Hallo!
laut Schnittberichte ist ja anscheinend Wrong Turn 5? noch beschlagnahmt die uncut fassungen, ich wollte mir die collection evtl. kaufen wegen teil 2 und 3. es gibt teilweise noch anbieter und manchmal auch angebote wo leute die us & uk collection anbieten innerhalb deutschlands.
darf ich es als käufer ohne probleme kaufen oder ist der kauf davon verboten?
Danke!
Ist natürlich juristisch interessant, dazu kann ich allerdings nichts sagen. Nur so viel: ich habe noch nie Probleme bekommen, weil ich mir einen beschlagnahmten Film bestellt habe. Ich denke mir, das fällt schlimmstenfalls unter die Kategorie: wo kein Kläger, da kein Henker. Wer sollte dem schon groß nachgehen und Privatpersonen deswegen verfolgen? Da wird kaum jemand in das Paket reinschauen und wenn es sagen wir mal beim Zoll landet und die Aufforderung zum Öffnen kommt, müsste da schon ein Experte sitze, der tatsächlich Ahnung von der Materie hat - und wie hoch sind die Chancen? Die braven Beamten interessiert in der Regel nur der Rechnung und was sie abkassieren müssen. ;)
Zitat von: Mr Creazil am 24 November 2024, 19:00:47Da wird kaum jemand in das Paket reinschauen und wenn es sagen wir mal beim Zoll landet und die Aufforderung zum Öffnen kommt, müsste da schon ein Experte sitze, der tatsächlich Ahnung von der Materie hat - und wie hoch sind die Chancen? Die braven Beamten interessiert in der Regel nur der Rechnung und was sie abkassieren müssen. ;)
Wenn er innerhalb Deutschlands bestellt fällt ja der Zoll schon mal weg.
vielen Dank!
was noch interessant ist ob bei Wrong Turn 5 nur die USA Collection beschlagnahmt ist oder dann prinzipiell der Titel?
https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen&Kat=Filme
Nach meiner Kenntnis werden immer nur speziell Fassungen, nicht aber Filme an sich beschlagnahmt oder indiziert.
Edit:
Anscheinend gibt's eine Ausnahme:
Es ist theoretisch möglich, dass ein Film in seiner Gesamtheit beschlagnahmt wird, wenn alle existierenden Fassungen gegen das Gesetz verstoßen. Dies passiert jedoch selten, da viele Filme entschärfte Versionen haben, die keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllen
In der Theorie sind alle "inhaltsgleichen" Fassungen beschlagnahmt. Da aber kaum ein Laie weiß, welche Fassung nun genau inhaltsgleich ist, landen die meistens immer noch explizit auf der Liste.
Da gab es vor ca. 20 Jahren ja mal das Spielchen, dass LP alle paar Monate "Braindead" in einer neuen Auflage rausgebracht hat, wenn die vorige wieder beschlagnahmt wurde.
So oder so ist der Besitz an sich nicht strafbar, sondern der Vertrieb und Verkauf. Also, gönn Dir. :happy3: