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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: creamsoda am 24 Oktober 2017, 05:09:32

Titel: Beschlagnahmung TCM
Beitrag von: creamsoda am 24 Oktober 2017, 05:09:32
Gehe ich richtig in der Annahme, dass "THE TEXAS CHAINSAW MASSACRE Blutgericht in Texas" von Tobe Hooper aus dem Jahre 1974 mit Länge von 83 Minuten generell bundesweit beschlagnahmt ist und daher nicht beworben oder öffentlich gegen Entgeld, bei Kontrolle des Alters und Einlass nur für Volljährige, vorgeführt werden darf, wenn keine Rahmen-Berichterstattung erkennbar ist, weil dies einen Verstoß gegen §131 StGB bedeuten würde?
Titel: Re: Beschlagnahmung TCM
Beitrag von: PierrotLeFou am 24 Oktober 2017, 05:46:53
Nein ;)
Titel: Re: Beschlagnahmung TCM
Beitrag von: RoboLuster am 24 Oktober 2017, 07:35:23
Ist seit "kurzem" wieder freigegeben ohne Altersbeschränkung. ;)
Titel: Re: Beschlagnahmung TCM
Beitrag von: creamsoda am 24 Oktober 2017, 19:16:10
Okay. Schlechtes beispiel.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass "Day of the Dead" von Romero aus dem Jahre 1985 ungeschnitten (!) generell bundesweit beschlagnahmt ist und daher nicht beworben oder öffentlich gegen Entgeld, bei Kontrolle des Alters und Einlass nur für Volljährige, vorgeführt werden darf, wenn keine Rahmen-Berichterstattung erkennbar ist, weil dies einen Verstoß gegen §131 StGB bedeuten würde?
Titel: Re: Beschlagnahmung TCM
Beitrag von: Roughale am 25 Oktober 2017, 10:31:10
Hatte ich das gestern vergessen abzuschicken? Ich meine, es schon geschrieben zu haben, dass es bei Day noch so stimmt, weil sich keiner finden kann, der Geld für eine Neuprüfung hinlegt. Bei Dawn ist es ja dasselbe, der sicher durchkommen würde... Und ich hatte noch gefragt, aus reiner Neugier, wozu du das wissen willst...
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