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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: vegan_demon am 3 März 2006, 14:26:27
Der Film Rohtenburg http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=95021 (http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=95021) der auf der kannibalistischen Tat Armin Meiwes' beruht, darf in Deutschland nicht gezeigt werden. Das hat heute das Frankfurter Landgericht entschieden.
Begründung:
ZitatDie Persönlichkeitsrechte des so genannten Kannibalen von Rotenburg wiegen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit.
Was sagt ihr dazu?
PS: Kommentare wie: "Egal, ist sowieso ein scheiß Film!" könnt ihr euch sparen...
siehe hier: http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,55121.0/topicseen.html
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Neo