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Wurde mal wieder geblitzdingst...Rechtsfrage

Begonnen von Hackfresse, 10 Mai 2007, 18:25:41

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Hackfresse

Heute mal wieder Post bekommen:

Wurde vor etlichen Wochen in ner 30er mit rekordverdächtigen 44 geblitzt...soweit so gut, die 25 Ocken muss ich halt abdrücken, ok

Nun kommts: Die wollen mir noch 30 extra ausm Kreuz leiern, weil ich net angeschnallt war. (Ich gebs zu, bin bekennender Gurtmuffel^^) Irgendwie seh ich das aber eigentlich net ein und zwar aus folgendem Grund: Die hätten das doch ohne meine Geschwindigkeitsübetretung nie spitzgekriegt und jetzt nutzen die das aus. Kann ja wohl net sein sowas. Mein Krimiwissen lässt mich da an "unrechtmäßig angeeignete Beweise" oder sowas denken...

Hat einer nen passenden Paragrafen oder nen Präzedenzfall?

dekay? Kingpin?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Aero

„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

specialk

Ich bin zwar kein Rechtsfuzzi - aber ich bin im Dezember auch geblitzt worden (natürlich mit Gurt!) und wartete ewig auf Post - genau genommen bis heute^^

Weil ich sauschnell war (mind. 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - und das innerorts), geriet ich mit jedem Tag, den ich auf den dämlichen Bescheid warten musste, mehr in Panik und hab jedem die Ohren deswegen vollgejammert. Und das war gut so, denn irgendwann kam meine Mutter mit einem Zeitungsausschnitt an, der besagte, dass laut eines neuen Urteils die Cops innerhalb einer bestimmten Frist den Bescheid rausrücken müssen (ich weiß net mehr, obs zwei oder vier Wochen waren, jedenfalls echt nicht lang - viel kürzer als ich vermutet hätte). Passiert das nicht, braucht man nicht zu bezahlen (Widerspruch gegen den Bescheid einlegen unter Berufung auf das Urteil!).

Da Du sagtest, es sei Wochen her, würde ich lieber diesen Sachverhalt mal überprüfen - mit der Gurtsache kommste imho sicher nicht durch, sagt mir der gesunde Menschenverstand, denn gesehen ist gesehen, egal ob es beim Blitzen oder in einer sonstigen Verkehrskontrolle war.

Hackfresse

10 Mai 2007, 19:05:49 #3 Letzte Bearbeitung: 10 Mai 2007, 19:08:22 von Hackfresse
@specialk: soweit ich weiß, haben die 6 Monate (!!!) Zeit.

Zitat von: Aero am 10 Mai 2007, 18:38:04
Präzedenzfall:

Klick (Seite 3 ganz unten)

Ich meinte eigentlich ein Urteil in die andere Richtung. Hat da einer was?
Ich meine dahingehend, dass die NUR zur Geschwindigkeitsmessung geblitzt haben.

Ist doch wie bei einer Hausdurchsuchung, oder? Wenn die nur für dein HAUS nen DSB haben und die aber unerlaubterweise dein Auto mit durchsuchen und was finden, ist das als Beweis net zulässig.





(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Crumby Crumb & the Cunty Bunch

10 Mai 2007, 19:09:00 #4 Letzte Bearbeitung: 11 Mai 2007, 05:14:40 von Crumb B
Hast Du Rechtschutz?

Grüße

Edit: Verlaß Dich nicht auf amerikanisches Recht, was sie finden gilt, egal wie es gefunden wurde, deswegen sollte man bei einer Hausdurchsuchung auch tierisch aufpassen, wo sie hindürfen und wo nicht.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Hackfresse

Rechtsschutz: Ja, meine Eltern, Auto ist auf Vadda angemeldet, ABER: RS geht erst, wenns um mehr als 150€ geht.

Thema Widerspruch: Soll ich jetzt ne Stellungnahme dahingehend schreiben, dass ich kA habe, wer gefahren ist und mir sicherheitshalber die Haare abschneiden?

Thema Durchsuchung: Anscheinend dürfen die Affen echt willkürlich alles und jeden durchsuchen, siehe gestern das mit den G8-Gegnern, die kurzerhand zu Terroristen erklärt wurden, um die HDs zu rechtfertigen...widerwärtig!
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Kingpin

Ich halt's nicht aus. :andy:
Zahl den Mist und fahr gefälligst zukünftig angeschnallt. :exclaim:
Ohne Gurt fahren gehört (insb. bei Autos mit Airbag) zu den dümmsten Sachen, die man so machen kann. Das kommt quasi gleich nach Kamikazedriving mit'm Motorrad (=300km/h auf der Landstraße). ;)
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Punkrockschuppen

Wenn Du Widerspruch einlegst und mit diesem nicht durchkommt, kommen noch mal ca. 20-30 EUR Verwaltungsgebühren dazu.

Ich sehe bei einem Widerspruch auch keine Aussicht auf Erfolg. Wenn Du geblitzt wirst, und sich dann z.B. herausstellt das Du keinen Lappen hast, biste auch dran.

Hackfresse

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 20:21:36
Ich halt's nicht aus. :andy:
Zahl den Mist und fahr gefälligst zukünftig angeschnallt. :exclaim:
Ohne Gurt fahren gehört (insb. bei Autos mit Airbag) zu den dümmsten Sachen, die man so machen kann. Das kommt quasi gleich nach Kamikazedriving mit'm Motorrad (=300km/h auf der Landstraße). ;)

Ich hab keinen Airbag, ich sterbe wie ein Mann!^^


Zitat von: Punkrockschuppen am 10 Mai 2007, 20:54:17
Ich sehe bei einem Widerspruch auch keine Aussicht auf Erfolg. Wenn Du geblitzt wirst, und sich dann z.B. herausstellt das Du keinen Lappen hast, biste auch dran.

Ne Zumutung ist sowas!
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Kingpin

Zitat von: Hackfresse am 10 Mai 2007, 21:06:20
Ich hab keinen Airbag, ich sterbe wie ein Mann!^^
Dann zahl gefälligst auch wie ein Mann und versuch nicht dich derart memmenhaft aus der Affäre zu ziehen. ;)
Go to hell!
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rs007

10 Mai 2007, 21:38:00 #10 Letzte Bearbeitung: 10 Mai 2007, 21:40:52 von rs007
Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 21:12:52
Dann zahl gefälligst auch wie ein Mann und versuch nicht dich derart memmenhaft aus der Affäre zu ziehen. ;)

Sich über eine Rechtslage aufzuklären bzw. rechtlichen Rat einzuholen, bevor man brav das Überweisungsformular ausfüllt, hat mE nichts mit "memmenhaft" zu tun.
Genauso könnte ich in anderen Fällen (zB bei Abmahnungen) sagen: naja, wird schon richtig sein, was der Anwalt da fordert, zahln mer halt die gewünschte Summe.
Im Gegenteil würde ich sogar sagen: wer jeder Forderung, die ihm unter die Nase gehalten wird, ohne Murren und kritiklos nachkommt, verhält sich "memmenhaft"; ist es doch Eigenschaft einer "Memme", nicht zu widersprechen bzw. sich nicht über die eigenen Rechte aufzuklären.
Jeder, der einen Rechtsverstoß begeht, hat in D jedenfalls das Recht, sich zu verteidigen bzw. konkret: Gesetzeslücken auszunutzen. Hackfresse macht nur dasselbe, was andere in viel größeren Dimensionen auch tun (und wo es nicht einmal publik wird).

Edit: Niemand wird wohl bestreiten, daß die Knöllchenverteilerei zu einer regelrechten Abzocke verkommen ist, die nichts mehr mit "die Sicherheit des Verkehrs gewährleisten" zu tun hat.

Kingpin

10 Mai 2007, 22:10:36 #11 Letzte Bearbeitung: 10 Mai 2007, 22:12:25 von Kingpin
Hier geht es nicht darum, jeder Forderung sofort nachzukommen, sondern darum, daß man bei eigenem Fehlverhalten erwischt wurde und nun dafür die Verantwortung tragen muß. Und wenn man solchen Mist gebaut hat, zahlt man halt wie ein Mann und ist für sich alleine sauer. Da muß man dann nicht noch versuchen das mit Tricks etc. zu umgehen, bloß damit einem dann am Ende des Liedes womöglich von einem angepissten Beamten auf der anderen Seite noch das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird.
Insofern gibt es hier auch keine Gesetzeslücken, allenfalls gibt es irgendwo eine Grenze des vertretbaren Aufwands. Sicher mag es sein, daß bei insg. €55,- bzw. der Frage €55,- oder nur €25,- keiner mehr den Kopp macht, ob er nun wirklich die Person auf dem Foto ist. Wenn Hacki den Spaß probieren will, nur zu. ;) Vielleicht klappt es ja - oder wird zu einer lustigen Geschichte über die Tiefen des deutschen Schwachmatentums (Beamtentum kann man das ja nicht nennen) im Bereich Verkehr. ;)
Memmenhaft finde ich hier eher, daß jemand Mann genug ist zu schnell und nicht angeschnallt zu fahren, aber dann nicht die dafür zu entrichtende Gebühr zahlen will. ;)
Go to hell!
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rs007

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 22:10:36
Hier geht es nicht darum, jeder Forderung sofort nachzukommen, sondern darum, daß man bei eigenem Fehlverhalten erwischt wurde und nun dafür die Verantwortung tragen muß.

Mal abgesehen davon, daß der Staat etliche Millionen einnimmt, weil sich die Bürger über ihre Rechte gar nicht im Klaren sind (einfaches Bsp: Steuern), hat jeder, auch bei eigenem Fehlverhalten :exclaim: das Recht, die Gesetze optimal zu seinen Gunsten auszunutzen. Erst wenn ich meine Rechte kenne und durch ein evtl. Gerichtsurteil zu einer Zahlung verpflichtet werde, kann ich davon reden, es "nicht als Mann" zu tragen, wenn ich dies nicht anerkenne ( um mal diese dubiose Sprechweise zu übernehmen).
Jeder, der ein bißchen Ahnung hat, wie der Staat (sprich: die Polizei) manchmal vorgeht, um Leute  - ich sage mal vorsichtig: - zu trietzen, weiß, daß der so gar nicht "wie ein Mann" vorgeht (ich sage jetzt: manchmal, da das natürlich nicht die Regel ist).
Deine moralisch-ehrenhafte Rechtsauffassung in Ehren, Rechtsprechung hat in der Praxis kaum was mit Moral zu tun; nicht umsonst heißt es: "der Buchstabe des Gesetzes". Mit Betonung auf "Buchstabe".
Nebenbei gesagt: der Staat (und andere Nutznießer) wären längst pleite, wenn er deine Rechtsauffassung übernähme. Und deshalb sage ich: was dem Staat recht ist, ist für mich erst recht billig. Und deshalb sind für mich nur diejenigen die echten Männer, die sich auch ordentlich wehren ;)
Das soll jetzt aber keine Liebeserklärung an Hackfresse sein, da ich auch nicht immer mit seinen Ansichten konform gehe.

Hackfresse

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 22:10:36
Memmenhaft finde ich hier eher, daß jemand Mann genug ist zu schnell und nicht angeschnallt zu fahren, aber dann nicht die dafür zu entrichtende Gebühr zahlen will. ;)

Fürs zu schnelle Fahren gerne, aber ob ich angeschnallt bin oder net is meine Sache. Und hier wird ganz klar nur das Foto ausgenutzt um nochmal abzuzocken. Hätten die nur mit Pistole geblitzt, hätten die mich auch nur fürs zu schnelle Fahren drangekriegt.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Kingpin

Das ist mir alles schon klar. ;) Wie gesagt: Wehren kann er sich ja, kann eben nur nach hinten losgehen. Und ob's das bei der Kinderkacke wert ist, muß er schon selber entscheiden. Es hat auch jeder meinen Segen, der ungerechtfertig behandelt wird, sich entsprechend seiner Rechte zu wehren, nur kann ich hier nicht erkennen, daß es ungerechtfertig wäre. Wie oben bereits erwähnt, kommt man hierzulande mit der US-Rechtsauffassung nicht weit.
Go to hell!
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Kingpin

Zitat von: Hackfresse am 10 Mai 2007, 22:51:52
Fürs zu schnelle Fahren gerne, aber ob ich angeschnallt bin oder net is meine Sache. Und hier wird ganz klar nur das Foto ausgenutzt um nochmal abzuzocken. Hätten die nur mit Pistole geblitzt, hätten die mich auch nur fürs zu schnelle Fahren drangekriegt.
Nicht unbedingt. Wenn sie dich dann gleich angehalten hätten, gesehen hätten, daß du keinen Gurt trägst, hätten sie dir womöglich auch noch die Kohle gleich vor Ort abgenommen. Im übrigen ist das Anschnallen natürlich deine Sache - ebenso das zu schnelle Fahren -, nur kostet es eben, wenn man erwischt wird - und hier hieß es dann eben: Sieh mal, was auf dem Foto noch zu sehen und somit zu beweisen ist - der trägt keinen Gurt -> Boing. ;)
Was übrigens auch noch passieren könnte: Es kommt unangemeldet jemand bei dir vorbei und fragt, wer das auf dem Foto ist (ggf. auch Nachbarn). Manchmal entwickeln die Beamten aus Berufsgründen viel Langeweile, wenn der Tag lang ist. ;)
Wie gesagt: Wenn du das Spielchen mit denen veranstalten willst, nur zu - vielleicht klappt es ja.
Go to hell!
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Aero

@Hacki

Wenn der Wagen doch auf deinen Vater angemeldet ist hat er doch den Bescheid bekommen, oder? Warum sagt er dann nicht klipp und klar, daß er nicht gefahren ist? Familienmitglieder muß man doch soweit ich weiß nicht belasten, da kann er dann doch die Aussage verweigern :question:
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

rs007

Ich möchte mich ja nicht in das Thema reinsteigern, aber weil ich grade Zeit habe und ich mich über die Knöllchenverteilerei bzw. Verkehrs-Rechtsprechung schon etliche Male geärgert habe:

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 22:57:14
Das ist mir alles schon klar. ;) Wie gesagt: Wehren kann er sich ja, kann eben nur nach hinten losgehen. Und ob's das bei der Kinderkacke wert ist, muß er schon selber entscheiden.

Diese Kinderkacke spült dem Staat jährlich Millionen ein (ich bin jetzt zu faul, um zu forschen, ob es sogar Mrd sind). Und 30 Euro sind 60 DM und dafür muß mancher nen halben Tag schuften oder ne halbe Woche von leben.

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 22:57:14
Das ist mir alles schon klar. ;) Wie gesagt: Wehren kann er sich ja, kann eben nur nach hinten losgehen.

Und weil das viele sagen, sagt die Polizei natürlich: Probieren mers halt; vielleicht (wahrscheinlich) zahlt er den Wisch ja. Und zwar auch bei ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden (die gibt es tatsächlich)

Zitat von: Kingpin am 10 Mai 2007, 22:57:14
Es hat auch jeder meinen Segen, der ungerechtfertig behandelt wird, sich entsprechend seiner Rechte zu wehren, nur kann ich hier nicht erkennen, daß es ungerechtfertig wäre.

Ich versuchte es, vorhin zu erklären: "ungerechtfertigt" gibt es im Recht nicht. Selbst die Verteidigung eines Mörders ist nach Recht & Gesetz nicht "ungerechtfertigt", so gerechtfertigt dessen Verurteilung dem Bürger auch erscheinen mag. "Ungerechtfertigt" ist ein moralischer Begriff, der im Kopf der Bürger herumspukt, aber nicht in dem der Polizei. In deren Kopf spukt nur der Begriff "im Zweifel ein Knöllchen" herum; hat sie das Knöllchen erst mal verteilt, braucht sie sich ja nicht mehr damit rumzuplagen. Ob es nun "ungerechtfertigt" ist oder nicht, das muß der Betroffene prüfen, und zwar nicht mittels Hörensagen, sondern durch einen Anwalt, der Hackfresse sicher auch sagen kann, ob eine Anfechtung des Knöllchens Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Hackfresse

@rs007: Anwalt kannste vergessen: den zu fragen is ja schon teurer als das Knöllchen^^
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kingpin

Zitat von: rs007 am 10 Mai 2007, 23:23:49
Und 30 Euro sind 60 DM und dafür muß mancher nen halben Tag schuften oder ne halbe Woche von leben.
Klar - die Frage ist nur, warum diese Erkenntnis die meisten Leute nicht vor dem eigenen Fehlverhalten ereilt. Sich hinterher zu beklagen, daß man nicht nur beim zu schnellen Fahren, sondern eben auch noch unangeschnallt erwischt wurde - und sowas eben Geld kostet -, ist insofern unredlich.
Wenn man dann mit sowas noch einen Anwalt behelligen will, viel Spaß - der freut sich sicher gerne. Und wenn es dann tatsächlich zu einem Verfahren kommen sollte - wobei man bei dessen simpler Einstellung ggf. noch die eigenen Kosten selbst zu tragen hätte -, dürften die Anwalts und Gerichtskosten in so einem Fall die angestrebte "Ersparnis" weit übersteigen, insb. da in diesem Fall ja sogar der eigentliche Verstoß unstrittig begangen wurde (gleichwohl (noch) nicht in irgendeiner Form zugegeben).
Was deswegen deine Ausführungen zu "tatsächlich" ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden (ist mir schon klar, daß es sowas gibt) und dem unsinnigen Vergleich mit der Verteidigung von Mördern soll, wird mir nicht ersichtlich. Im übrigen muß der Betroffene keinen Anwalt befragen oder auf Hörensagen vertrauen, sondern zunächst nur sich selbst fragen, was denn an dem Vorwurf dran ist. Kommt man zu dem Schluß, daß es so war, kann man zwar gerne alles machen, um da möglichst billig wieder rauszukommen, aber man braucht es dann ja nicht übertreiben. Und wer - wie Hacki - bekennender Gurtmuffel ist, wird solche "Ereignisse" wohl schon öfter erlebt haben und auch noch öfter erleben, ggf. auch noch in direktem Kontakt mit den Uniformierten. ;)
Ich wünschte mir nur, es würde mehr Energie in die Frage investiert, wie man denn sowas vermeiden könnte (hier ganz einfach: anschnallen), als hinterher in die Frage, wie man denn die für nicht angeschnalltes Fahren fällige Strafe umgehen könnte. Gurte hat man schließlich nicht zur Schikane der Fahrer erfunden. ;)
Aber wie gesagt: Viel Spaß dabei. ;)
Go to hell!
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specialk

Ob er angeschnallt war oder nicht ist so lange seine Sache, bis er bei einem Unfall verunglückt und der Krankenkasse und somit der Allgemeinheit auf die Tasche fällt!!!

Ansonsten kann ich nur Kingpin in vollem Umfang zustimmen!!!

Natürlich ist es nach deutscher Rechtslage zulässig sich zu verteidigen, aber was ist denn das für eine beschissene Einstellung, erst Mist zu bauen und dann nichtmal dazu zu stehen?? Die Möglichkeit, sich verteidigen zu können, wurde mit Sicherheit auch nicht deshalb eingeräumt, damit man bei eigenem Fehlverhalten oder Straftaten möglichst gut wegkommt, sondern damit niemand zu Unrecht verurteilt wird - und das ist hier ja wohl nicht gegeben!

Natürlich war ich selbst auch froh, dass mir kein Bußgeldbescheid zugeschickt wurde - dennoch hätte ich ihn bezahlt. So ist das nunmal. Wer bewußt ein Risiko eingeht oder absichtlich die Gesetze übertritt, sollte drauf eingestellt sein, dafür blechen zu müssen.

@ Hacki: 6 Monate sind es definitiv nicht, wenn dann 3 Monate. Aber wie gesagt, es gibt da ein Urteil aus jüngerer Zeit... such es halt im Internet, den Zeitungsausschnitt hab ich nicht mehr.
Und wenn es damit nicht geht, dann zahl halt - alles andere bringt eh nur mehr Streß und Kosten und Dein Alter wird sich auch bedanken, wenn ihm die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt wird^^

Hackfresse

@Kingpin:

Die Gurte nicht, nein.

Zur Schikane sind ja die Bullen da^^



@specialk: wurde soweit ich weiß auf 6 Monate erhöht.


Nach was soll ich denn speziell suchen?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

specialk

Zitat von: Hackfresse am 11 Mai 2007, 00:22:22
@specialk: wurde soweit ich weiß auf 6 Monate erhöht.


Nach was soll ich denn speziell suchen?

Irgendwas mit "Verkehrsrecht, neue Urteile, Zustellfrist Bußgeldbescheid"... k.A.

Vielleicht weiß das ja auch einer der in Rechtsfragen Bewanderten.
Wie lange war es denn her?

MMeXX

Zitat von: Aero am 10 Mai 2007, 23:20:15
@Hacki

Wenn der Wagen doch auf deinen Vater angemeldet ist hat er doch den Bescheid bekommen, oder? Warum sagt er dann nicht klipp und klar, daß er nicht gefahren ist? Familienmitglieder muß man doch soweit ich weiß nicht belasten, da kann er dann doch die Aussage verweigern :question:

Macht mein Vater auch immer, wenn meine Mutter gefahren ist. Er schreibt einfach "Ich bin nicht gefahren" und schickt das Ding zurück. Meistens sind die dann zu faul nochmal zu schreiben und da ist irgendein Paragraph, dass man Aussage verweigern kann, wenn dadurch Familienmitglieder belastet werden - steht sogar dabei soweit ich mich erinnere...

Hackfresse

Zitat von: MMeXX am 11 Mai 2007, 01:08:16
Macht mein Vater auch immer, wenn meine Mutter gefahren ist. Er schreibt einfach "Ich bin nicht gefahren" und schickt das Ding zurück. Meistens sind die dann zu faul nochmal zu schreiben und da ist irgendein Paragraph, dass man Aussage verweigern kann, wenn dadurch Familienmitglieder belastet werden - steht sogar dabei soweit ich mich erinnere...

Also lass ich meinen Vater da draufschreiben, dass er net gefahren ist und dann stellen die das ein? Wäre das net bissl zu einfach?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Mills

11 Mai 2007, 01:30:41 #25 Letzte Bearbeitung: 11 Mai 2007, 01:53:24 von Mills
Zitat von: Hackfresse am 11 Mai 2007, 01:21:04
Also lass ich meinen Vater da draufschreiben, dass er net gefahren ist und dann stellen die das ein? Wäre das net bissl zu einfach?
Ja, aber das funktioniert normalerweise trotzdem, da dein Vater ja dann nicht sagen muss, wer gefahren ist, weil er sonst u.U. ein Familienmitglied belastet.

Zu der Sache an sich:
Nach meinem und auch dem Kenntisstand von Bekannten, kann man nur für EINE Tat zur Rechenschaft gezogen werden, also müssen sie sich für eins entscheiden. Wenn man gar keinen Führerschein hat, ist das was anderes, weil es nicht aus dem Foto hervorgeht, aber wie gesagt darf man dich nur für eine der Taten, die aus dem Foto hervorgehen bestrafen.
A: Welchen Bond-Film magst du am liebsten?
B: Den mit Daniel Crack, also genauer gesagt Casino Neural.


Meine Sammlung

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

11 Mai 2007, 01:48:03 #26 Letzte Bearbeitung: 11 Mai 2007, 05:13:54 von Crumb B
Wenn Du richtig dicke Eier in der Hose hast, mach es so

Grundsätzlich stimme ich Kingpin aber zu, wenn ich Scheiße baue, löffle ich sie auch aus.

Grüße

Edit:
Zitat von: Mills am 11 Mai 2007, 01:30:41
Zu der Sache an sich:
Nach meinem und auch dem Kenntisstand von Bekannten, kann man nur für EINE Tat zur Rechenschaft gezogen werden, also müssen sie sich für eins entscheiden. Wenn man gar keinen Führerschein hat, ist das was anderes, weil es nicht aus dem Foto hervorgeht, aber wie gesagt darf man dich nur für eine der Taten, die aus dem Foto hervorgeht bestrafen.

Das sind 2 verschiedene Sachverhalte und die dürfen auch beide bestraft werden, wird ja auch in Aeros erstem Link per Urteil bestätigt.

Edit 2: Der Thread schlägt Wellen, Vorsicht ist besser als Nachsicht.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

rierami

Zitat von: Hackfresse am 10 Mai 2007, 22:51:52
Fürs zu schnelle Fahren gerne, aber ob ich angeschnallt bin oder net is meine Sache. Und hier wird ganz klar nur das Foto ausgenutzt um nochmal abzuzocken. Hätten die nur mit Pistole geblitzt, hätten die mich auch nur fürs zu schnelle Fahren drangekriegt.

Falsch! Wenn die dich mit einer Pistole "blitzen" MÜSSEN die dich sofort rauswinken! Du hättest dann so in etwa 10 sec Reaktionszeit um dich anzuschnallen (Du bist ja schon in Reichweite der Radarpistole!!!). In dieser Zeit wirst du aber erstens nicht mitbekommen haben das die dich erwischt haben und zweitens denkst du wenn du dann den grünen Knilch am Strassenrand siehst gar nicht mehr ans anschnallen! Wenn doch: Herzlichen Glückwunsch!
Was mich aber interessieren würde ist ob dir jetzt Punkte angedroht wurden. 15+30 Euro macht 45 Euro. Alle Bußgelder über 40 Euro sind normalerweise mit Punkten verbunden. Hast du jetzt einen Anhörungsbogen bekommen oder nur einen Bußgeldbescheid???
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rs007

11 Mai 2007, 01:59:24 #28 Letzte Bearbeitung: 11 Mai 2007, 02:08:11 von rs007
Zitat von: Kingpin am 11 Mai 2007, 00:07:42
Klar - die Frage ist nur, warum diese Erkenntnis die meisten Leute nicht vor dem eigenen Fehlverhalten ereilt. Sich hinterher zu beklagen, daß man nicht nur beim zu schnellen Fahren, sondern eben auch noch unangeschnallt erwischt wurde - und sowas eben Geld kostet -, ist insofern unredlich.

Du hast mich immer noch nicht verstanden; es geht hier nicht darum, sich zu "beklagen", sondern darum, daß man auch bei moralisch als "ungerechtfertigt" zu bezeichnender Inanspruchnahme von Rechtsbeistand die bestehende Gesetzeslage optimal ausnutzen kann (und mE als couragierter Bürger sogar soll), denn: "ungerechtfertigt" oder "sich noch darüber beklagen" sind keine juristischen Begriffe, sondern entspringen der Deutschen Romantik.

Die Debatte zum Gnadenersuchen von Ch. Klar entspringt übrigens demselben "Geist": das "Volksempfinden" sagt: "Wie kann denn sowas überhaupt sein??"; die Frage entspringt aber tatsächlich der Unwissenheit der Bürger, die einfach nicht kapieren, daß im GG eben ein Gnadenerweis durch den BP möglich ist.
So steht es im GG, und egal ob das jemand als "ungerechtfertigt" ansieht oder nicht: es ist der "Buchstabe des Gesetzes".

Zitat von: Kingpin am 11 Mai 2007, 00:07:42
Wenn man dann mit sowas noch einen Anwalt behelligen will, viel Spaß - der freut sich sicher gerne. Und wenn es dann tatsächlich zu einem Verfahren kommen sollte - wobei man bei dessen simpler Einstellung ggf. noch die eigenen Kosten selbst zu tragen hätte -, dürften die Anwalts und Gerichtskosten in so einem Fall die angestrebte "Ersparnis" weit übersteigen, insb. da in diesem Fall ja sogar der eigentliche Verstoß unstrittig begangen wurde (gleichwohl (noch) nicht in irgendeiner Form zugegeben).

Wenn der Hund nicht geschissen hätte, könnte es sein, daß ich nicht ausgerutscht wäre


Zitat von: Kingpin am 11 Mai 2007, 00:07:42
Was deswegen deine Ausführungen zu "tatsächlich" ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden (ist mir schon klar, daß es sowas gibt) und dem unsinnigen Vergleich mit der Verteidigung von Mördern soll, wird mir nicht ersichtlich.

Er wird dir nur nicht ersichtlich, weil du dich weigerst, von dem konkreten Fall zu abstrahieren & nach wie vor "ungerechtfertigt" als ethisch-moralische Keule gegen juristische Gegenwehr einsetzst.

Zitat von: Kingpin am 11 Mai 2007, 00:07:42
Im übrigen muß der Betroffene keinen Anwalt befragen oder auf Hörensagen vertrauen, sondern zunächst nur sich selbst fragen, was denn an dem Vorwurf dran ist.

Nein, denn die Fallstricke des Gesetzes sind tückisch & es ist in D unmöglich, als Laie eine Situation juristisch einzuschätzen.
Wenn du zB den Fall Mannesmann-Esser hernimmst: der "gesunde Menschenverstand" sagt: "Das ist doch völlig ungerechtfertigt, was der eingesackt hat!". Das Recht dagegen hat gesagt: der Mann hat als nicht vorbestraft zu gelten. Das Recht kennt keine ethisch-moralische Terminologie, so wie du sie anwendest.

Zitat von: Kingpin am 11 Mai 2007, 00:07:42
Ich wünschte mir nur, es würde mehr Energie in die Frage investiert, wie man denn sowas vermeiden könnte (hier ganz einfach: anschnallen), als hinterher in die Frage, wie man denn die für nicht angeschnalltes Fahren fällige Strafe umgehen könnte.

Jawoll, Vorbeugen ist besser als später lamentieren, das würde der gute Ede auch sagen

PS: Verkehrs-Rechtsschutz kostet ein paar Zehner im Jahr und man braucht sich damit nichts mehr gefallen zu lassen

rs007

Zitat von: specialk am 11 Mai 2007, 00:17:55
Natürlich ist es nach deutscher Rechtslage zulässig sich zu verteidigen, aber was ist denn das für eine beschissene Einstellung, erst Mist zu bauen und dann nichtmal dazu zu stehen?? Die Möglichkeit, sich verteidigen zu können, wurde mit Sicherheit auch nicht deshalb eingeräumt, damit man bei eigenem Fehlverhalten oder Straftaten möglichst gut wegkommt, sondern damit niemand zu Unrecht verurteilt wird - und das ist hier ja wohl nicht gegeben!

Dann könnte man bei geständigen Mördern die Strafverfahren gleich abschaffen und Standgerichte einsetzen.
Wieder ein Beispiel, daß die ethisch-moralische Keule bei der Rechtsprechung nicht zieht.

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