Auf der letzten Berliner DVD Börse hat sich eine Horde von Polizisten in Uniform und zivil dazu entschlossen die Tanz der Teufel DVD von X-Rated zu beschlagnahmen, sehr ärgerlich für den Händler, der gleich drei Stück davon los geworden ist. Ebenfalls wurde die CMV Box beschlagnahmt und eine Reihe von anderen Horror-Titeln. Merkwürdiger Weise haben sie auch die neue Re-Animator-Box mitgenommen. Mal sehen wann wir was davon im JMS-Report lesen können. Die sind echt mit einer Ladung von Kisten abgezogen!
Mir tuts nur um die X-Rated Box leid, nicht auszudenken das die dem Reißwolf zum Opfer fällt! Gott sei dank gibt es ja zwei neue Riesen-Hartboxen mit einer viel interessanteren Limitierung.
Diesen Schrecken wollte ich euch nur mal mitteilen, was sagt ihr dazu?
hart.. ich will jetz hier nich irgendwelche nazi-bücherverbrennungs-vergleiche anfangen, aber ich find es nach wie vor echt krass, wie man in diesem staat bevormundet wird, was man sehen darf und was nicht.
egal wie hoch oder tief der künstlerische anspruch bei solchen filmen ist (jetzt nicht nur TdT), es ist und bleibt zensur.
Wurde die X-Rated von TDT nicht kürzlich beschlagnahmt? Wenn ja, ist das Einziehen völlig legal, da sie nicht mehr zum Verkauf angeboten werden darf...
Wer das Risiko dann dennoch eingeht, muss halt mit den Folgen leben können...
Beschlagnahmt oder nicht, das Ding ist wohl inhaltsgleich mit der alten 131er-Fassung - insofern muss man sich da nicht groß wundern imho.
Im Inside noch mal zu den genauen Abläufen der Thread:
http://forum.dvd-inside.de/showthread.php?t=107144
Ich wollte zuerst hingehen, aber da die letzten Börsen so Bootleg überflutet waren, hatte ich die Lust verloren.
Das komische ist doch das mit der neuen Re-Animator Box!!!Denk aber kaum,dass Re-Animator oder so beschlagnahmt wurde....
In was für einer Bananenrepublik leben wir hier eigentlich?
Am Ende werden alle TdT-Gucker vorsorglich in Haft genommen, sie könnten ja mal was Böses machen...
Haben diese Scheiß-Bullen nix besseres tzu tun?
Hab gehört es sollen noch einige echte Verbrecher frei Rumlaufen....
Hack0r, nicht ganz frei von Zynismus
Zitat von: HackfresseIn was für einer Bananenrepublik leben wir hier eigentlich?
Am Ende werden alle TdT-Gucker vorsorglich in Haft genommen, sie könnten ja mal was Böses machen...
Haben diese Scheiß-Bullen nix besseres tzu tun?
Hab gehört es sollen noch einige echte Verbrecher frei Rumlaufen....
Hack0r, nicht ganz frei von Zynismus
Dem stimme ich vollkommen zu.Draussen laufen Mörder und Kinderschänder rum,und die Bullen haben nichts besseres zu tun, als "böse" Filme zu beschlagnahmen.Ich sags nochmal,da man es ja nicht oft genug sagen kann:
ARMES DEUTSCHLAND
aber genau diese bösen Filme machen uns braven Bürger doch erst zu bösen Menschen!
Der Staat schützt uns also mit solchen Aktionen! :mrgreen:
[/sarcasm end]
Hallo,
da hab ich noch ein paar "schreckliche" Info's.Wir waren heute auf der Börse in Hamburg.Dort war zwar nicht viel los,aber:Es waren einige Händler dort die von den Polizisten hochgenommen wurden.Einer beschrieb mir folgendes:
Um ca. 11.30 Uhr (also ungefähr eine halbe Stunde nach der Öffnung) kamen die Typen rein.Sie sollen die Tische förmlich belagert haben und an die Kunden ein "Einkaufsverbot" ausgesprochen haben.Das härteste:Auch einige Kunden wurden kontrolliert und zur Herausgabe von eben der besagten TdT DVD angewiesen.Das soll fast eine "Hundertschaft" gewesen sein.Das schlimmste kommt aber nun:Die waren für ihre Verhältnisse sehr gut vorbereitet.Sie hatten nämlich von allen alten eingezogenen DVD's und VHS die "Alternativtitel".Sprich also:Es wurden laut meinem Händler auch zum Beispiel ein "Geisterstadt der Zombies" mitgenommen und dann natürlich auch der "Gates of Hell".Ich staune nicht schlecht.Wenn das so weitergeht,prost Mahlzeit :!: 8O 8O
Gruß Giuliano
Also eins kann ich überhaupt nicht verstehen.
Da will man sich schonmal original filme kaufen und die werden ein trotzdem weg genommen.
die scheiss raubkopierer kriegen die nicht an den arsch aber die "original käufer". ok , das gesetzt sagt zwar das man diese "beschlagnahmten" filme nicht vertreiben darf aber dann sollten die doch lieber mal die raubkopierer fassen anstatt auf börsen zu fahren und die leute die schweinegeld für filme ausgeben zu fassen. also ich finde es eine schweinere (wie die meisten hier).
Dann bin ich ja gespannt auf meinen nächsten Börsenbesuch Ende Oktober...
Hallo,
irgendwie kann man ja den Staat verstehen. Die Filme sind nunmal beschlagnahmt. Und der einzige Weg, die Filme vom Markt zu bekommen, sind Börsen. Den Onlinehandel können die nicht kontrollieren. Aber die Art, wie der Staat das macht ist schon sehr merkwürdig. Als ob die am Wochenende nichts besseres zutun haben.
Ich bin ja mal gespannt, was nächste Woche in Neu-Isenburg passiert.
Ob die TdT DVDs überhaupt noch angeboten werden, oder die Händler die erst gar nicht mitbringen. Es sind ja immer die gleichen Händler auf Börsen. Die würden ja wiederholt eine Straftat begehen. Das kann richtig teuer werden.
Gruß
Andy
Haben die Herren Ordnungshüter eigentlich das Recht, mich und meinen Rucksack auf Börsen zu filzen und eventuell von mir erworbene 131er zu beschlagnahmen? Man weiß ja nie, was da mal auf einen zukommen könnte, nach diesen neuen Enthüllungen.
Hallo,
ich glaube ich gehe nächste Woche doch mal nach NI. Wobei die Bullen hier in Hessen eigentlich wichtigere Dinge erledigen, die waren mal mit 2 Leutchen da, haben den Händlern Hallo gesagt und sind wieder gegangen. Denke nicht das sich das ändern wird.
@nerf - ich befürchte mal das mit dem Rucksack und so erfüllt die Gefahr im Verzug.
MfG
Dodo
Zitat von: NerfHaben die Herren Ordnungshüter eigentlich das Recht, mich und meinen Rucksack auf Börsen zu filzen und eventuell von mir erworbene 131er zu beschlagnahmen? Man weiß ja nie, was da mal auf einen zukommen könnte, nach diesen neuen Enthüllungen.
Nein, das haben sie nicht - auch wenn sie das wohl denken. Um eine Durchsuchung zu Rechtfertigen müßte ein Verdacht vorliegen - da aber der Erwerb und der Besitz strafrechtlich relevanter Medien (abgesehen von Kinderpornographie) nicht strafbar ist, kann es logischerweise auch keinen Verdacht geben, der sich gegen die "Kunden" auf solchen Börsen richten könnte, um eine Durchsuchung und Sicherstellung zu rechtfertigen. Somit ist auch nix mit "Gefahr im Verzuge".
So wie ich das aus dem Gesetz lese, haben die Polizisten dieses Recht eben schon. Es geht ja schliesslich nicht um die Strafbarkeit des Erwerbes oder Besitzes (welche es ja bei 131er Filmen nicht gibt), sondern um die Strafbarkeit der Händler, die diese Filme verkauft haben.
Wenn ein Händler bei einer Börse beschlagnahmte Filme verkauft, dann macht sich dieser ja bekanntlich strafbar. Die Polizei kann natürlich Gegenstände, die der Beweisführung dienen, mitnehmen (oder auch solche von denen sie glauben, dass diese der Beweisführung dienen könnten - erklärt warum oft harmlose Filme eingesammelt werden aus reiner Vermutungshaltung). Es kommt noch hinzu, dass diese Befugnis nicht nur für Gegenstände gilt, die noch bei den Händlern sind, sondern auch für bereits verkaufte Ware, die man ja ebenfalls zur Beweisführung nutzen kann (Nachweis, dass auch wirklich betreffende Filme durch diese Händler an Besucher verkauft wurden).
Die Polizei darf laut Gesetz (z. B. in Bayern z. B. Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 PAG - eine entsprechende Vorschrift gibt es in aber allen Landesgesetzen, die Polizei betreffend) Personen durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Gegenstände mit sich führen, die sichergestellt werden dürfen. Und weil es sich bei von Händlern dort verkauften 131er DVDs eben um Dinge handelt, die sichergestellt werden dürfen (zur Beweisführung gegen die Händler, die diese DVDs verkauft haben), hat man in diesem Fall Pech gehabt als angetroffener Käufer.
Eine Tatsache, die eine solche Annahme (und somit Durchsuchung) rechtfertigen würde, wäre z. B. wenn die Polizisten gerade vor ihrem Erscheinen am Tisch des Händlers jemanden sehen, der eine der fraglichen DVDs gekauft hat und in seinen Rucksack unterbringt (= Durchsuchung möglich). Nach Abschluss des Verfahrens müsste man aber (mir fällt im Moment aber die Rechtsnorm nicht ein) die sichergestellten Gegenstände wieder zurückbekommen. (Wobei man das allerdings in Deutschland wohl nicht so sicher sagen kann in Sachen Film, da einige Leute aus der Exekutive ja scheinbar immer noch meinen Willkür ausüben zu dürfen.)
mfg Deadite
Wie du schon richtig bemerkst, müßten die grün-weißen Heinzelmännchen im Grunde daneben stehen - dann würden sie vielleicht gerade noch auf grund dieser schwammigen Rechtsnorm die Durchsuchung rechtfertigen können. Die Vorstellung aber, man könne damit alle durchsuchen, die als Kunden auf der Börse herumlaufen ist abwegig.
Die Schwierigkeiten, sein Eigentum nach Sicherstellung wiederzuerhalten, hast du angesprochen, hier wird immer wieder gerne mit der üblichen Einschüchterungstaktik operiert, ohne daß es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe.
Zitat von: DeaditeSo wie ich das aus dem Gesetz lese, haben die Polizisten dieses Recht eben schon. Es geht ja schliesslich nicht um die Strafbarkeit des Erwerbes oder Besitzes (welche es ja bei 131er Filmen nicht gibt), sondern um die Strafbarkeit der Händler, die diese Filme verkauft haben.
Wenn ein Händler bei einer Börse beschlagnahmte Filme verkauft, dann macht sich dieser ja bekanntlich strafbar. Die Polizei kann natürlich Gegenstände, die der Beweisführung dienen, mitnehmen (oder auch solche von denen sie glauben, dass diese der Beweisführung dienen könnten - erklärt warum oft harmlose Filme eingesammelt werden aus reiner Vermutungshaltung). Es kommt noch hinzu, dass diese Befugnis nicht nur für Gegenstände gilt, die noch bei den Händlern sind, sondern auch für bereits verkaufte Ware, die man ja ebenfalls zur Beweisführung nutzen kann (Nachweis, dass auch wirklich betreffende Filme durch diese Händler an Besucher verkauft wurden).
Die Polizei darf laut Gesetz (z. B. in Bayern z. B. Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 PAG - eine entsprechende Vorschrift gibt es in aber allen Landesgesetzen, die Polizei betreffend) Personen durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Gegenstände mit sich führen, die sichergestellt werden dürfen. Und weil es sich bei von Händlern dort verkauften 131er DVDs eben um Dinge handelt, die sichergestellt werden dürfen (zur Beweisführung gegen die Händler, die diese DVDs verkauft haben), hat man in diesem Fall Pech gehabt als angetroffener Käufer.
Eine Tatsache, die eine solche Annahme (und somit Durchsuchung) rechtfertigen würde, wäre z. B. wenn die Polizisten gerade vor ihrem Erscheinen am Tisch des Händlers jemanden sehen, der eine der fraglichen DVDs gekauft hat und in seinen Rucksack unterbringt (= Durchsuchung möglich). Nach Abschluss des Verfahrens müsste man aber (mir fällt im Moment aber die Rechtsnorm nicht ein) die sichergestellten Gegenstände wieder zurückbekommen. (Wobei man das allerdings in Deutschland wohl nicht so sicher sagen kann in Sachen Film, da einige Leute aus der Exekutive ja scheinbar immer noch meinen Willkür ausüben zu dürfen.)
Die Polizisten haben als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" durchaus das Recht, auch Kunden der betroffenen Händler zu durchsuchen, da "Gefahr im Verzuge" für die Beweissicherung (und das bei Filmen :schwul: ) vorliegen könnte. Natürlich dürfen die nicht jeden Kunden, der da auf der Börse rumspaziert, durchsuchen. THEORETISCH!
Das Recht dazu haben die Bullizisten nach §§ 94 ff. Strafprozessordnung (StPO), nicht nach den Landespolizeigesetzen wie dem bayerischen PAG oder dem nrw-lichen PolG. Grund ist staatsrechtliche Korinthenkackerei: Die Länder (mit ihren Polizeigesetzen) sind für die Gefahrenabwehr, der Bund (mit der StPO) für die Strafverfolgung zuständig. Und wie Du ja schon richtig sagtest, geht es hier um die Strafverfolgung der bösen, bösen Händler.
Da man als Kunde nicht der Bösewicht ist, kann man seine Filme nach Abschluss des Strafverfahrens zurückverlangen, da der Beweiszweck der Beschlagnahme damit erfüllt ist (ergibt sich aus den Regelungen der StPO). Also am Ball bleiben, nicht von irgendwelchen Deppen einschüchtern lassen! Innerhalb von drei Tagen nach Beschlagnahme kann man übrigens als betroffener Kunde vom Richter eine Bestätigung der Notwendigkeit der Beschlagnahme verlangen. Und schließlich: Es gibt viele Polizisten, die selber solche Filme gucken, wen man also an so einen gerät...
Gott, ist das lächerlich. Raubkopieren und Internetdownloaden vom Staat gefördert, zugleich aber über die Überlastung der Polizei schwadroniert. Mann, Mann, Mann, und niemandem fällt was auf.
dekay
aber eins kann ich nicht so ganz verstehn.
der besitz von beschlagnahmten filmen ist erlaubt (es sei denn es handelt sich um Kinderpornographie). Wie kann man nachweisen das er die auf der börse erworben hat ? ok es klinkt zwar ein bisschen komisch, ist aber "eigendlich" so. Also ich würde mich nicht durchsuchen lassen und würde lieber mit zur wache gehen. schei** bu**en :depp: .
Am besten liest du die obringen Posts nochmal, denn da wurde erklärt, daß die Personendurchsuchungen eigentlich nicht - aber auch irgendwie - legal sind :schwul:
ZitatDie Polizisten haben als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" durchaus das Recht, auch Kunden der betroffenen Händler zu durchsuchen, da "Gefahr im Verzuge" für die Beweissicherung (und das bei Filmen ) vorliegen könnte.
jojo ! das hab ich schon gelesen. ich habe ja nur gesagt das wenn ein bulle mich durchsuchen will ich mich weigern würde und lieber mit zur wache gehen würde.
Mit auf die Wache gehen, halte ich für eine schlechte Taktik. Auf der Wache bist du in Polizeigewahrsam und dort sind zum Großteil auch nur Polizisten...falls du da "aufmuckst" und deine Filme wieder haben willst, hast du vielleicht hinterher zwei blaue Augen und keiner hat was gesehen...wobei bei der Börse ja noch andere Kunden da sind...
Zitat von: Kill Mum!Mit auf die Wache gehen, halte ich für eine schlechte Taktik. Auf der Wache bist du in Polizeigewahrsam und dort sind zum Großteil auch nur Polizisten...falls du da "aufmuckst" und deine Filme wieder haben willst, hast du vielleicht hinterher zwei blaue Augen und keiner hat was gesehen...wobei bei der Börse ja noch andere Kunden da sind...
Sach mal, merkst du eigentlich noch, was du da schreibst. natürlich wird man auf jeder Polizeiwache zusammengeschlagen etc. Ist ja an der Tagesordnung. :doof:
naja, kommt drauf an was man unter ""aufmucken" versteht. aber bei heftigeren emotionsausbrüchen kann es schon passieren dass der ärger nur größer wird.
Wenn du da randalierst isses kein Wunder, wenn sie dir eine auf die Fresse geben.
Ich rede nicht von randalieren. Aber wie willst du einem Polizisten beweisen, dass er im Unrecht ist...und wenn du es beweisen kannst...kann er dich trotzdem einlochen. Kriegt ja keiner mit. Und wenn du danach wegen Freiheitsberaubung diesen Polizisten verklagst, decken sich alle Polizeibeamten untereinander...ist nunmal leider so.
Die Polizei besteht aus Leuten, die gerne Macht ausüben. Ähnlich wie Busfaher. :algo: ;)
ZitatKriegt ja keiner mit
was man nicht alles mit dir so machen kann :algo: :wall:
Ja die Polizei hat heutzutage mehr Macht als die Stasi in ihren besten Zeiten. :doof:
Vorallem gibt es für Polizisten nichts Schöneres, als Leute, die Tanz der Teufel dabei haben auf der Wache zu schikanieren, zu Foltern und der Freiheit zu berauben.
Ich wette jeder Polizist reißt sich darum, im Sommer in den 40 Grad warmen Börsenhallem mit langer Hose rumzurennen, sich an den schwitzenden Leuten um Platz zu reiben und danach 1-2 Std. Anzeigen und Sicherstellungsprotokolle zu schreiben, weil 3x Tanz der Teufel dabei war.
Und dann kommt der angepisste Tanz der Teufel-Käufer und sagt:
"nein ich will nicht, dass ihr in meinen Rucksack schaut, wir wissen zwar beide was drinn ist, ich will aber mit auf euer Revier. "
und auf der Wache hört der immer noch nicht auf zu jammern
"ihr Stasipi**er. Die kleinen Horrorfans fangt ihr und die Kinderschänder dürfen ihre Filme behalten. Ihr könnt mir gar nicht beweisen, dass ich den Film dort erworben habe, ich habe zwar eine verschweisste DVD auf einer Filmbörse in meinem Rucksack, aber die hab ich nur dabei, damit der Rucksack nicht zu leicht ist. Wir leben in einem Polizeistaat."
ne is klar. und wer die o.g. Sachen noch mit würze, Spucke beim Sprechen und wild umsichschlagend vorbringt, kann glaube ich froh sein, wenn es bei einer Ohrfeige bleibt.
Jeder kennt doch das Risiko, wenn er solches Material kauft etc. Man hat halt hoch gepokert und verloren.
Lasst euch mal soviel gesagt sein, dass in Deutschland Strafverfolgungszwang herrscht. Jeder Polizist, der über eine Straftat hinwegsieht macht sich u.U. selber strafbar und könnte dadurch seine Arbeit verlieren. Was das in der heutigen Konjunktur bedeutet kann sich ja wohl jeder vorstellen. Somit ist auch jeder, der Straftaten in jeglicher Form (Raubkopien, engezogene Filme etc.) begeht selber an der Überlastung des Polizeiaparates Schuld. In der heutigen Zeit von Wirtschaftlichkeit als A und O ist die Polizei eh schon unterbesetzt und sollte sich nicht noch mit so einem Scheiss rumschlagen müssen. Die Wahl bleibt ihnen bei der heutigen Rechtslage jedoch nicht.
Und weil sich Polizeibeamten so gut gegenseitig decken. Muss sich aktuell auch ein Polizeipräsident vor Gericht verantworten, weil er einem Kindermörder Folter angedroht (ja angedroht nicht ausgeführt) hat, damit dieser den Aufenthaltsort des Jungen herausgibt. Wo leben wir eigentlich? Von mir aus, kann der dem Kindermörder alle Zähne mit der Kneifzange ziehen, um dem Jungen das leben zu retten. Das der Junge schon tot war, konnte eh keiner wissen. Wäre der Junge lebendig gerettet worden, wäre der Polizeipräsident jetzt ein Held. Scheiss Gerichte sage ich dazu. Wie kann man nur so einge Angklage zulassen? Deshalb sollte man auch ruhig mal die Gesetzgebung ins Kreuzfeuer nehmen, wenn ein Meschenleben weniger wert ist, als die Androhung von Folter.
Also nicht immer alles diejenigen Schieben, die grad als nächstes dabeistehen, hier die Helfer in Grün.
Hi
Lasst bitte mal das Thema "Die böse Polizei" außen vor.
Ich habe selbst schon krasses und falsches Verhalten von Polizisten erleben müssen, dennoch ist es schwachsinnig dafür gleich einen kompletten Beamtenstand über einen Kamm zu scheren.
Die DVD ist inhaltsgleich mit bereits beschlagnahmten Versionen.
Daher war es nur eine Frage der Zeit und auf diesen Fall bezogen haben die Beamten nur ihre Pflicht getan nach dem aktuellen Gesetz zu handeln und die entsprechenden DVDs einzuziehen.
Natürlich befürworte ich die Angelegenheit an sich nicht und ich finde es auch traurig, dass ein Film wie TdT beschlagnahmt wird, dennoch haben die Beamten nur ihren Job erledigt.
Cu
Cyrus
ZitatUnd weil sich Polizeibeamten so gut gegenseitig decken. Muss sich aktuell auch ein Polizeipräsident vor Gericht verantworten, weil er einem Kindermörder Folter angedroht (ja angedroht nicht ausgeführt) hat, damit dieser den Aufenthaltsort des Jungen herausgibt. Wo leben wir eigentlich? Von mir aus, kann der dem Kindermörder alle Zähne mit der Kneifzange ziehen, um dem Jungen das leben zu retten. Das der Junge schon tot war, konnte eh keiner wissen. Wäre der Junge lebendig gerettet worden, wäre der Polizeipräsident jetzt ein Held. Scheiss Gerichte sage ich dazu. Wie kann man nur so einge Angklage zulassen? Deshalb sollte man auch ruhig mal die Gesetzgebung ins Kreuzfeuer nehmen, wenn ein Meschenleben weniger wert ist, als die Androhung von Folter.
Wie kann man bloß so eine Scheiße daherlabern!? Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt, da er nunmal gegen geltendes Recht verstoßen hat. Im übrigen ist das Folterverbot genau das, was Demokratien von totalitären Regimen unterscheidet. Was wollte man auch tun, wenn man bspw. doch tatsächlich mal einen Unschuldigen foltert? Was wenn dieser dabei zu Tode kommt!? Diese Aufrechnung von Werten darf es gerade nicht geben. Erstaunlich auch, wie immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Geht es um sowas in Filmen (bspw. Dirty Harry -> exakt vergleichbarer Fall!) oder der Realität im Irak (US-Soldaten foltern Iraker), ist die Aufregung groß, geht es plötzlich in Deutschland um ein Verbrechen an einem Kind, ist alles ok!?
Du solltest da noch mal gründlich drüber nachdenken ...
im übrigen ist das in dem Thread hier off topic :andy:
ansonsten stimmt, was Cyrus geschrieben hat - schwarze Schafe gibt's überall, auch bei der Polizei ... wenn das da ausufert, heißt das aber trotzdem nicht, daß das ok wäre.
Zitat von: Kingpin
Wie kann man bloß so eine Scheiße daherlabern!?
Das ist kein Scheiss sondern Fakten, wie sie in der Zeitung (nicht Bild oder Illustierte) stehen. Und wenn Kill Mum! die Behauptung aufstellt, dass man gegen Polizisten nicht vorgehen kann, da sie sich gegenseitig decken, ist die Sache mit dem Polizeipräsidenten ein gutes Gegenbeispiel.
Zitat von: Kingpin
Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt....
Das ist deine Meinung und die darfst du sicherlich haben. Wenn du dich allerdings in die Lage versetzen würdest, dass es um das Leben deines Kindes geht, musst du dir sicher eingestehen, dass du froh währest, wenn der Polizeipräsident ALLES daran setzt, dein Kind zu retten. Ich würde das auf jeden Fall.
Falls du allerdings dann immer noch der Meinung währest, dass das Handel des Polizeipräsidenten Unrecht sei, würde ich mir wünschen, dass deine Kinder in so einer Sitation sein würden. [DAS ICH KEINEM KIND SO ETWAS WÜNSCHE, VERSTEHT SICH HIER HOFFENTLICH VON SELBST]
Zitat von: Kingpin
ansonsten stimmt, was Cyrus geschrieben hat - schwarze Schafe gibt's überall, auch bei der Polizei ... wenn das da ausufert, heißt das aber trotzdem nicht, daß das ok wäre.
Das hat auch nie einer behauptet.
Zitat von: Kingpin
Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt, da er nunmal gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Wenn man das o.g. nun mit dem Verstoß gegen §131 StGB in Bezug bringt hast du genauso Recht. Es wurde nähmlich gegen geltendes Recht verstoßen und dann darf sich ja auch kein Filmfreund aufregen. Punkt.
Ok und jetzt back to Topic!
Zitat von: KingpinZitat von: nerf
Haben die Herren Ordnungshüter eigentlich das Recht, mich und meinen Rucksack auf Börsen zu filzen und eventuell von mir erworbene 131er zu beschlagnahmen? Man weiß ja nie, was da mal auf einen zukommen könnte, nach diesen neuen Enthüllungen.
Nein, das haben sie nicht - auch wenn sie das wohl denken. Um eine Durchsuchung zu Rechtfertigen müßte ein Verdacht vorliegen - da aber der Erwerb und der Besitz strafrechtlich relevanter Medien (abgesehen von Kinderpornographie) nicht strafbar ist, kann es logischerweise auch keinen Verdacht geben, der sich gegen die "Kunden" auf solchen Börsen richten könnte, um eine Durchsuchung und Sicherstellung zu rechtfertigen. Somit ist auch nix mit "Gefahr im Verzuge".
Ja das haben sie. Die §§ die wir dazu brauchen sind §§102,103,94,98 StPO (Strafprozessordnung).
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stpo/stpo1-2.htm#p103
einfach mal durchscrollen.
§103 StPO ermächtigt die Polizei zur Durchsuchung von Person oder Sachen von UNverdächtigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gegenstände aufgefunden werden können, die Produkt oder Instrument der Tat sind. Wer jemand erworben hat, muss es auch jemanden geben, der verbreitet hat. (da haben wir die Straftat).
Da Produkte und Instrumente der Tat grundsätzlich sicherzustellen sind, erfolgt dies durch Sicherstellung (§94 StPO) oder bei Nichteinwilligung der Sicherstellung, bzw. Abwesenheit des letzten Gewahrsamsinhabers in Form der Beschlagnahme (§94 Abs. 2 StPO).
Die Befugnisse zur Sicherstellung erhalten die Beamten durch §98 StPO, da sie Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.
Es ist also an dem o.g. Schema erkennbar, dass die Polizei sehr wohl auch unverdächtige Personen durchsuchen darf. Die DVDs müssen auch nicht zwingen gegen die Person eingesetzt werden, bei denen sie sichergestellt wurden. Die DVDs sind Beweismittel für die Straftat (das Verbreiten, öffentlich Darbieten) des Händlers. (Durchsuchung beim Verdächtigen gem. §102 StPO)
Da Halbwissen immer gefährlich ist, habe ich die o.g. Behauptung mal richtiggestelllt. Ich habe mich zudem ein wenig ausführlicher ausgedrückt und versucht es für jeden verständlich und nachvollziehbar zu machen.
Du solltest hier nicht versuchen mit deinem Halbwissen zu glänzen, denn wenn du das, was du da an StPO-Paragrafen angeführt hast, mal durchliest, wirst du sehr schnell erkennen, daß die Kette, jemand hat etwas erworben, also läßt sich daraus ableiten, daß irgendjemand irgendwann mal eine Straftat begangen hat, eben genau nicht so anwendbar ist. Straftaten müssen konkret vorgeworfen werden, nach einem pauschalen Motto zu verfahren, ist unzulässig, zudem, wie ich bereits erwähnt habe, weder Erwerb noch Besitz strafbar sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Straftaten konkret vorgeworfen werden können, besteht natürlich das Recht der Durchsuchung, auf den Fall bin ich oben auch nicht eingegangen, weil das wohl logisch ist (insb. bei den Händlern). Aber die Vorstellung, mann könnte alle auf einer Börse anwesenden aufgrund eines "Pauschalverdachts" durchsuchen, ist abwegig, zudem sich die Frage stellt, was man denn machen wollte, würde man Medien finden, die "problematisch" sind, aber niemandem die Verbreitungshandlung nachweisbar ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Möglichkeiten sind für die Polizei durchaus gegeben, aber sie haben enge Grenzen - das hat nicht zuletzt das BVerfG schon oft genug bestätigt.
Zitat von: KingpinDu solltest hier nicht versuchen mit deinem Halbwissen zu glänzen, denn wenn du das, was du da an StPO-Paragrafen angeführt hast, mal durchliest, wirst du sehr schnell erkennen, daß die Kette, jemand hat etwas erworben, also läßt sich daraus ableiten, daß irgendjemand irgendwann mal eine Straftat begangen hat, eben genau nicht so anwendbar ist. Straftaten müssen konkret vorgeworfen werden, nach einem pauschalen Motto zu verfahren, ist unzulässig, zudem, wie ich bereits erwähnt habe, weder Erwerb noch Besitz strafbar sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Straftaten konkret vorgeworfen werden können, besteht natürlich das Recht der Durchsuchung, auf den Fall bin ich oben auch nicht eingegangen, weil das wohl logisch ist (insb. bei den Händlern).
Es ist aber kein Wort davon gefallen, dass Nerf aus der Schlange an der Kasse gerissen wird und danach die Taschen leeren muss. Er hat lediglich gefragt, ob ihn die Polizei filzen und die DVDs sicherstellen/beschlagnahmen darf... und das darf sie. Das Nerf den Beamten entweder beim Kauf aufgefallen ist oder vom Händler oder sonst wem beim Kauf beobachtet wurde, und derjenige das dann den Beamten steckt, ist dabei irrelevant. Die Beamten zerren doch nicht irgendwen willkürlich aus der Menge und lassen ihn Sachen auspacken, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt.
Wir reden ja hier nicht von kriminellen, die dein Handy zocken wollen, sonder von Polizisten, die nicht herumlaufen und Leuten, denen ihr Gesicht passt, wahllos durchsuchen.
Zudem solttest du dabei noch das PolG NRW (sind größtenteils in allen Bundesländern identisch) (Polizeigesetz §§ 39,40) miteinbeziehen.
§39 PolG erlaubt den Beamten eine Person zu durchsuchen, wenn tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine Sache mit sich führt, die Sichergestellt werden darf. §40 PolG regelt dabei die Durchsuchun von Sachen.
Sicherlich kann die Polizei an einem anderen Ort...z.B. in deiner Wohnung nicht sagen, dass sie die DVD sicherstellen, weil du sie ja irgentwo gekauft haben musst. Aber mit einer zu beschlagnahmenden DVD auf einer Filmbörse herumzurennen ist was ganz anderes. Ist ja schon auf frischer Tat betroffen (räuml. und zeitl. Nähe zum Tatort). Wer nun die DVD dort verkauft hat und wer daraufhin anzuzeigen ist, muss noch ermittelt werden. Der Verdacht der Straftat ist allerdings auf jedenfall gegeben.
Ist ja das gleiche, wenn ich mit einem Zettel, auf dem steht "Dies ist ein Banküberfall, Packen sie das Geld in diese Plastiktüte oder ich schieße" in eine Bank gehe oder mich davor aufhalte. Wenn mir nun der Zettel runterfällt und ein Angestellter der Bank diesen aufhebt und die Polizei ruft....oder es reicht sogar schon, wenn die Polizei mich vor der Bank durchsucht (aus welchem Grund auch immer) und dabei den Zettel findet, IST DAS EIN VERSUCHTER BANKRAUB.
Klar ich habe aktiv nicht gehandelt, den Zettel habe ich nicht rausgeholt , im 2. Bsp. habe ich die Bank nicht mal betreten. Also bin ich unschuldig, oder?....Nein.
Wenn ich nun in einem Park etc. kontrolliert worden wäre, hätte man mir sicherlich keinen Banküberfall vorwerfen können. Wenn ich vor der Bank stehe habe ich allerdings räumliche und zeitl. Nähe zum Tatort.
Ob ich nun wirklich eine Pistole oder ähnliches mit mir führe, differenziert lediglich den Raub vom schweren Raub.
Und die räuml. und zeitl. Nähe zum Tatort hat Nerf auf der Messe auch. Klar sind Besitz von 131er und bes. schwerer Fall des Raubes zwei verschiedene paar Schuhe. Ist allerdings so leicht zu erklären, wie Tatsachen die Annahme rechtfertigen.
Es gibt sehr viele Rechtsvorschriften, warum die Polizei jemanden durchsuchen kann. Eine Börse ist ja auch ein Ort, an dem mit Portemonnaie-Diebstählen etc. zu rechnen ist. Und selbst wenn die DVD bei anderen Durchsuchungsgründen wie z.B. Auffinden von Diebesgut etc. gefunden wird, handelt es sich gem StPO um einen Zufallsfund und wir sind wieder bei §103 StPO und der Befragung bzw. Vernehmung, wo diese DVD erworben wurde. Wenn er den Beamten darüber nix sagen will, soll er es ansonsten dem Richter erklären, wo die DVD herkommt. Wenn der ihm die DVD wieder aushändigt, ist das in Ordnung.
Die Bestimmungen über die Herausgabe, vernichtung etc. obliegt dem Richter. Damit muss sich der Beamte vor Ort garnicht auseinandersetzten. Wenn wie gesagt der Richter zum Entschluss kommt, dass keine konkrete Straftat vorliegt, ist das ok. Die Beamten gekommen deswegen jedoch keinen auf den Deckel, sondern habe rechtmäßig gehandelt, weil der Verdacht einer Straftat bestand.
Das ein Polizist jemandem den Grund der Durchsuchung nicht nennt, ist ebenfalls lediglich das Missachten einer Formvorschrift (wenn keine Gründe Vorliegen, warum der Grund nicht mitgeteilt wurde z.b um die durchzuführende Maßnahme nicht zu gefährden.) wodurch jedoch die Maßnahme (Durchsuchung) nicht unrechtmäßig wird.
Hmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.
Was ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")... w-)
Zitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")... w-)
Die Idee an sich ist gut. Musst nur an einen Beamten geraten, der sich auch mit sowas auskennt und Zugang zu den 131er Listen hat. Ist dann allerdings auch ein Diebstahl mit Vorsatz.
Wenn du Glück hast, werden die Beamten zum Verkäufer sagen " und wir stehlen jetzt noch die anderen 20 Exemplare des Filmes von dir!" lol.
Zitat von: PunkrockschuppenHmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.
Der Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!
ZitatDer Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!
Na gut, dann nehme ich eben MEINE DVD von zuhause mit auf die Börse, um dort den Wert der DVD schätzen zu lassen. :idea:
Zitat von: Agent OrangeZitat von: PunkrockschuppenHmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.
Der Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!
Womit wir wieder bei der Frage waeren, woher sein Freund denn wieder wissen sollte, dass es sich hierbei um einen 131er handelt. Man kann ja nicht jeden Tag seine Sammlung pruefen, denn es
koennte ja mittlerweile aus irgend einem Film zwischenzeitlich ein 131er geworden sein... :schwul:
Zitat von: Punkrockschuppen
Na gut, dann nehme ich eben MEINE DVD von zuhause mit auf die Börse, um dort den Wert der DVD schätzen zu lassen. :idea:
nun wirds absurd da du die eh net verkaufen darfst wäre es sinnlos
Ach, das wird alles halb so heiß gegessen, wies gekocht wird...
Wenn der Bulle dir auf die Schulter tippt einfach losrennen, der wird schon nicht schießen...:mrgreen:
Zitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")... w-)
Also wie bereits gesagt wurde, sowohl Erwerb, wie auch Besitz sind nicht strafbar, also ob du nun zu nem Händler gehst und sagst, du mächtest diesen 131er kaufen, oder ob du ohne Wissen der Beschlagnahmung nur TdT kaufen willst ist völlig egal. Selbst wenn die Cops daneben stehen, die DVD wird dir dann zwar als Beweismittel abgenommen, aber du hast durch den bewußten Kauf eines 131ers nix gesetzwidriges gemacht, im Gegensatz zum Händler.
Es gibst hier keine Regelungen wie beim gutgläubigen Erwerb vom Diebesgut, wies da genau ist müsst ich aber noch mal im Detail nachlesen...
Zitat von: sickBoyZitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")... w-)
Also wie bereits gesagt wurde, sowohl Erwerb, wie auch Besitz sind nicht strafbar, also ob du nun zu nem Händler gehst und sagst, du mächtest diesen 131er kaufen, oder ob du ohne Wissen der Beschlagnahmung nur TdT kaufen willst ist völlig egal. Selbst wenn die Cops daneben stehen, die DVD wird dir dann zwar als Beweismittel abgenommen, aber du hast durch den bewußten Kauf eines 131ers nix gesetzwidriges gemacht, im Gegensatz zum Händler.
Von der Abnahme rede ich ja. Hab dafuer bezahlt und die DVD ist weg. Geld zum Fenster raus geschmissen. DAS ist genau der Punkt, der mich aergert...
Zitat von: HackfresseAch, das wird alles halb so heiß gegessen, wies gekocht wird...
Wenn der Bulle dir auf die Schulter tippt einfach losrennen, der wird schon nicht schießen...:mrgreen:
Nein wenn der Bulle vor einem steht wird man sicher nicht so abgebrüht sein - auch die richtigen Worte finden stellt sich sicher schwieriger raus als es ist. Ferner hat doch eh (fast) jeder die 131er die er zu Hause stehen haben will. Und die seltenen Tapes hat auch keiner offen aufm Tisch ausliegen...
das einziege was ich nur net verstehe is es war ja meist die rede davon das sie als beweismittel eingezogen,beschlagnahmt oder wie auch immer werden wenn ich aber net sage woher ich sie haben denn soviel ich weiß hat man ja das recht die aussage zu verweigern oder aber eben behauptet es wäre die eigenen (schon vor der börse) als was für ein beweise sollte das ding dann mitgenommen werden :?:
@ Gabberhead: Benutz bloß keine Satzzeichen. :schwul:
Zitat von: Steffi
Von der Abnahme rede ich ja. Hab dafuer bezahlt und die DVD ist weg. Geld zum Fenster raus geschmissen. DAS ist genau der Punkt, der mich aergert...
Na ja, sobald die Kaufhandlung abgeschlossen ist, ist die DVD dein Eigentum, selbst wenn es als Beweismittel eingezogen wird, hast du ein recht darauf das zurück zu bekommen. Nach der Anklage gegen den Händler halt, sollte es zu einer kommen. Wie lange das dauert, hängt unter anderm damit zusammen, ob du dein Einverständniss gibst, oder die Herausgabe verweigerst (Details hierzu siehe die tolle "WasTunBeiHausdurchsuchungGuide" für Tauschbörsennutzer :D )
Wie gesagt, dir als Rechtmäßigen Eigentümer darf man den Film nicht abnehmen, sie müssen ihn auf alle Fälle wieder rausrücken.
Sollten die Cops beim Verkauf direkt dazwischenfunken und den Händler hochnehmen, wird dir nix passieren, ich glaube die nehmen dann die DVD, geben dier dein Geld zurück, nehmen deine Aussage zu Protokoll und schicken dich zum nächten Stand... :evil:
Ich drifte mal ein wenig in Offtopic ab....
Bullen durchsuchen Leute doch auch ohne konkreten Grund nach Drogen. Wurde mir mir schon mehrmals erzählt und is ja auch hin und wieder in den (äußerst traurigen und zugleich unterhaltsamen und für den Kleinkriminellen sogar lehrreichen) TV Dokus zu sehen.
Zitat von: gabberheaddas einziege was ich nur net verstehe is es war ja meist die rede davon das sie als beweismittel eingezogen,beschlagnahmt oder wie auch immer werden wenn ich aber net sage woher ich sie haben denn soviel ich weiß hat man ja das recht die aussage zu verweigern oder aber eben behauptet es wäre die eigenen (schon vor der börse) als was für ein beweise sollte das ding dann mitgenommen werden :?:
Du darfst die Aussage aber nur verweigern, wenn du dich dadurch selbst einer Straftat beschuldigst. Da der Erwerb und Besitz jedoch FÜR DICH nicht strafbar ist, darfst du die Aussage auch nicht verweigern, es sei denn, dass du mit dem Verkäufer Verwandt oder Verschwägert bist.
Das Strafverfahren richtet sich ja nicht gegen dich. Wie ich in meinen vorhergehenden Beiträgen erwähnt habe, bist du somit UNVERDÄCHTIGER in einem Strafverfahren und wirst deshalb nicht aufgrund des §102 StPO sondern aufgrund des §103 StPO (Durchsuchung beim Unverdächtigen) durchsucht.
Die Sicherstellung/Beschlagnahme erfolgt trotzdem, weil die DVD zwar nicht als Beweismittel gegen dich, jedoch als Beweismittel gegen den Händler benutzt werden kann.
Die Aussage, dass du die DVD von Zuhause zur Börse mitgebracht ist, ist da doch schon sehr unglaubwürdig. Ist so, als wenn du mit 1kg Heroin am Hauptbahnhof rumläufst und sagst, es sei alles für den Eigengebrauch.
Dagegen spricht dann evt. auch der Zustand der DVD (verschweißt, neue Hülle, glänzende Oberfläche, etc.)
Erschütternd 8O was ich hier so lese.
Ich gehe am 29.08. nach Neu-Isenburg, da nehm ich wohl besser gleich
meinen Anwalt mit :anime: :wall:
@MD_KrAuSer:
Mal ne Frage, sicher das ich in jedem Fall bei der Polizei aussagen muss, um den Händler zu beschuldigen. Gibts da Unterschiede zwischen Aussagen vor Gericht und denen bei der Polizei.
Ich besitze da nur Halbwissen, wenn ich Verdächtiger wäre müsste ich nicht ohne anwältlichen Beistand reden. Aber als Unverdächtigen können die mich zu ner Aussage zwingen, unabhängig ob ich mich selbst belaste oder nicht?
Zitat von: sickBoyMal ne Frage, sicher das ich in jedem Fall bei der Polizei aussagen muss, um den Händler zu beschuldigen. Gibts da Unterschiede zwischen Aussagen vor Gericht und denen bei der Polizei.
Ja. Vor der Polizei musst Du nicht erscheinen, vor dem Richter aber schon. Und da musst Du auch (die Wahrheit) aussagen, es sei denn Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. als Angehöriger) oder ein anderes Verweigerungsrecht, z.B. wenn Du Dich selbst belasten könntest.
dekay
Okay, aber unabhängig vom Erscheinen vor Polizei und Gericht, mal im konkreten Fall. Die Cops finden bei mir auf ner Börse ne TdT DVD und haben bei nem Händler auch welche sichergestellt, (oder auch nicht.) Muss ich zugeben, dass ich die DVD bei dem Händler gekauft hab, klar lügen darf ich nicht, aber kann ich hier einfach gar nichts sagen. Sobalb sie den Händler anklagen, muss ich vor Gericht aussagen. Aber vieleicht kommt es ohne meine Aussage ja gar nicht zu einer Anklage?
Zitat von: sickBoyOkay, aber unabhängig vom Erscheinen vor Polizei und Gericht, mal im konkreten Fall. Die Cops finden bei mir auf ner Börse ne TdT DVD und haben bei nem Händler auch welche sichergestellt, (oder auch nicht.) Muss ich zugeben, dass ich die DVD bei dem Händler gekauft hab, klar lügen darf ich nicht, aber kann ich hier einfach gar nichts sagen. Sobalb sie den Händler anklagen, muss ich vor Gericht aussagen. Aber vieleicht kommt es ohne meine Aussage ja gar nicht zu einer Anklage?
Es gilt das, was ich geschrieben habe: Du musst vor den Polizisten gar nix sagen, lügen würde ich aber sicherheitshalber nicht wegen solch netter Straftatbestände wie "Begünstigung" oder "Strafvereitelung". Vor Gericht dann, wie gesagt, musst Du aussagen und die Wahrheit sagen (sonst i.d.R. uneidliche Falschaussage).
dekay
Und wenn du vor Gericht aussagst, dass du die DVD nicht von ihm gekauft hast, und dass sogar unter Eid, kann es passieren, dass der Händler sich sagt, ok ich gebe es zu (denn wenn er zugiebt, sogar erst in letzter Sekunde, kann die Strafe milder ausfallen, kriegt er viellleicht ein Ordnungsgeld von 3000€ aufgebrummt, du bekommst aber wegen Meineides nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe aufgebrummt.
§ 154 StGB Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Dann hast du echt die Arschkarte.
Die Richter sind ja nicht dumm und werden dir nahelegen, dass du wegen des Kaufes der DVD nicht belangt werden kannst und somit kein Aussageverweigerungsrecht für dich beanspruchen kannst. Das Gericht kann sogar tatsächlich Strafällige (z.B. Drogendealer oder Konsumenten; bei kleinen Delikten) von ihrer Straftat freisprechen, um so eine Aussage gegen ihren Dealer als Zeugen anstelle von Beschuldigten zu erlangen.
Die Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.
Okay, danke jetzt weiss ich bescheid. Vor Gericht ist klar, aber ich glaube kaum das solche Fälle es je bis vors Gericht bringen werden. Mir war wichtig ob ich auf der Börse, oder auf der Wache sagen muss woher ich die DVD hab. Was ja nach euren Aussagen nicht der Fall ist.
Zitat von: tieDie Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.
Hmm? Du musst vor Gericht immer die Wahrheit sagen, egal ob Eid oder nicht. Nur wenn man beim Eid auch noch lügt (warum sollte man das nicht können) und es kommt raus, dann ist man richtig dran, siehe MD oben.
Zitat von: Dr. PhibesZitat von: tieDie Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.
Hmm? Du musst vor Gericht immer die Wahrheit sagen, egal ob Eid oder nicht. Nur wenn man beim Eid auch noch lügt (warum sollte man das nicht können) und es kommt raus, dann ist man richtig dran, siehe MD oben.
Genau. Allerdings wird man in 99% aller Fälle nicht vereidigt. Übrigens findet die Vereidigung erst nach der Aussage statt (anders in Amiland), wenn man also einen vor Gericht erzählt, weiß man noch gar nicht, ob eine Vereidigung stattfindet oder nicht.
Wegen der geringen Anzahl von Vereidigungen gibt es auch weniger Meineide nach § 154 StGB, die ja mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sogar Verbrechen darstellen, sondern mehr "Falsche uneidliche Aussagen", die gemäß § 153 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden.
dekay
Es geht um die Strafen.
In den Knast kanst du nur gehen wenn du unter Eid stehst. Dazu zählt nicht der Spruch: Sie müssen hier die Wahrheit sagen. Damit steht man lange noch nicht unter EID:
Grundsätzlich ist im deutschen Recht jede Zeugenaussage vor Gericht zu beeiden. Regelmäßig wird von der Vereidigung jedoch abgesehen (§§ 391ff. ZPO, § 61 StPO), um das Verfahren zu straffen. Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid, der als Verbrechen gilt, unabhängig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde. Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zurückgegriffen, so ist es auch möglich die Partei zu vereidigen.
(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es."
(3) Gibt ein Zeuge an, daß er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
Von der Vereidigung kann nach dem Ermessen des Gerichts abgesehen werden
1. bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
2. beim Verletzten sowie bei Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 Angehörige des Verletzten oder des Beschuldigten sind;
3. wenn das Gericht der Aussage keine wesentliche Bedeutung beimißt und nach seiner Überzeugung auch unter Eid keine wesentliche Aussage zu erwarten ist;
4. bei Personen, die wegen Meineids (§§ 154, 155 des Strafgesetzbuches) verurteilt worden sind;
5. wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte auf die Vereidigung verzichten. <- 99 % aller Fälle. Bei uns gehts ja nicht um Mord oder sowas
Werde ich nicht vereidet, leiste ich keinen Meineid und habe auch keine Straftat begangen. Ich habe nur gelogen. Wenn das rauskommt, folgt als Konsequenz die Vereidung und nen Anschiss vom Richter.
Langsam ist das Thema doch recht stark OT :)...
OffToppic isses schon, aber sehr interessant, also bitte nicht schließen...
:D
Zitat von: tieEs geht um die Strafen.
In den Knast kanst du nur gehen wenn du unter Eid stehst.
Schmarr'n! Hab ich doch schon geschrieben, das alles.
Warum poste ich in diesem Thread eigentlich?
ZitatGrundsätzlich ist im deutschen Recht jede Zeugenaussage vor Gericht zu beeiden. Regelmäßig wird von der Vereidigung jedoch abgesehen (§§ 391ff. ZPO, § 61 StPO), um das Verfahren zu straffen. Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid, der als Verbrechen gilt, unabhängig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde. Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zurückgegriffen, so ist es auch möglich die Partei zu vereidigen.
Gut, etwas ausführlicher.
Zitat(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es."
(3) Gibt ein Zeuge an, daß er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
Von der Vereidigung kann nach dem Ermessen des Gerichts abgesehen werden
1. bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
2. beim Verletzten sowie bei Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 Angehörige des Verletzten oder des Beschuldigten sind;
3. wenn das Gericht der Aussage keine wesentliche Bedeutung beimißt und nach seiner Überzeugung auch unter Eid keine wesentliche Aussage zu erwarten ist;
4. bei Personen, die wegen Meineids (§§ 154, 155 des Strafgesetzbuches) verurteilt worden sind;
5. wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte auf die Vereidigung verzichten. <- 99 % aller Fälle. Bei uns gehts ja nicht um Mord oder sowas
Wollte das in dieser Ausführlichkeit wirklich jemand wissen?
ZitatWerde ich nicht vereidet, leiste ich keinen Meineid...
Ja, wie schon geschrieben.
Zitat...und habe auch keine Straftat begangen. Ich habe nur gelogen.
Quark. Lies Dir bitte mal den § 153 des Strafgesetzbuches durch. Ich hab den wesentlichen Inhalt oben doch schon beschrieben. Nur Barbara Salesch gucken reicht nicht.
ZitatWenn das rauskommt, folgt als Konsequenz die Vereidung und nen Anschiss vom Richter.
Wenn's das nur wäre.
Zitat von: OnkelLangsam ist das Thema doch recht stark OT ...
Stimmt. Offenbar muss hier alles wiederholt werden, um scheinbar zu widersprechen...;)
dekay
WENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten. Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?
Zitat von: HackfresseWENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten. Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?
genau dann sagst du, dass bei dir jeden Tag so viele DVDs beschlagnahmt werden, dass du dich an diese eine spezielle nicht erinnern kannst. lol
Zur Falschaussage sollte man noch hinzufügen, dass man nicht nur:
- nicht lügen darf
sondern
- auch nichts absichtlich weglassen darf.
Ist ja richtig interessant hier geworden, aber ich bin sicher, jeder hat schonmal Barbara Salesch oder Küchi gesehen. :mrgreen:
Zitat von: MD-KrAuSeRZitat von: HackfresseWENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten. Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?
genau dann sagst du, dass bei dir jeden Tag so viele DVDs beschlagnahmt werden, dass du dich an diese eine spezielle nicht erinnern kannst. lol
Zur Falschaussage sollte man noch hinzufügen, dass man nicht nur:
- nicht lügen darf
sondern
- auch nichts absichtlich weglassen darf.
Wennde auf ner Boerse bist, wirst du sicher net nur bei einem Haendler einkaufen, kannst also sagen, dass du bei dem was gekauft hast, aber nicht mehr weisst, welche DVD. Somit haben du und der Haendler wieder beide den Hals aus der Schlinge und keiner kann dir was...
Genau das wollte ich eigentlich damit sagen! Steffi, wir verstehn uns! :D
Zitat von: HackfresseGenau das wollte ich eigentlich damit sagen! Steffi, wir verstehn uns! :D
Wir koennen eben imbrowisieren! :wink:
Aber ernsthaft, schliesslich kann dir keiner beweisen, dass du dich noch erinnern kannst, wie der Typ ausgesehen hat. Oder wer weiss schon noch die Gesichter des jeweiligen Verkaeufers bei jedem einzelnen DVD-Kauf?
mit wäre es eigentlich mit: dem Ärger aus dem Weg gehen und keine 131er kaufen?
Niemals! Nur wegen der völligen Idiotie deutscher Beamter auf irgendetwas verzichten? Ums Verrecken nicht!!!
Sorry wegen der blöden Frage, aber sind ausser der Hardbox noch andere Fassungen beschlagnahmt oder betrifft das nur diese?
lopeng
@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.
§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Da geht bei EID alles nicht.
Zitat von: OnkelLangsam ist das Thema doch recht stark OT :)...
Wobei "
recht stark" noch untertrieben ist... 8O :lol:
Aber wie ein Vorredner schon sagte, recht interessant. 8O
Solange es nicht komplett ausartet kann das Teil von mir aus noch offen bleiben, aber ich sehe schon - die Leute bleiben beim vernünftigen diskutieren,
Bravo!!!
:respekt:
Meine Sicht zum Thema:
Wenn man polizeilich aufgefordert wird seine Einkäufe zu präsentieren, weil man gesehen wurde an diesem oder jenem Stand die X-Rated DVD Tanz der Teufel käuflich erworben zu haben und diese DVD jetzt als Beweismittel eingezogen werden soll
KOMMA bleiben einem exakt zwei logische Möglichkeiten:
a) ich hab das Teil dort nicht gekauft und zieh mir nen Kumpel als offiziellen Zeugen dazu, der sich den Vorwurf vor Ort anhören soll und sich mittels Perso oder Deckel ausweisen und meinen Wiederspruch zusätzlich bezeugen möchte, falls das Ganze noch weitergehen sollte!
Wäre sehr lustig, wenn gegen meinen ausdrücklichen Willen die Tasche quasi "
zwangs"geöffnet würde und betreffender Film nicht drinne wäre, 8O :lol: 8O
b) ich weiß das die Cops Recht haben und sage einer Beweismittelsicherung unter Vorwand der Wiedergabe nach Einsatz bei Gericht oder sonstwo zu, aber nicht, daß das gute Stück dann 5 Jahre inner Aservatenkammer vor sich hingammelt... :evil:
So ein Zusatz müßte protokollarisch ja drinn sein, oder?
:haha: :dodo: :haha:
Greetings Lucker
Zitat von: Lucker
b) ich weiß das die Cops Recht haben und sage einer Beweismittelsicherung unter Vorwand der Wiedergabe nach Einsatz bei Gericht oder sonstwo zu, aber nicht, daß das gute Stück dann 5 Jahre inner Aservatenkammer vor sich hingammelt... :evil:
So ein Zusatz müßte protokollarisch ja drinn sein, oder?
:haha: :dodo: :haha:
Greetings Lucker
Die DVD dürfte da 131er jedoch der Einziehung bzw. Verfall unterliegen, d.h. die siehst du zu 99% nie wieder.
Is mir ja peinlich zu fragen, aber ich bin halt kein Horrorfilm-Freak... was ist denn ein 131er? :oops: Steht das für "Eingezogen"?
Aufgrund Gewaltverherrlichung beschlagnahmt, siehe da (http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=8235), da (http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=25443&sid=7ccde7bc20e905378f54cf4b09970782) und natürlich da (http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/search.php).
Zitat von: tie@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.
§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Da geht bei EID alles nicht.
Puh, tie fordert mich ganz schön heraus...
Hab sogar mein schon abgelegt geglaubtes Buch ,,Strafrecht – Besonderer Teil" nochmal rausgekramt. Und das freiwillig nach der Arbeit :D ...
Auf die Gefahr hin, mal wieder anmaßend klugzuscheißen und viel zu viel zu sülzen, nochmal eine ausgiebige Erklärung zu Meineid und Co....
Fall:
Zitat von: dekaydekay spaziert über die DDorfer DVD-Börse und gerät an den Stand eines gewissen Olli K. Der raunt ihm zu: ,,Hey, ich hab voll krass verbotene Sachen und so." dekay schaut sich um und entdeckt eine tolle ,,Tanz der Teufel"-Box und den brandneuen mega-ultra-final-Cut von ,,Dawn of the Dead". ,,Beides zusammen für nur 99,90 Euro!" preist Olli K. die Sachen an und dekay zückt sofort sein Portemonnaie. Kaum hat er stolz seine Errungenschaften im Rucksack verstaut, stürmt eine Hundertschaft Polizei die Halle und verriegelt die Türen. Alle Stände werden durchsucht nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, dass da böse Sachen verkauft werden sollen. dekay wird gefragt, was er denn da im Rucksack habe. Weil er mal gelesen hat, dass die Polizei gerne Leute mit auf die Wache nimmt und dort tagelang einsperrt und foltert, gibt er seinen Kauf sofort zu. ,,Wir sehen uns vor Gericht!" sagt der Polizist noch. Gut, dass dekay aus dem GF weiß, dass nicht er sich strafbar gemacht hat, sondern Olli K.
Dank der zügigen Arbeit der Staatsanwaltschaft, steht dekay bereits zweieinhalb Jahre später im Zeugenstand und wird vom Richter Alex H., dem Staatsanwalt und dem Pflichtverteidiger von Olli K. intensiv als Hauptbelastungszeuge befragt. Richter H. fragt dekay, ob er an besagtem Tag die genannten DVDs gekauft hat.
VARIANTE 1: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er, bis Richter H. ihn aus dem Zeugenstand entlässt. Auf eine Vereidigung wird wie üblich gemäß § 61 Nr.5 StPO verzichtet. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Death Wish".
Wird dekay wohl bei Auffliegen der Lüge vor Gericht verurteilt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit o.ä. einstellt?
Strafvereitelung und Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) scheiden mangels Vorsatzes aus (dekay wollte Olli K. nicht raushauen und ihm auch nicht z.B. die Einkünfte aus seinem Geschäft sichern).
§ 154 (Meineid) scheidet aus, weil kein Eid abgenommen wurde.
Falsche uneidliche Aussage nach
§ 153? Ja, denn dekay hat 1. falsch ausgesagt, 2. dies wider besseres Wissen, 3. weil auch die Voraussetzungen des § 157 StGB (sog. Aussagenotstand) nicht vorlagen und 4. er die Aussage nicht rechtzeitig berichtigt (§ 158 StGB).
Zitat von: dekayVARIANTE 2: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. als Babsi-Salesch-Fan kommt das merkwürdig vor, v.a. weil dekay, um sich ganz besonders schick zu machen, das F.vs.J.-T-Shirt angezogen hat. Er lässt dekay deswegen vereidigen. dekay spricht den Eid und wird danach entlassen. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Das Gesetz bin ich".
Mögliche Verurteilung?
§§ 257, 258 StGB aus o.g. Gründen nicht erfüllt.
Meineid nach
§ 154? Natürlich! Genau wie zu Variante 1, nur dass jetzt noch ein Eid dazukommt. dekay ist also ein Verbrecher. §§ 157, 158 StGB liegen auch hier nicht vor.
Zitat von: dekayVARIANTE 3: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,The Green Mile". Am Schluss muss er weinen und rennt zum Gerichtsgebäude. Die Verhandlung läuft noch, der Verteidiger hält gerade sein Schlussplädoyer und fordert Freispruch, weil ja der einzige Zeuge woanders die DVDs gekauft hat. dekay ruft: ,,Halt! Ich gebe es zu, ich habe gelogen! Ich habe die DVDs bei Olli K. gekauft!!!" Richter Alex H. verurteilt daraufhin Olli K. zu 5 Tagessätzen a 10 Euro und lebenslangem Gucken von Best-Entertainment-DVDs.
Verurteilung auch von dekay?
§§ 257/8 s.o.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Im Prinzip ja, denn dekay hat den Straftatbestand jeweils vollständig erfüllt! Die Berichtigung seiner Aussage kam erst nach Abschluss seiner Zeugenaussage, also zu spät! Ist er jetzt dran und muss sich für Olli K. im Knast für die Seife bücken? Nicht unbedingt.
§ 158 StGB gibt dem Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder gar nicht zu verhängen, wenn ein Falschaussager seine Aussage rechtzeitig berichtigt. Rechtzeitig heißt, dass das (falsche) Urteil noch nicht gefallen sein darf. Hier ist kein Freispruch, sondern eine –wenn auch wegen der BE-DVDs übermäßig harte– Verurteilung erfolgt, dekay kommt also wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon.
Zitat von: dekayVARIANTE 4: dekay glaubt fest, er müsse selbst in den Knast, wenn herauskäme, dass er bei Olli K. diese schmutzigen DVDs gekauft hat. Er sagt also gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,Brain Dead".
Verurteilung?
§§ 257...jaja, spar ich mir jetzt.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Ja, eigentlich wie eben. Hier hilft ihm auch nicht § 158. Aber
§ 157. Nach dem kann die Strafe gemildert (oder bei Nicht-Eid gar nicht erst verhängt) werden, wenn der Falschaussager sich selber oder einen Angehörigen (wenn z.B. Olli K. sein Bruder ist) schützen will. Bei Eid und Nicht-Eid möglich!!!
Weitere Varianten wären, wenn dekay nach Falschaussage beim Sprechen der Eidesformel sich berichtigen würde (wäre Rücktritt vom versuchten Meineid nach
§ 24 StGB und damit nicht strafbar). Oder wenn dekay gerade falsch aussagt, als plötzlich aus dem Publikum tie -schon immer genervt von dekays Jura-Klugschiss- ruft, ,,Lügner, ich stand daneben und hab gesehen, wie er die gekauft hat!", sodass dekay schnell seine Aussage berichtigt, bevor er vereidigt und/oder aus dem Zeugenstand entlassen wird – hier wäre gar kein Straftatbestand erfüllt, eine versuchte falsche uneidliche Aussage ist
straffrei.
So, Gesetz wieder zugeklappt, aber hoffentlich ist jetzt endlich geklärt, dass man vor Gericht NICHT LÜGEN SOLL! ES GIBT KEINE UNZÄHLIGEN AUSNAHMEGESETZE! Allerdings muss im Falle des Falles natürlich eine vorsätzliche Falschaussage erst mal nachgewiesen werden. Und das dürfte für die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Problem darstellen, wenn man sich vergesslich und nicht so dumm anstellt wie die Laiendarstellerriege in Gerichtsshows.
dekay
:respekt:
Hey Dekay, du solltest in der Sendung mit der Maus der deutschen Jugend das deutsche Strafrecht beibringen. Ich glaub jetzt hats auch der letzte gerafft.
Mal so aus Neugier, was machst du beruflich, dass du dich da so gut auskennst? Hat dich sicher schon mal wer gefragt, aber warscheinlich vor meiner Zeit hier im Forum, daher hab ichs noch nie irgendwo gelesen.
Zitat von: dekayZitat von: tie@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.
§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Da geht bei EID alles nicht.
Puh, tie fordert mich ganz schön heraus...
Hab sogar mein schon abgelegt geglaubtes Buch ,,Strafrecht – Besonderer Teil" nochmal rausgekramt. Und das freiwillig nach der Arbeit :D ...
Auf die Gefahr hin, mal wieder anmaßend klugzuscheißen und viel zu viel zu sülzen, nochmal eine ausgiebige Erklärung zu Meineid und Co....
Fall:
Zitat von: dekaydekay spaziert über die DDorfer DVD-Börse und gerät an den Stand eines gewissen Olli K. Der raunt ihm zu: ,,Hey, ich hab voll krass verbotene Sachen und so." dekay schaut sich um und entdeckt eine tolle ,,Tanz der Teufel"-Box und den brandneuen mega-ultra-final-Cut von ,,Dawn of the Dead". ,,Beides zusammen für nur 99,90 Euro!" preist Olli K. die Sachen an und dekay zückt sofort sein Portemonnaie. Kaum hat er stolz seine Errungenschaften im Rucksack verstaut, stürmt eine Hundertschaft Polizei die Halle und verriegelt die Türen. Alle Stände werden durchsucht nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, dass da böse Sachen verkauft werden sollen. dekay wird gefragt, was er denn da im Rucksack habe. Weil er mal gelesen hat, dass die Polizei gerne Leute mit auf die Wache nimmt und dort tagelang einsperrt und foltert, gibt er seinen Kauf sofort zu. ,,Wir sehen uns vor Gericht!" sagt der Polizist noch. Gut, dass dekay aus dem GF weiß, dass nicht er sich strafbar gemacht hat, sondern Olli K.
Dank der zügigen Arbeit der Staatsanwaltschaft, steht dekay bereits zweieinhalb Jahre später im Zeugenstand und wird vom Richter Alex H., dem Staatsanwalt und dem Pflichtverteidiger von Olli K. intensiv als Hauptbelastungszeuge befragt. Richter H. fragt dekay, ob er an besagtem Tag die genannten DVDs gekauft hat.
VARIANTE 1: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er, bis Richter H. ihn aus dem Zeugenstand entlässt. Auf eine Vereidigung wird wie üblich gemäß § 61 Nr.5 StPO verzichtet. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Death Wish".
Wird dekay wohl bei Auffliegen der Lüge vor Gericht verurteilt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit o.ä. einstellt?
Strafvereitelung und Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) scheiden mangels Vorsatzes aus (dekay wollte Olli K. nicht raushauen und ihm auch nicht z.B. die Einkünfte aus seinem Geschäft sichern).
§ 154 (Meineid) scheidet aus, weil kein Eid abgenommen wurde.
Falsche uneidliche Aussage nach § 153? Ja, denn dekay hat 1. falsch ausgesagt, 2. dies wider besseres Wissen, 3. weil auch die Voraussetzungen des § 157 StGB (sog. Aussagenotstand) nicht vorlagen und 4. er die Aussage nicht rechtzeitig berichtigt (§ 158 StGB).
Zitat von: dekayVARIANTE 2: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. als Babsi-Salesch-Fan kommt das merkwürdig vor, v.a. weil dekay, um sich ganz besonders schick zu machen, das F.vs.J.-T-Shirt angezogen hat. Er lässt dekay deswegen vereidigen. dekay spricht den Eid und wird danach entlassen. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Das Gesetz bin ich".
Mögliche Verurteilung?
§§ 257, 258 StGB aus o.g. Gründen nicht erfüllt.
Meineid nach § 154? Natürlich! Genau wie zu Variante 1, nur dass jetzt noch ein Eid dazukommt. dekay ist also ein Verbrecher. §§ 157, 158 StGB liegen auch hier nicht vor.
Zitat von: dekayVARIANTE 3: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,The Green Mile". Am Schluss muss er weinen und rennt zum Gerichtsgebäude. Die Verhandlung läuft noch, der Verteidiger hält gerade sein Schlussplädoyer und fordert Freispruch, weil ja der einzige Zeuge woanders die DVDs gekauft hat. dekay ruft: ,,Halt! Ich gebe es zu, ich habe gelogen! Ich habe die DVDs bei Olli K. gekauft!!!" Richter Alex H. verurteilt daraufhin Olli K. zu 5 Tagessätzen a 10 Euro und lebenslangem Gucken von Best-Entertainment-DVDs.
Verurteilung auch von dekay?
§§ 257/8 s.o.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Im Prinzip ja, denn dekay hat den Straftatbestand jeweils vollständig erfüllt! Die Berichtigung seiner Aussage kam erst nach Abschluss seiner Zeugenaussage, also zu spät! Ist er jetzt dran und muss sich für Olli K. im Knast für die Seife bücken? Nicht unbedingt. § 158 StGB gibt dem Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder gar nicht zu verhängen, wenn ein Falschaussager seine Aussage rechtzeitig berichtigt. Rechtzeitig heißt, dass das (falsche) Urteil noch nicht gefallen sein darf. Hier ist kein Freispruch, sondern eine –wenn auch wegen der BE-DVDs übermäßig harte– Verurteilung erfolgt, dekay kommt also wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon.
Zitat von: dekayVARIANTE 4: dekay glaubt fest, er müsse selbst in den Knast, wenn herauskäme, dass er bei Olli K. diese schmutzigen DVDs gekauft hat. Er sagt also gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,Brain Dead".
Verurteilung?
§§ 257...jaja, spar ich mir jetzt.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Ja, eigentlich wie eben. Hier hilft ihm auch nicht § 158. Aber § 157. Nach dem kann die Strafe gemildert (oder bei Nicht-Eid gar nicht erst verhängt) werden, wenn der Falschaussager sich selber oder einen Angehörigen (wenn z.B. Olli K. sein Bruder ist) schützen will. Bei Eid und Nicht-Eid möglich!!!
Weitere Varianten wären, wenn dekay nach Falschaussage beim Sprechen der Eidesformel sich berichtigen würde (wäre Rücktritt vom versuchten Meineid nach § 24 StGB und damit nicht strafbar). Oder wenn dekay gerade falsch aussagt, als plötzlich aus dem Publikum tie -schon immer genervt von dekays Jura-Klugschiss- ruft, ,,Lügner, ich stand daneben und hab gesehen, wie er die gekauft hat!", sodass dekay schnell seine Aussage berichtigt, bevor er vereidigt und/oder aus dem Zeugenstand entlassen wird – hier wäre gar kein Straftatbestand erfüllt, eine versuchte falsche uneidliche Aussage ist straffrei.
So, Gesetz wieder zugeklappt, aber hoffentlich ist jetzt endlich geklärt, dass man vor Gericht NICHT LÜGEN SOLL! ES GIBT KEINE UNZÄHLIGEN AUSNAHMEGESETZE! Allerdings muss im Falle des Falles natürlich eine vorsätzliche Falschaussage erst mal nachgewiesen werden. Und das dürfte für die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Problem darstellen, wenn man sich vergesslich und nicht so dumm anstellt wie die Laiendarstellerriege in Gerichtsshows.
dekay
Klasse geschrieben und sehr informativ! Kann man ja evtl. auch mal anderweitig brauchen, nicht nur wegen DVDs sondern Zeugenaussagen allgemein.
Ich haette da aber noch...
Variante 5:ZitatStatt dekay hockt nun flesh im Gerichtssaal und muss aussagen. Er wird gefragt: "Haben sie sich boeser Film 1 und boeser Film 2 beim Olli gekauft?" Flesh meint: "Ich habe auf der Boerse etwa 2 Dutzend Filme gekauft, weshalb ich mich nicht mehr daran erinnern kann, was ich wo gekauft habe..." Im letzten Moment vor Ollis Freispruch kommen die McManus Brueder ins Gerichtsgebaeude und erteilen Olli die gerechte Strafe fuers boese Filme verkaufen. Was ist aber nun mit flesh? Muss er auch um sein Leben bangen, weil er sagt, er weiss nicht mehr, ob er die Filme beim Olli gekauft hat?
Zitat von: Steffi alias FleshIch haette da aber noch...
Variante 5:
Statt dekay hockt nun flesh im Gerichtssaal und muss aussagen. Er wird gefragt: "Haben sie sich boeser Film 1 und boeser Film 2 beim Olli gekauft?" Flesh meint: "Ich habe auf der Boerse etwa 2 Dutzend Filme gekauft, weshalb ich mich nicht mehr daran erinnern kann, was ich wo gekauft habe..." Im letzten Moment vor Ollis Freispruch kommen die McManus Brueder ins Gerichtsgebaeude und erteilen Olli die gerechte Strafe fuers boese Filme verkaufen. Was ist aber nun mit flesh? Muss er auch um sein Leben bangen, weil er sagt, er weiss nicht mehr, ob er die Filme beim Olli gekauft hat?
Wenn Du nicht lügst, musst Du nicht bangen. Wer wahrheitsgemäß sagt, er erinnere sich nicht mehr, macht sogar alles richtig.
Wenn Du bei Deiner Aussage allerdings auffällig auf dem Zeugenstuhl Dich hin- und her-windest und vorsätzlich schwindelst, und ein Cop sagt nach Dir aus, dass er flesh genau gesehen hat, wie er böser Film 1+2 bei Olli gekauft und dabei gesagt hat: "Bis zum nächsten Mal, Olli!", dann sieht's schon übler aus.
Es ist sehr schwer, überhaupt den Vorsatz bei Falschaussagen nachzuweisen. Es kommt praktisch in jedem Gerichtsverfahren vor, dass Zeuge A dies und Zeuge B das gesehen hat. Und Zeuge C hat wieder jenes gesehen. Die Richter wissen ganz genau, dass das Erinnerungsvermögen von Menschen im allgemeinen und Zeugen im besonderen schon nach einigen Wochen stark nachlässt. Ich behaupte einfach mal, der Richter (und die McManus-Brüder sowieso) erwartet geradezu, dass Du
nicht weißt, bei welchem Händler Du die DVD gekauft hast. Der sagt sich: "Hm, ich hab' mir letztens selber 24 neue weiße Krawatten gekauft - keine Ahnung, welche wo..."
dekay
War heute auf der Börse in München.
Da hatte einer die X-Rated TDT und wollte auch nur 225 Euro dafür.
Da hab ich doch glatt mal überlegt ob ich die nich mal nebenbei so mitnehm. Hab mir aber dann doch lieber 20 andere DVDs dafür gekauft :algo:
Stell dir mal vor du hättest die gekauft und die Bullen hätten sie dir weggenommen....:algo:
Zitat von: DraculaWar heute auf der Börse in München.
Da hatte einer die X-Rated TDT und wollte auch nur 225 Euro dafür.
Da hab ich doch glatt mal überlegt ob ich die nich mal nebenbei so mitnehm. Hab mir aber dann doch lieber 20 andere DVDs dafür gekauft :algo:
Hehe...hab die DVD heute auch gesehen und mir genau das gleiche gedacht. Hat mich auch gewundet, dass die einfach so frei rumlag.
Naja, die cmv Blood feast lag ja auch einfach so rum, 1mal für 35 und circa 6mal für 22. Für letzteres hab ich se gekauft. Ganz ok, oder?