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Ausnahmeregelung für Kinofassungen?

Begonnen von Siemens, 4 Januar 2018, 22:47:40

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Siemens

Zitat von: krakrax am 31 Dezember 2017, 03:55:50
Das Briefmarkenalbum bezog sich darauf, daß Fassungen ohne Inhalt, lediglich aufgrund enthaltener Bilder verteidigt worden waren (übrigens allein wegen 220er Bildern - Galeriebilder waren in keinem Fall vorhanden).

Gibt es für Kinofassungen eine Ausnahmeregelung? Andernfalls findet man hier das größte Briefmarkenalbum der OFDb überhaupt:
https://ssl.ofdb.de/usercenter/view.php?page=info&uid=38213

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Was fehlt den deiner Meinung nach in den Einträgen?

Mayoko

Die Einträge sind doch OK. Genaue Laufzeiten im Kino zu messen ist z.B. recht schwierig.  :D

Don´t worry, be happy!

Siemens

Ja genau, das meinte ich, ob es dafür eine Sonderregelung gibt, ich bezweifle daß Kino-Eintrager willig wären mit der Stoppuhr im Kino zu sitzen. Erst recht da er anscheinend bereits über 3300 Filme im Kino gesehen hat (stolze Leistung, eventuell hat er ein Privatkino o.ä.)

Moonshade

Man kann wohl davon ausgehen, dass er für zahlreiche Kinoeinträge irgendwo bestehende Daten übernommen hat.
Außer, er ist Programmkinobesitzer.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

Siemens

Zitat von: Moonshade am  5 Januar 2018, 11:29:28
Man kann wohl davon ausgehen, dass er für zahlreiche Kinoeinträge irgendwo bestehende Daten übernommen hat.
Dann wären es aber keine selbst geprüften Einträge nach OFDb-Kriterien, sofern nicht besagte Sonderregelung existiert.

Zitat
Außer, er ist Programmkinobesitzer.
Könnte ihn ggf. mal jemand anschreiben, ob er die wirklich alle gesehen hat? Ich habe ihn hier im Forum nicht gefunden.

Mayoko

Das z.B. bei einem DVD bzw. Blu-Ray die entsprechende Fassung vorliegen muss, halte ich ja auch für unabdingbar. Beim Kino ist das aber eine andere Sache.

Das Free-TV oder Pay-TV Einträge genauer seziert werden können (z.B. durch Aufnahme des Films) ist ja z.B. auch logisch. Bei Filmen im Kino ist das aber nicht überprüfbar. Der Raum ist sehr dunkel und man kann das Bildformat nur schätzen. Auch das Surroundsystem ist ja bekanntlich von Kino zu Kino anders. Was wäre also ein valider Kinoeintrag zu einem bestimmten Film? Ein Eintrag aus dem Hinterhof-Kino oder aus dem Deluxe-Kino vielleicht?
Von daher ist die Information selbst, dass der Film überhaupt bei uns in Deutschland am Tag X im Kino lief, sehr viel relevanter und interessanter als einzelne Daten. Natürlich nur meine 2 Cents...

Don´t worry, be happy!

PierrotLeFou

Zitat von: Siemens am  5 Januar 2018, 11:42:01
Zitat von: Moonshade am  5 Januar 2018, 11:29:28
Man kann wohl davon ausgehen, dass er für zahlreiche Kinoeinträge irgendwo bestehende Daten übernommen hat.
Dann wären es aber keine selbst geprüften Einträge nach OFDb-Kriterien, sofern nicht besagte Sonderregelung existiert.


Naja, Kino-Einträge für Kinofassungen der 1910er Jahre wird auch kein Einträger selbst gesehen und sich damals die Daten in weiser Voraussicht für die 80-90 Jahre später erscheinende OFDb aufgeschrieben haben...
Insofern bin ich immer davon ausgegangen, dass Kinofassungen tatsächlich auf der Übernahme fremder Angaben basieren dürfen...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Moonshade

Zitat von: PierrotLeFou am  5 Januar 2018, 15:36:10
Naja, Kino-Einträge für Kinofassungen der 1910er Jahre wird auch kein Einträger selbst gesehen und sich damals die Daten in weiser Voraussicht für die 80-90 Jahre später erscheinende OFDb aufgeschrieben haben...
Insofern bin ich immer davon ausgegangen, dass Kinofassungen tatsächlich auf der Übernahme fremder Angaben basieren dürfen...

So ist es.
Der Kinostarttermin ist da eigentlich mit einem ev. Poster schon der wichtigste Grund, allein das Bildformat ist schon fraglich, und wenn das nur Filme aus den 60ern waren.

Natürlich ist das nicht regelkonform, aber sonst hätten wir hier keinen Eintrag, der älter als 20 Jahre ist für Kinoveröffentlichungen, bzw. die würden lediglich Datum und Bilder enthalten.

Ich nehme ev. einigen ja nicht gern die Illusionen, aber 80 Prozent aller OFDB-Fassungen sind nicht geprüft und viele davon auch unprüfbar. Deswegen werden sie aber trotzdem erst gelöscht, wenn echte Zweifel bestehen oder Fehlerhaftigkeit nachgewiesen werden kann.

Insofern kann ich mir auch das Anschreiben sparen - ich weiß, dass er die nicht alle gesehen haben kann.
Genauso sicher wie eine Filmbewertungsanzahl um 10.000 zu 85 Prozent auf Fake hindeutet.  :icon_mrgreen: :andy: :viney:
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spannick

selbst wenn man im Kino mit Stopuhr sitzen würde, wäre das nicht die korrekte Laufzeit. Probiert mal, eine live abgefilmte Tonspur an eine DVD / Bluray anzupassen. Läuft auseinander, je nach Einstellung der Geräte im Kino (nein ich rede nicht von 24, 23.976 oder 25 fps Unterschieden). und wenn die Rolle GEBRAUCHT ist (wovon man bei "alten Filmen" ausgehen darf, fehlen oft bis zu mehrere Minuten. man MUSS nach FSK und Verleih-Angaben in Metern gehen bei sowas.
ゴリラパンチ!!!

McClane

Zumal es bei Kinofassungen kaum möglich ist, da vernünftig etwas nachzuprüfen. Da gab es auch mal User, die vor ca. anscheinend jeden Donnerstag es bereits geschafft hatten, alle größeren an diesem Tag laufenden Genrefilme zu sehen und dann gleich drei, vier, fünf Fassungen einstellten. Wurde dann auch eher geduldet als gern gesehen, aber nachprüfen kann man es schwer. Und immerhin steht dann auch bei nicht selbst gesehenen Einträgen in der Ofdb, dass der Film hierzulande im Kino lief.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

spannick

alles so lassen wie es ist und weiter Kino-Einträge zulassen. skeptisch bin ich nur beim Sinn zu etwas wie "Kinostart Türkei" von nicht-türkischen Filmen. aber das sind eher kuriose Einzelfälle, weil die Leute ein Bildchen vom Poster aus dem Internet gefunden haben.
ゴリラパンチ!!!

mali

Zitat von: Siemens am  5 Januar 2018, 11:42:01
Dann wären es aber keine selbst geprüften Einträge nach OFDb-Kriterien, sofern nicht besagte Sonderregelung existiert.

Die "Sonderregelung" heißt: Gesunder Menschenverstand.

Es ist ja offensichtlich, das in einer Filmdatenbank auch Kino-Erstaufführungen, Plakate, etc. von Interesse sind. Sowas zu "hinterfragen" bzw. sich daran zu stören deutet - milde ausgedrückt - schon auf besondere Langeweile hin.

Hank Quinlan 1958

Zitat von: PierrotLeFou am  5 Januar 2018, 15:36:10Naja, Kino-Einträge für Kinofassungen der 1910er Jahre wird auch kein Einträger selbst gesehen und sich damals die Daten in weiser Voraussicht für die 80-90 Jahre später erscheinende OFDb aufgeschrieben haben...
Insofern bin ich immer davon ausgegangen, dass Kinofassungen tatsächlich auf der Übernahme fremder Angaben basieren dürfen...
Das ist der Punkt. Die Laufzeit-Angaben beim User sind zumeist mit "ca. X Min." ausgeführt, was häufig die Angaben von Programmheften u.Ä. sind - und diese Infos sind gut genug, wie ich finde. Denn wer hat noch die alten 35mm-Kopien in bestechender Qualität und kann sie nachmessen?

Außerdem muß so eine Angabe nicht unbedingt falsch sein. Ich selber habe früher im Kino immer auf meine Armbanduhr geschaut und die grobe Minutenlänge ermittelt.

Besser wäre natürlich die Meterlänge der Kopie, dann kann man es ganz genau ausrechnen.

Hank

Moonshade

Ich kann spannick aber verstehen, wenn wir bei DVD/BR-Fassungen teilweise ungeheure Maßstäbe an die Korrektheit und Vollständigkeit erheben, hier aber Abschriften ziemlich locker zulassen, ohne sie eben noch wirklich prüfen zu können.

Aber bei uns würden sonst eben erhebliche Lücken klaffen - ich würde nur die Lauflängen- und Bildformatangaben mit einer Prise Salz nehmen. Aber im Umkehrschluss: wer legt denn bei einem 60 Jahre alten Filmstart darauf Wert.

Von Wert wäre das nur bei einem Transfer vom Filmnegativ auf ein handelbares Medium und auf die Negative haben wir informativ noch weniger Zugriff.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

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Ich hab selbst schon Kinofilme mit der Stopuhr gemessen - das bringt überhaupt nichts. Da kommen alle möglichen Werte bei raus, nur keine sinnvollen.

Zusätzlich zu spannicks angeführten Problemen von fehlerhaften Kopien kommt noch, daß Filme manchmal nicht in der Originalgeschwindigkeit projeziert werden.
Oft passiert es auch, daß der Vorführer beim Abspann einfach Projektorlampe und Ton abdreht! Und die Putzkolonne drängt einen zu gehen, um sauber machen zu können, damit schnell der nächste Film eingelegt werden kann.

spannicks Ansicht ist daher auch meine:
Zitat von: spannick am  5 Januar 2018, 16:36:42
man MUSS nach FSK und Verleih-Angaben in Metern gehen bei sowas.

Es besteht zwar die Möglichkeit, eine Meter-Laufzeit sekundengenau umzurechnen, aber als ich solche anfangs ins Laufzeitfeld eingetragen hatte, ist mir mitgeteilt worden, daß dies nicht erwünscht sei - lediglich im BF könne ich das angeben.



Um nun aber die Eingangsfrage aufzugreifen:
Ja, für Kinofassungen gilt eine Sonderregelung, d.h. es ist keine sekundengenaue Laufzeit erforderlich.
Sekundengenau kann man nur für Heimmedien verlangen (d.h. alle außer Kinofassungen).


Hank Quinlan 1958

Zitat von: Moonshade am  9 Januar 2018, 10:19:30Ich kann spannick aber verstehen, wenn wir bei DVD/BR-Fassungen teilweise ungeheure Maßstäbe an die Korrektheit und Vollständigkeit erheben, hier aber Abschriften ziemlich locker zulassen, ohne sie eben noch wirklich prüfen zu können.
Verstehen kann ich es auch, aber es nützt nichts. Auf 35mm-Kopien kann kaum einer von uns zurückgreifen, also müssen diese Daten als ca.-Angaben akzeptabel sein. Wenn nicht, wird es arg eng. Hier muß einfach Toleranz geübt werden.

Man kann eben nicht immer alles absolut regeln können.

Hank

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