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POST VOM ZOLLAMT...

Begonnen von Balboa, 6 Februar 2011, 19:50:25

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Balboa

Liebe Freunde des phantastischen Films,

ich schreibe diesen Thread, weil mich eure Meinung interessiert und ich gerade etwas ratlos bin...  :00000109:
Ich habe folgendes Problem:
Aus der Schweiz 2 DVDs bestellt, 1. eine österreichische Blue Holocaust aka Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf uncut Version von XT-Video und 2. zwei "normale" indizierte Filme (gibts auch bei amazon).
Ja, jedenfalls kam gestern Post vom Zollamt, sie hätten da was für mich, ich hätte 7 Tage Zeit es abzuholen...

Nun meine Fragen:
Wird nun der erste Film konfisziert und werden Letztere mir ausgehändigt?
Muss ich ne saftige Strafe zahlen, wenn ich da auftauche??
Sofern ich nicht hingehe, werden dann alle Filme zurückgeschickt und ich würde eventuell das Geld zurück bekommen???

Ich finde das total bescheuert von dieser  :piss: Zollbehörde!!!

Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass mir die eventuellen Risiken bewusst waren und ich jetzt hier nicht "herumjammern" möchte, sondern nur die Möglichkeiten abwägen wollte, ob es sich noch lohnt, dort vorbeizuschauen... hab halt einfach Pech gehabt...

über eure Antworten freue ich mich und verbleibe mit
vielen Grüßen,
Balboa

Neo

6 Februar 2011, 20:13:27 #1 Letzte Bearbeitung: 6 Februar 2011, 20:15:26 von Neo
Hallo Rocky,

zu 91% geht es bei dir um die reine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, die du noch brav nachbezahlen sollst, weil Import aus nicht EU Land. Daher, geh hin, tu (doof und) unkundig, zahle die 19% und hab Spaß an den Filmen!

Grüße
Neo

pm.diebelshausen

Schick denen einfach eine Kopie der Rechnung (es reicht z.B. auch der "Kontoauszug" von PayPal falls Du damit bezahlt hast): dann übernimmt die Post für Dich die Sache mit dem Zoll, geht in Vorauskasse und holt sich das Geld von Dir, wenn Du die Sendung entgegennimmst.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Balboa

Das ging ja mal wieder flott!!!
Danke euch beiden für die wichtigen Infos - bin froh dass ich das hier geposted hab!  :respekt:

tomatenkiller

Du brauchst auch keine Angst zu haben beschagnahmte Filme aus dem Ausland zu bestellen, Sado ist nach §131 StGB beschlagnahmt, d.h. es ist verboten dass man den Film

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Es ist erlaubt (nach §131!) beschlagnahmte Filme zu kaufen und zu besitzen, dir wird aber 19% Einfuhrumsatzsteuer (auf den Artikelwert und Versandkostern) blühen, wenn der Artikelwert + Versand 22 € übersteigen.

Hackfresse

Zitat von: tomatenkiller am  7 Februar 2011, 01:17:39
Du brauchst auch keine Angst zu haben beschagnahmte Filme aus dem Ausland zu bestellen, Sado ist nach §131 StGB beschlagnahmt, d.h. es ist verboten dass man den Film

EINIGE FASSUNGEN davon sind beschlagnahmt. Alle nicht explizit beschlagnahmten Fassungen gelten nur als indiziert.

(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

tomatenkiller

Danke für die Info, ich dachte es wären alle.

Hackfresse

Zitat von: tomatenkiller am  8 Februar 2011, 21:48:35
Danke für die Info, ich dachte es wären alle.

Selbst wenn...generell muss jede Fassung einzeln von einem Gericht beschlagnahmt werden.  ;)
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

wusselpompf

Zitat von: tomatenkiller am  7 Februar 2011, 01:17:39
Du brauchst auch keine Angst zu haben beschagnahmte Filme aus dem Ausland zu bestellen, Sado ist nach §131 StGB beschlagnahmt, d.h. es ist verboten dass man den Film

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Es ist erlaubt (nach §131!) beschlagnahmte Filme zu kaufen und zu besitzen, dir wird aber 19% Einfuhrumsatzsteuer (auf den Artikelwert und Versandkostern) blühen, wenn der Artikelwert + Versand 22 € übersteigen.

Angst haben braucht man nicht, aber ich würde davon ausgehen, dass §131er die dem Zoll in die Hände fallen, am Ende nicht bei dir landen, sondern als Beweismittel für ein Ermittlungsverfahren gegen den Absender beschlagnahmt werden. D.h. dir drohen zwar keine rechtlichen Konsequenzen, der Film ist aber trotzdem futsch.
Kritisch für dich als Käufer wird es erst, wenn du große Mengen von FIlmen oder einzelne Filme mehrfach bestellst, weil dann eine strafbare Einfuhr mit Verbreitungsabsicht unterstellt werden kann, und dann gibts ein Ermittlungsverfahren gegen dich.

Indizierte Filme sind gar kein Problem, die kann man nach Altersnachweis einfach mitnehmen.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

tomatenkiller

Hmm... aber zu einer Anzeige kann es nicht kommen, wenn der Kaufvertrag rein nach schweizerischem Recht geschlossen wurde. Müsste man in den AGB nachsehen...

Roughale

Zitat von: tomatenkiller am  9 Februar 2011, 16:27:00
Hmm... aber zu einer Anzeige kann es nicht kommen, wenn der Kaufvertrag rein nach schweizerischem Recht geschlossen wurde. Müsste man in den AGB nachsehen...

Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, immerhin ist der Käufer ein Deutscher - aber ist ja auch egal, denn den Käufer trifft keine Bestrafung, wenn mjan vom Verlust der Wahre absieht. Probleme können sich nur ergeben, wenn man mehrere Exemplare des selben Films in einer Bestellung hat, dann könnte Verkaufsabsicht unterstellt werden - ansonsten nichts - ich musste das leider 4 mal selbst erfahren und dann auch noch 2 unberechtigte Filme...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

wusselpompf

Zitat von: tomatenkiller am  9 Februar 2011, 16:27:00
Hmm... aber zu einer Anzeige kann es nicht kommen, wenn der Kaufvertrag rein nach schweizerischem Recht geschlossen wurde. Müsste man in den AGB nachsehen...

Zu einer Verurteilung wird es wohl nicht kommen, aber das der Verkäufer Schweizer ist u.ä. muss ja erst im Ermittlungsverfahren festgestellt werden, und dafür wird der Film dann eben einbehalten.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

Balboa

Hallo nochmals,
eine interessante Diskussion!
An dieser Stelle wollte ich nur mal erzählen, was genau noch beim Zoll ablief:

Grinsend hielt mir der Zollbeamte das Paket und ein Teppichmesser hin, worauf ich das Paket (erneut) öffnete und auf den Inhalt kontrollierte.
Fehler, da ich somit anscheinend rechtlich gesehen das Paket somit in Empfang genommen hatte.
Bin kein Jurist, aber irgendwie so ähnlich äußerste sich der Beamte...

Die FSK 18 Filme erhielt ich auch sogleich,

Steuern musste ich keine Bezahlen, erst ab einem höheren Betrag oder beim Kauf mehrerer gleicher Artikel

eine Lagergebühr in Höhe von 50 Cent pro Tag musste ich bezahlen.

Der Beamte zeigte mir dann eine Liste von beschlagnahmten Filmen, nach denen er sich richtet, Sado war darin glaube ich zweimal vertreten, allerdings nicht von XT-Video, die genannten Labels weiss ich nicht mehr genau, glaube aber ASTRO war dabei.

Dann musste ich einen Schein unterschreiben, in dem steht, dass es sich warscheinlich um einen verbotenen Film handelt, und der Fall an das Hauptzollamt weitergeleitet wird und die DVD dort durch Beschluss auch vernichtet werden könnte.

Eine bessere Möglichkeit wäre wohl gewesen, gar nicht zu reagieren, bzw. bei der Zollbehörde nicht zu erscheinen,

dann wäre

- nach Ablauf eines Monats das Päckchen einfach an den Absender zurück geschickt worden
- keine Lagerungsgebühr entstanden

Ich weiss nicht ob ich jetzt für den Zoll "auffällig" bin und eventuell sogar zu Hause mal Besuch bekomme.

Habe anschließend denen noch meine Meinung gesagt, was aber wohl nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, und habe seit ca. 14 Tagen keine Antwort mehr erhalten.

Klugscheisser

50 Cent Lagergebühr? Seit wann gibt es denn sowas?

Warum hast du nicht einfach nichts unterschrieben, gesagt, dass wusstest du alles nicht und in diesem Fall würdest du den Film gerne wieder zurückgehen lassen?
Das Aufschneiden ist nicht gleichzusetzen mit in Empfang nehmen - du überprüfst ja nur, ob alles so stimmt, wie du es bestellt hast.

Und ja, die kommen sofort zu dir nach Hause noch heute Nacht!  :icon_lol:  ;)

pm.diebelshausen

Lagergebühren entstehen, wenn die Sendung länger als soundsoviel Tage nicht abgeholt oder irgendwie sonst beansprucht wird.

Die bessere Alternative wäre für mich immer, denen ne Rechnung zu schicken und die Post das für einen handeln zu lassen. Schrieb ich ja auch oben. Dann kommt man nicht in Argumentationsbredouille in der Höhle des Löwenmäulchens, kann relaxen und alles weitere kann dann immernoch seinen Gang gehen.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Balboa

Lagergebühr:
Ich bin nicht gleich zum Zoll gegangen, und sie haben pro Tag vom Datum des Erhalts des Päckchens bis zu meiner Abholung, also so lange die Ware eben bei ihnen rumlag, je Tag 50 Cent verlangt.

Post handlen:
War laut denen nicht möglich, da FSK 18/Indizierte Filme dabei waren; Sie wollten daher, dass ich persönlich vorbeikomme mit Ausweis vorzeigen etc... Ich musste dort auch ein Formular bezüglich Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Land ausfüllen, eine Nummer ziehen.... sonst wäre nix freigegeben worden meinten sie

Öffnen des Päckchens:
Eben genau deswegen, dass ich das Päckchen geöffnet hatte, konnte ich die Annahme nicht mehr verweigern, so sagte mit der Beamte, also ab dem Zeitpunkt war das Thema, dass der Zoll die Sendung einfach nach 30 Tagen wieder zurückschickt, gelaufen. Und zumindest der "verbotene" Film wurde in genau diesem Moment von ihnen beschlagnahmt, die anderen habe ich ja noch gekriegt.

Da im Internet ja immer auch übertriebene Geschichten über  :hacki: Filme und was alles beim Kauf schlimmes passieren kann kursieren, wollte ich mit meinem Beitrag einfach mal so genau wie möglich beschreiben, was passiert ist, sowie mit dem Thread auch für Leute, die sich eventuell Filme kaufen möchten, zu informieren.

Ich hoffe, ich leiste damit einen positiven Beitrag für das Forum allgemein  :icon_smile:

Und jaa, noch heute Nacht kommen "die Geister, die ich rief"  :icon_evil: :icon_lol:

pm.diebelshausen

Ah, verstehe, von wegen Post.

Danke der Erläuterung.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Grimnok

Woher wussten die nochma das es FSK18 ist wenn es nich auf gemacht wurde von denen?
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

pm.diebelshausen

21 März 2011, 00:21:13 #18 Letzte Bearbeitung: 21 März 2011, 00:22:53 von pm.diebelshausen
Zitat von: Balboa am 20 März 2011, 21:29:07
worauf ich das Paket (erneut) öffnete und auf den Inhalt kontrollierte.

D.h. die Post hatte geöffnet? Der Zoll selber öffnet nicht. Oder prangte da ein Stempel "Beware the bad movies" auf dem Päkchen?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Mr. Blonde

Die wussten bereits, dass sich ein 131er im Paket befinden, haben Dich aber noch Mal das Ding schön vor deren Nase präsentieren lassen?  :doof:

Roughale

Nur zur Sicherhaiet an dich: Du musst nicht befürchten, dass die bei dir zuhause vorbeischauen, das sind Gruselmärchen, die irgendwelche Trolle immer wieder in Umlauf setzen. Du hast dich ja nicht strafbar genmacht, 131er darf man nicht verkaufen, also bist du da fein raus (abzüglich des Warenwertes), wenn du mehrere Kopien eines 131ers in der Kiste gehabt hättest, könnte man dir Verkaufsabsichten unterstellen und dann schaune die ggf. auch mal vorbei - aber das war hier nicht der Fall. Und richtig verboten sind die Filme auch nicht, da gibt es andere Paragraphen...

Ob und wie sie dich auf dem Kiecker haben, kann man schwer sagen, ich denke aber, dass sie nicht das Personal haben, das immer genau alle Sendungen auf "gefährliche" Empfängeer überprüfen kann, also achte nur darauf, dass der Wert solcher Bestellungen nicht die 23 Euro übersteigt (inkl. Porto) und es wär schon ein ärgerlicher Zufall, wenn sie wieder was schnappen. Schau dich auch nach zollsicheren Shops um, dann war's das.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass mal durchz einen Anwalt prüfen, wie es sein kann, dass dein Paket schon geöffnet worden ist, bevor du da warst, das dürfen sie nicht, da könnte theoretisch noch was rausspringen - aber das kann dir der Rechtsverdreher besser sagen...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

AtheistUndStolzDrauf

Es ist abscheulich, dass  volljährige, erwachsene Menschen im 21 Jahrhundert in Deutschland immer noch
gegen eine staatlich verordnete Zensur kämpfen müssen. Die Nazis haben Bücher verbrannt
und Kunstwerke "entartet".  In den fünfziger Jahren gab es in den USA die Comic Hysterie, denen unter anderem der E.C. Verlag
zum Opfer fiel.  Heute werden deren damalige Publikationen als einige der besten Horror und  Sci-Fi Geschichten unserer Zeit angesehen.
In den Siebziger Jahren gab es in Deutschland die "Schweichen Dick " Hysterie. Darüber kann man heute wohl nur noch lachen.  :doof:

Solange ein Film keine Nazi Propaganda enthält, ist es ein Grundrecht für jeden volljährigen Erwachsenen,
sich diesen Film auch anzuschauen, bzw. sich dieses Buch auch durchzulesen.

Die Deutschen Behörden und Politiker liegen hier einfach genauso falsch, wie wenn sie damals Bücher verbrannt, Kunstwerke "entartet" oder Comics zensiert haben.

Solche Gesetze sollte mann genausowenig achten und befolgen, wie zum Beispiel die schwachsinnigen Gesetze zur Rassentrennung in den USA in den 50ziger Jahren
die zum Glück auf Grund von ganz massiven Protesten inzwischen wieder abgeschafft wurden.

Manche Gesetze mögen im Buch stehen, aber sie haben keine Legitimität.
Diese Aussage betrifft - mit einer aus historisch begründeten Ausnahme für Nazi Propoganda - auch jegliche Zensur von Kunst, Filmen, Büchern und Comics
für volljährige, erwachsene Menschen.

Also rebellier und  wiedersetz dich und käpfe wenn möglich bis zum Europäischen Gerichtshof.  :fight:   :wallbash:

Es wäre  nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof Deutsche Gesetze kippt! :-)      :banana:

Discostu

Ein provokanter Benutzername und dann auch Bücherverbrennung, Rassentrennung und beschlagnahmte Splatterfilme miteinander vergleichen - nicht gerade die beste Art und Weise, um sich in einem Forum zu etablieren. Trotzdem Willkommen...  :hideugly:

Klugscheisser

Wo ist der Link?  :andy:

harrycanyon

Welcher Link? Der  :piss: ?

...übrigens ein kleiner Irrtum zu denken
nur in DLand wird zensiert bis zum gehtnichtmehr.


Zitat von: Hackfresse am  8 Februar 2011, 21:09:33
[EINIGE FASSUNGEN davon sind beschlagnahmt. Alle nicht explizit beschlagnahmten Fassungen gelten nur als indiziert.
Das ist auch so ein UN-SINN.

Klugscheisser

Nein, nicht Link, der Butler.
Der Werbelink, der sonst üblicherweise nach einigen solcher Postings auftaucht.

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