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Rechtslage: ebay

Begonnen von Zero 7, 26 Januar 2005, 16:42:10

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Zero 7

Hi,

ich habe mir damals Zubehör für mein Aquarium bei ebay gekauft.

Ich wollte ich es wieder verkaufen und habe es bei ebay reingestellt; den Produktnamen des Produkts angegeben: Aquamoonlight.de

Zusätzlich habe ich noch eine Grafik von Aquamoonlight.de in die Auktion gestellt: die auch groß auf der Verpackung der Ware zu sehen ist. (Hätte selber ein Foto machen können)

Ebay Artikelnummer: 4352874491




Nun erhielt ich folgende Mail:


Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe "Ihr" Mondlicht-Set als Beweismittel gekauft.

Sie verwendeten in Ihrer Auktion meine urheberrechtlich geschützte Fotos, Namen und Grafiken ohne meine Genehmigung.

Ich werde diesen Vorgang morgen meinem Rechtsbeistand übergeben, eine Klage auf Schadenersatz und bei Wiederholung eine weitere auf Unterlassung anstreben.

Desweiteren habe ich diese Auktion an eBay gemeldet.

Solch ein Dreistigkeit ist mir in meiner bisherigen Laufbahn noch nicht untergekommen und wird von mir bis zur letzten Instanz verfolgt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit per eMail zur Verfügung.
Jeglicher Schriftverkehr zwischen uns wird in Kopie an meinen Rechtsbeistand weitergeleitet.

Hochachtungsvoll

XXX



Im Chat sagte man mir schon das ich nicht viel zu befürchten hätte.

Kann mir hier noch jemand helfen?

JasonXtreme

Wäre ja nen Witz wenn Du beim Verkauf den Namen des Artikels nich verwenden darfst - bei den Bildern bin ich mir nich so sicher.
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

Zero 7

Darf ich denn das "Produktlogo" nicht in meine Auktion setzen? Es steht doch auch DICK UND FETT auf dem Produkt selber drauf das ich verkaufe.   :(

Hallenbeck

Hi!
Ich nehme mal an, dass die Person, die dich angeschrieben hat, der Inhaber  von www.Aqua-Moonlight.de ist.
Wenn ich mir dann deine Auktion anschaue, könnte man meinen, diese Aquaseite wäre deine. Hm, da bin ich ja mal gespannt, was passiert!


Edit: Ich hätte es ja mit Sicherheit genauso gemacht!


Hallenbeck

Wolfhard-Eitelwolf

Mhm das sieht auch für mich etwas gefährlich aus. Schließlich handelt es sich ja nicht um ein reines Produktfoto (das könnte man kaum als Kopie nachweisen), sondern um Eines mit Werbeschriftzug und "individueller Gestaltung". Unrecht hat der Typ da nicht...

Klaus Jr.

Hm, glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass da viel passiert. Aber das Logo ist ja schließlich Teil seiner persönlichen Homepage und wenn ich mir da das Impressum anschaue steht da:

ZitatHaftungsausschluss

Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

Ich denke bei nem Foto wär das kein Problem gewesen, aber solche Sachen von den Herstellerpages zu "leihen" macht einen halt angreifbar und dann braucht nur so eine kleinkarierte Person nichts besseres zu tun zu haben...
Näheres weiß bestimmt der gute Kingpin :wink:


"Pisse vom Opa trinken geht gar nicht, damit ist der Film für mich durch. Schade um die Titten"

Bender B. Rodriguez

ach übrigens auf deiner homepage verwendest du eine grafik von cyberpirates.org :wink:

Zero 7

Bei ebay verkauft man Produkte und macht immer Werbung für das Produkt. Es heisst nunmal Aquamoolight.de und schlieslich ist es auch noch Werbung für seine Seite.

kruchtenkaiser

Zitat von: Horacedann braucht nur so eine kleinkarierte Person nichts besseres zu tun zu haben...

kleinkariert ist da wohl noch  untertrieben... es ist ja wohl für jeden anhand deiner laufenden und vergangenen Auktionen ersichtlich, dass du kein Geschäft im großen Stil mit seinem Namen machen willst.

im Gegenteil... er sollte dir eigentlich noch dankbar dafür sein, dass er durch dich noch kostenlose Werbung für seine HP und somit sein(e) Produkt(e) bekommt...

aber wer weiss... vielleicht ist er mit seinem Shop nicht allzu erfolgreich und sucht ne neue Geldquelle...

ich kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, dass du was zu befürchten hast... sonst könnte Bill Gates ja auch jeden verklagen, der Microsoft-Produkte bei ebay verkauft und dabei das MS-Logo verwendet (jetzt mal dümmlich verglichen  w-) )

BenZedrin

Vielleicht glaubt der Typ ja, Du hättest irgend ein Produkt verkauft und nur seine Grafiken verwendet.

Könnte dann schon helfen wenn Du ihm schreibst das es sich um das Produkt handelt das Du wahrscheinlich sogar von ihm gekauft hast.

Außerdem bin ich mal gespannt wie viel Schadensersatz der bei einem Verkaufspreis von nicht mal 13.-€ herausschlagen will ...    :doof:

Zero 7

So hab mal ein Foto von dem Produkt gemacht das ich habe ist doch kein großer unterschied ausser das es nicht so klar ist? Oder?


Ricane

Zitat von: nightflynetSo hab mal ein Foto von dem Produkt gemacht das ich habe ist doch kein großer unterschied ausser das es nicht so klar ist? Oder?

[...]

Für mich ist nicht mal der Unterschied besonders groß. Ich seh das so Horace... da hat wohl jemand nix zu tun und ärgert sich vielleicht auch darüber, das er immer Rechtsschutz bezahlt es aber nicht nutzt...

PS: Wenn ich mit deinem Nick Anagram spiele und an ein paar Stellen ein paar Buchstaben hinzufüge, bzw. welche weglasse, kommt mein Nachname raus. Ich zeig Dich an   :algo:

CinemaniaX

Ich will Dich nicht beunruhigen, aber wenn der Typ wirklich ernst meint (und nichts Besseres zu tun hat), sieht es nicht so gut aus:

Verwendung fremder Bilder bei eBay-Auktionen verstösst nicht nur gegen eBays AGB, sondern auch gegen das Urheberrechtsgesetz.

Der Urheberrechtsinhaber könnte also den Urheberrechtsverletzer über seinen Anwalt abmahnen lassen und der Anwalt könnte vom Urheberrechtsverletzer eine Unterlassungserklärung fordern. Der Anwalt würde dann die Kosten für die Abmahnung vom Urheberrechtsverletzer verlangen.

Zum Thema Schadenersatz: Auch wenn kein Schaden entstanden ist, könnte er Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr verlangen.


Ich würde erst mal abwarten, ob ein Schreiben von seinem Anwalt kommt.

Zero 7

Habe mit jemanden von ebay gesprochen der meinte:

du hast die verpackung abgebildet, und da zieht das urheberrecht nicht, sondern das markenrecht.
sonst duerfte kein mensch was mit einer marke bewerben.

das markenrecht besagt klippo und klar, dass du zum zuge der werbung ein produkt auch abbilden darfst.

das einzige problem ist, dass du wohl auf den webspace dieses menschen verlinkt hast.
aber auch da wird rechtlich nicht viel zu befuerchten sein.

jedenfalls hat der "kaeufer" schlechte karten:
er muss dir die kohle zahlen, so oder so.
du kannst ihn auch bei ebay melden, dass er dir die auktion zerschossen hat, wohl auch mit dem ziel dich am ende negativ zu bewerten.
koennte sein flugschein sein...

lopeng

Ich befürchte cinemaniax hat leider Recht, und ich würde nicht darauf vetrauen daß sich das im Sande verläuft, sondern würd schon mal nach nem Anwalt Ausschau halten der auf Internetrecht spezialisiert ist.

Du bist wohl einem dieser Idioten aufgesessen, die nur darauf aus sind, daß einem Verkäufer ein rechtlicher Fehler unterläuft um diesen dann zu belangen, meist mit Erfolg.

Was die Klausel in den AGBs angeht, die besteht noch nicht allzu lange, so weit ich das weiß. Ich habe kürzlich auch aus Bequemlichkeit auf ne Webseite verlinkt, wurde aber dann von ebay direkt darauf hingewiesen daß dies verboten sei aus eben diesen Urheberrechts Gründen.

lopeng
So ist das!

scat

Der Typ reagiert so, als hätte man den Artikel falsch beschrieben. Du hast lediglich die Fotos "geliehen" und er spricht gleich von Dreistigkeit. Eine maßlose Übertreibung. Für mich fast schon der Krekel des Monats. Aber es ist ja leider nicht im GF angemeldet. Trotzdem, einfach nur:  :roll:

Gator McKlusky

Tja so regaiert man halt wenn ein die Frau nicht mehr ran läßt, bzw er keine abbekommen hat  :algo:
Aus Hackepeter wird Kacke später. (Kurt Krömer)

Ich hasse die neuen Boardsoftware.

Zero 7

ANTWORT VON IHM:  8O


Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich glaube, ich habe gestern etwas zu leichtfertig reagiert. Entschuldigung.
Ich bin leider davon ausgegangen, dass Sie mein Produkt kopieren und unter falschem Namen verkaufen wollen.
Dass Sie das Mondlicht mal bei mir gekauft haben und es jetzt weiterverkaufen wollen, daran habe ich nicht gedacht.

Ich bitte Sie daher das Mondlicht erneut einzustellen, da ich ja kein Beweismittel mehr benötige.
Sollten Sie jedoch auf Ihr Recht als Verkäufer bestehen und mich zur Abnahme verpflichten, werde ich dieses selbstverständlich tun.

Eines noch in eigener Sache.
Auch wenn Bilder im Internet greifbar sind und auf ihnen kein erkennbarer Copyrighthinweis zu sehen ist, sind die meisten urheberrechtlich geschützt. Den "Bilder- und Datenklau" sollte man nicht als Kavaliersdelikt ansehen.

Ihnen gestatte ich jetzt aber einmalig die Verwendung meines Bildes in der Auktion zum Mondlicht.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


IM ANHANG NOCH WERBUNG FÜR SEINE PRODUKTE  :mcclane:

lopeng

Na der ist ja mal ein Knaller! :algo:

lopeng
So ist das!

Dr. Phibes (Buurman)

Nun ja, Ende gut, alles gut. Schwamm drüber. Kann ja wirklich mal passieren und die Sache hat sich geklärt.

JasonXtreme

Wieviel hat er denn beim erstem Mal gesteigert - wenns langt würd ichs ihn zahlen lassen :algo:

So ein Depp!
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

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