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Ebay (Auktion) - Rechtsfragen Thread

Begonnen von ChuckNorris, 23 Februar 2006, 19:13:04

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ChuckNorris

Servus, hätte da mal eine Frage.

Die Fernbedienung meines Sat Receivers hat vor einigen Wochen den Geist aufgegeben, da hatte ich glaub ich auch nen Thread zu gemacht. Da bei uns noch analog angesagt ist, hab ich mir erstmal übergangsweise nen Receiver bei eBay ersteigert für 10€, also nicht großartig viel Geld, ne Universalfernbedienung hätte ich dafür nicht bekommen, und ob die gefunzt hätte is ja ne andere Frage. Nun, das Päckchen kam die Tage an, das Gerät will aber nicht so, wie ich will. Ich habe in mehreren Stunden Arbeit sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbänder mit sämtlichen Einstellungen durchsucht, aber kriege nichtmal den Ansatz eines TV Bildes. Bevor danach gefragt wird, ich habe testweise den Receiver aus dem Wohnzimmer angeschlossen, funzt einwandfrei, es muss also am Gerät liegen. Fakt ist für mich, dass das Gerät nicht funktioniert. Habe ich, rein rechtlich gesehen, das Recht auf Rückgabe? Der Verkäufer hatte in seiner Auktion übrigens nicht diesen lustigen "Keine Rückgabe da Privatverkauf" Passus drin, sondern nur die normale Beschreibung. Meiner Ansicht nach habe ich damit das Recht auf Rücküberweisung des Geldes, oder nicht?

Danke im voraus.

MfG
ChuckNorris

Neo

26 Februar 2006, 14:37:45 #1 Letzte Bearbeitung: 26 Februar 2006, 14:51:57 von Neo
Da immer wieder in den Auktionsthreads Rechtsfragen auftauchen, diese aber leicht in den ebay Funpostings untergehen, hier ein Extra Rechts-Thread dazu.

--------------

@Chuck

Von der Sache her schon, aber sofern er dir nicht entgegenkommt, müsstest du über den Klageweg gehen. Aufgrund des geringen "Wertes" hast du aber damit mehr Mühe, als Erfolgsaussichten.

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so jetzt mein aktueller Fall:

Ich versteigerte Ende Januar zwei Filme bei Filmundo für zusammen rund 16 EUR inkl. Porto. Geld kam an, ich am nächsten Tag unversichert versendet (Käufer hat keinen versicherten Versand gewünscht). Er meint nun, die Lieferung kam nie bei ihm an. Natürlich weiß ich nicht, ob er mich verarschen will oder nicht. Auf ihn Eingehen und das Geld vielleicht teilweise zurück zu überweisen werde ich nicht, da er mir gleich recht forsch gekommen ist. Kann er mir letztlich irgend was?

------------

hier im übrigen ein interessantes Video zu Portoabzocke bei ebay:
http://www.heise.de/ct/tv/result.xhtml?url=/ct/tv/artikel/57484&words=eBay%20Recht


Neo

Phil

Zitat von: ChuckNorris am 23 Februar 2006, 19:13:04
Habe ich, rein rechtlich gesehen, das Recht auf Rückgabe? Der Verkäufer hatte in seiner Auktion übrigens nicht diesen lustigen "Keine Rückgabe da Privatverkauf" Passus drin, sondern nur die normale Beschreibung. Meiner Ansicht nach habe ich damit das Recht auf Rücküberweisung des Geldes, oder nicht?
das sieht du richtig...es sind diese kleinen aber obligatorischen 2 Zeiler, die den Verkäufer "schützen", aber diese müssen in der Auktion stehen, damit diese Rechtsgültig werden

bsp:
ZitatDas ist ein Privatverkauf. Daher übernehme ich keine Haftung für auf dem Postweg verlorgengegangene Ware

ZitatDies ist ein Privatverkauf, darum keine Garantie und keine Rückgabe.

ZitatDas Gesetz verlangt folgenden Text:

Privatauktionen ohne Garantie oder sonstige Gewährleistung !

wenn diese oder ähnliche Zeilen nicht im Beschreibungstext enthalten waren, dann kannst Du Dich ruhigen Gewissens an eBay wenden...

Grüsse
Phil
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
became MINGed!

ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

tåkeferd

Solang bei der Beschreibung steht, dass das Gerät funktioniert und man erhält dann ein defektes Gerät muss es der Verkäufer immer zurücknehmen, egal ob er so Zweizeiler am Ende der Auktion stehn hat.
Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel. (Friedrich Nietzsche)

Captain Oi

@Neo:

Wie sieht eigentlich das Bewertungsprofil des Käufers aus?


Captain Oi :dodo:

Phil

Zitat von: tåkeferd am 26 Februar 2006, 14:58:44
Solang bei der Beschreibung steht, dass das Gerät funktioniert und man erhält dann ein defektes Gerät muss es der Verkäufer immer zurücknehmen, egal ob er so Zweizeiler am Ende der Auktion stehn hat.
nicht unbedingt, wenn z.B. kein Versicherter Versand genommen wurde, dann könnte sich der Verkäufer darauf berufen, dass die Ware auf dem Postweg beschädigt wurde...
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ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

Neo

Zitat von: Captain Oi am 26 Februar 2006, 15:35:48
@Neo:

Wie sieht eigentlich das Bewertungsprofil des Käufers aus?


Captain Oi :dodo:

das scheint soweit ok. Bin schon bereit zu glauben, das die Ware nicht angekommen ist, aber hier hat die Deutsche Post versagt...

Die Filmundo AGBs sind auch nicht so ausufernd wie die von ebay. Anhand der AGBs sehe ich für ihn auch keinerlei Vorteil. Ne negative Bewertung wird er sicher letztlich reinhauen, aber das ist mir egal, bei 28 sonst positiven Bewertungen.

Trooper Death

Zitat von: Neo am 26 Februar 2006, 15:40:31
das scheint soweit ok. Bin schon bereit zu glauben, das die Ware nicht angekommen ist, aber hier hat die Deutsche Post versagt...


Nicht eben unwahrscheinlich, da die Qualität der Postzustellung kontinuierlich abnimmt. (Kein Wunder übrigens, da immer mehr Tarifpersonal gegen unterbezahltes Aushilfspersonal ersetzt wird.)

Trotzdem stellt sich das Ganze rechtlich gesehen etwas komplizierter für Dich dar, da § 447 I BGB zwar besagt, daß der Gefahrenübergang auf den Käufer stattfindet, sobald Du die Ware der Post übergibst (und § 447 II hier laut Deiner Aussage "Käufer hat keinen versicherten Versand gewünscht" nicht zur Anwendung kommt), doch gerätst Du bei unversichertem Versand dummerweise in Beweisschwierigkeiten darüber, ob Du die Ware tatsächlich der Post übergeben hast.

Typischer Fall eines Versendungskaufs. Eigentlich ist die Gefahr (das Risiko) auf den Käufer übergegangen, doch kannst Du als Verkäufer nicht belegen, daß Du die Ware bei der Post abgegeben hast, bist Du der Dumme.

Trooper Death

Neo

26 Februar 2006, 16:23:42 #8 Letzte Bearbeitung: 26 Februar 2006, 16:33:20 von Neo
@Trooper

mag juristisch eine dumme Frage sein  :icon_mrgreen: - Aber er kann auch nicht beweisen, das er die Ware nicht erhalten hat. Vielleicht hat sich ein Nachbar die Post gegriffen und erfreut sich an den Filmen... Was eigentlich nur wichtig ist, bemüht sich überhaupt bei einem Gesamtwert von ca. 16 EUR ein Anwalt etc.? - Oder geht das eh in die Richtung "Geringfügigkeit" und hat keine Chance auf Erfolg?!

Beweislast hin, Beweislast hier. Filmundo ist auf diesem Rechtsgebiet weitaus weniger aufgestellt als ebay... ich werde ihn auf seine gestrige Mail zum letzten Mal antworten, das die Deutsche Post versagt hat und dann soll er selbst wissen, was er tut. (er war von vornerein unfreundlich mir gegenüber und hat bereits am Anfang mit "profilaktischen rechtlichen Schritten" gedroht, na soll er mal)

Neo

EDIT
PS: In seiner letzten Mail meinte er: "P. s.: Zudem möchte ich an die Abgabe der Bewertungen erinnern, da ich ja offensichtlich bezahlt habe."   ---- so hell scheint er nicht zu sein, "dummerweise" hatte ich ihn damals gleich nach der Bezahlung positiv bewertet^^

Phil

Zitat von: Neo am 26 Februar 2006, 16:23:42
bemüht sich überhaupt bei einem Gesamtwert von ca. 16 EUR ein Anwalt etc.? - Oder geht das eh in die Richtung "Geringfügigkeit" und hat keine Chance auf Erfolg?!...
naja...wenn der Anwalt nicht grade sein Sandkasten Bekannter ist oder ihm noch einen riesen Gefallen schuldet, wird das nischt...wegen 16 Euro (in privater Angelegenheit) bemüht sich da niemand...die haben durchaus anderes zu tun...
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
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Trooper Death

Zitat von: Neo am 26 Februar 2006, 16:23:42


mag juristisch eine dumme Frage sein :icon_mrgreen: -

Ja, ist es.  :icon_wink:

Das Gesetz läßt in dieser Hinsicht keine Fragen offen: Gefahrenübergang findet statt, wenn der Verkäufer die Ware der Post übergeben hat. Hat er das getan, kann es aber nicht belegen, hat eben kein Gefahrenübergang stattgefunden. Der Verkäufer ist insoweit in der Beweispflicht, da der Gefahrenübergang ja erst stattfindet, nachdem er "etwas getan hat" -->  kann er nicht nachweisen, daß er "etwas getan hat", hat er (juristisch gesehen) überhaupt nichts getan.  :icon_cool: Folglich ist das Risiko nie übergegangen und liegt nach wie vor beim Verkäufer.

Ok, das ist die Theorie.

In der Praxis liegste mit Deiner Vermutung aller Wahrscheinlichkeit nach goldrichtig, daß der sich wohl kaum die Mühe machen wird, wegen lausigen 16 Euronen irgendwas in die Wege zu leiten.   :icon_cool:

Man beachte die Ironie: in der Theorie ist das Recht eigentlich auf Deiner Seite, da Du die Ware der Post übergeben hast. 1:0 für Dich. Leider kannst Du nicht beweisen, daß Du die theoretischen Voraussetzungen in der Praxis erfüllt hast, bist letztlich also der Dumme. 1:1 Er hat das Recht theoretisch ebenfalls auf seiner Seite, weil Du eben nicht in der Lage bist, irgendwas zu beweisen 2:1 für ihn - leider hat er davon nichts, wenn Du Dich quer stellst, da der Aufwand ( sein Recht durchzusetzen ) in keinem Verhältnis zu den 16 Euros steht. 10:2 für Dich  :icon_mrgreen:

Irgendwas ist da faul ...  :icon_twisted:


Neo

ach ist das schön

Ich liebe Deutschland!  :icon_cool:

Neo

Trooper Death


Andererseits...

... könnte er irgendwo in der Nähe wohnen... ein paar breitschultrige "Freunde" anrufen ...  :icon_rolleyes: ...

Und ob die so unzuverlässig wie die Post sind ...  :icon_twisted:

Neo

neee, irgendwo in Bayern... vielleicht ist dort das Dach der Post eingestürzt  :LOL:

aber besten Dank für deine Auskünfte  :respekt:

Neo

Captain Oi

Ich verkaufe schon seit X Jahren über ebay und gelegentlich auch bei filmundo. Obwohl ich immer unversichert versende, außer auf ausdrücklichem Wunsch ist bei mir zum Glück erst eine Sendung verloren gegangen. Dies liegt mittlerweile auch schon wieder einige Jahre zurück, aber ich kann mich noch genau erinnern: Käufer fragte (höflich) nach wo sein Tape bleibt. Ich schrieb ihm zurück, dass es da und da rausging. Da es sich um einen Minimalbetrag handelte, waren damals etwa 8,- oder 9,- Mark hab ich ihm angeboten ein Ersatztape kostenlos zu schicken. Es war leider nichts interessantes für ihn dabei. Habe ihn geschrieben, ob er damit einverstanden wäre, wenn wir uns die entstandenen Kosten teilen würden. Dann hat er mir nochmals geantwortet, dass er für so viel Ehrlichkeit von einer Kostenteilung absieht und ich für ihn als Gegenleistung kommendes Wochenende ein Bierchen mittrinken soll, dann wäre es von seiner Seite aus erledigt.  :respekt: Kann natürlich auch sein, dass das alles nur Verarsche war und er lediglich testen wollte wie ich reagiere.  :icon_rolleyes:

Allerdings hatte ich schon öfters den Fall, momentan auch wieder aktuell, dass ein Käufer trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt und sich auch nicht meldet. :anime: :anime: Dann gibts halt von mir ne negative Bewertung und ich lass mir die Einstellgebühr + Provision erstatten.

@Neo: Ich würde den Käufer mal fragen, warum er sich überhaupt erst jetzt meldet. Mittlerweile sind schließlich schon 4 Wochen vorbei.


Captain Oi :dodo:

Neo

@Oi

Du hast natürlich recht, üblicherweise bin ich in solchen Fällen kooperativ - Wenn allerdings der Käufer meint, sich erst 3 Wochen nach dem Kauf zu melden (Mitte Februar das erste Mal) und dann gleich mit der Rechtskeule droht, unter dem Motto: Schick es endlich ab oder ich verklag dich, dann hat er verschissen. Der Ton macht auch hier die Musik und Freundlichkeit gehört einfach dazu, auch wenn es zu Problemen kommt.

Neo

Captain Oi

Zitat von: Neo am 26 Februar 2006, 17:26:08

Du hast natürlich recht, üblicherweise bin ich in solchen Fällen kooperativ - Wenn allerdings der Käufer meint, sich erst 3 Wochen nach dem Kauf zu melden (Mitte Februar das erste Mal) und dann gleich mit der Rechtskeule droht, unter dem Motto: Schick es endlich ab oder ich verklag dich, dann hat er verschissen.

Solche Ar...löcher sind heutzutage leider keine Seltenheit mehr.

Zitat von: Neo am 26 Februar 2006, 17:26:08
Der Ton macht auch hier die Musik und Freundlichkeit gehört einfach dazu, auch wenn es zu Problemen kommt.


WORD!
Leider ist Freundlichkeit mittlerweile für viele ein Fremdwort geworden. Ich erlebe es tagtäglich u.a. auf der Arbeit, beim Einkaufen etc.


Captain Oi :dodo:


Phil

Zitat von: Captain Oi am 26 Februar 2006, 17:15:25
Dann gibts halt von mir ne negative Bewertung und ich lass mir die Einstellgebühr + Provision erstatten.
1. ist das nicht immer so ne sache, denn er bewertet Dich doch dann auch negativ, was Dir doch Dein Profil kaputt macht
2. von wem bekommst du denn dann deine Gebühren + Provision erstattet, wenn er sich nicht meldet...

brauch in dieser Hinsicht auch ein paar Tips ;)

Gruß
Phil
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ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

Captain Oi

Zitat von: Phil.E am 26 Februar 2006, 17:49:36
1. ist das nicht immer so ne sache, denn er bewertet Dich doch dann auch negativ, was Dir doch Dein Profil kaputt macht

Ich hab bisher noch keine einzige negative Bewertung erhalten, weder bei ebay noch filmundo. Von den Käufern, welche ich negativ bewertet hab bekam ich nie eine Bewertung. Hätte mich auch nur einer von diesen Pfosten ebenfalls schlecht bewertet gäbs was auf dem Sack. :anime:

Zitat von: Phil.E am 26 Februar 2006, 17:49:36
2. von wem bekommst du denn dann deine Gebühren + Provision erstattet, wenn er sich nicht meldet...

Da musst du natürlich direkt ebay bzw. filmundo kontaktieren, dann bekommst du diese erstattet. Wäre noch schöner, wenn man wegen solchen Affen auf seinem Krempel sitzen bleibt und noch dazu blechen sollte.


Gruß,
Captain Oi :dodo:

Phil

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ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

Phil

so ich habe heute (auf den ersten Blick) beunruhigende Post bekommen:

ZitatSehr geehrter Herr xyz,

bei der Polizeiinspektion Mindelheim ist derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen Verdacht des
Ebay-Betruges anhängig. Dabei wurde festgestellt, dass Sie im Rahmen einer
Ebay-Auktion
am 14.08.05 Waren ersteigert haben.

Verkäufer: stone-rain694
Höchstbieter: xyz
Artikelnummern: 6199514739 FOIL: Compulsion - Torment - mint

Um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird gebeten:

1. Welche Beträge haben Sie überwiesen?
2. An welche Bank?
3. Wer war der Empfänger?
4. Wurden die Artikel an Sie geliefert?
5. Erfolgte eventuell eine Rücküberweisung der Beträge?
6. Haben Sie gg.-falls bereits eine Strafanzeige erstattet?
7. Wenn ja, wo?
8. Sind Sie an einer Strafanzeige interessiert?
9. Ihre Personalien (Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)


Für die Beantwortung der Fragen per Mail oder postalisch bis zum 19.03.06
bedanke ich mich bereits im voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Schäfer
Polizeiinspektion
87719 Mindelheim
Memminger Str. 18
08261/7685-28
reinhard.schaefer@polizei.bayern.de


es ist zwar eine Weile her, allerdings erinner ich mich an diese Auktion und ich habe die Ware auch erhalten...

wie sollte ich mich denn jetzt verhalten, denn ich bin eigendlich an nischt weiterem interessiert (also irgendwelche Strafmasnahmen)...allerdings, könnte ich Ärger bekommen, wenn ich mich da nicht melde ?
traue nie SB, denn es tut Dir weh :(
became MINGed!

ZitatCloverfield refers to the field formerly known as Central Park. Clovers are usually prone to grow at places after bombing. Thus the term "Clover" and "field" referring to park.

Punkrockschuppen

Hi Phil,

ich würde jedenfalls die Fragen ehrlich beantworten.
Die Email scheint auf jeden Fall echt zu sein.

Sei erstmal einfach nur froh, daß Du Deine Ware von dem Kerl bekommen hast.

Dein Verkäufer hat höchstwahrscheinlich irgendwann angefangen Klamotten zu verkaufen, die er gar nicht besitzt.
Das klassische Muster des "einfachen" Ebay Betruges, der durch die "Geiz ist Geil" Mentalität vieler Menschen immer wieder funktioniert.

Beantworte also am besten die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen, um den Grünen evtl. sogar wichtige Hinweise zu geben, um ein weiteres Arschloch aus dem Verkehr zu ziehen das bei Ebay bescheißt.

Dabei ist für die Cops besonders die Bankverbindung wichtig, auf die Du das Geld überwiesen hast.

Ich würds jedenfalls so machen...

cheers!
Timo

jororo

Ich würde erst mal überprüfen, ob die Mail überhaupt authentisch ist (Tel.-Nr. bei telefonbuch.de überprüfen und ggf. kurz anrufen und nahcfragen, ob es einen solchen Beamten gibt) - oder hast du dne Brief per Post bekommen, mit offiziellem Umschlag/ Stemple usw.? Dann würde ich mich Punkrockschuppen anschließen!
Was bringen die ganzen PISA-Studien, wenn das Hessenabitur schon als Behindertenausweis anerkannt wird? (S. Hieronymus)

https://www.youtube.com/watch?v=jQJ8Pofd_X8

Hallenbeck

Hallo!
Wie würdet ihr hinsichtlich diverser Abmahnwellen vorgehen, wenn ihr vorhättet über eBay als gewerblicher Verkäufer aufzutreten?
Einen Anwalt aufsuchen, der einen bei der Gestaltung der Auktionen behilflich ist oder doch nur einzelne Passagen von ratgebenden Seiten kopieren und anpassen?

Ich habe eine Seite eines Anwalts (Sören Siebert) im Netz gefunden, der Pauschalangebote anbietet. Wenn ich mir ansehe, was überprüft wird, dann könnte ich mir vorstellen (im Moment jedefalls), das alles selber zu tun.

- Fernabsatzrecht
- Widerrufs-/ Rückgabebelehrung
- Preisangaben, Versandkosten und Steuern
  nach Vorgaben der Preisangabenverordnung
- Anbieterkennzeichnung (Impressum-Check)
- Versandoptionen


Was also tun?



Hallenbeck

dr. gonzo

Folgendes Problem. Ich hab bei EBAY meine Band of Brothers Box verkauft, ungeschnitten. Hinter der Artikelbezeichnung hatte ich KJ in Klammern hinzugefügt. Wie gesagt, heute die Box verkauft. Als Lieferadresse ist eine Anwaltskanzlei angegeben :icon_confused:

Jetzt bin ich mir unsicher ob da wirklich jemand sitzt der gern die Band of Brothers Box haben will und dem es egal ist ob KJ oder 16 oder ob es jemand ist der mir danach ans Bein pinkeln kann. Wie sieht da die Rechtslage aus? Indiziert ist die Box ja nun nicht. Wenn ich die dann noch als Einschreiben schicke, wäre es ja quasi auch für mich eine gewisse "Absicherung" um zu zeigen, nur ein Erwachsener soll das bekommen (wobei sowieso bezweifelt werden darf, dass ein Kind das Paket in einer Kanzlei an sich nimmt). Bin gerade etwas beunruhigt. Lieber den Kauf canceln?

RoboLuster

11 Dezember 2009, 15:07:35 #25 Letzte Bearbeitung: 11 Dezember 2009, 15:09:18 von RoboLuster
Lass dir einen Altersnachweis geben. Zumindest bei Amazon machen es viele so, dass sie einen Scan des Ausweises per E-Mail haben möchten. Und dann, wie du schon geschrieben hast, als Einschreiben versenden. So würde ich es machen, wenn ich beunruhigt wäre.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Punkrockschuppen

Zitat von: dr. gonzo am 11 Dezember 2009, 15:00:25
Folgendes Problem. Ich hab bei EBAY meine Band of Brothers Box verkauft, ungeschnitten. Hinter der Artikelbezeichnung hatte ich KJ in Klammern hinzugefügt. Wie gesagt, heute die Box verkauft. Als Lieferadresse ist eine Anwaltskanzlei angegeben :icon_confused:

Jetzt bin ich mir unsicher ob da wirklich jemand sitzt der gern die Band of Brothers Box haben will und dem es egal ist ob KJ oder 16 oder ob es jemand ist der mir danach ans Bein pinkeln kann. Wie sieht da die Rechtslage aus? Indiziert ist die Box ja nun nicht. Wenn ich die dann noch als Einschreiben schicke, wäre es ja quasi auch für mich eine gewisse "Absicherung" um zu zeigen, nur ein Erwachsener soll das bekommen (wobei sowieso bezweifelt werden darf, dass ein Kind das Paket in einer Kanzlei an sich nimmt). Bin gerade etwas beunruhigt. Lieber den Kauf canceln?

Kannste mal die Artikelnummer posten oder per PN schicken?

Dr. Phibes (Buurman)

Da steckt überhaupt keine Absicherung hinter. Da musst du es schon persönlich vorbeibringen, dann kannst du das verkaufen, per Post ist es in der Form verboten. Kanzlei ist schon sehr merkwürdig. Ich würde es nicht versenden sondern eine Lüge erfinden a la "Huch, darf ich gar nicht versenden" oder "Ebay hat mir das Versenden untersagt". Normalerweise wird einmal gelöscht, aber ich würde es nicht darauf anlegen, einer Kanzlei so was zu schicken. Diese Abmahnanwälte gibt es überall, aber insbesondere bei Ebay. 

Private Joker

Wieso sollte es generell verboten sein, KJ-Artikel (nicht: indizierte oder ungeprüfte) per Post zu versenden ? Gibt doch genug gewerbliche Anbieter, von Amazon bis Online-Videotheken, die das machen.

Ebay untersagt wohl, den überhaupt anzubieten, aber meiner Erinnerung nach sagt irgendeine Klausel auch, dass Artikel, die vor einer eventuellen Entfernung verkauft wurden (z.B. durch Sofortkauf) auch verschickt werden müssen.

Beim Versand muss durch technische oder sonstige Maßnahmen sichergestellt sein, dass kein Versand an Jugendliche erfolgt (§ 1 Abs. 4 JuSchG). Eigentlich müsste ja schon ziemlich sicher sein, dass in einer Anwaltskanzlei keine Kinder rumlaufen; auch die ofdb akzeptiert als Altersnachweis ja wohl den Gewerbeschein.

Ansonsten: Einschreiben eigenhändig

http://merlin.obs.coe.int/iris/2004/9/article14.de.html
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

rierami

Du eigentlich nur gegen die Ebay Richtlinien verstossen und einen 18er Artikel verkauft. Dieser Artikel ist weder indiziert noch beschlagnahmt. Also darf der Artikel öffenlich verkauft werden --> gegen Altersnachweis. Also bis auf die Tatsache das 18er Artikel bei ebay nicht verkauft werden dürfen hast du bis jetzt (noch) nichts falsches gemacht. Es fehlt nur der Altersnachweis des Käufers. Hättest du den Artikel auf den Flohmarkt verkauft und die den Perso zeigen lassen wäre alles iO.
Jetzt steht aber in den gleichen Richtlinien das jedes Mitglied bei Anmeldung 18 Jahre sein muß (http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register.html) Von dem her könntest du dich auf diese Klausel berufen wenns darauf ankommen sollte. Also ist der Käufer nicht volljährig hat er ebenso wenig bei ebay verloren wie dein Artikel!
Was aber jetzt tun? Der Käufer hat doch ein Bewertungsprofil. Wie siehts da aus (welche Artikel kauft der sonst so, negativ Bewertungen? ect.) Ist alles iO dann.... Eins spricht auch noch gegen eine Falle: Ebay macht sich doch nicht die Mühe und beauftragt einen Anwalt einen nicht erlaubten Artikel zu ersteigern sondern die löschen die Auktion und basta. Von daher würde ich mir jetzt keine Sorgen machen. Evtl. wäre eine Anforderung eines Altersnachweis gar keine so schlechte Idee. Dann siehst du gleich ob da ne Antwort ala "den Artikel hättest du aber gar nicht verkaufen dürfen" kommt oder nicht.
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