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Vorbehaltsfilm bestellen

Begonnen von JasonXtreme, 8 März 2018, 12:48:09

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JasonXtreme

8 März 2018, 12:48:09 Letzte Bearbeitung: 13 März 2018, 21:23:21 von krakrax
(Anmerkung krakrax: Um das ursprüngliche Thema nicht zu verwässern ist für diese Frage ein neues Thema eröffnet worden)


Weiß denn einer wie das rein rechtlich ist, wenn ich mir diesen Vorbehaltsfilm in den USA bestellen würde? Darf ich das als Privatperson ohne Veräußerungshintergrund? Ich finde da im Netz nicht wirklich was dazu
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

JasonXtreme

Weiß da echt keiner was dazu!?
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

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Es wird wohl ähnlich wie mit beschlagnahmten Titeln sein - solange beim Zoll niemand Anstoß nimmt, passiert auch nix. Eine rechtliche Absicherung wirst du aber kaum bekommen, denke ich.

Retro

Selbst auf diversen deutschen Auktionsseiten tummeln sich immer wieder, und ganz unversteckt manche Vorbehaltsfilme.
Wenn das nicht beanstandet wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein kauf im Ausland problematisch sein soll?  :00000109:
Aber wirklich "wissen" habe ich zu dem Thema nicht, wundere mich nur gerade darüber.
Mag aber eventuell auch auf den Titel im speziellen ankommen, keine Ahnung um welchen Film es hier jetzt geht.

JasonXtreme

Hm okay, danke erstmal. Das juckt mich jetzt, da bleibe ich mal dran das rauszufinden :D
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

McClane

Laut Wikipedia-Eintrag geht es dabei ja vor allem um Fragen des Urheberrechts in Deutschland, genauer gesagt des Urheberrrechts der Friedrich-Wilhelm-Murneau-Stiftung. Dabei dürfte es vor allem um die Vorführung der Filme gehen, aber ich habe mich mit dem Themenkomplex nicht beschäftigt. Strafbar dürftest du dich also nur mit dem Verstoß gegen das Urheberrecht (also Anfertigung von DVDs oder öffentlicher Vorführung) machen, aber ich als juristischer Laie kann da nur meine Auslegung der mir bekannten Fakten präsentieren - schätze die Lage unterm Strich ähnlich wie krakrax ein.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
(Moonshade über yours truly)

creamsoda

Was ist denn ein Vorbehaltsfilm? Ein Beschlagnahmter?

Retro

14 März 2018, 18:26:52 #7 Letzte Bearbeitung: 14 März 2018, 18:31:11 von Retro
ZitatAls Vorbehaltsfilme bezeichnet die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus aus ihrem Filmbestand, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch oder volksverhetzend ist und die deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den Vertrieb freigegeben werden. Vorbehaltsfilme können nur mit Zustimmung und unter den Bedingungen der Stiftung gezeigt werden. Diese verlangt in jedem Fall eine historische Einführung und eine Diskussion mit fachkundigem Leiter. Für wissenschaftliche Zwecke ist eine Sichtung der Filme in den Räumen der Stiftung möglich.

Quelle: Wikipedia

Ich selbst kenne nur zwei Vorbehaltsfilme:

Bei "U-Boote westwärts" kann ich keine übertriebene Verherrlichung entdecken, viel ähnliche Filme sind auch nicht anders.

Da sieht es bei "Stukas" schon ganz anders aus
Gezeigt werden die Einsätze einer Staffel Sturzkampfflieger, welche sich trotz eigener Verluste auf jeden weiteren Einsatz freuen.
Ein schwer verletzter, depressiver Flieger wird z.B. durch die Musik von Wagner geheilt, und ist daraufhin ganz wild auf seinen nächsten Kampfeinsatz.
Pure Kriegspropaganda als Spielfilm getarnt, welcher den Krieg als großes Abenteuer darstellt, und stets gut gelaunte Soldaten, die gerne für ihr Land sterben zeigt.

creamsoda

Aus welchem Thema wurde das abgetrennt? @ krakrax

Ob das unter §86a StGB fällt kann man nur sagen, wenn ein Gericht den Film bewertet hat. Ich würde das aber vermuten.

So einen Film als Stream zu sehen ginge vielleicht.

PierrotLeFou

"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

JasonXtreme

Zitat von: creamsoda am 14 März 2018, 22:16:40
Aus welchem Thema wurde das abgetrennt? @ krakrax

Ob das unter §86a StGB fällt kann man nur sagen, wenn ein Gericht den Film bewertet hat. Ich würde das aber vermuten.

So einen Film als Stream zu sehen ginge vielleicht.

Man kann den bei "einschlägigen Videoportalen" sehen, aber da schaue ich mir prinzipiell keine Filme an  :icon_mrgreen:
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

JasonXtreme

Falls es mal jemanden außer mir interessieren sollte - hier die offizielle Antwort der BPjM zum Thema ;)

"Sehr geehrter "Herr JasonXtreme",



vielen Dank für Ihre E-Mail. Für die verzögerte Bearbeitung bitten wir um Entschuldigung.



Sie können Vorbehaltsfilme erwerben und besitzen, ohne sich strafbar zu machen. Ein Besitzverbot gilt lediglich für Medien, die einen der in §§ 184b, 184c StGB aufgeführten Tatbestände verwirklichen.



Die Verbreitung dieser Medien könnte in strafrechtlicher Hinsicht hingegen problematisch sein.



Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter,



Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag



Christian Meeser

________________________

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Rochusstraße 8-10, Haus N, 53123 Bonn

Telefon: 0228 96 21 03 0

Fax: 0228 37 90 14

E-Mail: christian.meeser@bpjm.bund.de

Internet: http://www.bundespruefstelle.de"
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."


Tito

Da wird sich auch künftig nicht viel ändern in Deutschland. Das Problem: werden Vorbehaltsfilme einfach öffentlich gemacht, ob nun im Fernsehen oder als (Verkaufs-/Leih-) Film, wird es auch die nächsten Generationen als NS-Propaganda als bedenklich bis gefährlich eingestuft.

Andersherum könnte jeder Lehrkörper zum Zwecke der Bildung und Anschauung jederzeit den Film seinen Schülern/Studenten vorführen. Daher ist es auch nicht strafbar. Die Filme sind ja nicht nach Strafnormen verboten, sondern verherrlichen bestimmte Dinge und Anschauungen, die vom Staat als gefährlich eingestuft werden. Im Prinzip bekräftigt der Staat damit, dass er seine Bürger für dumm und blöd hält, die sich leicht beeinflussen lassen.

Das heißt, diese Filme könnten durchaus auch vermarktet werden, es müsste aber ständig eine Einblendung kommen oder ein erklärender Text, was die Intention der folgenden Szene war und weshalb diese mit diesem oder jenem kritischen Auge betrachtet werden müsse. Ohne droht eine Abdriftung ins evtl. strafrechtlich relevante, was von Volksverhetzung bis zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats reicht.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

PierrotLeFou

15 Juli 2018, 01:26:36 #14 Letzte Bearbeitung: 15 Juli 2018, 01:32:21 von PierrotLeFou
Zitat von: Tito am 15 Juli 2018, 01:14:09Im Prinzip bekräftigt der Staat damit, dass er seine Bürger für dumm und blöd hält, die sich leicht beeinflussen lassen.

Aber ein Blick in die OFDb-Reviews zeigt dann ja auch, dass diese Ansicht so falsch nicht ist... ;)


edit: Aber eine zwangsuntertitelte Version mit vielen Extras und reichhaltigem Begleitbuch für die Interessierten - z.B. von der Edition Filmmuseum - wäre schon erfreulich... und würde vermutlich unter jenen, die empfänglich für die Botschaften solcher Filme wären, wegen solch einer Aufmachung nicht allzu viele Käufer finden...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Retro

"Stukas" lag vor kurzem auf einer Münchner Filmbörse aus, mit hoher wahrscheinlichkeit ein Bootleg.
Ein Kumpel von mir war dort und hat mich angerufen ob ich ihn will- habe beim Preis von 25€ aber dankend abgelehnt.  :LOL:

"U-Boote westwärts" hätte ich aber z.b. wirklich gerne.
Sollte doch eigentlich möglich sein, wenn man ein erklärendes Begleitheft dazulegt.
Hat man bei "Morgenrot" ja auch so gemacht, den kriegt man inzwischen ganz legal auf DVD.

PierrotLeFou

Zitat von: Retro am 15 Juli 2018, 10:45:33
"Stukas" lag vor kurzem auf einer Münchner Filmbörse aus, mit hoher wahrscheinlichkeit ein Bootleg.
Ein Kumpel von mir war dort und hat mich angerufen ob ich ihn will- habe beim Preis von 25€ aber dankend abgelehnt.  :LOL:

"U-Boote westwärts" hätte ich aber z.b. wirklich gerne.
Sollte doch eigentlich möglich sein, wenn man ein erklärendes Begleitheft dazulegt.
Hat man bei "Morgenrot" ja auch so gemacht, den kriegt man inzwischen ganz legal auf DVD.

Im Gegensatz zu "Stukas" und "U-Boote westwärts" (jeweil 1941) ist "Morgenrot" (1933) auch kein Vorbehaltsfilm. Wurde auch noch vor der "Machtergreifung" geplant und angefertigt.

(Jetzt ist es aber nicht so, dass über den vermeintlichen Einschnitt der "Machtergreifung" hinweg keinerlei Kontinuität gegeben hätte, auch wenn sich anschließend einiges änderte - ich würde vielleicht eher von einer harten Kurve, weniger von einem Einschnitt sprechen. Jedenfalls wurde Ucicky durchaus häufig dem rechten Spektrum der Weimarer Republik zugeordnet. Und gerade "Morgenrot" gilt als Film, der als Spätwerk der Weimarer Republik bereits Aspekte der Folegzeit vorwegnimmt. Insofern ist bei dem Film - obgleich kein Vorbehaltsfilm - ein kritisches Booklet von Historikern, Filmwissenschaftlern oder Sozialpsychologen mMn durchaus sinnvoll... zumal sich ja bei Amazon "Reviews" finden lassen, die dann doch etwas naiv zu dem Schluss kommen: "Leider wird so ein Film im Fernsehen nie gezeigt. Man muss es deutlich sagen, mit einem Nazi-Film hat dieses Dokument rein gar nichts zu tun. Thomas M. aus HH". Ich denke nicht, dass "Nazi-Film" der Vorwurf ist, der einem "Morgenrot" häufig gemacht wird...)
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Retro

Im Booklet zum Film steht immerhin z.B. "Morgenrot gilt als erster Propagandafilm des Dritten Reichs",
und es ist von "Symbolträchtigen Begleitumständen" rund um den Film die Rede...

Ich habe da wohl "Propagandafilm" und "Vorbehaltsfilm" gleichgesetzt- wobei es mich wundert, dass da scheinbar Unterschiede gemacht werden.

(Und Nein, ich sehe "Morgenrot" definitiv NICHT als Propagandafilm an, da hier durchaus auch deutlich vernehmbar Kritik am Krieg vorkommt.)

PierrotLeFou

Zitat von: Retro am 15 Juli 2018, 12:28:13Ich habe da wohl "Propagandafilm" und "Vorbehaltsfilm" gleichgesetzt- wobei es mich wundert, dass da scheinbar Unterschiede gemacht werden.

Das mit dem Unterschied macht schon Sinn, denn der "Propagandafilm" lässt sich unterschiedlich eingrenzen - und die Frage, ob nicht jeder Film immer Propaganda für irgendetwas ist, ist nicht völlig abwegig. Dass "Kolberg" ein Propagandafilm ist, sehen alle (oder zumindest die allermeisten) Filmhistoriker so. Bei einer "Feuerzangenbowle" gibt es dann hingegen bereits unterschiedliche Ansichten. Den Kern kann man leicht definieren, die Grenzen lassen sich hingegen kaum abstecken...
Man kann durchaus die Haltung vertreten, dass angesichts der engen Zensur im dritten Bereich jeder Film einen Propagandafilm darstellt. Und man kann grundsätzlich jede Produktion als Propaganda auffassen, die dienlich ist, Status & Prestige einer Filmlandschaft aufrecht zu erhalten... Da gibt es schon viel Spielraum und idealerweise sollte bei der Bezeichnung "Propaganda" erwähnt werden, was den Film zu dem macht, was man als Propaganda bezeichnet.

Vorbehaltsfilme wurden ja hingegen in Absprache bestimmt - und es sind keine 50 Titel mehr davon betroffen.
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Tito

So gesehen sind die meisten US Filme Propagandafilme  :icon_lol:

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Retro

Jeder Bay-Film auf jeden fall...  ;)

PierrotLeFou

15 Juli 2018, 22:56:54 #21 Letzte Bearbeitung: 15 Juli 2018, 22:59:08 von PierrotLeFou
Zitat von: Tito am 15 Juli 2018, 17:25:40
So gesehen sind die meisten US Filme Propagandafilme  :icon_lol:

Die meisten Hollywood-Filme... ;) das würde ich schon ansatzweise so sehen... :icon_mrgreen:


edit: Huch, wie bin ich denn einen Eintrag zuvor auf den "dritten Bereich" gekommen...? :zwangsjacke:
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