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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: Graf Zahl am 17 Dezember 2009, 12:59:39

Titel: Überstunden und die Handhabe des Arbeitgebers
Beitrag von: Graf Zahl am 17 Dezember 2009, 12:59:39

Ich frage nicht für mich, sondern für einige meiner Kolleginnen und Kollegen.
Zum Ende des Jahres verkündete unser Arbeitgeber, dass alle bisher angesammelten Überstunden zum Ende des Jahres an die Belegschaft ausgezahlt und Minusstunden mit ins neue Jahr übertragen werden. Heute schon sind sämtliche Stundenkontos der Mitarbeiter von Plusstunden bereinigt.
Verständlicherweise regen sich sehr viele der Kolleginnen und Kollegen (vor allem die mit Lohnsteuerklasse 5) furchtbar auf, weil denen so teilweise bis zu 2 Wochen Freizeitausgleich verloren geht!

Ist das so überhaupt rechtens? Darf der Arbeitgeber einfach so über die Plusstunden verfügen wie er will? Gibt es da Rechtsprechungen zu? Google schreibt viel bezogen auf Tarifverträge, aber wir haben keinen.

Weiß da wer was?
Titel: Re: Überstunden und die Handhabe des Arbeitgebers
Beitrag von: Eric am 17 Dezember 2009, 13:15:26
Zitat von: Graf Zahl am 17 Dezember 2009, 12:59:39
Google schreibt viel bezogen auf Tarifverträge, aber wir haben keinen.

Tja, ..., Pech  :piss:

Ne, Spass beiseite. Normalerweise sind im jedem Arbeitsvertrag Mehrarbeit und Überstunden geregelt.
Kenne ja leider den Arbeitsvertrag nicht, aber wenn du mal den Part mit der Arbeitszeit und der Überstundenregelung hier posten könntest?
Titel: Re: Überstunden und die Handhabe des Arbeitgebers
Beitrag von: Shodan am 17 Dezember 2009, 14:12:45
Evtl. Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitregelung hinzuziehen.
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