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Indizierungsangaben

Begonnen von -----, 20 Juni 2016, 18:01:22

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20 Juni 2016, 18:01:22 Letzte Bearbeitung: 12 Mai 2017, 01:57:34 von krakrax
Wenn eine Indizierung ungültig wird, weil sie entweder aufgehoben wird oder durch die Folgeindizierung ersetzt wird, dann wird von der alten Indizierung die BAnz. Nr. bei der BPjM nicht mehr angezeigt. Gibt es eine Möglichkeit, alte Auflistungen einzusehen? Bei schnittparade.com wird lediglich das veraltete Datum angegeben.

Beispiel für die BAnz. Nr.:
Folgeindizierung:
Mandinga
VMP Video Medien Pool
BAnz. Nr. 166 vom 31.10.2008

MMeXX

20 Juni 2016, 18:07:06 #1 Letzte Bearbeitung: 20 Juni 2016, 18:11:19 von MMeXX
Leider scheint bpjm.com seit kurzem tatsächlich ar nicht mehr erreichbar zu sein, die waren meist eine gute Quelle.

Bei schnittberichte.com scheint bei älteren Daten die BAnz. Nr. aufgeführt zu sein. Im Mandinga-Fall: http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Indizierungen&Termin=1983-11-30 (Über das exakte Datum lässt sich in der URL entsprechend nach "alten" Ausgaben suchen.)

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Herzlichen Dank, das scheint zu funktionieren. Muß noch ein wenig probieren.

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Habe die Suchmöglichkeit bereits mehrmals angewandt und man wird zuverlässig jedesmal fündig. Der Hinweis hat sich als äußerst hilfreich erwiesen.  :respekt:

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Wenn die Indizierung inzwischen aufgehoben worden ist (z.B. durch Zeitablauf), wird dies in der Regel im BF zusätzlich angegeben. Gleichzeitig wird die alte Indizierungsangabe beibehalten, in vielen Fällen in durchgestrichener Form, in anderen Fällen ohne durchzustreichen.

Es wird zwar oft so gehandhabt, daß durchgestrichen wird, und ich selbst habe mich dem angeschlossen, aber ich finde, daß es nicht sehr professionell aussieht. Ich finde, man kann die veraltete Indizierungsangabe durchaus auch ohne durchzustreichen stehen lassen, ohne daß Mißverständnisse entstehen, denn die Listenstreichung ist nachfolgend in jedem Fall angegeben.

Zu dem Thema scheint es keine allgemein bekannte Regelung zu geben, zumindest keine nachlesbare Regelung. Ich möchte dazu anregen, die gewünschte Verfahrensweise an betreffender Stelle zu dokumentieren.


MMeXX

Hm, ich weiß nicht, ob wir für die "Darstellungsweise der Angabe einer (gestrichenen/abgelaufenen/erneuerten) Indizierung" wirklich eine schriftliche Vorgabe brauchen.

Ich persönlich habe bisher bspw. den Sinn des Durchstreichens nicht wirklich verstanden. Ich kann das dann nur noch schwer lesen und damit wird es für mich zu einer Null-Info. :) Ich versuche ja die aktuellen monatlichen Indizierungen/Listenstreichungen halbwegs regelmäßig in der Datenbank auf dem Stand zu halten. Die (ursprüngliche) Indizierungsangabe trage ich dann ggf. sogar noch nach - auch bei einer Listenstreichung. Mir ist es letztlich gleich, ob jemand die Indizierungsangabe nach Ablauf einfach stehen lässt oder noch durchstreicht. Soweit meine Meinung zu der Sache.

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Ok, wenn eine verbindliche Vorgabe nicht notwendig ist, dann freut mich immerhin, daß ich bei der Handhabung einer Meinung mit dem Indizierungsbeauftragten bin und werde daher nicht mehr durchstreichen. :trinken:

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