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Gemeinschaftsforum => Heimkino- und Technikforum => Thema gestartet von: Neo am 29 Juni 2010, 16:37:13

Titel: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 29 Juni 2010, 16:37:13
Folgende Lage:

Ein Laptop wurde im November 2007 gekauft.

Im September 2009 ging die Grafikkarte kaputt... Reperatur erfolgte natürlich über die Garantie (2 Jahre).

Jetzt im Juni ist die Grafikkarte (höchstwarscheinlich) wieder defekt.

Wie sieht es mit der Garantie / Gewährleistung auf das reperarierte Bauteil aus? Ich habe bisher keine eindeutige Antwort im Netz gefunden. Was sagen die gesetzlichen Bestimmungen?

Bitte keine "Ich glaube / Ich denke" Antworten.

Wer weiß Rat?

Grüße
Neo
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Crumby Crumb & the Cunty Bunch am 29 Juni 2010, 17:09:03
Wo ist rierami, wenn man ihn braucht?
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Eric am 29 Juni 2010, 17:13:49
Hallo,
habe aus Spass mal bei mir nachgefragt.

Also:
Gerät wird innerhalb der Garantiezeit repariert (sagen wir mal im 20sten Monat). Nehmen wir an der "Restanspruch" an Garantie wären dann noch 4 Monate.
Nach knapp 8 Monaten (Also 4 Monaten nach dem Ende der regulären Garantiezeit) geht das gleiche Teil wieder kaputt.
Dann hängt es von der Kullanz des Herstellers ab ob genau das gleiche Teil nochmals kostenfrei repariert wird oder nicht, da die Garantiezeit auf das KOMPLETTE Gerät nämlich schon abgelaufen ist.

Im REGELFALL ist die Wahrscheinlichkeit, dass es noch auf Kullanz läuft sehr groß.

Laut meinen SATURN Märkten, habe aus Spass mal zwei angerufen, hängt es da wirklich vom jeweiligen Hersteller ab, da der HERSTELLER und NICHT SATURN die Garantie gibt.


Die Meinung eines "Rechtsanwalts-Fuzzis" dazu würde mich aber auch brennend interessieren.



MFG


ERIC
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 29 Juni 2010, 17:21:11
hier gehts um ein 20 Zoll Monsternotebook von Acer (hier zB http://www.chip.de/news/Wuchtig-20-Zoll-Notebook-von-Acer-im-Test_20826912.html (http://www.chip.de/news/Wuchtig-20-Zoll-Notebook-von-Acer-im-Test_20826912.html)) , damals über www.notebooksbilliger.de (http://www.notebooksbilliger.de) gekauft und den ersten Garantiefall auch direkt über Acer abgewickelt (innerhalb 14 Tage, alles super)

Zum Glück nicht mein Notebook, aber es ist schon komisch, ist die 3.defekte Grafikkarte (immer nvidia), die bei Acer Geräten (einmal bei mir, zweimal bei ihm) abschmorte.

Mal sehen, bin in ner Stunde bei meinem Kumpel und werden mal die Acer Hotline terrorisieren.^^
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Kingpin am 29 Juni 2010, 17:24:35
Also, die freiwillige Garantieleistung des Herstellers ist in der Tat abgelaufen.
Lt. BGB gibt es Gewährleistung auch auf Reparaturen, allerdings dann 6 Monate - die wären im März auch vorbei gewesen.
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 29 Juni 2010, 17:27:44
genau das mit den 6 Monaten habe ich auch gelesen und ja, die sind abgelaufen.

Mal sehen, wie kulant Acer reagieren wird.
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Private Joker am 29 Juni 2010, 17:40:25
Gewährleistung auf Reparaturen gibt es nur, wenn die auch im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrages erfolgt sind, auf deutsch, wenn Du dafür bezahlt hast; eine kostenfrei erfolgte Garantie/Gewährleistung verlängert weder die ursprüngliche Garantiezeit noch setzt sie eine neue in Gang. Einziger Grenzfall: Der Mangel, aufgrund dessen die Erstreparatur erfolgte tritt in genau der gleichen Form wieder auf, anders ausgedrückt, die haben beim ersten Reparaturversuch Mist gebaut. Ist wie Eric schon sagte ein Grenzfall und am besten auf großzügige Handhabung des Herstellers hoffen; vor allem, wenn das ein bekannteres Problem ist (zB die Nvidia-Notebookgrafikchips.)

Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 29 Juni 2010, 21:30:55
Acer zeigte sich sehr kulant.

FALLS genau der gleiche Fehler vorliegt (also Grafikchip) kostet die Reperatur nix, die Acer 1 Jahr Garantie auf den vormals reparierten Grafikchip gibt.

FALLS ein anderer Fehler vorliegt, gibt es für 30 Euro einen Kostenvoranschlag und dann kann entschieden werden, ob Reperatur oder zurück.

Finde ich wirklich sehr fair!
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: rierami am 30 Juni 2010, 03:51:44
Zitat von: LeCrumb am 29 Juni 2010, 17:09:03
Wo ist rierami, wenn man ihn braucht?

Hier. Aber ich sage nichts bis auf das die Garantie eigentlich nur 12 Monate ist - der Rest ist Gewährleistung :piss: :algoschaf:
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Private Joker am 30 Juni 2010, 10:55:36
Die Länge einer Garantie bestimmt doch der Hersteller mehr oder weniger frei Schnautze (oder abhängig von der Zielgruppe - bei Notebooks also 12 Monate bei den Pappteilen für die Geizgeiler und bis zu drei Jahren für die Business-Kunden).

Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 2 Juli 2010, 17:37:21
der Oberhammer!

Mittwoch früh den defekten Laptop an Acer versendet (Eigenkosten 6,90 EUR)

Donnerstag früh Eingangsmeldung vom Repair Center erhalten

Donnerstag 6 Stunden später Reperatur fertig Meldung erhalten und Versandmitteilung

Freitag 12.00 Uhr UPS mit Laptop vor der Tür

---> Grafikkarte ausgetauscht... nu gehts wieder  :rofl: :rofl: :rofl:
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Kingpin am 2 Juli 2010, 17:44:18
Na, dann viel Glück bis zum nächsten Mal. ;)
Titel: Re: Frage an Juristen / Gewährleistung - Garantie bei Reperatur
Beitrag von: Neo am 2 Juli 2010, 17:55:04
jetzt ist ja wieder 1 Jahr Garantie auf die neue GraKa  :algoschaf: :LOL:
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