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Arbeitszeit in der Ausbildung

Begonnen von Bubimann, 12 August 2007, 21:16:42

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Bubimann

12 August 2007, 21:16:42 Letzte Bearbeitung: 12 August 2007, 21:47:16 von Bubimann
Kann mir jemand helfen? Ich habe mich jetzt schon dumm und dämlich gegoogelt und bin einfach nicht fündig geworden.

Es geht um folgendes: Ich habe gerade meine Ausbildung angefangen. Jetzt fängt meine dritte Woche an, ich habe jetzt schon 5 Tage am Stück (von Mittwoch bis heute, also sonntag) gearbeitet, immer 8 Stunden wie sich das gehört. Jetzt dachte ich eigentlich ich hätte morgen frei, meine 40 Stunden sind um. Das Problem ist nur das ich morgen wieder arbeiten soll und nur am Dienstag frei habe. Ist das gesetzlich zulässig?

PS: Bin schon über 18, Jugendschutz gilt für mich also nicht.
Ein sehr schlauer Mann sagte einst >> Paranoia ist nur ein anderes Wort für erhöte Wachsamkeit <<

specialk

Das ist grundsätzlich durchaus zulässig. Die Arbeitszeit müsste in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein (es kommt halt auf die Formulierung an), schau mal nach, was dort steht. Je nach Branche hast Du eventuell halt nur einen Tag in der Woche frei... da die Wochen generell von Montag bis Sonntag gehen, fängt morgen also quasi die neue Woche an, wann Du dann jeweils frei hast, regelt eben der Arbeitgeber.

dj_amadeo

die Zeit, die im Arbeitsvertrag steht, ist nur heiße Luft. Ein Kollege hat in seiner Ausbildung z.T. 14 1/2 Stunden täglich + Sa. und So. gearbeitet.

Das entscheidet halt jeder selber, ob er das mit sich machen lässt.

Travelling Matt

Gewerkschaft fragen könnte helfen

Hackfresse

Zitat von: Travelling Matt am 16 August 2007, 20:22:04
Gewerkschaft fragen könnte helfen

Eher die lokale IHK oder Handwerkskammer...je nach Beruf, der gelernt wird.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

rierami

Welcher Beruf ist es denn den du da lernst, wenn ich fragen darf???

In manchen Berufen bzw. Firmen gibt es div. Arbeitszeitmodelle. Hier ist dann die wöchentliche Arbeitszeit gar nicht relevant sodern es zählt die monatliche.

Tja, und manchmal ist es auch nur Willkür des Chefs....
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Moonshade

Rechne deine Stunden, die du arbeitest mit und gleich deine freien Tage pro Monat ab, ob das der normalen 5-Tage-Woche entspricht - das ist das Wichtigste.

Anspruch auf das übliche Wochenende hast du nicht, im Einzelhandel und in Pflegeberufen hat man eben nach Dienstplan freie Tage, da geht das nicht anders.
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

"Gebt dem Mann ein verdammtes Puppers!"

Bubimann

17 August 2007, 23:49:38 #7 Letzte Bearbeitung: 18 August 2007, 03:33:02 von Bubimann
danke danke

Zitat von: Moonshade am 17 August 2007, 10:37:54
Rechne deine Stunden, die du arbeitest mit und gleich deine freien Tage pro Monat ab, ob das der normalen 5-Tage-Woche entspricht - das ist das Wichtigste.

Genau das werde ich tun. Ich hab diesen Donnerstag auch frei bekommen und muss nur noch morgen und übermorgen arbeiten, also nur 5 Tage diese Woche. Schwein gehabt... :andy:

Zitat von: rierami am 16 August 2007, 23:35:22
Welcher Beruf ist es denn den du da lernst, wenn ich fragen darf???

Ich bin in der Gastronomie, Fachmann für Systemgastronomie.
Ein sehr schlauer Mann sagte einst >> Paranoia ist nur ein anderes Wort für erhöte Wachsamkeit <<

specialk

Zitat von: Bubimann am 17 August 2007, 23:49:38
Ich bin in der Gastronomie, Fachmann für Systemgastronomie.

Mit anderen Worten nicht mal Anspruch auf eine 5-Tage-Woche!
Wichtig nur, wie hier schon gesagt wurde, auf die generelle Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu achten, wobei es, wenn im Vertrag "durchschnittlich" steht, auch sein kann, dass Du eine Woche mehr und die andere weniger arbeiten musst.

Aber es wurde ja alles wichtige hier auch mehrfach schon gesagt ;)

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