Ist denn der dritte Teil von The Crow wirklich so ein Härtefall und hat nur in gekürzter Fassung eine Spio/Jk-Freigabe erhalten?
Ich hab nämlich mal gehört daß der Verleih eine Fassung für die FSK geschnitten hat diese aber von der FSK trotz Schnitte keine Freigabe bekam. Danach hat der Verleih "fälschlicherweise" die gekürzte Fassung juristisch Prüfen lassen und so sei es zu stande gekommen daß die JK-Fassung geschnitten ist. Hab vor kurzem mal wieder die Pressekassette gesehen und so schlimm ist die Gewaltdarstellung doch nun wirklich nicht um ihn auf die §131-Liste zu setzen. Ob das wirklich ein Fehler war und der eigentlich ungeschnitten rauskommen sollte oder noch kommt?
Jupp, so hatte ich das auch mal hier gelesen. UFA hat das Teil wohl mehrmals der FSK vorgelegt, die immer wieder die Freigabe ab 18 verneint hat.
Dann wurde zur JK maschiert und einfach die letzte Schnittfassung vorgelegt, da man wohl kein weiteres finanzielles Risioko eingehen wollte. Meiner ANsicht nach ist der Film auch nicht zu hart, allerdings glaube ich kaum, dass sie sen Film hier noch mal uncut bringen werden.
Gruss
@Grusler: Mit dem §131 hat das Ganze garnix zu tun.
@Graveworm: Natürlich nicht. Lohnt sich für die schon finanziell nicht, da der Film kaum einen interessiert und die breite Masse (also die Durchschnittsdeppen) gleich garnicht. Den gibts doch zum Glück überall fürn Appel undn Ei uncut zu kaufen (NL zB). Deutschen Ton braucht bei dem Film eh kein Schwein.
Och ich find die deutsche Synchro doch ziemlich gelungen. :respekt:
Warum hat das eigentlich nichts mit dem §131 zu tun? Wenn der Film in ungeschnittener Form laut JK strafrechtlich bedenklich ist, enthält der Film doch laut den Prüfern gewaltverherrlichendes Material, also §131. So dachte ich jedenfalls. :doof:
LOL, guck nochmal ganz genau hin.
Auf dem JK-Logo steht "strafrechtlich unbedenklich"...was ja der Sinn der JK-Prüfung ist, damit die Labels rechtlich ausm Schneider sind.
Ja, ich weiss daß auf dem Logo strafrechtlich unbedenklich steht. Die strafrechtlich unbedenkliche Fassung von The Crow 3 ist ja gekürzt. Die ungekürzte Version ist somit strafrechtlich bedenklich (sofern der Film wirklich durch die JK gekürzt wäre), enthält also gewaltverherrlichendes Material und darf nicht verbreitet werden. So meinte ich das.
Nur weil die JK unbedenklich ist, kann man nicht gleich den Umkehrschluss ziehen, dass die Uncut ein 131er ist. Sowas ist Quatsch.
Hmm. Dachte das wäre so. Warum werden dann Filme mit JK-Freigabe geschnitten?
Werden sie ja meistens nicht. Der JK werden meistens die Filme vorgelegt, die uncut keine KJ bekommen.
Lies dir das Posting von Graveworm etwas weiter oben in diesem Thread nochmal durch. ;)
Also ich denke der Film hätte in der ungeschnittenen Version auch das JK-Siegel erhalten. Daß dieser Film gekürzt ist scheint wohl der Fehler vom Verleih gewesen zu sein da sie nicht die ungeschnittene Fassung vorgelegt haben.
Wie ich schon schrieb, das war kein Fehler sondern auf Nummer Sicher gehen. Die Kosten für eine FSK Prüfung sind nicht ganz billig. Wenn du dann immer wieder ne Absage kriegst geht das ins Geld. Um dann wenigstens von der JK keinen auf den Deckel zu kriegen (City Cobra ist z.B auch nicht uncut durch die JK gekommen, was lächerlich ist) wurde halt die letzte abgelehnte FSK Schnittfassung genommen.
Gruss
Ach so, das is aber auch kompliziert. Der Verleih wollte also keine weitere Ablehnung von der JK kassieren und dachte sich lieber die geschnittene Fassung vorlegen dann wird er auf jeden Fall das JK-Siegel bekommen. Tja, schade daß sie es nicht nochmal mit der uncut Version wagen werden.
Ist City Cobra eigentlich in der ungeschnittenen Fassung (die ja keine JK-Freigabe bekam) in Deutschland zum Verkauf/Verleih verboten oder muss diese Version (z.B. schweizer DVD) dazu erst beschlagnahmt werden? Wenn die JK Kürzungen ansetzt müssen diese rausgeschnittenen Szenen doch strafrechtliche Relevanz (§131) haben. Die Frage hat zwar nichts mit Crow 3 zu tun aber das würde mich noch interessieren.
ZitatIst City Cobra eigentlich in der ungeschnittenen Fassung (die ja keine JK-Freigabe bekam) in Deutschland zum Verkauf/Verleih verboten oder muss diese Version (z.B. schweizer DVD) dazu erst beschlagnahmt werden?
Nö, die DVD ist dann nur ungeprüft und darf nicht an Minderjährige verkauft werden. Mehr auch nicht.
Du brauchst auch Bambi nicht vorlegen...die DVD wäre dann ungeprüft, aber daswegen wird er nicht gleich beschlagnahmt. Du solltest von diesen §131 Trip runterkommen. Alles, was keine Freigabe bekommt ist nicht gleich reif für den Staatsanwalt.
Also kürzt die JK ohne Anhaltspunkte einfach sinnlos hier und da mal was aus einem Film heraus nur damit er das JK-Siegel bekommt. Ich sag ja nicht das die dann gleich beschlagnahmt sind aber es muss doch Gründe für die Kürzungen geben.
Also, die SPIO/JK kürzt gar nix und macht auch keine Vorschläge für Kürzungen. Die FSK macht Vorschläge für benötigte Kürzungen, kürzt selber aber auch nicht.
Das führt dazu, daß ein Film, der FSK geprüft, aber cut erscheint, in einer anderen Schnittfassung evtl. nochmal der SPIO/JK vorgelegt wird, was wieder Geld kostet. Da die aber keine Vorschläge für Kürzungen machen, ist das immer ein finanzielles Risiko für die Verleiher. Geht der nämlich nicht durch die Prüfung mit einem positiven Ergebnis, müssen die Verleiher schneiden und dann wieder mit Risiko der SPIO/JK den Film vorlegen.
Das machen aber nicht viele Verleiher.
Als beschlagnahmt gelten nur einzelne Fassungen (z.B. eine ganz bestimmte DVD von Braindead), und nicht der ganze Film. Eine Beschlagnahmung einer Veröffentlichung wird immer von einem Amtsgericht beschlossen, und muß für jede einzelne VÖ dieser Fassung neu beschlossen werden. Die können also nicht wegen Inhaltsgleichheit alle auf einmal verboten werden, es sei denn, das wurde so verhandelt.
Aha, so ist das also mit der SPIO/JK. Gut zu wissen.
Schönen Dank an alle für die Erklärungen.
gruß
Grusler
Zitat von: splatmat1 am 18 Mai 2006, 20:32:19
Also, die SPIO/JK kürzt gar nix und macht auch keine Vorschläge für Kürzungen.
Dann macht aber dieser Beitrag zu High Tension in der Wikipedia keinen Sinn:
Meldungen zufolge war es anfänglich nicht sicher, ob sich der Herausgeber an die Schnittvorgaben der JK gehalten hatte und seine DVD unter Umständen unrechtmäßig das JK-Signet tragen würde. Die DVD wurde bis zu einer endgültigen Klärung von der BPjM auf die Liste B (Medien, für die die weitergehenden Verbreitungsverbote nach StGB gelten [nach Ansicht der BPjM]) gesetzt, auf der sie auch heute noch steht. Erst Mitte März 2006 wurde von der SPIO bestätigt, dass sich der Herausgeber MC One sehr wohl an die Schnittauflagen gehalten und somit völlig legal das JK-Prüfzeichen auf seine DVDs gedruckt hatte.
Zitat von: AndreMASTER am 18 Mai 2006, 23:06:53
Dann macht aber dieser Beitrag zu High Tension in der Wikipedia keinen Sinn:
Wikipedia kann man ohnehin vergessen, ist keine zuverlässige Quelle.
Die SPIO/JK
begutachtet Filme, die keine FSK-Freigabe erhalten haben oder der FSK nicht vorgestellt wurden, auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit, was immens wichtig ist, um sich als Hersteller oder als Verleih abzusichern. Die SPIO kürzt dabei gar nichts, genauso wie die FSK übrigens. Ob ein Film dann gekürzt wird, wenn er keine Zulassung/Freigabe erhalten hat, obliegt dem Anbieter, der die überarbeitete Fassung dann erneut vorlegen muß.
Und angenommen ein Film bekommt keine strafrechtliche Unbedenklichkeit von der Spio/JK ausgestellt, kürzt dann der Verleih nach eigenem Ermessen und "versucht" es dann erneut? Oder gibt der Prüfungssauschuss dann die Szenen an mit denen er "Probleme" hatte und danach wird dann entsprechend vom Verleih gekürzt?
Wieso verlangt die FSK so viel Geld für ihre "Aufgabe"? Da hat man wohl mal wieder eine Gesetzesgrundlage geschaffen, an der sich einige wenige gesund stoßen...
Nebenbei: Wer sitzt in der FSK und wer bestimmt das?
@Grusler:
Wie gesagt, die SPIO/JK macht keine Vorschläge. Das macht nur die FSK. Wenn ein Film von der SPIO nicht freigegeben wird, dann kann der Verleiher
!. den Film kürzen, und ihn nochmal zur Prüfung vorlegen, mit der Ungewissheit, ob er dieses Mal durchkommt, und/oder
2. die FSK18-Fassung (die es ja meistens gibt) veröffentlichen.
@Kill Mum!: keinen Plan :00000109:
Zitat von: Kill Mum! am 23 Mai 2006, 20:48:25
Wieso verlangt die FSK so viel Geld für ihre "Aufgabe"? Da hat man wohl mal wieder eine Gesetzesgrundlage geschaffen, an der sich einige wenige gesund stoßen...
Nebenbei: Wer sitzt in der FSK und wer bestimmt das?
Also in der Cinema 12/2000 ist ein lustiger Bericht über die FSK drin (zusammengefasst): Die FSK hat (damals) 25 festangestellte. Das Gremium besteht aus einer Vertreterin der Jugendbehörde, jeweils einem Vertreter der katholischen, evangelischen und jüdischen Glaubensgemeinde, zwei Vertreterinnen der Filmwirtschaft und dem Ständigen Vertreter der Landesjugendbehörden bei der FSK.
Weiterhin gibt es dann noch die ehrenamtlichen Prüfer (alljährlich bis zu 180) die immer für eine Woche nach Wiesbaden zur FSK reisen. Das sind dann Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen und Filmhistoriker, die von den Jugendbehörden der Bundesländer, den Glaubensgemeinschaften und von der Filmwirtschaft "entsandt" werden.
Also der Bericht ist zwar schon etwas älter aber so in etwa dürfte das heute auch noch sein.
Ansonsten steht auf der FSK-Seite (www.fsk.de) noch so einiges über die mehreren Prüfungsinstanzen der FSK, u.s.w.
gruß
Grusler
Zitat von: Grusler am 25 Mai 2006, 15:13:08
Also in der Cinema 12/2000 ist ein lustiger Bericht über die FSK drin (zusammengefasst): Die FSK hat (damals) 25 festangestellte. Das Gremium besteht aus einer Vertreterin der Jugendbehörde, jeweils einem Vertreter der katholischen, evangelischen und jüdischen Glaubensgemeinde, zwei Vertreterinnen der Filmwirtschaft und dem Ständigen Vertreter der Landesjugendbehörden bei der FSK.
Weiterhin gibt es dann noch die ehrenamtlichen Prüfer (alljährlich bis zu 180) die immer für eine Woche nach Wiesbaden zur FSK reisen. Das sind dann Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen und Filmhistoriker, die von den Jugendbehörden der Bundesländer, den Glaubensgemeinschaften und von der Filmwirtschaft "entsandt" werden.
Also der Bericht ist zwar schon etwas älter aber so in etwa dürfte das heute auch noch sein.
Ansonsten steht auf der FSK-Seite (www.fsk.de) noch so einiges über die mehreren Prüfungsinstanzen der FSK, u.s.w.
gruß
Grusler
Wieso haben dort Religionsnangehörige einen Sitz? Und wenn diese Ottos dort schon einen Sitz haben...warum dann nicht welche aus allen großen Religionen in Deutschland?
Offiziell sind wir ja ein säkularer Staat, trotzdem meinen die Kirchenspastis, überall mitmischen zu müssen...
(Ich frag mich sowieso, warum der Staat die Kichensteuer eintreibt.)
Warum da keine Vertreter anderer Glaubensgemeinschaften (v.a. Moslems) dürfte am gründungsdatum liegen - wahrscheinlich waren andere Gemeinschaften als Evangelen und Katholen (und Juden,w egen der dten Vergangenheit) einfach nioch kein Thema...
Warum die "mitmischen"? Naja, wenn man sich die offiziellen Zahlen anschaut gibt es wohl genug Leute, die sich von denen vertreten fühlen. Außerdem - ich hab kein Problem damit, wenn die FSK ein bisschen strenger ist. ich bin alt genug, und Jugendliche müssten dann eben im Zweifelsfall ein bisschen warten...
BEschlagnahmungen finde ich da wesentlich bedenklicher...
Ach, diese ganzen Sachen sind völlig schwachsinnig in meinen Augen. Geht doch nur ums Geld. Und die "Glaubensgemeinschaften" müssen eh überall mitmischen und sich wichtig machen.
Wenn es nur eine für Verleiher verbindliche Prüfungsstelle für Filmmedien gäbe die ganz klare Richtlinien und ein qualifiziertes immer gleichbleibendes Prüfungsgremium hat und auch gleich feststellt welcher Film nicht verbreitet werden darf bzw. welche Kürzungen dazu angeordnet werden müssen um es tun zu können, wäre das alles viel übersichtlicher. Es gäbe nich drei verschiedene 18er-Kennzeichnungen, die Verleiher wären auf der sicheren Seite und die Freigaben würden nicht so willkürlich ausfallen.
Bei der BBFC in England ist das alles viel transparenter und überschaulicher und die sagen auch genau was gekürzt werden soll und was nicht freigegeben wird. Und daran muss sich halt jeder halten. Bei der Spio (FSK,JK) ist das doch alles völlig undurchsichtig und teils arg haarsträubend, siehe so manche Freigabebegründung a la Sleepy Hollow.
Zitat von: jororo am 31 Mai 2006, 10:22:53
Warum da keine Vertreter anderer Glaubensgemeinschaften (v.a. Moslems) dürfte am gründungsdatum liegen - wahrscheinlich waren andere Gemeinschaften als Evangelen und Katholen (und Juden,w egen der dten Vergangenheit) einfach nioch kein Thema...
Warum die "mitmischen"? Naja, wenn man sich die offiziellen Zahlen anschaut gibt es wohl genug Leute, die sich von denen vertreten fühlen. Außerdem - ich hab kein Problem damit, wenn die FSK ein bisschen strenger ist. ich bin alt genug, und Jugendliche müssten dann eben im Zweifelsfall ein bisschen warten...
BEschlagnahmungen finde ich da wesentlich bedenklicher...
Entweder sollten alle beteiligt sein oder niemand. Dieses nicht Fisch/nicht Fleisch ist genau das, was die Institution wohl oft willkürliche Entscheidungen treffen lässt.
Bewerten die eigentlich nach irgendwelchen festgelegten ethischen oder moralischen Grundsätzen?
Kurz was anderes: Hat jemand hier die PK von The Crow 3 noch? Suche sie schon lange und wäre zum Kauf bereit. Einfach hier posten.
Mfg ;)
Warum haben die von Universum Film nun keine komplette deutsche Tonspur für die ungeschnittene BR benutzt? Ich meine der Film ist doch nie von einem anderen Label erschienen und im (Digital-)TV läuft der auch mit kompletter Synchro? Warum machen die so eine Scheisse? Immer bei den guten Sachen wird seitens der Groß-Verleiher so ein komischer Kram abgezogen... :bawling: :icon_evil:
Zitat von: IlCorvo am 15 Juni 2015, 14:27:40
Kurz was anderes: Hat jemand hier die PK von The Crow 3 noch? Suche sie schon lange und wäre zum Kauf bereit. Einfach hier posten.
Mfg ;)
Ich hatte damals die rote PK bekommen (mehrere Kisten voll mit PK), aber irgendwann hatte ich das Tape mal überspielt, und vor Jahren weggeworfen.
Hätte ich gewusst das die mal wertvoll werden...
:icon_confused:
Zitat von: Grusler am 26 Juni 2015, 02:58:03
Warum haben die von Universum Film nun keine komplette deutsche Tonspur für die ungeschnittene BR benutzt? Ich meine der Film ist doch nie von einem anderen Label erschienen und im (Digital-)TV läuft der auch mit kompletter Synchro? Warum machen die so eine Scheisse? Immer bei den guten Sachen wird seitens der Groß-Verleiher so ein komischer Kram abgezogen... :bawling: :icon_evil:
a) Faulheit, weil es günstiger und schneller ist, das nächstbeste Tonmaster zu nehmen, was in diesem Falle die gekürzte DVD ist
oder
b) Unwissenheit, weil die Mitarbeiter teilweise gar nicht wissen, dass es eine vollständige Tonspur gibt/gab
Aus meiner Zeit im Filmgeschäft kann ich nur sagen, es ist sehr oft eine Kombination aus Faulheit und Nichtwissen.
Vielen (Kunden) ist es auch egal.
Zitat von: SAL am 28 Juni 2015, 00:42:34
Vielen (Kunden) ist es auch egal.
Das kommt leider noch hinzu. Dem Otto-Normalverbraucher ist sowas völlig egal.
Naja aber der, dem es nicht egal ist, kann auch nichts dran ändern... im Prinzip meidet man die VÖ so lange, bis man merkt, dass da eh nichts gescheites nachkommt. Dann findet man die Scheibe noch für einen Fünfer auf dem Ramschregal und findet sich zähneknirrschend damit ab.
Hab schon so manches Label angeschrieben und gefragt, ob es nicht allmählich Zeit für eine vernünftige Neuveröffentlichung wäre, eine Uncut oder einfach eine Auflage, in der die bekannten Fehler ausgemerzt werden. Die Antwort ist immer die gleiche, vorgefertigte: nicht geplant, steht nicht in unserer Zuständigkeit, nichts zu machen.
Da ist es dann doppelt so ärgerlich, dass es dem Otto-Normal-Verbraucher egal ist, weil es die Labels noch in ihrer Machart bestärkt (was SAL im Prinzip auch bestätigt).
Man sollte erwähnen das es nicht allen Kunden & Labels egal ist, man kann aber sagen "die große Masse" beider Seiten.
Da ich mit der englischen Sprache kein Problem habe, ja sorry aber da kann ich auf die nicht komplette dt. Tonspur gut und gerne verzichten.
Zitat von: Riddick am 27 Juni 2015, 20:39:06
a) Faulheit, weil es günstiger und schneller ist, das nächstbeste Tonmaster zu nehmen, was in diesem Falle die gekürzte DVD ist
oder
b) Unwissenheit, weil die Mitarbeiter teilweise gar nicht wissen, dass es eine vollständige Tonspur gibt/gab
Ja, das kann schon mal passieren, wenn man den Film nicht selbst,
schon immer herausgebracht hat. Wenn man dann also einen Film aus seinem "eigenen Sortiment" veröffentlicht, nimmt man somit nur eine gekürzte Synchronisation, weil es schliesslich einfacher wäre, die komplette Synchro drüber zu spielen, also Faulheit ist es ja nun nicht direkt, klingt eher wie ABM. :LOL: :icon_mrgreen: Und Unwissenheit über die eigenen Resourcen...na ja, das ist in diesem Falle alles mehr als ein bisschen verrutscht, würde ich sagen, zu VHS Zeiten nur auf dem Bootleg-Sektor denkbar gewesen.
Zitat von: Tito am 28 Juni 2015, 21:43:25
Naja aber der, dem es nicht egal ist, kann auch nichts dran ändern... im Prinzip meidet man die VÖ so lange, bis man merkt, dass da eh nichts gescheites nachkommt. Dann findet man die Scheibe noch für einen Fünfer auf dem Ramschregal und findet sich zähneknirrschend damit ab.
Hab schon so manches Label angeschrieben und gefragt, ob es nicht allmählich Zeit für eine vernünftige Neuveröffentlichung wäre, eine Uncut oder einfach eine Auflage, in der die bekannten Fehler ausgemerzt werden. Die Antwort ist immer die gleiche, vorgefertigte: nicht geplant, steht nicht in unserer Zuständigkeit, nichts zu machen.
Nichts zu machen, nicht in unserer Zuständigkeit :algo:...nicht zu fassen, diese Lügner, wer sollte sonst zuständig sein, wahrscheinlich der Antispass-Geist, der mittlerweile für fast alles zuständig ist.
Wird Zeit das Bootleg-BDs wieder gepresst werden... :algoschaf:
Kann mir jemand sagen, wo ich das Zitat der UFA/BMG finden kann, wo diese bestätigen, dass der Anwalt denen geraten hat die geschnittene Fassung der Spio vorzulegen? Ich meine dies vor Jahren hier gelesen zu haben.
Zitat von: Riddick am 28 Juni 2015, 20:49:44Zitat von: SAL am 28 Juni 2015, 00:42:34Vielen (Kunden) ist es auch egal.
Das kommt leider noch hinzu. Dem Otto-Normalverbraucher ist sowas völlig egal.
Nöö also das wird sogar häufig bemängelt wenn ne Tonspur öfter in den O-Ton wechselt.
War z. B. bei
Dogman - Tal der letzten Krieger der Fall (siehe Amazon-Rezensionen).