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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: yankeedoodle am 1 Mai 2008, 00:32:42

Titel: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: yankeedoodle am 1 Mai 2008, 00:32:42
In der heutigen Ausgabe von SternTV bei RTL kam ein Artikel über Neo-Nazis  :kotz:.
Da haben die doch glatt behauptet, dass eine CD (den Namen hab ich mir jetzt nicht gemerkt) INDIZIERT und somit illegal ist!!! Ich finde es schon erschreckend, dass die da nicht mal den Unterschied zwischen Indizierung und Beschlagnahme kennen...  :doof:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Neo am 1 Mai 2008, 00:37:17
ja, habe ich auch mitbekommen....

Typische Unwissenheit und Naivität deutscher TV Sender, nicht neues...
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Crumby Crumb & the Cunty Bunch am 1 Mai 2008, 00:59:16
Den Unterschied zwischen indiziert und beschlagnahmt kennt ungefähr 0.5 Prozent der Bevölkerung.
Nette Anekdote zm Thema Unwissenheit:
Bei "Borderland" (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=106502&vid=239229) steht nur "Spio/JK" drauf, Kumpel ist im Laden langweilig, also ruft er letzte Woche bei der BPJM an, um zu fragen, ob der automatisch indiziert ist ("Strafrechtlich unbedenklich") oder nur "keine schwere Jugendgefährdung" hat, weil er nich weiß, ob er den Film nach hinten stellen soll oder nicht.
Nach 15 Minuten bei BPJM Angestellten ohne Plan, landet er schließlich bei Frau Monssen-Engberding persönlich, die den Unterschied zwischen den beiden Spio Freigaben leider nicht kennt, ihm aber versichert, daß sie den Film nicht auf ihrer Liste hat. DANKE, Elke!
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: yankeedoodle am 1 Mai 2008, 01:08:02
Ich denke Deine Schätzung von 0,5% ist schon sehr hochgegriffen...  :icon_mrgreen:

Dass die bei FSK, BPJM und einschlägigen Amtsgerichten keine Ahnung haben was sie da tun ist ja schon länger bekannt. Angesichts mancher Entscheidungen bleibt einem nur :wallbash:

Aber von einem Infotainment-Format kann man ja wohl erwarten, dass sie etwas gründlicher nachforschen. Andererseits hat ja der Stern auch die Hitler-Tagebücher veröffentlicht - wenn es um Nazi-Themen geht sind die da wohl etwas nachlässig  :LOL:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: McHolsten am 1 Mai 2008, 02:05:41
Zitat von: Rügenwalder Sesselmett am  1 Mai 2008, 00:59:16Nach 15 Minuten bei BPJM Angestellten ohne Plan, landet er schließlich bei Frau Monssen-Engberding persönlich, die den Unterschied zwischen den beiden Spio Freigaben leider nicht kennt, ihm aber versichert, daß sie den Film nicht auf ihrer Liste hat. DANKE, Elke!

Gibt es ne Durchwahlnr.?!  :icon_twisted:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: rierami am 1 Mai 2008, 02:19:39
Ja, ja der allgemeine Irrglaube das alles was auch noch im Geringsten mit Rechtsrock zu tun hat auch gleich indiziert und somit verboten ist :icon_rolleyes:
Es gibt zwar Unmengen an indizierten Cds aber wirklich beschlagnahmt nach §86a sind nur wenige. Man will damit wohl nur verhindern das der Müll öffentlich in Musikläden ausliegt und nicht so ohne weiteres unters Volk gebracht wird.
Beispiel die alten Onkelz-Alben: Der nette Mann war nie beschlagnahmt nur indiziert womit es sehr schwer war dieses Album zu bekommen. Genauso wie z.B. das Ärzte Album Devil oder der Sampler "ab 18" von denen.
Übrigens: Wie sieht es denn aus beim §86a? Ist da auch der Besitz strafbar? Wie wir alle wissen ist der Besitz von 131ern nicht strafbar - dagegen bei 184b schon....
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Crumby Crumb & the Cunty Bunch am 1 Mai 2008, 02:33:31
Nur so zur Info ;)
Bundesweit beschlagnahmt
gemäß § 131 StGB

nette Mann, Der
LP (und Demos) der Gruppe Böhse Onkelz
Rock-0-Rama-Records, Brühl
AG Brühl, Einziehungsbeschluß vom 05.12.1986 (Verjährt)
bestätigt: LG Köln, Beschluß vom 22.04.1987 (Verjährt)

nette Mann, Der
CD (und Demos) der Gruppe Böhse Onkelz
AG Schwäbisch Hall, Einziehungsbeschluß vom 06.05.1993 (Verjährt)
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: rierami am 1 Mai 2008, 02:38:33
ups :icon_redface:

Ich hab die CD Ende der 90er auf einer Münchner CD-Börse gekauft - kann sein das da die Verjährung schon eingetreten ist....

Aber wie schaut es denn aus mit dem §86a????
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 1 Mai 2008, 12:09:30
ich denke Rügi meinte 0,5% der GF Mitglieder :rofl:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Kingpin am 1 Mai 2008, 13:05:16
Zitat von: rierami am  1 Mai 2008, 02:19:39
Übrigens: Wie sieht es denn aus beim §86a? Ist da auch der Besitz strafbar? Wie wir alle wissen ist der Besitz von 131ern nicht strafbar - dagegen bei 184b schon....
Bei Besitz von Medien mit §86a-Relevanz besteht keine Strafbarkeit.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Deer Hunter am 2 Mai 2008, 14:18:10
Zitat von: rierami am  1 Mai 2008, 02:19:39Genauso wie z.B. das Ärzte Album Devil oder der Sampler "ab 18" von denen.

Das Album hieß "Debil". Devil war dann die Neuauflage zur Feier der Listenstreichung, bzw. Verjährung. ;)
Btw: Nur noch drei Jahre und dann ist endlich auch "Die Ärzte" vom Index runter, eines der besten Alben von Die Ärzte :exclaim: :king:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Nerf am 2 Mai 2008, 17:38:59
Zitat von: Deer Hunter am  2 Mai 2008, 14:18:10
Btw: Nur noch drei Jahre und dann ist endlich auch "Die Ärzte" vom Index runter, eines der besten Alben von Die Ärzte :exclaim: :king:

Glaubst du!
Sony hat das zeitgleich mit "Debil" und der "Ab 18" zur Streichung eingereicht. "Debil" kam durch, während die anderen beiden wegen "G*schw*st*rl**b*" abgelehnt wurden. Und da man nach abgelehntem Antrag frühestens wieder in 10 Jahren eine Streichung beantragen kann...
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Deer Hunter am 5 Mai 2008, 09:53:35
Zitat von: Nerf am  2 Mai 2008, 17:38:59
Sony hat das zeitgleich mit "Debil" und der "Ab 18" zur Streichung eingereicht. "Debil" kam durch, während die anderen beiden wegen "G*schw*st*rl**b*" abgelehnt wurden. Und da man nach abgelehntem Antrag frühestens wieder in 10 Jahren eine Streichung beantragen kann...

Oha, das wusste ich leider nicht. Da jetzt ein Antrag gestellt worden ist und dieser abgelehnt wurde ist es also nun vollkommen irrelevant, dass in drei Jahren die Verjährungsfrist von 25 Jahren abläuft?!?
Aus dem Weg, denn jetzt muss ich kotzen... :kotz:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Nerf am 5 Mai 2008, 09:57:16
Zitat von: Deer Hunter am  5 Mai 2008, 09:53:35
Oha, das wusste ich leider nicht. Da jetzt ein Antrag gestellt worden ist und dieser abgelehnt wurde ist es also nun vollkommen irrelevant, dass in drei Jahren die Verjährungsfrist von 25 Jahren abläuft?!?
Aus dem Weg, denn jetzt muss ich kotzen... :kotz:

Eine Neuprüfung wegen Fristablaufs ist schon möglich (das andere war ja quasi eine "außerordentliche" Neuprüfung), aber dass die BPjM in den 5 Jahren dazwischen ihre Meinung geändert hat, ist doch eher unwahrscheinlich ;)
Insofern wird sich Sony da einen erneuten Antrag sparen - kostet ja auch Geld.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Kerry am 5 Mai 2008, 16:41:33
Zitat von: Nerf am  2 Mai 2008, 17:38:59
Sony hat das zeitgleich mit "Debil" und der "Ab 18" zur Streichung eingereicht. "Debil" kam durch, während die anderen beiden wegen "G*schw*st*rl**b*" abgelehnt wurden. Und da man nach abgelehntem Antrag frühestens wieder in 10 Jahren eine Streichung beantragen kann...
(Ironie AN)
Na, bei Songs wie "Geschwisterliebe" (das waren noch Zeiten als dies aktuell war...) besteht ja auch extreme Nachahmungsgefahr.
Was, wenn etwa herauskommt dass bei dem kürzlichen Inzestfall einer der Beteiligten diesen Song gehört hat? Sollte man mal die Anwälte drauf Aufmerksam machen, ob irgendwo dieses "böse" Lied heraumliegt -> schon wäre der Schuldige gefunden!
(Ironie AUS)
Man soll es nicht für möglich halten, dass solch absolut harmlose tralala Liedchen heutzutage als Jugendgefährdent gelten...
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: jenzi am 25 Mai 2008, 15:09:10
Ich tippe auch darauf, dass die beiden Alben folgeindiziert werden. Man müsste schnell noch gegen die alte Indizierung klagen, unter dem Hinweis auf fehlende Abwägung von Kunst und Jugendschutz. Wenn die Klage dann erfolgreich ist, schnell mit dem "Die beste Band der Welt und zwar Live Teil II" Video zur FSK, FSK 16 oder KJ abholen und schon ist man vor erneuter Indizierung sicher.  :icon_mrgreen:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: tagchen am 6 Juli 2008, 10:30:43
Zitat von: Kerry am  5 Mai 2008, 16:41:33
Man soll es nicht für möglich halten, dass solch absolut harmlose tralala Liedchen heutzutage als Jugendgefährdent gelten...


Das ist doch nicht erst heutzutage indiziert oder ?
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: tommyknocker am 1 August 2008, 18:06:21
Ich galub bei stern tv ging es um die schulhof cd von der npd, die ist auf dem index. gut so.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: tagchen am 2 August 2008, 04:16:55
Zitat von: tommyknocker am  1 August 2008, 18:06:21
Ich galub bei stern tv ging es um die schulhof cd von der npd, die ist auf dem index. gut so.

Kennst du die und kannst du die beurteilen ?
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Punkrockschuppen am 2 August 2008, 05:24:34
Zitat von: tagchen am  2 August 2008, 04:16:55
Zitat von: tommyknocker am  1 August 2008, 18:06:21
Ich galub bei stern tv ging es um die schulhof cd von der npd, die ist auf dem index. gut so.

Kennst du die und kannst du die beurteilen ?

Ohne sie zu kennen, gehe ich mal davon aus, das auf dieser CD verfassungsfeindliches/menschenverachtendes Zeug drauf ist (ich denke in meinem jugendlichen Leichtsinn einfach mal, das in den dortigen Songs irgenwelche Ideale/Ansichten der NPD verherrlicht werden. Und die sind nun mal ausreichend häufig verfassungsfeindlich).
Daher kann son Dreck imho nicht oft genug geprüft und ggf. von der Straße gekehrt werden.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 2 August 2008, 11:22:06
Solch Müll muss man nich kennen um ihn zu verachten, merk dir das tagchen! ;)
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: tagchen am 2 August 2008, 13:40:52
Zitat von: Roughale am  2 August 2008, 11:22:06
...merk dir das tagchen! ;)


Und falls ich mir das nicht merke ?  :icon_smile:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 2 August 2008, 14:55:07
Zitat von: tagchen am  2 August 2008, 13:40:52
Zitat von: Roughale am  2 August 2008, 11:22:06
...merk dir das tagchen! ;)


Und falls ich mir das nicht merke ?  :icon_smile:

Dann könntest du als Sympathisant misverstanden werden, wenn du das willst bitte...
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Hedning am 3 August 2008, 21:03:40
Huch? I didn't expect the Spanish inquisition...
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 4 August 2008, 12:15:24
Zitat von: Hedning am  3 August 2008, 21:03:40
Huch? I didn't expect the Spanish inquisition...

Oh bugger! :king: (einer der geilsten Pythonsketche!)

Ich habe ja nicht gesagt, dass es so ist, ich weiss blos, wie man schnel bei solch Sachen misverstanden wird und manchen Dreck muss man nicht probieren um zu wissen wie er schmeckt...

Aber genug damit, sonst bekommt das noch unbeabsichtigte Werbewirkung!
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Crumby Crumb & the Cunty Bunch am 4 August 2008, 12:27:44
Da mich zu Schulzeiten nie jemand anwerben wollte, würde mich schon interessieren, ob die Bande bei Kindern/Schülern subversiver vorgeht, oder ob die da auch nur mit plakativen Parolen um sich schmeißen.
Und wenn ich jetzt als Sympathisant mißverstanden werde, dann ist mir das egal.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 4 August 2008, 12:45:30
Ich denke mal, dass die sich nicht unbedingt als das Nazipack geben, das sie sind, eher so die netten Onkels (kein Wortwitz beabsichtigt ;)) die schöne, harte Mucke umsonst verteilen, bei Interesse dann die typischen Fanggespräche "Schau doch mal vorbei, wir sind alles nette Gleichgesinnte" und so weiter, wer anbeisst kommt immer mehr in die Mühle, genervt von Ausländern, Arbeitslosigkeit und so weiter - leider fallen viele auf die Tour rein, daher ist es wichtig solch Propagandamaterial aus dem Verkehr zu ziehen...

Deswegen wirst du schon nicht als Sympathisant misverstanden, das ist für mich zumindestens eine Ecke, in die ich nicht gestellt werden will - die andere ist die der Filmkritiker :king:
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Travelling Matt am 4 August 2008, 16:01:55
Soweit ich weiss, stellen die sich gerade nicht als "nette Onkelz" dar, sondern eher als rebellisch - weil Eltern, LehrerInnen und Co. nicht wollen, dass man das hört, kann man sich ganz doll rebellisch fühlen. Daran anknüpfend dann noch eine "verfolgte Unschuld"-Haltung, weil man ja "nur mal fragt" - und dabei z.B. in Frage stellt, dass es den Holocaust gegeben hat. Ansonsten (ich weiss nicht, ob es bei den Schulhof-CDs konkret der Fall ist, kenne das aber aus Diskussionen mit geschulten Nazis und von Nazi-Bands) wird ganz gerne auch ein gemeinsamer Nenner bei der gewöhnlichen Stammtisch-Hetze gesucht ("Diese ganzen Schwulen heutzutage", "Todesstrafe für Kinderschänder", ...), wobei dann gerne mit "Das ist doch unnatürlich" argumentiert wird. Und von da aus können sie dann darlegen, wie eine "natürliche" (und damit bessere...) Gesellschaftsordnung aussehen soll - nämlich genauso klein und hasserfüllt wie ihre Ängste es ihnen vorgeben. Aber durch das "rebellische" und das "nur mal fragen" und gemeinsame Vorurteile entsprechen sie halt erst mal nicht dem Klischeebild vom Stiefelnazi.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Nerf am 4 August 2008, 17:31:36
Der Nazimusiker an sich ist schon längst kein springerstiefelbewehrter Glatzkopf mehr, der zu 08/15-Metal Faschoparolen ins Mikro grunzt, sondern kommt auch in Form von Leuten wie Frank Rennicke daher, also Typ gitarrezupfender Schwiegersohn. Wenn es um größtmögliche Breitenwirkung geht, sind die Rechten beängstigend wandlungsfähig.
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Roughale am 4 August 2008, 18:09:00
Genau was Travelling Matt und Nerf hier etwas detailierter beschrieben haben, hatte ich mit "netten Onkels" zusammenfassen wollen. Ich hatte selbst noch keine Begegnung mit solch Pack, habe aber von ehemaligen Studienkollegen, die dann doch Lehrer geworden sind solch Stories gehört. Auf den meisten Schulhöfen ist das natürlich verboten, aber in bekannten Treffpunkten von Jugendlichen findet man dies Pack gerne, das Verteilen von solch CDs kann aber auch von geblendeten (wichtig! nicht überzeugten!) Mitschülern auf dem eigenen Schulhof passieren. Ich weiss nicht, ob sowas auch schon im Unterricht konkret angesprochen wird, nach all dem Übergewicht über die Nazizeit zu meiner Schulzeit (nein, es war doch schon Geschichte ;)) hätte man locker mit solchen Mitteln Opfer finden können, das kam aber zum Glück erst etwas später und es war auch eher hip links zu sein und Reggae zu höhren ;) Die Rechten suchten damals gezielter die Neuanwärter in militaristischen Bewegungen, wie die später verbotene Viking Jugend - ganz böse Onkels diese!
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: a deer am 4 August 2008, 19:32:59
Ich habe mir damals (vor ca 2 Jahren + x Monate ) mit einem Freund beide NPD-Schulhofcds aus analytischen Gründen angehört, sprich wir wollten wissen, warum man uns die CDs, die einer der "netten Onkels" mir tatsächlich vor der Schule gegeben hatte (hab mir das Lachen damals gehörig verkneifen müssen, eigentlich hätte er schon anhand meiner Frisur erkennen müssen, dass das bei mir nichts bringt  :icon_lol:) sofort in der 1. Unterrichtstunde weggenommen hatte....
Die Vermutungen der meisten hier sind schon richtig, die NPD bzw. die Musiker versuchen mit ihren Liedern Deutschland und das "deutsche Volk" in eine Opferrolle der Allierten zu drängen, Gott sei dank gibt es aber noch ein paar "Sehende", die die geheime Diktatur durchschauen und sich dagegen wehren, Rebellion gegen den Staat trifft es also ganz gut, wie die NPD versucht junge Wähler zu bekommen. Insgesamt waren die CDs allerdings nicht ganz so radikal, wie wir erst vermutet hatten, dafür aber noch dümmer und musikalisch alles andere als gut. Damit sich etwas reimt kamen da schon manchmal Satzkonstruktionen heraus, die man nicht von einem "stolzen Deutschen" erwarten würde  :icon_lol:

Die Beschlagnahmung an sich kann von Seiten des Staates schon nachvollziehen, was allerdings nichts an der grundsätzlichen Problematik ändert, die das gesamte Vorgehen gegen eine zumindest offiziell nicht demokratiegefährdende Partei mit sich bringt, zumal konkret wieder im Fall der Schulhof-cds die allermeisten Lieder keinesfalls direkten volksverhetzenden Charakter haben (da haben die ganzen Sänger und Bands sicher schon weitaus schlimmeres auf den Markt gebracht), sondern eben mit plakativen Verschwörungstheorien rund um die deutsche Unterdrückung Bauernfängerei betreiben.

Anstatt einer Beschlagnahmung hätte man imo besser Aufklärung im Unterricht betreiben sollen , zudem sind die Cds zwar größtenteils weg, die Lieder aber für jeden Interessierten weiter zugänglich, wobei wir wieder an einem Punkt wären, wieso Beschlagnahmungen in Zeiten des Internets selbst von der Effizienz her gesehen unnütz sind...

So, dann in diesem Sinne nicht vergessen: Immer schön fleissig wählen gehen, sonst helft ihr nur den Falschen ;)



Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Dietmar1968 am 16 August 2008, 19:09:43
Zitat von: rierami am  1 Mai 2008, 02:19:39

Beispiel die alten Onkelz-Alben: Der nette Mann war nie beschlagnahmt nur indiziert womit es sehr schwer war dieses Album zu bekommen.

Der nette Mann war/ist nach §131 bundesweit beschlagnahmt, sowohl die Original LP, als auch das Bootleg "Der nette Mann & Demos".
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Punkrockschuppen am 17 August 2008, 04:11:47
Zitat von: a deer am  4 August 2008, 19:32:59
Ich habe mir damals (vor ca 2 Jahren + x Monate ) mit einem Freund beide NPD-Schulhofcds aus analytischen Gründen angehört, sprich wir wollten wissen, warum man uns die CDs, die einer der "netten Onkels" mir tatsächlich vor der Schule gegeben hatte (hab mir das Lachen damals gehörig verkneifen müssen, eigentlich hätte er schon anhand meiner Frisur erkennen müssen, dass das bei mir nichts bringt  :icon_lol:) sofort in der 1. Unterrichtstunde weggenommen hatte....
Die Vermutungen der meisten hier sind schon richtig, die NPD bzw. die Musiker versuchen mit ihren Liedern Deutschland und das "deutsche Volk" in eine Opferrolle der Allierten zu drängen, Gott sei dank gibt es aber noch ein paar "Sehende", die die geheime Diktatur durchschauen und sich dagegen wehren, Rebellion gegen den Staat trifft es also ganz gut, wie die NPD versucht junge Wähler zu bekommen. Insgesamt waren die CDs allerdings nicht ganz so radikal, wie wir erst vermutet hatten, dafür aber noch dümmer und musikalisch alles andere als gut. Damit sich etwas reimt kamen da schon manchmal Satzkonstruktionen heraus, die man nicht von einem "stolzen Deutschen" erwarten würde  :icon_lol:

Die Beschlagnahmung an sich kann von Seiten des Staates schon nachvollziehen, was allerdings nichts an der grundsätzlichen Problematik ändert, die das gesamte Vorgehen gegen eine zumindest offiziell nicht demokratiegefährdende Partei mit sich bringt, zumal konkret wieder im Fall der Schulhof-cds die allermeisten Lieder keinesfalls direkten volksverhetzenden Charakter haben (da haben die ganzen Sänger und Bands sicher schon weitaus schlimmeres auf den Markt gebracht), sondern eben mit plakativen Verschwörungstheorien rund um die deutsche Unterdrückung Bauernfängerei betreiben.

Anstatt einer Beschlagnahmung hätte man imo besser Aufklärung im Unterricht betreiben sollen , zudem sind die Cds zwar größtenteils weg, die Lieder aber für jeden Interessierten weiter zugänglich, wobei wir wieder an einem Punkt wären, wieso Beschlagnahmungen in Zeiten des Internets selbst von der Effizienz her gesehen unnütz sind...

So, dann in diesem Sinne nicht vergessen: Immer schön fleissig wählen gehen, sonst helft ihr nur den Falschen ;)


Schöner Text :)

Aber das hier kann ich nicht unterschreiben:

ZitatAnstatt einer Beschlagnahmung hätte man imo besser Aufklärung im Unterricht betreiben sollen , zudem sind die Cds zwar größtenteils weg, die Lieder aber für jeden Interessierten weiter zugänglich, wobei wir wieder an einem Punkt wären, wieso Beschlagnahmungen in Zeiten des Internets selbst von der Effizienz her gesehen unnütz sind...

Die Beschlagnahmung von so nem Dreck ist imho ein ganz wichtiger Punkt in Sachen Jugendschutz, der ausnahmsweise mal wirklich sinnvoll ist.
Parteien die es nötig haben, Kinder mit solchem Dreck ihre menschenverachtende Gesinnung aufzuzwängen, gehört einfach ein Maulkorb verpasst.

Das natürlich auch Aufklärung seitens der Schulleitungen von Nöten ist, sollte selbstverständlich sein, wenn auf den dortigen Schulhöfen son Rotz verteilt wird.
Dies ist dann aber Sache der Schulen selber, und keineswegs Aufgabe des Staatlichen Jugendschutzes.

Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: tagchen am 18 August 2008, 00:43:26
Zitat von: Roughale am  4 August 2008, 18:09:00
und es war auch eher hip links zu sein und Reggae zu höhren ;)


Na sehr "hip" finde ich das nun auch nicht gerade :-)
Titel: Re: SternTV vs. Rechtslage
Beitrag von: Tito am 18 August 2008, 22:22:32
Jou, da stimme ich zu, zumindest halb!
Die Schulen sind zwar für Bildung und einen Teil der Aufklärung verantwortlich, der Hauptteil liegt aber im Elternhaus bzw. der Heimanstalt. Selten werden Kinder von solchen Dingen wie CDs und Zeitschriften bekehrt, solange die Erziehungsberechtigten ihren Sprösslingen das Weltbild wieder zurechtrücken können. Rechtsextremismus beginnt wenn überhaupt zu Hause und im privaten Umfeld. Wenn sich dort von Anfang an nichts tut, und eine normale Entwicklung ihren Lauf nimmt, ist nichts zu befürchten. Leider vernachlässigen immer mehr Eltern ihre Pflichten und dieses "Gedankengut" wird dann wirklich von anderen bestimmt (auch Medial). Daher ist ein Verbieten und Entfernen solcher Dinge immer sinnvoll, auch wenn es Dank modernster Technik möglich ist, da immer noch ranzukommen. Zumindest macht man sich dann aber strafbar.
Im übrigen: indiziert heißt nicht verboten oder strafbar. Das herankommen ist einfach nicht im herkömmlichen Sinne möglich (z.B. nur noch unterm Ladentisch).
Beschlagnahmt heißt auch nicht generell "Besitz verboten". Beschlagnahmte Medien werden von Händlern und Co. einbezogen. Der Privatbesitz, sofern er vor der Beschlagnahmung stattgefunden hat, ist nicht strafbar und die Medien werden nicht konfisziert (komplizierter wenn der Erwerb nach der Beschlagnahmung erfolgt).
Anders wiederum verhält es sich mit "verbotenen" Medien, die sinngemäß beschlagnahmt werden. Rechtsradikales Material ist in Deutschland generell verboten bzw. wird es mit der Zeit (auch hier mahlen die Mühlen der Justiz nur laaaaangsaaaaam). Solch ein Besitz zieht auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich.
Das SternTV allerdings nicht so richtig informiert zu sein scheint, ist für mich kein Wunder. Der heutige TV-Konsum richtet sich sowieso nur nach Einschaltquoten und Werbeeinnahmen. Was fesselt den Durchschnitts-Zuschauer mehr als "VERBOTEN" "ILLEGAL" "UND TROTZDEM". Jaaawollll, entfesseln wir doch wieder die Angst beim Zuschauer, das bringt Geld...
denen geht es doch gar nicht mehr um Aufklärung, Verhindern oder Berichterstattung. Das ganze mediale Deutschland ist zu 'ner "BILD"-Regenbogenpresse verkommen. Was macht es da aus Unwahrheiten oder Halbwahrheiten zu erzählen, solange das Thema spannend klingt.
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