Bei einigen Filmen gibt es Fassungen, in denen die Autoren auf eine andere Fassungen hinweisen(ein Beispiel: Bei der DVD Fassung von ``The Blair Witch Project´´ steht drin, dass der Film auch zusammen mit ``The last Broadcast´´ in einer BOX erschienen ist. Wäre es nicht sinnvoller diese BOX seperat einzutragen? Ich wollte das gerade tun, frag aber hier lieber nochmal nach bevor ich die Fassung umsonst eintrage.
Sofern sich die DVDs nicht unterscheiden reicht die Erwähnung im anderen Eintrag. Ist aber bis zu einem gewissen Punkt eine kleine Grauzone, da ein neues Cover durchaus einen Eintrag rechtfertigt. Natürlich sollte sich so ein Cover nicht nur durch die EAN u.ä. unterscheiden
Die DVD ist die selbe. Aber ich hab das auch bei ``Predator´´ gesehen. Da ist die Einzel DVD und das Battle Pack mit `dem 2. Teil und ``Phantom Commando´´ eingetragen. So ist es ja auch bei ``Blair Witch Project´´. Der ist ja auch in der BOX mit ``The last Broadcast´´ erschienen. Dürfte ich diese Fassung eintragen?
Hat doch Onkel gesagt. Wenn die Box nen neues Cover hat, kannste sie eintragen.
Ok! Gerade bei beiden Filmen die Fassung eingetragen! Wär schön wenn jemand ein Foto dazu uploaden könnte. Ich würds machen. Hab aber leider ka cam oder sonst irgendwas mit dem ich a Bild davon machen könnte.
Nächstes Mal aber bitte richtig. Das Bildformat beträgt ganz bestimmt nicht 1,18:1. Hab's auf 4:3 geändert.
Zitat von: SargeNächstes Mal aber bitte richtig. Das Bildformat beträgt ganz bestimmt nicht 1,18:1. Hab's auf 4:3 geändert.
Oh sorry! :oops:
Zitat von: ChowyunDOk! Gerade bei beiden Filmen die Fassung eingetragen! Wär schön wenn jemand ein Foto dazu uploaden könnte. Ich würds machen. Hab aber leider ka cam oder sonst irgendwas mit dem ich a Bild davon machen könnte.
Schick mir die Box, Ich scann sie für dich ein! :wink:
Zitat von: jenziZitat von: ChowyunDOk! Gerade bei beiden Filmen die Fassung eingetragen! Wär schön wenn jemand ein Foto dazu uploaden könnte. Ich würds machen. Hab aber leider ka cam oder sonst irgendwas mit dem ich a Bild davon machen könnte.
Schick mir die Box, Ich scann sie für dich ein! :wink:
Hättest du wohl gern :) ?
Wenn das Cover schon reicht, sollte man dann nicht auch erst recht die Verleih-Version mit anderem Cover einstellen können? Diese wurden mir bei irreversible und Menschenfein wieder gelöscht.
Das Cover sollte sich schon deutlich unterscheiden
Das tut es, finde ich. Mal davon abgesehen, dass der Verleihversion ja auch noch anders gestaltete Vermarktungsrechte zu Grunde liegen.
Hab von der Verleihversion nur ein Digitalfoto, kann ich Dir gerne mal per mail zukommen lassen. Wenn Du willst.
Müssten unterwegs sein
Die können auf jeden Fall rein :) K.A. warum die gelöscht wurden
Danke für Deine schnellen Infos und Deine Unterstützung!
Null Problemo (hab mal ein paar der Posts gelöscht zwecks Übersichtlichkeit)
Die beiden Fassungen sind wieder drin.
Beim Eintragen der Fassungen, genauer gesagt be den Extras wäre es da nicht möglich noch ein Feld für Trailer zu haben, eines das man nur anklicken muss, so wie beim Making Of etc. Ginge halt schneller.
@ Onkel
Wurden damals gelöscht, weil es vor einiger Zeit mal hieß, dass hierzu ein Eintrag reicht, zumal auch in den Fassungseinträgen ein Hinweis auf das veränderte Cover vorhanden ist. Wenn du allerdings Dein O.K. gibst, dann soll Sephirot13 die Einträge ruhig wieder reinsetzen! Allerdings nur, wenn er die Cover der Verleihversion auch hochlädt, ansonsten hat es keinen Zweck!!!
Ja die Cover sind ja das Entscheidende :) Der Grundsatz besagt, daß seit der Coverhochladmöglichkeit ein Cover einen Neu-Eintrag rechtfertigt sofern sichtbar unterschiedlich. Natürlich kann man es auch in einem anderen Eintrag erwähnen, muss aber nicht...
Ich habe mal eine Frage: Wann gelten 2 Fassungen als identisch? Nur wenn die Schnitte im Film identisch sind, oder zählt es auch als Unterschied, wenn ein Abspann vorhanden ist? Ich frage deswegen, weil "identische" Nachtwiederholung nicht eingetragen werden sollen.
Zitat von: Anderssen am 15 November 2005, 11:05:35
Ich habe mal eine Frage: Wann gelten 2 Fassungen als identisch? Nur wenn die Schnitte im Film identisch sind, oder zählt es auch als Unterschied, wenn ein Abspann vorhanden ist? Ich frage deswegen, weil "identische" Nachtwiederholung nicht eingetragen werden sollen.
Identisch ist kaum falsch zu verstehen. Die gesendeten Fassungen sind exakt gleich.
Wenn bei der Wiederholung der Abspann gesendet wird, was bei der ersten Fassung nicht so war, sind die Fassungen nicht identisch und erlauben einen zusätzlichen Eintrag.
In dem Fall muß dieser Umstand jedoch auf jeden Fall vermerkt werden. Das ist eine "Kann-Bestimmung", denn es reicht auch bei der ersten Sendung die Bemerkung, dass die Wiederholung einen Abspann hatte.