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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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MPAA

WILLKÜR
"Ein sehr schöner Artikel, der die Willkür der Schweizer Richter aufzeigt. Anstatt gegen Nazis und Tierschänder vorzugehen, werden Horrorfilmkonsumenten gejagt, die Filme aus den 70ern und 80er schauen, welche im Kino liefen und zu den Klassikern gehören". Dirk Manikam, Liebefeld BE


AKA MPAA :icon_mrgreen:

Gruss MPAA

Sundowner

Wo kann ich denn als Nicht-Schweizer und Nicht-Blick-Leser den Artikel lesen ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Zitat von: MPAA am 19 Oktober 2005, 14:28:37
WILLKÜR
"Ein sehr schöner Artikel, der die Willkür der Schweizer Richter aufzeigt. Anstatt gegen Nazis und Tierschänder vorzugehen, werden Horrorfilmkonsumenten gejagt, die Filme aus den 70ern und 80er schauen, welche im Kino liefen und zu den Klassikern gehören". Dirk Manikam, Liebefeld BE


AKA MPAA :icon_mrgreen:

Gruss MPAA

Hallo Dirk  :icon_mrgreen:

Und demnächst halten wir einen Vortrag im Bundeshaus und dann sind die erledigt!

@Sundowner, Den Artikel kann man unter http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel26645 nachlesen!
Leserbriefe nicht, daher hab ich die abgeschrieben!

Sundowner

Eigentlich fehlen mir ja die Worte. Das schweizer Strafrecht beruft sich vorbehaltlos auf eine Liste, die in D dem Index oder was auch immer entspricht. Keiner weiß was drauf steht. Vor allem wird nicht hinterfragt, warum ein Film da drauf steht und ob die Sichtweise der BPJM denn auch auf die Schweiz zutreffen würde. Wieso machen die keine eigene Liste ? Oder gibt es da keine Institution die das machen könnte ?
Kann die Liste überhaupt rechtlich verbindlich sein, obwohl sie auf der Rechtsbasis eines anderen Landes zustande kam ?


Anscheinend werden Listenstreichungen auch nicht berücksichtigt. Tanz der Teufel 2 ist doch kein Indexfilm mehr oder noch nie gewesen. Gibt es doch ganz normal mittlerweile in De im Laden.  :00000109: In der Schweiz auch und dort kam er auch im Fernsehen.

Ich weiß, dass ich hier nix neues schreibe, aber ich mußte mir das mal eben noch mal vergegenwärtigen.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Du hast vollkommen Recht! Und die Liste ist nicht offiziell erlaubt.. Erlaubt ist aber dass der Richter ALLES verbieten darf.. sprich wenn die "Saw" mitnehmen könntest du dafür bestraft werden! Dass solche Filme ab 16 in den Kinos laufen ist ja egal!

Ich habe auch das Gefühl dass sich die Bullen erst seit einem Jahr mit diesem Gesetz befassen. Gabs vorher schon bekannte Fälle? Zur Zeit aber richtig viel!

Auf alle Fälle kann ich nun nur noch über die deutsche Gesetze lachen. Es wird viel verboten, aber ihr wisst es! Bei uns ist einfach mal alles verboten was gerade so reinpasst.

Sundowner

Also theoretisch kann jederx-beliebige Film dir zum Verhängnis werden, wenn das nachträglich von einem Richter entschieden wird ?

Gibt es in der Schweiz sowas wie eine FSK ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Wir haben auch Altersfreigaben, ja. Doch der Witz ist: Filme wie "Land of the Dead", "Saw", "Freddy Vs Jason", "Sin City" etc. sind ab 16 im Kino! Erst auf DVD wird schwierig getan wenn halt die deutschen Daten übernommen werden.

Doch eben, in unseren Mainstream-Geschäften stehen Filme wie "Untold Story" oder auch "Evil Dead 2" einfach seelenruhig herum! Zum Kauf bereit, als Sonderaktionen!

Sundowner

Wer vergibt denn die Altersfreigaben fürs Kino ? Ist das der Vorschlag des Verleihers? Also ich schließe mal daraus, dass es eine eigene schweizer Institution nicht gibt, sondern einfach die dt FSK übernommen werden. Wer überprüft denn die Fernsehsender, was gesendet wird ?

Wie kann das denn ablaufen ? Polizei kommt mit Liste zum Hausbesuch und gleicht ab oder nehmen die mal alles mit was gefährlich aussieht und schauen dann auf die, wenn überhaupt vorhandene Liste. Und wenn es nicht drauf steht erfinden die was....
Theoretisch könnte das alle Filme betreffen, egal welche Freigabe die haben.

So
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

Ist die Empfehlung des Verleihers! Und die Kinos dürfen sich dann beliebig aussuchen ob sie dem zustimmen oder höher gehn! Sprich Kinos haben alle Freiheiten (wer setzt schon extra das Alter rauf um zahlende Zuschauer zu verjagen?) Bei den DVDs wird die dt. FSK übernommen!

Bei mir waren die ohne Liste, haben einfach die Hülle angesehn. Und weil bei "Jeepers Creepers" sowas steht wie "Ich friss euch auf" oder so, haben sie den DVD sehr lange in der Hand gehalten  :icon_lol:

Sundowner

Boah ey. Echt der Hammer. Da würden die aber bei mir und jeder Menge anderer Leute ziemlich lange was in der Hand halten oder gleich die Armee anrufen.  :andy:

Also könnten die auch die FSK 12 von Bad Taste mitnehmen...wegen den Bildern auf der Rückseite des Covers.  :doof:

Ist es eigentlich möglich, dass die Filme die bei euch zu Problemen geführt haben einfach demnächst mal im schw.- TV laufen und keinen würde es stören ?

Blos keine Rechtssicherheit aufkommen lassen.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Stielike

Und wenn ihr nun die ganzen größeren Warenhäuser anschwärzt die solche Filme verkaufen?

Wenn die zahlen müssten, würde sich sicher schneller was ändern...

Sundowner

Mir ist nur ein Rätsel dass keinem auffällt, wie unsinnig und willkürlich diese Handhabung ist. Vielleicht hat es noch keinen namenhaften getroffen. Z.B. große Elktromarktkette mit Bums dahinter, die da auf dem Instanzenweg bzw. Klageweg mal was erreichen könnte.

Immerhin darf es ja verkauft und gesendet :00000109: werden. Nur kaufen und besitzen ist verboten.  :doof:

Eins steht fest. Für Frontal 21 wäre das kein Thema. Die zerren dann einen "Experten" vor die Kamera und wollen das auch für Deutschland..  :LOL: weil unsere Jugend ja so sozialethisch desorientiert (geiles Wort) ist.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Stielike

Zitat von: Sundowner am 19 Oktober 2005, 16:40:33
Immerhin darf es ja verkauft und gesendet :00000109: werden. Nur kaufen und besitzen ist verboten. :doof:

Naja aber um etwas zu verkaufen muß man es auch besitzen! Oder ist nur der Privatbesitz strafbar? LoL

Sundowner

Scheinbar schon. Oder hat die Polizei mal einen Media Markt gestürmt ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Rainmaker

@ Sundowner

Zu Mal Indexfilme(nicht verbotene)  in D legal ab 18 gekauft werden dürfen, einfach nicht beworben werden. Und hier überspringt man den Index und macht gleich <<Verbote>> daraus!  :doof:

Kettcar

Ich habe bei meinem Verhör auch erwähnt dass es die Filme in Schweizer-Geschäften gibt! Dies wurde einfach ignoriert! Weil sie da keine Chancen hätten!

Verboten ist natürlich der Erwerb, der Verkauf, die Herstellung, der Kauf, die Vorführung..

Stielike

Zitat von: Kettcar am 19 Oktober 2005, 17:39:23
Ich habe bei meinem Verhör auch erwähnt dass es die Filme in Schweizer-Geschäften gibt! Dies wurde einfach ignoriert! Weil sie da keine Chancen hätten!
Verboten ist natürlich der Erwerb, der Verkauf, die Herstellung, der Kauf, die Vorführung..
Also könntest du ne Handelskette zum Beispiel anzeigen weil sie einen bestimmten Film verkauft?

Würde ich dann doch glatt mal machen. Zumindest wenn dieser Film schon auf der Liste steht. Die Polizei muß sowas ja sicher zumindest mal nachgehen und überprüfen.

Sundowner

Warum nicht. Wenn die Kette groß genug ist haben die auch eine Rechtsabteilung. Deren Anwälte machen sich dann mal warm..
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Stielike

Die werden aber auch kein Interesse daran haben ständig angezeigt zu werden. Auch die Polizei wird sicher nicht froh sein sowas öfter überprüfen zu müssen.

Sundowner

Das schöne ist ja die Grundlage auf der geprüft wird (Liste) ist ja mehr als schwammig.

In D hätte die Polizei da schlechte Karten, wenn die sich auf eine semi-geheime Liste berufen die nicht mal nach nationalem Gesetz zustande gekommen ist, und dich anzeigen.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Stielike

19 Oktober 2005, 18:20:18 #200 Letzte Bearbeitung: 19 Oktober 2005, 18:25:14 von Stielike
Zitat von: Sundowner am 19 Oktober 2005, 18:06:42
Das schöne ist ja die Grundlage auf der geprüft wird (Liste) ist ja mehr als schwammig.

In D hätte die Polizei da schlechte Karten, wenn die sich auf eine semi-geheime Liste berufen die nicht mal nach nationalem Gesetz zustande gekommen ist, und dich anzeigen.

Wohl wahr. Allerdings ist die Schweiz ja auch kein "Willkür-Regime" Gesetze sollten auch da schon für alle gelten.
In Art.135  (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a135.html) steht doch klar drin, dass man für den Verkauf (Absatz 3) mit Gefängnis und Busse bestraft wird. Ich glaube kaum das ein größeres Kaufhaus einen Film aus reiner Wohltätigkeit abgibt. Grund genug für ne Anzeige...finde ich...


EDIT: Witzig auch das bei Wikipedia im Artikel Zensur unter Zensur International nur die Staaten: Schweiz, China, Nordkorea und Singapur stehen. Mit denen in einer Reihe, das hat was finde ich.

Freddy Voorhees

19 Oktober 2005, 18:24:45 #201 Letzte Bearbeitung: 19 Oktober 2005, 18:27:30 von Freddy Voorhees
von "Besitz" steht hier aber gar nichts :icon_eek: nur "lagert", was aber denke ich eher für Hersteller gedacht ist, welche die Filme presst und dann nunja, halt lagert.

Und: wenn die Schweizer schon die Verbotsliste der Filme von den Deutschen übernehmen, weiso dann nicht auch die Gesetzlage? ich mein in D ist der Besitz NICHT strafbar... haben da die Schweizer-Bullen was falsch verstanden? Ich denke man kann getrost sagen, dass die Schweiz weltweit das einzige Land, ist wo man sich für den Besitz von (zum Teil kulturell anerkannten) Spielfilmen strabar macht..

Was mich auch wundert ist, dass in letzter zeit das ganze so viel schlimmer geworden ist. Sonst hat man selten was von einem solchen Fall gehört und 99% habens auch nicht gewusst. Jetzt wo das ganze langsam in die Medien kommt, hoffe ich auf eine positive Veränderung dieses Gesetztes. Oder zumindest einer UNWILLKÜRLICHEN Regelung!!!

(obwohl auf der Verbotsliste neue Filme wie Ichi oder High Tension nicht drauf sind, würden die bei einer Hausdurchsuchung 100 Prozent draufgehen)

Stielike

"Lagert" meint sicher Besitz. Du lagerst ihn ja quasi daheim. Und wenn er im Kaufhaus rumliegt, lagert er da ja auch. Außerdem wird er da angeboten, zugänglich gemacht, in Verkehr gebracht, ausgestellt...usw.

Rainmaker

19 Oktober 2005, 18:32:04 #203 Letzte Bearbeitung: 19 Oktober 2005, 18:34:30 von Rainmaker
<<vorätig hält>> steht da bei verbotenen Filmen(deutschtes Gesetz STGB §131), wird wahrscheinlich das gleiche wie das <<lagert>> bei uns sein ;)

Burny

19 Oktober 2005, 19:16:51 #204 Letzte Bearbeitung: 19 Oktober 2005, 19:31:53 von Burny
Zitat von: MPAA am 19 Oktober 2005, 14:28:37
ZitatWILLKÜR

"Ein sehr schöner Artikel, der die Willkür der Schweizer Richter aufzeigt. Anstatt gegen Nazis und Tierschänder vorzugehen, werden Horrorfilmkonsumenten gejagt, die Filme aus den 70ern und 80er schauen, welche im Kino liefen und zu den Klassikern gehören". Dirk Manikam, Liebefeld BE

AKA MPAA :icon_mrgreen:

Gruss MPAA

Dirk Manikam :D
Kam mir schon beim Lesen irgendwie verdächtig vor.
Vergleichbar mit John Ramadan  :icon_smile:

Zitat von: Sundowner
Eigentlich fehlen mir ja die Worte. Das schweizer Strafrecht beruft sich vorbehaltlos auf eine Liste, die in D dem Index oder was auch immer entspricht. Keiner weiß was drauf steht. Vor allem wird nicht hinterfragt, warum ein Film da drauf steht und ob die Sichtweise der BPJM denn auch auf die Schweiz zutreffen würde.
Ja und auch der deutsche § 131 unterscheidet sich teilweise stark vom schweizer § 135.
Es gibt im Übrigen keine verbindliche schweizer Liste

Zitat von: Sundowner
Kann die Liste überhaupt rechtlich verbindlich sein, obwohl sie auf der Rechtsbasis eines anderen Landes zustande kam ?
Ich denke nicht, und deshalb ist sie auch nicht verbindlich


Zitat von: Sundowner
Wieso machen die keine eigene Liste ? Oder gibt es da keine Institution die das machen könnte ?
Zum einen weil es keine Institution dafür gibt, zu anderen, weil der Aufwand dazu viel zu gross wäre.

Zitat von: SundownerAnscheinend werden Listenstreichungen auch nicht berücksichtigt. Tanz der Teufel 2 ist doch kein Indexfilm mehr oder noch nie gewesen. Gibt es doch ganz normal mittlerweile in De im Laden.  :00000109: In der Schweiz auch und dort kam er auch im Fernsehen.
Indizierte Filme und deren Handhabung gibt es in der Schweiz nicht.

Zitat von: Rainmaker
@ Sundowner

Zu Mal Indexfilme(nicht verbotene)  in D legal ab 18 gekauft werden dürfen, einfach nicht beworben werden. Und hier überspringt man den Index und macht gleich <<Verbote>> daraus!  :doof:
Genau

Zitat von: Sundowner
Wer überprüft denn die Fernsehsender, was gesendet wird ?
Die Fernsehsender überprüfen sich selbst ;)

Zitat von: SundownerWie kann das denn ablaufen ? Polizei kommt mit Liste zum Hausbesuch und gleicht ab oder nehmen die mal alles mit was gefährlich aussieht und schauen dann auf die, wenn überhaupt vorhandene Liste. Und wenn es nicht drauf steht erfinden die was....
Welche Liste meinst du? Wunschliste? :icon_smile: ;) Falls es zur Hausdurchsuchung kommt, entscheidet die Polizei in erster Linie nach eigenem Ermessen, welches Medium zur weiteren Überprüfung mitgenommen wird.

Zitat von: SundownerTheoretisch könnte das alle Filme betreffen, egal welche Freigabe die haben.
Ja

Zitat von: Sundowner
Also könnten die auch die FSK 12 von Bad Taste mitnehmen...wegen den Bildern auf der Rückseite des Covers.  :doof:
Mitnehmen Ja

Zitat von: Sundowner
Ist es eigentlich möglich, dass die Filme die bei euch zu Problemen geführt haben einfach demnächst mal im schw.- TV laufen und keinen würde es stören ?
Ja, ist durchaus möglich

Zitat von: SundownerIch weiß, dass ich hier nix neues schreibe [...]
Da bin ich anderer Meinung

Zitat von: Stielike
Und wenn ihr nun die ganzen größeren Warenhäuser anschwärzt die solche Filme verkaufen?
Während der Anzeige einer Privatperson:
Das interessiert die Behörden in erster Linie grösstenteils nicht.

Einfach so anschwärzen:
Die Behörden würden sich evtl. drum kümmern...

Zitat von: Sundowner
Mir ist nur ein Rätsel dass keinem auffällt, wie unsinnig und willkürlich diese Handhabung ist. Vielleicht hat es noch keinen namenhaften getroffen. Z.B. große Elktromarktkette mit Bums dahinter, die da auf dem Instanzenweg bzw. Klageweg mal was erreichen könnte.

Immerhin darf es ja verkauft und gesendet :00000109: werden. Nur kaufen und besitzen ist verboten.  :doof:
Es scheint im Moment so, nur weiss im Moment keiner, wie die Shops/Lieferanten diese Thematik handhaben.
Im Moment kennen wir ja nur Konsumenten, die angezeigt wurden und den Schwanz eingezogen haben.

Zitat von: Stielike
Also könntest du ne Handelskette zum Beispiel anzeigen weil sie einen bestimmten Film verkauft?

Würde ich dann doch glatt mal machen. Zumindest wenn dieser Film schon auf der Liste steht. Die Polizei muß sowas ja sicher zumindest mal nachgehen und überprüfen.
Zitat von: Sundowner am 19 Oktober 2005, 18:06:42
Das schöne ist ja die Grundlage auf der geprüft wird (Liste) ist ja mehr als schwammig.
Zitat von: Stielike am 19 Oktober 2005, 18:20:18
Wohl wahr. Allerdings ist die Schweiz ja auch kein "Willkür-Regime" Gesetze sollten auch da schon für alle gelten.
In Art.135  (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a135.html) steht doch klar drin, dass man für den Verkauf (Absatz 3) mit Gefängnis und Busse bestraft wird. Ich glaube kaum das ein größeres Kaufhaus einen Film aus reiner Wohltätigkeit abgibt. Grund genug für ne Anzeige...finde ich...

Falls es zu einem Prozess kommen würde, würde die Ladenkette in allen Punkten gewinnen.
Es würde aber zu keiner Anzeige kommen, mit der Ladenkette würde mn sich aussergerichtlich einigen.
Meine Behauptung

Zitat von: Freddy Voorhees
von "Besitz" steht hier aber gar nichts :icon_eek: nur "lagert".

>>
Zitat1bis Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt. 2 Die Gegenstände werden eingezogen.2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a135.html

Zitat von: Freddy Voorhees
Und: wenn die Schweizer schon die Verbotsliste der Filme von den Deutschen übernehmen, weiso dann nicht auch die Gesetzlage? ich mein in D ist der Besitz NICHT strafbar... haben da die Schweizer-Bullen was falsch verstanden? Ich denke man kann getrost sagen, dass die Schweiz weltweit das einzige Land, ist wo man sich für den Besitz von (zum Teil kulturell anerkannten) Spielfilmen strabar macht..
Würde ich auch sagen, zumindest in einem Demokratie ist die Schweiz das einzige Land

Zitat von: Freddy Voorhees(obwohl auf der Verbotsliste neue Filme wie Ichi oder High Tension nicht drauf sind, würden die bei einer Hausdurchsuchung 100 Prozent draufgehen)
Evtl. ja. Die Orientierungsliste der Polizei ist zweitrangig.

Zitat von: SundownerEDIT: Witzig auch das bei Wikipedia im Artikel Zensur unter Zensur International nur die Staaten: Schweiz, China, Nordkorea und Singapur stehen. Mit denen in einer Reihe, das hat was finde ich.
finde ich auch.

Kettcar

Zitat von: Burny am 19 Oktober 2005, 19:16:51


Im Moment kennen wir ja nur Konsumenten, die angezeigt wurden und den Schwanz eingezogen haben.


:icon_rolleyes:

Wir sind nicht reich um das Risiko eingehen zu können "Ja holen wir mal nen Anwalt und ziehen mit dem von Gericht zu Gericht".
Zudem muss man mal in der Situation gewesen sein um das ganze zu beurteilen. Mittlerweile würde ich auch völlig anderst
reagieren vom ersten Bullenbesuch an.

Burny

20 Oktober 2005, 11:33:01 #206 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2005, 11:37:04 von Burny
Zitat von: Kettcar am 20 Oktober 2005, 09:23:04
:icon_rolleyes:

Wir sind nicht reich um das Risiko eingehen zu können "Ja holen wir mal nen Anwalt und ziehen mit dem von Gericht zu Gericht".
Zudem muss man mal in der Situation gewesen sein um das ganze zu beurteilen. Mittlerweile würde ich auch völlig anderst
reagieren vom ersten Bullenbesuch an.

Ja hör mal, ich hätte auch den Schwanz eingezogen, ist ja wohl verständlich. Hätte keine Lust gehabt mir irgendeinen Anwalt zu besorgen, Zeit, Geld und Aufwand zu investieren um gegen das anzukämpfen, was nie hätte passieren dürfen. Das Geld und das Recht hätte man zwar zurückgewonnen, doch es bleibt jedem selbst überlassen, ob dieser Aufwand es wert ist.

Kettcar

20 Oktober 2005, 11:53:14 #207 Letzte Bearbeitung: 20 Oktober 2005, 12:18:15 von Kettcar
HEUTE ist der Tag der Verzweiflung, ein schwarzer Tag. Nein echt ich zittere nur noch herum! Nicht meinetwegen, sie haben Freddy Voorhees! Doch das soll er euch dann selbst erzählen  :bawling:  :anime:

Sundowner

So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Kettcar

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