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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: jororo am 30 Dezember 2014, 16:41:48

Titel: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 30 Dezember 2014, 16:41:48
Als ich heute vom weihnachtlichen Besuch bei meiner Mutter heim gekommen bin, wartete unschöne Post auf mich. Eine Voradung als Zeuge von der Polizei, wegen Verstoßes gegn das Urheberrecht. Beschudligter und Zeitrahmen sind nicht genannt. Ich habe keine Ahnung, worum es geht, bin aber natürlich total panisch.

Wenn es gegen mich ginge, käme dann nicht die berühmte Post vom Abmahnanwalt? Aber warum wollen die dann mit mir sprechen?

Wortlaut:

in der Ermittlungssache
Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz
ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.

Was habe ich zu befürchten, und müsste ich nicht BEschuldigter sein, wenn es konkrete Vorwürfe gäbe?

Hingehen werde ich wahrscheinlich...
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: shellat am 30 Dezember 2014, 17:33:09
Naja, faktisch bist Du nicht angeklagt, sondern nur Zeuge! Von daher müßtest Du mal überlegen ob es in deinem Freundeskreis irgendjemanden gibt, der wohl verantwortlich für so eine Aktion sein könnte. Möglicherweise auch eine Firma bei der was bestellt worden ist, usw. usf. ...

Alles nur Vermutungen, von daher würde ich da auf jeden Fall hingehen und gucken, was da passiert ist. Du mußt dich auch nicht selbst belasten, deshalb ist Schweigen manchmal sinnvoll. Rechtlich brauchst Du erst in einem Gerichtsprozess aussagen, sollte bei dem Vorwurf "Urheberrechtsverletzung" allerdings nicht unbedingt dazu kommen.

Also keine Panik, was Du brauchst sind weitere Informationen!
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 30 Dezember 2014, 18:13:33
Ich hatte in meinen immerhin 37 Jahren bisher nur ein Mal mit der Polizei zu tun (Zeuge bei einem Verkehrsunfall anno 1997), da geht mir schon ein wenig die Pumpe...

Was ist denn "so eine Aktion"? Freunde haben eigentlich keinen Zugang zu unserem Wlan.

Dass man mir ein Boot untergeschoben hat, wäre natürlich möglich (wohne in einem Kaff und bestelle viel per Internet).

Aber sonst... Keine Ahnung, was das soll.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Discostu am 30 Dezember 2014, 18:17:46
Eine Vorladung zur Polizei ist nicht verbindlich. Geh auf Nummer Sicher und geh einfach nicht hin. Jede Aussage, die du dort machst, kann dazu führen, dass du dich selbst belastest und plötzlich doch nicht mehr nur Zeuge bist, während das Fernbleiben für dich keine negativen Konsequenzen haben kann.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Eric am 30 Dezember 2014, 18:52:30
Oder:
Rufe doch einfach mal an und frage worum es geht.
(geht das überhaupt??)
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 30 Dezember 2014, 19:01:00
Keine Ahnung. War mit heute dafür zu spät. Dürfen die Angaben machen?
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: shellat am 1 Januar 2015, 02:52:26
Ich meinte halt irgendeine "Aktion", welche die Klage begründen könnte! Vielleicht handelt es sich ja auch um eine Verwechselung (IP-Adresse vom Provider vertauscht, oder möglicherweise hat es gar nichts mit dem Internet zu tun). Alles, wie gesagt, Vermutungen.

Mein Ansatz ging ja in die Richtung von Discostu, nur das ich hingehen, mir den Sachverhalt schildern lassen, und dann erstmal keine Aussage machen würde. Via Telefon werden die wohl keine Angaben machen, da bin ich mir relativ sicher. Das wäre ja auch nicht gerichtsfest, gehe ich mal von aus.

Wie gesagt, Du bist Zeuge. Irgendjemand muß dich ja angegeben haben. Irgendeiner steckt in Trouble und möchte eventuell das Du seine Unschuld bezeugst. Alles nur Fragezeichen! ?????

Gib´ mal bescheid wenn Du näheres herausgefunden haben solltest, dürfte nicht so schlimm werden, vom Bauchgefühl her.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 2 Januar 2015, 12:01:31
shellat, hast du irgendein Bauchgefühl bezüglich der Lottozahlen?

Also, ich habe da gerade angerufen, der Mann war auch freundlich. Auslöser des Ganzen war eine Anfrage aus Ingolstadt. Ich habe eine 2013 eine DVD gekauft, die man nicht verkaufen darf, das Ewoks Double Feature. Die Scheibe (noch unausgepackt) bin ich los, aber ich muss nicht 5 Stunden in Bahn, Bus und Polizeibüro verbringen. Disney zickt da wohl rum.

Ich bin auf jeden Fall beruhigt, ärgere mich natürlich über die Filme, aber ansonsten kann ich jetzt das Wochenende beruhigt am Schreibtisch sitzen.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Eric am 2 Januar 2015, 12:08:03
Zitat von: jororo am  2 Januar 2015, 12:01:31
shellat, hast du irgendein Bauchgefühl bezüglich der Lottozahlen?

Also, ich habe da gerade angerufen, der Mann war auch freundlich. Auslöser des Ganzen war eine Anfrage aus Ingolstadt. Ich habe eine 2013 eine DVD gekauft, die man nicht verkaufen darf, das Ewoks Double Feature. Die Scheibe (noch unausgepackt) bin ich los, aber ich muss nicht 5 Stunden in Bahn, Bus und Polizeibüro verbringen. Disney zickt da wohl rum.

Ich bin auf jeden Fall beruhigt, ärgere mich natürlich über die Filme, aber ansonsten kann ich jetzt das Wochenende beruhigt am Schreibtisch sitzen.

Und wegen EINER (!!??!!) DVD machen die so nen Aufwand?
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 2 Januar 2015, 12:13:08
Jupp. Und ich schiebe Panik, ob ich ein falsches Youtube-Video angeklickt habe. Zumal das Ding Original ist. Ich nehme an, Händler dürfen das Teil nach dem Rechteverkauf nicht mehr anbieten, der gute Mensch hat es getan, und jetzt habe ich den Ärger.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Eric am 2 Januar 2015, 12:47:33
Es freut mich auf jeden Fall für dich das es sich nur um so eine Lapalie gehandelt hat!!

Aber es ging um diese Version hier.Oder?
http://www.ebay.de/itm/Star-Wars-Ewoks-Karawane-der-Tapferen-und-Kampf-um-Endor-Doppel-DVD-OVP-selten-/301460007796?pt=DE_DVDs&hash=item46306aab74 (http://www.ebay.de/itm/Star-Wars-Ewoks-Karawane-der-Tapferen-und-Kampf-um-Endor-Doppel-DVD-OVP-selten-/301460007796?pt=DE_DVDs&hash=item46306aab74)

Ich finde einfach nur das es hier keine sinnvolle Verbindung von KOSTEN und NUTZEN gibt.

Da beschäftigen sich jetzt zig Anwälte damit, es werden Verfahren eröffnet, die Polizei ist auch noch mit dabei, ..., und warum?
Um dann wohl deutschlandweit sagen wir mal 50 DVDs einzuziehen, die dann von 30 verschiedenen Verkäufern an 50 verschiedene Personen verkauft wurden.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 2 Januar 2015, 13:57:10
Genau um die. Ja, natürlich ist das mit Kanonen auf Spatzen. Und zudem habe ich gerade von Disney in den letzten zwei Wochen für rd 60 Euro Blus gekauft, da muss man keinen Aufstand machen...
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Karm am 2 Januar 2015, 14:11:55
Die hier:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3465&vid=128189 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3465&vid=128189)

wird auch noch bei amazon angeboten:
http://www.amazon.de/Star-Wars-Ewoks-Aubree-Miller/dp/B00080K2ZU (http://www.amazon.de/Star-Wars-Ewoks-Aubree-Miller/dp/B00080K2ZU)
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 2 Januar 2015, 14:33:47
Ich glaube, da oder von ebay hatte ich die auch...


EDIT: War Ebay. Aber die DVD war (und ist) immer noch OVP, Kaufdatum: 23.09.2013

DOPPELEDIT: Und der gute Mensch hat im letzten halben Jahr mindestens ein Dutzend dieser DVDs verkauft. Dabie ist die doch OOP.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Hitfield am 2 Januar 2015, 17:02:53
Zitat von: jororo am  2 Januar 2015, 12:01:31
Ich habe eine 2013 eine DVD gekauft, die man nicht verkaufen darf, das Ewoks Double Feature.

Das ist ja wohl ein Witz, dass die Polizei die Käufer einer originalen Twentieth Century Fox-(Doppel-)DVD ausmacht, die jahrelang regulär verkauft wurde. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die DVD denn "eingezogen" werden, nur weil ggf. nach x Jahren die Filmlizenz abgelaufen ist? Es laufen ständig Lizenzen für Unterhaltungsmedien ab. Das führt aber nicht dazu, dass man diese Medien nicht mehr kaufen oder sogar privat verkaufen darf. Dieser Vorgang sollte eigentlich an SPON gehen oder mindestens an einschlägig bekannte Film-Blogs.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 2 Januar 2015, 17:12:38
Naja, nach einem Blick auf das Profil des Käufers bin ich mir bei dem Original mnicht mehr so sicher.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: shellat am 2 Januar 2015, 19:24:06
Zitat von: jororo am  2 Januar 2015, 12:01:31
shellat, hast du irgendein Bauchgefühl bezüglich der Lottozahlen?

Nein, leider nicht! Falls sich das ändert, ich gebe bescheid!  :king:

Schön das sich das aufgelöst hat, auf ein gute neues Jahr 2015!

Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Grusler am 3 Januar 2015, 08:34:59
 :algoschaf:
Zitat von: Karm am  2 Januar 2015, 14:11:55
Die hier:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3465&vid=128189 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3465&vid=128189)

wird auch noch bei amazon angeboten:
http://www.amazon.de/Star-Wars-Ewoks-Aubree-Miller/dp/B00080K2ZU (http://www.amazon.de/Star-Wars-Ewoks-Aubree-Miller/dp/B00080K2ZU)

Nebenbei, von amazon (Deutschland wohlgemerkt) bekam ich neulich ne Kaufempfehlung für die bundesweit beschlagnahmte "Freitag der 13. 3"-Blu Ray mit deutschem Ton, die ganze Strafttat verschleiert dadurch, dass es sich angeblich um die Italienische Ausgabe handele, sicher wissend um die Inhaltsgleichheit (amazon ist schliesslich ein Gewinn-orientiertes Unternehmen, welches weiss, was es verkauft).
Wenn das nicht verboten ist, dann weiss ich auch nicht... Ob das die Polizei auch bemerkt hat. :doof:  :LOL:
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Tito am 3 Januar 2015, 18:10:57
Uii, so viel Aufregung um eigentlich nix.

Aber damit der Puls in Zukunft nicht gleich hochrast, wenn dich die Polizei nicht als Beschuldigten vernehmen will (was sie üblicherweise persönlich vor Ort macht und nicht dazu "einlädt"), sondern als Zeugen lädt, hast du eh nichts verbrochen. Wenn man einer Person ein Vergehen oder Verbrechen vorwirft, muss er als Beschuldigter bezeichnet werden, wird Anklage erhoben ist er dann Angeschuldigter und vor Gericht dann Angeklagter.

In der Regel ist es so, wie es schon erwähnt wurde: als Zeuge wurdest du genannt oder ermittelt und sollst Licht ins Dunkle bringen. Doof ist es natürlich, wenn das Beweismaterial bei dir beschlagnahmt wird. Sollte es sich doch um ein Original handeln und die Rechtefrage auf das Anbieten beschränkt ist, müsstest du die DVD eigentlich nach der Gerichtsverhandlung wiederbekommen können. In dem Fall muss das Beweismaterial nur bis zur Verhandlung sichergestellt werden.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Barracuda am 3 Januar 2015, 18:21:45
Ich hätte die DVD irgendwo "verloren". Hast schließlich nichts unrechtes getan. Außerdem mus man diesen Schwachsinn nicht auch noch unterstützen.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Leevancleef am 10 Januar 2015, 07:36:25
Hab das alles nicht so ganz verstanden.   Klar  dürfte aber sein -  ein Beschuldigter wird nicht als Zeuge geladen!
Insofern also kein Grund zur Panik.   Und wenn die "dummes Zeugs" fragen, kann es ja zu Erinnerungslücken kommen.    :D
Wo ich allerdings unsicher wäre, ob man so eine Ladung einfach ignorieren kann.  Oder wird man dann ggfl. zwangsvorgeführt?   
Ich würde jedenfalls hingehen, schon um meine reine Weste zu dokumentieren.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Maddox am 10 Januar 2015, 16:03:17
Ne Vorladung von der Polizei kann man immer ignorieren, dagegen nicht eine staatsanwaltliche oder richterliche.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 11 Januar 2015, 12:52:52
Maddox hat recht, die Polizei darf niemanden verbindlich laden. Sonst wäre ich hingegangen und hätte mich geärgert, dass ich so spontan natürlich kaum Angavben hätte machen dürfen. mittlerweile ist der Fragebogen bei mir eingetrudelt. Der Mensch "wird verdächtigt, eine Vielzahl professionell gefertigter Falsifikate [...] vertrieben zu haben", wie ich nach einem Blick auf das Profil schon fast vermutet hatte. Dann ärgfer ich michauch nicht mehr so, sondern bin froh, dass sie den Sack geschnappt haben. Hoffe nur, ich kriege meine Kohle wieder.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: Tito am 11 Januar 2015, 16:45:41
Dafür wirst du ihn zivilrechtlich belangen müssen und ich glaube nicht, dass es das Wert ist. Und wenn er dann auch noch zahlungsunfähig ist, bekommst du nich nur dein Geld nicht wieder, du bleibst du auch noch auf den Gerichtskosten sitzen. War die Kopie denn wirklich so gut gemacht? Okay, du hast die DVD ja nicht ausgepackt, aber normalerweise sieht man es doch schon an der Coverdruckqualität. Wenn da nichts erkennbar ist, macht der das wirklich professionell.
Titel: Re: Post von der Polizei...
Beitrag von: jororo am 11 Januar 2015, 20:23:57
Ich zumindest habe es von außern nicht erkannt...
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