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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: Dr.R. am 8 Juli 2009, 13:24:56

Titel: Creepshow - Die unheimlich verrückte Geisterstunde
Beitrag von: Dr.R. am 8 Juli 2009, 13:24:56
Hallo zusammen,

da das Kauftape um ca. 25 Min. gekürzt ist, die Premierefassung (auch FSK 16) lediglich nur eine Cutszene in der zweiten Episode aufweist, der Film in seiner ungekürzten Version immernoch indiziert ist, nur die einfache Frage:

ist tatsächlich die eine gekürzte Szene im Badezimmer der Grund für die Indizierung - oder musste man "irgendeine" Szene cutten, um ihn im TV so (also beinahe uncut) zeigen zu dürfen?

Gruss, M
Titel: Re: Creepshow - Die unheimlich verrückte Geisterstunde
Beitrag von: Dr.R. am 8 Juli 2009, 13:31:53

.... in der OFDB steht zwar, dass die TELE 5 Fassung mit der Premiere-Version sowie dem Video von Constantin identisch ist - aber das Constantin-Video hat ja offenbar mit dem 16er Siegel einen Druckfehler - und ist indiziert!

Somit müsste TELE 5 doch eigentlich eine indizierte Fassung (ab 18) gesendet haben, oder?
Titel: Re: Creepshow - Die unheimlich verrückte Geisterstunde
Beitrag von: Graveworm am 8 Juli 2009, 15:38:19
Ich hatte gestern nur kurz hineingeschaut, aber hin und wieder passiert es doch mal, dass auch eine indizierte Fassung im TV läuft. Somit ist nicht auszuschließen, dass Tele 5 gestern die indizierte Version ausgestrahlt hat.

MFG
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