherige Reihe nicht fortgesetzt, sondern ausgeweitet wird.


(Wann welche Streaming-Angebote in die OFDb sollen, wäre davon unabhängig dennoch eine Frage, die man einmal klären könnte... Und ob du auch noch für einen Eintrag von DIE WISSENSCHAFTLICHE ENTHÜLLUNG ALLER ANTIKEN HIEROGLYPHEN DURCH ERHARD LANDMANN (https://www.youtube.com/watch?v=tJX_B3AwTAQ) wärst oder ob dir zumindest das zuwenig relevant wäre, wüsste ich gerne. Denn nach deiner FAQ-Deutung, die ich entschieden & begründet nicht teile, wäre dem ja auch Tür und Tor geöffnet...)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 6 Februar 2018, 01:07:07
Wir haben ein unterschiedliches Logik-Verständnis. Mir geht es um die Form, für dich ist eigentlich nur interessant, von wem es ist. Als Beispiel: Ein unbekannter Amateur tanzt eine Minute vor der Kamera und stellt es online. Für dich dilettantischer Blödsinn. Wenn ein Godard exakt das Gleiche tut, ist es auf einmal ein Essayfilm und gehört unbedingt in die OFDb. :icon_lol:

ZitatBeim äußerst ähnlich gelagerten "Marco Pino" wurde damals konsequent gelöscht.

Das hatte hauptsächlich mit dem Inhalt zu tun, möchte ich meinen.

ZitatUnd deine FAQ-Auslegung weitet ein "etc." auf unzulässige Weise aus, insofern die vorherige Reihe nicht fortgesetzt, sondern ausgeweitet wird.

Das kann ich dir auch unterstellen!
ZitatWir wissen beide, dass weder der Werbespot, noch das Musikvideo definiert worden sind und somit nicht vom Werbefilm und vom (experimentellen Kurz-)Musikfilm zu unterscheiden sind.
Du weißt sehr genau, was ein Werbespot und ein Musikvideo ist, es sei denn, du hast noch niemals Privatfernsehen und Musiksender geschaut. (Wer's glaubt.) Da bekommst du täglich deine Definition. Du deutest eben vieles so, wie es dir passend scheint. Und andere Meinungen sind bei dir sowieso nicht zulässig. :icon_smile:

Zitat(Wann welche Streaming-Angebote in die OFDb sollen, wäre davon unabhängig dennoch eine Frage, die man einmal klären könnte... Und ob du auch noch für einen Eintrag von DIE WISSENSCHAFTLICHE ENTHÜLLUNG ALLER ANTIKEN HIEROGLYPHEN DURCH ERHARD LANDMANN (https://www.youtube.com/watch?v=tJX_B3AwTAQ) wärst oder ob dir zumindest das zuwenig relevant wäre, wüsste ich gerne. Denn nach deiner FAQ-Deutung, die ich entschieden & begründet nicht teile, wäre dem ja auch Tür und Tor geöffnet...)

Was ist das denn? :LOL:
Als was sollte das denn in der OFDb geführt werden? Eine Dokumentation ist es jedenfalls nicht. Genauso wenig wie die Sendung "alpha-Campus - Wissenschaft für Schlaflose" auf ARD-alpha. Das hat nichts mit der Plattform zu tun.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 Februar 2018, 02:09:40
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 Februar 2018, 01:07:07
Wir haben ein unterschiedliches Logik-Verständnis. Mir geht es um die Form, für dich ist eigentlich nur interessant, von wem es ist. Als Beispiel: Ein unbekannter Amateur tanzt eine Minute vor der Kamera und stellt es online. Für dich dilettantischer Blödsinn. Wenn ein Godard exakt das Gleiche tut, ist es auf einmal ein Essayfilm und gehört unbedingt in die OFDb. :icon_lol:

Zunächst: Von wem etwas, ist, ist für mich in der Tat von Interesse. Aber darüber hinaus sind auch andere Punkte für mich von Intertesse. Das wurde im Rahmen der OFDb auch oft genug ähnlich gesehen. Die "Person öffentlichen Interesses" zeigt das, die Löschungen bei Amateurfilmen ebenso...


Zitat
ZitatBeim äußerst ähnlich gelagerten "Marco Pino" wurde damals konsequent gelöscht.

Das hatte hauptsächlich mit dem Inhalt zu tun, möchte ich meinen.
Ich hatte extra ne IA verfasst... natürlich war mir der Inhalt zuwider; das ist aber auch bei zig Filmen auf der OFDb der Fall... Vom Vorbehaltsfilm bei Alex Jones und KOPP-Verlag. Dass ich da keine Gründe für eine Löschung anführe, liegt daran, dass es mir gerade nicht um den Inhalt (d.h. die Ideologie) geht. (Zumal ich ja im vorliegenden Fall wie der Filmemacher die Meinung vertrete, dass Wikipedia keine seriöse Quelle ist.)


Zitat
ZitatUnd deine FAQ-Auslegung weitet ein "etc." auf unzulässige Weise aus, insofern die vorherige Reihe nicht fortgesetzt, sondern ausgeweitet wird.

Das kann ich dir auch unterstellen!
Ja, unterstellen kann jeder jedem alles...

Ich habe aber über die Unterstellung hinaus auch eine Argumentation angeführt: Dass man nämlich eine mit "etc." endende Reihe nicht beliebig fortsetzen kann, sondern im Rahmen der durch dir vorangehenden Beispiele gesetzten Grenzen. "Streaming" enthält einen Wesensunterschied im Vergleich mit VHS, DVD, BluRay, Laserdisk, weil eine (!) DVD als Medium nicht zur gleichen Zeit an zwei Orten konsumiert werden kann (was auch für VHS, BluRay, Laserdisk gilt), Streaming hingegen davon nicht betroffen ist. :exclaim:


Zitat
ZitatWir wissen beide, dass weder der Werbespot, noch das Musikvideo definiert worden sind und somit nicht vom Werbefilm und vom (experimentellen Kurz-)Musikfilm zu unterscheiden sind.
Du weißt sehr genau, was ein Werbespot und ein Musikvideo ist, es sei denn, du hast noch niemals Privatfernsehen und Musiksender geschaut. (Wer's glaubt.) Da bekommst du täglich deine Definition. Du deutest eben vieles so, wie es dir passend scheint. Und andere Meinungen sind bei dir sowieso nicht zulässig. :icon_smile:
Andere Meinungen respektiere ich dort, wo sie durch einen Konsens oder eine Autorität als Richtlinie gesetzt werden, was nicht bedeutet, dass ich nicht dennoch auch meine Meinung zum Ausdruck bringe. (In diesem konkreten Fall gibt es übrigens einen User, der meine Meinung bei diesen Filmen laut Eintrag in diesem thread teilt... Den hast du zu diesem Zeitpunkt nicht... :icon_mrgreen:)

(Und ich übernehme andere Meinungen natürlich dann, wenn sie mehr als bloße Meinung sind, wenn sie nämlich logisch zwingend sind.)
Wir hatten im KF schon vor Jahren (als ich noch ziemlich frisch angemeldet war) einen thread, wo mehrere andere User diskutiert haben, ob ein Streitfall als Film oder als Musikvideo zu werten wäre.
Der Umstand, dass es vor der Erfindung des Musikvideos Kurzfilme gab, welche inszenatorisch und dramaturgisch keinen eindeutig benennbaren Unterschied zu späteren Musikvideos aufweisen, zeigt auch, dass das keine selbstverständlichen Begriffe sind.

Was den Werbespot betrifft: Ich gestehe ein, dass all das, was zB auf Pro7 während der Werbepausen läuft, zum Werbespot zu zählen ist... Die Laufzeit beträgt meist erheblich weniger als 60 Sekunden... Bei Kinowerbung sieht das aber mitunter anders aus, insbesondere bei älteren Produktionen... Und da steht dann einfach die Frage im Raum, ob ein Viertelstünder noch als Werbespot oder als Kurzfilm zu fassen wäre. Und wenn man ihn als Kurzfilm fassen soll: Wo verläuft die Zeitgrenze zwischen dem Werbespot und dem Werbekurzfilm? (Übrigens ist auch Kurzfilm etwas, was auf der OFDb dankenswerterweise klar definiert ist, aber bei zig anderen Quellen durchaus anders definiert wird... Kurzfilm ist nicht selbsterklärend und meinen Gesprächspartner bringt meine Unterscheidung zwischen Kurzfilm und Langfilm erst dann etwas, wenn ich ihnen mitteile, wie ich beides definiere.)
Sowas ist keinesfalls selbsterklärend und man kann unterschiedlich dazu Stellung beziehen.

Davon abgesehen bist du derjenige, der eine eindeutige Meinung vertritt (dass der Werbespot klar definierbar sei und nicht in die OFDb gehört), während ich ja vielmehr darauf bestehe, dass etwas als Werbespot ohne vorgegebene Definition des Werbespots nicht immer identifizierbar sei... (Und dass man nicht eindeutig über "Film", "Spot", "Clip", "Person öffentlichen Interesses" usw. sprechen kann, ohne eine Definition eines jeden Begriffs zu liefern, die so knapp wie nöglich und so lang wie nötig ausfällt. (Auch "Film" ist keinesfalls ein Selbsterklärender Begriff und man wird zB immer wieder auf die Meinung stoßen, dass Foto-Filme keine Filme wären... gleichwohl besteht zB unter Cineasten kein Zweifel, dass Foto-Filme Filme sind... Sie werden aber eben nicht von allen als Filme wahrgenommen...)

Auch die Grenzen des Dokumentarfilms (oder der Dokumentation, wie du es nennst) sind - und darüber sind sich viele Veröffentlichungen zu dieser Gattung bzw. diesem Genre einig - keinesfalls klar abzugrenzen:
Zitat
Zitat(Wann welche Streaming-Angebote in die OFDb sollen, wäre davon unabhängig dennoch eine Frage, die man einmal klären könnte... Und ob du auch noch für einen Eintrag von DIE WISSENSCHAFTLICHE ENTHÜLLUNG ALLER ANTIKEN HIEROGLYPHEN DURCH ERHARD LANDMANN (https://www.youtube.com/watch?v=tJX_B3AwTAQ) wärst oder ob dir zumindest das zuwenig relevant wäre, wüsste ich gerne. Denn nach deiner FAQ-Deutung, die ich entschieden & begründet nicht teile, wäre dem ja auch Tür und Tor geöffnet...)

Was ist das denn? :LOL:
Als was sollte das denn in der OFDb geführt werden? Eine Dokumentation ist es jedenfalls nicht. Genauso wenig wie die Sendung "alpha-Campus - Wissenschaft für Schlaflose" auf ARD-alpha. Das hat nichts mit der Plattform zu tun.
Das ist Nonsens von irgendeinem mutmaßlichen Psychotiker...

Aber wieso soll das jetzt keine Dokumentation sein? Laut Duden "etwas Zusammengestelltes (in Bezug auf Dokumente o. Ä.)" - das wäre ja wohl erfüllt...
Und keine Definition des Dokumentarfilms schließt aus, dass jemand in einer oder mehrern Einstellungen vor einer Tafel doziert...
Dass Streaming-Angebote laut FAQ nicht automatisch wegen ihrer Medialität öffentliches Interesse gewährleisten (sondern andere Aspekte fernab der Medialität benötigen, ist für mich ein sinniges Mittel des FAQ, um solche Sachen aus der OFDb auszuschließen... Denn in die Kino, ins TV, auf Festivals und auf DVD/BluRay/VHS usw. schaffen es solche Sachen nicht so ohne weiteres.


Und natürlich habe ich hier ein ganz offensichtlich lächerliches Beispiel gewählt... aber zwischen dem und zB einem "Marco Pino" liegen inszenatorisch und inhaltlich zig Abstufungen, die sich auf Youtube finden lassen... Was wäre denn hiermit: https://www.youtube.com/watch?v=w1R0aN49rhQ ? Matt Damon spielt mit, es hat nen Abspann? Und wenn das darf, warum darf das dann nicht: https://www.youtube.com/watch?v=2X9pbO2dFaY (Der fehlende Abr/Vorspann kann es nicht sein, das gibt es zB beim Experimentalfilm häufiger...) Und wenn das darf, warum dürfen dann nicht auf weniger "professionelle" Youtuber-Kurzfilme in die OFDb?


Und da wäre meine Frage: Wenn man das (schwer objektiv fassbare) Niveau kaum praktikabel zur Bedingung machen kann, wie soll sowas (oder weniger offensichtlich schwachsinniges und amateurhaftes) dann ausgeschlossen werden, wenn reines Vorhandensein als Streaming-Angebot neben dem Fertiggestelltsein und dem Zugänglichsein ausreichen würde, um einen OFDb-Eintrag zu rechtfertigen?
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 6 Februar 2018, 02:14:24
Ich würde die Definition immer noch über die Vertriebswege gehen, denn youtube bedeutet eigentlich gar nichts: es ist eine Plattform, ähnlichen einem Telefon-Anschluß, auf der alles Mögliche an Filmen hochgeladen werden kann. Das Argument "öffentliches Interesse" ist da vollkommen ausgehöhlt und deshalb nicht mehr wichtig. Es gibt keine Redaktion, die das Online-stellen vornimmt; keine Beurteilung eines kommerziellen/kulturellen/informativen Werts. Sowas kann nicht als Basis dienen, auch wenn es Filme/Dokus gibt, die dauerhaft gelistet bleiben.

Bei sowas wie Netflix mit seinen eigenen Serien wäre eine Ausnahme zulässig, weil sie Sachen produzieren, die eindeutig den TV-Formaten entsprechen. Aber bei youtube ist das unkontrollierbar, weil es unüberschaubar ist und sich jederzeit ändern kann. Da ist selbst Streaming konstanter.
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 Februar 2018, 01:07:07Ein unbekannter Amateur tanzt eine Minute vor der Kamera und stellt es online. Für dich dilettantischer Blödsinn. Wenn ein Godard exakt das Gleiche tut, ist es auf einmal ein Essayfilm und gehört unbedingt in die OFDb. :icon_lol:
Gutes Beispiel - ich sage ganz offen: beides NEIN.

Aber ich gebe zu, die Grenzen können nicht immer in allen Fällen exakt gezogen werden - doch heutzutage bei dieser gewaltigen Schwemme an Amateurfilmen aller Art muß man streng vorgehen. Anders als z.B. beim Stummfilm der Frühzeit (1895-1906).

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 Februar 2018, 02:38:16
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  6 Februar 2018, 02:14:24
Ich würde die Definition immer noch über die Vertriebswege gehen, denn youtube bedeutet eigentlich gar nichts: es ist eine Plattform, ähnlichen einem Telefon-Anschluß, auf der alles Mögliche an Filmen hochgeladen werden kann. Das Argument "öffentliches Interesse" ist da vollkommen ausgehöhlt und deshalb nicht mehr wichtig. Es gibt keine Redaktion, die das Online-stellen vornimmt; keine Beurteilung eines kommerziellen/kulturellen/informativen Werts. Sowas kann nicht als Basis dienen, auch wenn es Filme/Dokus gibt, die dauerhaft gelistet bleiben.

Volle Zustimmung meinerseits... (selbstverständlich...) :respekt:



Zitat
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 Februar 2018, 01:07:07Ein unbekannter Amateur tanzt eine Minute vor der Kamera und stellt es online. Für dich dilettantischer Blödsinn. Wenn ein Godard exakt das Gleiche tut, ist es auf einmal ein Essayfilm und gehört unbedingt in die OFDb. :icon_lol:
Gutes Beispiel - ich sage ganz offen: beides NEIN.

Aber ich gebe zu, die Grenzen können nicht immer in allen Fällen exakt gezogen werden

Zwei kurze Einwürfe - ein grundsätzlicher, aber weniger wichtiger, ein konkreterer, aber wesentlich wichtigerer:

1.) Ein Fall, in welchem Godard exakt dasselbe tut wie Herr Mustermann, ist mir jetzt nicht bekannt. Das ist eine Konstruktion, die eigentlich keinen Inhalt hat, weil "eine Minute vor der Kamera tanzen" keinen klaren Fall angibt, sondern einen Plathzalter für viele hunderttausend Fälle denkbarer Tänze und Montagen usw. Man muss vom Inhalt ausgehen - und den gibt es hier nicht... Außerdem ist es möglich, dass zehn Leute in demselben einminütigen Werk Inhaltsleere, zehn weitere jede Menge Sinnlichkeit, zehn weitere jede Menge hintergründigen Tiefsinn sehen. Wird schwierig, da auf einen Nenner zu kommen. Das Erstelltwordensein von einem international renommierten Regisseur, der in nahezu jeder Filmgeschichtsschreibung Erwähnung findet, ist jedoch ein Kriterium, welches bei einem mäßig bekannten Youtube-Vlogger nicht greift...


2.) Es ist mir auch egal, ob man Godard nimmt (den ich sehr schätze) oder Tarantino (den ich nicht schätze) oder Verbinski (der mir egal ist) usw.
Aber es gehört zum Wesen des Experimentalfilms - und etwas weniger stark auch zum Wesen des Essayfilms - das alle konventionellen Vorstellungen, was unter Film zu verstehen sei, was einen Film ausmache, mehr oder weniger stark irritiert werden. Experimentalfilme gehen soweit, dass Filmwissenschaftler bei einigen Fällen darüber streiten können, ob etwas ein Film oder eine Performance sei...

Sofern man nur an Interviewfilme, Making Ofs, ZDF-Dokus, Vlogger-Clips usw. denkt, kann ich ja verstehen, dass man ein "XY macht dies und das vor der Kamera" nicht als Film anerkennen mag, wie ihn sich eine Mehrheit von Menschen vorstellt...
Aber unter Berücksichtigung des Experimentalfilm(emacher)s (und ein wenig auch unter Berücksichtigung des Essayfilm(emacher)s) sind die Grenzen eines Films keinesfalls eindeutig, klar, selbstverständlich...

Deshalb spielt der Status eines Filmemachers, deshalb spielt die Vermarktungsform durchaus eine Rolle: George Landows Flux-Film ist als Flux-Film einer der Klassiker der zweiten großen Avantgardefilmwelle und sieht so aus: http://www.ubu.com/film/fluxfilm23_landow.html
Der gehört mit guten Gründen in die OFDb und die IMDb und taucht in der Gattungs/Genregeschichte mitunter auf... Aber wenn ich nun exakt dasselbe tun würde und es bei Youtube veröffentlichen würde, würde das einfach nicht in die OFDb gehören... (es sei denn, ich wäre zB Tom Tykwer...)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 6 Februar 2018, 03:22:13
Zitat von: PierrotLeFou am  6 Februar 2018, 02:38:16Deshalb spielt der Status eines Filmemachers, deshalb spielt die Vermarktungsform durchaus eine Rolle: George Landows Flux-Film ist als Flux-Film einer der Klassiker der zweiten großen Avantgardefilmwelle und sieht so aus: http://www.ubu.com/film/fluxfilm23_landow.html
Der gehört mit guten Gründen in die OFDb und die IMDb und taucht in der Gattungs/Genregeschichte mitunter auf...
Ausgerechnet Flux Filme. Hör mal, auf ubu.com hast du den ganzen Kram gelistet - es gibt also eine Plattform dafür; dann brauchen wird das hier nicht. Dann werden Experimentalfilme dieser Art halt nicht aufgenommen.

Es gibt andere Fälle, da ist es machbar: Andalusische Hund. Aber dieser Minimalkrempel a la 4:33 (John Cage) ist immer so extrem schlau, weil im Nichts eine ganze Welt interpretiert wird. Das ist wirklich so langweilig, weil es nur eine Idee hat, die alles umfaßt - und damit wird jede Anstrengung, sich Mühe zu geben, ad acta gelegt. Das schaut man sich einmal an - und dann ist der Effekt deutlich geworden; und zu mehr reicht er dann nicht mehr aus.

Vor allem aber: wieso stellst du sowas vor? Damit erklärst du doch, daß die Wiki-Doku drinbleiben soll, wenn sowas wie Flux erlaubt ist. Es ist eine zweistündige Dokumentation, auch wenn sie nicht gerade hochprofessionell wirkt, hat aber mehr Substanz als der Flux-Film. Du hast dir also gerade selber ins Bein geschossen.

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 Februar 2018, 04:05:39
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  6 Februar 2018, 03:22:13Ausgerechnet Flux Filme. Hör mal, auf ubu.com hast du den ganzen Kram gelistet - es gibt also eine Plattform dafür; dann brauchen wird das hier nicht. Dann werden Experimentalfilme dieser Art halt nicht aufgenommen.
Auf der IMDb haben wir auch allerlei Filme gelistet - brauchen wir sie deswegen auf der OFDb nicht? Was soll das denn für ein Argument sein? Eine Filmdatenbank darf keine Filme enthalten, die auf anderen Filmdatenbanken bereits gelistet worden sind? :icon_neutral:


ZitatEs gibt andere Fälle, da ist es machbar: Andalusische Hund. Aber dieser Minimalkrempel a la 4:33 (John Cage) ist immer so extrem schlau, weil im Nichts eine ganze Welt interpretiert wird. Das ist wirklich so langweilig, weil es nur eine Idee hat, die alles umfaßt - und damit wird jede Anstrengung, sich Mühe zu geben, ad acta gelegt. Das schaut man sich einmal an - und dann ist der Effekt deutlich geworden; und zu mehr reicht er dann nicht mehr aus.
Das ist deine Haltung zum Minimalismus bzw. zum minimalistischen Experimentalfilm... (was Flux- Filme angeht, sehe ich es aber zugegebenermaßen ähnlich: die Pointen sind sich da sehr ähnlich, die Lust auf Mehrfachsichtungen wird nicht unbedingt immens gestärkt...)


ZitatVor allem aber: wieso stellst du sowas vor? Damit erklärst du doch, daß die Wiki-Doku drinbleiben soll, wenn sowas wie Flux erlaubt ist. Es ist eine zweistündige Dokumentation, auch wenn sie nicht gerade hochprofessionell wirkt, hat aber mehr Substanz als der Flux-Film. Du hast dir also gerade selber ins Bein geschossen.
Du gehst von der Prämisse aus, dass ein Film Substanz haben müsse. Ich freue mich über Substanz, bin aber nicht der Meinung, dass ein Film unbedingt ein Mindestmaß an Substanz benötigt (um als Film in einer Filmdatenbank aufzutauchen: Die Qualität kann man ja über Wertungen und Reviews abstrafen). Für mich ist seine Relevanz im Sinne seiner filmhistorischen Bedeutung ein wichtiges Kriterium... Und Flux gehört - wie auch immer man dazu stehen mag - durchaus zu den populäreren Experimentalfilm-Beispielen und wird in der Sekundärliteratur zur Gattung des Experimentalfilms immer wieder (auch heute in den 2010er Jahren noch) angeführt.
Das gehört zur Filmgeschichte dazu, auch wenn du minimalistische Experimentalfilme vielleicht für unbedeutend erachtest (was ja dein gutes Recht ist).

Mir geht es nicht um Substanz, inhaltliche Relevanz, Werturteile oder ähnliches, denn darauf wird man sich nie zufriedenstellend einigen können; mir geht es darum, dass "Flux Filme" in Kinos zu sehen waren (teilweise auch Jahre nach ihrer Entstehung als Klassiker eines minimalistischen Experimentalfilms) und in der Sekundärliteratur zur Gattung (des Experimentalfilms) seit über 50 Jahren eine kleine, aber wahrnehmbare Rolle spielen - und auch fernab von Experimentalfilmgattungs-Geschichtsschreibungen in der Filmgeschichte Erwähnung finden (etwa in der "Geschichte des internationalen Films" (Metzler 1998/2006)). Es gibt DVD-Veröffentlichungen von Flux Filmen und viele Flux Filmemacher tauchen in nahezu allen Standard-Werken zum Experimentalfilm als bekannte Vertreter auf...
Mir erschließt sich wirklich nicht, wieso Filme, die in vielen Filmgeschichtsschreibungen erwähnt werden und als Klassiker einer Epoche einer ganzen Gattung gelten und bis heute ein Publikum finden, wegen Witzlosigkeit oder Langeweile, die der eine oder andere empfinden mag, nicht in eine Filmdatenbank gehören sollten. (Das öffentliche Interesse ist da ganz offensichtlich, wenn es auch eher in elitären Zirkeln zu verorten wäre...) Das wäre doch wohl ein abstruser Schritt.

Sowas ist bei der Doku auf Youtube aber nicht der Fall; sollte der Filmemacher einmal wirklich populär sein oder der Film selbst Thema in den Medien oder historisch bedeutsam sein, dann wäre das Werk ja - laut FAQ - aufzunehmen und dagegen hätte ich dann auch nichts. Nur denke ich, dass derzeit nichts davon erfüllt ist: Das ist eine von vielen Hobbyfilmer-Dokus, die auf YT rumschwirren und irgendwelche Wahrheiten verbreiten wollen; eine Beachtung in der Filmwelt wurde dem Ganzen bislang nicht zuteil...



edit: Und Flux-Filme erfüllen auch ganz eindeutig die im FAQ vorgegebenen Bedingungen; das tut die Wikipedia-Doku nach meinem Dafürhalten, welche ich im früheren Eintrag begründet habe, nicht... Eine größere Ergiebigkeit oder ein gewichtigerer Inhalt sollte (weil man sich diesbezüglich wohl kaum einigen kann) keine Rolle im FAQ spielen. Und spielte es auch bislang nicht...

Flux Film 25:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudemJA
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind JA
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) JA


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino JA
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. JA
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm Unbekannt
    Aufführung auf einem Filmfestival JA
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses JA
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen NEIN bzw. JEIN
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN (es sei denn, filmhistorisch)
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN


Wikipedia-Dokus:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind JA
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) JA


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN (solange Streaming nicht als identisch mit den erwähnten Medien aufgefasst wird)
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm NEIN
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses NEIN (solch eine Person ist aber Interviewpartner in der Doku)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen NEIN?
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN


Insofern habe ich den Flux-Film sehr bewusst als Beispiel gewählt, denn eine Bewertung der Inhalte bzw. des Gehalts will ich als Kriterium für eine Aufnahme von Filmen, die es wert sind, weiß Gott nicht haben... ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Mr. Blonde am 6 Februar 2018, 11:43:39
Ich halte mich mal kurz, nachdem Pierrot sehr ausschweifend kommentiert hat: bin im Kern der gleichen Auffassung. Wenn sowas in die OFDb kommt, ganz egal welche politische Ansicht vertreten ist, dann können wir auch den Schokomentarfilm zum Drachenlord eintragen, nur dann würde die OFDb irgendwie ... lächerlich aussehen...

Dennoch ein schwieriges Thema, denn wenn ein großer Filmemacher demnächst einen Feature Film auf Youtube veröffentlicht, und dieser Tag wird kommen, dann sollten die OFDb Richtlinien mit den aufgeführten Medien doch nochmal überdacht werden.

Für mich reicht die reine Veröffentlichung im Internet nicht aus. Sonst können wir gleich jeden zweiten Youtuber reinlassen, denn da werden viele Kurzfilme veröffentlicht, teilweise mit beachtlichem Produktionsstandard. Und irgendwie gibt es ja auch Youtube Wikis und Datenbanken, oder?

Der Unterschied zwischen Godard und einem x-beligiem Youtuber ist imo, dass Godard relevant ist, da Person des öffentlichen Interesses und der Filmgeschichte. Daher auch eher für eine Datenbank interessant, als irgendein Youtuber, der genau das Gleiche veröffentlicht.

Nur mal mein unverbindlicher Input.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 Februar 2018, 13:26:27
Zitat von: Mr. Blonde am  6 Februar 2018, 11:43:39Dennoch ein schwieriges Thema, denn wenn ein großer Filmemacher demnächst einen Feature Film auf Youtube veröffentlicht, und dieser Tag wird kommen, dann sollten die OFDb Richtlinien mit den aufgeführten Medien doch nochmal überdacht werden.

Mit Feature Filmen habe ich das noch nicht erlebt, mit Kurzfilmen aber schon... und das war und ist nach FAQ ok, weil es fertiggestellt ist, zugänglich ist und öffentliches Interesse über den Filmersteller öffentlichen Interesses gewährleistet. :D

Zur Not könnte man, sollte es irgendwann angebracht sein, auch dort noch einen "Ausnahmen können in diesen und jenen Fällen vorab im KF bespürochen werden"-Zusatz per Fußnote ergänzen... ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 6 Februar 2018, 19:52:41
Die deutliche Mehrheit ist für eine Löschung. Ich enthalte mich ab jetzt.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 6 Februar 2018, 20:31:00
Ich bin gegen eine Löschung.

Hätte man ausschließlich die Form beanstandet, hätte das Anliegen objektiv nachvollziehbar werden können. Es ist aber von Anfang an der (unerwünschte) Inhalt breitgetreten worden, und dadurch erhält das Beantragen zur Löschung einen unangenehmen Beigeschmack. Es scheint, als ob mit allen erdenklichen Möglichkeiten ein Grund gesucht wird, eine nicht mehrheitsfähige Meinung zu eliminieren.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: pm.diebelshausen am 6 Februar 2018, 21:10:37
Die Diskussion um Einzelfälle finde ich nicht klärend genug. Das Problem ist viel grundsätzlicher: wie geht die OFDb mit den zunehmend relevanter werdenden Veröffentlichungswegen von Online-Plattformen und Streaming-Diensten um, die mit den bisher ausschließlich in den Blick genommenen Trägermedien und Verööfentlichungsformen nicht abbildbar sind? Das ist sicher nicht ganz leicht zu definieren, aber die Klärung dieser Frage ist hochnotwendig und würde dann auch eine klare Verfahrensweise bezüglich einzelner fragwürdiger oder dann eben auch nicht mehr fragwürdiger Fälle bereitstellen (müssen). So lange das nicht abgedeckt ist, werden Einzelfallentscheidungen immer problematisch, uneindeutig oder willkürlich und damit sehr angreifbar bleiben.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 6 Februar 2018, 21:23:04
Da geh ich mit.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 Februar 2018, 23:55:20
Zitat von: krakrax am  6 Februar 2018, 20:31:00Es ist aber von Anfang an der (unerwünschte) Inhalt breitgetreten worden, und dadurch erhält das Beantragen zur Löschung einen unangenehmen Beigeschmack. Es scheint, als ob mit allen erdenklichen Möglichkeiten ein Grund gesucht wird, eine nicht mehrheitsfähige Meinung zu eliminieren.

Das ist nicht ganz korrekt. ;) Ich habe im ersten Eintrag bloß nochmals auf den Inhalt im Marco Pino-Fall Bezug genommen. (Dort wurde zB Wikipedia als seriöse Quelle angeführt - aber nur in jenen Fällen, in denen es dem Filmemacher auch genehm war. In diesem Fall wird ja eher die Zitierfähigkeit der Wikipedia bestritten...)

Warum habe ich diesen Bezug hergestellt? Weil es mir in der Tat darum geht, dass reine Youtube-Veröffentlichungen nicht per se als Filme öffentlichen Interesses zu werten sind: Da gibt es jede Menge unseriösen, dilettantischen Kram... (Marco Pino war da ein ganz gutes Beispiel, das war wissenschaftlich unsauber erarbeitet worden... aber man kann natürlich auch wesentlich krudere Sachen anführen - unabhängig davon, aus welche Ecke das nun kommt. Und wenn das reine Veröffentlichtwordensein per Streaming bedeuten würde, dass etwas in die OFDb soll - und das FAQ scheint sich bislang dagegen ausgesprochen zu haben -, dann würde einfach jede Menge amateurhaftes, irrelevantes Zeug bis hin zum YouTube Poop auf der OFDb landen können.

Insofern kann ich nur unterstreichen, was pm.diebelshausen geschrieben hat: FAQ müsste aktualisiert werden, dann
ZitatSo lange das nicht abgedeckt ist, werden Einzelfallentscheidungen immer problematisch, uneindeutig oder willkürlich und damit sehr angreifbar bleiben.







Und bloß, um zu zeigen, dass man das jetzt nicht mit einem "darf rein" durchwinken kann, möchte ich auf die Punkte hinweisen, die mit Aufnahme des Films überarbeitet werden müssten. (Und ich bleibe dabei: Das FAQ spricht sich derzeit dagegen aus und anders kann man das erst sehen, wenn man das "etc." weiter fasst, als es die vorangegangene Reihung erlaubt.)



Komplizierte Version:

1.) Zunächst einmal müsste unter "Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt" der Punkt "Per Streaming veröffentlicht" ergänzt oder der Punkt "Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc." in "Veröffentlichung per Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc/Streaming etc." verändert werden (wobei im letztgenannten Fall die Kino/Festival/TV-Punkte jeweils entfernt werden könnten, denn die wären dann vermutlich durch diese neue Form durchaus unter "etc." zu fassen... wobei "Veröffentlichung per Video/Kino/Festival/Streaming etc." die eindeutigere Variante wäre...)

2.) Damit hat man jetzt jeder Aneinanderreihung von mindestens zwei Einzelbildern, die auf Youtube, Dailymotion, vimeo, veoh, ok.ru usw. erschienen ist, Tür und Tor geöffnet. Es müssten also ein (oder eher mehrere) Punkte gefunden werden, die ausschließen, dass jedes per Streaming veröffentlichte Video in die OFDb gelangen kann.
Da müssten Vorschläge her: zB Klickzahlen? Vor-/Abspann notwendig? Budget-Mindestgrenze nötig?

3.) Solche Vorschläge (die praktikabel und hieb- & stichfest sein müssten), dürften dann aber nicht einfach unter dem Punkt "Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt" gesammelt werden, sondern unter einem Streaming-Unterpunkt als dessen Unterpunkte gesammelt werden. (Weshalb "Per Streaming veröffentlicht" einem "Veröffentlichung per Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc/Streaming etc." definitiv vorzuziehen wäre.



Das wäre die mühsame, arbeitsintensive Version, bei welcher das Verhältnis von Effizienz und Praktikabilität der Regeln  das größte Problem bereiten dürfte.


Einfache Version:

Man könnte aber auch anders verfahren und unter die Punkte, die nicht in die OFDb sollen, das Streaming ergänzen und dann per Sternchen (*) eine Fußnote setzen, gemäß welcher im Vorfeld im KF abgesprochene Ausnahmen möglich sind. (Zum Vergleich: Bei den von mir nach Absprache eingetragenen Werbefilmen kann ich damit argumentieren, dass sie sich durch Länge/Vorspann von dem unterscheiden, was seit OFDb-FAQ-Erstellung unter einem Werbespot meist verstanden wird, und - somit nicht als verbotener Werbespot gefasst - all das erfülllen, was laut FAQ Bedingung ist: lief im Kino, erhielt eine eigene DVD-Veröffentlichung, gilt im kulturwissenschaftlichen Kontext der Veröffentlichung als historisches Zeitdokument, Ersteller sind teilweise Personen öffentlichen Interesses...) Diese Argumentation ließe sich aber auf diesen Streaming-Fall nicht übertragen, weil das Streaming offensichtlich ist [eine Werbespot-Definition ist das nicht!] und selbst bei aufgehobenem Streaming-Verbot die FAQ-Anforderungen für Filmeinträge noch immer nicht erfüllt wären.

Man müsste also die Ausnahmen doch wieder sehr regellos und individuell entscheiden...





Ich möchte daher wieder einen Schritt zurückgehen:

Nach derzeitigem FAQ wäre Streaming ohnehin erlaubt, wenn das Werk fertig und zugänglich ist und
1.) die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
2.) historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
3.) das Werk Thema in den Medien ist oder
4.) eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt.


Da könnte man mMn ansetzen und einiges ergänzen...:

zB. 4.) Mitwirkende (kein Archivmaterial) sind Personen öffentlichen Interesses, 5.) Muss von einem Anbieter stammen, der zur Veröffentlichungszeit oder später mindestens sounsoviele Abonnenten hat... (wäre in diesem Fall KenFM, wenn ich mich recht entsinne...)


Diese Verfahrensweise scheint mir auch die sinnvollste zu sein, zumal das FAQ in diesem Umfeld ohnehin noch einmal ausgebessert werden müsste... (weil - wie schon häufiger von mir erwähnt - Punkt A, B und C zur Bedingung gemacht wird, Punkt C aber durch Punkt B bereits als erfüllt angesehen werden kann... Das ist keine gute Regelung.)




Das wären meine Gedanken zum FAQ-Text. ;)

Derzeit erfüllt eine Aufnahme nicht die FAQ-Text-Bedinungen (1), in vergleichbaren Fällen (Marco Pino, Amateurfilme) wurde bislang gelöscht (2) und eine Aufnahme sollte verbunden werden mit einer wirklich durchdachten FAQ-Änderung - oder zumindest mit dem konkreten Vorschlag einer solchen Änderung.

Und nochmals: Mir geht es nicht darum, unliebsame Inhalte aus der OFDb zu schaffen. Die Grundaussage des Films (dass die Wikipedia keine seriöse Quelle ist) teile ich schließlich und es ist schlicht das FAQ nicht erfüllt worden... Gegen sowas wie die unseriösen KOPP-Dokus, die ich selbstredend lächerlich finde, spreche ich mich hier ja zB auch nicht aus: Die wurden auf DVD veröffentlicht, damit ist alles erfüllt.

Vor einer völligen Gleichbehandlung von Streaming mit Kino/TV/DVD-Veröffentlichung will ich aber warnen. Wie Hank Quinlan 1958 schrieb, ist Streaming eine mediale Form, die einem keinerlei Hindernisse mehr in den Weg legt und einfach alles durchwinkt, was es nie ins Kino, ins TV-Programm usw. geschafft hätte.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 7 Februar 2018, 13:28:00
Gerade in diesem Fall sind wir in dieser dubiosen Grauzone, wo ich mir nicht sicher bin, wie man das sinnvoll regeln soll bzw. kann. Ich sehe da auch nicht die Möglichkeit, einigermaßen verbindlich die Definition "öffentliches Interesse" zu umreißen. Klickzahlen bedeutet, wie oft die Filme geschaut wurden - aber was heißt das schon? Es gibt auch Kinofilme, die keine Sau sehen wollte.

Gut, das soll speziell für Streaming gelten, aber selbst dann sehe ich zuviel Unpräzises. Lassen wir mal die Flux-Filme beiseite und fragen uns, was für ein Kriterium sollte wirklich umfaßbar sein. Ich sehe da weder Klickzahlen noch Abonnements, sondern höchstens eine Relevanz in Bezug unserer Datenbank, also ein filmische Relevanz. Da gäbe es:

- Gattungs- bzw. Genrezugehörigkeit
- Laufzeit (Mindestlänge)
- Verfügbarkeit (eventuell eine Mindestdauer, um dauerhaft gelistet zu bleiben)

Daß ein solcher Film von z.B. Godard relevanter wäre als von einem unbekannten Blogger, ist nachvollziehbar und sicherlich auch speziell anders zu bewerten, aber dennoch müssen wir eine etwas profanere Basis haben.

Außerdem würde ich vorschlagen, bei solchen Sachen auch eine Verlinkung zum Film zu machen (wär ja ohnehin erlaubt, weil öffentlich verfügbar).

Um den Fall, um den es hier ursprünglich ging, zu nehmen:

Die dunkle Seite der Wikipedia
wäre es eine Dokumentation von 116 Minuten Länge, der seit Oktober 2015 online steht. Eine andere Veröffentlichung ist mir nicht bekannt. Also: wie soll man den bewerten?

Laufzeit eindeutig als Spielfilmlänge zu bezeichnen, die Möglichkeit, ein Thema zu kommentieren und zu behandeln, ist meines Erachtens ebenfalls gegeben, und er ist weit über zwei Jahre online verfügbar. Danach könnte man ihn drinnelassen.

Nur: ich habe einige Minuten daraus gesehen und muß sagen, sowas würde in dieser Form aus formalen journalistischen Gründen nicht im TV laufen, als Beitrag einer Sendung wie Monitor. Das würde kein Redakteur unverändert senden lassen. Und wer soll das Teil auf DVD/BD kaufen wollen? Tatsächlich wird das auch nicht unbedingt das Ziel der Filmemacher sein, die bewußt auf youtube ihre Plattform eingerichtet haben.

Und genau da liegt der Hund begraben: eine Form, die jeden Spielfilm ebenfalls erfüllt gegen eine Verfügbarkeit, die unabhängig von Redaktionen oder Beurteilungen der regulären Vertriebswege agiert. Das ist Streaming - und ich denke, man sollte genau das einfach außen vor lassen, weil die Relevanz zu grob gerastert ist.

Ich würde Streaming ohne weitere Veröffentlichung (TV-Ausstrahlung/Bildträger-Vertrieb usw.) per se nicht gelten lassen, sonst kommen wir in Teufels Küche. Selbst eine Kino-Premiere (einen Saal anmieten und den Film einmal vor Publikum vorführen) ist ja schon hart an der Grenze dessen, was für solche Werke relevant sein sollte und was nicht.

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 15:15:25
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  7 Februar 2018, 13:28:00
Gerade in diesem Fall sind wir in dieser dubiosen Grauzone, wo ich mir nicht sicher bin, wie man das sinnvoll regeln soll bzw. kann. Ich sehe da auch nicht die Möglichkeit, einigermaßen verbindlich die Definition "öffentliches Interesse" zu umreißen. Klickzahlen bedeutet, wie oft die Filme geschaut wurden - aber was heißt das schon? Es gibt auch Kinofilme, die keine Sau sehen wollte.
Ja, aber Kinofilme liefen im Kino und haben damit bereits eine große Hürde überwunden, um öffentliches Interesse auf sich zu ziehen.
(Übrigens wurde früher bei Amateurfilmen damit argumentiert, dass eine Wochenend-Kinoaufführung in zB Bückeburg nicht ausreichen würde. Ich weiß aber nicht, ob dieses Argument noch gelten soll, sonst könnte man im FAQ die Kinoaufführung noch konkretisieren.)


ZitatAußerdem würde ich vorschlagen, bei solchen Sachen auch eine Verlinkung zum Film zu machen (wär ja ohnehin erlaubt, weil öffentlich verfügbar).
Das würde ich unterstützen... :D



ZitatUm den Fall, um den es hier ursprünglich ging, zu nehmen:

Die dunkle Seite der Wikipedia
wäre es eine Dokumentation von 116 Minuten Länge, der seit Oktober 2015 online steht. Eine andere Veröffentlichung ist mir nicht bekannt. Also: wie soll man den bewerten?

Laufzeit eindeutig als Spielfilmlänge zu bezeichnen, die Möglichkeit, ein Thema zu kommentieren und zu behandeln, ist meines Erachtens ebenfalls gegeben, und er ist weit über zwei Jahre online verfügbar. Danach könnte man ihn drinnelassen.
Um Missverständnisse auszuschließen: Spielfilme können Kurzfilmlänge habe. Spielfilm und Langfilm werden zwar oft synonym gebraucht, aber im FAQ müsste korrekterweise vom Langfilm gesprochen werden.
Allerdings würde das irgendwie bedeuten, dass man dem Kurzfilm geringere Relevanz unterstellt. Man kann das als Kriterium nehmen, hatte ich glaube ich ebenfalls vorgeschlagen - die Fr<age ist bloß, ob man das wirklich wollen würde.



ZitatUnd genau da liegt der Hund begraben: eine Form, die jeden Spielfilm ebenfalls erfüllt gegen eine Verfügbarkeit, die unabhängig von Redaktionen oder Beurteilungen der regulären Vertriebswege agiert. Das ist Streaming - und ich denke, man sollte genau das einfach außen vor lassen, weil die Relevanz zu grob gerastert ist.

Ich würde Streaming ohne weitere Veröffentlichung (TV-Ausstrahlung/Bildträger-Vertrieb usw.) per se nicht gelten lassen, sonst kommen wir in Teufels Küche. Selbst eine Kino-Premiere (einen Saal anmieten und den Film einmal vor Publikum vorführen) ist ja schon hart an der Grenze dessen, was für solche Werke relevant sein sollte und was nicht.

Sehe ich ähnlich, aber nicht ganz so streng. Auch das derzeitige FAQ verlangt ist ja etwas offener und lässt Streaming zu, sofern
- die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
- historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
- das Werk Thema in den Medien ist oder
- eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt.


Würde die Wikipedia-Doku nun im Spiegel, im Stern, in der Zeit, in der FAZ, der TAZ, in Radio- und TV-Magazinen erwähnt werden und der Regisseur etwa in eine öffentlich-rechtliche Talkshow zur Wikipedia geladen werden und mehrere Interviews geben, dann wäre der Fall klar.

In diesem Fall lassen sich natürlich Meinungen in Foren finden, KenFM selbst führt den selbstverständlich (als Youtube-Anbieter) auf seiner Seite... und neben kleineren Bloggern erwähnen die Nachdenkseiten den Film und die SZ erwähnt ihn als winzige Randnotiz während eines Artikels über eine strittige Vorführung von "Zensur - Die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien". Ist mMn ein bisschen wenig, um den Punkt "Thema in den Medien" zu erfüllen...


https://ssl.ofdb.de/film/308525,Zensur---Die-organisierte-Manipulation-der-Wikipedia-und-anderer-Medien dürfte demnach zumindest bleiben, weil da immerhin eine Premierenaufführung im Berliner Babylon erfolgt sein woll. (Lass wir die Möglichkeit, dass da womöglich nur für einen Abend ein Saal angemietet worden ist, einmal beiseite...) Dieser Umstand und der SZ-Artikel dürften wohl für einen Verbleib des Films sprechen.
Habe ich gerade hier - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/nach-ruecksprache-mit-der-kab-alles-rein-privat-1.3377459 - bzw. nach weiterem Googlen hier - https://www.anderweltonline.com/kultur/kultur-2017/wikipedia-unabhaengiges-internetlexikon-unterhoehlt-von-ideologischen-termiten-neuer-film-zensur-von-markus-fiedler-deckt-ueble-manipulationen-auf/ - gelesen...


Das würde mich auf drei Lösungsvorschläge bringen:

1.) Filmeinträger von Streaming-Werken haben in ihrem Filmeintrag kenntlich zu machen, dass das öffentliche Interesse über die Punkte
- die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
- historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
- das Werk Thema in den Medien ist oder
- eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt
kenntlich gemacht wird.
Sprich: Ggf. einen Kino-/DVD-/Festival-Fassungseintrag erstellen, als sonstige Info darauf hinweisen, falls die Infos für einen Fassungseintrag zu dürftig sind.
(In diesem Fall liegen ein KenFM-Link und ein Filmstarts-Eintrag vor... zumal KenFM ja auch als Anbieter agiert, wären das zuwenig Links, um nachvollziehbar den Punkt "Thema in den Medien" zum Ausdruck zu bringen... Auf die Kino-Premiere wird nicht hingewiesen; zumindest der Artikel der SZ-München hätte beispielsweise verlinkt werden können. Wer Streaming-Filme eintragen will, die - gerade im dokumentarischen Bereich - dem Verdacht unterliegen, unseriös zu sein, sollte sich schon ein wenig die Mühe machen und entweder vorher im KF oder per Links und Infos im Filmeintrag die Erfüllung des Öffentlichen Interesses kenntlich werden zu lassen. (Zumal in diesem Fall die Links nicht einmal vom Einträger stammen, sondern vom blutfarmer.))


2.) Man könnte im FAQ den Punkt ergänzen, dass Filmreihen/Teile/Sequels/Prequels Ausnahmen bei reinen Streaming-Angeboten ermöglichen. Dass also Film XY als reines Streaming-Angebot auf Youtube ohne Ersteller öffentlichen Interesses, ohne Historische Bedeutsamkeit, ohne Thema in den Medien zu sein, ohne auf DVD/BluRay, im Kino, imTV zugänglich zu sein in die OFDb darf, wenn eine Fortsetzung oder ein vorangegangener Teil eine dieser Bedingungen erfüllt und bereits in der OFDb steht.
In diesem Fall würde das dazu führen, dass man guten Gewissens auch den 2015er Wikipedia-Film aufnehmen könnte, den man bislang eigentlich nur führen kann, indem man das "Thema in den Medien"-Argument reichlich überstrapaziert mit der Randnotiz in der SZ-München, dem Eintrag auf den Nachdenkseiten und den vielen obskuren Blogs, der Wikimannia usw.


3.) "Streaming-Angebot" oder "Streaming-Produktion" o.ä. sollte als Typ neben "TV-Film" usw. eingeführt werden. Und zwar bevor hunderte dieser Fälle durch die OFDb geistern. (Falls das hier schnell auf Zustimmung stößt, könnte man ja Dr. Kosh einmal diesbezüglich ansprechen.)

Da könnte man im FAQ quasi genauer auf Streaming eingehen:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.


Reine Streaming-Angebote sind somit nur in einigen Ausnahmefällen in der OFDb erwünscht, nämlich dann, wenn

    die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
    historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
    das Werk Thema in den Medien ist oder
    eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt oder
    das Werk eine Fortsetzung oder einen vorangegangenen Teil eines Films oder mehrerer Filme darstellt, der oder die bereits im Sinne des FAQ alle Bedingungen für einen Eintrag erfüllen.

Besteht diesbezüglich Unsicherheit, wäre diese vor dem Eintragen im KF zu klären.
Besteht keine Unsicherheit, wäre die Erfüllung entsprechender Punkte zeitnah durch Links, sonstige Infos und ggf. durch Fassungseinträge (Kino/TV/DVD/BluRay) kenntlich zu machen. Um eine Verlinkung des jeweiligen Films selbst wird gebeten.


Folgende Filme zählen nicht dazu:




Das wäre mein Versuch eines konstruktiven Lösungsvorschlags. ;) (Was die Länge des FAQ betrifft, die ja mit immer mehr Fällen immer stärker zunimmt: Da könnte man ja auch irgendwann - sollte es überhaupt einmal nötig sein - einzelne Unterpunkte in einzelne Einträge verschieben und den ersten Eintrag in ein Inhaltsverzeichnis oder eine grobe Version umwandeln, in welcher dann direkt auf die jeweiligen Einträge weiter unten im thread verlinkt werden kann.)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: pm.diebelshausen am 7 Februar 2018, 19:08:16
@ Hank & Pierrot:

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  7 Februar 2018, 13:28:00Ich würde Streaming ohne weitere Veröffentlichung (TV-Ausstrahlung/Bildträger-Vertrieb usw.) per se nicht gelten lassen, sonst kommen wir in Teufels Küche.

Beschreibt mir doch bitte mal, wie Teufels Küche in dieser Hinsicht denn aussähe. Ich bin mir langsam gar nicht mehr so sicher, dass das alles ganz furchtbar für die Datenbank würde.

Ich spiele gerade mehr mit dem Gedanken, dass der Online-/Streaming-Trend eben der Weg der Zukunft ist und dass wir vielleicht überhaupt nicht die ausschließlich auf diesem Wege veröffentlichten Filme in die bisherigen Vorstellungen bezüglich dem weiten Feld "Film" zwängen, sondern gerade andersherum die Vorstellungen von "Film" an diese neueren Filmwege angleichen müssen. Film und alles, was daran hängt, wird in Zukunft anders zu definieren sein, als vor dem Online-Weg, und da hilft es vielleicht gar nicht, große Namen gegen unbekannte auszuspielen, über Qualität oder Konsumentenmengen zu diskutieren usw. Als Bild: der Star, von dem Warhol zurecht prophezeite, dass jeder von uns für fünf Minuten dieser sein wird - und da sind wir heute - ist ein echter Star, nicht einer, der im alten Starbegriff als keiner zu gelten hat.

Was, wenn die großen Namen dazu übergehen, ihre Filme nur mehr per Portal an den Zuschauer zu bringen und die Cloud das Kino hinter sich lässt? Hätte, wäre, vielleicht - klar, Zukunftsmusik, ob nun wahrscheinlich oder unwahrscheinlich. Dennoch sollten wir mehr in diese Richtung denken. Bewegte Bilder haben sich längst verändert, seitdem jedem eine billige Kamera zur Verfügung steht, was längst auch auf das traditionelle Kinoschaffen zurück wirkt.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 19:56:41
Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 19:08:16
@ Hank & Pierrot:

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  7 Februar 2018, 13:28:00Ich würde Streaming ohne weitere Veröffentlichung (TV-Ausstrahlung/Bildträger-Vertrieb usw.) per se nicht gelten lassen, sonst kommen wir in Teufels Küche.

Beschreibt mir doch bitte mal, wie Teufels Küche in dieser Hinsicht denn aussähe. Ich bin mir langsam gar nicht mehr so sicher, dass das alles ganz furchtbar für die Datenbank würde.

Zunächst: Dass ich Streaming ohne weitere Veröffentlichung nicht grundsätzlich nicht gelten lassen würde, habe ich im letzten Eintrag geschrieben. (Das tut wie erwähnt auch das FAQ nicht...)


Beschrieben hatte ich des Teufels Küche davon abgesehen schon ausgiebig... Hank übrigens auch...:

Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...


https://www.youtube.com/watch?v=2X9pbO2dFaY
Dieser Handschuh ist die Zukunft!
D 2018
Regie: Florian Mundt
Darsteller: Florian Mundt

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=MzwNEuGHZFE
Wall Tour
GB 2017
Regie: Rebecca Jane Brown
Darsteller: Rebecca Jane Brown

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=hBF3JdfKgPQ
Ex Machina and the Inner Life
USA 2015
Regie: Oscar Robles

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=LLrHD55cIb4
Ich bin gern ein Deutscher
D 2018
Regie: Hagen Grell
Darsteller: Hagen Grell

Wäre dann drin...


https://www.youtube.com/watch?v=t7aQaJ0FSMk
dgfs
n/a 2007
Regie: Unbekannt

Wäre dann drin...



Da gäbe hundertausende (!) von Videos, die dann alle in die OFDb könnten. Denn es gäbe ja keine weiteren Kriterien mehr... Fertiggestellt? Zugänglich? Streaming-Werk darf rein...

Kommt man jetzt mit solchen - im FAQ nicht auftauchenden - Prämissen wie "Aber ein Film hat ja auch Vor- und Nachspann", dann ignoriert man zahlreiche, erheblich relevantere Werke, die in Kinos liefen, auf DVD vorliegen, auf Festivals liefen, von Personen öffentlichen Interesses stammen, bei denen das ebenfalls nicht der Fall ist...
Man müsste dann wohl oder übel damit beginnen, Kriterien für ein OFDb-würdiges Niveau zu erstellen, die ungeheuer detailliert ausfallen müssten.


Die relevanten Streaming-Dinger können derzeit ohnehin rein...; von den zwei Filmen, um die es hier ursprünglich ging, darf einen nach bestehendem FAQ ohnehin rein... war bloß nicht offensichtlich, daher mein Vorschlag Nr. 1 im vorherigen Eintrag...

Den anderen Film könnte man etwa mit meinem Vorschlag Nr. 2 aufgenommen werden...

(Ein Typ müsste für solche Werke aber so oder so ergänzt werden...)




Also nochmals:

Film 1 darf nach derzeitig geltendem FAQ hinein. (Das sollte ein Filmeinträger allerdings im Eintrag offensichtlich machen müssen, daher mein erster Vorschlag...)

Film 2 darf nach derzeit geltendem FAQ nicht hinein. (Entweder will man das so haben, dann wäre alles ok. Oder man will es nicht so haben, dann müsste man das FAQ dahingehend sinnvoll & durchdacht abändern. Daher mein zweiter Vorschlag...):

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 15:15:25Das würde mich auf drei Lösungsvorschläge bringen:

1.) Filmeinträger von Streaming-Werken haben in ihrem Filmeintrag kenntlich zu machen, dass das öffentliche Interesse über die Punkte
- die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
- historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
- das Werk Thema in den Medien ist oder
- eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt
kenntlich gemacht wird.
Sprich: Ggf. einen Kino-/DVD-/Festival-Fassungseintrag erstellen, als sonstige Info darauf hinweisen, falls die Infos für einen Fassungseintrag zu dürftig sind.
(In diesem Fall liegen ein KenFM-Link und ein Filmstarts-Eintrag vor... zumal KenFM ja auch als Anbieter agiert, wären das zuwenig Links, um nachvollziehbar den Punkt "Thema in den Medien" zum Ausdruck zu bringen... Auf die Kino-Premiere wird nicht hingewiesen; zumindest der Artikel der SZ-München hätte beispielsweise verlinkt werden können. Wer Streaming-Filme eintragen will, die - gerade im dokumentarischen Bereich - dem Verdacht unterliegen, unseriös zu sein, sollte sich schon ein wenig die Mühe machen und entweder vorher im KF oder per Links und Infos im Filmeintrag die Erfüllung des Öffentlichen Interesses kenntlich werden zu lassen. (Zumal in diesem Fall die Links nicht einmal vom Einträger stammen, sondern vom blutfarmer.))


2.) Man könnte im FAQ den Punkt ergänzen, dass Filmreihen/Teile/Sequels/Prequels Ausnahmen bei reinen Streaming-Angeboten ermöglichen. Dass also Film XY als reines Streaming-Angebot auf Youtube ohne Ersteller öffentlichen Interesses, ohne Historische Bedeutsamkeit, ohne Thema in den Medien zu sein, ohne auf DVD/BluRay, im Kino, imTV zugänglich zu sein in die OFDb darf, wenn eine Fortsetzung oder ein vorangegangener Teil eine dieser Bedingungen erfüllt und bereits in der OFDb steht.
In diesem Fall würde das dazu führen, dass man guten Gewissens auch den 2015er Wikipedia-Film aufnehmen könnte, den man bislang eigentlich nur führen kann, indem man das "Thema in den Medien"-Argument reichlich überstrapaziert mit der Randnotiz in der SZ-München, dem Eintrag auf den Nachdenkseiten und den vielen obskuren Blogs, der Wikimannia usw.


3.) "Streaming-Angebot" oder "Streaming-Produktion" o.ä. sollte als Typ neben "TV-Film" usw. eingeführt werden. Und zwar bevor hunderte dieser Fälle durch die OFDb geistern. (Falls das hier schnell auf Zustimmung stößt, könnte man ja Dr. Kosh einmal diesbezüglich ansprechen.)

Da könnte man im FAQ quasi genauer auf Streaming eingehen:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.


Reine Streaming-Angebote sind somit nur in einigen Ausnahmefällen in der OFDb erwünscht, nämlich dann, wenn

    die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
    historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
    das Werk Thema in den Medien ist oder
    eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt oder
    das Werk eine Fortsetzung oder einen vorangegangenen Teil eines Films oder mehrerer Filme darstellt, der oder die bereits im Sinne des FAQ alle Bedingungen für einen Eintrag erfüllen.

Besteht diesbezüglich Unsicherheit, wäre diese vor dem Eintragen im KF zu klären.
Besteht keine Unsicherheit, wäre die Erfüllung entsprechender Punkte zeitnah durch Links, sonstige Infos und ggf. durch Fassungseinträge (Kino/TV/DVD/BluRay) kenntlich zu machen. Um eine Verlinkung des jeweiligen Films selbst wird gebeten.


Folgende Filme zählen nicht dazu:


Davon abgesehen denke ich, dass es auf Dauer wenig zielführend ist, wenn hier fernab von FAQ-Formulierungen Wünsche, Abneigungen, Annahmen, Spekulationen usw. zum Ausdruck gebracht werden.

Es kann ja zB jeder einmal eine FAQ-Regel verfassen, von der er annimmt, dass sie ideal wäre und andere würden dann nach Stärken und Schwächen Ausschau halten.
Dann könnte man gemeinsam immer weiter verfeinern und solange daran werkeln, bis man eine FAQ hat, die nicht zuviel Youtube-Clips in die OFDb lässt, aber auch nicht zuwenige...
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: pm.diebelshausen am 7 Februar 2018, 20:30:49
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 19:56:41Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...

Genau, so weit waren wir schon. Ich wollte dann wissen, was daran die Hölle ist.

Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht.

"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Und wenn diese bewegten Bilder eingetragen würden: macht das die Datenbank zu unübersichtlich? Ist die Datenmenge dann zu groß und die Server machen schlapp? Geht die Suchfunktion kaputt? Was genau ist es denn?

Andersherum gedacht: die OFDb könnte auch die erste Datenbank werden, die umfassend hunderttausende YouTube-Filme recherchierbar verzeichnet - und damit ihre eigene Zukunftsfähigkeit als Online-Datenbank zum Thema Film retten.

Am nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.

Klar: ich provoziere gerade in diese Richtung - vielleicht, weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass das größte Problem darin bestehen könnte, dass es einem irgendwie nicht passt, wenn all diese Filme eingetragen werden könnten.  ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: ----- am 7 Februar 2018, 20:55:41
PierrotLeFou und pm.diebelshausen, ich finde, momentan führt ihr beide das Thema in eine sinnvolle und bereichernde Richtung. :respekt:

Weil das Thema nun eine Regeländerung bzw. -erschaffung ist und nicht mehr ein Korrekturvorhaben, könnte man das Thema umbenennen und in den allgemeinen Bereich verschieben, oder?
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: pm.diebelshausen am 7 Februar 2018, 21:03:37
Schieb doch, schieb doch.  :D
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: ----- am 7 Februar 2018, 21:22:49
Schiebung vollbracht. ;)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 21:56:26
Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 20:30:49
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 19:56:41Alles was bei Youtube eingestellt wird, wäre ohne Einschränkungen eintragbar. Ins Kino, auf DVD, ins TV schaffte es sowas gar nicht erst, beim Streaming gibt es kein Sieb, da kann jeder alles veröffentlichen...

Genau, so weit waren wir schon. Ich wollte dann wissen, was daran die Hölle ist.


Ok, zugegebenermaßen bin ich davon ausgegangen, dass das selbsterklärend wäre, was es aber tatsächlich nicht ist. Mich persönlich stören daran folgende Punkte:


- Zunächst einmal ist es für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb ein professionell inszenierter, produktionstechnisch beachtlicher Werbespot von einem Scorsese oder einem Lynch oder einem Polanski oder eben ein von Lars von Trier inszeniertes Musikvideo nicht in die Filmdatenbank dürfen, wohingegen plötzlich jeder "Ich zünde meinen Furz an"-Youtube-Zehnsekünder von Jedermann in die Datenbank darf.
Da sehe ich eine grobe Verschiebung sinniger Relationen, welche die OFDb hochgradig absurd erscheinen ließe.
Das öffnet auch jedem Troll Tür und Tor, der etwas bei Youtube reinstellen und dann die OFDb damit fluten will...
In Zeiten, in denen die OFDb nun wahrlich nicht mehr viele Film-/IA-/Fassungseinträge pro Tag verzeichnet, kann da ein einzelner aktiver Troll schon erheblich zu einer schlechten Außenwirkung beitragen.

- Dann sind (ausschließlich (müsste noch im FAQ ergänzt werden)) auf DVD-R bestellbare Filme nicht zulässig. Das Streaming-Angebot aber ist es? (Und überhaupt: Wenn alles, was irgendwo als Stream zu bekommen ist, in die OFDb dürfte, müsste das eigentlich auch für den gesamten Rest gelten dürfen, der bislang nicht in die OFDb darf... auch für Trailer, Konzerte...)

- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.) Die OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...

- Dann mögen Spielfilme, die in Kino, TV, auf DVD, BluRay usw. zu sehen waren, ideologisch fragwürdig und Dokumentarfilme sachlich falsch sein; teils mit Vorsatz. Bei jenen Werken, die durch Kino-Aufführung und TV-Austrahlung, selbst durch bloße DVD-Veröffentlichungen in Umlauf gebracht werden, lässt sich dazu immer sehr schnell eine Menge seriöser, fundierter, fachlich versierter und begründeter Besprechungen finden... (natürlich werden auch da Meinungen auseinandergehen, aber sie sind um Sachlichkeit und Ehrlichkeit und logische Argumentationen bemüht.) Das fällt völlig weg bei Youtube-Krams, der nur noch in der kleinen Echokammer der jeweiligen Zielgruppe wahrgenommen und besprochen wird... (der aber auf der OFDb ungeniert als Link hinterlegt werden kann).
Mir ist es egal, ob es dabei um Holocaust-Leugner, "Kill all Men"-Fraktionen oder Flat-Earth-Society-Mitglieder geht.

- Sehe ich einmal von frühen Stummfilmen ab, ist es allermeistens möglich, zu prüfen, ob ein Film existiert hat oder eine Erfindung ist. Ist es problemlos möglich, zu prüfen, ob ein angeblich von Januar 2005 bis März 2005 auf Youtube gelaufener Film wirklich existiert hat? (Irgendwelche jungen Hobbyfilmer, die ihren Krempel auf der OFDb unterbringen wollen, gibt es zudem immer wieder...)


Zitat"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Nein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.


ZitatAm nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.
Das ist aus Vorschlag 1... Im Grund hast du recht und es ergibt sich daraus, dass es eben kein "reines" Streaming-Werk mehr ist und gemäß FAQ auf anderen Wegen zugänglich ist. Könnte also auch weggelassen werden. Andererseits dachte ich, es macht nochmals deutlich, dass ein zehn Jahre auf Youtube existierender Clip durch eine DVD-Veröffentlichung eben nicht mehr als bloßes Streaming-Werk gefasst wird... ;)


Klar: ich provoziere gerade in diese Richtung - vielleicht, weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass das größte Problem darin bestehen könnte, dass es einem irgendwie nicht passt, wenn all diese Filme eingetragen werden könnten.  ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 21:58:05
Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 19:08:16
Was, wenn die großen Namen dazu übergehen, ihre Filme nur mehr per Portal an den Zuschauer zu bringen und die Cloud das Kino hinter sich lässt?

Ist doch durchs FAQ geregelt: großen Namen dürfen schon jetzt mit bloßen Streaming-Sachen in die OFDb... ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 22:02:00
Zitat von: krakrax am  7 Februar 2018, 20:55:41Weil das Thema nun eine Regeländerung bzw. -erschaffung ist und nicht mehr ein Korrekturvorhaben, könnte man das Thema umbenennen und in den allgemeinen Bereich verschieben, oder?

Hatte/habe auch nichts gegen das Verschieben.

Aber sofern sich eine Mehrheit oder auch eine OFDb-Autorität gegen den 2015er (nicht im Kino als Premiere gelaufenen) Wikipedia-Film ausspricht, wäre er laut FAQ zu löschen, was dann doch wieder ein Korrekturvorhaben wäre. :icon_mrgreen: (Hängt halt davon ab, was man will... insofern ist in der Tat die Diskussion erst einmal vorrangig... :D)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Februar 2018, 22:15:59
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 Februar 2018, 22:00:48
Man kann Amateur als Genre ergänzen.

Das sollte dann tatsächlich bei beiden Filmen noch nachgeholt werden... ;)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: pm.diebelshausen am 7 Februar 2018, 23:59:59
Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Zunächst einmal ist es für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb ein professionell inszenierter, produktionstechnisch beachtlicher Werbespot von einem Scorsese oder einem Lynch oder einem Polanski oder eben ein von Lars von Trier inszeniertes Musikvideo nicht in die Filmdatenbank dürfen, wohingegen plötzlich jeder "Ich zünde meinen Furz an"-Youtube-Zehnsekünder von Jedermann in die Datenbank darf.

Das ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich würde zwar nicht sehr auf "professionell" etc. herumpochen weil das grundsätzlich nicht hinreichend für die Definition von Filmen überhaupt ist, aber für mich hieße das durchaus, dass derartige Musikvideos etc. in die Datenbank dürfen sollten. Allein schon für komplette Schaffenslisten der beteiligten Personen. Dann müsste die OFDb an der Darstellung arbeiten, z.B. mithilfe aufklappbarer Kategorien, damit man nicht von immensen Listen erschlagen wird.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Da sehe ich eine grobe Verschiebung sinniger Relationen, welche die OFDb hochgradig absurd erscheinen ließe.

Nur, wenn man nach diesen Dingen auch in der OFDb schaut. Es gibt ja nun keine OFDb-Seite, die einem einen derart gelagerten Gesamteindruck vermitteln würde. Und die User, die auf die OFDb zugreifen würden, um in den YouTube-Untiefen zu stöbern, haben dann wohl ihren guten Grund dafür und dürften sich sogar freuen, zu finden, was sie suchen.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Das öffnet auch jedem Troll Tür und Tor, der etwas bei Youtube reinstellen und dann die OFDb damit fluten will...
In Zeiten, in denen die OFDb nun wahrlich nicht mehr viele Film-/IA-/Fassungseinträge pro Tag verzeichnet, kann da ein einzelner aktiver Troll schon erheblich zu einer schlechten Außenwirkung beitragen.

Außenwirkung? Auf der Startseite womöglich, wo eine handvoll aktueller Einträge angegeben werden. Und ansonsten? Wenn einer trollt, dann kann man das womöglich auch feststellen und aufgrund des Trollens unterbinden, nicht aufgrund der Inhalte, die man von vornherein ausschließen will, damit niemand mit ihnen trollen kann.

Dass "in Zeiten..."-Argument ist ebenso schwach wie meines bezüglich eventuell gar nicht zu erwartender Überschwemmungen mit YouTube-Pupsen.  ;) Da liegt das Problem ganz auf der anderen Seite: man muss sich fragen, warum es so wenige Einträge gibt, und dann zusehen, wie man wieder attraktiver wird. So rum wird ein Schuh draus, wenn man Trollen wenig Gewicht geben will.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Dann sind (ausschließlich (müsste noch im FAQ ergänzt werden)) auf DVD-R bestellbare Filme nicht zulässig. Das Streaming-Angebot aber ist es? (Und überhaupt: Wenn alles, was irgendwo als Stream zu bekommen ist, in die OFDb dürfte, müsste das eigentlich auch für den gesamten Rest gelten dürfen, der bislang nicht in die OFDb darf... auch für Trailer, Konzerte...)

Guter Punkt, dem ich nichts Kluges entgegenzusetzen habe.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.)

Ist die Frage, ob das die OFDb kümmern muss - sie ist schließlich eine Datenbank, keine Bewertungs- oder Sanktionierungsstelle, sie verzeichnet, was es gibt, ggf. bei vorhandener Kenntnis mit Hinweis auf die rechtliche Problematik der Veröffentlichung. Wäre vergleichbar mit Bootlegs in der OFDb.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Die OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...

Man würde mitwirken, wenn man dazu beiträgt, die Filme zu verbreiten. Kann man das nicht etwa umgehen bei der Verzeichnung von Veröffentlichungsweg, Produktionsbeteiligten, Inhaltsangaben etc.? Das spricht in der Tat mehr gegen eine Verlinkung der Filmquelle - wenn die aber strafbares Material enthält, dürfte sie ohnehin auch jetzt schon nicht verlinkt werden, oder?

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Dann mögen Spielfilme, die in Kino, TV, auf DVD, BluRay usw. zu sehen waren, ideologisch fragwürdig und Dokumentarfilme sachlich falsch sein; teils mit Vorsatz.

Ja. Und? Dürfen nur Dokumentarfilme in die OFDb, die redlich oder ideologisch nicht fragwürdig sind? Wer fragt denn da eigentlich? Da könnten wir auch einige wunderbare Biopics kicken, die mit einer unvoreongenommenen Darstellung irgendeiner Realität wenig gemein haben, oder?

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Bei jenen Werken, die durch Kino-Aufführung und TV-Austrahlung, selbst durch bloße DVD-Veröffentlichungen in Umlauf gebracht werden, lässt sich dazu immer sehr schnell eine Menge seriöser, fundierter, fachlich versierter und begründeter Besprechungen finden... (natürlich werden auch da Meinungen auseinandergehen, aber sie sind um Sachlichkeit und Ehrlichkeit und logische Argumentationen bemüht.) Das fällt völlig weg bei Youtube-Krams, der nur noch in der kleinen Echokammer der jeweiligen Zielgruppe wahrgenommen und besprochen wird... (der aber auf der OFDb ungeniert als Link hinterlegt werden kann).

Mir gefällt seriös, fundiert, sachlich, ehrlich und logisch auch sehr gut. Dass niemand derart über einen Film XY scheibt, ist aber ein komisches Ausschlusskriterium. Dann könnten sich die OFDbler auch hier umegkehrt auf die Fahnen schreiben, das mal anzugehen.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
- Sehe ich einmal von frühen Stummfilmen ab, ist es allermeistens möglich, zu prüfen, ob ein Film existiert hat oder eine Erfindung ist. Ist es problemlos möglich, zu prüfen, ob ein angeblich von Januar 2005 bis März 2005 auf Youtube gelaufener Film wirklich existiert hat? (Irgendwelche jungen Hobbyfilmer, die ihren Krempel auf der OFDb unterbringen wollen, gibt es zudem immer wieder...)

Keine Ahnung, inwieweit das nachvollziehbar sein könnte. Ich kenne nur den Satz "Das Netz vergisst nichts", aber in der Materie bin ich nu wirklich auch nicht drin. Wie wäre es mit der Einschränkung, nur zum Zeitpunkt des Eintrags abrufbare Inhalte eintragen zu dürfen? In jeder wissenschaftlichen Arbeit dokumentiert man ebenfalls bei einer Internetquelle die exakte Adresse sowie den Zeitpunkt des Zugriffs.


Zitat"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
Nein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.

Da gehen wir völlig d'accord. Freiflugschein wäre auch nicht mein Ansatz.

Zitat von: PierrotLeFou am  7 Februar 2018, 21:56:26
ZitatAm nächsten bin ich zur Zeit bei Deinem Vorschlag 3). Dazu:

Dass gestreamte (ich benutze das Wort jetzt mal für alle Online-Veröffentlichungswege, abseits von traditioneller Filmveröffentlichung) Filme eingetragen werden dürfen, wenn sie auch auf Trägermedien/im Kino/TV veröffentlicht werden/wurden, verstehe ich noch nicht - die können dann doch ohnehin eingetragen werden, weil sie über letztere Veröffentlichungen verfügen.

Wenn Streaming-Filme eingetragen werden können sollen, dann ist auch zwingend notwendig, dass Streaming-Fassungseinträge ermöglicht werden.
Das ist aus Vorschlag 1...

Ja, aber Du hast es unter Vorschlag 3) mit in der Vertiefung zum Thema Streaming angeführt, weshalb ich in dem 3er-Zusammenhang darauf eingegangen bin. Verstanden habe ich es schon bei 1) auch nicht.  :D

Dass ich versuche, eine Perspektive gegen den bisherigen hier getexteten Strich einzubringen, hast Du bisher eher übergangen. Ich denke halt, manche der von Dir jetzt freundlicherweise nochmal konzentrierter erläuterten Probleme ließen sich auch anders lösen, statt mit Regelungen, Verboten, wertend gesprochen Diskreditierungen oder hinsichtlich der Chancen, die neben den Problematiken auch darin liegen: gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten (womit ich Dir keineswegs in den Mund legen will, dass Du da beabsichtigst). Deshalb habe ich nach der Hölle gefragt, weil mir das dann doch zu sehr in eine Verteufelungsrichtung formuliert ist. Andere Möglichkeiten sind beispielsweise teilweise technische: zum Beispiel denkbar ist ein parallel in der üblichen OFDb separat aufrufbarer Streamingbereich, damit sich die teils doch recht starken Unterschiede im Umgang, in der Masse, in der rechtlichen Situation oder in was auch immer nicht ins Gehege kommen.

Sehr interessieren würde mich aber doch Deine Meinung zu dem Punkt der filmgeschichtlichen Entwicklung, auf den Du noch gar nicht eingegangen bist. Wir sprechen hier immerhin darüber, dass es Filme gibt, die aus einer gewissen oder ungewissen Kanonbildung heraus nicht in die OFDb passen (sollen). Ich stelle mir und und hier die Frage, ob wir vielleicht mal an eine Entwicklung denken müssen, die in fünfzig Jahren rückblickend als sonneklar gefasst werden kann, nämlich eigentlich eine Revolution in Sachen Film - und wenn wir der nicht bald Rechnung tragen, dann sind wir bald eine Community, die gerne Keilschrift liest und Schellackplatten auflegt (ich weiß, dass Dir gerade daran liegt, Richtung Streaming etwas zu öffnen, das meine ich jetzt nicht) - Online-Film-Datenbank könnte sich ja auch endlich mal darauf beziehen, nicht nur als Datenbank online verfügbar zu sein, sondern Online verfügbare Filme zu verzeichnen, sie müsste sich dazu nichtmal umbenennen, passt!

Ich meine schon, bei Dir immer wieder herauszulesen, dass es irgendeines Bildungs- und Filmschaffens- und Rezeptionsniveaus bedarf, damit ein Film den Segen der Datenbank erhalten können sollte. Andererseits glaube ich nicht, dass es Dir darum geht. Wenn Seeßlen über den YouTube-Furzer schreibt, dann rein damit, wenn nicht, dann nicht. Obwohl beides nichts am Film oder seiner Veröffentlichung ändert. Film braucht wie jede Kunst Rezipienten, wird erst vollendet geschaffen, wenn er gesehen wird - unter anderem (z.B. formalen Aspekten) gerade in dem Bereich liegt die Revolution, die ich meine, denn bei keinem anderen Veröffentlichungsweg gelangt Film (Genre und Intention mal ganz weit außen vor) so umfangreich und direkt an den Zuschauer.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 8 Februar 2018, 01:10:51
Ich kann jetzt nicht auf alles eingehen, will aber zunächst ein paar Punkte kommentieren:

Zitat
ZitatNein, aber ein FAQ, das einfach sagt "Macht mal, wird schon laufen" ist kein gutes FAQ. ;) Ich habe nichts gegen die Aufnahme von reinen Streaming-Produkten - ich denke aber, man sollte sich jeweils verständigen, ob etwas erwünscht ist, um dann die Hürde immer wieder einmal etwas nach unten zu verschieben, wenn es denn erstrebenswert erscheint.
Alles durchzuwinken und darauf zu vertrauen, dass da nicht zuviel Unseriöses (im Sinne der oben erwähnten Bedenken) dabei ist, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Da gehen wir völlig d'accord. Freiflugschein wäre auch nicht mein Ansatz.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was das in der Praxis bedeuten soll.

Im Großen und Ganzen verstehe ich dich so, dass einfach alles in die OFDb können soll, hier sagst du dann aber, dass auch du keinen Freiflugschein willst. Schweben dir doch Kriterien vor, die erfüllt sein müssen? ;)


Ähnlich ist es bei diesem Punkt:
ZitatWenn einer trollt, dann kann man das womöglich auch feststellen und aufgrund des Trollens unterbinden, nicht aufgrund der Inhalte, die man von vornherein ausschließen will, damit niemand mit ihnen trollen kann.
Wenn jemand alles in die OFDb stellen darf, was auf Youtube oder sonstwo per Streaming anzusehen ist, und dann 300 eigens erstellte Mini-Kurzfilmchen an 3 Tagen auf der OFDb einträgt - wie würdest du ihm denn dann das Trollen nachweisen wollen? Er würde sich ja völlig ans FAQ halten? :icon_neutral:



Zitat
Zitat- Es ist gar nicht klärbar, ob ein auf Youtube eingestelltes Filmchen nicht irgendwelche Rechte verletzt. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte... (insbesondere bei Filmen, die erst Jahre nach ihrer Entstehung ins Netz gestellt werden.)
Ist die Frage, ob das die OFDb kümmern muss - sie ist schließlich eine Datenbank, keine Bewertungs- oder Sanktionierungsstelle, sie verzeichnet, was es gibt
Zitat
ZitatDie OFDb würde dann z.B. auch fröhlich am Mobbing mitwirken, wenn es etwa Drachenlord-Bashing in die OFDb schafft. Oder Revenge-Pornos... Bei dem, was ins Kino wandert oder auf DVD zu bekommen ist, kann man sich ja auch sehr sicher sein, dass es kein 15jähriger ist, der sexuell vor der Kamera tätig ist. Ich denke nicht, dass man das bei den unzähligen Homemade-Amateurpornos sein kann, die dann alle rein dürfen...
Man würde mitwirken, wenn man dazu beiträgt, die Filme zu verbreiten. Kann man das nicht etwa umgehen bei der Verzeichnung von Veröffentlichungsweg, Produktionsbeteiligten, Inhaltsangaben etc.? Das spricht in der Tat mehr gegen eine Verlinkung der Filmquelle - wenn die aber strafbares Material enthält, dürfte sie ohnehin auch jetzt schon nicht verlinkt werden, oder?
Mal ein paar Beispiele:
Ein unbeliebter Typ wird im Netz von drei schäbigen Personen auf üble Weise vorgeführt - vor seiner Cam. Das Ganze landet auf Youtube, bekommt viele Klicks, lauter böse Kommentare über den unbeliebten Typen usw.
Jetzt würde sich die OFDb sagen: Das lehnen wir ab, sowas tut man nicht - aber zwecks Dokumentation von YouTube-Clips ist es zulässig, dass "Unbeliebter Typ XY Heiratsantrag" (D 201X) samt Klarnamen des Opfers eingetragen werden kann - samt IA ("XY wird von drei Personen getäuscht und böse vorgeführt") und mit vielen Zehnerbewertungen von leuten, die Typ XY nicht ausstehen können.

Gerade die Bewertungen sehe ich kritisch, wenn es um die Dokumentation von Mobbing-Videos geht. :unknown:

Beim Revenge Porn würde ich die bloße Dokumentation bereits für unmoralisch erachten. Auch wenn man natürlich keinen Link setzt...
Indem man sowas dokumentiert, signalisiert man, dass man dem eine Relevanz beimisst. Zudem unterstützt man die Popularität und trägt indirekt zu Nachahmungen bei. Schlimm genug, dass - leider zurecht - "Bumfights" in der OFDb zu finden sind; solche Streaming-Rache-/Mobbing-Filmchen müssen nicht sein und zumindest (!) sowas sollte durch ein FAQ ganz klar ausgeschlossen werden.


Ich hatte mir 2015 verhältnismäßig lange überlegt, ob ich hierfür einen Filmeintrag erstellen soll:
https://ssl.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm
Nicht wegen der FAQ oder der Frage, ob das OFDb-relevant ist. (Immerhin erfüllt es die notwendigen Kriterien des FAQ.)
Sondern deshalb, weil die (wenigen) Bewertungen auf der IMDb zeigten, dass ein solcher Filmeintrag auch dazu dienen kann, nach dem Suizid nochmals "nachzutreten". Gut, die Angehörigen werden sich wenn überhaupt eher an der IMDb, weniger an der OFDb stoßen. Und die junge Frau hat sich ja dafür entschieden, einen öffentlichen Abschiedsbrief auf Youtube zu hinterlassen und dürfte schon geahnt haben, dass da nicht allein betretene Reaktionen kommen werden.

Aber Fälle, in denen (noch lebende) Leute unwillentlich zur Figur in Youtube-Clips werden, sind ja nochmals ein ganz anderes Kaliber...




Insgesamt lautet die Grundfrage ja: "Was ist ein Film?"

Eigentlich bin ich theoretisch dicht bei dir und würde alles für einen Film halten, was - von wem auch immer erstellt - mindestens zwei Einzelbilder hintereinandergereiht abspielt (und dabei nicht einmal eine Bewegungsillusion bewirken muss). [Ich wollte zB auch schon immer einmal nachfragen, ob man nicht auf DVD/BluRay wiederveröffentlichte Laterna Magica-Werke in Filmform als Filme auf der OFDb eintragen darf...]
Das könnte man immer weiter einengen: Mindestens drei Einzelbilder / Bewegungsillusion muss zumindest einmal gegeben sein / Mindest X Sekunden lang / Benötigt eine Titeleinblendung usf.
Eine Grenze würde ich aber bei interaktiven Werken ziehen, weil diese den Bereich des Spiels betreten. (IMDb hat sich ja auf Videogames ausgeweitet... das beäuge ich eher skeptisch, zumindest solange man das nicht ausblenden kann.)

Aber die OFDb hatte in ihren fast zwei Jahrzehnten nie den Eindruck erweckt, als würde sie dieses Filmverständnis praktizieren wollen. (Und im Alltagsgebrauch verwende ich selbst "Film" auch etwas anders, wenn ich Freunden vorschlage, einen Film zu schauen, obwohl ich da schon manch abwegige Sachen im Sinn habe...)
Ich bin kein Freund eines "Das war schon immer so"-Arguments, habe die OFDb aber stets als eine Datenbank verstanden, die nicht alles sammeln will, sondern dasjenige, dem eine gewisse Relevanz zugeschrieben wird. Dafür gibt es den FAQ-Text. Die Relevanz darf man natürlich immer etwas weiter fassen, das ist ja auch gut so, aber sich gänzlich von ihr zu distanzieren und "Alles kann rein" zu sagen, scheint mir verkehrt zu sein. Die Relevanz weiter zu fassen, bewirkt einen graduellen Unterschied; die Relevanz über Bord zu werfen (indem man sagt, dass alles, was ist, auch relevant sei) bewirkt einen Wesensunterschied.
Das hängt ja letztlich auch davon ab, wie Dr. Kosh zu solchen Überlegungen steht. :icon_mrgreen:


Und weitere User-Meinungen wären sicher auch von Vorteil... Die Beteiligung ist ja bei diesem Thema erfreulich hoch... :D
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: pm.diebelshausen am 8 Februar 2018, 02:26:15
Welcher Meinung ich bin oder was ich gerne hätte oder für richtig halte, habe ich zunächst doch noch gar nicht gesagt. Deshalb mein Satz "Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht". Ich habe noch keine fertige Meinung dazu, wir sind hier doch in Bewegung und lassen nicht nur Ansichten kollidieren, sondern sondieren. Und da habe ich gemerkt, dass ich wohl eine andere Stoßrichtung habe als das bisher hier geschriebene. Meine Meinung bilde ich mir dann noch, es kommen bestimmt auch noch andere Userhaltungen dazu.

Zum Trollen: ok, da erstellt einer extra dreihundert Filmchen, lädt sie bei YouTube hoch und das alles, um etwas zum Eintragen in der OFDb zu haben, was er dann auch noch innerhalb von drei Tagen macht. Ein Troll ist das dann zwar nicht (denn der hält sich ja gerade nicht an Regeln z.B. in Foren) aber er überlädt die OFDb eben mit diesen Filmchen. Ich nehme jetzt  mal die Sorge um diesen konstruierten Fall ernst und sage ebenso konstruiert: diese Filme, in rascher Folge hintereinandergeworfen, verstehen wir dann als ein kohärentes Werk, verdichten alle 300 auf einen einzelnen Eintrag und die OFDb-inspirierte Motivation kommt mit in die Inhaltsangabe. Wie gehen wir denn bisher mit fragwürdig auffallenden Vieleinträgern um? Am besten erstmal anschreiben und fragen, was geht ab? Dann ist schonmal ein Kontakt hergestellt, vielleicht erkennt man dann wider Erwarten einen begnadeten Filmschaffenden, der mehr Output hat als Miike, Fassbinder und Allen zusammen, oder einen Psycho, mit dem die OFDb nicht weiter zusammenarbeiten will, was ihr gutes Recht als Unternehmen mit einer kleinen Handvoll Angestellter ist. Dann wird ihr Willkür vorgeworfen, kennen wir alles schon. Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Angst vor Vieleinträgern teile, ob es nicht doch Mechanismen gibt, damit umzugehen, wenn es denn käme, oder ob Du diese Gefahr nicht maßlos überschätzt.

Zum Mobbing: da steckt die Rechtsprechung immernoch in den Kinderschuhen (beim Stalking sieht das schon anders aus), im internationalen Vergleich unterschiedlich, die tendenzielle Entwicklung geht wohl eher dahin, darin (unsere Gedanken beträfe das Thema Cyber-Mobbing) irgendwann einen Straftatbestand zu sehen - sich distanzieren von solchen Inhalten bzw. sie nicht zulassen könnte eine OFDb aber auch jetzt schon per Hausrecht. Ebenso bei anderen Persönlichkeitsrechte verletztenden Inhalten.

Glaubst Du, all die YouTube-Kommentatoren kommen dann auch rüber zur OFDb, schreiben Kurzkommentare oder Reviews zu den von Dir beispielhaft angeführten Filmen, zementieren damit den Weg des in diesen Filmen umgesetzten unmoralischen Verhaltens? Keine rhetorische Frage.

Zur Sicherheit nochmal: ich bin nicht dieser oder jenen Meinung, sondern ich probiere Argumentationen aus.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: Mr. Blonde am 8 Februar 2018, 02:48:20
Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 02:26:15
Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht".

Mir fällt da spontan der noch höhere Aufwand ein, den dann die fleissigen Leute im KF hätten. Dazu die vielen Youtuber, die nur unter ihrem Pseudonym bekannt sind... Dann müssten plötzlich Darsteller her wie "GlobalEliteGaming", wenn nichts Näheres bekannt ist. Das ist ja ein gigantischer neuer Komplex, der dann unglaublich hohes Fehlerpotential birgt. Ein Fan von "Gronkh" könnte dann, wie du es in einem Szenario schilderst, an mehreren Tagen hunderte Einträge machen, die ggf. alle untersucht werden müssten. Wollen sich das die beteiligten Leute wirklich aufhalsen? Und müssten nicht auch ganz neue Genres geschaffen werden? Youtube und die Videos mit Filmcharakter haben ja ganz eigene Richtungen und ich weiß nicht, ob die mit klassischen Genres übereinstimmen. Bevor man über Youtube Filme diskutiert, sollte vielleicht erstmal eine OFDb 2.0 auf festen Beinen stehen. Dass die OFDb eine Vorreiterstellung haben könnte, ist natürlich ein nicht zu verachtender Pluspunkt, andererseits gibt es ja unzählige Youtube Wiki's, die sich damit befassen.

Ich bin jetzt ziemlich stark der Meinung, dass Youtube erstmal keinen Platz in der OFDb haben sollte. Damit meine ich kategorisch alles, bis nicht klare Richtlinien geschaffen sind. Man schaue sich nur mal die ellenlangen Diskussionen zwischen vielleicht 5 Benutzern hier an. Die wären eigentlich an der Tagesordnung, wenn man die Kritierien für die OFDb weiter aufweicht. Dann kommen Mini Shitstorms, wenn der Name eines Youtubers falsch geschrieben hat oder man holt sich die Haterschaft vieler Youtuber (Drachenlord) ins Boot, die nach Gutdünken Darstellerlisten für "Buttergolem", "Lügenlord" und "Dräger" erstellen. Puuh, das Ding hat so viele Konfliktmöglichkeiten...

Ein bisschen anders sehe ich das bei Fällen, wo es DVDs der Youtube Filme gibt, wie bei Filmen von Doug Walker und James Rolfe der Fall. Die Filme wurden auf Festivals gezeigt, sind physisch zu erwerben und erfüllen halt die klassischen Anforderungen.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: McClane am 8 Februar 2018, 08:50:31
Zitat von: pm.diebelshausen am  7 Februar 2018, 20:30:49
Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht.

"Kann eingetragen werden" bedeutet noch nicht zwingend "wird dann auch eingetragen".

Und wenn diese bewegten Bilder eingetragen würden: macht das die Datenbank zu unübersichtlich? Ist die Datenmenge dann zu groß und die Server machen schlapp? Geht die Suchfunktion kaputt? Was genau ist es denn?

Pierrot und Blonde haben schon vieles gesagt, was ich unterschreiben möchte. ABER: Die Argumentation "Was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn?" ist die ausgelutschteste und nervigste, mit der ich JEDEN Eintrag rechtfertigen kann. Bertha Beispiel trägt das Familienvideo vom letzten Urlaub in der Toskana ein - ist doch ne Doku, was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn? Der stolze Papa trägt seine Aufzeichnung des Krippenspiels ein, in dem seine Sohnemann den dritten König gibt - was schadet ein solcher Eintrag der Ofdb denn? Kann ich beliebig weitermachen.

Die ganzen Youtuber könnten übrigens auch zu einer nicht ganz gewünschten "Belebung" der Ofdb führen. Was ist, wenn Youtuber A die Challenge ausruft, dass seine (wahrscheinlich extrem zahlreichen) Fans dieses oder jenes (nach neuen Regeln: rechtmäßig) eingetragene Video auf Platz 1 der Ofdb-Bestenliste voten. Youtuber B, C, D und E schließen sich an und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht. Ganz ehrlich: Wenn ich mir die ellenlangen Diskussionen von früher darüber anschaue, ob Sketchshows, Konzert-DVDs und Fanfilme in die Ofdb kommen (was alles abgelehnt wurde), dann kann man sich die inzwischen klemmen, wenn man sich anschaut, was stattdessen alles drinsteht. Aber schadet ja nichts, gelle?
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: Max Blank am 8 Februar 2018, 13:26:38
Zitat von: PierrotLeFou am  8 Februar 2018, 01:10:51
Ich hatte mir 2015 verhältnismäßig lange überlegt, ob ich hierfür einen Filmeintrag erstellen soll:
https://ssl.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm


Hättstes mal lieber gelassen denn das ist kein Film sondern ein Homemadevideoclip im Stil von
Bob Dylan's Subterranean Homesick Blues mit geklauter Musik .
Die Thematik spielt hierbei keine Rolle bzw. rechtfertigt keinen Eintrag.
Bitte löschen.  :anime:



Folgende Punkte aus den FAQs müssten mMn überarbeitet bzw. gestrichen werden:

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme (kein Kriterium)
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden (kein Kriterium)
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31
Wenn ich mir die ellenlangen Diskussionen von früher darüber anschaue, ob Sketchshows...in die Ofdb kommen (was alles abgelehnt wurde)?

Sketchshows sind eh schon eingetragen (Sketchup, Voll Daneben etc. ) also bitte streichen.


Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 8 Februar 2018, 15:59:07
Zitat von: Max Blank am  8 Februar 2018, 13:26:38
Hättstes mal lieber gelassen denn das ist kein Film sondern ein Homemadevideoclip im Stil von
Bob Dylan's Subterranean Homesick Blues mit geklauter Musik .
Die Thematik spielt hierbei keine Rolle bzw. rechtfertigt keinen Eintrag.
Bitte löschen.  :anime:

Ist ein bisschen offtopic und ich weiß auch nicht, ob dein Eintrag bierernst gemeint ist, aber:

Das Werk erfüllt die nötigen FAQ-Kriterien für einen Eintrag - und DAS rechtfertigt den Eintrag (und nicht etwa die Thematik ;)).

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind JA
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) JA


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino NEIN
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc. NEIN
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm Unbekannt
    Aufführung auf einem Filmfestival NEIN
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses JA (jein...)
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen JA
    aus historischer Sicht bedeutsam NEIN
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. ** NEIN

Abgesehen davon, dass sich nicht nur im Deutschen (FOCUS attestiert dem Filmchen, zum "Symbol gegen Cyber-Mobbing" geworden zu sein), sondern gerade im englischen Raum namhafte Zeitungen zuhauf mit dem Clip und dem Mobbing-Fall beschäftigen, ist beides auch Gegenstand mehrerer langen TV-Dokus geworden - zumindest in Frankreich und den USA. (Gern kann ich noch ein paar Links mehr ergänzen, um den "Thema in den Medien"-Aspekt stärker zu verdeutlichen...)

Den Homemade-Charakter habe ich durch das "Amateur" kenntlich gemacht...


Dieselbe Argumentation könnte man auch beim Zapruder-Film finden, welcher ja ebenfalls über einen OFDb-Eintrag verfügt... (zurecht. Das war ich aber nicht... ;))


(Dein Argument, dass das kein Film sei, ist ja untragbar - solange nicht im FAQ eine eng gefasst Definition von "Film" erfolgt; das ist nicht der Fall - im Gegenteil, auch Werbespots und Musikvideos werden explizit als Filme bezeichnet (wenn auch als Filme, die - seit FAQ-Änderung im Dezember - nicht rein sollen, zuvor jedoch in Ausnahmefällen rein konnten...))
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: pm.diebelshausen am 8 Februar 2018, 17:43:02
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Wie gesagt, es kann auch technisch gelöst werden, dass sich diese Dinge nicht ins Gehege kommen.

Was genau ist Deine Grenze bzw. sind die zu erfüllenden Kriterien? Gar kein Streaming/YouTube?
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: Mr. Blonde am 8 Februar 2018, 19:01:47
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31
Die ganzen Youtuber könnten übrigens auch zu einer nicht ganz gewünschten "Belebung" der Ofdb führen. Was ist, wenn Youtuber A die Challenge ausruft, dass seine (wahrscheinlich extrem zahlreichen) Fans dieses oder jenes (nach neuen Regeln: rechtmäßig) eingetragene Video auf Platz 1 der Ofdb-Bestenliste voten. Youtuber B, C, D und E schließen sich an und schwupps sind nicht mehr "Der Pate" und Co. ganz oben in der Bestenliste, sondern "Fürze anzünden Prank saulustig" und ähnliches. Löschen wir die Bewertung dann? Mit welcher Begründung?

Nach so einem konkreten Beispiel hatte ich irgendwie gesucht. "Derbe OFDb Prank Challenge!" Die OFDb könnte im schlimmsten Falle eine Klientel 12 jähriger Fanboys anziehen, die dann lustig in der Datenbank rumpfuschen oder Stunk machen, wenn der Name ihrer YT Gottheit falsch geschrieben ist. Ich bezweifle zwar, dass die OFDb heute noch so eine Relevanz hat, aber diesen Problemfällen müsste man auch nicht Tür und Tor öffnen.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: McClane am 8 Februar 2018, 20:44:25
Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 17:43:02
Was genau ist Deine Grenze bzw. sind die zu erfüllenden Kriterien? Gar kein Streaming/YouTube?

Streaming, das so professionell aufgezogen und kuratiert ist wie Netflix, Amazon usw. halte ich für einen Teil der Datenbank - schließlich werden viele dieser Produktionen ja auch noch auf anderen Medien ausgewertet.
Und wie ich schon schrieb, habe ich ja ein eher enges Auslegungsverhältnis, das niemand teilen muss: Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an. Dementsprechend zweifele ich eh schon die Daseinsberichtigung von Making Ofs, TV-Reportagen usw. in der Ofdb an, weshalb ich wohl nicht der beste Bewertungsmaßstab bin. Aber solche Jeder-darf-mal-Medien wie Youtube oder Vimeo würde ich eher ausschließen; es sei denn, sie dienen als Vertriebsmedium für z.B. Kurzfilme, die man sonst nur auf Festivals sieht.

Vieles wird man wohl auch nicht in wasserdichte Regeln gießen können oder nur nach Augenmaß/gesunden Menschenverstand entscheiden können. Schon allein das extrem dehnbare Kriterium der Person öffentlichen Interesses war hier im Thread und anderswo die Grundlage zahlloser Diskussionen.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 9 Februar 2018, 01:56:31
Zitat von: pm.diebelshausen am  8 Februar 2018, 02:26:15
Welcher Meinung ich bin oder was ich gerne hätte oder für richtig halte, habe ich zunächst doch noch gar nicht gesagt. Deshalb mein Satz "Nicht, dass ich der Meinung wäre, das müsse alles ruhig rein können. Ich möchte nur (nochmal?) die Probleme hören, die das macht". Ich habe noch keine fertige Meinung dazu, wir sind hier doch in Bewegung und lassen nicht nur Ansichten kollidieren, sondern sondieren.
Ah, ok... hatte ich falsch verstanden... ;)


ZitatGlaubst Du, all die YouTube-Kommentatoren kommen dann auch rüber zur OFDb, schreiben Kurzkommentare oder Reviews zu den von Dir beispielhaft angeführten Filmen, zementieren damit den Weg des in diesen Filmen umgesetzten unmoralischen Verhaltens? Keine rhetorische Frage.
Ich glaube, es würden eher wenige YouTube-Kommentatoren rüberkommen... aber ich denke, ein paar User, die 10er und 1er Wertungen vergeben und damit Schadenfreude oder Abneigung zum Ausdruck bringen (und weniger an einer Bewertung von Qualitäten eines Films Interesse haben), gäbe es schon ein paar...
Und selbst wenn es die nicht gäbe: Die niederträchtige Verunglimpfung oder Quälerei einer Privatperson (die bestenfalls ein in kleineren Kreisen bekannter Vlogger ist, aber wohl kaum eine Person, die im Licht der Öffentlichkeit steht und sich einer Satire stellen müsste, welche ja schon auch nochmals etwas behutsamer vorgeht) sollte auf einer seriösen Datenbank gar nicht erst eingepflegt werden. Der Umstand, dass man das überhaupt verzeichnet, sorgt dafür, dass man ihm eine gewisse Relevanz zuschreibt, was letztlich als Bestätigung gewertet werden kann und Erstellern und manchen Konsumenten in die Hände spielt.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 10 Februar 2018, 00:30:16
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 20:44:25Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an.
Das ist auch mein Eindruck, zumal hier eben die Fassungen vorhanden sind, mit der die Verfügbarkeit dieser ganzen Filme behandelt wird.

Es ist aber auch so, daß ich mich frage, warum eine Datenbank über Film nicht genau das sein darf. Ich sehe keinen Mehrwert darinnen, jedes youtube-Video, welches ohne einer entsprechenden Vor-Rezeption veröffentlicht wurde, automatisch den Weg zu ebnen. Dabei hat es weniger damit zu tun, was ich moralisch oder weltsichtlich davon halte; ich argumentiere lieber mit der Verfügbarkeit, denn ich halte speziell youtube nicht als "stabil" genug, diese Bedingung genügend zu erfüllen.
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht.
Ein weiterer Punkt, der mich ebenso irritiert: ich habe Eintragungen solcher kurzen Features wie Making-Of nie als eintragungswürdig betrachtet. Mir geht es darum, dieses traditionelle Bild aufrechtzuerhalten, eben weil heutzutage Vieles inflationär (begrifflich und quantitativ) aufgeweicht wird. Ich sehe das aber nicht mal als rückwärtsgewandt an, sondern als Abgrenzung zu einer verbindenden Alltäglichkeit, die eher den Staus quo entspricht als einer modernen Utopie.

Die "Hölle" liegt darin, daß man am Ende alles zulassen müßte, was nur als Film gelten darf - aber dann sollte man diese Datenbank besser in Google 2.0 umbenennen. Jeder Werbeclip, jedes Amateur-Video, jedes Feature-Video, jeder Trailer, jedes Musik-Video wäre erlaubt, aber dann sehe ich aber nicht mehr die Möglichkeit, etwas Eigenständiges zu sein. Es geht auch darum, dem Nutzer ein Profil zu zeigen, was deutlich macht, was Film an sich ausmacht. Kommerziell wie auch als Kunstform.

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 10 Februar 2018, 00:30:16
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 20:44:25Die Ofdb begann als Filmdatenbank, daher sehe ich mehr oder weniger professionell gemachte Filme und überschneidene Medien (wie TV-Serien oder Kurzfilme) als den Maßstab an.
Das ist auch mein Eindruck, zumal hier eben die Fassungen vorhanden sind, mit der die Verfügbarkeit dieser ganzen Filme behandelt wird.

Es ist aber auch so, daß ich mich frage, warum eine Datenbank über Film nicht genau das sein darf. Ich sehe keinen Mehrwert darinnen, jedes youtube-Video, welches ohne einer entsprechenden Vor-Rezeption veröffentlicht wurde, automatisch den Weg zu ebnen. Dabei hat es weniger damit zu tun, was ich moralisch oder weltsichtlich davon halte; ich argumentiere lieber mit der Verfügbarkeit, denn ich halte speziell youtube nicht als "stabil" genug, diese Bedingung genügend zu erfüllen.
Zitat von: McClane am  8 Februar 2018, 08:50:31Mal ganz abgesehen davon, dass ich eh der Meinung bin, dass die Ofdb eh schon von viel zu zu viel unnötigem Kram verstopft ist (von jedem Making-Of-Quatsch über Youtube-Kram bis hin zu irgendwelchen 20-Minuten-Mini-"Dokus" über Quastenflosser auf den ÖR), der ja alles "nicht schadet", aber auch null Mehrwert hat und im schlimmsten Fall Filmographien megaunübersichtlich macht.
Ein weiterer Punkt, der mich ebenso irritiert: ich habe Eintragungen solcher kurzen Features wie Making-Of nie als eintragungswürdig betrachtet. Mir geht es darum, dieses traditionelle Bild aufrechtzuerhalten, eben weil heutzutage Vieles inflationär (begrifflich und quantitativ) aufgeweicht wird. Ich sehe das aber nicht mal als rückwärtsgewandt an, sondern als Abgrenzung zu einer verbindenden Alltäglichkeit, die eher den Staus quo entspricht als einer modernen Utopie.

Die "Hölle" liegt darin, daß man am Ende alles zulassen müßte, was nur als Film gelten darf - aber dann sollte man diese Datenbank besser in Google 2.0 umbenennen. Jeder Werbeclip, jedes Amateur-Video, jedes Feature-Video, jeder Trailer, jedes Musik-Video wäre erlaubt, aber dann sehe ich aber nicht mehr die Möglichkeit, etwas Eigenständiges zu sein. Es geht auch darum, dem Nutzer ein Profil zu zeigen, was deutlich macht, was Film an sich ausmacht. Kommerziell wie auch als Kunstform.

Hank
(Bzgl. der "Hölle" hatte pm.diebelshausen ja schon kommuniziert, dass er wissen will, was daran, dass alles in die OFDb dürfen würde, die"Hölle" wäre. Und etwas eigenständiges bliebe die OFDb ja auch dann, wenn sie auch quasi alles, was als Google-Videosuch-Ergebnis auftauchen würde, mit den wichtigsten Produktionsdaten einpflegen würde.)

Das mit dem "Making Of" war bloß konsequent. Es erfüllt immerhin alle FAQ-Kriterien: ist fertiggestellt, ist zugänglich, liegt auf VHS/DVD/BluRay vor. Darüber hinaus finde ich persönlich (und wohl auch eine größere Zahl anderer User) recht hilfreich, eine OFDb-Übersicht über solche Werke zu haben, wenngleich da gerade früher einiges durchgerutscht ist, was aber auch für meine private Excel-Tabellen-Filmliste gilt...

Wichtig war und ist es, ein widerspruchsfreies, klares FAQ zu haben, das nicht mehr und nicht weniger zulässt als das, was man mit sinniger Begründung auch aufnehmen will. (Und dass eine nicht konsequent bis zum Ende gedachte Korrektur nicht kurzerhand ins Gegenteil verkehrt, was jahrelang gegolten hat und auf der OFDb bereits so einige Spuren hinterlassen hat. Und ebenso skeptisch würde ich die Löschung hunderter, womöglich tausender Einträge sehen, weil man es sich anders überlegt.)
Hätte man "Film" enger verstehen wollen und ein "Making Of" nicht unter den Begriff des Films fallen lassen wollen, wäre man um eine Film-Definition nicht umhin gekommen. Umgangsprachlich habt ihr ja sicherlich recht: Würdet ihr euren Familien eine Filmsichtung ankündigen und mit ihnen dann ein Making Of anschauen, dürften sie sich veräppelt fühlen... Aber das wäre bei manchen Leuten auch der Fall, wenn man ihnen einen Kurzfilm, einen Experimentalfilm oder auch bloß einen Dokumentarfilm zeigen würde. Und dann muss man sich die Frage stellen, welche Kriterien für "Film" gelten sollen, die Making Ofs zB ausschließen, aber nicht zugleich auch jeden Kurz-Dokumentarfilm ausschließen... (Oder jene langen Making OFs die ihrerseits in Kinos oder im TV zu sehen waren oder einzelne DVD-Veröffentlichungen erhielten...) Und dann wird man schnell merken, wie schwierig eine praktikable und effiziente Definition hinzubekommen ist.
Und man kann nicht anderen ein Profil des Films darlegen, wenn man keine klare Definition hat und nach Bauchgefühl einiges durchlässt, anderes aussiebt. (Ganz zu schweigen davon, dass es schlichtweg nichts gibt, was "Film ausmacht", sondern nur eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, nach denen den Film jeweils etwas ganz anderes ausmacht...)

Trotz kleinerer Missstände ist das FAQ bzgl. Streaming recht deutlich. Wie gesagt: Die 2015er Wikipedia-Doku darf ohnehin rein (und man sollte im FAQ ergänzen, dass Filmeinträge bei solch nicht sofort erkenntlichen Erfüllungen der FAQ-Kriterien möglichst eine solche Erfüllung kenntlich machen) und die 2017er Wikipedia-Doku dürfte es bisher eigentlich nicht.
Jetzt müsste man bloß schauen, ob man das weiter ausweiten will oder nicht? Will man es, wäre das etwa über eine Sequel/Prequel-Regelung ("erfüllt Film A alle Kriterien, darf sein Sequel Film B auch hinein, selbst wenn es die Kriterien nicht erfüllt") möglich, ohne dass man gleich einer ganz Flut von anderen Fällen Tür und Tor öffnet.
Stößt man dann auf weitere Fälle, die einige User gerne in der OFDb hätten, könnte man noch immer schauen, ob man die Kriterien nochmals eine Spur großzügiger ausfallen lässt.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: McClane am 13 Februar 2018, 15:18:49
Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40
Wichtig war und ist es, ein widerspruchsfreies, klares FAQ zu haben, das nicht mehr und nicht weniger zulässt als das, was man mit sinniger Begründung auch aufnehmen will. (Und dass eine nicht konsequent bis zum Ende gedachte Korrektur nicht kurzerhand ins Gegenteil verkehrt, was jahrelang gegolten hat und auf der OFDb bereits so einige Spuren hinterlassen hat. Und ebenso skeptisch würde ich die Löschung hunderter, womöglich tausender Einträge sehen, weil man es sich anders überlegt.)

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Und man kann nicht anderen ein Profil des Films darlegen, wenn man keine klare Definition hat und nach Bauchgefühl einiges durchlässt, anderes aussiebt. (Ganz zu schweigen davon, dass es schlichtweg nichts gibt, was "Film ausmacht", sondern nur eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, nach denen den Film jeweils etwas ganz anderes ausmacht...)

Kurz zur "Causa Making Of": Da gab es eigentlich mal andere Absprachen im Admin-Kreis, die aber irgendwann nicht mehr so durchgesetzt wurden, vielleicht auch wegen nachlassender Lust; ich persönlich habe auch nicht nachgeschaut, ob da jetzt dieses oder jenes Making Of eingetragen ist und ob es die damals vereinbarte Mindestlänge von 20 Minuten unterschreitet. Insofern hat der stete Tropfen der Making-Of-Einträger den Stein gehöhlt.

Und natürlich ist ein FAQ schön und gut, aber egal wie sehr du es ausformulierst, du wirst nie den Stein der Weisen finden. Wenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.

Ich persönlich kann auch auf den Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo in der Ofdb verzichten, wenn wir klare Regeln wollen...  :icon_mrgreen: :icon_mrgreen:
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 13 Februar 2018, 21:23:10
Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40(Oder jene langen Making OFs die ihrerseits in Kinos oder im TV zu sehen waren oder einzelne DVD-Veröffentlichungen erhielten...) Und dann wird man schnell merken, wie schwierig eine praktikable und effiziente Definition hinzubekommen ist.
Mir ist das bewußt, da ich die Dokus über Vom Winde verweht und Cleopatra kenne, die jeweils zwei Stunden lang sind. Allerdings sehe ich sie nicht als reine Making-Ofs, da sie sich nicht nur auf die Dreharbeiten beschränken.

Die Definition Film ist schwierig, weil nicht einfach auf eine Formel herunterzubrechen. Doch ich neige eher dazu, sie enger zu ziehen, weil dadurch der Fokus präsenter bleibt. Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.

Hank
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
Zitat von: McClane am 13 Februar 2018, 15:18:49
Kurz zur "Causa Making Of": Da gab es eigentlich mal andere Absprachen im Admin-Kreis, die aber irgendwann nicht mehr so durchgesetzt wurden, vielleicht auch wegen nachlassender Lust; ich persönlich habe auch nicht nachgeschaut, ob da jetzt dieses oder jenes Making Of eingetragen ist und ob es die damals vereinbarte Mindestlänge von 20 Minuten unterschreitet.
Daran kann ich mich auch erinnern - auch weil Making Ofs meine ersten Filmeinträge darstellen und ich dann damals auf einige Kriterien aufmerksam gemacht worden bin. :icon_mrgreen: Ich habe später dann auch eher selten Making Ofs eingetragen - auch weil die Motivation nicht so groß ist, wenn da so ein "Wird womöglich ohnehin wieder gelöscht"-Damoklesschwert über einem Eintrag schwebt... Aber es gibt mittlerweile schon so einige User, die wirklich jede Menge Making Ofs in der Datenbank einpflegen. ;)
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

ZitatInsofern hat der stete Tropfen der Making-Of-Einträger den Stein gehöhlt.
Das wäre bedauerlich, wenn sich wirklich eine deutliche Mehrheit dadurch gestört fühlen sollte. Die Frage wäre in dem Fall, ob dann eine nachträgliche Korrektur wünschenswert wäre (oder ob man auf die Making-Of-Fans Rücksicht nimmt). (Fassungseinträge sind ja teilweise wegen ihres Alters schützenwert... man könnte sich ja fragen, ob das nicht auch für Filme gelten soll, solange sie dem zur Eintragszeit existiert habenden FAQ-Text gefolgt sind...)

Grundsätzlich würde ich ja sagen, dass etablierte Datenbanken insgesamt gut beraten wären, ihre Kriterien für eine Aufnahme allenfalls zu erweitern - und sie nicht nach Jahren zu verengen. (Soll heißen: Alte Einträge, die zu ihrer Zeit eindeutig gegen das FAQ verstoßen haben, dürfen natürlich raus; das FAQ jedoch zu ändern um dann einen ganzen Haufen unerwünschter Einträge (die aber eben über Besitzer, Fassungen, Bewertungen verfügen) zu löschen, schiene mir eine ungünstige Maßnahme zu sein, die allenfalls einige User verprellt.)


ZitatUnd natürlich ist ein FAQ schön und gut, aber egal wie sehr du es ausformulierst, du wirst nie den Stein der Weisen finden.
Das sehe ich ähnlich; vor allem sollte der FAQ-Text mMn im andauernden Wandel begriffen sein... und das bringt er ja immerhin auch bereits zum Ausdruck. :D
Aber es sollte eben auch ein Text sein, der logisch nachvollziehbar, der nicht widersprüchlich ist. ;)

Und bis vor Kurzem war es so, dass bei dem, was nicht in die OFDb soll, Ausnahmen gemacht worden sind, sofern es das Kriterium öffentlichen Interesses erfüllte. Dieses Kriterium hat aber zugleich für alles gegolten, was in die OFDb wollte/sollte.
Das heißt: Alles was nicht in die OFDb sollte, durfte in die OFDb, sofern es dieselben Grundanforderungen erfüllte, die auch für alles andere gegolten haben, was in die OFDb sollte... :icon_neutral:
Sowas machte keinen Sinn. Die Veränderung, die dann irgendwann erfolgte, hat die Ausnahme-Regelung allerdings gleich ganz gelöscht, anstatt sie in eine praktikablerere Form zu bringen.

Dann gibt es die berühmt-berüchtigten unvollendeten, unzugänglichen Filme in der OFDb: Keine unbekannten Werke, sondern "Klassiker", die für ihr Unvollendetsein berüchtigt sind. Ist in der OFDb-Praxis seit Jahren drin, wird durchs FAQ ausgeschlossen.

Dann gibt es drei Kriterien für zulässige Filmeinträge, deren 3. Kriterium bereits durch die Erfüllung des 2. Kriteriums als "abgedeckt" gewertet werden kann.
Das ist nicht unbedingt logisch falsch, ist aber unsinnig und verkompliziert weitere Ausführungen...

Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)

Da gibt es einfach so ein paar wunde Punkte, die durch teils minimale Änderungen zu beheben sind. Krakrax ist da ja sehr ambitioniert und ich bin guter Dinge, dass man noch vor den 20er Jahren den FAQ-Text in eine hieb- & stichfeste Version korrigiert haben wird, die zwar vor Einzelfallklärungsbedarf nicht gefeit ist, aber auch keine inneren Widersprüche & Irritationen enthält... :D


ZitatWenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 13 Februar 2018, 21:23:10
Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.
Der Zapruder-Film ist ja zudem noch ein Film, der historisch bedeutsam ist; der erfüllt ja doch noch einen Punkt mehr als der Suizidankündigungs-Film. (Hatte ich im letzten posting übersehen.)

Wieso sollte man denn "aus historischer Sicht bedeutsam" als ausreichendes Kriterium (neben vollendet/zugänglich) angeben, wenn man einen Zapruder nicht hätte in der OFDb haben wollen? Für was, wenn nicht für den Zapruder-Film, hätte dieses Kriterium denn eigentlich gelten sollen?

Ob Merkel eine Person öffentlichen Interesses ist (wer würde das leugnen?), ist für den LeFloid übrigens egal: Sie ist nicht die Erstellerin des Films. (Ich würde übrigens "gefühlt" gegen einen Eintrag plädieren, weil ich darin eine Interview-/news-Rubrik vermuten würde, die dem nahekommt, was als Live-Show oder Talk-Show draußen bleiben sollte. Ähnlich wie Nachrichten, die ja im FAQ nicht explizit erwähnt werden, aber meines Wissens auch nicht aufgenommen werden sollen. Thema in den Medien war das Werk aber zweifelsohne, insofern hätte ich persönlich nicht wirklich etwas gegen einen solchen Eintrag. Aber man könnte auch im FAQ einfach noch "Nachrichten/Interview-Specials für TV/Internet" als unerwünscht hinterlegen, wäre mir auch recht.)

Aber es stimmt schon: Einzelfalldiskussionen wird es immer wieder geben (müssen). Aber das sollte die OFDb erstens nicht davon abhalten, logische Unzulänglichkeiten oder krasse Theorie-Praxis-Scheren im FAQ auszubessern; und zweitens sollte es nicht davon abhalten, bei der Aufnahme von Filmen, die (wie die 2017er Wiki-Doku) gegen das bestehende FAQ verstoßen, eine möglichst bündige, effektive Veränderung des FAQ vorzunehmen. ;)



@Hank: Was die Musik-Clips betrifft, würde ich mich über eine Aufnahme ebenfalls sehr freuen. Dass die eher OFDb-tauglich wären als Flux-Filme (was sie laut FAQ übrigens nicht sind und auch nie gewesen sind), kann ich nicht nachvollziehen. Wie gesagt: Man darf die Flux-Filme scheiße finden, aber der Experimentalfilm ist als Genre in der OFDb aufgenommen worden und wie so manche Filmgeschichte und nahezu jede Experimentalfilm-Filmgeschichte zum Ausdruck bringt, sind Flux-Filme(macher) wahre Aushängeschilder dieser Gattung. (Irgendwelche Musikvideo-Geschichtsschreibungen sind mir hingegen zumindest in Buchform bis heute nicht einmal über den Weg gelaufen...)
Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt. (Davon abgesehen würde ich den andalusischen Hund auch eher bloß als Avantgardefilm betrachten, der zudem recht dicht an konventionellen Genreversatzstücken des Liebesfilms, des Dramas, der Komödie, des Kriminalfilms dran bleibt. Soll das ein Kriterium für Experimentalfilme sein: Dass sie sich ja nicht zuweit vom konventionellen Film entfernen? Das würde den Gattungsbegriff an sich ad absurdum führen.)

Am Experimentalfilm oder an Amateurfilmen von historischer Bedeutsamkeit rütteln zu wollen (was ja, wie du selber bereits geschrieben hast, auch beim frühen Stummfilm zu argen Problemen führen würde), würde mMn in eine abwegige Richtung führen. Da würde die OFDb als Filmdatenbank eine Verweigerungshaltung an den Tag legen, welche sie um Jahrzehnte hinter den aktuellen filmgeschichtlichen, filmtheoretischen, filmwissenschaftlichen, filmästhetischen Diskurs hierzulande zurückwerfen würde.
Eine etwas größere Öffnung für Musikvideos sollte hingegen mMn bald einmal (wieder) kommen. :D Die als selbstverständlich aufgefasste klare Unterscheidung zwischen einem Musik-Kurzfilm und einem Musikvideo entbehrt im Grunde jeder Grundlage: Letzteres ist aus Ersterem entstanden und es gibt durchaus Musik-Kurzfilme, die sich am Musikvideo orientieren und nicht gerade selten werden Musikvideos von Filmemachern gedreht und zwischen recht eindeutig klärbaren Extremen verläuft einfach eine fließende Grenze, die wesentlich breiter ausfällt als es bei anderen fließenden Grenzen im Filmgenre/Filmgattungs/Filmtypen-Bereich. Da müsste man sich mMn fragen, wie intensiv & konsequent man damals (als auch die IMDb noch keine Musikvideos aufgeführt hat) über dieses Thema nachgedacht hat...
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: McClane am 14 Februar 2018, 15:12:49
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

Wenn ich in meiner Filmsammlung nachschaue bei der Ofdb, dann kann ich doch sehen, welches Bonusmaterial auf meinen DVDs drauf ist. Ich fände es absurd dafür eigene Fassungseinträge anzulegen, aber das ist nur meine Meinung.

Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
ZitatWenn jetzt der Zapruder-Film und das Selbstmordankündigungsvideo drin sind, weil JFK und die Selbstmörderin Personen öffentlichen Interesses sind/waren und weil darüber berichtet wurde, dann ist das eine Auslegung der Ofdb-Regeln - über das LeFloid-Interview mit Angela Merkel wurde ja damals auch in der Presse berichtet, weil es etwas neues war. Ist das genug Aufmerksamkeit? Darf man Folgeinterviews eintragen, wenn nicht mehr drüber berichtet wird? Ist Merkel genug Person öffentlichen Interesses? usw. Und schon sind wir wieder bei der Einzelfalldiskussion, gegen die auch kein FAQ hilft.
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 13 Februar 2018, 21:23:10
Ich sehe z.B. keine Relevanz des Zapruder-Films für die ofdb, weil es einfach eine kurze Szene ist, die gewiß aber einen besonderen Moment erfaßt hat. Doch wenn sowas bereits zulässig ist, dann sehe ich die Definition schon als sehr weit gefaßt an. Dann ist die Definition jedoch der Form nicht fair gegenüber.

Mir ist die jetzige Auslegung mit "Personen öffentlichen Interesses" schon zu wischiwaschi, weil darunter erst recht nichts Endgültiges definiert bleiben kann. Musik-Clips und Konzertaufzeichnungen müssen draußen bleiben, aber Flux und Zapruder darf rein? Ganz ehrlich: Unsinn. Das wäre ein Teil, den ich bei einer Neu-Definition glatt kappen würde.
Der Zapruder-Film ist ja zudem noch ein Film, der historisch bedeutsam ist; der erfüllt ja doch noch einen Punkt mehr als der Suizidankündigungs-Film. (Hatte ich im letzten posting übersehen.)

Wieso sollte man denn "aus historischer Sicht bedeutsam" als ausreichendes Kriterium (neben vollendet/zugänglich) angeben, wenn man einen Zapruder nicht hätte in der OFDb haben wollen? Für was, wenn nicht für den Zapruder-Film, hätte dieses Kriterium denn eigentlich gelten sollen?

Ob Merkel eine Person öffentlichen Interesses ist (wer würde das leugnen?), ist für den LeFloid übrigens egal: Sie ist nicht die Erstellerin des Films. (Ich würde übrigens "gefühlt" gegen einen Eintrag plädieren, weil ich darin eine Interview-/news-Rubrik vermuten würde, die dem nahekommt, was als Live-Show oder Talk-Show draußen bleiben sollte. Ähnlich wie Nachrichten, die ja im FAQ nicht explizit erwähnt werden, aber meines Wissens auch nicht aufgenommen werden sollen. Thema in den Medien war das Werk aber zweifelsohne, insofern hätte ich persönlich nicht wirklich etwas gegen einen solchen Eintrag. Aber man könnte auch im FAQ einfach noch "Nachrichten/Interview-Specials für TV/Internet" als unerwünscht hinterlegen, wäre mir auch recht.)

Aber es stimmt schon: Einzelfalldiskussionen wird es immer wieder geben (müssen). Aber das sollte die OFDb erstens nicht davon abhalten, logische Unzulänglichkeiten oder krasse Theorie-Praxis-Scheren im FAQ auszubessern; und zweitens sollte es nicht davon abhalten, bei der Aufnahme von Filmen, die (wie die 2017er Wiki-Doku) gegen das bestehende FAQ verstoßen, eine möglichst bündige, effektive Veränderung des FAQ vorzunehmen. ;)

Wie gesagt, das LeFloid-Ding war in erster Linie ein Beispiel für die Notwendig von Augenmaß/gesundem Menschenverstand trotz aller FAQ-Regelungen. Schließlich war auch Zapruder selber jetzt nicht wirklich eine Person öffentlichen Interesses, sondern er wurde durch die Aufnahme dazu.
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 23:01:26
Zitat von: McClane am 14 Februar 2018, 15:12:49
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39
Meinen Bedürfnissen kommt das entgegen, es gibt ja je nach Making Of auch 10, 20, 30 Besitzer eines solchen (Kurz-)Films (insofern bin ich nicht der einzige), aber ich gebe Dir recht, dass auf der OFDb 2.0 dringend eine "Kurzfilme/Dokus/Kurzdokus/usw. nicht anzeigen"-Option wünschenswert wäre. :D :respekt:

Wenn ich in meiner Filmsammlung nachschaue bei der Ofdb, dann kann ich doch sehen, welches Bonusmaterial auf meinen DVDs drauf ist. Ich fände es absurd dafür eigene Fassungseinträge anzulegen, aber das ist nur meine Meinung.
Da ist ja auch was dran, aber man könnte dann zB nicht gucken, was Federico Caddeo, David Gregory oder Laurent Bouzereau so alles angefertigt haben... ;)
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 18 Februar 2018, 05:59:15
Zitat von: PierrotLeFou am 10 Februar 2018, 01:24:40Trotz kleinerer Missstände ist das FAQ bzgl. Streaming recht deutlich. Wie gesagt: Die 2015er Wikipedia-Doku darf ohnehin rein (und man sollte im FAQ ergänzen, dass Filmeinträge bei solch nicht sofort erkenntlichen Erfüllungen der FAQ-Kriterien möglichst eine solche Erfüllung kenntlich machen) und die 2017er Wikipedia-Doku dürfte es bisher eigentlich nicht.
Jetzt müsste man bloß schauen, ob man das weiter ausweiten will oder nicht? Will man es, wäre das etwa über eine Sequel/Prequel-Regelung ("erfüllt Film A alle Kriterien, darf sein Sequel Film B auch hinein, selbst wenn es die Kriterien nicht erfüllt") möglich, ohne dass man gleich einer ganz Flut von anderen Fällen Tür und Tor öffnet.
Stößt man dann auf weitere Fälle, die einige User gerne in der OFDb hätten, könnte man noch immer schauen, ob man die Kriterien nochmals eine Spur großzügiger ausfallen lässt.

Kürzlich drüber gestolpert:
https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt

Der Film - dessen Aufnahme in die OFDb im einzigen OFDb-Review als Schande bezeichnet wird, der sich auf Gerd Schultze-Rhonhof stützt und von einer gänzlich unbekannten, vermutlich unter Pseudonym agierenden Person erstellt und scheinbar nur im Netz veröffentlicht wurde - erfüllt ebenfalls keine FAQ-Kriterien, die für eine Aufnahme sprechen. ;)

(In diesem Fall kann ich nicht leugnen, dass eine Abneigung meinerseits gegen den Inhalt besteht. Aber - wie früher geschrieben - fordere ich ja auch keine Löschung irgendwelcher Vorbehaltsfilme. Der springende Punkt liegt in der Nichterfüllung der FAQ-Kriterien. Anders als im Fall der 2. Wikipedia-Doku, wäre hier auch mehr als eine bloße Sequel-Regelung nötig, um einen Verbleib in der Datenbank zu rechtfertigen.)

Derzeit hat man zwar ein FAQ, aber es scheint dennoch beinahe so, als dürfe fast alles hinein; ansonsten müsste man eigentlich löschen, oder zeitnah aktiv eine entsprechend hilfreiche FAQ-Änderung vorschlagen. :D
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: Hank Quinlan 1958 am 20 Februar 2018, 21:21:02
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)
Tatsächlich? Das sind doch regulär lizensierte Veröffentlichungen, auch wenn sie auf DVD-R sind; es sind jedenfalls keine Bootlegs.

Letztendlich habe ich das Gefühl, daß es vielleicht besser ist, über konventionelle Vertriebswege eine Definition aufrechtzuerhalten, denn sonst brauchen wir kaum mehr weiter zu sprechen.
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt.
Ich würde den andalusischen Hund niemals aus der ofdb werfen, denn er ist ein 35mm-Film, der aufgeführt und anderweitig veröffentlicht wurde; aber bei heutigen HD-Videos (anders kann man es nicht nennen), die keinen kommerziellen Vertriebsweg beschreiten, sehe ich einfach die Schwierigkeit, daß man keine vernünftige, unwillkürliche Definition mehr ansetzen kann, was ein Film ausmacht und was eben nicht. Selbst ein Musikclip entspricht formal schon mehr einem filmischen Kriterium als die diversen Video-Blogs, die auf youtube in Massen zu finden sind. Und das sind alles Filme - MOV. Man kann technisch nichts definieren, inhaltlich auch nicht unbedingt - es geht nur noch Vertriebsweg und Form. Und wenn das kein Kriterium sein soll...

...ja, dann kann man es abkürzen - und läßt ALLES zu.

Was ließe sich denn sonst sinnvoll anfangen? Wenn filmgeschichtliche Relevanz eben nicht zählt, dann ist es müßig, weiterhin darüber zu diskutieren. Ich sehe jedenfalls keine Option.

Wenn Zapruder rein darf, dann auch jeder andere.

Hank :unknown:
Titel: Re: Filmeinträge gerechtfertigt?
Beitrag von: PierrotLeFou am 21 Februar 2018, 03:30:09
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 20 Februar 2018, 21:21:02
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Ein paar Hollywood-Klassiker müssten aus der OFDb fliegen, weil sie auf Warners Archive-Seite als DVD-R angeboten werden. (Da wäre im FAQ bloß ein zusätzliches "nur" nötig, und Theorie und Praxis würden wieder harmonieren... :D)
Tatsächlich? Das sind doch regulär lizensierte Veröffentlichungen, auch wenn sie auf DVD-R sind; es sind jedenfalls keine Bootlegs.

Das will natürlich auch niemand, ist aber einer der Folgefehler der letzten Korrektur des Textes.

Da steht nun

ZitatFolgende Filme zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden

Vorher stand dort sinngemäß "Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu"; diese Ausnahme, die bei Hollywoodklassikern laut Definition gegriffen hätte (die aber eben leider auch bei so ziemlich allem gegriffen hätte), ist nun nicht mehr gegeben. Folge: Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden, zählen nicht zu den eintragbaren Filmen. Das ist in dieser Form natürlich Unsinn; gemeint waren ja Filme, die ausschließlich auf diesem Wege zu erhalten waren... ein "nur"/"bloß"/"ausschließlich" würde ausreichen, um diesen groben Missstand zu beheben. (Ist natürlich ein weniger wichtiger Schwachpunkt des Textes, den man aber eben schnell ausbessern könnte... aber dazu existiert ja bereits ein thread... :D)



ZitatLetztendlich habe ich das Gefühl, daß es vielleicht besser ist, über konventionelle Vertriebswege eine Definition aufrechtzuerhalten, denn sonst brauchen wir kaum mehr weiter zu sprechen.
Zitat von: PierrotLeFou am 14 Februar 2018, 00:58:39Da irgendwelche Ambitions-/Niveau-/Wert-Beurteilungen anzuführen, um zu sagen, dass grünes Licht eher bloß für Experimentalfilme wie den andalusischen Hund gelten solle, halte ich für eine sonderbare Korrektur-Idee, die relativ einfach und eindeutig überprüfbare Kriterien (Kino, DVD, Filmhistorische Relevanz zumindest in der deutschsprachigen/englischsprachigenFilmgeschichtsschreibung) durch sehr subjektive Kriterien ersetzt.
Ich würde den andalusischen Hund niemals aus der ofdb werfen, denn er ist ein 35mm-Film, der aufgeführt und anderweitig veröffentlicht wurde;
Das ist auch gar nicht der Punkt, den ich dir unterstellen wollte. ;) Den andalusischen Hund habe ich bloß erwähnt, weil du ihn als Beispiel eines OFDb-würdigen Films angeführt hast. Ich wollte ja nur nochmals für die Experimentalfilme à la Flux sprechen...

Zitataber bei heutigen HD-Videos (anders kann man es nicht nennen), die keinen kommerziellen Vertriebsweg beschreiten, sehe ich einfach die Schwierigkeit, daß man keine vernünftige, unwillkürliche Definition mehr ansetzen kann, was ein Film ausmacht und was eben nicht.
Den Punkt hingegen sehe ich sehr ähnlich, aber wie gesagt, das FAQ macht(e) bislang durchaus Ausnahmen für solch reine Streaming-Sachen, wenn

    die Ersteller Personen öffentlichen Interesses sind oder
    historische Bedeutsamkeit vorliegt oder
    das Werk Thema in den Medien ist oder
    eine Kino-/Festival-/TV-/DVD-/BluRay-Veröffentlichung zusätzlich erfolgt

Und die zweite Wiki-Doku, um die es hier ursprünglich ging (und im Grunde auch noch geht, denn FAQ-gemäß gelöst ist diesbezüglich noch gar nichts), dürfte bisher gar nicht in der OFDb sein.

Man könnte - wie bereits vorgeschlagen - z.B. den Punkt

    das Werk eine Fortsetzung oder einen vorangegangenen Teil eines Films oder mehrerer Filme darstellt, der oder die bereits im Sinne des FAQ alle Bedingungen für einen Eintrag erfüllen

ersetzen, dann wäre es kein Problem mehr, den in der OFDb zu belassen. (Und es würde dennoch nicht gleich zig anderem Youtube-Zeugs Tür und Tor geöffnet werden.)
Solange das FAQ nicht irgendwie geändert wird, dürfte https://ssl.ofdb.de/film/308525,Zensur---Die-organisierte-Manipulation-der-Wikipedia-und-anderer-Medien eigentlich nicht in der OFDb bleiben.
Und für https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt wäre noch etwas mehr nötig, um ihn in der OFDb zu belassen.


Eine Debatte darum, ob nicht alles in die OFDb dürfen sollte, finde ich ja als Debatte recht interessant; aber solange es um Korrekturfragen geht, denke ich, dass man die FAQ-Vorgaben entweder umsetzen sollte oder die FAQ-Regeln behutsam und sorgfältig durchdacht erweitern sollte. :D


ZitatWenn Zapruder rein darf, dann auch jeder andere.
Wie kommst du darauf?

Beim Zapruder-Film liegt ohne Zweifel "historische Bedeutsamkeit" vor; und Thema in den Medien war und ist er ebenfalls. Es gibt jede Menge Amateuraufnahmen, für die sowas nicht zutrifft und die daher auch nicht reindürfen (sofern sie keine anderen Punkte erfüllen). ;)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: McClane am 21 Februar 2018, 17:13:48
Nur kurz: Nur weil Admins mal etwas durchgeht, was bei uns als ehrenamtlich Tätigen durchaus passieren kann, heißt das nicht, dass es gewünscht ist. Von mir aus kann auch der Amateurfilm über das, was Guido Knopp angeblich verschweigt, gerne aus der Ofdb fliegen. Bin ja auch erst jetzt drauf aufmerksam geworden, obwohl er schon mehrere Jahre in der DB ist.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 21 Februar 2018, 17:42:55
Zitat von: McClane am 21 Februar 2018, 17:13:48Nur kurz: Nur weil Admins mal etwas durchgeht, was bei uns als ehrenamtlich Tätigen durchaus passieren kann, heißt das nicht, dass es gewünscht ist.

Das weiß ich ja auch. Wenn ich hier so ein bisschen "rumnörgel", will ich ja niemandem eine Schuld zuweisen oder irgendwem ans Bein pinkeln... ;)
Ich denke auch nicht, dass es möglich ist, jeden Filmeintrag gleich auf seine Berechtigung zu überprüfen.

Ich will hier bloß darauf hinweisen,
- dass die letzte FAQ-Korrektur einige Folgefehler verursacht hat (derweil noch ein paar andere kleine Schwachstellen bestehen) und
-dass es derzeit zumindest zwei Filme in der OFDb gibt, die laut FAQ nicht hineingehören.

Man bräuchte jetzt wohl eine Art gemeinsamen Konsens oder zumindest eine autoritäre Setzung durch irgendjemanden, ob beide drinbleiben sollen, raus sollen oder einer bleiben und einer verschwinden soll. Und je nachdem, was geschehen soll, müsste das FAQ entsprechend angepasst werden (oder auch nicht, falls beide verschwinden sollen). :D


Mir geht es bloß, so ein paar Themen bezüglich des FAQ an der Oberfläche zu halten, bis da ein paar bestehende Unschönheiten ausgebügelt sind. (Und wie gesagt: Dass es bestehende Unschönheiten gibt, will ich niemandem persönlich vorwerfen. Mir geht es bloß um eine Sachdiskussion, um einen löblichen, aber suboptimalen Text zu optimieren...)
Vorschläge zur Ausbesserung der kürzlich nicht optimal verbesserten "Filme, die nicht hinein sollen", zur "ß/ss"-Problematik und zu tschechischen Namenszusätzen habe ich ja an krakrax kommuniziert... Mal schauen, welches Ergebnis letztlich herauskommt... (Anschließend wäre halt ggf. noch eine Anpassung wegen dieser Streaming-Geschichten sinnvoll, ansonsten bloß ein paar Schönheitskorrekturen, um etwa Sternchen-Fußnoten in eine geordnetere Reihenfolge zu bringen usw.)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: mali am 22 Februar 2018, 01:26:09
Diskutiert euch nicht den Wolf, sondern: Entscheidet es einfach. Es interessiert (sorry) eh Niemanden so detailliert wie ihr es hier zerfasert. So und nicht anders sind die jetzigen "Regeln" und FAQs damals auch entstanden. Einfach gemacht. Die Teilnahme an der OFDb hat so immens abgenommen, das es eines am wenigsten braucht: Noch ausgefeiltere Sonderregelungen (Tschechische Namen...), noch längere Texte zum ignorieren, noch mehr FAQs zum abheften. Solange nicht die DB/Seite an sich modernisiert wird und wieder mehr Teilnehmer dabei sind, ist das hier vergebene Liebesmüh.

Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 22 Februar 2018, 01:53:06
Ich halte ein für alle einsehbares FAQ auch nicht für notwendig, um jedem User abzuverlangen, dass er es durchliest und am besten auswendig lernt, sondern für notwendig, um in Streitfragen im KF eine gemeinsame Basis zu haben. ;) Hast aber recht und ich selbst hoffe ja auch darauf, dass die 2.0 noch dieses, spätestens nächstes Jahr kommt...
(Was abschreckende FAQ-Texte betrifft: Ich denke nicht, dass sich jemand durch ein Regelwerk abhalten lässt, OFDb-Einträge vorzunehmen. Demotivierend wären doch eher sofortige Löschungen bei Neulingen, wo Schützenhilfe denkbar wäre - oder Löschungen von Einträgen, die laut FAQ ok sind, dann aber rausfliegen, weil das FAQ halt nicht den Anspruch hat, irgendwen detailliert zu interessieren...)



Mein Vorschlag (bez. der zweiten Wikipedia-Doku https://ssl.ofdb.de/film/308525,Zensur---Die-organisierte-Manipulation-der-Wikipedia-und-anderer-Medien ):

Sollte drinbleiben und der FAQ-Text wird um Folgendes ergänzt:
ZitatAls öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Fortsetzung eines Werkes, das seinerseits die Kriterien erfüllt hat
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Das wäre eine Verkürzung meines hier - http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,212882.msg1213364.html#msg1213364 (ganz unten im Eintrag) - gemachten Vorschlags.



Mein Vorschlag (bezüglich der Hitler-Doku https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt ):

Löschen.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: mali am 22 Februar 2018, 10:58:28
Zitat von: PierrotLeFou am 22 Februar 2018, 01:53:06
(Was abschreckende FAQ-Texte betrifft:

Weder schrieb ich, dass die abschreckend sind...

ZitatIch denke nicht, dass sich jemand durch ein Regelwerk abhalten lässt, OFDb-Einträge vorzunehmen.

...noch dass sich jemand davon abhalten läßt. Sondern das es keinen interessiert und eh keiner liest. Vor allem dann nicht, wenn immer mehr Text und Sonderregelungen für Spezialfälle drin stehen :-)

Wie viele siehst Du hier mitdiskutieren? Vor allem anhaltend?


Nicht lang und spezielle genug ausformulierte "Regel"-Texte sind nicht das Problem der OFDb. Und werden auch zukünftig nicht verhindern, das "mindestens 2 Filme" in der OFDb stehen, die da nicht hingehören. Wenn es euch Spaß macht weiterhin Wall of Text zu produzieren, dann nur zu ;-) Aber hilfreich ist es nicht.



Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 22 Februar 2018, 20:40:16
Zitat von: mali am 22 Februar 2018, 10:58:28
Weder schrieb ich, dass die abschreckend sind... [...] ...noch dass sich jemand davon abhalten läßt.
Umso besser, dann schadet es ja schon einmal nicht. ;)


ZitatSondern das es keinen interessiert und eh keiner liest. Vor allem dann nicht, wenn immer mehr Text und Sonderregelungen für Spezialfälle drin stehen :-)
Dass trifft sicherlich meistens zu und dessen bin ich mir auch bewusst. (Und ich glaube gerne, dass es noch weit mehr Filme auf der OFDb gibt, die keine FAQ-Anforderungen erfüllen - ein paar Amateurwerke von drei deutschen Amateur-Grüppchen habe ich vor einiger Zeit einmal an anderer Stelle zusammengetragen...)


Ich sehe nur ein Problem:

Es gibt derzeit 2 Filme, welche die FAQ-Kriterien gar nicht erfüllen. Schmeißt man beide raus, hat man das Problem gelöst. Lässt man einen oder mehr drin und änder den FAQ-Text nicht, hat man einen Präzedenzfall, auf den man sich später bei so ziemlich allem berufen könnte, was sich nicht an die FAQ-Vorgaben hält.

Da wird dann im KF ein Filmeintrag zur Löschung vorgeschlagen und ijemand gibt zu bedenken, dass zB die Wikipedia-Doku auch nicht mehr Kriterien (soll heißen: gar keine) erfüllt und trotz Lösch-Vorschlag dringeblieben ist... und schon ist der FAQ-Text zu Filmeinträgen größtenteils komplett überflüssig, da unverbindlich; und es würde dann ohnehin per Bauchgefühl oder nach Diskussionen in winzigen Runden mal so und mal so entschieden...


Über Grenzfälle brauchen wir gar nicht reden, da hat McClane recht, die wird es immer geben; aber dort, wo man auf der OFDb etwas einheitlich und regeln kann, sollte man es auch tun... ;)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: mali am 23 Februar 2018, 11:43:08
Ja klar.

Macht man weiter :-)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: ulukai am 16 Mai 2018, 14:58:38
Hallo,
auch auf die Gefahr hin, das ich vieeeel zu spät bin: Ich habe jetzt einen Kurzfilm professioneller Art SO eingegeben:

https://ssl.ofdb.de/film/311318,Lara

Ist das ok? Ich habe auf die Problematik "öffentliches Interesse" im Bemerkungsfeld hingewiesen. Oder soll ich bei Sender etwas anderes eingeben?
Gruß
Dirk
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 16 Mai 2018, 19:41:11
Zitat von: ulukai am 16 Mai 2018, 14:58:38
Hallo,
auch auf die Gefahr hin, das ich vieeeel zu spät bin: Ich habe jetzt einen Kurzfilm professioneller Art SO eingegeben:

https://ssl.ofdb.de/film/311318,Lara

Ist das ok? Ich habe auf die Problematik "öffentliches Interesse" im Bemerkungsfeld hingewiesen. Oder soll ich bei Sender etwas anderes eingeben?
Gruß
Dirk

Youtube wird nicht als Free-TV-Ausstrahlung eingetragen. Davon abgesehen erfüllt der Film gar nicht die notwendigen Bedingungen - weder vor, noch nach der letzten FAQ-Änderung (die einen alten Mangel durch einen gänzlich neuen Mangel ersetzt hat und jahrelanger OFDb-Praxis zuwiderläuft).

Andererseits schwirrt ja auch eine rechtsradikale Amateurdoku, die ebenfalls die Bedingungen nicht erfüllt, ebenfalls noch auf der OFDb rum... ( https://ssl.ofdb.de/film/206650,Hitlers-Krieg---Was-Guido-Knopp-verschweigt ) Darauf könnte sich dieser Eintrag im Grunde schützen. Falls die Doku aber bloß deshalb nicht gelöscht wird, weil sie zu rechtsradikal ist, als dass man sie löschen könnte, ohne einen Zensur-Eindruck zu erwecken, könnte sich dein Filmeintrag hingegen nicht auf diesen Umstand stützen.

Kurz: Mein Eindruck ist, dass der Film nicht in die OFDb gehört. Aber das heißt nicht, dass er nicht trotzdem drinbleibt...
Fassungseintrag ist jedenfalls nicht korrekt:

Erscheinungsart: Free-TV und im BF steht "Stream"...

Öffentliches Interesse: Professineller Auftritt, aktive Schauspieler, Vor-Abspann enthalten
<- Das würde eher eine zusätzliche Info beim Filmeintrag selbst abgeben... (Da fehlt dann aber noch ein "o".) Aber keiner der Punkte deckt das öffentliche Interesse ab. Vorschläge hier im thread ersetzen nicht das derzeitige FAQ-Regelwerk (an das man sich aber auch oder gerade seit der letzten Korrektur nicht in allen Punkten halten kann).
Hier: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153693.0.html

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


Und kurz zu dem Punkt:

Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.

"Stream" KANN nicht im "etc." enthalten sein, weil die genannten Beispiele allesamt ein Kriterium aufweisen, welches dem Streaming vollkommen abgeht.
(Und würde man jetzt das FAQ nochmals verschlimmbessern und "Stream" einfach dazupacken, dann hätte man ein FAQ, welches es erlauben würde, jeden einzelnen Stream aus dem gesamten Internet in der OFDb einzutragen.
Heißt übrigens nicht, dass nur per Stream zugängliche Werke gar nicht in die OFDb dürfen: die müssten halt bloß einen der anderen Punkte "öffentlichen Interesses" erfüllen...)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: ulukai am 16 Mai 2018, 21:11:26

Zitat von PierrotLeFou:

"Heißt übrigens nicht, dass nur per Stream zugängliche Werke gar nicht in die OFDb dürfen: die müssten halt bloß einen der anderen Punkte "öffentlichen Interesses" erfüllen..."

Der besondere Grund liegt doch vor: Koma-Saufen und die Warnung davor. Das ist aktuell ein Thema in den Medien. Und wichtig für unsere Gesellschaft und damit "öffentliches Interesse".

Nochmal Zitat:

"Heißt übrigens nicht, dass nur per Stream zugängliche Werke gar nicht in die OFDb dürfen:"


Wenn sie dann rein dürfen, wie trage ich die Fassung dann ein?  :question:

Gruß
Dirk


Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 16 Mai 2018, 21:46:23
Bietet sich bei einem "YouTube-Film" nicht automatisch ein Link an? Dann können sich alle mal ein Bild machen. Und ob es tatsächlich 6 Regisseure bei diesem 5-Minüter gibt.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: ulukai am 16 Mai 2018, 23:35:31

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 16 Mai 2018, 21:46:23
Bietet sich bei einem "YouTube-Film" nicht automatisch ein Link an? Dann können sich alle mal ein Bild machen. Und ob es tatsächlich 6 Regisseure bei diesem 5-Minüter gibt.

Der Link: https://youtu.be/Nlxz-LTlaaQ

Allerdings wurde sich irgendwo gegen Links in der Fassung ausgesprochen. Im Fassungseintrag habe ich ein paar Dinge geändert. Vielleicht geht`s ja so. Kann man nicht den "Webfilm" und den "Webkurzfilm" einführen, so wie die Webserie?

Warum 6 Regisseure?
Wie man zu Anfang lesen kann, ist der Film eine "Perfect Picture Production"
Das PPP-Format verlangt mindestens 4 min. Laufzeit, Dolby 5.1 und 6 Regisseure, falls mal einer krank wird. :icon_smile:

Im Übrigen ist der Film wirklich nicht so schlecht - spannend, zieht sich nicht und hat ein überraschendes Ende. Was will man mehr.
Gruß
Dirk
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 17 Mai 2018, 02:00:44
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,214535.0.html
Habe dort für eine Löschung plädiert, vielleicht kann man da weitermachen, weil es in diesem thread ja um anderes geht/ging.



Hier noch eine Anmerkung:
ZitatDer besondere Grund liegt doch vor: Koma-Saufen und die Warnung davor. Das ist aktuell ein Thema in den Medien. Und wichtig für unsere Gesellschaft und damit "öffentliches Interesse".

Das ein Thema behandelt wird, welches in den Medien behandelt wird, ist kein hinreichender Grund. In diesem Fall müsste einer der folgenden Gründe greifen:

ZitatAufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden.

Der fett markierte Punkt verlangt, dass der Film Thema in den Medien ist, nicht dass das Thema des Films Thema in den Medien ist.


Wenn der Film AUSSCHLIESSLICH auf Youtube vorliegt, stellen sich eigentlich bloß noch folgende Fragen:

Ist einer der Regisseure eine Person öffentlichen Interesses?
Ist der Film auch außerhalb von Filmkreisen Gesprächsthema in den Medien?
Ist er aus historischer Sicht bedeutsam?

Ich denke, man müsste da schon gehörig Schindluder treiben, um eine der Fragen mit "Ja" zu beantworten. Ich kann den Wunsch verstehen, einen ambitionierten Kurzfilm (von Bekannten?) in die OFDb aufzunehmen, aber ich denke, dass das FAQ Vorrang haben sollte. (Und in dieser Frage ist es nun einmal doch tatsächlich ziemlich eindeutig.) ;)
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: mali am 17 Mai 2018, 09:23:01
Film angesehen. Ist von der Qualität und Machart nicht wirklich zu unterscheiden von all den zahlreichen Kurzfilmnächten im TV. Zum Beispiel die Hochschulfilmnächte auf den Dritten Programmen.
Titel: Re: Modernisierung der Regelung zulässiger Filmeinträge
Beitrag von: PierrotLeFou am 17 Mai 2018, 10:00:42
Zitat von: mali am 17 Mai 2018, 09:23:01
Film angesehen. Ist von der Qualität und Machart nicht wirklich zu unterscheiden von all den zahlreichen Kurzfilmnächten im TV. Zum Beispiel die Hochschulfilmnächte auf den Dritten Programmen.
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,214535.msg1219624.html#msg1219624
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