Da es gelegentlich anscheinend noch Verwirrung um die neuen FSK-Freigaben gibt, möchte ich hier noch einmal kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 01.04.2003 hat die FSK-Freigabe "Keine Jugendfreigabe" die alte Freigabe "nicht freigegeben ab 18 Jahren / FSK 18" abgelöst (mit einigen Änderungen hinsichtlich der "Indizierbarkeit" und der Freigabekriterien). Mit anderen Worten: Bisher nicht geprüfte Filme können kein FSK 18 mehr bekommen, sondern höchstens ein KJ. Ausnahme: Ein ehemals FSK 18-geprüfter Film wird neu aufgelegt o.ä. und die bisherige (alte) Freigabe (FSK 18) wird übernommen.
Achtet bitte auch alle darauf, die FSK-Freigabe KJ nicht mit damals recht beliebten Sprüchen der Video-Anbieter à la "Keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche" zu verwechseln. Derartige Filme sind ungeprüft, sämtliche Cover-Aufdrucke dieser Art seitens der Anbieter sind absolut nicht offiziell.
Auch Filmfestspiele sind eine häufige Fehlerquelle. Filme, die beim Fantasy Filmfest laufen, sind so gut wie nie FSK-geprüft. Freigaben wie KJ oder FSK 18 haben dort (bis auf wenige Ausnahmen) nichts zu suchen. Und selbst wenn (z.B. im Rahmen einer Wiederaufführung) ein in Deutschland FSK-geprüfter Film gezeigt wird, ist dieser mit ziemlicher Sicherheit dennoch ungeprüft. Warum? Auf dem FF laufen die Filme praktisch immer in der Originalversion/-sprache. Und diese Fassung ist (selbst bei Inhaltsgleichheit) dennoch ungeprüft, da sie nicht explizit durch die FSK gegangen ist.
Also (Beispiele):
- Ein altes VMP-Video aus den 80ern kann niemals die Freigabe KJ tragen.
- Der neue Action-Blockbuster 2004 kann niemals ein FSK 18 bekommen (maximal KJ).
- Der neue Japan-Horror, der im September auf DVD ein KJ erhalten hat, ist bei seiner Fantasy Filmfest-Premiere im Juli in identischer Fassung dennoch FSK-ungeprüft.
Zitat von: Dr. KoshEin ehemals FSK 18-geprüfter Film wird neu aufgelegt o.ä. und die bisherige (alte) Freigabe (FSK 18 ) wird übernommen.
Bei neuen Auflagen von
FSK 18-Titeln mit dem
neuen KJ-Logo trage ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld ein. Richtig oder falsch?
Zitat von: CinemaniaXBei neuen Auflagen von FSK 18-Titeln mit dem neuen KJ-Logo trage ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld ein. Richtig oder falsch?
Ähm, mal kurz nachdenken... :andy:
Also: Ein Film, der ehemals mit FSK 18 auf Video veröffentlicht worden ist und nun für ein DVD-Release
neu geprüft wird, kann nicht mehr FSK 18 erhalten. In diesem Fall kann es daher durchaus vorkommen, daß ein und derselbe Film auf zwei verschiedenen Medien zwei verschiedene Freigaben aufweist. Beim Video muß dann FSK 18 ausgewählt werden und bei der DVD KJ.
Wird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.
Unter Berücksichtigung des eben dargelegten würde ich Dein Vorgehen somit als korrekt erachten.
Gruß
Dr. Kosh
Es geht um den zweiten Fall:
Zitat von: Dr. KoshWird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.
Also ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird
nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue
KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?
Zitat von: Dr. KoshWird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.
Und kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)
Zitat von: CinemaniaXAlso ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?
Hm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...
Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?
Zitat von: NerfUnd kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)
Ja, FSK 18-Filme können wie gehabt indiziert werden, KJ-Filme hingegen nicht.
Gruß
Dr. Kosh
Zitat von: Dr. KoshHm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...
So habe ich früher auch gedacht, aber FSK ist anderer Meinung:
http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=32137
Zitat von: Dr. KoshZitat von: CinemaniaXAlso ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?
Hm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...
Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?
Zitat von: NerfUnd kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)
Ja, FSK 18-Filme können wie gehabt indiziert werden, KJ-Filme hingegen nicht.
Gruß
Dr. Kosh
Hmmm, unabhaengig vom Coveraufdruck? Rein hypothetisch duerfte das aber wieder fuer Durcheinander sorgen, falls der besagte Film bereits mit keiner anderen Fassung in die ofdb eingetragen ist. Ausserdem waere es evtl. auch etwas umstaendlich, die anderen Fassungen erst durchzugucken. Ich denke mal, dass es wohl mehr Sinn macht, die Freigabe vom Cover zu uebernehmen. Notfalls kann man ja immer noch nen Vermerk ins Bemerkungsfeld machen. Sonst kommen wieder zig Fragen wie "Inner ofdb ist die 18er, ich habe mir gerade die KJ gekauft, ist die auch uncut?" Meine bescheidene Meinung dazu...
Sehe ich, kurz und knapp gesagt, auch so. Auch wenn es sich um Fassungsgleichheit handelt. Besser ist es dann, die Angabe des Covers zu übernehmen (nur in diesem Fall).
Das KJ ist ja praktisch mit der FSK 18 gleichzusetzen.
Zitat von: Dr. KoshHm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...
Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?
Ja, hier. :)
Woher sollen wir Normalsterblichen denn wissen, ob der KJ-Aufdruck auf einer DVD eines alten Films rechtens ist, sprich: ob es eine Neuprüfung gegeben hat oder der Verleih einfach dreist das KJ-Siegel draufgepackt hat? Die HP der FSK listet Neuprüfungen nur für einen kurzen Zeitraum auf, was darüber hinausgeht, wird schon nicht mehr erfasst.
Noch 'ne Frage:
Ist eine Neuprüfung indizierter FSK-18-Filme möglich? Das würde ja in einer nicht mehr indizierbaren KJ-Freigabe resultieren. (Wurde bestimmt schon mal besprochen irgendwo, ich find's nur nicht...)
Zitat von: scatSehe ich, kurz und knapp gesagt, auch so. Auch wenn es sich um Fassungsgleichheit handelt. Besser ist es dann, die Angabe des Covers zu übernehmen (nur in diesem Fall).
Das KJ ist ja praktisch mit der FSK 18 gleichzusetzen.
Okay, da ist was dran. Die Mumie-DVD mit FSK 16 wird ja auch als solche eingetragen, obwohl der Film weiterhin FSK 12 ist (und die DVD nur aufgrund des Bonusmaterials FSK 16 ist).
Da hatte ich einen kleinen Denkfehler. Bis auf einige Ausnahmen (z.B. bei irrtümlicher Falschauszeichnung wie damals bei den neuen Fox-DVDs von "Phantom-Kommando" etc.) sollte immer die Cover-Angabe übernommen werden. Ins Bemerkungsfeld kann dann ggf. ein erläuternder Kommentar.
Gruß
Dr. Kosh
Zitat von: NerfIst eine Neuprüfung indizierter FSK-18-Filme möglich? Das würde ja in einer nicht mehr indizierbaren KJ-Freigabe resultieren. (Wurde bestimmt schon mal besprochen irgendwo, ich find's nur nicht...)
Hehe, gute Frage. Es spricht natürlich nichts dagegen, einen FSK 18-Film neu zur FSK-Prüfung vorzulegen. Daß der Film dann automatisch KJ bekommt, ist allerdings nicht richtig. Vielmehr wird der Film nach den
neuen Kriterien geprüft, für welches Siegel er in Frage kommt. Manche/Viele FSK 18-Filme werden dann sicher ein KJ bekommen. Einigen (und dazu zählen garantiert indizierte Filme) wird aber mit Sicherheit das KJ verwehrt werden.
Vermutlich müßte sich das Label also parallel (oder vorab?) um eine Listenstreichung bei der BPjM bemühen...
Gruß
Dr. Kosh
@ Kosh
Wie erklärst du dir, dann, dass Carpenters Vampire jetzt mit kJ-Siegel rausgekommen sind, obwohl keine Prüfung bei der FSK vermerkt und der Film indiziert ist?
Zitat von: LJSilverWie erklärst du dir, dann, dass Carpenters Vampire jetzt mit kJ-Siegel rausgekommen sind, obwohl keine Prüfung bei der FSK vermerkt und der Film indiziert ist?
Wenn keine Neuprüfung vorliegt, kann der Film offiziell auch kein KJ-Siegel tragen. Ist dies wirklich auf der DVD drauf oder handelt es sich um das alte FSK 18-Siegel? Sind sich ja nicht ganz unähnlich...
Ansonsten: Vielleicht achtet man auf Label-Seite einfach nicht so genau darauf. Das alte FSK 18-Siegel hat man vielleicht pauschal eingemottet und komplett durch das neue KJ-Siegel ersetzt, das man dann fröhlich auf alle neuen (nicht-jugendfreien) Filme draufpackt. Niemand hat je behauptet, daß die Labels frei von Fehlern sind. Ob Absicht oder Schlamperei sei mal dahingestellt.
Gruß
Dr. Kosh
Zitat von: Dr. KoshIst dies wirklich auf der DVD drauf oder handelt es sich um das alte FSK 18-Siegel? Sind sich ja nicht ganz unähnlich...
Ist auf dem Cover.
Zitat von: Dr. KoshAnsonsten: Vielleicht achtet man auf Label-Seite einfach nicht so genau darauf. Das alte FSK 18-Siegel hat man vielleicht pauschal eingemottet und komplett durch das neue KJ-Siegel ersetzt, das man dann fröhlich auf alle neuen (nicht-jugendfreien) Filme draufpackt.
So sieht die Praxis aus.
Zitat von: Dr. KoshNiemand hat je behauptet, daß die Labels frei von Fehlern sind. Ob Absicht oder Schlamperei sei mal dahingestellt.
Eher Absicht, weil die Labels der Meinung sind, dass es erlaubt ist.
Meine Meinung ist folgende: Man sollte immer die tatsächliche Freigabe eintragen, unabhängig davon, welches Siegel auf der DVD prangt. Bei Differenzen zwischen Siegelauszeichnung und Freigabe sollte man im Bemerkungsfeld darauf hinweisen. Indizierte FSK18-Titel die wegen Schlamperei bei Neuauflagen ohne Neuprüfungen mit "KJ"-Siegeln verkauft werden, sollten dementsprechend mit "FSK 18" eingetragen werden, und mit der Bemerkung, dass die Hülle fälschlicherweise eine "KJ"-Freigabe vorgaukelt, versehen werden. Ich denke, der DVD-Markt ist transparent genug, so dass wir in den meisten Fällen beurteilen können, ob eine Neuprüfung vorliegt, oder ob es sich einfach um blinde Schlamperei handelt.
Der einzige Haken an der Sache: Dies wird wohl fast ausschließlich durch Korrekturen geschehen, da die meisten Einträger (mich eingeschlossen) keinen Plan davon haben, wer was eventuell rechtmäßig oder nicht freigegeben hat :) Also kurz: Ein Mehr an Arbeit :P
also soll man jetzt bei nueren DVDs/VHS wo KJ draufsteht, KJ eintragen
und wie ist das bei älteren Tapes wo noch FSK 18 draufsteht, soll man da FSK 18 eintragen, oder KJ?
FSK18
Ich hab da noch 2 Fragen:
1.Wenn ein Film in einer r-rated-Fassung(USA) indiziert wird(kommt heutzutage nur noch selten vor) oder von mir aus auch unrated und in Deutschland ist er bisher noch NICHT indiziert,die ungeschnittene DVD davon hat ein KJ-Siegel.Gilt die dt. DVD dann als automatisch indiziert wegen Inhaltsgleichheit?
und
2.Dasselbe auch hierzulande:Wenn ein ungeprüfter oder ein mit Spio/JK versehener Film indiziert wird,soll dann die KJ nicht als indiziert eingetragen werden?Eigentlich sind laut OFDb ja auch geschnittene FSK 18-TV-Fassungen indiziert,nur geschnittene 16er nicht.
Und wenn jetzt wirklich mal schon ein lange indizierter Film auf DVD uncut releast wird und ne KJ erhält?Als "indiziert" eintragen?
Filme mit "KJ" können nicht indiziert werden, wurde vll einfach neu geprüft.
Zitat von: Zeromancer1.Wenn ein Film in einer r-rated-Fassung(USA) indiziert wird(kommt heutzutage nur noch selten vor) oder von mir aus auch unrated und in Deutschland ist er bisher noch NICHT indiziert,die ungeschnittene DVD davon hat ein KJ-Siegel.Gilt die dt. DVD dann als automatisch indiziert wegen Inhaltsgleichheit?
Nunja, gem. §14 III JuSchG dürfte keine Kennzeichnung erfolgen. Die automatische Indizierung aufgrund §15 III JuSchG würde dann dazu führen, daß die deutsche Fassung in der Tat automatisch indiziert wäre.
Zitat von: Zeromancer2.Dasselbe auch hierzulande:Wenn ein ungeprüfter oder ein mit Spio/JK versehener Film indiziert wird,soll dann die KJ nicht als indiziert eingetragen werden?Eigentlich sind laut OFDb ja auch geschnittene FSK 18-TV-Fassungen indiziert,nur geschnittene 16er nicht.
Und wenn jetzt wirklich mal schon ein lange indizierter Film auf DVD uncut releast wird und ne KJ erhält?Als "indiziert" eintragen?
Wenn die KJ gegenüber den nicht geprüften
indizierten Fassungen (incl. SPIO/JK oder anderes juristisches Gutachten)
nicht geschnitten wurde, müßte sie als indiziert eingetragen werden, da sie als inhaltsgleich gem. §15 III JuSchG gelten muß (und somit eigentlich gem. §14 III JuSchG nicht hätte mit KJ gekennzeichnet werden dürfen).
Möchte hierzu auch noch was ergänzen: mir ist in der ofdb schon des Öfteren aufgefallen, dass bei vielen alten Videos die Freigabe "FSK 18" angegeben wird, obwohl nirgends auf der Hülle ein derartiges Siegel zu finden ist.
Ich habe den Eindruck, manche User tragen einfach immer "FSK 18" ein, wenn nix auf dem Cover steht oder lediglich ein "Ab 18 Jahre" oder "FSK ab 18 Jahren" oder so etwas in der Art. Diese Angabe ist natürlich kein richtiges "FSK 18", sondern lediglich eine Altersempfehlung des Labels - in Wahrheit ist das Tape dann ungeprüft.
Also, nur wenn das allseits bekannte rote Logo ("Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK" oder "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK") auf der Hülle (oder Kassette) ist, dann ist das Video auch von der FSK geprüft worden. Alles andere ist nichts Offizielles.
Hab' deswegen auch mal eine Mail an die FSK geschickt, um zu erfahren, seit wann denn Videos von ihnen geprüft werden.
Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
das novellierte Jugendschutzgesetz, das im April 1985 in kraft trat, sah in § 7 die Prüfung von Videofilmen vor. Die FSK wurde seinerzeit mit der Prüfung beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Kempenich
Das heißt also, alle Videos, die vor diesem Datum erschienen sind, sind ungeprüft.
Das wohl nervigste Thema schlechthin: Die Neuregelung der FSK...früher war alles easy:
o.A.;6;12;16;nicht unter 18 (bei Pornos nix bzw. nur ein Hinweis, ab und zu dieser rechteckige Aufdruck "Verkauf und Verleih an Kinder...") Ach ja und es gab noch "Freigegeben ab 18".
Dann kam die große Verwirrung mit diesen schwarzen KJ Dingern und jetzt soll sich wieder alles ändern wie ich hier in der 1. Mitteilung lese??Das klassische "nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § blabla" fällt weg??Ach ich blicke da nicht mehr durch.
Zitat von: tm am 17 März 2006, 15:17:01
Das klassische "nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § blabla" fällt weg??Ach ich blicke da nicht mehr durch.
Guten Morgen.
Das "n.u.18" gibt es schon seit ca. 3 Jahren nicht mehr. Es wurde durch "Keine Jugendfreigabe" ersetzt. Und "n.u.18 Jahren" und "freigegeben ab 18 Jahren" ist dasselbe, d. h., einige Labels haben einfach "freigegeben ab 18 Jahren" auf ihre Cover gedruckt; streng genommen ist dieses aber auch falsch, denn richtigerweise müsste es "nicht freigegeben unter 18 Jahren" heißen. Aber FSK-geprüft sind diese Filme dann schon.
Zitat von: New York Ripper am 17 Februar 2006, 17:49:39
Also, nur wenn das allseits bekannte rote Logo [..] oder "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK") auf der Hülle (oder Kassette) ist, dann ist das Video auch von der FSK geprüft worden.
Hast Du Beispiele?
Auch als FSK-Logo mit dem kompletten Satz "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK"?
Hi,
von 1957 bis 1985 hieß die Freigabe tatsächlich "freigegeben ab 18 Jahren", das wurde dann in "nicht freigegeben unter 18 Jahren" geändert. Die Begründung war, AFAIK, um zu differenzieren das es keine "Prüfung auf eine Erwachsenenfreigabe" gibt, sondern halt nur inwieweit ein Film für Kinder und Jugendliche geeignet ist.
MfG
Bad Moon
Das Problem ist eins, welches sich nur Juristen machen können ;) und zwar kann man einen Film nicht für Erwachsene freigeben, sondern nur für Minderjährige nicht freigeben - ergibt zwar im Endeffekt dasselbe, ist es aber juristisch eben nicht. Auch deshalb wurde dann mit dem JuSchG die Kennzeichnung in "Keine Jugendfreigabe" umbenannt.
Bsp. für solche "Fehlkennzeichen" gibt es reichlich - u.a. Ford Fairlane: auf dem Cover "Freigegeben ab 18 Jahren ...", auf der DVD "Nicht freigegeben unter 18 Jahren ...".
Die Ursache für das falsche Kennzeichen könnten auch psychologisch begründet sein ;) "Freigegeben ab" klingt positiver als "Nicht freigegeben unter". ;)
Zitat von: KingpinDas Problem ist eins, welches sich nur Juristen machen können ;) und zwar kann man einen Film nicht für Erwachsene freigeben, sondern nur für Minderjährige nicht freigeben - ergibt zwar im Endeffekt dasselbe, ist es aber juristisch eben nicht.
Das ist viel höher aufzuhängen als rein juristische Korinthenkackerei, denn hier steckt unser Staatsverständnis hinter:
Grundsätzlich ist in einer liberalen Demokratie der mündige Bürger (= Erwachsene/r) frei, er kann machen, was er will. Der demokratisch legitimierte Staat verhängt Verbote, die seines Erachtens sinnvoll erscheinen, zum Beispiel schränkt er den Zugang zu Filmen wegen des Jugendschutzes ein, mit der bekannten Abstufung nach Altersklassen. Für Erwachsene ist von Anfang an jeder Film zugänglich. Der Staat (genauer: die Legislative) delegiert die Entscheidungen, die Jugend betreffend auf FSK (eigentlich völlig unabhängig vom Staat, aber sicher nicht "freiwillig"!), Gerichte (also Judikative, z.B. das AG Tiergarten :doof: ) und BPJM (= Exekutive). Diese erlauben den Zugang zu Filmen nicht erst, sondern schränken ihn erst ein! Daher muss es heißen "keine Jugendfreigabe" oder "nicht freigegeben unter" - "freigegeben für Erwachsene" wäre nur bei einem Verständnis eines Staates sinnvoll, in dem es keine freien, mündigen Bürger gibt.
Am Ende kommt in diesem Fall natürlich dasselbe bei raus :icon_mrgreen: .
dekay
EDIT: Bevor ich ein (weiteres) Off-Topic-Posting eröffne: Zustimmung zu Kingpins folgendem Post!
Naja, das Staatsverständnis ohne freie, mündige Bürger herrscht ja bei vielen Politikern vor, die ihre verquere Ideologie in den Jugendschutz haben einfliessen lassen. Gibt genügend, denen eine staatliche Zensur, die Medien eben tatsächlich erst freigeben muß, lieber ist, als die vermeintlich freiwillige Lösung, oder gar die Möglichkeit, sich dieser ganz zu entziehen (vgl. Tanz der Teufel Story bis zum Urteil des BVerfG). Von daher mag es sein, daß es mal um demokratisches Staatsverständnis ging - übrig geblieben ist davon allerdings kaum noch etwas. Aber jetzt wird's doch zu off-topic. ;)
Gibt es eigentlich festgelegte Grundlagen WIE ein Film einzuschätzen und zu bewerten ist oder entscheidet das jede Gruppe, die einen Film für die FSK bewertet neu? Dann hätten diese Freigaben aber etwas sehr subjektives und wären eigentlich komplett unnötig...
Also ich hab das Thema jetzt gelesen aber ich komm da jetzt wirklich nicht ganz mit! Also aus dem Alten FSK18 Siegel wurde KJ! OK so weit so überflüssig, aber jetzt kommts! Am Anfang dieses Themas stand das ein Film der eine KJ Einstufung bekommt nicht mehr indiziert werden kann! Aber die FSK nimmt doch keine Indizierungen vor!!!! Also wie kann die FSK so etwas eigenmächtig vergeben? Klärt mich bitte auf, will nicht dumm sterben!
Ist eigentlich gar nicht so schwierig: Die FSK vergibt das KJ-Siegel, und die BPjM kann das Medium daraufhin nicht mehr indizieren.
Umgekehrt kann allerdings auch die FSK kein Medium kennzeichnen, wenn es die BPjM bereits indiziert hat.
Wie soll man es mit DVDs ala NIght Train to Terror von Best Entertainment handhaben? Weswegen auch immer KJ-Siegel auf Hülle, aber die Fassung beruht auf FSK 18-indiziert-uncut(inhaltsgleich mit VHS). Ich würde da wohl eher FSK 18 bei der DVD angeben und das mit dem KJ als Zusatzinformation angeben.
Und bei indizierten 16er-DVDs(Frightmare, Trommeln über dem SKlavencamp) die FSK 16 lassen und indiziertdazu schreiben oder das ganze dann auf FSK 18 heben da es durch die Indizierung und die INhaltsgleichheit zu den Tapes automatisch nur für Erwachsene ist?
Außerdem habe ich nie richtig durchgeblickt wie die OFDB es mit internationalen Fassungen(z.b. UK, USA, Österreich) von in Deutschland indizierten Filmen handhabt. Wenn z.b. eine ungeprüfte VHS auf dem Index ist, werden ja alle FSK 18-TV-Ausstrahlungen, und VHS+DVD mit höheren Freigaben als KJ bzw. FSK 16 auf indiziert gestellt. Die Fassungen aus dem Ausland sind inhaltsgleich trotzdem ist in den meisten Fällen dort nicht "indiziert" angegeben.
Muss also eine US-DVD z.b. erst ausdrücklich durch die bpjm indiziert werden damit ihr die auf "indiziert" setzt?
Ich komme heute nur mit Ausnahmefällen ich weiss ;)
Wie sieht es mit dem Eintragen von TV-Ausstrahlungen aus von indizierten Filmen
die a) zum alten Ausstrahlungszeitpunkt noch NICHT indiziert waren
und b) vom Index gestrichen wurden.
Normal müsste man dann ja bei einer Listenstreichung z.b. bei JEDER TV-ausstrahlung davor vermerken dass damals der film noch indiziert war aber das "indiziert" wegmachen.
ZitatWie soll man es mit DVDs ala NIght Train to Terror von Best Entertainment handhaben? Weswegen auch immer KJ-Siegel auf Hülle, aber die Fassung beruht auf FSK 18-indiziert-uncut(inhaltsgleich mit VHS). Ich würde da wohl eher FSK 18 bei der DVD angeben und das mit dem KJ als Zusatzinformation angeben.
Seh ich auch so.
ZitatMuss also eine US-DVD z.b. erst ausdrücklich durch die bpjm indiziert werden damit ihr die auf "indiziert" setzt?
Ja, werden nur auf indiziert gesetzt wenn die ausländische Fassung explizit indiziert ist.
ZitatWie sieht es mit dem Eintragen von TV-Ausstrahlungen aus von indizierten Filmen
Das geht's wenn ich mch recht entsinne immer nach dem Austrahlungszeitpunkt, wenn ich da nich durcheinander bring ;-).
d.h. Wenn zum Ausstrahlungszeitpunkt indiziert, dann auf indiziert, und das bleibt dann auch so. Spätere indizierungen & Aufhebungen werden da glaub ich nicht berücksichtigt
Gruß
Morbit
Da hat wohl gerade jemand eine Neuerung eingebaut. :)
:respekt: Finde ich sehr gut, dass man sich jetzt bei Fassungen noch kleine Infotexte zur Freigabe anzeigen lassen kann.
sehr gute idee, aber die siegel werden bei meiner filmsammlung, im gegensatz zu den einträgen in der ofdb, nicht angezeigt:
(http://www.abload.de/img/unbenanntbnau.jpg)
Zitat von: Dr.Butcher am 15 Februar 2009, 16:23:29
sehr gute idee, aber die siegel werden bei meiner filmsammlung, im gegensatz zu den einträgen in der ofdb, nicht angezeigt:
Oh, peinlich! War aber nur ein Mini-Fehler und ist schon behoben. Vielen Dank für den Hinweis!
Gruß
Dr. Kosh
ach ja:
bei allen FSK-Freigabe-Infokästen ist rechts das neue Logo so wie es auf die Verpackung drauf soll, nur bei "FSK o.A." ist das neue Zeichen in der Version zu sehen, die eigentlich auf die Disc selbst gehört.
wobei ich bei der Bildgröße die Version von "FSK o.A." bevorzugen würde! Ist leichter zu erkennen
Zitat von: his.dudeness am 24 März 2009, 16:19:20
bei allen FSK-Freigabe-Infokästen ist rechts das neue Logo so wie es auf die Verpackung drauf soll, nur bei "FSK o.A." ist das neue Zeichen in der Version zu sehen, die eigentlich auf die Disc selbst gehört.
wobei ich bei der Bildgröße die Version von "FSK o.A." bevorzugen würde! Ist leichter zu erkennen
Ähm, ich befürchte, daß ich das jetzt nicht ganz verstanden habe... Das rechte Bild ist das neue Siegel. Wie bei FSK 6, FSK 12 usw. wird auch bei FSK o.A. rechts das neue Emblem dargestellt.
Gruß
Dr. Kosh
Zitat von: Dr. Kosh am 25 März 2009, 12:27:14
Zitat von: his.dudeness am 24 März 2009, 16:19:20
bei allen FSK-Freigabe-Infokästen ist rechts das neue Logo so wie es auf die Verpackung drauf soll, nur bei "FSK o.A." ist das neue Zeichen in der Version zu sehen, die eigentlich auf die Disc selbst gehört.
wobei ich bei der Bildgröße die Version von "FSK o.A." bevorzugen würde! Ist leichter zu erkennen
Ähm, ich befürchte, daß ich das jetzt nicht ganz verstanden habe... Das rechte Bild ist das neue Siegel. Wie bei FSK 6, FSK 12 usw. wird auch bei FSK o.A. rechts das neue Emblem dargestellt.
Gruß
Dr. Kosh
ja schon, aber wenn man sich mal die Logos genauer ansieht, sieht man dass bei "FSK o.A." der Kreis bis an die äußeren Ränder stößt, was bei den anderen nicht der Fall ist. Und das neue Siegel in
dieser Form soll laut FSK nur auf die Scheiben selbst gedruckt werden. ("...auf dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 mm² (1,58 cm x 1,58 cm) anzubringen")
Ich finde aber dass in der Bildgröße das "o.A." am besten zu erkennen ist, man könnte evtl. die anderen auch gegen die Disc-Versionen austauschen, wenn das nicht zu viel Arbeit macht :icon_smile: Beide Siegel-Arten finden sich übrigens hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft#Freigaben).
Hallo,
sollte man die Bezeichnung "FSK o. A." nicht mal
in "FSK 0" umändern??
Ich denke nicht, denn der Text auf dem Logo ist zwar mittlerweile (wieder) anders, die juristische Bezeichnung lautet aber nach wie vor "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" (§14 Abs. 2 JuSchG (http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html)).