Hi!
Ich habe mir darüber irgendwie noch keine Gedanken gemacht. Sollte man dem Vermieter den Austausch berichten oder nur dafür sorgen, dass bei Auszug das alte Schloss wieder eingebaut wird?
Wie ist das rechtlich?
Oder doch eine Frage der Höflichkeit?
Hallenbeck
Normalerweise erhält man die Wohnungsschlüssel ja weniger vom Vermieter, als vom Vormieter.
Generell würde ich immer ein neues Schloss in neuer Wohnung aus Sicherheitsgründen einbauen.
Mitteilungspflicht besteht da nicht - kann man aber machen.
Wenn du dein Schloss am Ende behalten willst, baust du einfach das alte Schloss hinterher wieder ein und händigst die Schlüssel mit aus. Alles einwandfrei.
Ich hab damals in meiner Mietwohnung das Schloss einfach nur getauscht ohne jemanden davon zu unterrichten. (War allerdings nur in einem 2 Familienhaus)
Ob das allerdings ganz so rechtens ist weis ich nicht. Warum heist es sonst immer "Der Hausmeister hat einen Schlüssel" ????
Die größeren Wohnhäusern haben idR Schließanlagen d.h. jeder Schlüssel paßt an der Haustüre aber nur in eine der Wohnungstüren --> Der Hausmeister/Eigentümer hat den Universalschlüssel.
Ich gehe mal davon aus das du Angst davor hast das der Vormieter einen Zweitschlüssel hat anfertigen lassen und den immer noch besitzt. Hier kann ich dir aber die Angst nehmen: Alle Schlüsseldienste erkennen das der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört und somit braucht man einen Berechtigungsschein damit der Schlüsseldienst einen nachmachen kann. Keinen Schein --> Keinen Nachschlüssel. Wenn er einen Schein vorgelegt hat mußte er sich also vorher beim Vermieter diesen besorgen --> und der weis somit über die Existenz eines Nachschlüssels! ;)
Daß der Vermieter einen Hausschlüssel hat, gut und schön.
Zu meiner persönlichen Wohnung hat weder der Vermieter noch der Hausmeister einen Schlüssel zu haben, in keinem Fall, außer ich erlaube es ihm und händige ihm einen aus.
Genau um die Möglichkeit auszuschließen, wechsele ich das Schloß.
Zitat von: Moonshade am 19 März 2007, 13:21:15
Daß der Vermieter einen Hausschlüssel hat, gut und schön.
Zu meiner persönlichen Wohnung hat weder der Vermieter noch der Hausmeister einen Schlüssel zu haben, in keinem Fall, außer ich erlaube es ihm und händige ihm einen aus.
Genau um die Möglichkeit auszuschließen, wechsele ich das Schloß.
Mal angenommen, in der Wohnung über dir tritt ein größerer Wasserschaden auf und du bist grad im Urlaub. Da wärst du aber froh, wenn der Hausmeister nen Schlüssel hätte. Es sei denn, du bist ein Verfechter der Hydrokultur^^
Zitat von: Hackfresse am 19 März 2007, 13:24:21
Mal angenommen, in der Wohnung über dir tritt ein größerer Wasserschaden auf und du bist grad im Urlaub. Da wärst du aber froh, wenn der Hausmeister nen Schlüssel hätte. Es sei denn, du bist ein Verfechter der Hydrokultur^^
Genau das glaube ich ist der rechtliche Hacken. Wenn bei der Partei unter dir das Wasser die Wände runterrind und der Hausmeister erst mal einen Schloßknacker kommenlassen muß bzw. die Türe eintreten muß kannst du evtl. für den Schaden verantwortlich gemacht werden!
Zitat von: Hackfresse am 19 März 2007, 13:24:21
Mal angenommen, in der Wohnung über dir tritt ein größerer Wasserschaden auf und du bist grad im Urlaub. Da wärst du aber froh, wenn der Hausmeister nen Schlüssel hätte. Es sei denn, du bist ein Verfechter der Hydrokultur^^
Dann könnte ich auch meinem Nachbarn den Schlüssel geben, mit dem ich immer Fußball gucke und Abends auf Terrasse schon das ein oder andere Bier getrunken habe ;)
Zitat von: Nibi am 19 März 2007, 13:34:03
Dann könnte ich auch meinem Nachbarn den Schlüssel geben, mit dem ich immer Fußball gucke und Abends auf Terrasse schon das ein oder andere Bier getrunken habe ;)
Logo, aber net jeder hat so coole Nachbarn.
Zitat von: Hackfresse am 19 März 2007, 13:24:21
Mal angenommen, in der Wohnung über dir tritt ein größerer Wasserschaden auf und du bist grad im Urlaub. Da wärst du aber froh, wenn der Hausmeister nen Schlüssel hätte. Es sei denn, du bist ein Verfechter der Hydrokultur^^
Wie ich schon schrieb: "...außer ich erlaube es und händige ihm einen aus..." (z.B. im Urlaubsfalle).
Erst lesen, dann schreiben...
Hallo!
Vielen Dank für die vielen Antworten!! :icon_razz:
Hallenbeck