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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: S.w.a.p am 19 April 2005, 23:32:41

Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: S.w.a.p am 19 April 2005, 23:32:41
Hallo. Ich werde aus all den Paragraphen nicht recht schlau. Vielleicht könnt ihr mir helfen oder habt Erfahrung.

Es geht um folgenden Fall, das Auto ist auf meinen Dad zugelassen:

-> Am 15.12.04 parkte ich im Halteverbot.

-> Am 27.12.04 wurde ein Bußgeldbescheid schriftlich VERFASST.

Ich habe daraufhin nicht reagiert.

-> Am 30.03.05 kam dann ein zweites Schreiben mit dem Hinweiß dass das Bußgeldverfahren nun eingestellt wurde, da der Täter vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht gefasst werden konnte. Somit wird jetzt der Halter (mein Dad) zur Kasse gebeten.


>>> Ist das nicht um 3 Tage (27.12.04 - 30.03.05) verjährt???

Bitte um Hilfe
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: Hackfresse am 19 April 2005, 23:39:11
Dumm nur, dass es 6 Monate sind.... :D
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: S.w.a.p am 19 April 2005, 23:45:53
wie 6 Monate ?
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: ElMariachi am 19 April 2005, 23:49:17
Na es fehlen noch 2 Monate! Es wäre erst nach 6 Monaten verjährt!

cya!

El
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: Hackfresse am 19 April 2005, 23:59:31
Das haben die Penn0rz mal von 3 auf 6 MOnate erhöht !

:mcclane:
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: Kingpin am 20 April 2005, 00:02:42
War das nicht so, daß es 3 Monate sind, wenn der Bußgeldbescheid nicht erlassen wurde, und bei Erlaß eines Bußgeldbescheides dann 6 Monate? :???:
Titel: An die Verkehrsrechtexperten unter euch !!!
Beitrag von: S.w.a.p am 20 April 2005, 00:02:45
Aha also seh ich das richtig:

Verfolgungsverjährung = 3 Monate (Täter)
Bußgeldverjährung = 6 Monate (Halter)          ??

Jedenfalls liegen zw. 1. und 2. Schreiben über 3 Monate
Wenn das 6 Monate sind, dann beginnt die verjährung mit der Unterbrechung vom 30.03 erneut zu laufen , das ist sicher

Sorry wenn ich so genau frage
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