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Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: Hallenbeck am 16 August 2006, 22:18:03

Titel: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hallenbeck am 16 August 2006, 22:18:03
Hallo!
Ist es möglich sich einen zweiten privaten eBay Account einzurichten oder darf man nur einen haben?


Hallenbeck
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hellreaper am 17 August 2006, 00:17:40
Hallo,

solange Deine persönlichen Daten korrekt angegeben sind, ist es erlaubt.

~Hellreaper
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: rierami am 17 August 2006, 01:48:05
Stimmt ist erlaubt!  :D Du kannst sogar soviele Accounts aufmachen wie du willst. Ich glaube nur die Mailadresse muß eine andere sein - das ist aber auch kein Problem...

ABER: Es ist definitiv verboten mit Account A auf Artikel zu bieten die du selber mit Account B eingestellt hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  :anime:

Ansonsten möchte ich noch sagen das ich selber zwei Accounts bei Ebay habe - einen benutzte ich zum Einkauf und den anderen als Verkauf (mit Gewerbeschein versteht sich!!!!)  :respekt:

Alles weitere hierzu kannst du bei den Ebay-AGBs nachlesen! 
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hallenbeck am 17 August 2006, 11:36:57
Hallo!
Ich danke euch beiden!
Zum Hochbieten wollte ich keinen zweiten Account. Ist halt doof, wenn der ein oder andere deinen Account kennt...


Hallenbeck
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hagbard Celine am 19 August 2006, 12:34:16
Wieso steht das eigentlich im Technik- und Software-Forum?

Zitat von: rierami am 17 August 2006, 01:48:05
Alles weitere hierzu kannst du bei den Ebay-AGBs nachlesen! 
Du meintest bestimmt die AGB, oder?  ;)

Hab's 'mal rausgesucht:
Zitat von: eBay-AGB§ 2 Anmeldung
5. Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).

Im Übrigen glaube ich nicht, dass man einen neue E-Mail-Adresse benötigt... Wieso sollte das so sein?
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hellreaper am 19 August 2006, 12:55:38
Hagbard Celine:

Die zweite E-Mail Adresse ist aus logistischen Gründen notwendig. Stell Dir vor, jemand vertippt sich bei bei der Anmeldung und gibt aus Versehen eine schon existierende Mailadresse an. Dann bekommt irgendein verdutztes eBay Mitglied auf einmal eine Mail, dass es den neu geschaffenen Account aktivieren soll.

~Hellreaper
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hagbard Celine am 19 August 2006, 13:04:16
Zitat von: Hellreaper am 19 August 2006, 12:55:38
Die zweite E-Mail Adresse ist aus logistischen Gründen notwendig. Stell Dir vor, jemand vertippt sich bei bei der Anmeldung und gibt aus Versehen eine schon existierende Mailadresse an. Dann bekommt irgendein verdutztes eBay Mitglied auf einmal eine Mail, dass es den neu geschaffenen Account aktivieren soll.

Ok, klingt logisch!
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hallenbeck am 21 August 2006, 14:19:44
Hi!
Und wie sieht es mit PayPal aus, kann ich meinen Account auch für den zweiten eBay-Namen verwenden oder ist die E-Mail-Adresse des ersten eBay-Namens mit der E-Mail-Adresse des PayPal-Accounts so verknüpft, dass sie dadurch für den zweiten eBay-Namen unzulässig ist?


Hallenbeck
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hellreaper am 21 August 2006, 15:28:10
Hallenbeck:

Du kannst für verschiedene eBay Konten den gleichen PayPal Account verwenden.

~Hellreaper
Titel: Re: Zweiter (2.) eBay Account zulässig?
Beitrag von: Hallenbeck am 22 August 2006, 00:32:20
Hi!
Vielen Dank!! Schon erledigt...  :icon_razz:


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