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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: Hackfresse am 9 Juni 2006, 14:32:23

Titel: Einzugsermächtigung: Fristen?
Beitrag von: Hackfresse am 9 Juni 2006, 14:32:23
Ich zahle meine Handyrechnung monatlich per Einzugsermächtigung. Es kam schon mehrmals vor, dass da schon abgebucht wurde, bevor die Rechnung ankam, bzw. am sleben Tag. Ist das rechtlich so in Ordnung? Meiner Meinung nach dürfen die erst abbuchen, nachdem die Rechnung da ist, oder?
Titel: Re: Einzugsermächtigung: Fristen?
Beitrag von: Moonshade am 9 Juni 2006, 15:24:46
Prüf deine Kontoauszüge, mit welcher Valuta die Abbuchungen von deinem Konto vorgenommen wurden.

Es kann sein, daß am 10.06. etwas abgebucht wird, aber mit Valuta/Wertstellung 15.06. (etwa wenn du die Rechnung bekommst). Dann ist das Geld rechnerisch (valutarisch) bis zum 15.06. noch auf deinem Konto und verursacht auch keine Sollzinsen in dieser Zeit.

Vorababbuchungen mit späterer Wertstellung sind meist aufgrund von EDV-Läufen in den Bankenrechnungszentren nötig, also praktisch wann immer die gerade Platz und Zeit haben.
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