Indizierungen
DVD/Video
Captivity
DVD
Sony Pictures Home Entertainment,
München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Dard Divorce
DVD
I-On NEW MEDIA GmbH, Köln
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Footsoldier – Hooligan, Gangster,
Legende (Uncut)
DVD
Ascot Elite Home Entertainment
GmbH, Stuttgart
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Hass schürender Lärm II
DVD
PC Records, Chemnitz
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Hollywood kills
DVD
Medienvertrieb in Buchholz (M.I.B.),
Buchholz
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
I'll be there with you
DVD
Cult Movies Entertainment,
Bönningstedt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Jolly Roger: Das Massaker von
Cutter's Cove
DVD
Medienvertrieb in Buchholz (M.I.B.),
Buchholz
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Maladolescenza
(AT: Spielen wir Liebe)
DVD
Bertucci Film Entertainment,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Storm Warning – Uncut Edition
DVD
Koch Media GmbH, Planegg/München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
The Burning
DVD
VIPCO, Holland, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
PC-/Videospiele
Resident Evil – The Umbrella
Chronicles
Wii, US-Version
Capcom USA Inc., San Mateo/USA
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Tonträger
- soweit ich es sehe, nur Nazisachen -
Folgeindizierungen
Video
Brennende Rache
Thorn Emi Video Programm GmbH,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Carl Ludwig 1. Teil
Eros, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Carl Ludwig 2. Teil
Eros, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Ekstase – Der Prozeß gegen die
Satansmädchen
Polyband Gesellschaft für Tonträger
GmbH, Nachfolger: Polyband Medien
GmbH, München/Dornach
(nicht mehr Rechteinhaberin)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Exzesse im Blutrausch
(AT: Forced Entry)
Mike Hunter Video GmbH,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Feuerwolke
(OT: Johnny Firecloud)
CBS/Fox Video GmbH, Nachfolger:
Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH, Frankfurt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Folterranch der gequälten
Frauen, Die
Mike Hunter Video,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Haus der lebenden Leichen, Das
VPS Video Programm Service GmbH,
Nachfolger: VPS Film Entertainment
GmbH, München
(nicht mehr Rechteinhaberin)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Jungfrau unter Kannibalen
VPS Video Programm Service GmbH,
Nachfolger: VPS Film Entertainment
GmbH, München
(nicht mehr Rechteinhaberin)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Männer wie Tiger
Heeres Video, Anschrift unbekannt
Movie Video Verkaufs GmbH,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Mondo Brutale
(OT: The Last House on the left)
Mike Hunter Video GmbH,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Nackte Fäuste
Polygram Video, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Scharfe Katzen hinter Gittern
All-Video Medienvertriebs GmbH,
Anschrift unbekannt (Label: Geiselgasteig)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Street Fighters
Marketing Film Bochum GmbH, Nachfolger:
Laser Paradise, Neu-Anspach
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
The Retrievers – Zum Töten
abgerichtet
USA Video und Bildplatten Productions
Comp., Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 a
Todesmarsch der Bestien
Mike Hunter Video GmbH,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
X-Ray, der erste Mord geschah am
Valentinstag
ITT Contrast Video,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Listenstreichungen wegen Zeitablauf
Video
Bruce Lee – Die Todesklaue
des Tigers
VTD Dr. Dressler GmbH, Frankfurt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Bruce Lee – Mein letzter Kampf
UFA Werbefilm GmbH + ATB,
Düsseldorf
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Communion
VCL, Unterföhring
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Emanuela (Emmanuelle)
Atlas Videothek Medienproduktion,
Duisburg
VMP, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Es begann um Mitternacht
VMP, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Gänsehaut
VPS, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Graduation Day
ITT Contrast Video, Pforzheim
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Love to kill
Polyband, München (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Mann wird zum Killer, Ein
All Video, Essen (Label: Geiselgasteig)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Sadisten des Satans, Die
Arcade Video, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Sie tötete in Ekstase
Ployband, München (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Terror eyes
ITT Contrast Video, Pforzheim
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Töchter des Satans
ITT Contrast Video, Pforzheim
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Zeuge des Wahnsinns
VMP, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Bücher
- 8x Erotik
Listenstreichung auf Antrag
Video
Fluch des Dämon, Der
Greenwood Filmgesellschaft,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Listenstreichung von Amts wegen
Video
Communion (engl.)
VCL, London
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Emanuelle (engl.)
Brent Walker, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Graduation Day
VMP, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Holy Terror
VCL, Unterföhring
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Sklaven der Hölle
Perfect, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Terror eyes
VMP, München
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Terror eyes (engl.)
Guild Home, Peterborough/GB
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008
Beschlagnahme § 131 StGB
Soldier of Fortune: Payback
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Inc., Santa Monica/USA
AG Amberg,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.06.2008, Az.: Gs 598/08
voyeur.com
DVD
e-m-s new media AG Dortmund
AG Dortmund,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.04.2008,
Az.: 704 Gs-155 Js 194/07-595/08
Dann noch eine Anmerkung dass der Verfahrensbeteilige von Straflager der Geschändeten nicht "Mike Hunter Video GmbH, Anschrift unbekannt" ist, sondern "Video Medien Pool, Nachfolger: Kinowelt GmbH, Leipzig, ITT Contrast Video, Anschrift unbekannt"
(Quelle: Cinefacts)
ZitatSoldier of Fortune: Payback
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Inc., Santa Monica/USA
AG Amberg,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.06.2008, Az.: Gs 598/08
voyeur.com
DVD
e-m-s new media AG Dortmund
AG Dortmund,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.04.2008,
Az.: 704 Gs-155 Js 194/07-595/08
Öhm ja, ok...SoF 3 ist nicht mehr oder minder brutal als die beiden Vorgänger, nur dieser wandert jetzt ab? Außerdem ist das Spiel schon so lächerlich brutal, das man das eigentlich nicht ernst nehmen kann.
Zu voyeur: Eigentlich bin ich ja gegen jede Art von Zensur und auch gegen Beschlagnahmungen, aber hier kann man eigentlich nur sagen, danke das dieser Drecksfilm aus den Regalen und allen Schubladen verschwindet. Einzig interessant daran, dass der wohl auf Liste A war und jetzt abwandert...
Zitatvoyeur.com
DVD
e-m-s new media AG Dortmund
AG Dortmund,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.04.2008,
Az.: 704 Gs-155 Js 194/07-595/08
Aha, letztes Jahr Indizierung Liste
A und jetzt der §131. :icon_confused: Ich dachte das funzt nur mit Liste
B??? :00000109:
genauso schwachsinnig wie
ZitatMaladolescenza
(AT: Spielen wir Liebe)
DVD
Bertucci Film Entertainment,
Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 b
Der ist seit fast zwei Jahren mit §184b aus dem Verkehr :doof:
Nur wer ist Bertucci Film Entertainment? Haben die was mit x-rated bzw. x-gabu zu tun?
Und Ittenbachs Dark Divorce hats auch auf den Index geschafft :pidu: Wohl aber die deutsche Fassung - die Ösi Fassung kriegt jetzt den $, oder??? :rofl:
Jedel Monat freu ich mich über diese Liste - Schwachsinn³ und immer wieder lustig :LOL: :algo:
Zitatvoyeur.com
DVD
e-m-s new media AG Dortmund
AG Dortmund,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.04.2008,
Az.: 704 Gs-155 Js 194/07-595/08
Ich würd da gern mal die Begründung zu lesen. Ziehen sich die Prüfer da ernsthaft an dem Zusammenhang von "Sex" und "Gewalt" hoch, die beide deshalb in Anführungszeichen stehen, weil davon nicht viel zu sehen ist?
bin nicht so in der Materie, aber laut ofdb hat doch Voyeur.com eine FSK 18 / KJ Freigabe bekommen. Hatte das immer so verstanden, dass dadurch der Film (das Medium) quasi "geschützt" ist, wie kann es denn dann zur Indizierung und Beschlagnahme kommen :00000109:
Zitat von: BeuteTier am 31 Juli 2008, 10:28:43
bin nicht so in der Materie, aber laut ofdb hat doch Voyeur.com eine FSK 18 / KJ Freigabe bekommen. Hatte das immer so verstanden, dass dadurch der Film (das Medium) quasi "geschützt" ist, wie kann es denn dann zur Indizierung und Beschlagnahme kommen :00000109:
Der Film wurde vor der Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes geprüft und hat eine FSK 18 Freigabe bekommen und konnte deshalb indiziert werden. Wäre er später geprüft worden, also nach der Einführung des neuen Gesetzes und hätte eine KJ- Freigabe bekomemn, hätte er nicht indiziert werden können.
Beschlagnahmt werden kann alles, auch FSK 0.
ahh, ok. Danke, wieder was gelernt :respekt:
Zitat von: McHolsten am 30 Juli 2008, 23:34:22
voyeur.com
DVD
e-m-s new media AG Dortmund
AG Dortmund,
Beschlagnahmebeschluss
vom 17.04.2008,
Az.: 704 Gs-155 Js 194/07-595/08
:LOL:
Sie haben es getan, sie haben den wohl miesesten Slasher der Filmgeschichte aus dem Verkehr gezogen.
Zugegebenermaßen ist mir dieser umgerechnet vielleicht maximal 500 Euro gekostet habende und innerhalb von ein, zwei Tagen abgekurbelte "Film" unangenehm aufgefallen, da er die weiblichen "Figuren" als grenzdebile und nervtötende sexhungrige Monster herabwürdigt, was die Grenze zur Frauenfeindlichkeit fraglos überschreitet. Gut, diese Tendenz haben vielleicht auch andere Slasher, aber in dieser extremen Form habe ich das zuvor und danach bisher nicht erlebt.
Andererseits sollte man sich vor Augen halten, daß hier alles - ausnahmslos jeder Bereich - so bodenlos schlecht (allein die Optik!) ist, weshalb man ihn gar nicht ernstnehmen kann und sollte.
Nun macht man ihn durch die Beschlagnahme in gewissen Kreisen leider so richtig interessant... :icon_confused:
Zitat von: Stefan M am 31 Juli 2008, 12:02:31
Nun macht man ihn durch die Beschlagnahme in gewissen Kreisen leider so richtig interessant... :icon_confused:
Kann man so unterschreiben. Das gibt dem Dreck jetzt auch noch das bisschen Aufmerksamkeit, dass er nie verdient hat.
Schon die Indizierung war für mich nur noch lächerlich, wer kann denn so einen Schrottfilm bitte ernst nehmen? Wenn ab jetzt auch Sachen beschlagnahmt werden, die den guten Geschmack akut gefährden, dann ist die Beschlagnahmung allerdings nachvollziehbar.
Storm Warning auf Liste B ??? :doof:
Die haben doch mittlerweile einen Vollschaden. Das Ding ist gekürzt, hat (so viel ich weiß) eine leichte JK und ist unterm Strich nicht brutaler als die meisten Slasher mit KJ, im Gegenteil. Irgendwie ist der Film hat sogar halbwegs realistisch, dem kann man - im Gegensatz zu den Sägen spätestens ab Teil 3 - bestimmt nicht vorwerfen, er zeige Gewalt als Selbstzweck.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass viele Indizierungen und Verbote auch finanzielle Gründe haben.
Wenn ein Film brutal aber überdurchnittlich rentabel ist, wie beispielsweise die Saw- oder Hostel-Reihe, kann man größtenteils davon ausgehen, dass er noch nicht einmal auf der Liste B landet.
Filme wie "Storm Front" oder "Brennende Rache" sind auf DVD weniger rentabel und können daher eher indiziert werden, da sich nur ein kleiner Kreis an Horrorfans abseits des Mainstreams gestört fühlen.
Zitat von: Subway am 31 Juli 2008, 23:25:15
Ich werde den Verdacht nicht los, dass viele Indizierungen und Verbote auch finanzielle Gründe haben.
Wenn ein Film brutal aber überdurchnittlich rentabel ist, wie beispielsweise die Saw- oder Hostel-Reihe, kann man größtenteils davon ausgehen, dass er noch nicht einmal auf der Liste B landet.
Ne! Hostel 2 (Extended) ist erst im letzten Monat beschlagnahmt worden - Saw 3 ist in der ungeschnittenen R-Fassung indiziert. Zwar nur Liste A aber die UR hat nicht nach Deutschland geschafft...
Das Argument zählt nicht!
Das Problem ist ...
Niemand will es wahrhaben das auch hier in der Film/Gamesindustrie es nicht so rechtens zu geht.
Überal lauf der Welt wird geschmiert,bestochen usw. Da geht es um Milliarden an Euros,
damit sich so ein reicher Affe mit der Kohle ausm Staub macht und die Arbeiter die Woche drauf Hartz4 bekommen.
Aber hier in der INdustrie die unser Hobby/für manche hier das Leben ist soll das nicht so sein?
Wie kann man denn so naiv sein?
Das beste Beispiel für mich, wo ich mir endgültig sagte/bestätigt fühlte das auch hier die Korruption begonnen hatte war GTA4.
Dieses Spiel hat alles, erfüllt alle Gründe für eine zensierte Veröffentlichung, und es kam unzensiert raus während andere harmlosere Spiele als verstümmelteFassung kamen.
In jedem Spiel wird Blut,RagDoll usw. zensiert (aktuell Hell's Highway zb.) aber bei GTA4 durfte all das drinbleiben!
Zufälligerweise hat sich das Spiel hier millionenfach verkauft, und da will mir einer weismachen
das da nicht ein Umschlag mit Geld o.ä. gereicht wurde?
Naja ich werd mal auf der GC nachfragen, bin mal gespannt wie die sich da rauseden.
GTA 4 wird als Kunstwerk angesehen, das Spiel bietet soviel mehr als nur die Gewalt, die extrem gute Story (ein Kriterium, das schon andere Spiele vor der Indizierung bewahrt hat (Resident Evil 4, Dark Messiah of Might and Magic)) ist da nur ein Punkt. "Der Pate" enthält auch sehr brutale Szenen, aber da schreit niemand nach einer Indizierung.
Dass irgendwelche Shooter aus dem Ostblock nur zensiert veröffentlich werden, liegt mehr an der übertriebenen Vorsicht der Vertreiber. Ein Gang zur USK ist nunmal nicht billig und wird das Spiel unzensiert nicht freigegeben, würde ein zweiter oder ggf. dritter Anlauf wahrscheinlich sogar mehr kosten, als die Entwicklung des Spiels selber. Um Geld zu sparen zensieren die Schrott-Publisher also im voraus, mit Zensurauflagen der USK hat es selten was zu tun. Ähnlich macht es doch auch MIB im DVD-Sektor.
Mahlzeit!
Zitat von: AndreMASTER am 5 August 2008, 01:42:24
GTA 4 wird als Kunstwerk angesehen, das Spiel bietet soviel mehr als nur die Gewalt, die extrem gute Story (ein Kriterium, das schon andere Spiele vor der Indizierung bewahrt hat (Resident Evil 4, Dark Messiah of Might and Magic)) ist da nur ein Punkt. "Der Pate" enthält auch sehr brutale Szenen, aber da schreit niemand nach einer Indizierung.
"Resident Evil 4" ist aber doch indiziert!!! Oder habe ich da was verpasst???
Gruß Chef :andy:
Zitat von: Chef am 5 August 2008, 16:01:10
Mahlzeit!
Zitat von: AndreMASTER am 5 August 2008, 01:42:24
GTA 4 wird als Kunstwerk angesehen, das Spiel bietet soviel mehr als nur die Gewalt, die extrem gute Story (ein Kriterium, das schon andere Spiele vor der Indizierung bewahrt hat (Resident Evil 4, Dark Messiah of Might and Magic)) ist da nur ein Punkt. "Der Pate" enthält auch sehr brutale Szenen, aber da schreit niemand nach einer Indizierung.
"Resident Evil 4" ist aber doch indiziert!!! Oder habe ich da was verpasst???
Gruß Chef :andy:
Aber nur die Versionen mit den beiden "Bonusspielen", wo es wohl glaube nur darum geht alles niederzuholzen. (weiß es aber nicht genau)
Zitat von: quaker am 5 August 2008, 17:26:40Aber nur die Versionen mit den beiden "Bonusspielen", wo es wohl glaube nur darum geht alles niederzuholzen. (weiß es aber nicht genau)
Genau im Zeitlimit möglichst viele niedermetzeln - eigentlich ein echtes Highlight des Spiels ;)
Zitat von: quaker am 5 August 2008, 17:26:40
Zitat von: Chef am 5 August 2008, 16:01:10
Mahlzeit!
Zitat von: AndreMASTER am 5 August 2008, 01:42:24
GTA 4 wird als Kunstwerk angesehen, das Spiel bietet soviel mehr als nur die Gewalt, die extrem gute Story (ein Kriterium, das schon andere Spiele vor der Indizierung bewahrt hat (Resident Evil 4, Dark Messiah of Might and Magic)) ist da nur ein Punkt. "Der Pate" enthält auch sehr brutale Szenen, aber da schreit niemand nach einer Indizierung.
"Resident Evil 4" ist aber doch indiziert!!! Oder habe ich da was verpasst???
Gruß Chef :andy:
Aber nur die Versionen mit den beiden "Bonusspielen", wo es wohl glaube nur darum geht alles niederzuholzen. (weiß es aber nicht genau)
Richtig, und im Indizierungsbericht wird erwähnt, dass eine gute Story durchaus vor einer Indzierung bewahren kann:
"...Da sich das Hauptspiel in der hier verfahrensgegenständlichen Version und der von der USK gekennzeichneten deutschen Version nicht unterscheidet, kann eine Indizierung nur anhand der beiden Bonuslevel erfolgen. Während sich der Spieler im Hauptspiel noch als Teil einer sich entwickelnden Geschichte verstehen kann, ist dies beim Level 'Assignment Ada' durch stark verminderte oder fehlende Verknüpfungen zur Hintergrundgeschichte, wenn überhaupt, nur noch bedingt möglich und beim Spielabschnitt 'Mercenaries' ausgeschlossen..."
"...Besonders positiv ist jedoch die Hintergrundgeschichte zu bewerten, die wesentlich zur hoch spannenden und dichten Atmosphäre des Spieles beiträgt..."
Rob Zombie's Halloween DC ist immer noch nicht in der Liste.
Aber ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit.
Zitat von: CinemaniaX am 7 August 2008, 01:54:05
Rob Zombie's Halloween DC ist immer noch nicht in der Liste.
Aber ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit.
Der Antrag ist zumindest schon lang gestellt ;)
Zitat von: Maku am 7 August 2008, 20:03:11Der Antrag ist zumindest schon lang gestellt ;)
Ist er? Woher weißt du das?
Zitat von: Deer Hunter am 8 August 2008, 10:30:52
Zitat von: Maku am 7 August 2008, 20:03:11Der Antrag ist zumindest schon lang gestellt ;)
Ist er? Woher weißt du das?
Hierher. (http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=859) :icon_smile:
Zitat von: Deer Hunter am 8 August 2008, 10:30:52
Zitat von: Maku am 7 August 2008, 20:03:11Der Antrag ist zumindest schon lang gestellt ;)
Ist er? Woher weißt du das?
Von Senator/Capelight ;)
Hi, ich frgae mal eben hier:
Was ist eigentlich die Strafe für einen Verstoß gegen dei Indizierung?
Bei ner Beschlagnahmung habe ich die Konsequentzen gefunden, aber bei der Indizierung steth in §18 JuSchG leider nichts, oder ich habs übersehen.
Was verstehst du denn unter "Verstoß gegen die Indizierung"?
Verkauf eines Indizierten, nicht beschlagnahmten Bildträgers an Jugendliche. Oder so.
Bei §131 StGB steht "[...]wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. ", bei §18 JuSchG steht nichts dergleichen dabei. Würde mich eben interessieren, was das strafrechtlich der Unterschied is.
Ich denke mal, dass das dann eher mit Geldstrafen abgeht, ob und wie das geahndet wird, könnte ja mal ein Händler sagen, oder ein Videothekenmitarbeiter, der eventuell schon Erfahrungen machen musste...