OFDb

Rechtslage: Bilder von Filmen

Begonnen von Stig.DVD, 7 August 2007, 18:20:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Stig.DVD

7 August 2007, 18:20:51 Letzte Bearbeitung: 7 August 2007, 18:24:12 von Stig.DVD
Hallo Community,

mir drängte sich in den letzten Tagen aus eigenem Interesse immer mehr folgende Frage auf: Dürfen in einem Forum Bilder von Filmen gepostet werden? Ich beobachte das auf immer mehr Review-Seiten, dass Autoren in ihren Reviews Bilder von markanten Stellen in einem Film veröffentlichen!

Ist das rechtlich in Ordnung? Hat jemand Links zur entsprechenden Rechtslage? Habe da bisher nur sehr schwammiges Zeug zu gefunden.

Grüße,
Stig

Webby

Zitat von: Stig.DVD am  7 August 2007, 18:20:51
Hallo Community,

mir drängte sich in den letzten Tagen aus eigenem Interesse immer mehr folgende Frage auf: Dürfen in einem Forum Bilder von Filmen gepostet werden? Ich beobachte das auf immer mehr Review-Seiten, dass Autoren in ihren Reviews Bilder von markanten Stellen in einem Film veröffentlichen!

Ist das rechtlich in Ordnung? Hat jemand Links zur entsprechenden Rechtslage? Habe da bisher nur sehr schwammiges Zeug zu gefunden.

Grüße,
Stig

Hallo,

das UrhG in Deutschland sieht keine Klausel vor nach welcher es verboten wäre, einzelne Screenshots aus Filmen zu veröffentlichen. Wichtig hierbei ist, dass die Screenshots selbst erstellt sind (und nicht etwa von anderen Seiten kopiert) sowie auf die Quelle (Medium, Hersteller usw.) verwiesen wird. Die Veröffentlichung von Bewegtbildern ist hingegen nur nach Erlaubnis des Inhabers der Bildrechte erlaubt.

Stig.DVD

Danke für die schnelle Antwort!  :respekt:

Webby

7 August 2007, 18:55:42 #3 Letzte Bearbeitung: 7 August 2007, 18:58:25 von Webby™
Zitat von: Stig.DVD am  7 August 2007, 18:52:32
Danke für die schnelle Antwort!  :respekt:

Gerne  :icon_mrgreen:

Habe auch noch etwas für dich:

§ 51 Nr.1 UrhG

Die Veröffentlichung von Fotos zu Berichtszwecken erlaubt das Zitatrecht nach §51 Urheberrechtsgesetz. Es ist zulässig, Fotos in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zu veröffentlichen. Zu unterscheiden ist, ob der Beitrag zu wissenschaftlichen oder sonstigen (insbesondere gesellschaftspolitischen) Zwecken erfolgt. In einem eigenen wissenschaftlichen Werk ist die Übernahme ganzer Fotos in der Regel zulässig, wenn dies durch den wissenschaftlichen Zweck geboten ist.



Das Gesetz bezieht sich zwar auf Fotografien, jedoch ist es rechtlich egal wie "Fotos" erzeugt werden.

Hitfield

Zitat von: Webby™ am  7 August 2007, 18:51:08
das UrhG in Deutschland sieht keine Klausel vor nach welcher es verboten wäre, einzelne Screenshots aus Filmen zu veröffentlichen. Wichtig hierbei ist, dass die Screenshots selbst erstellt sind (und nicht etwa von anderen Seiten kopiert) sowie auf die Quelle (Medium, Hersteller usw.) verwiesen wird. Die Veröffentlichung von Bewegtbildern ist hingegen nur nach Erlaubnis des Inhabers der Bildrechte erlaubt.

Wer aber ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Verwendung von Bildern aus Filmen besser noch zusätzlich von der Presseabteilung des Verleihs absegnen lassen.
"All those moments will be lost in time, like tears in the rain."

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020