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EAN unvollständig und kurze Frage

Begonnen von Tito, 25 November 2017, 21:45:13

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Tito

25 November 2017, 21:45:13 Letzte Bearbeitung: 25 November 2017, 21:52:00 von Tito
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=116275&vid=375060

Bei der EAN fehlt am Ende die "4", also
8717418122164

Und hier meine Frage: Bin gerade ein wenig mit den Blu-rays von Buena Vista/Disney beschäftigt und da ist mir aufgefallen, dass die späteren Coverdrucke ohne "Ultimatives High-Definition Erlebnis"-Rahmen mal als "Neuauflage", mal als "BF-Hinweis" und manchmal auch gar nicht zu finden sind.

Bsp.
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=116275&vid=217864
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=116275&vid=375060

Ich sehe gerade, dass bei "Born to be Wild" auch noch ein Motorrad in der alten Auflage ins Bild gepresst wurde, da kann man schon von einer "Designänderung" sprechen, es gibt aber genug Beispiele, wo tatsächlich nur der Rahmen fehlt.

https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=778&vid=223455
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=778&vid=371007

Ist da ein Neueintrag überhaupt erforderlich/erwünscht? Bei der VÖ hat sich ja sonst nichts geändert (außer der FSK-Freigabe). Bei den Sony-BDs gab es ja anfänglich auch diese unteren Balken "In High-Def", die dann nach und nach verschwunden sind?!

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

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Habe die 4 bei der EAN ergänzt.

Zitat von: Tito am 25 November 2017, 21:45:13
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=778&vid=223455
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=778&vid=371007
In diesem Fall halte ich den zusätzlichen Eintrag für gerechtfertigt, da sich das Titelbild deutlich und in großen Teilen unterscheidet.

Tito

Große Teile? Das ist wohl Ansichtssache.

Nichtsdestotrotz, Chefchen sollte sich entscheiden, ob er für den Wegfall des Rahmens und ansonsten komplett identische VÖ Neueinträge will oder nicht und dies auch in den FAQs ergänzen. Dann müssten/könnten alle Touchstone-BD, die bis ca. 2007/2008 mit Rahmen erschienen sind, neu eingetragen werden.

May The Fleas Be With You
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Palaber-Rhabarber

Los Chefchen, an die Arbeit!!! :hamster:


Ich kann mit beiden Varianten leben. Wenn man will, kann man Unterschiede sehen oder übersehen.

Tito

Mir ist es letztendlich auch schnuppe, nur vereinheitlichen sollte man es endlich.  :unknown:

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Palaber-Rhabarber

Wer soll was vereinheitlichen? Es ist kein Muss, Einträge für Neuauflagen zu erstellen. An den hier aufgeführten Beispielen von 2013/2014 hat sich bis jetzt niemand gestört.

Peter2013

Zitat von: Tito am 29 November 2017, 19:05:08
Mir ist es letztendlich auch schnuppe, nur vereinheitlichen sollte man es endlich.  :unknown:

Das ist bereits vereinheitlicht. Nämlich in den Coverregelungen. Gleiche EAN mit alternativem Coverartwork = Eintrag legitim (natürlich nur mit Coverupload). Aber selbst dann kann man niemanden dazu zwingen, wie Palaber-Rhabarber bereits angedeutet hat. Du darfst Dich gerne produzieren, falls Du im Besitz solcher Fassungen sein solltest.  :icon_smile:

Tito

Und wieder dieses "geänderte Artwork".

Noch einmal: Für mich ist das Weglassen eines "werbewirksamen Rahmens" kein neues Artwork. Das Coverartwork ist vorne wie hinten identisch. Genau wie bei den ganzen Sony-VÖ.
Ansonsten könnte man genauso gut bei den neuen FSK-Angaben argumentieren, dass sich bei manchen VÖ das Coverartwork verändert hat, weil jetzt ein Bildmotiv oder ein Slogan nicht mehr unten links in der Ecke sein kann und das Ganze weiter rechts plaziert wurde oder ganz wo anders hingeschoben wurde bzw. auf der Rückseite durch Wegfall der FSK die Schrift und Copyright-Texte neu angeordnet wurden. Ähnliches Problem: Kinowelt wurde zu Studiocanal, gleiche VÖ, identisches Cover, nur die Logos ausgetauscht. Soll das nun als gesonderte Fassung gelten oder nicht?!

Zitat von: Peter2013 am 29 November 2017, 19:54:35
Das ist bereits vereinheitlicht. Nämlich in den Coverregelungen. Gleiche EAN mit alternativem Coverartwork = Eintrag legitim (natürlich nur mit Coverupload).
Und da laufe ich eben nicht konform. Die Regelung trifft hier m. E. nicht zu.

Es geht mir auch nicht darum, das alle Fassungen drin stehen müssen. Dass nichts erzwungen werden kann, ist mir auch ohne eure Kommentare klar. Ich möchte nur eine klare Regelungen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Ist ein neuer Eintrag da gerechtfertigt oder fällt es eher unter die Regelung der neuen FSK-Freigaben.

Da müssen die vorhandenen FAQs entweder erweitert werden oder ein neuer Punkt hinzugefügt werden. Nur weil sich seit 2013/2014 niemand daran gestört hat, weil es vielleicht auch erst gar nicht aufgefallen ist oder man einfach bequem die vorhandene Fassung in die Filmsammlung aufnimmt, heißt das nicht, dass es richtig ist bzw. falsch wäre, da mal ein klares Wort in die FAQs zu schreiben.

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Palaber-Rhabarber

ZitatIch möchte nur eine klare Regelung, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Ist ein neuer Eintrag da gerechtfertigt oder fällt es eher unter die Regelung der neuen FSK-Freigaben.

So wie ich krakrax und Peter2013 verstanden habe, ist ein neuer Eintrag gerechtfertigt. :D

ZitatKinowelt wurde zu Studiocanal, gleiche VÖ, identisches Cover, nur die Logos ausgetauscht. Soll das nun als gesonderte Fassung gelten oder nicht?!

Ich sehe das als gesonderte Fassung. Neuer Labelname = Neue Fassung.

ZitatDa müssen die vorhandenen FAQs entweder erweitert werden oder ein neuer Punkt hinzugefügt werden.

Was für ein neuer Punkt? :00000109:

Hank Quinlan 1958

Diese beiden Face/Off-BDs sind doch eindeutig zwei verschiedene Auflagen unter gleicher EAN (siehe FSK-Logo). Wenn sowas nicht mehr als Grund zum Eintragen gelten soll, wozu dann die Mühe mit genauen Beschreibungen usw.?

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Hier wird nichts korrigiert, daher könnte dies Thema in allgemeine OFDb-Forum verschoben werden.

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