Jeder hat schon vom ständigen Wirbel um Kazaa gehört aber wie siehts eigentlich mit Emule aus? Ist das im selben Maße im Visir der Plattenfirmen? Interessant find ich die Frage, ob das Argument des Datei-Anbietens dort auch dann erfüllt ist, wenn der User das, was er gerade runterläd, automatisch anderen zur Verfügung stellen muss - und tut. Noch ist ja zumindest das Downloaden eine rechtliche Grauzone, die nicht endgültig geklärt ist...
Hab das Programm selber nicht, daher sorry für eventuelle Falschbeschreibungen. Mich interessiert nur der rein rechtliche Part...
Ich schließ mich mit der Frage mal an nur im Bezug auf Bittorrent.
Da gibt es keine Grauzone. Es darf nur von Rechteinhabern oder lizensierten Diensteanbietern etwas angeboten werden. Ich wage es zu bezweifeln, daß bei P2P, wie eDonkey/eMule usw., irgendjemand eine entsprechende Lizenz vorweisen kann.
§17 UrhG (Verbreitungsrecht) und §53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) bilden dabei die entsprechende Rechtsgrundlage.
Wieso sollte die rechtliche Situation anders sein? Ob man sich nun per Kazaa, Emule oder BitTorrent oder wasweißich auch immer Raubkopien zieht, ist doch egal. Verstehe die Frage nicht, ist doch offensichtlich.
Wuerde also bedeuten, dass es wieder legal waere, wenn man verhindern koennte, selber was anzubieten? Sehr merkwuerdig, diese Rechtslage, alternativ ist ja der DL lizensierter Programme von gewissen Seiten ja wieder Raubkopiererei - obwohl man ja nichts anbietet. Am Besten gleich Finger weg von solchen Sachen :respekt:
Genau das ist ja der springende Punkt bei Emule. Mann MUSS anbieten (zwar nicht von Platte soweit ich weiss) aber das, was man Downloadet...
Naja, hier kommt der Witz mit der Formulierung der "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" zum Zuge. Natürlich sollte "offensichtlich" sein, daß jemand, der etwas illegal (d.h. ohne Lizenz) zum Download anbietet (was ja wohl bei kommerzieller Software, die als Original i.d.R. teuer zu bezahlen ist, eben "offensichtlich" sein sollte), keine Lizenz dafür haben kann. Somit dürfte es schwierig sein, sich damit herausreden zu wollen, man habe es ja nur heruntergeladen aber selber nicht angeboten.
Nen Kumpel saugt auch sachen mit Emule nur das er eine besondere Version hat die den upload verhindert. Hat er was zu befürchten ? 'w-)
Zitat von: DarkyNen Kumpel saugt auch sachen mit Emule nur das er eine besondere Version hat die den upload verhindert. Hat er was zu befürchten ? 'w-)
naja wenn niemand mehr upload anbietet löst sich das problem ziemlich schnell... ;)
Bietet Emule eigentlich ein kazaa-ahnliches Avi-Preview ?
Zitat von: OnkelBietet Emule eigentlich ein kazaa-ahnliches Avi-Preview ?
Wenn man die e-mule Part-Datei rechtsklickt und auf Öffnen oder Öffnen mit klickt, sollte man avi-preview als Programm zum Öffnen der Datei anwählen. Danach lassen sich auch e-mule-Dateien mit avi-preview schauen. Natürlich nur wenn schon was vom Anfang der Datei gedownloadet wurde.
Ciao
Zitat von: DarkyNen Kumpel saugt auch sachen mit Emule nur das er eine besondere Version hat die den upload verhindert. Hat er was zu befürchten ? 'w-)
Wie soll das gehen, es läuft dort doch alles mit Kreditsystem ab. :???:
Zitat von: DarKsonZitat von: DarkyNen Kumpel saugt auch sachen mit Emule nur das er eine besondere Version hat die den upload verhindert. Hat er was zu befürchten ? 'w-)
Wie soll das gehen, es läuft dort doch alles mit Kreditsystem ab. :???:
ich glaube du meinst da applejuice. die arbeiten mit kredit. Bei emule hast du nur, dass ein geringer upload auch einen geringen Download zur Folge hat. Aber soviel ich weiss, muss der upload>1k sein, sonst kein Download!
Zitat von: MD-KrAuSeR
ich glaube du meinst da applejuice. die arbeiten mit kredit. Bei emule hast du nur, dass ein geringer upload auch einen geringen Download zur Folge hat. Aber soviel ich weiss, muss der upload>1k sein, sonst kein Download!
Es gibt aber MODs, die ohne Upload eine normale Downloadrate erlauben. Das widerspricht aber dem Grundgedanke von P2P.
Hi !
Ist ja alles schön und gut, aber wie beweist man, dass in der Datei "Titney Spears ihre geilsten Lieder völlig illegal zum Download.zip" auch genau das drin ist ? Das ist das, was mich noch interessiert. Wie wird sowas vor Gericht bewiesen ?
Eine Möglichkeit ist, den PC zu beschlagnahmen, aber falls davon nix mehr zu finden ist ???
Gruß
n0NAMe
Zitat von: n0NAMeHi !
Ist ja alles schön und gut, aber wie beweist man, dass in der Datei "Titney Spears ihre geilsten Lieder völlig illegal zum Download.zip" auch genau das drin ist ? Das ist das, was mich noch interessiert. Wie wird sowas vor Gericht bewiesen ?
Eine Möglichkeit ist, den PC zu beschlagnahmen, aber falls davon nix mehr zu finden ist ???
Gruß
n0NAMe
Keine Beweise :arrow: kein Verurteilung. Es sei denn es gibt Belastungszeugen, die den Inhalt bei dir gesehen haben und dies glaubhaft dem Gericht versichern können.
Die Files sind durch einen eindeutigen Code gekennzeichnet. Wenn du eine File umbenennst, hat sie trotzdem noch den gleichen Code und ist dadurch identifizierbar.
Das Kreditsystem bei Emule bewirkt das man in der Warteschleife schneller drankommt. Also wer nix zum Upload freigibt hat auch weniger Download. Deshalb istr vorgesehen das man mit dem Download direkt Dateien zum Upload frei gibt. Mit den Mods kenn ich mich nicht aus.