Der grosse Sohn meiner Frau macht eine Ausbildung als Koch.
Laut Vertrag, ich glaube 7,5 oder 8 Stunden am Tag.
Jetzt arbeitet er aber tatsächlich mindestens 9-10 Stunden am Tag. Oft auch länger.
Lauf Vertrag hat er 2 Tage frei pro Woche. Auch das ist in den letzten Wochen immer weniger geworden.
Oft hat er nur noch einen Tag frei und muss sogar oft nach der Berufsschule noch arbeiten.
ANBEBLICH werden die Überstunden in Freizeit umgeschrieben.
Nur bisher hat sich da noch nichts getan und mittlerweile wären das schon ein paar "wochen" urlaub. Und er arbeitet da jetzt erst im 4ten Monat.
Ich will da jetzt nicht mit der Tür in die Küche fliegen, abgesehen davon das es ja seine arbeit ist das zu klären.
Dazu kommt das er bei seinen Abschlusszeugnis froh sein kann das er jemanden gefunden hat der ihn einstellt ohne das Zeugnis gesehen zu haben
und auch fakt ist das er keinen anderen Ausbildungsplatz bekommt mit dem Zeugniss, was aber nicht bedeutet das er sich da Totschuften muss .
Zu der Arbeitzeit kommt täglich auch noch 45 Minuten Anfahrt + 45 Minuzten Abfahrt. Wenn der Abends man viel länger Arbeiten muss Kann der heimweg auch mal 90 Minuten dauern da keinen Busse und Bahnen mehr fahren. Das gleiche gilt für jedes Wochenende für die hin und Rückfaht.
Kann man was geneg die vielen Überstunden machen . Er hat nichts gegen Überstunden solange die fair bezahlt oder verrechnet werden.
Er hat jetzt schon innerhalb von 4 Monaten ca 170 Überstunden und das ist echt derbe finde ich.
tja, ich habe das schon in einem anderen Thread geschrieben, aber es ist jedem selbst überlassen, ob er das mit sich machen lässt, oder nicht. Entweder du willst arbeiten, oder du lässt es, auf deine Stelle warten 10 Andere. So bitter das klingt...
Hi,
Wie alt ist er denn? Wenn er unter 16 ist, greift da doch noch das Jugendschutzgesetz. Im Allgemeinen vertragen sich Gastronomie und feste Arbeitszeiten aber eh nicht so gut - dem sollte man sich bewust sein wenn man ne Koch Lehre beginnt!
Er sollte das vielleicht mal mit einem Berufsschul Lehrer besprechen, vielleicht könne die da vermitteln! Es kann ja auch eigentlich nicht im Interesse des Ausbilders sein, einen Lehrling gleich zu überfordern..
jJa ist schon klar, ist aber keine antwort auf meine Frage. Da muss es ja irgendwelche Reglungen geben die eingehalten werden müssen. Ohne das er wenn er es Anspricht sofort rausfliegt. Das mit den Arbeistzeiten ist auch logisch und verstehen wir auch. Gerade als Koch. Aber genug ist genug.
Er fängt um 12 Uhr an zu arbeiten bis mindestens immer um 22 Uhr. Das heisst un 11:45 zur Arbeit und um 22:45 wieder zu Hause oder später. Dann kriegt man nicht mal jede Woche seine 2 freien Tage und muss auch noch nach der Berufsschule zur arbeit, wann soll man das für die Schule lernen, oder seine eigenen Sachen erledigen. Dazu kommt ja auch noch das mindesten 1-2 mal im Monat die angesagten freien Tage in der Woche auch noch geändert werden. Das ist ein bisschen viel für meinen geschmack.
Er ist jetzt aus der Probezeit raus und kann jetzt auch mal die Klappe aufmachen. Aber wenn das nichts ändert muss man sich ja irgendwie wehren können ohne rauszufliegen.
ne ne der ist schon 18 und der Berufsschullehrer ist ein Freund seines Chefes (UND RACH DER RESTAURANT TESTER AUCH), der hat extra dafür gesorgt das er in seine Klasse kommt.
Bei Volljährikeit ist eine maximale Arbeitszeit von 10 H/Tag zulässig mit einer Pause nach spätestens 6 H. Vergütung oder nicht wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Ob es darüber hinaus gesetzliche Vorgaben gibt, kann ich aber auch nicht sagen.
ZitatBei ist eine maximale Arbeitszeit von 10 H/Tag zulässig mit einer Pause nach spätestens 6 H. Vergütung oder nicht wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Ob es darüber hinaus gesetzliche Vorgaben gibt, kann ich aber auch nicht sagen.
Stimmt nur hält sich in der Gastronomie fast keiner dran, ich spreche da aus Erfahrung, da gibt es schonmal 14 oder 16 Stunden Tage aber so was wie in seinem Fall ist echt zu arg :icon_confused:
Am besten mal bei der Handwerkskammer oder BG fragen die können da helfen.
Wenn es ein großer Betrieb ist beim Betriebsrat fragen aber auf keinen Fall gefallen lassen sonst geht das immer so weiter.
Zitat von: Wunschname am 16 Oktober 2007, 16:39:52
... aber auf keinen Fall gefallen lassen sonst geht das immer so weiter.
Jep, denn es gibt ja momentan genug freie Stellen in Deutschland (Zynismaus AUS)
Lehrjahre sind keine Herrenjahre fällt mir dazu jetzt ein. ABER, sofern der Chef ein absoluter Ausbeuter ist, sollte man definitiv die BG hinzuholen!!!
Das hat allerdings den Nachteil, dass es sich herumsprechen wird. Die Suche nach einem neuen Ausbildungs-/Arbeitsplatz in der gleichen Branche und Region wird daher doch erheblich erschwert.
ICH persönlich würde Folgendes vorschlagen:
Da der Chef ja angeboten hat, die Überstunden in Freizeit zu entlohnen sollte man sich die Überstunden bestätigen lassen!!
Da hat man dann immer was in der Hand.
Ebenfalls eine Bestätigung von dem Punkt "Überstunden in Freizeit" sollte man bekommen oder es sollte in dem Arbeitsvertrag erwähnt sein.
Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Ach ja, der Punkt "Überstunden und dadurch erschwerter Heimweg" ist einem Arbeitgeber eigentlich meistens sch... egal. Das nur mal so ebenbei erwähnt.
MFG
ERIC
P.S: arbeite in einer Branche in der folgender Satz in jedem Arbeitsvertrag steht "Mehrarbeit in Form von Überstunden, Wochenend- und Feiertagsarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten". Und ich habe im Jahr etwa 350 - 400 unbezahlte Überstunden, die auch nicht in Freizeit abgegolten werden.
ZitatBei Volljährikeit ist eine maximale Arbeitszeit von 10 H/Tag zulässig mit einer Pause nach spätestens 6 H. Vergütung oder nicht wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Ob es darüber hinaus gesetzliche Vorgaben gibt, kann ich aber auch nicht sagen.
Es gibt glaube ich auch Regelungen zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit, die irgendwas um die 50 Stunden betragen darf. Und eine bestimmte Anzahl von Sonntagen im Jahr muss frei belieben. In der Gastronomie oder in Krankenhäusern gibts allerdings wieder Sonderregelungen. :icon_rolleyes:
Wobei ich aber mit einer Sache vorsichtig wäre:
Du erwähntest zu Beginn, daß er mit seinem Abschlußzeugnis froh sein kann, eine Stelle zu haben.
Und die Chefs wissen sowas auch, deswegen können sie sich mit manchen Leuten sowas einfach erlauben.
Wenn man natürlich ein Zeugnis hat, nachdem sich Chefs die Finger lecken, hüten sie sich, solche Dinger abzuziehen.
Ein ehemaliger Berufsschulkumpel ( Automechaniker ) hatte das gleiche Problem, bei ihm war es aber um einiges drastischer. Der lies mal aus Versehen eine Alufelge Steinstufen runterfallen und wurde daraufhin von seinem Chef mit ner Drehmomentratsche geschlagen.
Auf seine Beschwerde hin meinte der Chef, daß er seine Schnauze halten soll, wenn ihm sein Job lieb ist. :eek:
Tja, er hielt seine Schnauze, weil er nicht mal die Hauptschule schaffte und somit heilfroh war, einen Ausbildungsplatz zu haben. Keine Ahnung wieso, aber zu der Zeit ( ich startete die Ausbildung August 1997 ) verlangten die meisten Kfz-Werkstätten Realschule als Ausbildung, ohne die hätte mich mein damaliger Chef in der BMW-Werkstätte garnicht genommen.
Ist das noch immer so? Oder kommt das aufs Bundesland an?
Die beiden Beiträge von lbs und Eric machen mir schon ernsthaft Sorgen. Auch wenn die Lehrlinge schlechte Zeugnisse haben, deswegen sind sie noch keine rechtlosen Sklaven, die sich alles gefallen lassen müssen. Ich habe da ernsthaft das Gefühl, dass einige Ausbilder nach Gutsherrenart über ihre Untergebenen herrschen und auch vor Erpressung (nach begangener Körperverletzung) nicht zurückschrecken. Nur weil die Herrschaften so nobel waren und für 3Euro50 und nem Worschdbrot pro Monat jemanden eingestellt haben, haben sie noch lange nicht das Recht, sich wie Übermenschen aufzuspielen. Sowas kann man meiner Meinung nach auch nicht mehr mit "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" erklären. Wenn sowas die Runde macht, dann gute Nacht.
Gruß
n0NAMe
Es macht schon längst die Runde. Ich bin selbst Azubi (allerdings kaufmännischer Bereich) und selbst bei mir geht es ab wie die sonstwas. Nicht persönlich, bin sehr zufrieden und kriege immer Freizeitausgleich, habe sehr wenig Überstunden, aber wenn ich mich in meiner Berufsschul-Klasse umhöre, dann sind einige KollegInnen sehr arm dran. Auffallenderweise die, deren Zeugnisse normal nicht reichen würden, um nen Ausbildungsplatz in der Branche zu finden.
Arbeitszeit und Pausen
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden:
Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als acht Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als sechs Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.
Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an sechs Tagen wöchentlich bis zu acht Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu zehn Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über acht Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens sechs Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.
Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.
Wie hier ja bereits gesagt wurde, die Theorie ist ne feine Sache, aber was nützt die einem, wenn man in einem Ausbeuterbetrieb arbeiten muss, weil einen sonst keiner nimmt?