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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: wolfseye am 10 Oktober 2005, 10:34:46

Titel: Fragen zum Vertragsrecht.
Beitrag von: wolfseye am 10 Oktober 2005, 10:34:46
Hi,

ich bauche eine Antwort auf folgende Fragen für ein Projekt:

1) Wie können Kaufverträge abgeschlossen werden, insbesondere wie entstehen verbindliche Anträge?
    Für den ersten Teil der Frage habe ich bereits die Antwort.

2) Wie lange sind Anträge gültig?

Mit bestem Dank im vorraus

Wolfseye
Titel: Re: Fragen zum Vertragsrecht.
Beitrag von: Private_Paula am 10 Oktober 2005, 13:42:02
1)Soweit ich weiß ist es zB bei einem Autokauf, wenn der verkäufer den Preis nennt ein verbindlicher Antrag. Wird die Willenserklärung zugestimmt ist der kaufvertrag abgeschlossen.

2) Ich denke solange bis man der Willenserklärung zustimmt.
Titel: Re: Fragen zum Vertragsrecht.
Beitrag von: Beini am 13 Oktober 2005, 22:30:14
ist´s schon zu spät?

an ein wirksames angebot zum vertragschluss ist man so lange gebunden, wie...

a) eine entsprechende frist läuft, welche man mit dem antrag verbunden haben kann (aber nicht muß)
b) wenn keine frist bestimmt ist...
    ... muß ein Angebot unter Anwesenden sofort angenommen werden
    ... ein Angebot unter Abwesenden ist so lange bindend, wie "unter regelmäßigen umständen damit zu rechen ist, das der empfänger mit dem gleichen medium annehmen kann"
... klingt unbestimmt, ist es auch, denn eine gewisse überlegenszeit wird dem annehmenden eingeräumt. die kann bei einfachen geschäften ein tag (+ übermittlungszeit) und bei riesen unternehmenskäufen 1 monat oder mehr sein...

... in der regel muß man als käufer aber folgendes bedenken:
die "angebote" der verkäufer ihre sachen an dich zu verkaufen sind sehr oft keine "anträge" auf den abschluss eines kaufvertrages, sondern bloß "einladungen", dass der käufer ein solches angebot an den verkäufer machen soll. (näheres erläutere ich gerne auf nachfrage)
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