Hallo,
folgendes stammt aus dem Kompendium-Forum:
Klammheimlich hat der Deutsche Bundestag eine Erweiterung des Gewaltdarstellungsparagrafen 131 StGB vorgenommen. Bisher wurden durch diese Vorschrift, die in der bisherigen Form seit 1985 gültig war, Gewaltdarstellungen gegen Menschen unter Strafe gestellt. Dies führte bekanntlich seit Mitte der 80er Jahre zu einer Welle von Filmbeschlagnahmen, wie sie auch in den letzten Jahren wieder zu beobachten war.
Die Vorschrift hatte jedoch einen kleinen Fehler, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" zeigte. Das BVerfG hatte die Beschlagnahme der um ca. 45 Sekunden geschnittenen Fassung dieses Films aufgehoben, u.a. mit der Begründung, es handele sich nicht um Gewaltdarstellungen gegen Menschen. Höchstrichterlich galt: Zombies sind keine Menschen!
Gewaltdarstellungen gegen Menschen, die gar keine sind, wurden somit durch das Gesetz nicht erfasst. Sie waren somit zulässig.
Diese Lücke wurde jetzt geschlossen. Die Formulierung in § 131 StGB Abs. 1 wurde ergänzt um die Worte "oder menschenähnliche Wesen".
Interessanter- (und wohl auch bezeichnender-) weise verbirgt sich die Gesetzänderung im "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften" und zwar dort in Artikel 1 Nr. 6. Das Gesetz datiert vom 27.12.2003 und wurde im Bundesgesetzblatt vom 30.12.2003 auf Seite 3007 veröffentlicht. Die Regelung tritt zum 01.04.2004 in Kraft!
Quelle: bpjm.com
... na dann aber noch schnell auf den nächsten Börsen RICHTIG zuschlagen!!!!!
mehr kann man dazu wirklich nicht mehr sagen ausser JUHUUU WIEDER EIN NEUES SINNVOLLES GESETZT!!!
MFG
ERIC, den sowieso nichts mehr wundert!! :dodo:
Jo, das hab ich auch gerade in Roland Seims "Ab 18 - Teil 2" gelesen.
Eigentlich ein ganz schönes Unding, aber letztlich ist und bleibt der 131 ein Gummi-Paragraph. Und wenn ein Richter einen Film beschlagnahmt sehen will, dann schafft er es auch - eben weil er sich irgendeine halbherzige Begründung einfallen lassen kann, die durch eben diesen käsigen Gewalt-Paragraphen gedeckt wird.
Davon mal abgesehen, lässt sich sicher auch schön darüber streiten was genau "menschenähnlich" bedeutet. :)
http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=25443&sid=7ccde7bc20e905378f54cf4b09970782
|-)
Nach welchen Kriterien wird denn ein "menschenähnliches" Wesen definiert?
Zweibeiner?
Intelligenz?
Wirbelsäule?
Sind Orks menschenähnlich? Oder Elben? Oder Skelette?
Meiner Meinung nach ist das Gesetz durch den Zusatz nicht weniger schwammig geworden. :scarface:
Zitat
Sind Orks menschenähnlich? Oder Elben? Oder Skelette?
Natürlich.
Snake, der mal wieder schwarzmalt
Zitat von: mr. pinkNach welchen Kriterien wird denn ein "menschenähnliches" Wesen definiert?
Zweibeiner?
Intelligenz?
Wirbelsäule?
Sind Orks menschenähnlich? Oder Elben? Oder Skelette?
Meiner Meinung nach ist das Gesetz durch den Zusatz nicht weniger schwammig geworden. :scarface:
Ich wette, dass wird scheißegal sein. Wenn einer von den Richtern oder Staatsanwälten, die scheinbar nichts zu tun haben, meinen, es seien menschenähnliche Wesen, dann wird das auch so sein. Ist schon lächerlich genug, wenn von 10 Richtern 9 sagen, der Film verstößt nicht gegen §131 und Richter 10 sagt, oh doch, dann ist der Film weg. :doof:
Große Auswirkungen wird es nicht haben, da eh alles beschlagnahmt wird, auch ohne dieses Gesetzt, aber trotzdem ärgerlich.
Zitat von: Dr. Phibes
Große Auswirkungen wird es nicht haben, da eh alles beschlagnahmt wird, auch ohne dieses Gesetzt, aber trotzdem ärgerlich.
Naja, "alles beschlagnahmt" ist jawohl nicht wahr. Bis auf einige neue Einträge wie Braindead in jüngster Vergangenheit haben doch eigentlich nur Neuauflagen alter bereits beschlagnahmter Schinken ihren Weg auf die Verbotsliste gefunden.
Wer sich an die Propaganda gegen sog. "Killerspiele" erinnert, möge ich nicht darüber wundern, wenn demnächst diverse Computer- und Videospiele nach §131 StGB eingesackt werden.
Also mich wundert immer wieder eins:
Haben diese Beamten nichts besseres zu tun, als sich irgendwelche sinnlosen Gesetze auszudenken?
Filmfans holen sich die DVDs trotzdem, egal ob der verboten ist oder nicht.
Ein Verbot steigert meiner Meinung nach nur die Popularität von manchen Filmen.
Zitat von: KingpinWer sich an die Propaganda gegen sog. "Killerspiele" erinnert, möge ich nicht darüber wundern, wenn demnächst diverse Computer- und Videospiele nach §131 StGB eingesackt werden.
Dem möchte ich widersprechen.
Sage nur "
Soldier of Fortune 2 UNCUT", "
Mortal Kombat: Deadly Alliance". UNCUT und "Keine Jugendfreigabe". Damit keine Indizierung mehr möglich, die AGs werden sich da nicht rantrauen.
"
Call of Duty", "
Medal of Honor" wären KLAR KRIEGSVERHERRLICHEND und selbst DIE haben eine "Keine Jugendfreigabe" bekommen. Dürften die aber nicht nach neuem Gesetz...
Also echt Leute, wartet doch erstmal AB, OB und wenn ja WAS noch kommt. Bisher hat das neue Jugendschutzgsetz NUR positive Beieffekte gehabt.
Welche Filme sollten heutzutage denn noch gemäß §131 StGB beschlagnahmt werden außer Versionen von alten 131ern?Was war eigentlich der letzte beschlagnahmte Film? Man muss natürlich auch erwähnen,dass es heutzutage keine Kannibalenfilme und so gut wie keine Zombiefilme mehr gibt,deswegen haben die AGs hier auch weniger zu tun.Aber das Dawn of the Dead-Remake kommt ja irgendwann :schwul: Wenn es jetzt auch noch ein Evil Dead-Remake gibt,dreh ich durch :algo:
Ich finde es auch cool,dass Deadly Alliance bei uns UNCUT durchkam,wie ist das möglich?Wenn man sich die MK-Videospiele-Vergangenheit ansieht ,die BPJM hat die Games ziemlich auf dem Kicker.Nur wundert es wieso die AGs vor MK 4 Halt machten.Die Beschlagnahmen der Teile 1-3 führen doch auf die Fatalities hauptsächlich zurück und die waren in Teil 4 eigentlich so krass wie nirgends anders.Konnte man ja grade Gegner in den Ventilator schmeissen,den Gegner förmlich mit Shuriken eindecken oder dem Gegner einfach die Wirbelsäule abreissen.
Z3ro,der MK 4 noch installiert hat :respekt:
Zitat von: ZeromancerWelche Filme sollten heutzutage denn noch gemäß §131 StGB beschlagnahmt werden außer Versionen von alten 131ern?
Wer aufpaßt, sieht, daß ab und an doch noch ein "neuer" Film dran glauben muß, auch wenn das letzthin eher Amateursplatter-Flicks waren (Splatter University, Dead Next Door).
Zitat von: ZeromancerIch finde es auch cool,dass Deadly Alliance bei uns UNCUT durchkam,wie ist das möglich?
Ganz uncut isses ja nicht... es fehlt irgendein Video mit Szenen aus den beschlagnahmten Vorgängern oder sowas.
Zitat von: MoscherZitat von: Dr. Phibes
Große Auswirkungen wird es nicht haben, da eh alles beschlagnahmt wird, auch ohne dieses Gesetzt, aber trotzdem ärgerlich.
Naja, "alles beschlagnahmt" ist jawohl nicht wahr. Bis auf einige neue Einträge wie Braindead in jüngster Vergangenheit haben doch eigentlich nur Neuauflagen alter bereits beschlagnahmter Schinken ihren Weg auf die Verbotsliste gefunden.
Ich meine, wenn sie was beschlagnahmen wollen, dann wird es auch passieren, egal wie §131 aussah oder jetzt aussieht.
Mal sehen wann "Woodo" rankommt - könnte mir noch vorstellen, das dies einer der letzten alten Zombiefilme ist, die noch mit dem Bannspruch des §131 belegt werden... 8O
Zitat von: DieSupernaseMal sehen wann "Woodo" rankommt - könnte mir noch vorstellen, das dies einer der letzten alten Zombiefilme ist, die noch mit dem Bannspruch des §131 belegt werden... 8O
Was meinst du damit? Denkst du,Woodoo wäre noch nicht gemäß §131 beschlagnahmt?
Z3ro,verwirrt...
Woodoo ist doch kein 131er, oder?
ZumThema: Was wie wo abgeändert wird, ist doch sowieso egal. Das macht den Gummiparagraphen noch lange nicht unelastisch.
Ich sehe beim neuen JuSchu-Gesetz aber auch die Gefahr, dass nicht indizierte Titel wie "MK : DA" beschlagnahmt werden.
Zitat von: Dr. Schreck
Ich sehe beim neuen JuSchu-Gesetz aber auch die Gefahr, dass nicht indizierte Titel wie "MK : DA" beschlagnahmt werden.
Du wirst lachen: Den Gedanken hatte ich schon letztes Jahr. Nur wollte mir niemand Rede und Antwort stehen wie es mit beschlagnahmungen aussieht wenn das neue JuSchG in Kraft tritt. Ich bin ja immernoch der Meinung das es die AG's einen kehricht interessiert ob ein Medium geprüft wurde oder nicht. Wenn die's weghaben wollen, kommt es weg.
Na soo verquer habe ich mich doch nicht ausgedrückt?! 8O
Ich meinte das "Woodo" eine der wenigen alten Zombiefilme ist, der BISHER noch nicht beschlagnahmt wurde! Da aber in den Theken dieser vermehrt auftaucht - zumindest in DDorf - könnte er ja vielleicht noch schlafende Hunde wecken...
Zitat von: Anime-BlackWolfZitat von: KingpinWer sich an die Propaganda gegen sog. "Killerspiele" erinnert, möge ich nicht darüber wundern, wenn demnächst diverse Computer- und Videospiele nach §131 StGB eingesackt werden.
Dem möchte ich widersprechen.
Sage nur "Soldier of Fortune 2 UNCUT", "Mortal Kombat: Deadly Alliance". UNCUT und "Keine Jugendfreigabe". Damit keine Indizierung mehr möglich, die AGs werden sich da nicht rantrauen.
Freigaben nützen nix, schließlich sind auch in der Vergangenheit schon FSK18 Titel eingesackt worden.
Zitat von: Anime-BlackWolf"Call of Duty", "Medal of Honor" wären KLAR KRIEGSVERHERRLICHEND und selbst DIE haben eine "Keine Jugendfreigabe" bekommen. Dürften die aber nicht nach neuem Gesetz...
Da sehe ich eben das Problem. Wenn das so weiter geht, wird entweder das Gesetz bald wieder geändert (steht vermutlich sowieso an, wenn das verlogene schwarze Pack wieder an die Macht kommt) oder die Gerichte bekommen von den selbsternannten "einzig wahren Jugendschützern" wieder mehr Arbeit für ihre Rechtsbrecherei.
Zitat von: Anime-BlackWolfAlso echt Leute, wartet doch erstmal AB, OB und wenn ja WAS noch kommt. Bisher hat das neue Jugendschutzgsetz NUR positive Beieffekte gehabt.
Naja, nur würde ich nicht sagen, gleichwohl recht viele - aber wohl auch deswegen, weil es (noch) nicht korrekt angewandt wird (s.o.) - aber was im Bereich der Altersverifikationssysteme derzeit abgeht, kann man nur noch als Idiotie bezeichnen. Als nach altem Gesetz bspw. der Versand von Erwachsenenmedien sowieso untersagt war, hieß es noch, zwar würde eine Ausweiskopie/-nummer alleine NIE als ausreichend anerkannt, aber z.B. eine Kombination mit Kreditkarte (Kontrollmöglichkeit via einmaliger Abbuchung und ggf. Rückbuchung) könnte bereits akzeptiert werden. Kaum ist das neue Gesetz in Kraft getreten, hört man davon nix mehr, sondern teure Ident-Verfahren, die aufwändiger und umständlicher nicht mehr gehen, die kein Mensch nutzen wird, die Kundschaft vergraulen und Unternehmer schädigen. Was soll das!? "Normale" Länder akzeptieren Kreditkarten
alleine schon als Altersverifikation, aber im Schwachmatenreich inkompetenter Politiker muß wieder abgedreht werden. :doof:
Naja KingPin - Ich schätze mal so versuchen die Politiker das Eltern Privilleg matt zu setzen wenn, anstatt einer popligen KK abbuchung, der Ausweis eingeschickt wird (war von der CDU doch eh angedacht das EP abzuschaffen :schwul: ). Zudem hat nicht jeder eine Kredit Karte also muss irgendwie ausgewichen werden.
Aber wenn du was als idiotisch bezeichnen willst mach das beim Absatz im JuSchG mit der nicht Kennzeichnung von Medien. Das ist Schwachsinn. Wofür dann eine Novellierung wenn einige Medien nicht geprüft werden, weil sie angeblich Jugendgefährdende Inhalte aufweisen? (So geschehen beim PS2/GameCube/Xbox/PC-Action Game Dead to Rights).
Zitat von: KingpinDa sehe ich eben das Problem. Wenn das so weiter geht, wird entweder das Gesetz bald wieder geändert (steht vermutlich sowieso an, wenn das verlogene schwarze Pack wieder an die Macht kommt) oder die Gerichte bekommen von den selbsternannten "einzig wahren Jugendschützern" wieder mehr Arbeit für ihre Rechtsbrecherei.
Und wieder sage ich abwarten...
Das neue Gesetz ist WEIT detaillierter gestaltet als das alte. Freigegebe 18er Filme können NICHT mehr als jugendgefährdend eingestuft werden, das ging im alten Gesetz ohne Probleme.
Auch sollte man sich mal die letzten Indizierungen mal vor Augen halten, seien es die Spiele, seinen es die Filme. Die BPjM prüft auf §131er und gibt die entsprechend weiter. Soweit so schlecht. HABEN die was aus dem Filmbereich weitergegeben bisher ? NEIN. Haben die was aus dem Spielebereich weitergegeben ? NEIN. Wobei "Blood Rayne" und "Postal 2" LOCKER als §131er Kandidaten durchgehen...
Selbst die BPjM wird immer liberaler, wenn auch in kleinen Schritten, aber wo Bewegung ist, da ist kein Stillstand in "alten Werten".
Die Frage mit dem Versandproblem von 18er Klamotten ist eher ein echt typisch deutsches Problem. Die totale Absicherung von Regierung, Verkäufer, Käufer ect. Bzw. alle bürokratischen Hürden müssen berücksichtigt werden, und da gibt es bei uns EINIGE.... Wundert mich garnicht, dass die das nicht so einfach geregelt bekommen. w-)
Und bei "MK: DA" mußte das Making Of raus, da sonst der "Werbegedanke" für den §131er "Mortal Kombat 2" gegeben war. Was dennoch DRINGEBLIEBEN ist sollte mal eher erwähnt werden.... :!:
@Dennis
Du hast dich nicht verquer ausgedrückt aber Zeromancer meinte, dass Woodoo beschlagnahmt ist. Das stimmt aber nicht.
ZitatWobei "Blood Rayne" und "Postal 2" LOCKER als §131er Kandidaten durchgehen...
Tolles Beispiel - beide haben
keine USK-Kennzeichnung :respekt: somit fällt eine "Weitergabe" auch flach. Außerdem muß ich da bezgl. Postal gerade mal widersprechen - wer das Spiel ernst nimmt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Im übrigen meinte ich auch nicht die BPjM, sondern irgendwelche selbsternannten "Jugendschützer", die von sich aus losrennen - denen wird es nämlich ein Dorn im Auge bleiben, daß gekennzeichnete Medien nicht mehr indiziert werden können. Logischer nächster Schluß ist da, zum AG Tiergarten oder anderen Rechtsbrechern zu rennen.
Zitat von: Dr. Schreck@Dennis
Du hast dich nicht verquer ausgedrückt aber Zeromancer meinte, dass Woodoo beschlagnahmt ist. Das stimmt aber nicht.
Vorsicht. Isser wohl. Guck mal in den BPjM-Report.
Bereich LASERDISC.
"Zombie .. the Dead are among us"
Original US-Version mit chinesischen oder japanischen Untertiteln
Beschlagnahmt am 10.07.2000 vom AG WolfshagenDas IST "
Woodoo"....... So heisst meine Anchor Bay DVD von dem Film!
Zitat von: KingpinZitatWobei "Blood Rayne" und "Postal 2" LOCKER als §131er Kandidaten durchgehen...
Tolles Beispiel - beide haben keine USK-Kennzeichnung :respekt: somit fällt eine "Weitergabe" auch flach. Außerdem muß ich da bezgl. Postal gerade mal widersprechen - wer das Spiel ernst nimmt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Im übrigen meinte ich auch nicht die BPjM, sondern irgendwelche selbsternannten "Jugendschützer", die von sich aus losrennen - denen wird es nämlich ein Dorn im Auge bleiben, daß gekennzeichnete Medien nicht mehr indiziert werden können. Logischer nächster Schluß ist da, zum AG Tiergarten oder anderen Rechtsbrechern zu rennen.
Genau das habe ich doch GESAGT. Indiziert wegen KEINE Freigabe. Aber NICHT MEHR. Verkauft werden die immer noch bei uns, nur wie schon vorher wegen "ohne Freigabe" unter dem Ladentisch...
Und GERADE "
Postal 2" wäre ein Abschusskandidat DEINER Argumentation nach. Denkste die von Dir so gehassten Bayern würden DA HUMOR drin finden ? Oder die BPjM ????????????????? Merkste nicht, dass sich einiges geändert hat ????????????
Und ich schließe mich Phibes an: selbst HEUTE kann man ohne Probs einen Film beschlagnahmen lassen. Die Begründungen die ich gesehen habe waren ALLE dummdreist, da kann man draus drehen was man will... Aber DENNOCH ziehen die keine neuen Sachen mehr ein, obwohl es einiges gäbe. :!:
Wie gesagt, hier laufen echt totale Schwarzmaler rum. Mir persönlich hat das neue JSchG nur gutes gebracht und ich habe es vorher verteufelt bis zum geht nicht mehr, darum warte ich mit Geschimpfe ab, BIS WAS DA ist WORÜBER man schimpfen kann.
Geändert hat sich hauptsächlich deswegen etwas, weil FSK und USK offenbar recht großzügig bei der Kennzeichnung verfahren. Wie lange dies so bleibt, ist nicht vorhersagbar. Ich beschwere mich ja nicht darüber, aber alleine die Bundesratsinitiative vor einiger Zeit, mit der das gerade in Kraft getretene JuSchG schon wieder verschärft werden sollte, läßt schlimmes befürchten, wenn schwarz (gibt dem Begriff Schwarzmalerei eine ganz neue Bedeutung ;)) nach der nächsten Bundestagswahl im worst case sogar eine absolute Mehrheit im Bundestag hätte (was hoffentlich vermieden wird; allerdings war die FDP anno ´83 auch keine große "Hilfe"). Dann stoppt die nämlich keiner, da sie auch im Bundesrat ´ne schöne Abnickmehrheit haben werden.
Hab ich mich mit Woodoo also doch nicht vertan :respekt:
Zitat von: KingpinDann stoppt die nämlich keiner, da sie auch im Bundesrat ´ne schöne Abnickmehrheit haben werden.
Was in diesen Fällen WENN interessant werden sollte. Freigaben haben BINDENDEN Charakter. Die USK/FSK prüft gesetzmässig und deren Freigaben sind damit rechtlich unangreifbar.
Sollte ein AG was dagegen haben und zuschlagen, könnte eine Klage des Rechteinhaber äusserst interessante Wirkungen haben. Momentan ist das Gesetz was Freigaben betrifft nämlich klar: alles was eine Freigabe HAT ist unbedenklich, sonst hätte es keine Freigabe bekommen. Das könnte gerade Major-Labels zu Klagen animieren (hallo VCL...).
Die USK und FSK entwickeln sich wie die BPJM. Die werden liberaler und das ist auch gut so. "Blood Rayne" und "Postal 2" wurden aus Angst vor Beschlagnahmung nicht bei uns veröffentlicht und DESHALB nicht geprüft. Die aktuelle Reaktion der BPJM zeigt eher, dass die Titel DOCH nicht so strafrechtlich relevant sind, wie damals angenommen. Die Zeit, in der Spiele beschlagnahmt wurden, ist größtenteils vorbei. Mittlerweile sind die nix besonderes mehr, und die Zeiten der "schlimmen" Sachen sind eh vorbei.
ZitatWas in diesen Fällen WENN interessant werden sollte. Freigaben haben BINDENDEN Charakter. Die USK/FSK prüft gesetzmässig und deren Freigaben sind damit rechtlich unangreifbar.
Das sind sie nicht. Das Prozedere sieht Einspruchsmöglichkeiten der obersten Landesbehörden vor (bspw. nach altem Recht bei Nightmare 4 geschehen), und natürlich sind auch Klagen gegen die Entscheidungen denkbar. Zwar bieten die Kennzeichnungen eine gewisse Sicherheit für die Labels, aber Beschlagnahmen FSK-gekennzeichneter Titel haben in der Vergangenheit ja gezeigt, daß auch das keinen 100%igen Schutz vorm Gummiparagraphen 131 StGB bietet. So hat bspw. das BVerfG im TdT Urteil geschrieben: "(...) das Kennzeichnungsverfahren ermöglicht es dem Vertreiber nach der von den zuständigen Stellen geübten Praxis, eine Beurteilung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten herbeizuführen und damit das Risiko, sich einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen, wesentlich zu
vermindern.". Vermindern heißt nicht ausschließen! Und bisher sind sehr wenige Entscheidungen wieder aufgehoben worden - zudem sich nach der Änderung des §131 StGB die Frage stellt, wie vor dem Hintergrund des Falles TdT, bzw. der Entscheidung des BVerfG dazu, mit Tanz der Teufel selbst in der geschnittenen Fassung umgegangen werden wird. So hieß es ja im selben Urteil "Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen [vor allem sogenannte Zombies] hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." - genau das ist jetzt geschehen!
Interessant ist gleichwohl, daß - anders als im TdT Urteil noch erwähnt - das Kennzeichnungsverfahren jetzt eine formale Ablehnung der Kennzeichnung ohne notwendigerweise vorliegende strafrechtliche Relevanz vorsieht.
Im übrigen bezog sich obiges Gedankenspiel auf eine Gesetzesänderung, wie sie bereits
gefordert wurde (!) - gleichwohl handelt es sich natürlich im umgangssprachlichen Sinne um "ungelegte Eier" - also erfreuen wir uns noch ein Weilchen an der derzeitigen Situation - möge sie noch möglichst lange anhalten (oder gar noch besser werden ;))!
Zitat von: KingpinZitat von: Anime-BlackWolfZitat von: KingpinWer sich an die Propaganda gegen sog. "Killerspiele" erinnert, möge ich nicht darüber wundern, wenn demnächst diverse Computer- und Videospiele nach §131 StGB eingesackt werden.
Dem möchte ich widersprechen.
Sage nur "Soldier of Fortune 2 UNCUT", "Mortal Kombat: Deadly Alliance". UNCUT und "Keine Jugendfreigabe". Damit keine Indizierung mehr möglich, die AGs werden sich da nicht rantrauen.
Freigaben nützen nix, schließlich sind auch in der Vergangenheit schon FSK18 Titel eingesackt worden.
Anime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.
ZitatAnime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.
Die können nicht mehr
indiziert werden - im JuSchG findet sich aber ebensowenig wie im §131 StGB ein Absatz, daß §131 StGB auf nach §14 II Nr. 1 - 5 JuSchG gekennzeichnete Medien keine Anwendung mehr finden würde. Zwar kann man unterstellen, daß aufgrund der Kennzeichnung viel eher als nach altem Recht keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben ist (weil ja schon das Vorliegen der Voraussetzungen der Indizierung zur formalen Ablehnung der Kennzeichnung führen sollte) nur hat gerade diese Frage bestimmte AGs ja noch nie interessiert.
Zitat von: KingpinZitatAnime meint aber wohl, dass seit dem neuen JuSchuG seit dem 1.4.2003 keine geprüften Titel mehr beschlagnahmt werden dürfen.
Die können nicht mehr indiziert werden - im JuSchG findet sich aber ebensowenig wie im §131 StGB ein Absatz, daß §131 StGB auf nach §14 II Nr. 1 - 5 JuSchG gekennzeichnete Medien keine Anwendung mehr finden würde. Zwar kann man unterstellen, daß aufgrund der Kennzeichnung viel eher als nach altem Recht keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben ist (weil ja schon das Vorliegen der Voraussetzungen der Indizierung zur formalen Ablehnung der Kennzeichnung führen sollte) nur hat gerade diese Frage bestimmte AGs ja noch nie interessiert.
Eben. Allerdings nach dem ALTEN Recht VOR dem 01.04.20003.
An "neue" Sachen hat sich aktuell ja niemand rangetraut, also wissen wir auch nicht, wie das aktuelle Gesetz mit deren Freigaben vor einem AG aussehen würde...
Fakt ist, die AGs könnten locker auch nach dem jetzt schon bestehenden Gesetz sich munter Filme wie "
From Dusk till Dawn" rauspicken (ich verweise auf die teils brutalen Szenen Vampire killen Menschen...) und den zum Abschuß freigeben. Hat es einer in letzter Zeit gemacht ? Nein.
Die letzten echten Beschlagnahmungen bezogen sich zum einen auf "alte" Titel (das AG Tiergarten ist doch bekanntlich dafür bekannt, die "Inhaltsgelichheit" wie wir Fans auszulegen und auch die cutteste Fassung noch abzuschiessen, da selber Film...), zum anderen "Astro"-Releases, da Olli K. denen leider extrem bekannt ist ("
Splatter University"). Der einzige Titel, der aus der Reihe fällt wäre "Dead next door". Aber da beim Anschauen Zombie-Erinnerungen wach werden, kann ich sogar das noch nachvollziehen.
Aber insgesamt bleibe ich dabei: das neue Gesetz am 01.04.2003 hat EINIGES verbessert und es stehen noch Beispielsentscheidungen aus. Sei es bei Indizierungen, sei es bei eventuellen Beschlagnahmungen. Und vorher bei einer Veränderung des §131 groß Angst zu verbreiten ist nicht das wahre...
Anime. Angst verbreiten ist das weniger w-) . Es ist eher die schwarzmalerei dir hier hochkommt - Weil immerhin, niemand ist sich sicher das nix mehr kommt oder doch noch der 'grosse knall' eintritt. Wie auch immer, ich geh mir jetzt nen kakao trinken und warte was kommt (hmm.. viel dürfte da eigentlich nicht passieren).
Zitat von: Anime-BlackWolfZitat von: Dr. Schreck@Dennis
Du hast dich nicht verquer ausgedrückt aber Zeromancer meinte, dass Woodoo beschlagnahmt ist. Das stimmt aber nicht.
Vorsicht. Isser wohl. Guck mal in den BPjM-Report.
Bereich LASERDISC.
"Zombie .. the Dead are among us"
Original US-Version mit chinesischen oder japanischen Untertiteln
Beschlagnahmt am 10.07.2000 vom AG Wolfshagen
Das IST "Woodoo"....... So heisst meine Anchor Bay DVD von dem Film!
Das habe ich gerade noch gefunden auf http://www.bpjm.com :
Sanguelia
in der Original US-Version und in der italienischen Version jeweils
mit japanischen oder cantonesischen Untertiteln
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 28.03.1996
ist auch eine Woodoo-Version,komisch dass die meisten dachten,der sei nicht beschlagnahmt.
Z3ro
Zitatist auch eine Woodoo-Version,komisch dass die meisten dachten,der sei nicht beschlagnahmt.
Ist ja schön, wenn irgendwelche chinesischen oder japanischen LDs beschlagnahmt sind, aber ich nehme an, dem Ursprungsposter ging es mehr um das deutsche Tape. Und das ist nicht beschlagnahmt....
Snake