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Ist das Kopieren von Videotheken-DVDs erlaubt oder nicht ?

Begonnen von Noface, 18 April 2004, 18:36:31

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Noface

Seit Wochen diskutieren ich und mein Kumpel diese Frage.
Er, der das gelegentlich macht behauptet es wäre nicht verboten, sondern sogar gesetzlich erlaubt !
Ich, der ein Ggner solcher und anderer (aus dem Internet downloaden) Methoden der Filmbeschaffung bin(Ich besitze nur Orginale), glaube das natürlich nicht und brauche jetzt eure Hilfe !

Wie ist die gesetzliche Sachlage zu diesem Thema ?

flesh

Natürlich ist das NICHT erlaubt. Genau so wenig wie bei VHS aus der Videothek, steht ja immer ganz gross dabei (Meistens vor dem Hauptfilm / bei DVDs vor dem Hauptmenü oder nach dem Film).

medienzensur

Ganz spontan würde ich sagen, dass es sehr sicher verboten ist!

Wenn er beim Kopieren der DVDs einen Kopierschutz umgehen muss, macht er sich 100%ig strafbar, aber auch wenn kein Schutz vorhanden ist oder er ne VHS überspielt verstößt er gegen Urherberrechtsschutzgesetze!

Noface

Das ist mir klar - aber ich brauche was stichfestes ?
Ein Auszug aus einem Gesetz, in dem es drinsteht, dass es verboten ist.

medienzensur

Zitat von: NofaceDas ist mir klar - aber ich brauche was stichfestes ?
Ein Auszug aus einem Gesetz, in dem es drinsteht, dass es verboten ist.

Reicht nicht das, was zombie-flesheater sagt? Das Kleingedruckte vor und nach dem Film ...  :?:

flesh

Zitat von: NofaceDas ist mir klar - aber ich brauche was stichfestes ?
Ein Auszug aus einem Gesetz, in dem es drinsteht, dass es verboten ist.

Da brauchst du nicht mal ein Gesetz, sondern musst nur mal die Texteinblendung von wegen Urheberrecht bei den DVDs durchlesen. Neben der Untersagung von öffentlichen Vorführungen wird da freilich auch das Verbot, die Scheibe privat zu kopieren, erwähnt.

EDIT: Steht natürlich auch immer auf englisch als Letztes beim Abspann, dass sowohl private als auch gewerbliche Vervielfältigung nicht gestattet ist und zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.

Noface

Er meint, dass er für den Film zahlt und daher für einen bestimmten Zeitraum (Leihdauer) der BESITZER ist und sich daher eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch machen darf und das sogar in einem Gesetz steht, dass er und schon viele andere, die er kennt gelesen haben aber es bisher mir nicht zeigen konnte  :algo:

Ich behaupte, dass nur cder EIGENTÜMER des Orginals eine Sicherheitskopie erstellen darf.


medienzensur

Zitat von: NofaceEr meint, dass er für den Film zahlt und daher für einen bestimmten Zeitraum (Leihdauer) der BESITZER sich daher eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch macheb darf und das sogar in einem Gesetz steht, dass er und schon viele andere, die er kennt gelesen haben aber es bisher mir nicht zeigen konnte  :algo:

Ich behaupte, dass nur cder EIGENTÜMER des Orginals eine Sicherheitskopie erstellen darf.

Also, seit neuesten dürfen KEINE Sicherheitskopien für den privaten Gebrauch gemacht werden, wenn ein Kopierschutz umgangen wird. Auch sonst steht in den AGB (z.B. bei PC-Spielen) ausdrücklich ein Verbot der Sicherheitskopieerstellung!
Früher, als es noch erlaubt war, mussten Sicherheitskopien sofort zerstört werden, wenn sich das Original nicht mehr im eigenen Besitz befindet. Alternativ konnte es mit verkauft, verschenkt usw. werden.

Gator McKlusky

War das nicht mal so das man wenn man sich leere Videobänder kauf ein gewisser Anteil an die GEMA abgeführt wird und somit man sich für den privaten gebrauch Kopien anfertigen darf?

Weiss nicht wie das nun mit den digitalen Bildträgern ist!
Aus Hackepeter wird Kacke später. (Kurt Krömer)

Ich hasse die neuen Boardsoftware.

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