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Fahrrad am Unfall Schuld?

Begonnen von Wolfhard-Eitelwolf, 16 November 2004, 12:01:19

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Wolfhard-Eitelwolf

Hätte mal ne recht dringende Frage: Gestern bin ich schuldlos an einem vor mir fahrenden Auto leicht langeschrappt, Ergebnis: Kleiner Kratzer. Grund: Die junge Dame hat urplötzlich stark abgebremst, weil eine ältere Dame aus nem Parkplatz raussetzte. Da das ganze noch am Berg war, konnte ich da nicht rechtzeitig anhalten.

Frage ist nun: Bin ich da als von hinten auffahrender Assi doch Schuld oder siehts beim Fahrad anders aus? (kein Radweg vorhanden)

Kingpin

Tja, das sieht eigentlich schlecht aus, da jeder Verkehrsteilnehmer auch bei derartigen Situationen ausreichend Sicherheitsabstand halten muß.
Allerdings hängt das beim nichtvorhandenen Radweg m.E. ggf. von der Situation ab. Wenn du bspw. gerade von dem Fahrzeug überholt wurdest, was dann bremsen mußte, kann man von dir ja schlecht verlangen, ausreichend Sicherheitsabstand zu haben. Wenn das nicht der Fall war, wirst du ein Problem mit der angepaßten Geschwindigkeit und dem Abstand bekommen. Ggf. solltest du einen Anwalt fragen, da es im Haftungsrecht für Fahrradfahrer etwas "unübersichtlich" aussieht. Kann durchaus sein, daß du nicht haften mußt, weil die Betriebsgefahr der KFZ höher angesetzt wird, insb. weil die Ausparkerin eigentlich die Vorfahrt hätte beachten müssen.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Wolfhard-Eitelwolf

Danke so ähnlich hab ich mir das bereits gedacht. Sollten wir den Kratzer heute wegpolieren können ist alles in Butter ansonsten muss man weitersehen. Das Problem ist zudem die Beweisführung, ich kann auch nur noch schätzen wie weit ich hinter dem war. Erschwerend kam hinzu, daß es unmittelbar vor einer Straßeneinmündung war. Das Auto zog also schon leicht nach rechts, ich leicht nach links (weil ich nach links wollte ;) ) Zum Abstand kann ich auch nur sagen, daß es vielleicht 5 Meter waren. Das ist natürlich zu wenig aber es war halt kurz vor der Kreuzung, da fährt man nunmal nicht mit 50 Metern Abstand ^^

Bender B. Rodriguez

meiner meinung nach gibt es - abgesehen von der schuldfrage - keine fahrrad-betriebshaftpflichtversicherung.
das risiko mit dem fahrrad etwas kaputtzumachen sollte also über deine privathaftpflichtversicherung gedeckt sein. und die deckt meines wissens auch schäden wegen grober fahrlässigkeit (das ist wohl das schlimmste was man dir nachweisen könnte).
du kannst also selbst wenn du schuld bist und der schaden sich nicht so einfach beheben lässt durchaus mit einem blauen auge davon kommen.
der größte vorteil: im gegensatz zur kfz-haftpflicht ist es nicht einmal nachteilhaft seine privathaftpflicht in anspruch zu nehmen.

wenn du also eine haftpflichtversicherung hast (evtl über eltern, kenne deine verhältnisse nicht) solltest du mal da anrufen und fragen...

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