Gemeinschaftsforum.com

Gemeinschaftsforum => Offtopic-Forum => Thema gestartet von: S.w.a.p am 4 Mai 2007, 21:45:09

Titel: Ebay Verkäufe - bereits gewerblich?
Beitrag von: S.w.a.p am 4 Mai 2007, 21:45:09
Hallo,

ein Bekannter von mir hat irgendwie immer wieder einen Riecher für rare bzw. viel gesuchte Sachen, da kommt es schon mal vor dass er den ganzen Bestand im Laden kauft und nach und nach bei Ebay einstellt, eben wenn jener Artikel selten geworden ist.

In den letzten 4 Monaten hat er dadurch nachweislich 800 EUR verdient. Zwar benutzt er bewusst verschiedene Accounts und stellt immer nur 1 Artikel ein, doch ist das tatsächlich bereits als gewerblich anzusehen? Oder erst ab einem gewissen Betrag / Menge ?

Kennt sich jemand von euch aus?

Titel: Re: Ebay Verkäufe - bereits gewerblich?
Beitrag von: blade2603 am 4 Mai 2007, 22:08:32
ich glaube es gibt da eine Grenze von 1000 € (so ungefähr) bis das Finanzamt der Verkäufer interessant findet... ich meine das mal bei Extra oder so gesehen zu haben. Weiß aber nicht mehr in welchem Zeitraum das war...

dann kommt es halt drauf an ob mal so seine Garagen oder Kellersachen verscherbelt oder halt Neuware oder ähnliches...  Auf jedenfall sollte er vorsichtig sein... wenn der Umsatz zu groß wird könnte er Problem mit dem Fiskus bekommen...
Titel: Re: Ebay Verkäufe - bereits gewerblich?
Beitrag von: kienwerder am 4 Mai 2007, 22:41:45
Hallo

Habe hier was:

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Hier geht's zwar direkt nicht um Einnahmen aus Verkäufen, aber um andere Dinge die man als Verkäufer bei ebay beachten sollte. Die Verkaufsmenge in einem bestimmten Zeitraum bzw. der Zustand (Neu- oder Gebrauchtware), Art, etc. der verkauften Artikel lässt darauf schließen, ob man als privater oder gewerblicher Verkäufer angesehen wird.

Gruß Kienwerder
Titel: Re: Ebay Verkäufe - bereits gewerblich?
Beitrag von: S.w.a.p am 4 Mai 2007, 22:49:54
Super Link !

Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:


- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten

Im Endeffekt darf ich nicht mal zuvielHausrat versteigern, wobei manche Urteile widersprüchlich sind.

Somit kann er sich aber wohl bereits als Unternehmer betrachten, da die 3 Punkte schonmal zutreffen. Kommt da der Fiskus früher oder später drauf oder wenn dann nur durch Zufall?

Immerhin wird es doch etwas aufwändig Millionen von Leute zu überprüfen, die auch noch mehrere Accounts mit womöglich unterschiedlichen Adressen betreiben...?
TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020