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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: S.w.a.p am 11 Mai 2006, 10:55:04

Titel: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: S.w.a.p am 11 Mai 2006, 10:55:04
Hallo. Weiß zufällig jemand ob der Anwalt schon etwas berechnen kann wenn man nur telefonisch in 3 min ein Problem anspricht und nur wissen möchte ob es sich lohnt da was zu unternehmen ?
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Nibi am 11 Mai 2006, 10:58:35
Kann ist gut, er wird es machen
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: S.w.a.p am 11 Mai 2006, 11:05:02
D.h. man wird ergo auch keine Auskunft am Telefon bekommen, sofern er nicht weiß wer man ist.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Nibi am 11 Mai 2006, 11:09:09
Also ich kenne es zumindest nicht anders. Man bezahlt beim Anwalt für jede Information. Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Napalm_Rain am 11 Mai 2006, 11:28:58
Als Alternative könntest du dich auch mal in einem Jura-Forum melden. Die ganzen angehenden Juristen beantworten gerne jede Frage ;-) Hab da selbst schon einiges an guten Infos gesehen!

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewf/15,0.html (http://www.uni-protokolle.de/foren/viewf/15,0.html) das müsste es sein

beachte:

Zitat
Fragen sind so zu formulieren, dass sie keinen Bezug zu realen Geschehnissen und konkreten Personen/Unternehmen erkennen lassen.


Fragen, die auf eine Rechtsberatung abzielen sind nicht erlaubt.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Shub am 11 Mai 2006, 13:08:47
Ansonsten wird in diversen Bürgerämtern (jedenfalls in Berlin) eine kostenlose Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen angeboten. Vielleicht bist Du ja Azubi oder Student und kannst diese in Anspruch nehmen.

Shub
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 11 Mai 2006, 13:15:42
Wobei für Studenten gibt es meistens kostenlose Rechtsberatung, die vom AStA angeboten wird.
So viel ich mitgekriegt habe, ist S.w.a.p weder Azubi noch Student.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Shub am 11 Mai 2006, 13:27:00
Zitat von: CinemaniaX am 11 Mai 2006, 13:15:42
So viel ich mitgekriegt habe, ist S.w.a.p weder Azubi noch Student.

Alleinerziehende Mutter oder Hartz-IV-Empfänger wird er wahrscheinlich auch nicht sein, also hat sich der Tipp erledigt. :icon_lol:

Shub
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: S.w.a.p am 11 Mai 2006, 13:42:22
 :icon_mrgreen:

Also weder noch. Ich bin ein ganz normaler arbeitender Bürger, will nur nicht (was legitim ist) gleich für die eine Aussage ja das lohnt sich , oder lohnt sich nicht-  150€ hinblättern für eine 3min Beratung. Und scheinbar bin ich schon mit Kohle dabei, sobald er meinem Problem nur zuhört...
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 11 Mai 2006, 17:50:01
Geht es um die üble Nachrede (im anderen Thread) oder um etwas anderes?
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: dekay am 11 Mai 2006, 18:50:46
Zitat von: S.w.a.pHallo. Weiß zufällig jemand ob der Anwalt schon etwas berechnen kann wenn man nur telefonisch in 3 min ein Problem anspricht und nur wissen möchte ob es sich lohnt da was zu unternehmen ?

Ja, der Anwalt darf etwas berechnen: §§ 2 Abs. 2, 13, Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Teil 2 Abschnitt 1 - 2100 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
"Die Gebühr entsteht für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt." - 0,1 - 1,0 Anteil einer vollen Gebühr. Diese bemisst sich wiederum nach § 13 RVG. Wenn es z.B. um weniger als 300 Euro geht, liegt die volle Gebühr bei 25 Euro. Bei einem leichten Fall und einem 3-min-Telefonat dürfte eigentlich maximal eine Gebühr von 0,5 x 25 Euro rauskommen = 12,50 Euro.
ABER: NICHT DARAUF VERLASSEN!!! ANWÄLTE SIND (ARME) SCHWEINE :icon_mrgreen: !!! Nein - wenn Du da wirklich anrufst, erst mal fragen nach der Höhe der Gebühr und ihn darauf festnageln. Nach dem RVG kann man auch besser Pauschalpreise aushandeln als früher. Vorher informieren unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf

dekay
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: magdebürger am 12 Mai 2006, 00:37:55
An JEDEM Amtsgericht gibt es für JEDERMANN eine kostenlose Rechtsberatung (für den groben Überblick). Einfach mal nachfragen.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Punkrockschuppen am 12 Mai 2006, 00:43:56
Oder ruf von ner Telefonzelle aus an und nenne dich "Guy Incognito" oder sonstwie.
Wenn Du dann ein paar Tips ausquetschen kannst, freu Dich.  :D



Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Man Behind The Sun am 12 Mai 2006, 12:46:50
oder noch besser: ruf ihn doch erstmal an und frag ihn, ob er dir was berechnet, wenn er dir zuhört. ^^

lass dir aber für diese frage bitte nix berechnen ;)
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: dekay am 12 Mai 2006, 14:13:04
Zitat von: magdebürgerAn JEDEM Amtsgericht gibt es für JEDERMANN eine kostenlose Rechtsberatung (für den groben Überblick). Einfach mal nachfragen.

Bitte mal konkretisieren. Ist doch totaler Quatsch. Oder meinst Du auschließlich prozessuale Fragen ("Wie erwirke ich einen Mahnbescheid?" "Welches Gericht ist zuständig für mich?")? Das sagen die einem da vielleicht noch.

dekay
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 12 Mai 2006, 15:59:06
Zitat von: dekay am 12 Mai 2006, 14:13:04
Zitat von: magdebürger am 12 Mai 2006, 00:37:55
An JEDEM Amtsgericht gibt es für JEDERMANN eine kostenlose Rechtsberatung (für den groben Überblick). Einfach mal nachfragen.

Bitte mal konkretisieren. Ist doch totaler Quatsch. Oder meinst Du auschließlich prozessuale Fragen ("Wie erwirke ich einen Mahnbescheid?" "Welches Gericht ist zuständig für mich?")? Das sagen die einem da vielleicht noch.

Ja, für JEDERMANN ist Quatsch.
Für JEDERMANN mit geringem Einkommen, der es sich nicht leisten kann, ist richtig.

@dekay: s. Beratungshilfegesetz
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: dekay am 12 Mai 2006, 16:30:04
Zitat von: CinemaniaXJa, für JEDERMANN ist Quatsch.
Für JEDERMANN mit geringem Einkommen, der es sich nicht leisten kann, ist richtig.
@dekay: s. Beratungshilfegesetz

Um Gottes Willen, nein!
Beratungshilfe wird vom Amtsgericht in der Weise gewährt, dass Du (nach Offenlegung Deiner persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und darauffolgender Genehmigung bei entsprechendem Niedrig-Einkommen) einen Wisch in die Hand gedrückt bekommst, mit dem Du zum Anwalt gehen darfst. Der muss Dir dann gegen eine Pauschale von maximal 10 Euro (ersten) Rechtsrat geben. Weil Anwälte das natürlich nicht gern machen gegen diesen kümmerlichen Betrag, wirst Du aber schnell abgewimmelt. Außerdem dauert das Verfahren natürlich. Das nützt S.w.a.p also gar nichts.

Nochmal: Kein Gericht gibt dem Bürger direkten Rat bei Rechtsproblemen!

dekay
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: S.w.a.p am 12 Mai 2006, 17:34:42
 :icon_mrgreen:

Bin jetzt einfach nach Schema F hergegangen und hab verschiedene aus dem Telefonbuch angerufen, und siehe da, einer hat mit mir glatt 30 min das Problem erörtert und Wege vorgeschlagen ;-)

Kostenlos natürlich  :respekt:

Andere wollten gleich einen Termin machen bzw. haben überhaupt keine Infos rausgelassen
Ich wollte nur für die Frage ob es  sich lohnt keine 150 € zahlen
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: dekay am 12 Mai 2006, 17:46:34
Zitat von: S.w.a.p
Bin jetzt einfach nach Schema F hergegangen und hab verschiedene aus dem Telefonbuch angerufen, und siehe da, einer hat mit mir glatt 30 min das Problem erörtert und Wege vorgeschlagen ;-)
Kostenlos natürlich  :respekt:
Andere wollten gleich einen Termin machen bzw. haben überhaupt keine Infos rausgelassen
Ich wollte nur für die Frage ob es  sich lohnt keine 150 € zahlen

Wow :icon_razz: !
Ein Anwalt, der umsonst arbeitet? DAS muss ein Menschenfreund sein... Hat er wohl als Marketingmaßnahme verstanden und hofft nun, beim nächsten rechtlichen Problem wird er von Dir engagiert.
Oder Dir flattert am Montag eine Rechnung über 150 Euro ins Haus :icon_twisted: !

dekay
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: S.w.a.p am 12 Mai 2006, 19:33:10
Das geht wohl schlecht, wenn er nur den nachnahmen weiß und außerdem die Rufnummer unterdrückt wurde  :icon_twisted:

Letztendlich wird man im Falle eines Mandates natürlich an jenen denken, ein guter Anwalt macht es meiner Meinung nach genauso, und nicht erstmal vorbeikommen und gleich mal abdrücken.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Punkrockschuppen am 12 Mai 2006, 20:11:48
Hehe, wusste doch das es funktioniert.  :icon_lol:
Freut mich das es geklappt hat.  :respekt:
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 15 Mai 2006, 14:09:32
Zitat von: dekay am 12 Mai 2006, 16:30:04
Um Gottes Willen, nein!
Beratungshilfe wird vom Amtsgericht in der Weise gewährt, dass Du (nach Offenlegung Deiner persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und darauffolgender Genehmigung bei entsprechendem Niedrig-Einkommen) einen Wisch in die Hand gedrückt bekommst, mit dem Du zum Anwalt gehen darfst. Der muss Dir dann gegen eine Pauschale von maximal 10 Euro (ersten) Rechtsrat geben.

Du hast natürlich recht.
Ich habe mein Posting noch mal gelesen und wenn man es liest, dann würde es heissen, dass man beim Amtsgericht kostenlose Rechtsberatung kriegen könnte. Sorry, so war's nicht gemeint.
Ich meinte die Beratungshilfe beim Amtsgericht zur Ermöglichung von kostenloser Rechtsberatung.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Nerf am 15 Mai 2006, 15:52:16
Schlagt mich, wenn ich was Falsches sage... aber ist es nicht so, dass in Deutschland kostenlose Rechtsberatung verboten ist, auch wenn sie rein freundschaftlich und unter Laien erfolgt ist? Ich meine mich zu erinnern, dass wir hier auch mal extra nen Thread dazu hatten. Ist mir so eingefallen, als ich den Thread hier durchgelesen habe.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 15 Mai 2006, 16:32:31
Rechtsberatung durch Laien ist verboten.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: Punkrockschuppen am 15 Mai 2006, 16:53:36
Hier ein Tip für Ratsuchende mit kleinem Geldbeutel :

http://www.frag-einen-anwalt.de/ (http://www.frag-einen-anwalt.de/)

Dort kann man für ein frei wählbares Honorar (15-30 EUR) eine günstige Erstberatung von echten Rechtsanwälten bekommen.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: uk501 am 16 Mai 2006, 13:31:32
ansonsten hat jede verbraucherzentrale oder auch schuldner beratung sehr günste rechtsberater
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: StillerMux am 16 Mai 2006, 15:17:43
Zitat von: CinemaniaX am 15 Mai 2006, 16:32:31
Rechtsberatung durch Laien ist verboten.

Falsch - lediglich gewerbliche Rechtsberatung ist untersagt. Außerdem ist die Rechtsfolge vorallem die Nichtigkeit einer Vegütungsvereinbarung. Außerdem steht das Rechtsberatungsgesetz wegen einer europäischen Richtlinie auf der Kippe und wird wohl in näherer Zukunft gestrichen oder zumindest exrem abgeändert.
Titel: Re: Grundsatzfrage Rechtsanwalt
Beitrag von: CinemaniaX am 16 Mai 2006, 17:08:43
Zitat von: StillerMux am 16 Mai 2006, 15:17:43
Zitat von: CinemaniaX am 15 Mai 2006, 16:32:31
Rechtsberatung durch Laien ist verboten.
Falsch - lediglich gewerbliche Rechtsberatung ist untersagt.

Falsch - geschäftsmäßige Rechtsberatung ist untersagt.
Geschäftsmäßig ist nicht gleich gewerblich.
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