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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: Kerry am 13 Juli 2008, 13:36:08

Titel: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Kerry am 13 Juli 2008, 13:36:08
Hallo,
gerade aktuell laufen ja mal wieder einige geschnittene Filme im Kino - auf DVD ist dies sowieso die Regel.
Meine Überlegung:
Stellen Filmschnitte z.B. um eine günstigere Freigabe zu erreichen einem Produktmangel da?
In diesem Fall könnte man ganz einfach zur Kinokasse marschieren und das Geld zurückverlangen.
Insbesondere interessant, wenn der Kinogänger / der DVD Käufer nicht auf die Schnitte hingewiesen wird.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 13 Juli 2008, 13:52:22
Da wirst du wohl Pech haben... :andy:
Wer sich z.B. das Original von Dawn of the Dead mit FSK 16 kauft und glaubt, das er die ungeschnittene Version bekommt ist selber schuld - glaube nicht das da auf dem Cover steht "stark gekürzt"
Interessant wär es z.B. bei See no Evil: Da steht auf dem Cover zwar uncut drauf - ist aber nicht der Fall! Aber auch hier wirst du keinen Cent wiederbekommen - auch wenn auf dem Cover eine falsche Angabe vermerkt ist...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Chuck Rafferty am 13 Juli 2008, 17:38:51
Zitat von: Kerry am 13 Juli 2008, 13:36:08
Stellen Filmschnitte z.B. um eine günstigere Freigabe zu erreichen einem Produktmangel da?
In diesem Fall könnte man ganz einfach zur Kinokasse marschieren und das Geld zurückverlangen.
Insbesondere interessant, wenn der Kinogänger / der DVD Käufer nicht auf die Schnitte hingewiesen wird.

Du kannst natürlich versuchen auf die Kulanz des Kinobetreibers/Händler zu hoffen aber eigentlich ist ein gekürzter Film ohne explizite Warnung kein Produktmangel. Ein Film ist ja keine Mirkowelle oder so, sondern Kunst, ein Kulturerzeugnis, da weißt du eben nicht, was dich erwartet und das dies z.B. identisch mit der US-Version sein wird.

Bei "See no Evil" ist es wirklich interessant, aber Kinowelt hat ja "uncut" zu "extended" korrigiert und es gibt keine längere Alternative in D.

Anders sieht es natürlich aus, wennn es zu technischen Problemen kam (Filmrollen etc.) oder wenn wirklich im Kino oder auf DVD mit "uncut" geworben wird letztlich nur die parallel vorhandene Schnittfassung geboten wird. Existiert lediglich überhaupt nur eine gekürzte Version würden wohl ausflüchte wie: "Es ist die ungekürzte deutsche FSK 18/JK Version." Nur das diese eben bereits schon geschnitten wurde...

Im Cinemaxx gibt es momentan Aushänge, die darauf hinweisen, dass "Hulk" vom Verleiher für die FSK 12 geschnitten wurde, gab wohl verärgerte Kinobesucher. Vielleicht gibt es ja mal ein Umdenken, auf DVD ist die betreffende Version ja oft gekennzeichnet bzw. man sieht die anderen Fassungen, zum Kino gibt es ja leider keine Alternative...     
   
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: andikova am 13 Juli 2008, 20:41:55
Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht.
Aber als wir damals wutentbrannt das Kino bei "Scream" verlassen haben und uns danach beschwerten, bekamen wir auch anstandslos unser Geld zurück.
Vielleicht lag es auch daran, das wir den Abgang  ziemlich zu Beginn beschlossen und nicht den ganzen Film "genossen" haben.
Bei zwei bis drei DVD-Käufen, wo ich durch mangelnde Recherche meinerseits in den Orkus gegriffen habe, hatte ich auch keine Probleme.
Bei vernünftigem Ton und guter Argumentation wird man wohl auf Kulanzbasis sein Geld erstattet bekommen.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: The Corvus am 14 Juli 2008, 08:48:20
Ansonsent, sollte denn eine DVD geschnitten sien, einfach sagen, dass der PLyaer die nicht abspielen wollte. Bei Media Markt klappt das immer. Bei mir hats schon 5 mal gefunzt. Und im Kino bekommst du dein Geld die ersten 15 Minuten wieder, nachdem der Film angefangen hat.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Kill Mum! am 14 Juli 2008, 17:31:04
Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Roughale am 15 Juli 2008, 11:47:19
Zitat von: The Corvus am 14 Juli 2008, 08:48:20...
Und im Kino bekommst du dein Geld die ersten 15 Minuten wieder, nachdem der Film angefangen hat.

Genau, die normale Kulanz ist das 15 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Ich finde das schon fair, wie es gehandhabt wird, man kann ja auch nicht eine Pizza ganz aufessen und dann nachher sagen, dass die versalzen war und das Geld zurückverlangen...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Deer Hunter am 15 Juli 2008, 12:32:49
Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 11:47:19Genau, die normale Kulanz ist das 145 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Sorry, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Was meinst du mit 145 Min. Kulanz?
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Roughale am 15 Juli 2008, 14:27:38
Zitat von: Deer Hunter am 15 Juli 2008, 12:32:49
Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 11:47:19Genau, die normale Kulanz ist das 145 Minuten, kann aber vereinzelt auch länger sein - Ausnahmen sind da Sneaks, was auch verständlich ist, da gilt das Rücknahmerecht nur bis vor dem Film, sonst würden die Leute bei nichtgefallendem Film ja auch die Tickets zurückgeben - das geht ja nun auch nicht...

Sorry, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Was meinst du mit 145 Min. Kulanz?

Das sind die morgendlich fetten Finger, ich bessere es aus, die 4 war latürnich zuviel ;) Danke!
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: tagchen am 15 Juli 2008, 21:59:58
Zitat von: rierami am 13 Juli 2008, 13:52:22
Interessant wär es z.B. bei See no Evil: Da steht auf dem Cover zwar uncut drauf - ist aber nicht der Fall! Aber auch hier wirst du keinen Cent wiederbekommen - auch wenn auf dem Cover eine falsche Angabe vermerkt ist...


Wer sagt das ? Ich habe bei zB Hellraiser 4 von Marketing im Müller auch mein Geld wieder bekommen als ich ihn zurückgegeben habe weil er Cut ist und Uncut drauf steht. Und die werden sicherlich sagen das sei aus Kulanz etc. aber ich denke das man wenn es hart auf hart gehen würde durchaus auch vor Gericht recht bekommen würde wenn man soweit geht.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Kerry am 16 Juli 2008, 09:59:46
Bei geschnittenen Kinofilmen ist also (rein rechtlich gesehen) nichts drin?
Ich kann mir dies durchaus vorstellen. "Hulk" z.B. wurde ja nicht auf grund gesetzlicher Anforderungen, sondern wegen Profitmaximierung geschnitten. In diversen (internationalen) Werbematerialien ist immer der ungeschnittene Film die Basis; ebenso in Presseberichten, Kritiken etc. (die Pressevorführungen waren wohl uncut).Es wird also (zumindest mal indirekt) ein Produkt angepriesen, welches der Kunde so gar nicht zu Gesicht bekommt.

Bei extrem gekürzten FSK 16 DVDs von diversen Splatterfilmen sehe ich dies ähnlich, zumindest wenn wie so oft kein Hinweis auf der Hülle zu finden ist. Dort wird meist 1:1 der Text der ungekürzten Fassung übernommen, es wird ein blutiger Splatterstreifen angepriesen, der de facto aber auf der DVD nicht enthalten ist. (z.B. bei diversen Dawn of the dead DVDs)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Graveworm am 16 Juli 2008, 15:46:28
Zitat von: Kill Mum! am 14 Juli 2008, 17:31:04
Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.

Natürlich würde ich das auch begrüßen, wäre eine faire Sache, macht nur leider niemand. Auch im Ausland bestes Beispiel UK wurde und wird so viel unsinniges Zeug geschnitten und das wird auch nirgends draufgeschrieben. Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Beatles Album, da dies wieder ein tatsächlicher Mangel wäre (steht drauf ist aber nicht drin).

MFG
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Kill Mum! am 16 Juli 2008, 21:11:39
Zitat von: Graveworm am 16 Juli 2008, 15:46:28
Zitat von: Kill Mum! am 14 Juli 2008, 17:31:04
Zitat von: Graveworm am 14 Juli 2008, 17:00:33
Interessante Frage. Aber einen wirklichen Ansatz für Juristen gäbe es in meinen Augen nur, wenn eine Coverbezeichnung wie "ungeschnitten" falsch wäre. Ansonsten gibt es ja kein Gesetz welches verlangt, dass die Schnittfassung angegeben werden muss.


MFG

Wäre aber gar nicht so verkehrt. Wäre doch das gleiche, wenn ich mir das "Weisse Album" der Beatles kaufen würde und "Blackbird" und "Helter Skelter" fehlen. Ist aber auf der Tracklist nicht vermerkt.

Natürlich würde ich das auch begrüßen, wäre eine faire Sache, macht nur leider niemand. Auch im Ausland bestes Beispiel UK wurde und wird so viel unsinniges Zeug geschnitten und das wird auch nirgends draufgeschrieben. Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Beatles Album, da dies wieder ein tatsächlicher Mangel wäre (steht drauf ist aber nicht drin).

MFG


Wenn auf dem Cover z.B. "Dawn Of The Dead" steht und 20 Minuten Film fehlen, dann steht auch etwas auf dem Cover, was nicht drin ist. Das Cover bräuchte einen Zusatz wie "Zensierte Fassung" oder "Geschnittene Fassung" und keinen Euphemismus wie "Neue Fassung". Bei "From Dusk Till Dawn" ist das doch z.B. gut gelöst.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Deer Hunter am 17 Juli 2008, 12:15:02
"Neue Fassung" oder "Neubearbeitete Fassung" lässt sich aber besser verkaufen, als wenn man (wie bei Blade oder FDTD) ganz groß aufs Cover "gekürzte Fassung" schreibt. Es wird ökonomisch gedacht, man will auch mit einer zensierten Fassung möglichst viele Kunden erreichen und seine Produkte verkaufen.
Ich finde den Ansatz der Diskussion recht interessant und hatte mir auch mal darüber Gedanken gemacht. Gewundert hatte es mich, dass das Thema noch nie zur Sprache gekommen ist. Immerhin bekommt man im Prinzip nicht das, was auf der Verpackung drauf steht. Ich will nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber wenn ich etwas zu essen kaufe, dann will ich auch wissen, was genau ich zu mir nehme. Und wenn auf der Verpackung keine möglicherweise krebserregenden Farbstoffe angegeben sind, dann macht sich die Firma auch prinzipiell strafbar.
Nun gut, das führt vielleicht zu weit. Letztendlich habe ich aufgehört mir darüber Gedanken zu machen, immerhin bekommt man als informierter Erwachsender auch so seine ungekürzte Kost.

Zitat von: Roughale am 15 Juli 2008, 14:27:38Das sind die morgendlich fetten Finger, ich bessere es aus, die 4 war latürnich zuviel ;) Danke!

145 Min. Kulanz wären aber auch zu geil! :dodo: ;)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: jororo am 17 Juli 2008, 12:27:34
Immerhin ist der Aufdruck "neue Fassung" besser als nichts - Filmfans wissen, dass das "gekürzt" heißt,und Nichtfilmfans ist das eh egal..Ich erinnere mich noch an "The Lion,the Witch and the Wardrrobe" imKino, als ich völlig irritiert war, dass man nicht gesehen hat,wie Aslan seine Mähne verloren hat - meinem Schatz ist das nicht mal aufgefallen...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Roughale am 17 Juli 2008, 17:09:42
Zitat von: Deer Hunter am 17 Juli 2008, 12:15:02145 Min. Kulanz wären aber auch zu geil! :dodo: ;)

Da blieb nicht mehr viel übrig, gelle?

"Neue Fassung" ist doch eigentlich genauso abschreckend wie "geschnittene Fassung" - wer das nicht als Abschreckung ansieht, der soll auch schön weiter zugreifen, Hilfe gibt es da kaum noch ;)

Bei Kinofilmen sehe ich da wirklich kaum Möglichkeiten, aber bei DVDs ist das schon was anderes, man sollte, anstatt sich über grössere FSK Kennzeichnungen den Kopf zu machen, auch mal überlegen, ob eine exakte Laufzeitangabe Verpflichtung wird, dann könnte man, als Fachmann schon erkennen ob man da was gekürztes in der Hand hat oder nicht - aber ob man das wirklich will, ist eher auszuschliessen, dann würde man noch deutlicher auf den Jugendschutz ab 18 hinweisen... Schade, dass es da keine bindenden EU Richtlinien gibt...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 17 Juli 2008, 17:20:07
Zitat von: Roughale am 17 Juli 2008, 17:09:42
...auch mal überlegen, ob eine exakte Laufzeitangabe Verpflichtung wird, dann könnte man, als Fachmann schon erkennen ob man da was gekürztes in der Hand hat oder nicht...

Ja aber NUR wenn die Leute die Fassungen ENDLICH mal mit der exakten Laufzeitangabe in die ofdb eintragen würden und nicht nur ca. xx Minuten oder gar keine Angabe machen. Die meisten die sowas machen haben imo die DVD gar nicht zu Hause sondern schreiben von einem Onlinestore o.ä. ab!
VORSCHLAG: Laufzeitangabe zum Pflichtfeld machen!!! Hab hierzu gerade einen Thread eröffnet (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,102253.0.html)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 19 Juli 2008, 20:01:52
Mal ne Frage: War die DVD noch Original verpackt oder hast du die DVD schon im Player gehabt bzw. die Folie/Siegel entfernt?
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:13:51
Noch OVP natürlich-ansonsten hätte das wohl keinen gegeben. Da könnte das ja jeder machen, sich alle Filme ansehen, und dann sagen, den Film hatte ich als Geschenk für jemanden gekauft und der hat den doppelt, oder sowas. Da wäre Kaufland ja ne kostenlose Videothek. Nee, nee, muß alles OVP sein. Ich mein, man muß sich halt vor'm auspacken davon überzeugen, die richtige Version gekauft zu ahben.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:19:06
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 19 Juli 2008, 20:19:57
Dachte ich mir. Dann haben die die DVD wegen der gesetzlich Rücknahmepflicht zurückgenommen und nicht "weil der Film geschnitten ist" ;) Hättest du den Film jetzt aber im Player gehabt und festgestellt das da einige Szenen abgehen wärs wohl nichts geworden mit der Rückgabe. Daher Filmschnitte = Mangel = Geld zurück? NEIN

Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:26:17
Rierami, da hast du wohl Recht. Aber es geht doch auch nicht anders. Oder? Weil dann eben jeder erstmal alles schauen und dann zurückgeben könnte.

Daß es eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt, wußte ich übrigens nicht. Danke, man lernt immer dazu! Also d.h.: Alle originalverpackten Sachen müssen zurückgenommen werden, so wie ich es verstehe. Dann hätt ich ja auch einfach sagen können, ich bring den zurück, weil ich es mir anders überlegt hab. O.k., wenn das so ist, ist das in der Tat kein Indiz dafür, daß man Filme wegen Schnitten umtauschen kann.

Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:26:17
Daß es eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt, wußte ich übrigens nicht. Danke, man lernt immer dazu! Also d.h.: Alle originalverpackten Sachen müssen zurückgenommen werden, so wie ich es verstehe. Dann hätt ich ja auch einfach sagen können, ich bring den zurück, weil ich es mir anders überlegt hab.



Ja, aber nur eine bestimmte Zeit - ich denke der Müller nimmt das versiegelte 2 Wochen zurück - in ausnahmen auch länger wenn man zB sagt war ein Geschenk und jetzt bei übergabe kam raus der hat das schon etc...




Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 20:19:57
Daher Filmschnitte = Mangel = Geld zurück? NEIN

Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!

(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Maku am 20 Juli 2008, 00:04:16
Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!

(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!

Der BPJM-Report soll da ja eine verlässliche Quelle sein... ;)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Maku am 20 Juli 2008, 00:10:40
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:19:06
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...

Musst dich ja nicht gleich angegriffen fühlen...
Wenn man doch aber ein Filmfreak ist bzw. sich hobbymässig mit dieser Thematik beschäftigt, setzte ich eigentlich ein gewisses Interesse für aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich voraus. Deshalb ist es auch für mich nicht nachvollziehbar, wie man blind eine DVD wegen einem mittelmässigen Cover kaufen kann, noch dazu wenn sie von MIB kommt.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: tagchen am 20 Juli 2008, 14:57:32
Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2008, 23:42:28
Wenn aber auf der Packung Uncut oder so steht und es stark gekürzt ist kann man diese Argumentation durchaus bringen da die Ware nicht wie angepriesen ist und versprochene Eigenschaften nicht erfüllt.

Bringe dann mal den Nachweis! "Guck halt auf sb.com oder der ofdb nach" is nich!!!!! Obwohl deine Argumentation absolut richtig ist!!!!!!!!



Ich denke das ist davon abhängig wie gut man sich und seine Argumente verkaufen kann - ich bin im Müller hier durchaus schon bekannt und die wissen das ich nicht irgemndwas erfinde wenn ich was sage. Und zur Not würde ich die Seite der ofdb oder einen Schnittbericht auch ausdrucken und mitnehmen wenn die einen nicht kennen.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: vegetarian_cannibal am 20 Juli 2008, 15:08:42
Zitat von: Maku am 20 Juli 2008, 00:10:40
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 20:19:06
Zitat von: Maku am 19 Juli 2008, 19:49:59
Zitat von: vegetarian_cannibal am 19 Juli 2008, 19:33:44
Hey, bei mir hat es heute geklappt. Völlig gelangweilt und nix anderes gefunden, hab ich mir wegen der nett aussehenden Steelbox "Mexican Werewolf" gekauft. Zuhause dann auf der OFDb gelesen, daß die geschnitten ist. Direkt zurück zum Geschäft (Kaufland Kerpen) gefahren, den Film auf die Theke gelegt und gesagt, ich will den nicht, der ist geschnitten, da meinte die Verkäuferin ja kann man ja verstehen und ist ja noch eingepackt. Dann bekam ich mein Geld zurück.

Wenn ihr nicht unterwegs die OFDb aufrufen könnt, und Zweifel an Schnittfassungen habt: Unbedingt eingepackt lassen, dann nachschauen, dann nehmen sie ihn zurück. Kann mir nicht vorstellen, daß ein Laden das nicht macht. Kaufland kann ich nur ein Kompliment geben. Schnell und unkompliziert.

Sorry aber wie kann man blind so einen Dreck kaufen?
Zumal der doch erst groß in der Diskussion war, weil die uncut-Fassung beschlagnahmt wurde.

Du bist wohl ein fehlerfreier Mensch, der sich noch nie bei etwas vertan hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! Die Diskussion habe ich genauso wenig mitbekommen, wie das UFO, welches eventuell im Jahre 1866 in Köln gelandet ist. Aber natürlich muß man seine Augen überall haben und vor allem jede Diskussion hier im OFDb-Forum lesen. Der Rest des Lebens ist nicht so wichtig...

Musst dich ja nicht gleich angegriffen fühlen...
Wenn man doch aber ein Filmfreak ist bzw. sich hobbymässig mit dieser Thematik beschäftigt, setzte ich eigentlich ein gewisses Interesse für aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich voraus. Deshalb ist es auch für mich nicht nachvollziehbar, wie man blind eine DVD wegen einem mittelmässigen Cover kaufen kann, noch dazu wenn sie von MIB kommt.

O.k., das hab ich aber nicht mitbekommen, das Thema. Und von MIB sah ich viele österreichische DVDs, die ja alle uncut sind. Saugeil. Bislang hatte ich noch NIE (!) eine deutsche MIB-VÖ gekauft. Noch nie!!! Darum bin ich davon ausgegangen, in Ösi sind sie uncut, dann sind sie hier auch uncut. Jetzt erst weiß ich es anders. Und der Umtausch war ja kein Problem. Setz bei mir lieber nicht voraus, daß ich immer in allem auf dem laufenden bin, sondern eher, daß veggiecannibal sich auch schon mal hinter'm Mond befindet!

Ich sammel auch noch Euro-Münzen, und bei 2 Themengebieten auf dem laufenden zu bleiben, das ist echt Hardcore...
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Hagbard Celine am 20 Juli 2008, 19:32:09
Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
Seit wann dürfen indizierte Medien denn nicht verkauft werden?
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 20 Juli 2008, 20:13:04
Zitat von: Hagbard Celine am 20 Juli 2008, 19:32:09
Zitat von: rierami am 19 Juli 2008, 23:52:12
(Leicht offtoppic: Ich hab mal beim MediMax bezüglich der 3-Disc Edition von Halloween 2007 nachgefragt ob die denn noch zu bestellen sei weil sie nicht in den Regalen war. Der Verkäufer schaute in seinen PC in die firmeninterne Software und dort stand INDIZIERT. Ich entgegnete "Quatsch - stimmt nicht. Guck halt in der ofdb nach" "Ofdb???? Ich muß mich auf das verlassen was hier steht und indizierte Medien darf ich nicht verkaufen." bla, bla bla) Soviel zum Nachweis erbringen!
Seit wann dürfen indizierte Medien denn nicht verkauft werden?

Wohl eine Anweisung von MediMax das indizierte Medien nicht mehr verkauft werden dürfen. (Der Spruch kam auch vom Verkäufer und nicht von mir)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Hagbard Celine am 20 Juli 2008, 20:20:44
Schon klar, dass das von dem Verkäufer kam! Aber ich hätte da nochmal nachgehakt. Kann ja auch sein, dass der einfach nur keinen Plan hatte - was ja nicht ungewöhnlich wäre! ;)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: rierami am 21 Juli 2008, 01:06:54
Ok - dann noch genauer: Der Verkäufer könnte den Film auch nicht mehr bestellen! Es scheint in dem Laden bundesweit? die Vorschrift zu geben das indizierte Medien nicht mehr verkaut werden dürfen. Und um Fehler der Mitarbeiter zu verhindern kicken die den Film aus der Lagerliste. Auch wenn der Film tätsächlich gar nicht indiziert ist und es nur im System falsch eingetragen ist....
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Deer Hunter am 21 Juli 2008, 11:34:20
Mal abgesehen davon habe ich früher schon öfters DVDs zurückgebracht, die mein damaliger Player nicht abspielen wollte. Das gab ich dann auch als Grund für den Umtausch an. Mir wurde anstandslos die DVD umgetauscht, obwohl sie nicht mehr OVP war und habe eine neue ausgehändigt bekommen.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Maku am 21 Juli 2008, 13:19:54
Zitat von: rierami am 21 Juli 2008, 01:06:54
Ok - dann noch genauer: Der Verkäufer könnte den Film auch nicht mehr bestellen! Es scheint in dem Laden bundesweit? die Vorschrift zu geben das indizierte Medien nicht mehr verkaut werden dürfen. Und um Fehler der Mitarbeiter zu verhindern kicken die den Film aus der Lagerliste. Auch wenn der Film tätsächlich gar nicht indiziert ist und es nur im System falsch eingetragen ist....


Er ist aber schon so gut wie indiziert... ;)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: jenzi am 30 Juli 2008, 15:39:03
Also m. W. gibt es im stationären Handel kein Recht auf Rücknahme. 14 Tage Widerrufsrecht gibt es nur verpflichtend im Versandhandel, beim direkten Kauf ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Edit: Ausserdem gibt es glaub eine FSK-Regel, das gekürzte Fassungen auf dem Cover gekennzeichnet werden müssen.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: PillePlutonium am 30 Juli 2008, 16:13:19
Ich glaube das muss nur draufstehen wenn der Film nach einer Prüfung gekürzt werden musste.

Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: jenzi am 30 Juli 2008, 17:00:56
Nach einer Prüfung kann er ja schlecht gekürzt werden. Die gekürzte Fassung muss ja zur Prüfung eingereicht werden. Denn soweit ich weiß macht die FSK keine Schnittauflagen für Freigaben mehr (Zensurverbot).
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: MAJORI am 31 Juli 2008, 23:49:55
Zitat von: Deer Hunter am 21 Juli 2008, 11:34:20
Mal abgesehen davon habe ich früher schon öfters DVDs zurückgebracht, die mein damaliger Player nicht abspielen wollte. Das gab ich dann auch als Grund für den Umtausch an. Mir wurde anstandslos die DVD umgetauscht, obwohl sie nicht mehr OVP war und habe eine neue ausgehändigt bekommen.

Was heißt "eine neue"?
Eine neue DVD des selben Films, oder durftest du dir einfach was Anderes für dein Geld aussuchen?
Ersteres wäre ja gut nachvollziehbar. Hättest ja wohl kaum einen einen Nutzen davon, dir den selben Film zweimal zu brennen.  ;)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Deer Hunter am 1 August 2008, 11:36:16
Zitat von: MAJORI am 31 Juli 2008, 23:49:55Eine neue DVD des selben Films, oder durftest du dir einfach was Anderes für dein Geld aussuchen?

Eine neue DVD desselben Films natürlich. Es war auch wirklich so, dass sich die eine DVD partout nicht vom Player abspielen lassen wollte.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: MAJORI am 1 August 2008, 12:44:15
Zitat von: Deer Hunter am  1 August 2008, 11:36:16
Eine neue DVD desselben Films natürlich. Es war auch wirklich so, dass sich die eine DVD partout nicht vom Player abspielen lassen wollte.

Achso ja ok, dann ist das natürlich, wie gesagt, auch gut nachvollziehbar
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Tito am 19 August 2008, 00:52:25
Mann, diese UNCUT-Kommerz-DC-undPiePaPo-Dinger nehmen echt Überhand  :LOL:
Aber zurück zum Thema.
     JA, verpackte Ware muss zurückgenommen werden, allerdings muss nicht das Geld ausbezahlt werden.
     Wen's interessiert, §§ 433, 437, 439 BGB, letzterer regelt auch insgeheim, dass der Käufer "Nacherfüllung"
     zumindest zwei Mal dulden muss. Heißt im Klartext: Das Geschäft selber entscheidet, ob Ausbezahlt oder ein
     "Gutschein" (also Austausch) ausgegeben wird. Richtet sich nach der Kulanz, schließlich hast DU ja den Film
     so gekauft! Die meisten Läden geben aber das Geld zurück (Ware kann ja noch verkauft werden und es ist Werbe-
     effektvoller, um Kunden zu behalten).

     JA, mangelhafte Ware muss zurückgenommen werden, auch hier wie oben, NUR: es besteht wirklich
     ein Mangel (bei vielen Kaufhäusern werden auch Daten beim Umtausch aufgenommen: PRÜFUNG wie oft tauscht dieser Kunde um).
     Wenn der Mangel nicht am Produkt selbst liegt (Player spielt nicht ab), wird auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB verzichtet
     und das Geld ausbezahlt. Sonst obliegt es dem Verkäufer ob man das Produkt aus- umtauscht ("Gutschein" "was anderes nimmt").

     BEI KLEINEREN MÄNGELN hat man sogar das Recht, einen Nachlass zu erfragen (§ 437, 441 BGB, hat bei mir sogar dreimal
     geklappt). ABER der Mangel muss einer bestimmten Art sein, z.B. stark zerkratze DVDs, die aber noch abgespielt werden.
     Ein kleiner Riss in der Hülle reicht da nicht. Problem hier ist einfach gesagt: Bei medialen Verbrauchsgütern ist es vom
     Verkäufer abhängig, ob er den Preis mindert (der Punkt oben bleibt unberührt). Die meisten Händler senden diese Ware an den
     Vertrieb/Hersteller zurück und haben keine Umkosten, nur wenn sie genau wissen oder ahnen, dass es Schuld des Kaufhauses sein
     könnte, nehmen sie ein solches Angebot an. Außerdem muss eine Zustimmung vom "Chef" erfolgen, die nette Frau an der Kassen darf
     das nicht so ohneweiteres.

     JA und NEIN bei geschnittenen Fassungen. Im Kino wird es eher nicht so sein. Generell ist es nicht
     möglich, denn: die Trailer, Poster und sonstige Werbung gibt keine Information über "Versionen" und die meisten "UNRATEDS"
     sind zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht auf dem deutschen Markt/im Kino. Selbst wenn explizit geworben wird, z.B. "die ungekürzte
     Fassung, wie sie vom Produktionsteam ohne "Zensur" vorgesehen war...", hätte man keine Chance, dies als Mangel zu sehen.
     Denn § 434 BGB sagt eindeutig: eine SACHE, ein Film auf dem Kino-Screen ist keine Sache, das Mängelrecht ist nicht ohne weiteres
     anwendbar (ihr kauft den Film nicht, nur die Eintrittskarte und die war ja wohl OK). Dafür gibt es ja auch Spezialregelungen,
     wie die 15Min. und so, die oben genannt wurden. Also Cut im Kino = KEIN Mangel, kein Recht auf Geld zurück.
     Bei Videos siehts anders aus. Man kauft eine Sache und einem Sachmangel steht es gleich, wenn die Beschaffenheit nicht die
     vereinbarte ist (lest mal den kompletten § 434 (1) BGB). Wenn also damit geworben wird, dass eine Fassung "wirklich" ungekürzt
     sei, hat man eine Chance. Aber nur eine geringe, denn wie oben erwähnt sind Fassungen relativ zu sehen. Selbst jetzt werden wir
     noch mit Extended und DC's von Filmen beglückt, die seit Jahrzehnten aus dem Kino raus sind. Man bräuchte ein handfestes Indiz.
     Z.B. auf dem Cover steht, es handelt sich um die Version XY mit einer Laufzeit von XY Min. Dies entspricht der Filmfassung, wie
     sie im Rohschnitt... ich glaube ihr versteht!
     Es kommt darauf an, dass man etwas gekauft hat, von dem man dachte es hätte die Eigenschaft A (die gewünschte ungekürzte Fass.)
     auf dem Produkt oder in der Werbung wird mit Eigenschaft A geworben, aber das Produkt weist Eigenschaft B auf. Nur dann, aber
     auch nur dann, liegt ein Mangel vor und das oben gesagte gilt entsprechend.

Nun sollte aber auch jedem klar sein, dass dies wirklich kaum der Fall sein wird. Die Vertriebe haben aus Fehlern in der Vergangenheit gelernt (so viele Rückrufaktionen und Cover-Neugestaltungen). Kaum eine DVD gibt Indizen für eine Fassung an. "Extended", "DC", "UNCUT" sind alles relative Angaben über einen Film. Uncut kann z.B. heißen R-Rated Uncut, dennoch Unrated-Cut. Ebenso wenig bedeutet Unrated = Uncut. DC und Ext. gibt nur Angaben über eine andere Version als im Kino an. Wenn sich mal ein Label entschließt, einen Vermerk "Neue Fassung", "Geschnittene Fassung", etc. aufs Cover zu drucken, ist das wirklich nur auf Kullanz. Die wollen den Kunden nichts vor machen. Daher kann man hier getrost sagen...
Filmschnitte sind kein Mangel, hat man die DVD geöffnet muss man den Verkäufer "lieb bitten" oder sich andersweitig Abhilfe schaffen  :icon_mrgreen:
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: tagchen am 19 August 2008, 03:00:06
Zitat von: Tito am 19 August 2008, 00:52:25
Kaum eine DVD gibt Indizen für eine Fassung an. "Extended", "DC", "UNCUT" sind alles relative Angaben über einen Film. Uncut kann z.B. heißen R-Rated Uncut, dennoch Unrated-Cut. Ebenso wenig bedeutet Unrated = Uncut. DC und Ext. gibt nur Angaben über eine andere Version als im Kino an.


Nichts für ungut aber ich behaupte mal das die meisten hier im Forum das schon wissen :-)
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Tito am 19 August 2008, 16:55:03
Das denke ich auch... deshalb sind wir ja hier  :icon_lol:
Wollte nur "plastisch" erklären, warum kein Mangel vorliegt!
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: tagchen am 20 August 2008, 16:13:09
Zitat von: Tito am 19 August 2008, 16:55:03
Das denke ich auch... deshalb sind wir ja hier  :icon_lol:
Wollte nur "plastisch" erklären, warum kein Mangel vorliegt!

Wenn ich mich nicht sehr täusche ging es aber vorher auch um Filme mit Aufdruck Uncut oder ungekürzte Fassung (und nichts r-rated: unrated oder ähnliches) und es ist doch eine extra für die BRD gekürzte Fassung drin. Deshalb auch mein Hellraiser 4 Beispiel mal früher.
Titel: Re: Filmschnitte = Mangel = Geld zurück?
Beitrag von: Tito am 21 August 2008, 01:19:12
ZitatWenn ich mich nicht sehr täusche ging es aber vorher auch um Filme mit Aufdruck Uncut oder ungekürzte Fassung (und nichts r-rated: unrated oder ähnliches) und es ist doch eine extra für die BRD gekürzte Fassung drin. Deshalb auch mein Hellraiser 4 Beispiel mal früher.
Ja, dass war aber auch ein besonderer Fall. Du hast ja praktisch den 16er Hellraiser als Uncut bekommen. In deinem Fall zieht ja auch das oben gesagte: Mangel wegen Beschaffenheitsdifferenz = Rücktritt vom Vertrag
Zitatman dachte es hätte die Eigenschaft A (die gewünschte ungekürzte Fass.)
     auf dem Produkt oder in der Werbung wird mit Eigenschaft A geworben, aber das Produkt weist Eigenschaft B auf. Nur dann, aber
     auch nur dann, liegt ein Mangel vor und das oben gesagte gilt
...deshalb gings bei dir ja anstandslos (und ich glaube der Vertrieb wird durch diese offenkundige Irreführung auch noch Probleme kriegen, Uncut als "Stümmelversion" nur um Kunden zu locken).
Ob das vor Gericht standhalten würde... kommt auf den Richter an  :icon_mrgreen:
diese sind nicht weisungsgebunden und Entscheiden von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen, aber der Handel wäre schön blöd seine Kunden zu verärgern und vor Gericht zu ziehen. Da nehmen sie die DVD lieber zurück und schicken sie Retoure.
Ansonsten bleibt es aber ein schwieriges Thema (im Übrigen beziehe ich mich oben u.a. auch auf den Aufdruck UNCUT also UNGEKÜRZT), denn es gibt zu viel Offenes beim Begriff "ungekürzt" (fehlt was wegen nem Master-Fehler, ist der Inhalt in Dt. verboten, handelt es sich um die ungekürzte Kinfassung, wenn ja welches Land => nicht jede Kürzung basiert Zensur sondern auf Marketingstrategie fürs Kino und Teile werden schon im Schneideraum des Studios entfernt, bezieht sich die Aufschrift auf eine gewisse Version des Films, etc.) und die Vertriebe sind schon sehr vorsichtig geworden (benutzen ja fast nur noch Begriffe wie XXL, Extended, ungekürzte KF) nur Sunfilm scheint noch nicht so weit zu sein.
Kurz: solange UNCUT drauf steht (und nicht ungekürzte Kinfassung, deutsche ungekürzte Version o.ä.) und CUT drin ist (siehe Zitat) hat man gute Chancen, den Film zurückzugeben. So war es ja auch in Deinem Beispiel tagchen, dickes UNCUT drauf, kein UNCUT drin.
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