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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: S.w.a.p am 19 April 2005, 23:32:41
Hallo. Ich werde aus all den Paragraphen nicht recht schlau. Vielleicht könnt ihr mir helfen oder habt Erfahrung.
Es geht um folgenden Fall, das Auto ist auf meinen Dad zugelassen:
-> Am 15.12.04 parkte ich im Halteverbot.
-> Am 27.12.04 wurde ein Bußgeldbescheid schriftlich VERFASST.
Ich habe daraufhin nicht reagiert.
-> Am 30.03.05 kam dann ein zweites Schreiben mit dem Hinweiß dass das Bußgeldverfahren nun eingestellt wurde, da der Täter vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht gefasst werden konnte. Somit wird jetzt der Halter (mein Dad) zur Kasse gebeten.
>>> Ist das nicht um 3 Tage (27.12.04 - 30.03.05) verjährt???
Bitte um Hilfe
Dumm nur, dass es 6 Monate sind.... :D
wie 6 Monate ?
Na es fehlen noch 2 Monate! Es wäre erst nach 6 Monaten verjährt!
cya!
El
Das haben die Penn0rz mal von 3 auf 6 MOnate erhöht !
:mcclane:
War das nicht so, daß es 3 Monate sind, wenn der Bußgeldbescheid nicht erlassen wurde, und bei Erlaß eines Bußgeldbescheides dann 6 Monate? :???:
Aha also seh ich das richtig:
Verfolgungsverjährung = 3 Monate (Täter)
Bußgeldverjährung = 6 Monate (Halter) ??
Jedenfalls liegen zw. 1. und 2. Schreiben über 3 Monate
Wenn das 6 Monate sind, dann beginnt die verjährung mit der Unterbrechung vom 30.03 erneut zu laufen , das ist sicher
Sorry wenn ich so genau frage