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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: SchubiDu am 11 Januar 2011, 11:51:45

Titel: Personeneinträge: Geburtsname / Bürgerlicher Name
Beitrag von: SchubiDu am 11 Januar 2011, 11:51:45
http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=43441 (http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=43441)

hieß Jürgen Marvin (Geburtsname)
Titel: Re: Geburtsnamen
Beitrag von: mali am 11 Januar 2011, 12:16:03
ok
Titel: Re: Geburtsnamen
Beitrag von: mali am 11 Januar 2011, 15:54:06
Habe noch mal nachgefragt bei den Personenspezis.

Geburtsname und Bürgerlicher Name sind mitunter nicht identisch. Eingetragen werden soll der Bürgerliche Name, nicht der Geburtsname (Manchmal identisch, manchmal nicht).

Ist das hier unterscheidbar?

Geburtsname kann dann immer noch in die "Bio"-Abteilung.
Titel: Re: Geburtsnamen
Beitrag von: SchubiDu am 11 Januar 2011, 18:12:34
Bei Männern ist es ja in der Regel so, dass Geburtsname = bürgerlicher Name ist, und da der Schauspieler auch nicht verheiratet war, trifft dies somit zu. Ob er sich jedoch in Inden (er war ja bekanntlich über mehrere Jahre dort) noch einen offiziellen hinduistischen Namen zugelegt hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. ;)
Titel: Re: Geburtsnamen
Beitrag von: mali am 12 Januar 2011, 01:29:44
Zitat von: SchubiDu am 11 Januar 2011, 18:12:34
Bei Männern ist es ja in der Regel so, dass Geburtsname = bürgerlicher Name ist, und da der Schauspieler auch nicht verheiratet war, trifft dies somit zu. Ob er sich jedoch in Inden (er war ja bekanntlich über mehrere Jahre dort) noch einen offiziellen hinduistischen Namen zugelegt hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. ;)

Ich meine auch eher die Fälle, wo Künstlername = Bürgerlicher Name, also Namensänderung oder so. Dann wäre Geburtsname eben wirklich nur Geburtsname. Bin aber kein Spezi für Namensrecht und auch keiner für Personeneinträge. Zählt als Bürgerlicher Name nicht das, was im Ausweis steht?

Wäre mal was für eine FAQ.


Titel: Re: Geburtsnamen
Beitrag von: SchubiDu am 12 Januar 2011, 02:07:10
Zitat von: mali am 12 Januar 2011, 01:29:44
Wäre mal was für eine FAQ.

Warum nicht. Auch Pseudonyme (Künstlernamen) können im Personalausweis eingetragen sein. Das heisst jedoch nicht, dass der Namensträger des Pseudonyms durch Eintragung seines Pseudonyms in amtliche Dokumente seinen bürgerlichen Namen ablegt, denn er genießt für sein Pseudonym den gleichen Schutz nach § 12 BGB wie für seinen bürgerlichen Namen.
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