OFDb

Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu

Begonnen von PierrotLeFou, 2 April 2016, 23:37:21

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PierrotLeFou

Edit diebelshausen: Hier soll es um die Frage nach der Aufnahme von Filmen in die OFDb gehen, die nicht auf Trägermedien veröffentlicht und vorgeführt wurden, sondern ausschließlich im Internet/auf Online-Plattformen veröffentlicht wurden. Die derzeit bestehenden Regeln/FAQs sehen das nicht vor bzw. sind in Teilen nicht eindeutig, vielleicht auch nicht mehr zeitgemäß.

Den ursprünglichen Inhalt dieses Postings habe ich im KF-Thread zitiert: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,201516.msg1167174.html#msg1167174
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Wie gesagt:

Zitat- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
wären vermutlich die einzigen Gründe, die überhaupt für eine Berechtigung sprechen könnten...

Letzteren Punkt kann man mMn bereits wieder streichen, da zwar das Thema des Films durchaus in den Medien herumgeistert, der Film selbst jedoch nicht...

Bleibt die Frage, ob Marco Pino ( http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html / http://www.metropolico.org/author/marco-pino/ ) als berühmte Person öffentlichen Interesses durchgeht... darüber könnte man streiten... ;)

Wie so oft muss da wohl oder übel jemand "autoritär" entscheiden, ob der gute Mann eine berühmte Person öffentlichen Interesses ist oder nicht - falls nicht vorher noch einige Meldungen bezüglich einer Einschätzung des Bekanntheitsgrades Pinos eingehen... :D



Sollte der Eintrag bleiben, kann man die IA gerne auch zusammenkürzen...

Wäre es so erwünschter?


ZitatDie Doku der Wochenzeitung "Junge Freiheit" widmet sich den Bildungsplänen rot-grün geführter Länder und möglichen Gefahren einer eventuellen "Frühsexualisierung". Der Erzähler schlägt einen neutralen Tonfall an, interviewt werden aber ausschließlich zweifelnde & besorgte Eltern, Lehrkräfte, Sexualwissenschaftler und ein "Junge Freiheit"-Reporter. Unter anderem spekuliert die Doku, was die Psychologin & Sexologin Ann-Marlen Henning in ihren Unterrichtsstunden "gezeigt haben könnte" (!), und geht auf Helmut Kendlers umstrittene Broschüre "Zeig mal!" (1974) ein. Aber auch jüngere, keinesfalls unumstrittene Veröffentlichungen werden (einseitig) betrachtet. Bisweilen zieht die laut Wikipedia zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus eingeordnete "Junge Freiheit" in ihrer Doku Wikipedia-Artikel heran, um auf fragwürdige Aspekte eines umstrittenen Sozialpädagogen hinzuweisen... Auch die Berichterstattung "führender Medien" und linksradikale Gegendemonstrationen werden kritisiert.
(Wär mir in dieser Form dann aber fast schon wieder etwas peinlich... darüber hinaus sind wertende IA bei manipulativen, propagandistischen Dokus auf der OFDb keinesfalls selten: HIER etwa, um jetzt doch einfach mal die Nazikeule zu schwingen... Natürlich ist der Film dort nochmals ganz anderer Natur, dafür werte ich allerdings auch weit gemäßigter... bzw. gar nicht: Ich verweise ja bloß auf die nachweislich einseitige Ausrichtung und die z.T. unzulänglichen Methoden des Films... Und ich denke, dass es bei Dokumentarfilmen schon zur IA gehören sollte, ob da zu einem strittigen Thema 6 Leute befragt werden, die mindestens 2 verschiedene Standpunkte vertreten werden, oder ob 6 Leute interviewt werden, die alle denselben Standpunkt vertreten... oder ob die Dokumentarfilmer ausschließlich zitierfähige Quellen nutzen, oder auch die Wikipedia... oder ob sie sich bekannten Ereignissen widmen, oder darüber spekulieren, wie unbekannte Ereignisse abgelaufen sein könnten... Das Wie scheint mir nicht weniger zum Inhalt zu gehören als das Thema...)



edit:
Zitat von: pm.diebelshausen am  3 April 2016, 02:45:51Die Frage ist lediglich und wie bei jedem Eintrag ungeachtet seines Inhalts, ob es sich um einen Film handelt, der gemäß den Kriterien (nachzulesen hier) der OFDb einzutragen oder zu löschen ist. Argumente dafür oder dagegen, her damit. Meines Wissens werden Filme keines YouTube-Kanals in der OFDb geführt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Chris Marker hatte seine letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht... von diesen ist meines Wissens nach bloß einer als Viennale-Kurzfilm/-Trailer auch anderswo zum Einsatz gekommen.
Allerdings: Chris Marker ist als etablierter Filmemacher, der international ein hohes Ansehen bei Kritik & Kollegen besaß, definitiv eine berühmte Person öffentlichen Interesses... ;)
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McClane

Wie pm.diebelshausen richtig anmerkte, geht es mir rein um die Formalia. Wäre das Ganze auf dem YouTube-Kanal einer linken Zeitung wie der Jungle World erschienen, ginge es mir nicht anders.

LeFloid, Y-Titty und wie die ganzen YouTube-Stars heißen, sind sicher auch Personen öffentlichen Interesses, und deren Kram hat auch nix in der Ofdb verloren.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

PierrotLeFou

Zitat von: McClane am  3 April 2016, 12:43:05
Wie pm.diebelshausen richtig anmerkte, geht es mir rein um die Formalia. Wäre das Ganze auf dem YouTube-Kanal einer linken Zeitung wie der Jungle World erschienen, ginge es mir nicht anders.

LeFloid, Y-Titty und wie die ganzen YouTube-Stars heißen, sind sicher auch Personen öffentlichen Interesses, und deren Kram hat auch nix in der Ofdb verloren.
Ich bin ja auch bereits (mehrfach) auf die reinen Formalia eingegangen...


Und schon außerhalb dieses threads habe ich vor mehreren Monaten mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die FAQ-Angaben sehr schwammig sind und man sich jederzeit auf sie berufen kann, um Filme einzutragen, die eigentlich nicht auf der OFDb erwünscht wären...

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Vor allem über die "Person öffentlichen Interesses" wird das "öffentliche Interesse" letztlich über sich selbst definiert. Das macht nicht viel Sinn. Wenn du jetzt sagst, dass ein LeFloid eine Person öffentlichen Interesses ist, dann würden Filme von ihm laut FAQ in der OFDb ihre Berechtigung haben...
Entweder stimmt man dafür, dass ein LeFloid keine Person öffentlichen Interesses ist (dann hätte man das Problem nicht) oder man hängt zumindest ein paar Sterne hinter die Person öffentlichen Interesses, um weiter unten zu definieren, wann jemand eine solche ist....


Wie gesagt, der FAQ-Bereich macht es derzeit noch immer ausgesprochen einfach, nahezu alles auf der OFDb einzutragen....
Ein Streifen muss bloß a.) zugänglich sein (zB auf Video), b.) fertiggestellt sein und c.) öffentliches Interesse erregen (indem er zB. auf Video vorliegt, was reichen würde, weshalb der Punkt des öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht mehr notwendig ist, wenn ein solches schon durch die Erfüllung von Punkt a erreicht werden kann...) ;)



edit: Das sind die 2 Hauptprobleme der FAQ-Regelung:
1.) Es gibt einen zu erfüllenden Punkt c.), der aber bereits durch die Erfüllung von Punkt a abgedeckt ist...
2.) Das öffentliche Interesse wird tautologisch definiert, indem man die Problematik einfach auf eine "Person öffentlichen Interesses" verschiebt...

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man diese Punkte einmal beheben sollte, sonst wird man immer wieder Fälle haben, indem sich Leute zurecht auf die FAQ-Regelung berufen, während jedermanns Bauchgefühl sagt, dass "sowas" eigentlich nicht dabei herauskommen sollte... :D
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Palaber-Rhabarber

Ich bin für den Verbleib der Dokus. Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Ich bin für den Verbleib der Dokus. Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.

Würde das dann auch bedeuten, dass diese ganzen Amateur-Fanfilme im "Ghostbusters"/"Halloween"/"Nightmare on Elm Street"/"Friday the 13th"-Bereich, die bislang teilweise nicht eingetragen werden sollten (weil sie nicht auf VHS/DVD/BR vorliegen oder in Kinos oder TV-Sendern zu sehen waren), dann auch eingetragen werden dürften, weil sie auf den Youtube-Kanälen der Hobbyfilmer zu sehen sind?
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

McClane

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das trifft auf ca. 99% aller mit der freien Suche auffindbaren Inhalte bei Youtube zu, auch auf das Video von Martha Mustermanns Katze, welches die Besitzerin mit der Welt teilen möchte.

Siehe auch Pierrot dazu.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

pm.diebelshausen

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.

Das finde ich etwas weit hergeholt. Die Einführung von VOD gleichzusetzen mit dem Internet insgesamt als Medium, so dass dann auch YouTube-Veröffentlichungen darunter fallen, ist ziemlich weit gefasst und nicht zwingend aus der Bremen-Entscheidung ableitbar.

Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen. Das bedeutet, wenn wir wollen, dass solche Formate eingetragen werden können, es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, für die wir klar definieren müssen, was drin ist und was draußen - ich denke, keiner meint, dass sämtliche bewegten Bilder im www Filme im Sinne der OFDb und entsprechende Einträge erlaubt sein sollen.

Wir sollten erstens die Diskussion zu diesem Thema im OFDb-Bereich führen (wer macht einen Thread auf?), zweitens diesen Thread hier einstweilen auf Eis legen bis grundsätzlich klar ist, was mit dem Internet im Allgemeinen und mit YouTube im Besonderen sein soll, und drittens eben diese grundsätzliche Klärung herbeiführen, vor allem sollte Sascha sich dazu äußern.

Im Raum steht ohnehin der Hinweis Pierrots auf Unklarheit/Doppelung ind den FAQs dazu.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Karm

Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.

PierrotLeFou

Zitat von: Karm am  4 April 2016, 21:28:56
Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.

Ich denke, regulär verboten sollten Youtube-Videos aber auch nicht sein... Wie gesagt hat Chris Marker einige seiner letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht - und der war immerhin eine international bekannte, renommierte Figur im (Doku-Essay-)Filmgeschäft...

Dort sind ja z. B. auch einige Godards zu sehen gewesen, die weder im Kino, noch im TV, noch offiziell auf VHS/DVD zu sehen waren...


Ich merke gerade, dass die FAQ-Bedingungen (ein Film soll fertiggestellt sein und zugänglich sein) bereits in diesen beiden Punkten noch eine Fußnote benötigen, denn es gibt ja durchaus Ausnahmefälle, in denen unveröffentlichte bzw. nicht fertiggestellte Filme sehr wohl eingetragen werden dürfen.

Das war hier im KF schon mehrmals Thema, im FAQ-Bereich finde ich das jedoch nicht...

In Fällen, in denen von folgenden Punkten
Zitat von: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153693.0.html- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
- aus historischer Sicht bedeutsam
einer zutrifft (wobei zu klären wäre, was eine "Person öffentlichen Interesses" ist), ist es schon sinnvoll, Filme einzutragen, die nicht fertiggestellt bzw. nicht veröffentlicht worden sind... (ganz besonders, wenn sie nicht fertiggestellt worden sind, aber als Fragment vorliegen...)
Damit müssten auch Youtube-Filme eingetragen werden, wenn die ansonsten zwar nicht veröffentlicht worden sind, aber eben aus historischer Sicht bedeutsam sind, von einer Person öffentlichen Interesses stammen (ab wann ist man keine mehr?), aus besonderem Grund Thema in den Medien auftauchen... ("in den Medien" sollte dann aber nicht einfach bloß heißen: "andere Youtube-Filme"...)



Ich werde mir die Tage mal Gedanken machen, wie eine FAQ-Regelung aussehen könnte, damit auf Ausnahmen verständlicher eingegangen wird und damit keine Widersprüchlichkeiten auftauchen usw. (Ab Samstag werde ich mich hier dann aber für eine knappe Woche vermutlich etwas "entziehen" müssen...)
Das müssten dann natürlich mindestens zwei Versionen sein, nach denen die Streitfälle dieses threads einmal eingetragen werden dürfen und einmal nicht eingetragen werden dürfen...

Je mehr Leute möglichst viele Vorschläge einer überarbeiteten FAQ-Regelung machen würden, desto produktiver wäre das Ganze natürlich... :D
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

Ich habe jetzt einfach mal den Teil vor "Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen" umgeschrieben. Die zweite Hälfte, der ich mich noch nicht gewidmet habe, ließe sich sicherlich mindestens noch ein wenig kürzen, da einiges im oberen Teil bereits zum Ausdruck kommt...

Ich habe die Punkte, über die man sich verständigen müsste, rot gekennzeichnet... Ich will jetzt nicht sagen, dass dieser Vorschlag alles abdeckt, das soll bloß erst einmal ein erster Entwurf sein, mit dem man arbeiten kann... ein paar der Unzulänglichkeiten der bisherigen Version meine ich aber ausgebügelt zu haben...


ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, die
    1.) fertiggestellt sind
(als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) und
   2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

Ausnahmen sind zugelassen, wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
    a) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses.
Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
    b) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen. (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008))
    c) Er ist aus historischer Sicht bedeutsam. Dies gilt etwa für ältere Amateurfilme, die historisch relevante Vorgänge festhalten. (Beispiel: "Zapruder-Film" (1963))
* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.


Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:


    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele


* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Bei einigen Sonderfällen ist es zudem erlaubt, Filme "mehrmals" einzutragen. Dies gilt, wenn:

    der Film stark verändert worden ist, wie es u.a. bei der US-Version Godzilla, King of the Monsters! in Bezug zum Originalfilm Godzilla der Fall ist.
    eine TV-Mini-Serie für bspw. das Kino umgeschnitten wird (s. z.B. Shogun: TV-Mini-Serie und Zusammenschnitt).
    umgekehrt ein (bzw. mehrere) Film(e) zusammengeschnitten werden (s. z.B. Der Pate: Original und Zusammenschnitt der drei Teile).
    von einem Film mehrere Sprachfassungen erstellt worden sind (s. z.B. Der blaue Engel und The Blue Angel).


Nicht gesondert eingetragen werden:

    Staffeln von TV-Serien
    Director's Cuts
    Extended Versions
    restaurierte Fassungen
    Zensurfassungen sowie
    von Stummfilmen erstellte Tonfilmfassungen

edit: Noch ein paar Punkte: Werbespots dürften nach der bisherigen Regelung eingetragen werden, wenn sie von einem bekannten Regisseur stammen... Ich meine mich zu erinnern, dass es aber nicht erwünscht ist, Fellinis einminütige Werbespots einzutragen. Gleichzeitig tauchen längere Werbefilmchen von Lynch durchaus auf... da müsste man wohl zwischen Spots und Kurzfilmen unterscheiden und sich eventuell auf Laufzeitangaben einigen... ähnlich sieht es bei Musikvideos aus... laut FAQ dürften die eigentlich eingetragen werden, sobald sie bloß von David Fincher etc. stammen... auch da müsste man noch etwas nachbessern.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob man als Kriterium für ein öffentliches Interesse die Resonanz auf der IMDb heranzieht: wenn ein dort eingetragenes Werk, das eigentlich nicht für die OFDb geeignet wäre, aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Bewertungen von größerem öffentlichen Interesse zu sein scheint, könnte man darin durchaus ein Kriterium sehen...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: McClane am  4 April 2016, 15:53:50
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das trifft auf ca. 99% aller mit der freien Suche auffindbaren Inhalte bei Youtube zu, auch auf das Video von Martha Mustermanns Katze, welches die Besitzerin mit der Welt teilen möchte.

Du bringst was durcheinander. Das Video von Martha Mustermanns Katze (= Hobbyvideo) hätte auch keine Daseinsberechtigung, wenn es auf Blu-ray erscheint oder bei RTLs Superpannenshow läuft. Das hat nichts mit der Erscheinungsform zu tun.

Zitat von: PierrotLeFou am  4 April 2016, 00:56:39
Würde das dann auch bedeuten, dass diese ganzen Amateur-Fanfilme im "Ghostbusters"/"Halloween"/"Nightmare on Elm Street"/"Friday the 13th"-Bereich, die bislang teilweise nicht eingetragen werden sollten (weil sie nicht auf VHS/DVD/BR vorliegen oder in Kinos oder TV-Sendern zu sehen waren), dann auch eingetragen werden dürften, weil sie auf den Youtube-Kanälen der Hobbyfilmer zu sehen sind?

Dass die nicht anderweitig veröffentlicht werden, hat sicher hauptsächlich Copyright-Gründe. Mir wäre es mittlerweile wurscht, ob die geführt werden (wir haben dazu ja schon eine Diskussion gehabt); mein Eindruck, dass die von einigen Kollegen grundsätzlich nicht erwünscht sind, dürfte nicht missverstanden sein und das respektiere ich auch. Und wenn wir ganz ehrlich sind: Die allermeisten dieser sogenannten Fanfilme sind gar keine Filme, vielleicht alternative Filmauschnitte, aber nicht das, was ein Cineast unter einem Spielfilm oder Kurzfilm versteht.

Zitat von: Karm am  4 April 2016, 21:28:56
Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.

Wir sind aber nicht mehr in der Steinzeit. Das klingt alles ein bischen nach "Mallorca=Ballermann 6-Denke". Ich glaube, ihr habt da eine Blockade im Kopf, die weggesprengt werden muss.  :icon_smile:  Und dazu gehört, sich sehr wohl mit Inhalt und Qualität auseinanderzusetzen, denn das Internet (für euch YouTube) besteht eben nicht nur aus albernen Tiervideos. OFDb relevante Filme definiert ihr ausschließlich über die Veröffentlichungsform und nicht über den Inhalt. Wenn ihr in einer Musikdatenbank tätig wäret, hieße eure Aussage, alle Lieder, die nicht auf CD erhältlich sind, führen wir nicht. Sehr modern. Wer kein Geld hat für eine Pressung und wem nicht die Ehre zuteil wird, auf ein Festival eingeladen zu werden, wird eben totgeschwiegen. Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

Zitat von: PierrotLeFou am  4 April 2016, 22:04:56
Ich denke, regulär verboten sollten Youtube-Videos aber auch nicht sein... Wie gesagt hat Chris Marker einige seiner letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht - und der war immerhin eine international bekannte, renommierte Figur im (Doku-Essay-)Filmgeschäft...

Dort sind ja z. B. auch einige Godards zu sehen gewesen, die weder im Kino, noch im TV, noch offiziell auf VHS/DVD zu sehen waren...

Sehr schöne Beispiele. Und hat rein gar nichts mit Mustermanns Katze zu tun.  :icon_smile:

Sobald ich etwas namentlich veröffentliche, werde ich zur mutmaßlichen "Person öffentlichen Interesses". Diesen Passus kann man streichen.

pm.diebelshausen

Wer sagt denn, dass ich was dagegen habe, die Aufnahmekriterien für Filme in der OFDb zu erweitern? Du verwechselst hier die KF-Frage nach den zwei Dokus mit der Grundsatzfrage bezüglich im Internet veröffentlichten Filmen überhaupt. Da übersiehst Du also bei Karm und mir, dass wir lediglich vom aktuellen Stand der Dinge sprechen und meinen, dass die aktuellen Regeln nicht dazu taugen, die beiden Filme, um die es in diesem Thread geht, aufzunehmen (was ich davon halte, habe ich noch gar nicht geschrieben). Um das zu können, müssten die Regeln/FAQs geändert werden - das ist aber eine ganz andere Diskussion und sollte, wie ich oben schon schrieb, nicht im KF, sondern im allgemeinen OFDb-Bereich verhandelt werden. Da äußere ich mich dann auch gerne zum Steinzeit-Zustand mancher Dinge in der OFDb.  ;)

Und für mich sind Internet und YouTube überhaupt nicht gleichzusetzen. Nochmal: hier geht es um die beiden genannten Dokus und die sind in einem YouTube-Kanal veröffentlicht, weshalb ich von YouTube sprach. Ich sehe aber Probleme der Abgrenzungen, wenn wir, wie Du oben, im Rundumschlag von "das Internet" reden, ähnlich wie auch eine Quellenangabe "Internet" nicht hilfreich da völlig undifferenziert ist. Pierrots Ansätze sind da schonmal ganz gut.

Mehr nachdenken muss ich darüber, inwieweit Inhalt und Qualität Kriterien sind - denn was nicht entstehen darf, ist Geschmackswillkür: also welche Inhalte und welche Qualitäten sind es, die einen Eintrag rechtfertigen oder ausschließen?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

McClane

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  5 April 2016, 00:18:20
Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

20? Sagen wir lieber 2.000. Oder 20.000. Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.

Wo willst du dann entscheiden, was relevant ist? Denn dann kommt bei jedem Eintrag die Inhaltsfrage. Wäre bei einer Musikdatenbank übrigens nicht anders, gerade wenn man sich anschaut, was da gerade mit (semi-)professionellen Musik- und Musikcoverkanälen auf Youtube abgeht.

Nennt mich ruhig einen Snob, aber da halte ich dann Ausnahmeregelungen für Chris Marker (die in seinem Status als berühmter Filmemacher begründet sind) für praktikabler. Das "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
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PierrotLeFou

Zitat von: McClane am  5 April 2016, 08:35:43Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.

[...]

Nennt mich ruhig einen Snob, aber da halte ich dann Ausnahmeregelungen für Chris Marker (die in seinem Status als berühmter Filmemacher begründet sind) für praktikabler. Das "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.

Ich stimme Palaber-Rhabarber darin zu, dass hochwertige, relativ seriöse Youtube-(etc.-)Produktionen in die OFDb gehören und schnell hingerotzte Youtube-(etc.)-Clips eher nicht... (wenn sie nicht wie z.B. http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm Gegenstand des Interesses der Öffentlichkeit außerhalb des Internets werden...)
Aber pm.diebelshausen & McClane haben natürlich Recht damit, dass Qualität oder Ideologie eigentlich kein Kriterium sein dürften bzw. können...

Ich denke, ein möglicher Mittelweg liegt darin, die Ersteller dieser Youtube-(etc.-)Filme und die Aufnahme dieser Youtube-(etc.-)Filme (nicht bloß im Internet) als Kriterien heranzuziehen.
Ich denke nicht, dass Youtube-Filme nur dann in die OFDb gehören, wenn sie von längst etablierten Regiegrößen stammen...

Nehmen wir mal diesen Film: http://www.ofdb.de/film/189654,Ataque-de-P%C3%A1nico Als der eingetragen worden ist, was Alvarez noch lange nicht der "Evil Dead"-Regisseur... wieso gehörte der schon damals dennoch in die OFDb? Weil damals unter anderem auf BBC von diesem Kurzfilm berichtet worden ist, der Hollywood bereits damals auf Alvarez aufmerksam gemacht hatte.

Wenn Studenten-Filme mit den Mitteln offzieller Fachhochschulen/Filmschulen finanziert werden, gehören sie mMn auch in die OFDb, auch wenn die Filmschaffenden vielleicht (noch) nicht berühmt sind, die Filme mitunter schlecht sind und sie zum großen Teil auch nicht auf Festivals zu sehen sind... Aber mit einer offiziellen Einrichtung, die die Mittel zur Verfügung gestellt hat, sollte bereits ein Grund für mögliches öffentliches Interesse existieren.

Bei Amateurfilmen sind das wieder etwas anders aus: Da mag jemand als Hobbyfilmer mit Freunden einen Film drehen, der dann nur bei Youtube zu sehen ist... Der Film mag besser sein als die Arbeit eine Filmstudenten (die mMn automatisch für die OFDb "relevant" ist, weil die Produktionsmittel zum Teil von einer offiziellen Institution stammen, die sehr wohl öffentliches Interesse erregt), gehört aber erst einmal nicht auf die OFDb. Klingt ungerecht? Ist es auch... eine mögliche Lösung würde ich darin sehen, die öffentlichen Reaktionen auf solche Werke im Auge zu behalten: Berichten verschiedene Tageszeiten über solch ein Werk? Rein in die OFDb. Hat er auf der IMDb über 750 Wertungen erhalten? Rein in die OFDb... Äußern sich etablierte Filmemacher oder Produzenten im Netz oder sonstwo nachweislich über dieses Werk? Rein in die OFDb...

Genügend Mist wird es dann nicht in die OFDb schaffen: die 2stündige "Doku" "Die Wahrheit über das Hexagramm - Freimaurerei, Satanismus und die zionistische Weltherrschaft" (tatsächlich auf Youtube zu finden!) nicht, die Produktionen von http://www.imdb.com/company/co0234081/?ref_=tt_dt_co - die ich für reine Trollerei halte, mit welcher Avantgarde-affine Gutgläubige gefoppt werden - ebensowenig... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

PierrotLeFou

Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...


"Karate Tiger 2" kam zudem zu einer Zeit raus, in der es die IMDb noch nicht gab (1987)... die Dinge, die ausschließlich bei Youtube etc. erscheinen, können also bereits ab Erscheinungstag irgendwo im Internet bewertet werden... Dein Beispiel hat wie viele ältere Filme das Pech, dass sich vergleichsweise wenig Cineasten an eine Bewertung machen... (Und vorsichtshalber nochmals der Hinweis: Für Filme, die auf VHS, DVD, Kinoleinwand, TV etc. zu sehen waren, gilt das ja ohnehin nicht, weil die ja bereits alle Bedingungen erfüllen. Und auch Amateurfilme, deren Macher prominent werden oder die durch alle möglichen Medien (TV/Zeitung/Internet) geistern) erwähnt werden, würden ja nach meinem Vorschlag bereits alle Bedingungen erfüllen. Es ginge ja bloß darum, Filme - die momentan eh nicht auf der OFDb eingetragen werden sollen - unter besonderen Umständen künftig doch eintragen zu können... eine beachtliche Anzahl an IMDb-Bewertungen wäre ein theoretisch denkbares Kriterium.)

Du hast recht, 750 ist natürlich hart zu knacken für nen Amateurfilm, der ausschließlich auf Streaming-Portalen veröffentlicht wird... da muss man schauen, wie hoch man die Latte hängen wollen würde.


Dieser Scheiß hier - http://www.imdb.com/title/tt1206286/ - kommt allerdings bereits auf 604 Bewertungen.
Ich denke, dass liegt daran, dass früher als "Writer" noch R.D. Salinger auftauchte... Amateurfilme & No Budget-Produktionen verschaffen sich auf der IMDb ja einiges an Aufmerksamkeit, wenn sie in den Danksagungen oder (als vermeintliche Literaturverfilmungen) als Autoren bekannte Namen unterbringen.
Man könnte also sogar überlegen, ob man 250 Wertungen auf der IMDb als ausreichend ansieht - und 500 oder 750 oder 1500 Wertungen erst dann zum Einsatz kommen lässt, wenn die unbekannten Filmschaffenden trickreich irgendwelche Promis in ihre credits bringen und somit vermehrt Zuschauer(innen) anlocken...


Sind ja alles bloß Vorschläge für mögliche Erweiterungen/Veränderungen des FAQ-Textes. Denn - wie gesagt! - logisch & sinnvoll ist der in seiner jetzigen Form nachweislich nicht... ;)
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RoboLuster

Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Sind ja alles bloß Vorschläge für mögliche Erweiterungen/Veränderungen des FAQ-Textes. Denn - wie gesagt! - logisch & sinnvoll ist der in seiner jetzigen Form nachweislich nicht... ;)

Ja, darin haben wir ja schonmal übereingestimmt.  ;)

Bei Notarile. http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753


Ich denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen (beste Aussagen dazu;  weil es nicht offiziell ist, (also bekommt kein reicher Bonze Geld in den Hintern?) weils keine Veröffentlichung gibt, (von der wir wissen, und VoD ist nunmal genau das), weil kein Interesse besteht  (sagt wer? und wir reden ja auch schon mal drüber), weils "kaka" ist (sagt wer?)

https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
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Palaber-Rhabarber

Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...

Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen und den IMDB-Score von mindestens 8,0 geltend machen. Die OFDb schnell noch umbenennen in elitefilme.de und fertig ist die neue Scorsese/Tarantino-only-Datenbank. Hauptsache, die Messlatte ist schön hoch. Inwieweit kann eine Filmdatenbank als Kriterium relevant sein, für die die Listung von TV-Galas und Magazinen offenbar kein Problem darstellt? Für Dokumentationen ist das eh nicht anwendbar, die sind nicht populär genug. Da kann man schauen, ob es den Tatbestand einer Doku erfüllt, so wie unterschieden wird zwischen Doku-Serien mit und ohne Soapanteil.

Zitat von: McClane am  5 April 2016, 08:35:43
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  5 April 2016, 00:18:20
Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

20? Sagen wir lieber 2.000. Oder 20.000. Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.
Wo willst du dann entscheiden, was relevant ist? Denn dann kommt bei jedem Eintrag die Inhaltsfrage.

Dass es keine 2000 oder mehr wären, zeigt die Vergangenheit. Die OFDb warb nie damit, keine Amateurfilme zu dulden oder nur eine Kinodatenbank zu sein. Insofern gab es auch nie einen Grund, dass aufstrebende (auch Möchtegern-)Filmemacher nicht versuchten (FAQ liest am Anfang sowieso keiner), ihre Filme oder was sie dafür halten, in die OFDb einzupflegen (oft sogar ohne Nachweis). Das sind nach meinem Erfahrungswert 1-2 Dutzend Filme pro Jahr, manchmal weniger. 99 Prozent der Filmeinträge fliegen, weil sie nicht die Kriterien eines Standardeintrags erfüllen (z.B. dass ein Film erstmal fertiggestellt sein muss). Du überschätzt diesbezüglich m.E. die Popularität der OFDb. Ich sehe halt einen Widerspruch darin, dass ein nur im WWW veröffentlichter Studentenkurzfilm nicht OFDb-relevant ist, und ein vergleichbarer, also mit den gleichen Mitteln hergestellter Film dann doch OFDb-relevant ist, wenn er im Fernsehen läuft. Mehrmals im Jahr zeigen MDR und HR Studentenkurzfilme, aber eben nur eine Auswahl.
Mit dem Klären des Inhalts meine ich, dass die Formalien, die man an einen Film stellen darf, gegeben sein müssen. Vielleicht ist der Splatterkurzfilm von Thilo, Jan und Gerd nur ein schlecht nachgemachter Filmausschnitt für 10 Euro, vielleicht aber auch besser als ein Bethmann und Konsorten und eventuell sogar festivaltauglich. Eine brauchbare Definition von (Kurz-)Film könnte schon ausreichend sein, um zu verhindern, dass die OFDb (und das auch nur theoretisch) mit "Müll" überschwemmt wird. Das Zeigen eines Testbildes wie bei "The Catcher in the Rye" zählt PierrotLeFou schon mal nicht dazu.  :icon_mrgreen:

ZitatDas "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.

Dann habe ich das falsch interpretiert.  ;)

Zitat von: pm.diebelshausen am  5 April 2016, 00:45:43
Wer sagt denn, dass ich was dagegen habe, die Aufnahmekriterien für Filme in der OFDb zu erweitern? Du verwechselst hier die KF-Frage nach den zwei Dokus mit der Grundsatzfrage bezüglich im Internet veröffentlichten Filmen überhaupt. Da übersiehst Du also bei Karm und mir, dass wir lediglich vom aktuellen Stand der Dinge sprechen und meinen, dass die aktuellen Regeln nicht dazu taugen, die beiden Filme, um die es in diesem Thread geht, aufzunehmen

Okay, einen gewissen Spielraum zur Interpretation, ob das nur die Wiedergabe von bestehenden Regeln oder das Untermauern der eigenen Meinung durch die Wiedergabe dieser Regeln sein sollte, habt ihr mir aber schon gegeben.  :icon_smile:

Zitat...ähnlich wie auch eine Quellenangabe "Internet" nicht hilfreich da völlig undifferenziert ist.

Guter Punkt. Wie wäre es mit Web-TV?

PierrotLeFou

Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 01:55:16Ich denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen

Mir scheint die Grund-Problematik folgende zu sein...

Tu dir einfach mal folgenden Film an, der dauert auch bloß 21 Sekunden: http://www.ubu.com/film/fluxfilm23_landow.html

Der hat - unabhängig davon, wie man ihn findet - aus gutem Grund einen OFDb-Eintrag, denn sowohl der Regisseur gehört der US-Underground-Szene der 60er Jahre an und besitzt damit gewissermaßen filmhistorisches Interesse und der Film selbst wurde mehrfach öffentlich aufgeführt und wurde von mehreren Leuten gesehen und taucht auch in der Literatur zum Underground-/Experimental-/Avantgarde-/Amateurfilm auf. Ist schon sinnig, dass man den auch auf der OFDb finden kann...


Wie sinnig wäre es jetzt aber, jeden grimassierenden Youtuber, der seiner 5-Sekunden-Aktion einen Vorspann oder mindestens eine Titeleinblendung vorstellt, nun ebenfalls in die OFDb aufzunehmen? (Bloß weil man ein womögliches Talent unterstützen möchte...) Selbst wenn die Bildqualität "besser" wäre, der Typ charismatischer aussehen würde und seine Grimasse etwas lustiger wäre, wäre es doch seltsam, das dann gleich in die OFDb auszunehmen... (Und was wäre - um praktischere Beispiele zu bringen - mit Noah Kalinas "Everyday": Dafür, dass das Werk in die OFDb gehört, gibt es gute Gründe - aber deswegen gleich jeden anderen, der sein Gesicht tagtäglich seit vielen Jahren abbildet, in die OFDb aufzunehmen, wäre mMn ganz & gar keine gute Idee. (Oder würde das jemand begrüßen? :00000109: ))

Das hast du ja vermutlich auch nicht im Sinn. ;) Aber wer soll jetzt entscheiden, ab wann bewegte Bilder ein bestimmtes Niveau, eine bestimmte Qualität erreichen, ab der sie dann als Amateurfilme in die OFDb eingetragen werden können? Da hat doch letztlich jeder eigene Vorstellungen: der eine vermutet in einer Person ein schlummerndes oder erwachendes Talent, der andere sieht in dieser Person hingegen einen Stümper.

Wenn sich jemand durch seine Youtube-(etc.-)Filmchen allerdings größere Bekanntheit verschafft, dann wäre das immerhin ein Kriterium, mit dem eine objektive Argumentation möglich wäre: Dann muss keiner erklären, dass das aber doch ein toller Film sei, der unbedingt in die OFDb gehöre, sondern man verweist dann einfach darauf, dass das Werk in so-und-so-vielen Artikeln erwähnt wird, dass es ungewöhnlich extrem viele Klicks bei Youtube hat, dass es von diesem oder jenem etablierten Filmschaffenden gelobt wird, dass es auf der IMDb ungewöhnlich viele Bewertungen erhalten hat...


Natürlich kann die OFDb auf diese Weise keine vielversprechenden Künstler "fördern", sondern bloß verspätet auf ein breiteres Interesse an ihnen reagieren... Aber ob solch ein Interesse existiert, kann man halbwegs objektiv klären. Sich auf eine Qualität zu einigen, würde viel schwerer fallen... Und es geht ja nicht bloß um irgendwelche Hobbyfilmer, die Genre-Kurzfilme anfertigen... Sondern man müsste dann auch an die vielen Amateurfilmer denken, die filmische Tagebücher, Reisefilme, Dokus, Essays anfertigen... und irgendwann will dann jemand auch sowas - https://www.youtube.com/watch?v=rPgoOeonMSo - in der OFDb haben.
Sinn der OFDb scheint es mir nicht zu sein, vielversprechende Leute zu fördern oder zu entdecken oder zu unterstützen usw., sondern eher zu sammeln, was bereits entdeckt worden ist und als Film wahrgenommen wird...



Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 04:01:32
Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...

Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen und den IMDB-Score von mindestens 8,0 geltend machen. Die OFDb schnell noch umbenennen in elitefilme.de und fertig ist die neue Scorsese/Tarantino-only-Datenbank. Hauptsache, die Messlatte ist schön hoch. Inwieweit kann eine Filmdatenbank als Kriterium relevant sein, für die die Listung von TV-Galas und Magazinen offenbar kein Problem darstellt? Für Dokumentationen ist das eh nicht anwendbar, die sind nicht populär genug. Da kann man schauen, ob es den Tatbestand einer Doku erfüllt, so wie unterschieden wird zwischen Doku-Serien mit und ohne Soapanteil.

Mein Vorschlag zielt doch darauf ab, Filme in die OFDb zu bringen, für deren Aufnahme bislang noch nichts spricht... was daran elitär sein soll oder eine "Scorsese/Tarantino-only-Datenbank" erschaffen würde, weiß ich nicht... Deshalb ja auch mein Hinweis:
Zitat(Und vorsichtshalber nochmals der Hinweis: Für Filme, die auf VHS, DVD, Kinoleinwand, TV etc. zu sehen waren, gilt das ja ohnehin nicht, weil die ja bereits alle Bedingungen erfüllen. Und auch Amateurfilme, deren Macher prominent werden oder die durch alle möglichen Medien (TV/Zeitung/Internet) geistern) erwähnt werden, würden ja nach meinem Vorschlag bereits alle Bedingungen erfüllen. Es ginge ja bloß darum, Filme - die momentan eh nicht auf der OFDb eingetragen werden sollen - unter besonderen Umständen künftig doch eintragen zu können... eine beachtliche Anzahl an IMDb-Bewertungen wäre ein theoretisch denkbares Kriterium.)

Gerade weil ich die Bewertungen gar nichts ins Spiel bringe, hat das doch auch nichts elitäres... Aber wie sonst will man denn ein "öffentliches" Interesse halbwegs nachvollziehbar messen, wenn man nicht Klickzahlen auf Youtube, Wertungen auf der IMDb, Berichterstattungen über gewisse Werke/Filmschaffende in anderen Medien usw. heranzieht?
Dass bestimmte Sachen dann trotzdem NICHT in die OFDb gehören (Die "Nachrichten-/Satire-/Wasauchimmer-Sendung" von LeFloid, der ja inzwischen über ein OFDb-Personenprofil verfügt, sowenig wie die Tagesschau!) würde ja noch immer greifen (man müsste aber auch in dieser Hinsicht den FAQ-Text etwas umarbeiten!) und es wäre ja auch nicht ein Kriterium das erfüllt sein muss, sondern ein Kriterium für die Dinge, die ansonsten keiner Kriterien erfüllen, um in die OFDb aufgenommen werden zu können, denen aber aufgrund ungewöhnlich vieler IMDb-Wertungen nachweislich ein vergleichsweise unübliches Ausmaß an Interesse zukommt...

DAS ist nicht elitär - ganz im Gegenteil... ;)


Und meine Antwort hierauf:
Zitat von: pm.diebelshausen am  5 April 2016, 00:45:43Mehr nachdenken muss ich darüber, inwieweit Inhalt und Qualität Kriterien sind - denn was nicht entstehen darf, ist Geschmackswillkür: also welche Inhalte und welche Qualitäten sind es, die einen Eintrag rechtfertigen oder ausschließen?
wäre eindeutig: "Nicht die Inhalte & Qualitäten, die einzelne OFDb-User überzeugen, sondern die Inhalte & Qualitäten, die in der Öffentlichkeit in irgendeiner Form, auf die man sich einigen müsste, Thema sind..." Mindestanzahl an Klicks, Mindestanzahl an Bewertungen oder die Erwähnung in einer bestimmten Menge an Zeitungen/Magazinen etc. wären mMn mögliche Kriterien; da ließen sich in einem Brainstorming sicher noch ein paar finden, ehe man dann schaut, welche davon das Feld abstecken können, auf das man sich einigen könnte. ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Das mit dem öffentlichen Interesse ist doch Mumpitz. Entweder sind das Filme, die sowieso schon ihre Daseinsberechtigung haben (Lexika, Prominente) oder es ist nicht filmrelevant. Ein doofes Grimassenvideo aus dem Internetzeitalter hat auch dann nichts in der OFDb verloren, wenn es von Chris Marker ist. Irgendwelche Hobbyfilme sind zudem per se nicht erwünscht, was hat das mit der Popularität zu tun? Welche ominösen Leute beschweren sich denn, dass ihre Meisterwerke gelöscht wurden? Das sind alles Szenarien, die in der Realität nicht stattfinden. Und welchen Filmen soll jetzt geholfen werden? Aber bitte nicht Chris Marker, da hat bis jetzt sich niemand gegen geäußert. Als Streitwert dienen doch nur die beiden Dokus vom Thread-Anfang.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 07:38:28
Das mit dem öffentlichen Interesse ist doch Mumpitz. Entweder sind das Filme, die sowieso schon ihre Daseinsberechtigung haben (Lexika, Prominente) oder es ist nicht filmrelevant.

Das mit dem "öffentlichen Interesse" war aber bislang immer FAQ-relevant. Es wurde nur sehr schwammig und teilweise widersprüchlich darauf hingewiesen, was unter "öffentliches Interesse" fällt und was nicht. Aber jetzt zu behaupten, dass das Mumpitz sei (nachdem es bisher eines von drei Hauptkriterien war, wenngleich unzulänglich definiert) ist doch etwas fragwürdig...


ZitatEin doofes Grimassenvideo aus dem Internetzeitalter hat auch dann nichts in der OFDb verloren, wenn es von Chris Marker ist.
Von Marker gibt es jetzt keine Grimassenvideos, der hat sein Gesicht ja meistens gut verborgen gehalten. Aber ich denke, dass du hier eine etwas waghalsige Behauptung aufstellst... Ganz große Teile des Experimentalfilmsektors beschäftigen sich mit der Frage, was Film eigentlich ist... und unterlaufen dabei teilweise alle Erwartungen, was Film sein sollte. Und dennoch sind die relevant, die tauchen in genügend Filmgeschichten auf, zahlreiche Filmliteratur behandelt solche Werke, die Filmschaffenden genießen unter Cineasten durchaus einen Ruf...
Es macht zwar keinen Sinn, einen kurzen Clip von nahezu Unbekannten einzutragen, wenn der das, was man sich unter "Film so vorstellt" nicht erfüllt - so etwas aber auch dann nicht einzutragen, obwohl er von einer renommierten Größe des Experimentalfilmbereiches stammt und auf breiteres Interesse stößt (welches nunmal auf den Bekanntheitsgrad des Schöpfers zurückgeht), halte ich für völlig sinnlos. Natürlich denken die meisten OFDb-Nutzer an Spielfilme und Dokus... und wenn sie den Experimentalfilm im Hinterkopf haben, dann denken sie vielleicht, dass "Eraserhead" oder "Inland Empire" sowas wären... Aber da der Experimentalfilm nunmal zur OFDb gehört, muss man damit leben, dass der sich nicht zuletzt auch aus Filmen zusammensetzt, die nichts machen, was man von Filmen erwartet: Teilweise nur ein schwarzes Bild (W. Ruttmann), ein weißes Bild (C. Santos) oder ein blaues Bild (D. Jarman), bei dem sich auf visueller Ebene nichts mehr tut. (Wäre der "Regisseur" von http://www.imdb.com/title/tt1206286/ eine anerkannte Größe im Experimentalfilmbereich, würde auch diese Trollerei in die OFDb gehören (bliebe aber dennoch einfach bloß schlecht :icon_mrgreen:)). Teilweise stundenlang ein Gebäude oder ein schlafender Mann wie bei Warhol...
Ich komme gerade nicht auf den Titel, aber vom Mann mit dem Plan gibt es einen Filmeintrag, der die Projektion eines Bindfadens enthält - einer der radikalsten Experimentalfilme, der die Grenze zwischen Film und Happening weitgehend verwischt... (Als Fassungseintrag gibt es natürlich nur den Kinoeintrag: wer wüsste schon, ob man den Originalfaden, eine Abfilmung der Leinwand bei der ursprünglichen Vorführung oder jedes Durchlaufen eines neuen Fadens durch einen neuen Projektor als Vorführung "dieses" Experimentalfilms gelten lassen sollte...?) Und zu Tony Conrads "The Flicker", der bloß s/w-Geflacker zeigt, das optische Täuschungen hervorruft, gab es sogar ein Sequel, das ebenfalls nochmals s/w-Geflacker zeigt... Wenn Experimentalfilmer Humor an den Tag legen, dann wird das Verständnis von "Film" & "Sinnhaftigkeit/Existenzberechtigung" ganz besonders scharf attackiert...
Ich wage schon zu behaupten, dass sowas nicht in die OFDb gehört, wenn ein unbekannter Youtuber sowas macht - dass es allerdings unbedingt in die OFDb gehört, wenn Kenneth Angers sowas jetzt noch bei Youtube hochladen würde...

Ein Beispiel: http://www.ofdb.de/film/252837,Etude-empirique-sur-l'influence-du-son-sur-la-pertinence-r%C3%A9tinienne von Denis Villeneuve, enstanden zwischen "Die Frau die singt" und "Enemy": https://www.youtube.com/watch?v=P_PbLjAnOl0
MMn ist es doch nicht ausschlaggebend, ob das einmal auf nem Festival lief oder ob Villeneuve das gleich auf nem Youtube-Kanal hochgeladen hätte - sondern dass es von Denis Villeneuve stammt und daher breiteres Interesse erregt.
Deshalb ist dieser Film auch ein anderer Film, als wenn ich genau denselben anfertigen würde, um ihn dann bei Youtube hochzuladen: Bei Villeneuve erwarten die Leute etwas, dass die für Filmisch halten; von den Clips gänzlich Unbekannter erwartet keiner etwas, der würde dann also gar nicht funktionieren. Deshalb ist mMn durchaus nicht der Film alleine, sondern auch die Identität seiner Schöpfer(innen) entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob er in die OFDb gehört...



ZitatIrgendwelche Hobbyfilme sind zudem per se nicht erwünscht, was hat das mit der Popularität zu tun? Welche ominösen Leute beschweren sich denn, dass ihre Meisterwerke gelöscht wurden? Das sind alles Szenarien, die in der Realität nicht stattfinden. Und welchen Filmen soll jetzt geholfen werden?

Es gibt den Amateurfilm als Genre; frühe Arbeiten im Kindheitsalter werden auch eingetragen, wenn die Filmemacher später etabliert und berühmt sind... Hobbyfilme sind also durchaus erwünscht. Ich wüsste nicht, seit wann sie "per se nicht" erwünscht wären... Hauptsache sie sind fertiggestellt, zugänglich und von öffentlichem Interesse (nach den bisherigen FAQ-Regeln)...

Helfen soll die OFDb mMn keinen Filmschaffenden; ich bezog mich da auch RoboLusters
ZitatIch denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen
(Falls du mich gemeint haben solltest.)




Aber vielleicht sollte man wirklich erst einmal eine Meldung von Dr. Kosh abwarten, denn es gibt folgende Probleme:

-Nach derzeitige FAQ-Regeln könnte man sehr, sehr vieles eintragen, was nicht in der OFDb landen soll: Jedes Musikvideo, das jemals bei Viva oder MTV gelaufen ist, jeden Werbespot der jemals in den bekannten Sendern zu sehen war, alles fertige & zugängliche, was von bislang nicht weiter definierten "Personen öffentlichen Interesses" stammt als welche man dann auch einen Marco Pino und jeden Youtube-Star auffassen könnte.

- Um das ändern zu können, müsste man die FAQ umschreiben; Um das auf sinnvolle Weise tun zu können, müsste man aber halbwegs wissen, ob die zwei Streitfälle dieses threads in die OFDb aufgenommen werden sollen oder nicht: Erst dann kann man Regeln hinterlegen, die sowas entsprechend regeln. Und man müsste wissen, ob Werbespots/Musikvideos tatsächlich eingetragen werden dürfen, wenn sie öffentliches Interesse besitzen: Und ob dann die Ausstrahlung/Vorführung in TV/Kino reichen sollte, oder ob dann ein etablierter Filmschaffender hinter der Kamera sitzen müsste oder ob es gar bloß um ganz seltene Ausnahmeffälle gehen soll, in denen solche Filmschaffene Werbekurzfilme oder längere Musikvideos drehen, die eine Titeleinblendung besitzen und ggf. eine bestimmte Mindestlänge erreichen...

;)
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RoboLuster

 :viney:  Ja klar, ich hab nur das geschrieben was du da zitiert hast und worauf du dann mit einem liebevollen 3 Seitentext geantwortet hast. Erstmal Danke, aber warum wird diese kurze Anmerkung meinerseits so hervorgehoben und totgeschunden? Kann auch nicht behaupten, dass ich davon ausgegangen bin, dass sich alle anderen Regeln und Vorgaben auf einmal ändern, bloß weil man etwas einträgt was auf YouTube veröffentlicht wurde. Man kann sich echt auch wirklich anstellen, und wie ein aufgeregter Fuchs im Hühnerstall seinem eigenen Schwanz hinterherhechten.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
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PierrotLeFou

Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 18:16:10
:viney:  Ja klar, ich hab nur das geschrieben was du da zitiert hast und worauf du dann mit einem liebevollen 3 Seitentext geantwortet hast. Erstmal Danke, aber warum wird diese kurze Anmerkung meinerseits so hervorgehoben und totgeschunden? Kann auch nicht behaupten, dass ich davon ausgegangen bin, dass sich alle anderen Regeln und Vorgaben auf einmal ändern, bloß weil man etwas einträgt was auf YouTube veröffentlicht wurde. Man kann sich echt auch wirklich anstellen, und wie ein aufgeregter Fuchs im Hühnerstall seinem eigenen Schwanz hinterherhechten.

Entschuldige, du hattest eine Frage gestellt und ich hatte versucht, eine möglichst nachvollziehbare Antwort zu geben. Ich hatte dabei wirklich nicht vor, dir damit zu nahe zu treten oder dich auf diese eine Frage zu reduzieren... ;) Es schien mir nur eine Frage zu sein, die für die OFDb & die FAQ-Regelungen durchaus relevant ist...

Und in der Antwort auf Palaber-Rhabarber bin ich bloß nochmals darauf eingegangen, weil ich mir nicht sicher war, ob er mich in diesem Punkt womöglich missverstanden hatte.


Das mit dem aufgeregten Fuchs kann ich sogar nachvollziehen. Die Thematik ist nicht weltbewegend und dennoch werden über lange Zeit hinweg viele Worte gemacht... aber ich denke, dass eine sinnvolle Regelung, an die man sich halten sollte, sinnvoll ist. Und momentan fehlt die einfach mehr oder weniger und die Einigung dürfte dann am besten gelingen, wenn möglichst viele Schwachstellen aufgezeigt werden und möglichst viele theoretisch denkbare Vorschläge für eine Änderung gemacht werden...

Klar, es geht jetzt gerade bloß um 2 Youtube-Dokus... aber wenn man einfach sagt "past schon", dann ist das im Grunde ein Signal, dass alle ausschließlich auf Youtube veröffentlichten Dokus irgendwelcher Magazine eingetragen werden dürfen. Da muss man schon drüber reden und auch über eine diesbezügliche Änderung des FAQ-Textes der zudem ohnehin generalüberholt werden müsste... (Ich weiß, in diesem Punkt waren wir uns einig... ;))
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RoboLuster

Macht es doch so, jeder der etwas von YouTube eintragen möchte, wird per Eingabemaske (YouTube als neue Erscheinungsform, wenn ausgewählt wird man automatisch(?) hier her geschickt, in einen extra vorgesehenen Thread) und "beantragt" eine Aufnahme in die ofdb, hier wird dann drübergeguckt und individuell entschieden. So bekommt sogar das Forum mehr Traffic.^^
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PierrotLeFou

Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 19:28:36
Macht es doch so, jeder der etwas von YouTube eintragen möchte, wird per Eingabemaske (YouTube als neue Erscheinungsform, wenn ausgewählt wird man automatisch(?) hier her geschickt, in einen extra vorgesehenen Thread) und "beantragt" eine Aufnahme in die ofdb, hier wird dann drübergeguckt und individuell entschieden. So bekommt sogar das Forum mehr Traffic.^^

Das ist auch ein Vorschlag, der sicher nicht verkehrt ist... Läuft ja mit Theaterführungen fürs Fernsehen bislang ähnlich... :respekt: (aber auch dieses Verfahren sollte ja im FAQ-Bereich erwähnt werden, dessen Korrektur ohnehin notwendig ist... ;) )
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Karm

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 07:38:28
Als Streitwert dienen doch nur die beiden Dokus vom Thread-Anfang.
Genau!

...und dabei sollten wir auch bleiben. Von dem ganzen Geschwafel wird man ja wirr im Kopf (Nichts für ungut :icon_smile:)

Mag sein, dass an den FAQs noch etwas gefeilt werden kann. Dann aber an anderer Stelle im Forum. Grundsätzlich ist die Regelung schon in Ordnung. Wenn Filme letztendlich so "bedeutsam" werden, dass Sie auch von anderen etablierten Medien verbreitet werden, kann man sie immer noch eintragen. Ich würde auch auf keinen Fall VoD (Maxdome, Amazon instant...etc.) mit YouTube gleichsetzen.

Ich bin nach wie vor für die Löschung.
Na klar sind die Dokus professionell und mit erkennbarem Aufwand produziert worden. Die Macher wissen das ganz genau und haben das natürlich nicht versehentlich getan. Hat sicherlich auch einiges gekostet. Man will damit überzeugen. Sollte das gelingen, wird es auch eine entsprechende Anerkennung und weitere Verbreitung geben. Solange es jedoch nur auf YouTube zu sehen ist, bin ich persönlich gegen eine Aufnahme in die OFDb.

PierrotLeFou

Zitat von: Karm am  6 April 2016, 21:57:18Mag sein, dass an den FAQs noch etwas gefeilt werden kann. Dann aber an anderer Stelle im Forum. Grundsätzlich ist die Regelung schon in Ordnung.
Könnte man nicht diesen thread in den passenden Bereich verschieben und hier bloß die zwei strittigen Fälle aufbewahren (bzw. den ersten Eintrag), bis man sich irgendwie geeinigt hat? Eventuell in diesen zehn Jahre alten thread, der im Prinzip noch immer aktuell ist: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753 (Und den ich schon ganz vergessen hatte...)


Und dass die Regelung grundsätzlich in Ordnung ist, halte ich für optimistisch... Sie folgt teilweise nicht einmal den Regeln der Logik, ist zum Teil tautologisch und man kann sich in den allermeisten Fällen auf sie beziehen um guten Gewissens Filme in der OFDb einzutragen, die dort nicht erwünscht sind. Das ist definitiv ein Fakt, keine Ansichtssache... wie wichtig das jetzt ist, darüber kann man geteilter Meinung sein; aber dass Regelwerk & Praxis sich etwas annähern, wäre doch sicherlich wünschenswert... ;)
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Karm

Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 22:20:46
Und dass die Regelung grundsätzlich in Ordnung ist, halte ich für optimistisch...
Ich meinte ja nur den Passus, dass die alleinige VÖ bei YouTube nicht keinen Eintrag in die OFDb rechtfertigen sollte (abgesehen von begründeten einzelnen Ausnahmefällen).

PierrotLeFou

Zitat von: Karm am  6 April 2016, 23:21:48Ich meinte ja nur den Passus, dass die alleinige VÖ bei YouTube nicht keinen Eintrag in die OFDb rechtfertigen sollte (abgesehen von begründeten einzelnen Ausnahmefällen).

Ah, hab ich missverstanden... ;) :icon_redface:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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