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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: Hackfresse am 20 Oktober 2003, 21:32:23

Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: Hackfresse am 20 Oktober 2003, 21:32:23
Ein Kumpel von mir war wegen BtMG 1,5 Jahre im Bau, hatte eigentlich 3 bekommen, aber der Rest wurde zu Bewährung ausgesetzt. Auflage war eine statinär Therapie. Nun wurde er vor etwa 3 Monaten als "arbeitsfähig" entlassen. Soweit, so gut.  Der Staatsanwalt hat aber nun irgendwie Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass er die Therapie zu früh verlassen hätte=> Verstoß gg. Bewährungsauflage.
Dem ist aber definitiv nicht so.  Auch wird von seiten der Staatsanwaltschaft behauptet, sie hätten seit August einen HB gegen ihn. Er hat diesen aber nie erhalten. Sowas muss doch per Einschreiben kommen, oder?
Jedenfalls wurde er heute früh wieder einkassiert und innen Bau verfrachtet. Ist das rechtens? Kann ich mir nicht vorstellen...
Nun will er den Staatsanwalt verklagen.  Besteht da eine Chance?
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: endoskelett am 20 Oktober 2003, 22:12:19
auch wenn ich den sachverhalt nicht ausreichend genug kenne, nehme ich an, dass die justiz ihn nicht ohne grund wieder einsitzen lässt...btw, die anstalten sind eh schon voll genug...
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: Hackfresse am 20 Oktober 2003, 22:19:13
Es ist eigentlich kein Grund da, weil er offiziell aus der Therapie entlassen wurde.
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: flesh am 20 Oktober 2003, 23:07:21
Sorry fuer die Frage, aber was ist BtMG? Kann mit der Abkuerzung im Moment irgendwie garnix anfangen...
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: droog am 20 Oktober 2003, 23:13:45
Betäubungsmittelgesetz. musste aber auch erst was überlegen. (und als das nichts gebracht hat, google bemühen  :wink: )
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: flesh am 20 Oktober 2003, 23:15:20
Zitat von: droogBetäubungsmittelgesetz. musste aber auch erst was überlegen. (und als das nichts gebracht hat, google bemühen  :wink: )

Axooo... Nee, von dieser Art von Straftaten hab ich dann doch keine Ahnung...  :oops:
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: endoskelett am 20 Oktober 2003, 23:18:50
hmm, was ist mit dem haftbefehl? weswegen wurde der ausgestellt???

weshalb soll er gegen die bewährungsauflagen verstoßen haben, hat der StA gründe offen gelegt?....was ist mit der theraphie?

fragen über fragen....

ham ihn bestimmt zu unrecht weggekascht... :twisted:  :wink: ...für ne echte diskussion fehlen hier informationen...

edit: LOL, flesh was solln das heissen, wodrin kennst DU dich denn aus?  :ugly:
Titel: mal ne juristische Frage...
Beitrag von: uk501 am 20 Oktober 2003, 23:54:26
so ich als BTM experte....

es sieht so aus ... ein haftbefehl kommt definitiv per einschreiben...

zur therapie
wenn er die therapie aus sicht des therapie zentrums erfolgreich abgeschlossen hat und die ihn entlassen haben , geht da nix mit wiederruf der bewährung... aber eine therapie wird nicht vorzeig beendet... sonst wäre es ja keine !

anders ist es wenn die die therapie abgebrochen habe weil er dauer rückfällig ist , oder er die therapie selber einfach beendet hat , oder er die therapie von SICH AUS mit einvernemlich mit dem therapiezentrum abgebrochen hat
das ist verstoss gegen  auflagen

ok er ist auf halbstarfe raus... was ja nur bei extrem guter führung geht ( in der regel bei BTMlern gar nicht möglich ist) weil die meisten knäste das gar nicht machen . oder wenn man halt in therapie geht , aber was für eine therapie hat der gemacht , im krankenhaus auf station , oder richtig in einem theerapiehaus... und wie lange....

therapien gehen ja 6 , 12 , 18... monate , wobei es ja heute so aussieht das die krankenkassen aus kosten gründen nur 6 monate zahlen

und da ist mir KEIN fall bekannt wo ( ob auf Station oder in therapiezentrum) von den therapeuten aus eine therapie vorzeig beendet wird.... und ich kenne mich mit dem thema echt aus... kannst du mir glauben

FAKT ist wahrscheinlich das dein kollege dir einen erzählt hat , um sich irgendwie rauszureden weil er vieleicht wieder misst gemacht hat , oder die therapie abgebrochen hat oder was auch immer

ich kenne genau diese fälle on mass....

eine bewährung wird NICHT ohne gründe geklatscht , und eine therapie wird nicht vorzeitig beendet , und ein haftbefehl wird zugestellt ( sogar wegen falsch parken) das sind wiele gründe die gegen deinen kumpel sprechen




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