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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: DragonBay am 30 Dezember 2004, 23:55:52

Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: DragonBay am 30 Dezember 2004, 23:55:52
Wenn ich heute eine DVD bei Karstadt kaufe, bis wann kann ich den Artikel zurückgeben (natürlich noch eingeschweißt und mit Kassenbon)?
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: Der Mann mit dem Plan am 31 Dezember 2004, 00:12:20
Mit welcher Begründung? Gesetzlich schon mal gar nicht, da das Ding ja nicht defekt oder so ist. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Karstadt so etwas innerhalb von 14 Tagen auf Kulanz zurücknimmt...
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: Falk am 31 Dezember 2004, 13:13:32
Hi!

Soweit ich weiß gibts doch ein 14- tägiges Rückgaberecht, was im Gesetz verankert ist?
Die DVD ist ja noch verschweißt.

MfG
Falk
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: Der Mann mit dem Plan am 31 Dezember 2004, 14:21:34
Zitat von: FalkHi!

Soweit ich weiß gibts doch ein 14- tägiges Rückgaberecht, was im Gesetz verankert ist?
Die DVD ist ja noch verschweißt.

MfG
Falk

Nix, junger Padawan.
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: Nidhoegger am 31 Dezember 2004, 15:34:58
Hm, hätte noch nie erlebt, das man verschweißte Ware nicht innerhalb von ca. 2 Wochen zumindest umtauschen könnte. Sowas nennt man Dienst am Kunden und ich kann mir nicht vorstellen, das irgendwelche Läden so kleinlich sind, sich da querzustellen. Die paar Euros, die eine DVD kostet lohnt doch nicht, dafür einen Kunden zu vergraulen.
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: 7eleven am 31 Dezember 2004, 16:23:12
Das gilt doch, wenn ich mich nicht täusche nur für gewerbliche Internetanbieter - Im Laden kannst du ja im Gegensatz hierzu dir die Ware anschauen.
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: Zardoz am 31 Dezember 2004, 16:31:01
Mit einer guten Begründung ging das bisher immer. Man denke nur an die Weihnachtsgeschenkeumtauschationen. Wenn ein Geschenk - z.B. DVD - doppelt auf dem Gabentisch erscheint, wird kein Händler zögern und das Teil umtauschen. Sonst wäre Einkaufen in Deutschenland wirklich sehr riskant, besonders vor Weihnachten oder Geburtstagen.
Titel: Rückgaberecht
Beitrag von: DragonBay am 31 Dezember 2004, 16:54:40
Zitat von: ZardozMit einer guten Begründung ging das bisher immer. Man denke nur an die Weihnachtsgeschenkeumtauschationen. Wenn ein Geschenk - z.B. DVD - doppelt auf dem Gabentisch erscheint, wird kein Händler zögern und das Teil umtauschen. Sonst wäre Einkaufen in Deutschenland wirklich sehr riskant, besonders vor Weihnachten oder Geburtstagen.

Genau das ist hier der Fall. Es geht um die HdR-Sammlerbox, die ich kurz nach VÖ vorsorglich gekauft hab (konnt ja nicht wissen dass die Box auch nach Einführung des Nachfolgemediums der BluRay-Disc noch in den Regalen stehen würde :cry:). Der Anlass war aber nicht Weihnachten sondern ein Geburtstag, weshalb ich diese Woche noch nicht umtauschen konnte. Nächsten Montag wären rein rechnerisch 23 Tage seit dem Kaufdatum vergangen, auch der andere Käufer hätte die ungeschriebene 14-Tage-Frist bereits überschritten. Behalten will ich das Ding ja auch nicht, jetzt wo ich weiß dass die Box irgendwann auch zum Schleuderpreis verramscht wird. Ich schätz mal, da muss ich wohl auf Kulanz seitens Karstadts hoffen, wobei die Chancen wahrscheinlich nicht schlecht stehen.
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