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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: Jay am 26 April 2004, 19:16:21

Titel: Rechtslage- Beerdigung
Beitrag von: Jay am 26 April 2004, 19:16:21
Hi,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann! Und zwar suche ich für einen Kumpel von mir Gesetzestexte zum Thema Erbe, Erbausschlag und Beerdigung (d.h. wer die Verpflichtung besitz diese zu finanzieren)! Hab mich schon mal durch Google durchgeqäult, aber bis dato nur belangloses und niix wirklich informatives gefunden.
Wäre über jede Hilfe überaus dankbar!

Jay
Titel: Rechtslage- Beerdigung
Beitrag von: JasonXtreme am 27 April 2004, 11:56:38
Also meines Wissens ist der nächtse Verwandte verpflichtet aus dem Nachlass (sofern einer vorhanden) die Beerdigung zu zahlen. Zumindest muss er das Geld vorstrecken, da ich nicht glaube, dass die Beerdigungsinstitute auf die Kohle warten bis man sie selber hat ;)

Ist kein Nachlass da gilt das Gleiche, nur dass man eben logischerweise nix mehr bekommt.

Der nächste Verwandte wäre dann halt Sohn oder Tochter des Toten.
Titel: Rechtslage- Beerdigung
Beitrag von: Aragorn am 28 April 2004, 00:02:41
Guck mal ins BGB, da geht das Erbrecht bei § 1922 oder § 1932 los (jetzt zu faul zu gucken). Generell sind die Erben Gesamtrechtsnachfolger (die Reihenfolge ist ziemlich am Anfang der Paragaphen auch für Laien recht verständlich aufgezählt). Entweder der Erbe / die Erben erben alles oder nichts (ob Schulden oder Guthaben ist egal). Eine Ausschlagung ist in einer gewissen Frist möglich. Dann muss der Erbe eigentlich gar nichts zahlen; kriegt logischerweise auch nichts.

Alle nötigen Paragraphen sind im BGB zu finden.

Stell die Frage genauer (Familienverhältnisse, etc) und ich geb Dir genauere Auskünfte.
Titel: Rechtslage- Beerdigung
Beitrag von: Deadite am 28 April 2004, 00:09:54
Es gibt auch noch das Bestattungsgesetz (BestG). Könnte sein, dass da ebenfalls was wissenswertes in dieser Sache drinsteht. Betrifft aber wahrscheinlich eher die Beerdigung selbst und nicht die Kostenfrage. Bin da im Moment aber ehrlich gesagt zu müde, um nachzusehen. :D

Ebenfalls müsste sich was in irgendeinem Sozialgesetzbuch finden, weil das Sozialamt ja auch teilweise (vorausgesetzt es erfolgt ein Antrag auf einmalige Beihilfe und die nötigen Voraussetzungen sind erfüllt) Bestattungskosten übernimmt.

mfg Deadite
Titel: Rechtslage- Beerdigung
Beitrag von: Jay am 28 April 2004, 00:16:45
Hi,

Es geht vorrangig darum, wer sich um die Beerdigung zu kümmern hat bzw. wer sie zu arrangieren hat, wenn sich die Ehefrau (zu Lebzeiten allerdings schon getrennt vom Toten lebend) weigert dafür aufzukommen! Es existieren ja noch Kinder (erwachsen natürlich); müssen die Kinder dann die Kosten tragen?
Die Paragraphen im BGB waren ein guter Tipp für die Erbsache, danke!

Edit: Deadite hat meine Frage mit den Kosten beantwortet, Thanx!
Ich danke allen für die Hilfe!  :D

Jay
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