Der Film ist jetzt endlich völlig ungekürzt in deutscher Sprache erschienen.
Der Haken an der Sache ist allerdings, daß es sich um ein Bootleg handelt :icon_mad:
Im Anhang habe ich das Coverbild.
anti
P.S. leider ist kein Platz mehr zum Hochladen :icon_sad:
a) wer braucht den in Deutsch
b) wieso machst du Werbung fpür bootlegs?
a.) Ich kenne sehr viele die auf so eine VÖ warten. Und EuroVideo hatte ja seit längerem gesagt, daß sie das nicht vorhaben. War also nur eine Frage der Zeit, wann da ein Bootleg erscheint.
b.) Ist doch für die in a.) genannten Leute interessant zu wissen.
Ob die sich das Teil zulegen wollen bleibt jedem selbst überlassen.
Ich persönlich kaufe keine Bootlegs. Das sollte nur eine Information sein.
Ist das Forum nicht dafür da, bzw. darf man das bei einem Bootleg nicht?!
Das Bild wollte ich hochladen, damit nicht jemand eventuell versehentlich diese DVD kauft, unwissend daß es ein Bootleg ist.
anti
Zitat von: Roughale am 24 April 2006, 11:42:48
a) wer braucht den in Deutsch
Jetzt hör doch bitte mal endlich mit deinen Piecksereien auf, wenn es um Synchros geht. Man kanns auch übertreiben...
Zitat von: Moonshade am 24 April 2006, 12:29:33
Jetzt hör doch bitte mal endlich mit deinen Piecksereien auf, wenn es um Synchros geht. Man kanns auch übertreiben...
Sorry, im Allgemeinen habe ich mir das ja abgewöhnt, aber bei dem Film ist es doch echt unnötig, soweit ich das in Erinnerung habe, war die Synchro auch nicht der Bringer, ist aber schon viele Jahre her... - sorry nochmal ;)
Zitat von: anti am 23 April 2006, 20:17:07
P.S. leider ist kein Platz mehr zum Hochladen :icon_sad:
ist wieder genug Platz, kannst hochladen.
Neo
Zitat von: Roughale am 24 April 2006, 12:52:27
Sorry, im Allgemeinen habe ich mir das ja abgewöhnt, aber bei dem Film ist es doch echt unnötig, soweit ich das in Erinnerung habe, war die Synchro auch nicht der Bringer, ist aber schon viele Jahre her... - sorry nochmal ;)
keine Werbung für's Bootleg, sondern die Synchro: ich finde sie famos! vor allem - natürlch - Caligula kommt gut rüber. ist mir lieber als Römer mit Oxford-British-Accent...
Zitatist wieder genug Platz, kannst hochladen.
Neo
Danke :icon_wink:
anti
Da Eurovideo ja die Cutfassung rausgebracht hat, haben die ja ihren Gewinn bereits gemacht.
Und Uncut wollen die den nicht bringen. Tja, Pech gehabt, machen andere eben den Reibach.
Sehe da kein Problem, wer nicht will, der hat schon.
Also, ich hatte die DVD nur kurz hier und da habe ich die Möglichkeit genutzt und schnell das Cover abfotografiert. Ich selbst habe ja keine Bootlegs, wie gesagt.
Konnte leider nicht mehr reinschauen. Weiß nur daß das Bildformat 1:1,85 (nicht anamorph) ist und das Tonformat Deutsch DD 2.0.
anti
Habe jetzt mehr Informationen zu dem Bootleg aus einem anderen Forum aufgeschnappt.
Ich zitiere, da es ja doch einige interessiert:
von einem gewissen Dust Devil geschrieben
ZitatDer Ton ist Deutsch / Englisch in 2.0, wobei man sagen muss, etwas weniger filtern hätte dem dt. Ton nicht geschadet.
Mit dem Rauschfilter sind natürlich auch die Höhen etwas gekappt worden,
dafür kein Rauschen,
ist aber noch vollkommen gut anhörbar und im grünen Bereich.
Die komplette DVD ist identisch mit der NL/DK DVD, halt zusätzlich noch den dt. Ton.
Das bedeutet, dass die DVD natürlich doch ANAMORPH 1:1,82 ist.
...hab noch vergessen zu schreiben, dass die DVD richtig gepresst wurde, also keine DVD-/+R und das Cover ist auch keine billige Farbkopie sondern ein Druck auf dickem Hochglanzpapier. Nicht besser oder schlechter als bei den Majors.
Hört sich ja ganz gut an.
Ob ich jetzt meine Prinzipien breche und doch ein Bootleg kaufe?!
anti
Klar. Oder gibts echt Leute, die aus Mitleid zum Major die geschnittene DVD kaufen? Oder gar ganz auf den Film verzichten, weil die offizielle Fassung cut ist und es als ungeschnittene Fassung nur das Boot gibt? Also sorry, wenn kein Majorlabel imstande ist, einen Film uncut zu bringen und der Film in gleicher Qualität uncut als Boot zu haben ist, dann stellt sich mir die Frage nicht. Und ich kann trotzdem gut schlafen...
Greetz,
K.R.
ZitatOder gibts echt Leute, die aus Mitleid zum Major die geschnittene DVD kaufen?
Aus Mitleid sicher nicht. Aber es gibt bei Caligula aber auch Leute, die die geschnittene Fassung vorziehen, da die HC-Szenen dort einfach nur störend sind und sowieso nicht vom Regisseur gewollt sind. Das sind zwar nur recht wenige, aber ich gehöre definitiv dazu. ("Caligula" ist in dieser Hinsicht aber auch so ziemlich die einzige Ausnahme)
Und wenn man nun dennoch unbedingt die ungekürzte Version haben will, dann gibt es auch genug ausländische DVDs, die den Film ganz Legal ungekürzt anbieten. Auf dt. Ton kann man ja hier nun wirklich verzichten (und das aus meinem Munde :icon_wink:). Hab der Komplettheit wegen auch die NL-DVD im Schrank, die man z. Bsp. hier:
http://www.freerecordshop.nl/pages/productview.asp?productid=1029493&navid=3
nach wie vor ganz locker bestellen kann. Sogar ohne KK!
Bootlegs sind und bleiben illegale Ware, egal was da drauf ist. Da dürfte sich die Frage IMO eigentlich gar nicht stellen!
Sorry, aber dieses ganze heuchlerische Blabla um Boots verstehe ich nicht. Da schreien die Leute immer was von illegal und haben selbst den ganzen Schrank voller 131er. Und wenn ein Film beschlagnahmt wird hält es schließlich auch keinen von euch ab, auf die nächste Börse zu rennen und das Ding zu kaufen. Was mir einfach immer wieder auffällt ist diese Heuchelei. Die ganze ofdb ist voller Bootlegs, die teilweise auch von Leuten eingetragen wurden, die regelmäßig hier verkehren. Spricht man aber mal einen drauf an, hat er sich das Ding "natürlich nur ausgeliehen" um den Eintrag in der ofdb zu machen "und andere vor dem illegalen Stoff" zu warnen. Wer´s glaubt wird selig. Im Falle "Caligula" kann man sicher geteilter Meinung sein, ob man die Fickszenen jetzt haben muss oder nicht, ich für meinen Teil würde aber in jedem Fall zur längeren und damit ach so illegalen Fassung greifen, allein schon weil ich besagte Szenen nicht kenne und einfach neugierig bin. Grundsätzlich: ist ein Film von einem Major geschnitten erhältlich, kaufe ich den Schrott nicht. Kommt er dann in gleicher Qualität als Boot uncut, schlage ich zu. Da die Verkaufszahlen eines Boots sicher auch einem Majorlabel nicht verborgen bleiben, ist das vielleicht die einzige Chance, das sich an deren Firmenpolitik in Zukunft was ändert. Und falls nicht-who cares-werden halt weiter Boots gekauft...
Greetz,
K.R.
Wenn das so ist, hast Du ja sicher nichts dagegen, wenn jemand Deine Bude ausräumt und das Zeug dann billig verramscht. Du kannst ja dann Deine Lebenspolitik verändern und Dir ne Stahltür einbauen lassen, damit das ganze nicht nochmal passiert oder noch besser Du verkaufst Dein Zeug gleich selbst. Diese Gleichgülitgkeit gegenüber anderer Leute Eigentum regt mich echt auf! :anime:
Kauf Du doch einfach die Rechte an den entsprechenden Filmen und veröffentlich sie ungeschnitten. Der einzige Punkt, in dem ich Dir Recht geben möchte ist, dass das zum Teil etwas heuchlerisch ist, mit so Sachen wie "ich hatte es nur ausgeliehen". Aber das ist doch nur das i -Tüpfelchen auf eine ohnehin üble Sache. Dabei kommt es mir auch nicht vorwiegend auf legal oder illegal an, sondern auf die moralische Entscheidung - ist es richtig anderen, die Zeit, Arbeit und Geld investiert haben, diesen ihre Bemühungen kaputt zu machen? Und das unter diesem sinnlosen Vorwand, sie hätten es ja selbst in der Hand es anders zu veröffentlichen - natürlich haben sie das aber es muss eben deren Entscheidung bleiben. :anime:
Zitat"ich hatte es nur ausgeliehen"
Das trifft bei mir nun aber wirklich zu, sonst hätte ich das Boot ja auch eingetragen.
Habe nur das Foto gemacht.
Und heucheln?! Da fühle ich mich auch nicht angesprochen.
anti
Musst Du ja auch nicht, wenn es der Wahrheit entspricht. Es soll ja nur die treffen, die es so machen! Aber wer wird sich schon von so einem kleinem Posting ein schlechtes Gewissen machen oder sich gar irgendwie überzeugen lassen, dass er was falsch macht.
Zitat von: StillerMux am 3 Mai 2006, 10:51:19
Kauf Du doch einfach die Rechte an den entsprechenden Filmen und veröffentlich sie ungeschnitten.
Nö. Gibt genug die den Job machen. Und einige gar nicht schlecht.
Dabei kommt es mir auch nicht vorwiegend auf legal oder illegal an, sondern auf die moralische Entscheidung - ist es richtig anderen, die Zeit, Arbeit und Geld investiert haben, diesen ihre Bemühungen kaputt zu machen?
Amen. Nur, wenn man schon ach so viel Zeit, Arbeit und Geld investiert, warum dann nicht gleich richtig? Alle wären glücklich, der Rubel würde rollen und das Problem "Bootleg" wäre vom Tisch...
Und das unter diesem sinnlosen Vorwand, sie hätten es ja selbst in der Hand es anders zu veröffentlichen - natürlich haben sie das aber es muss eben deren Entscheidung bleiben. :anime:
Genauso wie es meine Entscheidung bleibt, ob ich mit meinem sauer verdienten Geld die Unfähigkeit eines Majors auch noch belohne. Und die Entscheidung fällt mir echt nicht schwer...
Greetz,
K.R.
Kid Rock...alles klar bei Dir? ;)
Was willst Du uns mit Deinem Posting sagen :00000109:
Sprich Dich ruhig aus.
anti :icon_razz:
Wieso, er hat doch geantwortet, hat nur die Antworten in den Quote-Text geschrieben.
Du sollst ja uch nichts kaufen, was Du nicht willst, aber genaus ist es aus meiner Sicht falsch Dinge zu kaufen, die von dem "Eigentümer" nicht dafür vorgesehen worden sind. Nochmal das Beispiel - willst du, dass ich Deine Bude leer räume und alles auf meine Rechnung verkaufe? Das ist nämlich nichts anderes, wie das wozu Du hier aufrufst bzw. es befürwortest!
Zitat von: Moonshade am 4 Mai 2006, 15:20:40
Wieso, er hat doch geantwortet, hat nur die Antworten in den Quote-Text geschrieben.
Ah ja, jetzt sehe ich es auch :icon_mrgreen:
Du stimmst mir aber doch zu, daß das sehr unübersichtlich ist.
War ja als Zitat gekennzeichnet.
anti
Kann es sein dass die DVD's von diesem Boot fehlerhaft sind? Bei min.: 1:13:47 kommt ein komischer Sprung in ein anderes Kapitel. Normalerweise tanzt Caligula noch viel länger durch den nächtlichen Regen. Eine Lesbenszene kommt normalerweise auch noch.
Nur bei meiner DVD so???
Schaut mal nach.
@StillerMux
Der Vergleich zieht nicht. Wenn schon müßtest Du sagen in die Bude stürmen, die Dvds kopieren und die Kopien verkaufen.
Zitat von: MOADIB am 5 Oktober 2006, 13:56:59
Kann es sein dass die DVD's von diesem Boot fehlerhaft sind? Bei min.: 1:13:47 kommt ein komischer Sprung in ein anderes Kapitel. Normalerweise tanzt Caligula noch viel länger durch den nächtlichen Regen. Eine Lesbenszene kommt normalerweise auch noch.
Nur bei meiner DVD so???
Schaut mal nach.
Ääh...sorry, aber selber schuld, wenn du ein Boot kaufst. Immerhin ist es eine Raubkopie. Der dt. Ton stammt vom Cut Tape, das Master selber wohl von der Holland DVD. Könnte daran liegen.
Keine Ahnung, wo das Tape Cut. Gibt es einen SB?
Edit: es FEHLT - es ist also zensiert - wie einige Frauen auf einen gerade Erstochenen urinieren. es fehlt der Befehl von Caligula und das Ausführen des Befehls
Hat sich also erledigt.
ch gebe Kid Rock zu 100% Recht. Wenn die Majorlabels es nicht zustande kriegen, die Filme uncut auf Deutsch zu veröffentlichen, haben sie halt Pech gehabt. Die Labels scheißen in dem Moment ja auch auf uns, die Käufer. Zudem sind die Preise oft überteuert, wer meint, hier moralisieren zu müssen und den Abzockern unnötig Geld in den Rachen schmeißen zu müssen, selbst schuld. Und Englisch können wohl die meisten hier verstehen, allerdings sehe ich persönlich die Filme jedenfalls lieber in meiner Landessprache, es sei denn, die Synchro ist total beschissen wie bei Hellraiser 1 oder Story of Ricky.
Ich sauge mir deshalb nichts aus dem Netz, weil die Quali oft schlecht ist und das Bonusmaterial fehlt. Andererseits könnte ich auf das Bonusmaterial auch verzichten, wenn alle Filme uncut im TV laufen würden, wie das einige hier ja gerne hätten. Dann reicht auch ein DVD - Rekorder mit Werbeblocker und die Labels gucken auch aus der Röhre.
Gruß
Ich habe eine Frage zu dem Film:
Gibt es von Caligula so etwas wie einen Director's Cut? Also wo nur die Szenen drin sind die der Regisseur so gewollt hat. Basiert die Eurovideo Fassung auf so etwas, oder sind auch da nachgedrehte Szenen von Penthouse enthalten, nur halt geschnitten?
Gruß
Aero
Zitat von: Quogg am 5 Oktober 2006, 22:08:26
ch gebe Kid Rock zu 100% Recht. Wenn die Majorlabels es nicht zustande kriegen, die Filme uncut auf Deutsch zu veröffentlichen, haben sie halt Pech gehabt.
Das alte leidige Thema Boots. Das gab es schon zu genüge. Nur noch soviel: Dann regt euch auch nicht auf, dass solche Boots dann im Endeffekt doch Cut sind.
WOW. Man müßte die ofdb diesbzgl. mal aktualisieren. Meine auch in Bezug auf die doch geschnittenen Szenen.
Ihr seid doch bescheuert.
Ständig auf den Majors rumhacken und Boots glorifizieren. Tolle Strategie. Aber dass allein der BESITZ von Boots schon strafbar ist, das scheint keiner von den "Boots gut, Majors scheiße" - Brüllern zu verstehen. Mal sehen, ob euer Argument, dass, wenn die Majors die Filme nicht rausbringen man halt zu Boots greift, auch noch zieht.
Besitz von Boots ist NICHT strafbar. Da ist "Man behind the sun" schlecht informiert. NUR der VERKAUF ist strafbar.
Zitat von: MOADIB am 9 Oktober 2006, 13:17:42
Besitz von Boots ist NICHT strafbar. Da ist "Man behind the sun" schlecht informiert. NUR der VERKAUF ist strafbar.
Nein! Bootlegs sind professionelle RAUBKOPIEN und werden auch als solche behandelt. Du darfst ja auch keine gebrannten CD-Rohlinge von irgendwelchen topaktuellen Kinofilmen besitzen, das ist nämlich fast genau das gleiche.
Nein, nicht korrekt. Dann müßtest Du ja auch sobald ein Film beschlagnahmt wird Deine Kassette zuhause auch vernichten. Der Besitz von beschlagnahmten Titeln ist auch NICHT strafbar. Nur der Handel und Verkauf.
Der "normale" Verbraucher kann ja bei Kauf einer DVD nicht wissen ob es sich um ein Boot handelt. Dann würde sich ja wirklich jeder "Otto-Normalverbraucher strafbar machen wenn er sich auf einer Börse oder Flohmarkt aus Versehen ein Boot gekauft hat.
Wie bereits schon öfters erwähnt schützt Unwissenheit nicht vor Bestrafung. Du kannst der Polizei auch nicht erzählen, dass du nicht wusstest, dass Haschisch illegal ist und es deshalb in großen Mengen vertickert hast.
Und dein Vergleich mit beschlagnahmten Titeln ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Was haben 131er mit Raubkopien zu tun?
Nochmal zur Unwissenheit: Aktuellstes und bestes Bsp. ist im Moment der Film "Spielen wir Liebe", der nun korrekterweise unter Kinderpornographie fällt. Da ist der Besitz strafbar und da schützt dich deine Unwissenheit auch nicht vor einer (geringen?) Strafe.
Nein, nicht korrekt. Dann müßtest Du ja auch sobald ein Film beschlagnahmt wird Deine Kassette zuhause auch vernichten. Der Besitz von beschlagnahmten Titeln ist auch NICHT strafbar. Nur der Handel und Verkauf.
Der "normale" Verbraucher kann ja bei Kauf einer DVD nicht wissen ob es sich um ein Boot handelt. Dann würde sich ja wirklich jeder "Otto-Normalverbraucher strafbar machen wenn er sich auf einer Börse oder Flohmarkt aus Versehen ein Boot gekauft hat.
[/quote]
Wie Deer Hunter schon sagte; es gibt einen berühmten Spruch in der Juristerei: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Und was zum Teufel haben 131er mit Raubkopien zu tun? Das sind zwei total verschiedene Paar Schuhe!
Googelt euch mal die Paragraphen 16 und 17 des StGBs, der Spruch kommt nämlich nicht aus der deutschen Juristerei und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.
Bootlegs sind trotzdem Scheiße. Kinderponrographie erst recht.
Grüße
Zitat von: Crumb B am 10 Oktober 2006, 15:43:09
Googelt euch mal die Paragraphen 16 und 17 des StGBs, der Spruch kommt nämlich nicht aus der deutschen Juristerei und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.
Bootlegs sind trotzdem Scheiße. Kinderponrographie erst recht.
Grüße
Danke für die Info, das wusste ich noch gar nicht. Aber in den meisten Fällen dürfte das Sprichwort doch greifen, oder?
Na ja, es kommt immer auf die Situation und die Glaubwürdigkeit an verbunden mit "das sollte man eigentlich wissen". Wenn du behauptest, du wüßtest nicht daß man bei rot nicht die Straße überqueren darf, ist das eine andere Situation, als eine DVD zu kaufen die sich im Nachhinein als Bootleg herausstellt.
Grundsätzlich gilt aber: wenn ich es nicht weiß, mach ich mich nicht schuldig, wobei die Frage ob man es wirklich nicht wissen kann, meistens das Problem ist.
Beim Thema Bootleg ist es aber recht einfach,kann der Laie nicht erkennen, kann er auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.Außerdem gilt grundsätzlich, wo kein Kläger da kein Richter, und mir wäre neu wenn EuroVideo hier Anzeige erstattet hätte.
Viel schwerer wäre diese Frage allerdings bei "Spielen wir Liebe", und ob sich der Besitzer strafbar macht, der von der Beschlagnahme nichts mitbekommen hat (was wohl 90% der deutschen Bevölkerung wäre). Würde man objektiv an den Fall rangehen, könnte man Punkte pro und kontra aus dem geschlossenen Thread wieder abwägen und würde wohl sich wohl auf ein "ich nehms mit und wir reden nicht mehr drüber" einigen.
Objektivität ist bei diesem Thema aber nicht gegeben, darum könnte es hier durchaus zu härteren Maßnahmen kommen.
Wird jetzt aber zu sehr off topic.
Grüße
Wunderbar. "Crumb B" hat das gesagt was wichtig ist.
Frage kurz: Seit wann ist denn "Maladoleszensa - Spielen wir Liebe" weg vom Markt? Warum? Er ist doch von X-Rated damals zum Prüfen vorgelegt und rausgebracht worden und warum ist er nicht mehr in der ofdb vorhanden?
Zitat von: MOADIB am 12 Oktober 2006, 13:48:07
Wunderbar. "Crumb B" hat das gesagt was wichtig ist.
Und trotzdem ist der Besitz von Boots strafbar, auch, wenn du NICHT weißt, dass es sich um ein Boot handelt.
Zitat von: MOADIB am 12 Oktober 2006, 13:48:07
Frage kurz: Seit wann ist denn "Maladoleszensa - Spielen wir Liebe" weg vom Markt? Warum? Er ist doch von X-Rated damals zum Prüfen vorgelegt und rausgebracht worden und warum ist er nicht mehr in der ofdb vorhanden?
Aber nur kurz!
Der 'Film' ist nach langer Diskussion wo, wie und ob überhaupt noch in der OFDb vorhanden.
Allerdings im HC-Bereich.
Aber bitte keine Diskussionen mehr darüber warum, wieso, weshalb!!
Siehe auch hier: Thema: Maladolescenza (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=68061.0)
Gruß, 7thSon
Zitat von: Man Behind The Sun am 12 Oktober 2006, 13:50:02
Und trotzdem ist der Besitz von Boots strafbar, auch, wenn du NICHT weißt, dass es sich um ein Boot handelt.
NEIN!
Wenn du uns mit deiner juristischen Fachkompetenz erleuchten willst, dann belege das bitte, und zwar nicht mit Phrasen wie "das ist aber trotzdem so" .
Was zum Thema Bootleg im Rechtsfaq (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=8235.0) steht ist komplett richtig, warum habe ich oben geschreiben, alle anderen Annahmen sind Bullshit!
Grüße
Zitat von: Crumb B am 12 Oktober 2006, 14:50:41
NEIN!
Wenn du uns mit deiner juristischen Fachkompetenz erleuchten willst, dann belege das bitte, und zwar nicht mit Phrasen wie "das ist aber trotzdem so" .
Was zum Thema Bootleg im Rechtsfaq (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=8235.0) steht ist komplett richtig, warum habe ich oben geschreiben, alle anderen Annahmen sind Bullshit!
Wenn das so ein Bullshit ist, dann zeig mir doch mal bitte den Satz in den FAQ, wo steht, dass der Besitz erlaubt ist. Den konnte ich nämlich leider nicht finden.
Zitat von: Crumb B am 10 Oktober 2006, 15:43:09und wird jedem Jura Studenten in der ersten Woche rausgeprügelt.
Zumindest das ist nicht korrekt. Ein guter Kumpel von mir studiert Jura und ihm wurde dieser Satz nicht "rausgeprügelt".
Er meinte aber auch, dass es beim Thema "Unwissenheit" des Angeklagten extrem auf die bedingte Situation ankommt.
Der Besitz einer Raubkopie ist strafbar. Nur kann man dem Besitzer kaum nachweisen können, dass er auch vorsätzlich (!) gehandelt hat, als er diese erwarb.
Zitat von: Man Behind The Sun am 12 Oktober 2006, 17:16:50
Wenn das so ein Bullshit ist, dann zeig mir doch mal bitte den Satz in den FAQ, wo steht, dass der Besitz erlaubt ist. Den konnte ich nämlich leider nicht finden.
Sind Bootlegs illegal?
Ja - natürlich, da der Rechteinhaber um seine Urheberrechte betrogen wird! Im Grunde sind es professionelle Raubkopien, allerdings ...
ist weder Erwerb noch Besitz strafbar, da der Besitzer diese ja nicht selbst hergestellt hat und es i.d.R. so professionell ist, daß nicht ohne weiteres für den Laien erkennbar ist, daß es sich um illegal produzierte Medien handelt. Herstellung und Verkauf sind aber verboten! Problematisch ist hier sicher die Erkennbarkeit - schließlich ist es illegal, Raubkopien zu besitzen - wenn jemandem eine Leerkassette mit später aufgenommenen Filmen angeboten würde, könnte er diese problemlos als Raubkopie erkennen - die Bootlegs haben aber i.d.R. Cover und Insets/Inlays die den Anschein vermeintlich legaler Originale erwecken (oftmals sogar mit gefälschten Freigabe-Kennzeichnungen), sodaß diese Erkennbarkeit für den Laien sehr eingeschränkt ist.
Die GVU hat bezüglich Kopien eines Werkes, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder aufgrund einer im UrhG geregelten Ausnahme erfolg(t)en, folgendes erklärt:
"Der Ankauf, soweit darin keine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung liegt, oder der Besitz von illegal hergestellten Kopien ist, da keine Verwertungshandlung vorliegt, nicht strafbar."
Wenn Bootlegs bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden, wird man sie - wenn sie als Bootlegs erkannt werden - mit Sicherheit nicht zurückerhalten, da der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte einen Anspruch auf die Vernichtung derartiger Produkte hat - ähnlich Produktpiraterie - und sie grundsätzlich illegal sind.
Zitat von: Deer Hunter am 12 Oktober 2006, 18:07:52
Zumindest das ist nicht korrekt. Ein guter Kumpel von mir studiert Jura und ihm wurde dieser Satz nicht "rausgeprügelt".
Mir schon, Beschwerden an Prof. Dr. Geppert Strafrechtsprofessor der FU Berlin und Richter am Berliner Kammergericht.
ZitatEr meinte aber auch, dass es beim Thema "Unwissenheit" des Angeklagten extrem auf die bedingte Situation ankommt.
Der Besitz einer Raubkopie ist strafbar. Nur kann man dem Besitzer kaum nachweisen können, dass er auch vorsätzlich (!) gehandelt hat, als er diese erwarb.
Natürlich, und darum ist das Sprichwort grundsätzlich falsch, da es diese bedingten Situationen gibt und Unwissenheit dann doch vor Strafe schützt.
Grade Bootlegs sind dafür ein Paradebeispiel, da sie fürs ungeübte Auge nicht vom Original zu unterscheiden sind.
Grüße
Crumb B sich ins Wochenende verabschiedend
Was habe ich gesagt ...!? :-)