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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: AntiTrust am 1 Januar 2012, 18:30:10

Titel: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: AntiTrust am 1 Januar 2012, 18:30:10
http://www.ofdb.de/film/161790,Hippie-Hippie-Shake (http://www.ofdb.de/film/161790,Hippie-Hippie-Shake)

Soweit ich das verstehe ist der Film zwar eigentlich schon fertig, aber bisher immer noch nirgendwo erschienen. Was macht man in so einem Fall? Lässt man das Erscheinungsjahr falsch auf 2010, bis das Richtige feststeht? Oder hab ich was übersehen - und der Film hatte doch schon seine Premiere?
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: Phantastik am 1 Januar 2012, 19:10:46
Zitat von: Maxim am  1 Januar 2012, 18:30:10
http://www.ofdb.de/film/161790,Hippie-Hippie-Shake (http://www.ofdb.de/film/161790,Hippie-Hippie-Shake)

Soweit ich das verstehe ist der Film zwar eigentlich schon fertig, aber bisher immer noch nirgendwo erschienen. Was macht man in so einem Fall? Lässt man das Erscheinungsjahr falsch auf 2010, bis das Richtige feststeht? Oder hab ich was übersehen - und der Film hatte doch schon seine Premiere?

Ist wohl das Jahr, wann der Film produziert worden ist.
Wenn der Film mal auf irgendein Festival, im Kino oder sonstwo läuft, dann hier zur Korrektur reinposten ;-).

Phantastik
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: AntiTrust am 2 Januar 2012, 09:44:59
Ok - wenn niemand mehr was hinzuzufügen hat, dann kann hier dicht gemacht werden. :icon_smile:

Ich hoff der Film erscheint tatsächlich irgendwann. :andy:
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: pm.diebelshausen am 2 Januar 2012, 12:47:29
Ich verstehe die OFDb-FAQs eigentlich so, dass für einen Filmeintrag beide Aspekte abgedeckt sein müssen: der Film muss fertiggestellt und veröffentlicht sein. Deshalb verzeichnet die OFDb ja auch das Jahr der Ersterscheinung, nicht das der Produktion. Liege ich da falsch? Wenn nicht, müsste der Filmeintrag doch raus.
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: Phantastik am 2 Januar 2012, 12:58:52
Bei IMDb-Status: "Status: Completed" kommt dann der Film bei OFDb rein. Bzw. falls IMDb hinterherhinkt, dann anhand einer kürzlich bevorstehenden Ausstrahlung im TV, im Kino, Veröffentlichung auf DVD oder Informationen beispielsweise anhand der Website der Produktionsfirma.

Wenn die Veröffentlichung dann wesentlich später stattfindet, wird es dann entsprechend geändert.

Phantastik
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: mali am 2 Januar 2012, 13:02:28
Zitat von: pm.diebelshausen am  2 Januar 2012, 12:47:29
Ich verstehe die OFDb-FAQs eigentlich so, dass für einen Filmeintrag beide Aspekte abgedeckt sein müssen: der Film muss fertiggestellt und veröffentlicht sein.
[...]
Wenn nicht, müsste der Filmeintrag doch raus.

Nee  :icon_eek: Film fertig -> eintragen. Wie soll man denn auch überprüfen, ob es von allen möglichen Filmen mal irgendwo in der Welt irgendeine Aufführung gab :)

Steht ja auch in den OFDb-Regeln:

2. Filme eintragen

Beim Eintragen von Filmen achtet bitte darauf, dass Ihr so viele Informationen wie möglich zusammentragt und dass der Film bereits fertiggestellt ist (Vermerk "completed" in der IMDB, die IMDB-Angabe gilt diesbezüglich als Referenz-Quelle. Ausnahmen bestätigen die Regel.).


Thats all.

ZitatDeshalb verzeichnet die OFDb ja auch das Jahr der Ersterscheinung, nicht das der Produktion.

Was auch nur leider eine der größeren, unnötigen Quellen an Fehlern, Missverständnissen und Inkonsequenzen in der OFDb ist. Keine Ahnung woher und von wann dieser Beschluss bzw. diese "Regel" stammt.
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: pm.diebelshausen am 2 Januar 2012, 13:22:00
Ah, danke für die Klärungen.  :respekt:
Kann zu meiner Entschuldigung nur sagen, dass ich mich bislang nicht auf Filmeinträge gestürzt habe.  :icon_redface:

Das heißt dann tatsächlich, dass viele Filmeinträge bis auf Weiteres Produktionsjahre tragen und viele andere ihr Erstveröffentlichungsdatum. War mir gar nicht klar - und finde ich dann auch merkwürdig, da ohne weitere Info/Recherche nicht erkennbar, wo welches der Fall ist.
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: mali am 2 Januar 2012, 13:31:36
Zitat von: pm.diebelshausen am  2 Januar 2012, 13:22:00
Das heißt dann tatsächlich, dass viele Filmeinträge bis auf Weiteres Produktionsjahre tragen und viele andere ihr Erstveröffentlichungsdatum. War mir gar nicht klar - und finde ich dann auch merkwürdig, da ohne weitere Info/Recherche nicht erkennbar, wo welches der Fall ist.

Ebend :-/

Deswegen gibt es da mindestens ebenso viele "Fehler" und Inkonsequenzen, wie zum Beispiel bei der Angabe des Sendedatums, weil ja irgendwann mal beschlossen wurde, das bei Ausstrahlungen nach Mitternacht noch das Sendedatum des Vortages zählt und es "wie in der TV-Zeitschrift" gemacht wird. Wissen aber bei weitem nicht alle, nicht jede TV-Zeitschrift macht es gleich, etc. Besser wäre eben das tatsächliche, kalendarische Datum gewesen.
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: Syncroniza am 3 Januar 2012, 10:19:08
Das Jahr der ersten öffentlichen Aufführung ist i.d.R. eindeutig. "Produktionsjahr" nicht (bzw. selten).
Nach z.B. Testaufführungen wird ja auch gerne nochmal was am Film umgeschnitten. Im Jahr der Erstaufführung wird dann aber zum ersten Mal eine offizielle Fassung draus.

Zitat von: pm.diebelshausen am  2 Januar 2012, 13:22:00
Das heißt dann tatsächlich, dass viele Filmeinträge bis auf Weiteres Produktionsjahre tragen und viele andere ihr Erstveröffentlichungsdatum.
Immer (!) das Jahr der Erstveröffentlichung. Wo die Veröffentlichung noch nicht stattfand, ist das Jahr halt vorläufig. (Genauso wie in diesem Fall "2010" offenbar mal angedacht war für die Veröffentlichung.)
Dass wirklich nur ein Produktionsjahr notiert ist, wird ne absolute Ausnahme sein. Da ja eigentlich eh nur eingetragen werden darf, wenn irgendwann veröffentlicht. Fälle, die da rausfallen, gibt's - aber die kann man wahrscheinlich an einer Hand abzählen.

Zitat von: pm.diebelshausen am  2 Januar 2012, 12:47:29
Ich verstehe die OFDb-FAQs eigentlich so, dass für einen Filmeintrag beide Aspekte abgedeckt sein müssen: der Film muss fertiggestellt und veröffentlicht sein.
Du hast insofern recht, dass die aktuelle Formulierung in den Regeln da vielleicht ein wenig missverständlich ist. Die Formulierung im vorherigen Text war "die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten" (statt rein "der Öffentlichkeit zugänglich"). Es bezieht sich jedenfalls schon auch auf die Zukunft. ;)
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: mali am 3 Januar 2012, 14:26:46
Zitat von: Syncroniza am  3 Januar 2012, 10:19:08
Das Jahr der ersten öffentlichen Aufführung ist i.d.R. eindeutig. "Produktionsjahr" nicht (bzw. selten).

Eindeutig insofern, das es dann amtlich ist ja, aber es gibt ja kaum eine Möglichkeit zu verfolgen, wann ein Film denn nun wo mal erstmals in der Welt aufgeführt wurde. Das Produktionsjahr steht dagegen IMHO doch praktisch immer im Abspann?

Was ich persönlich daran immer unglücklich finde ist, das Filme/Darsteller so aus dem zeitlichen Kontext gerissen werden, weil dort plötzlich zum Beispiel 13-jährige in einem Film mitwirken, der erst "veröffentlicht" wurde, als die Darsteller z.B. bereits 18 waren und für dieses Alter dann auch in der Filmographie stehen.

Ändern kann man es eh nicht mehr, aber ich hätte es besser gefunden, wenn Filme so erfasst würden, sowohl in der IMDb als auch OFDb.

ZitatDa ja eigentlich eh nur eingetragen werden darf, wenn irgendwann veröffentlicht.

Nur zur Sicherheit: Für die OFDb-Einträge eines Films zählt aber weiterhin der Completed-Vermerk als Vorgabe. Ab dann darf ein Film eingetragen werden. Nicht dass das jetzt fortan zu Verwirrungen führt  :icon_mrgreen:
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: pm.diebelshausen am 3 Januar 2012, 14:52:47
Zitat von: mali am  3 Januar 2012, 14:26:46
ZitatDa ja eigentlich eh nur eingetragen werden darf, wenn irgendwann veröffentlicht.

Nur zur Sicherheit: Für die OFDb-Einträge eines Films zählt aber weiterhin der Completed-Vermerk als Vorgabe. Ab dann darf ein Film eingetragen werden. Nicht dass das jetzt fortan zu Verwirrungen führt  :icon_mrgreen:

Sonst klingt das nämlich doch wieder wie

Zitat von: pm.diebelshausen am  2 Januar 2012, 12:47:29
der Film muss fertiggestellt und veröffentlicht sein.

:D
Titel: Re: Frage zum Film "Hippie Hippie Shake"
Beitrag von: Syncroniza am 3 Januar 2012, 15:59:33
In der Praxis reicht meist das "completed" in der IMDb, ja. Aber auch nur, weil die die gleichen Eintragsbedingungen wie wir haben (mal davon abgesehen, dass die mehr Genres usw. aufnehmen) und damit die 'Vorauswahl' dort halt schon erledigt wurde.
Aber auch die können ja mal Fehler machen. Und für uns gelten doch jedenfalls weiter alle drei Hauptregeln "öffentliches Interesse", "Veröffentlichung" (also zumindest geplant) und "fertiggestellt".
Aber das hat ja auch keiner bestritten. Oder doch? Weiß nicht. Das Regel-Gezerre verwirrt mich langsam. ;)

(Den jetzigen Punkt a im Regelwerk, also "Veröffentlichung", könnte man zwar theoretisch weglassen, da das ja bereits eine der Möglichkeiten des danach erklärten "öffentlichen Interesses" ist.. Aber es schadet auch nicht, das gleich am Anfang zu betonen. Soll ja doch das Eintragen von dem ganzen Amateur-Zeugs, bei dem es eben keine 'Veröffentlichung' geben wird, verhindern.)
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