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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: Hate_Society am 15 Februar 2012, 12:26:34

Titel: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 15 Februar 2012, 12:26:34
Diese Diskussion habe ich zur Zeit mit Heiko per PN, aber ich möchte auch mal die anderen Fragen.

Es geht um Hartboxen (mit Repacks)... in diesen liegt z.B. eine FSK 16 DVD aber äußerlich ist keine Freigabe zu erkennen. Bisher wurde diese immer als "ungeprüft" eingetragen. Nun heißt es plötzlich, dass es nicht korrekt wäre.

Was ist denn nun richtig?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 15 Februar 2012, 12:46:07
Ohne den bisherigen Verlauf eurer Diskussion zu kennen, ohne eure Argumente, ohne konkretes Beispiel um welche Fassung(en) es geht, ist es schwierig - unmöglich dazu hier etwas zu sagen ;-)

Normalerweise wird eine VÖ so eingetragen, wie sie im Handel erhältlich/ersichtlich ist, es hat aber auch schon Ausnahmen von dieser "Grundsituation" gegeben.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 15 Februar 2012, 12:54:55
Es ging um diese Fassung: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3064&vid=320790 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3064&vid=320790)

Ich dachte immer, dass Repacks der FSK neu vorgelegt werden müssen, auch wenn sie schon eine Freigabe haben. Das passiert aber in den seltensten Fällen und somit ist diese VÖ als ungeprüft zu betrachen.

Trotz der FSK 16 dürfte diese DVD wohl nicht im Laden stehen da es keine ersichtliche FSK Freigabe gibt, außer man entfernt die Folie und öffnet die Hartbox.

Teil 2 wird selbst vom Shop als "ungeprüft" verkauft: http://www.ofdb.de/film/5824,Alligator-II---Die-Mutation (http://www.ofdb.de/film/5824,Alligator-II---Die-Mutation)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Kayfabe am 15 Februar 2012, 18:40:05
Zitat von: Hate_Society am 15 Februar 2012, 12:54:55
Ich dachte immer, dass Repacks der FSK neu vorgelegt werden müssen, auch wenn sie schon eine Freigabe haben.

Das stimmt so nicht. Vorhandene FSK-Freigaben können unabhängig vom Medium weiter verwendet werden, sofern der Film nicht verändert wurde (bei Repacks ist das ja definitiv gegeben).

Allerdings muss aus rechtlichen Gründen die FSK-Freigabe auf der Verpackung zu erkennen sein, damit eine Freigabe auch Gültigkeit besitzt: siehe hier (http://www.fsk.de/index.asp?SeitID=420&TID=298) oder speziell "Broschüre: Anleitung zur korrekten Kennzeichnung (PDF)".
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 20:12:27
Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus. Dass diese Fassung nicht in einem Laden verkauft werden darf/sollte, ohne eine von aussen ersichtliche Freigabe, sind ein anderes Paar Schuhe und hat nichts mit dem Label zu tun, sondern mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer das Medium nicht entsprechend kennzeichnet (z. B. Sticker), darf er sie nicht an Minderjährige verkaufen bzw. irgendwie anders zugänglich machen.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hackfresse am 15 Februar 2012, 20:48:28
Endlich wird das mal kapiert. Als ob eine andere Hülle was an der auf der Disc enthaltenen Fassung oder deren Freigabe ändern würde... :LOL:

Hasenköttel werden ja auch nicht zu Krokant, nur weil man sie in Zucker wälzt.  ;)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 15 Februar 2012, 21:53:30
 :eek: Ich geh mir mal den Mund ausspülen...
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 20:12:27
Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus.

Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Kayfabe am 15 Februar 2012, 22:00:53
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 20:12:27
Wenn ein Medium aussen keine ersichtliche Freigabe hat, sagt dies noch nix über die Freigabe der enthaltenen Fassung aus. Dass diese Fassung nicht in einem Laden verkauft werden darf/sollte, ohne eine von aussen ersichtliche Freigabe, sind ein anderes Paar Schuhe und hat nichts mit dem Label zu tun, sondern mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer das Medium nicht entsprechend kennzeichnet (z. B. Sticker), darf er sie nicht an Minderjährige verkaufen bzw. irgendwie anders zugänglich machen.

Ich zitiere mal aus einem der PDFs von der FSK:

Zitat von: http://www.fsk.de/media_content/936.pdfDas Kennzeichen muss in die Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht zulässig.

Also würde das bei obiger Fassung schonmal nicht gehen. Gibt allerdings wohl die Ausnahme, dass Sticker auf die Verpackung angebracht werden dürfen (vermutlich fallen Hartboxen auch in die Ausnahmen), allerdings nicht auf die Folie.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.



Zitat von: Kayfabe am 15 Februar 2012, 22:00:53
Ich zitiere mal aus einem der PDFs von der FSK:

Zitat von: http://www.fsk.de/media_content/936.pdfDas Kennzeichen muss in die Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht zulässig.

Also würde das bei obiger Fassung schonmal nicht gehen. Gibt allerdings wohl die Ausnahme, dass Sticker auf die Verpackung angebracht werden dürfen (vermutlich fallen Hartboxen auch in die Ausnahmen), allerdings nicht auf die Folie.

Das mag von mir aus sein, ändert dann aber nix an der Freigabe und darf dann von mir aus eben Minderjährigen nicht verkauft werden. Der Punkt ist ja, dass ein fehlendes FSK-Logo keine neue Freigabe der Fassung zaubert, bzw. ganz aufhebt.




Es gibt auch genug Fassungen die lt. Cover anders eingestuft sind und im OFDb-Fassungseintrag die "richtige" Freigabe enthalten.
Bsp.:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402)
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=399&vid=235318 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=399&vid=235318)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 22:31:16
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.

Danke dir schon mal für die Antwort! Gilt dies genauso für Kinofassungen? Sind Kinofreigaben den Freigaben für Heimmedien gleichzustellen (abgesehen vom "Keine Jugendfreigabe"-Siegel)?
Falls ja, müsste z.B. diese Fassung als FSK 16 gekennzeichnet werden, nur als Beispiel. http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:40:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 22:31:16
Danke dir schon mal für die Antwort! Gilt dies genauso für Kinofassungen? Sind Kinofreigaben den Freigaben für Heimmedien gleichzustellen (abgesehen vom "Keine Jugendfreigabe"-Siegel)?
Falls ja, müsste z.B. diese Fassung als FSK 16 gekennzeichnet werden, nur als Beispiel. http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=29371&vid=53920)


Da bin ich überfragt, aber ich glaube nicht, dass das 1:1 übernommen wird.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 15 Februar 2012, 23:57:29
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Das mag von mir aus sein, ändert dann aber nix an der Freigabe und darf dann von mir aus eben Minderjährigen nicht verkauft werden.

Aber wenn die VÖs als FSK 16 in die OFDb eingetragen werden, sind sie dann ja letztendlich doch den "Jugendlichen" zugänglich :)

ZitatDer Punkt ist ja, dass ein fehlendes FSK-Logo keine neue Freigabe der Fassung zaubert, bzw. ganz aufhebt.

Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich. Das dann drin eine FSK 16 Fassung steckt, wäre dann IMHO eine Sache für das BF und nicht für das Freigabefeld. Bei den Boxfreigaben ist es ja ähnlich, auch wenn trotzdem DVDs drin sind, die einen FSK 6 Aufdruck haben, landet im Freigabefeld die vom Cover ersichtliche FSK 12 Angabe. Oder auch bei VÖs die zwar FSK 12 geprüfte Filme enthalten, aber FSK 16 sind, weil so eingestufte Trailer enthalten sind.

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:11:37
Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

Wenn es um den Film geht, dann müssten ja auch FSK 16 Filme die als Bootleg erschienen sind so gekennzeichnet werden und nicht als ungeprüft.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 16 Februar 2012, 00:26:41
Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:11:37
Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

In den Fassungseinträgen geht es immer um die konkrete Fassung ;)

Filmeinträge haben in der OFDb ja keine Freigabe. IMHO prüft die FSK sowieso nur konkrete "VÖs" und nicht generell Filme oder?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 16 Februar 2012, 00:30:59
Zitat von: mali am 15 Februar 2012, 23:57:29Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich.

Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist. Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich ist für mich genau umgekehrt eher was für das B-Feld, da es als Freigabeoption nicht zur Auswahl steht - ungeprüft würde ja wohl mindestens ebenso wenig passen, denn geprüft ist so eine VÖ doch offensichtlich, oder? Dass irgendwo das Siegel pappt oder nicht pappt ist doch letztlich nicht identisch mit dem Fakt der Prüfung und Freigabe durch die FSK.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 16 Februar 2012, 00:51:17
Zitat von: pm.diebelshausen am 16 Februar 2012, 00:30:59
Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist.

Nicht wirklich, denn laut FSK-Richtlinien ist IIRC (?) eine VÖ ohne ersichtliche Freigabe (auf dem Cover) rechtlich wie eine ungeprüfte zu behandeln und kann nicht an Minderjährige verscherbelt werden, egal was letztendlich drinsteckt (siehe auch das Beispiel mit der Boxfreigabe oder FSK 12 Film mit FSK 16 Trailer auf der Disc).

Im Laden dürfte die Horror-Alligator DVD mangels Kennzeichnung meiner Meinung nach nicht demnach nicht an Minderjährige veräußert werden.

Ganz sicher bin ich mir bei dem FSK-Tohuwabohu allerdings nie  :icon_mrgreen:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:53:33
Zitat von: mali am 16 Februar 2012, 00:26:41
Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:11:37
Geht es denn in den ofdb Einträgen um den Film oder das Medium?

In den Fassungseinträgen geht es immer um die konkrete Fassung ;)

Filmeinträge haben in der OFDb ja keine Freigabe. IMHO prüft die FSK sowieso nur konkrete "VÖs" und nicht generell Filme oder?


Genau der Meinung war ich auch immer.

Zitat von: mali am 16 Februar 2012, 00:51:17
Zitat von: pm.diebelshausen am 16 Februar 2012, 00:30:59
Aber die Fassung ist doch dann dennoch ab z.B. FSK 16 freigegeben, wenn im Inneren der VÖ das Siegel vorhanden ist.

Nicht wirklich, denn laut FSK-Richtlinien ist IIRC (?) eine VÖ ohne ersichtliche Freigabe (auf dem Cover) rechtlich wie eine ungeprüfte zu behandeln und kann nicht an Minderjährige verscherbelt werden, egal was letztendlich drinsteckt (siehe auch das Beispiel mit der Boxfreigabe oder FSK 12 Film mit FSK 16 Trailer auf der Disc).

Im Laden dürfte die Horror-Alligator DVD mangels Kennzeichnung meiner Meinung nach nicht demnach nicht an Minderjährige veräußert werden.

Ganz sicher bin ich mir bei dem FSK-Tohuwabohu allerdings nie  :icon_mrgreen:

100%ige Zustimmung!

Deshalb wurden auch bisher immer fast alle Hartboxen ohne äußerliche Freigabe als "ungeprüft" eingetragen. Aber wenn ihr zuviel Zeit und langeweile habt, könnt ihr die gerne alle raussuchen und korrigieren  :king:
Man kann das Thema noch weiter "verkomplizieren". Wenn nun eine FSK 16 DVD in Österreich als Repack in einer großen Hartbox erscheint, was ist denn dann? In Österreich gibts ja keine FSK  ;)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: deBene am 16 Februar 2012, 01:10:14
Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen. Alles andere im Bemerkungsfeld ergänzt. Gibt ja auch noch genug Sonderfälle, wo Fassungen aufgrund von Trailern höher eingestuft wurden.

Mich wundern deshalb etwas die von Heiko verlinkten Fassungen, die irgendwie aus dem Rahmen fallen. BTW, hatten wir das nicht schonmal irgendwo letztes Jahr diskutiert?

Was die FSK angeht, die prüfen schon die Filme und nicht die Fassung (machen jedoch Unterschiede zwischen Kino + "Heimvideo"), also wird nicht für jede neue Packung neu geprüft.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: tagchen am 16 Februar 2012, 01:13:02
Genau das Thema gab es doch vor einem halben Jahr ?

Siehe:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.0.html (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.0.html)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 01:22:29
Zitat von: deBene am 16 Februar 2012, 01:10:14
Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen.

Und wenn keine draufsteht?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Sir Francis am 16 Februar 2012, 01:29:33
Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 00:53:33
Man kann das Thema noch weiter "verkomplizieren". Wenn nun eine FSK 16 DVD in Österreich als Repack in einer großen Hartbox erscheint, was ist denn dann? In Österreich gibts ja keine FSK  ;)

Die Freigabe wäre "ungeprüft", da es (wie du selbst sagst) keine FSK-Freigaben in Österreich gibt, ganz egal ob da eine deutsche Freigabe drauf steht ;)


Zitat von: Hate_Society am 16 Februar 2012, 01:22:29
Zitat von: deBene am 16 Februar 2012, 01:10:14
Also bislang wurde immer die Freigabe, die auf der Verpackung steht, eingetragen.

Und wenn keine draufsteht?

Die FSK vergibt zwar Freigaben an "Prüfobjekte" (also Filme, nicht Fassungen), verbindet dies aber ganz klar mit der Pflicht, die Verpackung des Mediums auch mit der korrekten Altersfreigabe zu versehen.
Wenn sich jetzt ein Label dazu entschließt, dies nicht anzunehmen und kein Freigabe-Siegel auf die Box klebt, dann hat die Freigabe für diese Veröffentlichung keine Bedeutung und die Fassung ist rechtlich gleichzusetzen mit "ungeprüft". Manche (Hartboxen-)Labels gehen sogar so weit, auf die Verpackung ein "Nicht für Kinder und Jugendliche" daraufzumachen, obwohl der Film eigentlich mal FSK 16 geprüft wurde.

Zitat von: mali am 15 Februar 2012, 23:57:29
Vom "Bauchgefühl" her würde ich trotzdem sagen, dass man sich beim Fassungseintrag an die "Realität" halten müsste = Keine Freigabe auf dem Cover ersichtlich. Das dann drin eine FSK 16 Fassung steckt, wäre dann IMHO eine Sache für das BF und nicht für das Freigabefeld.

Dito
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 16 Februar 2012, 01:32:31
Zitat von: tagchen am 16 Februar 2012, 01:13:02
Genau das Thema gab es doch vor einem halben Jahr ?

Siehe:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.0.html (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.0.html)

Interessanter Thread (kannte ich gar nicht  :icon_mrgreen:), dort sehe ich meine Gedankengänge eigentlich durchweg bestätigt.

Unter anderem hier:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947)

Und hier:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429)


Deshalb wäre IMHO die Horror-Alligator VÖ als "Ungeprüft" einzutragen und dann kann im BF darauf hingewiesen werden, das die FSK 16 VÖ drinsteckt.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 16 Februar 2012, 07:23:31
Ich meine mich trotzdem zu Erinnern, dass ich mit Karm vor ewigen Jahren das gleiche Gespräch hatte und dabei rauskam, dass die von der FSK vergebene Freigabe eingetragen wird.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 17 Februar 2012, 12:47:45
Und die Entscheidung lautet....?  :icon_mrgreen:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Intergalactic Ape-Man am 17 Februar 2012, 19:24:49
Ich bin für Mali. Das klingt wenigstens gleichzeitig logisch, nachvollziehbar und shoptauglich. Eine FSK-18 Fassung wird ja auch nicht auf FSK 16 runtergestuft, weil der Inhalt neu geprüft wurde. Da bappt eine 18 auf dem Cover, also ist der ab 18. :respekt:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 17 Februar 2012, 19:42:19
Zitat von: Intergalactic Ape-Man am 17 Februar 2012, 19:24:49
Eine FSK-18 Fassung wird ja auch nicht auf FSK 16 runtergestuft, weil der Inhalt neu geprüft wurde. Da bappt eine 18 auf dem Cover, also ist der ab 18. :respekt:

Falsch: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 17 Februar 2012, 19:59:11
Zitat von: 666psheiko am 17 Februar 2012, 19:42:19
Falsch: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062)

Naja, nicht wirklich vergleichbar diese "Sonderfälle" mit falschen FSK-Zeichen auf dem Cover.

Aber nur der Vollständigkeit halber mal die Nachfrage: Vor wenigen Monaten haben doch sowohl POSTAL als auch Du noch die selbst Meinung/Ansicht verkündet:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947)
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429)

Warum jetzt nicht mehr? Was hat sich geändert gegenüber der dort geäußerten Meinung?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Akayuki am 17 Februar 2012, 20:25:03
Hallo,

ich habe gestern diese Hartbox-Fassung (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=17855&vid=335170) mit FSK 18 eingetragen, da das FSK 18 Siegel sowohl auf der Verpackung als auch auf der DVD aufgedruckt wurde.
Jetzt hat allerdings jemand in meinen Eintrag die Freigabe auf "Ungeprüft" gesetzt.
Deshalb meine Frage: Wie/wo kann ich zuverlässig nachvollziehen, welche Freigabe ein Film/Fassung tatsächlich hat?  
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Kayfabe am 17 Februar 2012, 20:32:45
Kann mich da auch nur nochmals für malis und Sir Francis' Sichtweise aussprechen, da diese wenigstens mit den sonstigen Übereinkünften eine konsistente Verfahrensweise bietet:
- Kino- und TV-Einträge passen wir nicht nachträglich an bei Neuprüfungen, genau wie sonstige Medien auch nicht
- bei Boxen wird die höchste Freigabe gewählt
- wenn höher eingestufte Trailer auf einem Medium mit drauf sind, dann wird auch deren Freigabe angegeben und nicht die des Films

D.h. kurz zusammengefasst: es wird immer die höhere Freigabe angegeben, wenn zwei oder mehrere Freigaben "möglich" wären. Da der Shop hier auch mit dranhängt, ist das auch mehr als nachvollziehbar.

Da nicht gekennzeichnete Medien nunmal rechtlich als "ungeprüft" einzustufen sind, sollte man das auch so eintragen und weiteres als Bemerkung ergänzen.

Noch kurz zu zwei der Beispiele:
- http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1011&vid=316402) ist doch wohl ein klassisches Beispiel für ungeprüft, da eine nie geprüfte Schnittfassung enthalten ist und die FSK 18 sich auf eine andere Schnittfassung bezieht
- http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=11397&vid=72062) hier wäre es wirklich kein Beinbruch gewesen einfach zwei Einträge für beide Versionen zu machen. So wie der jetzt drinsteht passt VÖ-Datum, Eintragungsdatum, Cover und Freigabe ja vorne und hinten eh nicht zusammen.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 17 Februar 2012, 20:36:02
Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 19:59:11
Naja, nicht wirklich vergleichbar diese "Sonderfälle" mit falschen FSK-Zeichen auf dem Cover.

Naja, passte eben genau auf Apes Zitat in meinem Post.


Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 19:59:11
Aber nur der Vollständigkeit halber mal die Nachfrage: Vor wenigen Monaten haben doch sowohl POSTAL als auch Du noch die selbst Meinung/Ansicht verkündet:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg953947.html#msg953947)
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153149.msg955429.html#msg955429)

Warum jetzt nicht mehr? Was hat sich geändert gegenüber der dort geäußerten Meinung?

Ich denke, dass sich da meine Ansicht eben gändert hat und zwar in die korrekte Richtung, vielleicht wäre da aber eine Zwitterlösung besser! Denn ein nicht FSK-gekennzeichnetes  Cover ist ja in diesen Fall nicht eine ungeprüfte Fassung, sondern eben nur nicht entsprechend gekennzeichnet und darf trotz enthaltener geprüfter FSK 16 Fassung nicht an Kinder und Jugendliche weitergegeben/verkauft werden.
Und eine ungeprüfte Fassung ist eben ungeprüft, was in erster Linie nix mit einem Sticker auf dem Cover zu tun hat.

Also wäre unterm Strich die FSK 16 mit einem Zusatz in der Freigabezeile, dass die Fassung nur an Erwachsene weitergegeben/verkauft werden darf richtigt, damit wäre auch der Shop aus dem Schneider.


Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: tagchen am 17 Februar 2012, 20:41:41
Ich denke man sollte das ganze so handhaben wie der Gesetzgeber es vorsieht. Und da war die Antwort auf die Anfrage von Heiko im früherem Thread ja das es gekennzeichnet werden muss. Sonst keine Abgabe zB trotz 16er Fassung innen.

Was mich aber irgendwie wundert: diese Hartboxen werden ja öfters unverschweißt ausgeliefert vom Hersteller. Verschweißt werden die dann oft genug von Händlern. Angenommen Hersteller XY gibt die Bemerkung mit hinaus, das wenn die das verschweißen, die bitte auch ein FSK 16 Siegel mitaufkleben sollen (der Hersteller selbst würde das ja nicht machen, die müßten das ja dann nicht auf die Folie sondern die Hartbox selber kleben). Wäre dann ja wieder FSK 16 wenn die Händler das draufkleben. Und was wenn es manche machen und andere nicht ?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 17 Februar 2012, 20:46:04
Zitat von: 2BerettaZKiller am 17 Februar 2012, 20:25:03
ich habe gestern diese Hartbox-Fassung (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=17855&vid=335170) mit FSK 18 eingetragen, da das FSK 18 Siegel sowohl auf der Verpackung als auch auf der DVD aufgedruckt wurde.
Jetzt hat allerdings jemand in meinen Eintrag die Freigabe auf "Ungeprüft" gesetzt.

Das war laut Edit-History Mogli, der damit dann wohl auch die Ansicht vertritt, das: Keine Freigabe auf dem Cover = Ungeprüft bedeutet.

ZitatDeshalb meine Frage: Wie/wo kann ich zuverlässig nachvollziehen, welche Freigabe ein Film/Fassung tatsächlich hat?  

Hier darfst Du nicht übersehen, dass das FSK-zeichen hinten drauf wohl daher stammt, das ein "Retro-Cover" verwendet wurde, also das damalige Design inklusive des damaligen FSK-Zeichens. Das ist also kein "echtes".
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Akayuki am 17 Februar 2012, 20:53:22
Zitat von: mali am 17 Februar 2012, 20:46:04
Hier darfst Du nicht übersehen, dass das FSK-zeichen hinten drauf wohl daher stammt, das ein "Retro-Cover" verwendet wurde, also das damalige Design inklusive des damaligen FSK-Zeichens. Das ist also kein "echtes".

"Falsche" FSK-Zeichen sind für mich ehrlich gesagt ein Novum.
Aber vielen Dank für deine Aufklärung.  :respekt:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 18 Februar 2012, 00:17:56
Solange es keine eindeutige Regel gibt, trage ich so ein wie ich es bisher auch immer getan habe.

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=2131&vid=335202 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=2131&vid=335202)
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=335203 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=335203)
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=335146 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=335146)

Alles Repacks von FSK 16 oder 18 Titeln  ;)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
Zitat von: tagchen am 17 Februar 2012, 20:41:41
Ich denke man sollte das ganze so handhaben wie der Gesetzgeber es vorsieht. Und da war die Antwort auf die Anfrage von Heiko im früherem Thread ja das es gekennzeichnet werden muss. Sonst keine Abgabe zB trotz 16er Fassung innen.

Das Gesetz spricht davon, daß DVDs etc. einem "Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden [dürfen], wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind". "Freigegeben" trifft auf die Hartboxen natürlich zu, wenn beispielsweise eine FSK 16-DVD drin ist. "Gekennzeichnet" ist allerdings nicht der Fall, solange man keinen Sticker draufklebt.

Diskutieren kann man jetzt über den Punkt "Öffentlichkeit". Als Filmdatenbank (und auch als Online-Shop) machen wir ja ohnehin keine Filme öffentlich zugänglich. Wir bilden lediglich Cover-Scans bzw. Packshots ab. Das eigentliche Produkt landet ja erst im Falle einer Bestellung beim Kunden.

Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen." Nun, genau das würden wir ja eigentlich durch die Auswahl der Freigabe "FSK 16" im Falle einer Hartbox mit FSK 16-Disc machen, oder? Dies wäre dann sozusagen das "virtuelle Bestickern", da die Hartbox außen keinen Sticker besitzt (bzw. die bei uns hinterlegte Abbildung nicht).

Das mag jetzt komisch klingen, aber ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen, d.h. derartige Hartboxen dann entsprechend "korrekt" kennzeichnen. Wäre ja sogar am Gesetz orientiert, oder? :icon_cool: Hätten wir ein Ladengeschäft, so wäre es ja auch völlig legitim, einen Sticker auf die Hartbox zu kleben und diese offen auszustellen...

Gruß
Dr. Kosh
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 20 Februar 2012, 15:19:45
Der Punkt ist ja aber, das es bei den Einträgen in erster Linie um die Datenbank geht und um die korrekte, "reelle" Erfassung darin. Das Cover bzw. diese konkrete VÖ ist eben nicht mit FSK 16 gekennzeichnet, sollte also so auch nicht im Eintrag im entsprechenden Feld stehen. Damit laufen wir sonst konträr zu allen Einträgen mit Box-VÖs und/oder eben mit FSK 12 Filmen die wg. Trailern etc. als FSK 16 gebrandmarkt wurden. Ganz zu schweigen von hunderten (oder tausenden?) Einträgen, die jetzt mangels Label als ungeprüft drinstehen und dann bearbeitet werden müssten.

Gerade das Beispiel mit den FSK 16 Freigaben wg. Trailern müsste dann ja genauso gehandhabt werden, denn drin steckt ja oft ein FSK 12 Film.

Es wird einfach ein Punkt mehr sein, der immer wieder für Nachfragen, Fehler, Diskussionen, Korrekturen sorgt, weil er die bisherige klare Linie (Entscheidend ist die Freigabe auf dem Cover) mit einer nicht unbedingt logischen Ausnahme "bereichert".

Ich kann verstehen, das es für den Shop natürlich sinnvoll ist den möglichst zugänglich Einzustellen, aber die Lösung ohne der Datenbank ans Schienbein zu treten ;-) wäre dann vielleicht eher eine Markierung die beim vershoppen/verEANnen der Fassung mit eingebracht wird, so dass der Eintrag trotz "Ungeprüft" im Shop dann ab 16 verkauft werden kann.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

Geprüft sind diese VÖs ja, wenn ich das richtig verstehe, bzw. haben eine eindeutige Freigabe. Nur dürfen sie unabhängig von dieser Freigabe trotzdem nicht unter 18 verkauft werden, da sie nicht mit dem Prüfungsergebnis gekennzeichnet sind bzw. wenn der Verkäufer sie nicht eigenhändig kennzeichnet. Insofern wird ist mit ihnen handelsmäßig so zu verfahren wie mit ungeprüfter Ware, aber dadurch sind sie nicht das selbe wie "ungeprüft". Scheint mir als müsse man da differenzieren.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Sir Francis am 20 Februar 2012, 17:37:33
Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

Absolut dafür, ein super Vorschlag! So würden man der rechtlichen Situation gerecht werden sowie eine korrekte Angabe machen können.
Ich möchte noch einen anderen Vorschlag zur Benennung machen: Geprüft, aber ohne Kennzeichnung
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 20 Februar 2012, 19:46:04
Zitat von: mali am 20 Februar 2012, 15:19:45
Gerade das Beispiel mit den FSK 16 Freigaben wg. Trailern müsste dann ja genauso gehandhabt werden, denn drin steckt ja oft ein FSK 12 Film.


Gerade hier und eben auch bei Boxsets, ist das ja eine Gesamtfreigabe, was dann eben auch korrekt im Fassungseintrag erfasst wird mit der höchsten Freigabe der enthaltenen Filme/Trailer etc. Was genau keinem Vergleich mit dem Ursprungsthema liefert, denn "ungeprüft" an sich, ist ja eigentlich eine "Freigabe", bzw. ein Hinweis für sich.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 20 Februar 2012, 19:57:29
Zitat von: 666psheiko am 20 Februar 2012, 19:46:04
Gerade hier und eben auch bei Boxsets, ist das ja eine Gesamtfreigabe,

Trotzdem steht auf den Discs dann wieder die eigentliche Freigabe. Fehler und Missverständnisse sind da also wieder vorprogrammiert.

Zitatdenn "ungeprüft" an sich, ist ja eigentlich eine "Freigabe", bzw. ein Hinweis für sich.

Sicher? Soweit ich weiß ist das einfach ein Aufkleber, den die Label sich selbst "verleihen".
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 20 Februar 2012, 20:14:53
Zitat von: mali am 20 Februar 2012, 19:57:29
Sicher? Soweit ich weiß ist das einfach ein Aufkleber, den die Label sich selbst "verleihen".

100%ig kann ich das auch nicht sagen,  Pornos z.B. sind nicht (?) geprüft, aber eben auch automatisch indiziert.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Das ist eine empfindliche Thematik. Vorsicht ist geboten!  :zwangsjacke: :icon_smile:


Vor vielen Jahren (pre OFDb-Shop?) gab es mal eine Diskussion zu Fassungseinträgen. Es handelte sich dabei um DVDs von "Laser Paradise", die bei DTM.at angeboten wurden. Dort konnte man sich optional ausgewählte Hartboxen mit unterschiedlichen Motiven von "84' Entertainment" dazukaufen. Es dauerte nicht lange, bis Fassungseinträge für "84' Entertainment" mit den verschiedenen Motiven in der Datenbank auftauchten.
Ich war damals entschieden dagegen, weil ich es in diesen Fällen nicht als neue Fassungen, sondern nur als alternative Verpackungen sah, wurde aber in der Debatte überstimmt.

Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
...ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen...

Nur die Freigabe?

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung_vorab&fid=4078&vid=34686 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung_vorab&fid=4078&vid=34686)
Drin stecken jeweils DVDs von Movie Power / KNM alle ab 16

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=335203 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=335203)
Hier ist es die DVD von VZ-Handelsgesellschaft (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=37232&vid=246942) auch FSK16

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=335146 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=335146)
Da steckt die MIB-DVD (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3535&vid=243468) drin. Freigabe: FSK16


Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Sind "84' Entertainment" oder "X-Rated" Label? Oder sind das lediglich Vertriebe und/oder Hersteller/Händler von Verpackungen?
Es hat wohl einen Grund, dass dort keine EANs drauf stehen, denn abstrakt gesehen sind das (in meinen Augen) nur bunte Einkaufstüten. Die eigentliche Ware steckt innen drin.

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 21 Februar 2012, 19:56:26
Qualität und Inhalt sind schon lange nicht mehr gefragt. Es kommt nur noch auf die Verpackung an. Aktuell gibt es auch eine leere Hartbox von Tombstone Media zu erwerben. War natürlich sofort ausverkauft weil "seltenes Alternativcover".

Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: tagchen am 21 Februar 2012, 21:50:46
Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen." Nun, genau das würden wir ja eigentlich durch die Auswahl der Freigabe "FSK 16" im Falle einer Hartbox mit FSK 16-Disc machen, oder? Dies wäre dann sozusagen das "virtuelle Bestickern", da die Hartbox außen keinen Sticker besitzt (bzw. die bei uns hinterlegte Abbildung nicht).

Das mag jetzt komisch klingen, aber ich würde fast vorschlagen, daß wir die Freigabe des Mediums auswählen, d.h. derartige Hartboxen dann entsprechend "korrekt" kennzeichnen. Wäre ja sogar am Gesetz orientiert, oder? :icon_cool: Hätten wir ein Ladengeschäft, so wäre es ja auch völlig legitim, einen Sticker auf die Hartbox zu kleben und diese offen auszustellen...

Diese Sichtweise ist interessant, kam mir vorher gar nicht in den Sinn. Beim früherem Thread zu dem Thema fragte Heiko ja mal bei der Behörde nach. Wäre interessant zu wissen was die zu dieser Problematik sagen.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 22 Februar 2012, 03:23:44
Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 22 Februar 2012, 12:42:45
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 22 Februar 2012, 03:23:44
Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:

Heftbeilagen haben aber immer eine Freigabe auf dem Cover/Heft und bei Heftbeilagen wurden auch schon FSK 12 Filme mit FSK 16 gelabelt, weil 2 Filme oder Trailer drauf waren :)


Mir scheint das hier

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

ein wenig untergegangen zu sein.

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06
Zitat von: mali am 22 Februar 2012, 12:42:45
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 22 Februar 2012, 03:23:44
Zitat von: Karm am 21 Februar 2012, 10:29:23
Geprüft (freigegeben) sind hier demnach die Medien von KNM, VZ, MIB..., nicht die "Fassungen" von "84' Entertainment" oder "X-Rated".
Das sehe ich auch so. Bei Heftbeilagen wird das auch so gehandhabt. Die Labelzeile ist nur leider so stark limitiert.  :bawling:

Heftbeilagen haben aber immer eine Freigabe auf dem Cover/Heft und bei Heftbeilagen wurden auch schon FSK 12 Filme mit FSK 16 gelabelt, weil 2 Filme oder Trailer drauf waren :)


Mir scheint das hier

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 Februar 2012, 15:42:54
Kompromissvorschlag: da "ungeprüft" auch nicht wirklich treffend ist, könnte man "nicht gekennzeichnet" mit in die Auswahl nehmen und alles Weitere dann im B-Feld erläutern.

ein wenig untergegangen zu sein.



Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 22 Februar 2012, 19:21:52
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06
Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Anders herum aber auch.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 19:51:50
Bisher sind mir die meißten Hartboxen Einträge mit "ungeprüft" aufgefallen. Wenn man alles so lassen würde wie es jetzt ist, wäre es auf jeden Fall weniger Arbeit.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 22 Februar 2012, 19:56:50
Nur dass sie nicht "ungeprüft" sind, sondern lediglich "nicht gekennzeichnet". Letzteres kann ja jeder Händler machen (siehe auch Koshs Beitrag oben) und dann sind sie geprüft und gekennzeichnet und dürfen z.B. ab 16 verkauft werden und müssten im Eintrag auch diese Freigabe bekommen. Da das natürlich von den Händlern nicht einheitlich gehandhabt wird, sollte man betreffende Einträge entsprechend kennzeichnen - deshalb mein Vorschlag, "nicht gekennzeichnet" mit aufzunehmen. Wenn da Einträge noch nicht in dieser Richtung nachgebessert sein werden, ist das auch nicht schlimmer als der jetzige Zustand. Das erledigt sich bzw. erledigen wir User dann mit der Zeit.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Sir Francis am 22 Februar 2012, 20:14:58
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06

Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Es spricht doch gar nichts dagegen, mal alle deutschen "ungeprüften" Hartboxen-Einträge manuell durchzugehen und dann auf das von pm.diebelshausen vorgeschlagene Feld  :arrow: "nicht gekennzeichnet" umzustellen bzw. die eigentliche Freigabe zu ermitteln und dann im BF zu notieren. Es betrifft ja sowieso nur die deutschen Hartboxen, die österreichischen sind automatisch "ungeprüft". Wenn es möglich ist, tausende Extras-Häkchen auszuradieren, dann ist das Umstellen der Freigabe erst recht möglich.

Oder könnte man den Vorschlag von pm.diebelshausen nicht dahingehend erweitern, dass man das Feld "nicht gekennzeichnet" als Zusatzhäkchen aktivieren kann und die Freigabe ganz normal einträgt? Zum Beispiel im Fall der Horror-Alligator Hartbox (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=3064&vid=320790): FSK 16 bleibt eingetragen, das Feld "nicht gekennzeichnet" wird noch angeklickt. Dann könnte das z.B. so aussehen:

Freigabe:               FSK 16 (Verpackung nicht gekennzeichnet)
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 20:20:29
Zitat von: Sir Francis am 22 Februar 2012, 20:14:58
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 16:39:06

Was dann aber auch zur Folge hätte, dass man hunderte Einträge ändern müsste.

Es spricht doch gar nichts dagegen, mal alle deutschen "ungeprüften" Hartboxen-Einträge manuell durchzugehen und dann auf das von pm.diebelshausen vorgeschlagene Feld  :arrow: "geprüft, nicht gekennzeichnet" umzustellen

Dann wünsche ich dir hiermit viel spaß dabei  :king:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 22 Februar 2012, 20:37:55
Das gilt jetzt als Zustimmung, vielen Dank für Deine Unterstützung und Dein Engagement.  :viney:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 22 Februar 2012, 21:07:41
Zitat von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 19:51:50
...wäre es auf jeden Fall weniger Arbeit.


Klar, dann lassen wir die komplette Datenbank einfach so wie sie ist, das ist dann überhaupt keine Arbeit mehr.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Hate_Society am 22 Februar 2012, 21:42:36
Man kanns auch übertreiben  :icon_rolleyes:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: matthay1980 am 22 Februar 2012, 21:51:55
Freigabe:               FSK 16 (Verpackung nicht gekennzeichnet)

Klasse Idee von Sir Francis  :respekt:
Somit wären doch beide Probleme gelöst.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo auf die Herkunft der Disc hingewiesen wird. Also: Repak der Laser Paradise DVD, der Movie Power SE, der Disc 1 aus der 2-Disc-Version von... etc. (sinngemäß).
Explizit darauf hinzuweisen, dass die Hülle nicht gekennzeichnet ist, halten wir für eher schädlich/missverständlich und spätestens dann für überflüssig, wenn Coverscans vorhanden sind.

Durch die FSK-Angabe im Fassungseintrag sind alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Stichwort/Zitat: "virtuelles Bestickern").
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 27 Februar 2012, 23:10:17
Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo auf die Herkunft der Disc hingewiesen wird. Also: Repak der Laser Paradise DVD, der Movie Power SE, der Disc 1 aus der 2-Disc-Version von... etc. (sinngemäß).
Explizit darauf hinzuweisen, dass die Hülle nicht gekennzeichnet ist, halten wir für eher schädlich/missverständlich und spätestens dann für überflüssig, wenn Coverscans vorhanden sind.

Durch die FSK-Angabe im Fassungseintrag sind alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Stichwort/Zitat: "virtuelles Bestickern").

:respekt:






Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Fehlerhaft gekennzeichnete Medien wurden/sollten schon vorher mit der richtigen Freigabe eingetragen werden. Wenn natürlich ein Extras mit höherer Freigabe als der Hauptfilm enthalten ist, ist das Medium nicht falsch gekennzeichnet, sondern die FSK bezieht sich auf die Komplettfreigabe (nur als kurze Erklärung, dass ich da nicht falsch verstanden werde  :D).

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 28 Februar 2012, 00:17:27
Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Nur für Hartboxen, welche Repaks anderer Medien sind.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 28 Februar 2012, 00:29:34
Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
Wir haben uns hier (Bremen) nochmals gründlich mit der Materie beschäftigt und favorisieren die Vorgehensweise, die von Dr. Kosh bereits vorgeschlagen wurde. Die Freigabe wird entsprechend des inliegenden Mediums eingetragen. Optimal ist ein gleichzeitiger Hinweis im BF, wo

Wie wäre es denn, wenn man das mal zusammen bespricht/entschließt, und das nicht einfach für alle "entschieden" wird :-( Die "Auswirkungen" davon haben schließlich hauptsächlich die "Frontarbeiter" auszubaden (Fehler, Missverständnisse, Diskussionen ob der Inkonsequenz, Alte Fassungen, Nicht gekennzeichnete VHS, etc. etc.).

Nur weil man hier einen Alleingang von Heiko "bemerkt" hat, heißt das ja nicht, dass der plötzlich auch von allen anderen toll gefunden wird.

Vor allem wäre doch mal überhaupt erst mal sinnvoll zu erfahren, warum nach über 10 Jahren OFDb plötzlich damit angefangen werden soll, Fassungen nicht mehr nach der Coverangabe einzustellen. Diese Erklärung fehlt bisher komplett. Es hat ja immerhin über 10 Jahre wunderbar funktioniert.

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 28 Februar 2012, 00:44:56
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 00:29:34
Vor allem wäre doch mal überhaupt erst mal sinnvoll zu erfahren, warum nach über 10 Jahren OFDb plötzlich damit angefangen werden soll, Fassungen nicht mehr nach der Coverangabe einzustellen. Diese Erklärung fehlt bisher komplett. Es hat ja immerhin über 10 Jahre wunderbar funktioniert.

Weil das bisher noch nie so gezielt angefragt wurde und sich daher noch niemand näher damit beschäftigt hatte. Es betrifft ja zudem nicht alle möglichen Fassungen, sondern nur die Hartboxen, in denen bereits geprüfte Medien enthalten sind. Ich sehe dabei jedenfalls keine Kollision mit anderen bestehenen Regelungen. Übersehe(n) ich(wir) da etwas?


Edit:

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 00:29:34
...und das nicht einfach für alle "entschieden" wird...

"Entschieden" ist bisher noch nichts:

Zitat von: Karm am 27 Februar 2012, 22:40:03
... und favorisieren die Vorgehensweise...
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 28 Februar 2012, 03:24:39
Naja, ehrlich gesagt klang das für mich jetzt schon wie eine "Verkündung", ohne dass man das vorher überhaupt intern mal diskutiert hat und ohne das überhaupt geklärt/erklärt wurde was das denn überhaupt bringt. Worin liegt der Sinn und der Vorteil (!?) das jetzt bei Hartboxen nach all den Jahren zu ändern und anders als bei allen anderen Einträgen zu machen? Ich sehe keinen einzigen Vorteil, aber mehrere Nachteile - die ja hier im Thread schon mehrfach und von mehreren Usern erläutert wurden.

Unter anderem hier von kayfabe:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,160485.msg986800.html#msg986800 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,160485.msg986800.html#msg986800)

Es gibt doch nicht einen Deut mehr Information, als wenn man im BF auf die enthaltene Fassung/"Freigabe" hinweist und es bleibt dadurch "kompatibel" zu allen anderen Einträgen/Vorgehensweisen. Klare Kante eben.

Bisher ist offenbar Heiko der einzige der "im Stillen" beschlossen hat das anders zu machen, und gerade bei solchen grundlegenden Änderungen ist es immer wichtig das erst mal intern zu diskutieren und nicht einen Alleingang zu praktizieren.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 28 Februar 2012, 03:35:04
Zitat von: 666psheiko am 27 Februar 2012, 23:10:17
Zitat von: Kayfabe am 27 Februar 2012, 23:02:19
Gilt das nun nur für Repacks oder sämtliche ungekennzeichneten/fehlerhaft gekennzeichneten Medien?

Fehlerhaft gekennzeichnete Medien wurden/sollten schon vorher mit der richtigen Freigabe eingetragen werden.

Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:24:39
Bisher ist offenbar Heiko der einzige der "im Stillen" beschlossen hat das anders zu machen, und gerade bei solchen grundlegenden Änderungen ist es immer wichtig das erst mal intern zu diskutieren und nicht einen Alleingang zu praktizieren.

War vielleicht wirklich etwas aus dem Bauch heraus, das ändert aber nichts daran, dass es vorher eben nicht korrekt gehandhabt wurde.


Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:35:04
Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.

Seit wann wird einer Coverangabe vertraut? Falsche Coverangaben sollten im BF erklärt werden und in der Maske korrekt eingetragen werden, egal ob Bildformat, Tonformat, FSK usw. Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 28 Februar 2012, 08:45:07
Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Genau das ist der Knackpunkt.  :respekt:
Viele potentiel interessierte Filmfreunde können zur Zeit nämlich bestimmte Fassungen erst gar nicht sehen (Altersüberprüfung) , selbst wenn die Medien ab 16 oder gar schon ab 12 Jahren freigegeben sind. Nur weil darum eine Verpackung gewählt wurde, die keinen Aufdruck hat. Wie Dr. Kosh schon anmerkte, hat der öffentliche Handel die Möglichkeit, dort FSK-Sticker raufzukleben. Bei uns geschieht das virtuell mit der FSK-Angabe.
Außerdem, nimm mir das bitte nicht übel Mario, mag ich solche Aussagen nicht (sinngemäß): "Machen wir schon immer so und hat bisher immer funktioniert". Ein Fehler wird nicht dadurch beseitigt, dass er zur Gewohnheit geworden ist. Das widerspräche jeder Entwicklung und rein rechtlich stehen wir in diesem speziellen Fall auf der sicheren Seite.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48
Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
War vielleicht wirklich etwas aus dem Bauch heraus, das ändert aber nichts daran, dass es vorher eben nicht korrekt gehandhabt wurde.

Doch, 100%ig sogar - und eben auch einheitlich.

Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 03:35:04
Zitat
Seit wann und auf welchen "Beschluss" hin? Wenn ein Label fälschlicherweise Cover mit FSK 16 Freigabe bedruckt und so in den Handel bringt und enthalten ist trotzdem eine FSK 18, dann wäre es schlichtweg falsch/irreführend das als FSK 18 Einzutragen. Auf dem Cover steht FSK 16, so wird die Fassung angeboten und demnach Eingetragen, alles andere ist dann eine Sache des Bemerkungsfeldes.

Seit wann wird einer Coverangabe vertraut? Falsche Coverangaben sollten im BF erklärt werden und in der Maske korrekt eingetragen werden, egal ob Bildformat, Tonformat, FSK usw.

Inhaltliche Coverangaben die VÖ an sich betreffend werden natürlich korrekt geprüft erfasst, Angaben die nichts "technisches" mit der VÖ zu tun haben, werden dagegen seit jeher vom Cover übernommen. Ein ganz banales, deutliches Beispiel dafür: Titel. Wenn "The Artist" bei Label XY als "The Silent Artist" erscheint, dann übernehmen wir die Coverangabe als AT oder auch als DT, da schreiben wir ja auch nicht weiterhin "The Artist" und weisen auf die "falsche" Coverinfo hin. Wenn Label YX Bambi als nicht limitierte "Limited 2-DVD Edition" veröffentlicht, dann tragen wir den auch als "Limited 2-DVD Edition" ein und erklären im BF, dass das nicht limitiert ist. Hier wird also nicht den "Coverangaben vertraut", sondern die VÖ an sich eben so erfasst wie es sie nun mal gibt. Analog dazu die Freigabe.

Die technischen Coverangaben sind davon völlig losgelöst.

ZitatZudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Rechtlich ist eine Verpackung ohne FSK-Aufdruck aber nun mal "Ungeprüft".



Zitat von: Karm am 28 Februar 2012, 08:45:07
Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 07:02:35
Zudem ist eine FSK-Prüfung rechtlich bindend und nicht der Aufdruck auf der Verpackung.

Genau das ist der Knackpunkt.  :respekt:
Viele potentiel interessierte Filmfreunde können zur Zeit nämlich bestimmte Fassungen erst gar nicht sehen (Altersüberprüfung) , selbst wenn die Medien ab 16 oder gar schon ab 12 Jahren freigegeben sind.

Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

ZitatNur weil darum eine Verpackung gewählt wurde, die keinen Aufdruck hat. Wie Dr. Kosh schon anmerkte, hat der öffentliche Handel die Möglichkeit, dort FSK-Sticker raufzukleben. Bei uns geschieht das virtuell mit der FSK-Angabe.

Das stimmt für den OFDb-Shop, das stimmt aber eben nicht für die OFDb-Datenbank. Hier sollte eben nicht angefangen werden, die Einträge in der Datenbank "genehmer" für den Shop zu gestalten, dann verlassen wir erst recht die neutrale, gerade Linie die für eine neutrale Datenbank mit das wichtigste Guthaben überhaupt ist.

Ich beantworte meine Frage von oben mal selbst: Welche Sinn macht es, welche Vorteile bietet es, welcher Mehrwert an Information wird gegenüber der Info im BF gewonnen?  :arrow: Antwort: Keine.

Einzig die Verfügbarkeit/Sichtbarkeit im Shop ändert sich. Das ist kein Gewinn/Vorteil für die Datenbank.

Das ich völliges Verständnis dafür habe, dass das für den Shop bei Bedarf besser gelöst werden müsste, schrieb ich ja oben bereits. Dafür sollte (und kann) dann aber eben eine Lösung programmiert werden, die die Darstellung und Listung im Shop abweichend vom Fassungseintrag ermöglicht. Damit sind wir dann allen Inkonsequenzen,  Problemen und Nachteilen aus dem Weg gegangen.

Pauschal übernimmt man eben einfach für den Shop immer die Freigabe aus dem Fassungseintrag, schafft dann aber im Adminbereich, Shopadminbereich oder im VerEANnungsbereich (nenne ich es mal salopp) einfach ein weiteres Feld, in dem die "abweichende" Freigabe erfasst wird und somit die Sichtbarkeit im Shop angepasst werden kann.

Die propagierte Methode des "virtuellen Umlabelns" ist für den OFDb-Shop sicherlich möglich, rechtens und sinnvoll, für die OFDb-Datenbank aber nicht sinnvoll.

Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 28 Februar 2012, 18:25:47
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48Rechtlich ist eine Verpackung ohne FSK-Aufdruck aber nun mal "Ungeprüft".

Genau das scheint mir nicht zu stimmen. Der Inhalt in der Verpackung ist geprüft und freigegeben auch wenn das auf der Verpackung nicht draufsteht. Eine Verpackung wird ja nicht geprüft, sondern der Inhalt/das Trägermedium. Wenn ich eine Disc ohne Originalverpackung auf dem Flohmarkt verscherbel, dann muss ich mich rechtlich an das halten, was auf der Disk steht - auch da ist nichts "ungeprüft". Ein Händler kann die Verpackung kennzeichnen oder es (sträflicherweise) unterlassen - wenn wir Deiner Auffassung da folgen würden, müssten solche Verpackungen mehrere Fassungseinträge bekommen, je nachdem ob irgendwer die korrekte Kennzeichnung draufgepappt hat und mit welchem Symbol oder nicht. Da ist nichts "ungeprüft" sondern "geprüft, aber nicht gekennzeichnet". Deshalb auch mein Vorschlag, "nicht gekennzeichnet" oder etwas Ähnliches in die Auswahl aufzunehmen. Das würde sich dann auch nicht nur auf Repacks beschränken, sondern auch andere Fälle nicht vorhandener Kennzeichnung abdecken, die im B-Feld erläutert werden können.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 19:35:43
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48
Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

War doch schon immer so, oder verstehe ich dich nicht richtig?
BSP: Der Film X hat eine Freigabe ab 12 Jahren, eines der Extras ist aber erst ab 16 Jahren freigegeben, deswegen wurde die komplette DVD mit einem "ab 16 Jahren" FSK-Logo bedruckt/beklebt, was in diesem Fall ja die korrekte Freigabe ist. Diese Fassung wurde/wird mit FSK 16 in der OFDb eingetragen und im BF erwähnt, dass der Hauptfilm ab 12 ist.  
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 5 März 2012, 00:29:16
Ja, die Regelung war schon immer so. Dein Beispiel ist also korrekt.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 5 März 2012, 00:52:36
Zitat von: 666psheiko am 28 Februar 2012, 19:35:43
Zitat von: mali am 28 Februar 2012, 14:06:48
Das gilt auch für alle anderen VÖs mit höheren Freigabe aufgrund von diversen Gründen (Trailer etc.). Ist eben nun mal so.

War doch schon immer so, oder verstehe ich dich nicht richtig?

Ja, genau dass das schon immer so war, sage ich ja damit ;-)

Es gibt eben mehrere Beispiele/Fälle, warum Hauptfilme mit niedriger Freigabe nur älteren Käufern zugänglich sind: Höher eingestufte Trailer, höher eingestuftes Bonusmaterial, 2-Movie-Packs mit verschiedenen Freigaben, Box-VÖs und eben VÖs ohne FSK auf dem Cover.

Eine Ausnahme nur für Hartboxen macht deshalb einfach keinen logischen Sinn.

Ich kann es nur wiederholen: Die Neutralität zu wahren ist wichtig, auch wenn es gar nicht so gemeint ist, das man die "anders" einträgt als gelabelt um die im Shop auch "mehr" anbieten zu können, ist das eben ein möglicher zukünftiger Aufhänger für Diskussionen/Missmut.

Besser und sicherer ist deswegen eine technische Lösung auf Seiten des Shops.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 5 März 2012, 03:44:13
Da eine Verfahrensweise nur auf Hartboxen und/oder Repacks zu beziehen, halte ich auch für zu kurz gegriffen. Dieselbe Frage besteht immer, wenn eben keine FSK-Freigabe von außen erkenntlich ist. Deshalb würde ich bevorzugen ganz ähnlich wie bei einem Unterschied von VÖ-Freigabe und eigentlicher Film-Freigabe zu verfahren - z.B.:

Hülle "ab 16" => Eintragsmaske; "Film ab 12, Trailer ab 16" ins B-Feld
Hülle "nicht gekennzeichnet" => Eintragsmaske; "Film ab 16" ins B-Feld

Wäre damit nicht auch von Shop- und Rechtswegen die Fassung mit der Freigabe gekennzeichnet?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: Karm am 5 März 2012, 09:03:27
Nun zieht Euch mal nicht am Shop hoch!  :icon_smile:
Hier wurde nirgens verlangt, dass im Sinne des Shops bestehene Regelungen über den Haufen geworfen werden sollen und die Anfrage kam auch nicht vom Shop-Betreiber. Es geht hier nur um die Verständnisfrage, ob das Medium nun geprüft ist oder nicht. Für den Shop ist es sogar besser, wenn die bisherige Verfahrensweise (ungeprüft) beibehalten wird. Die Filme werden dann nämlich mehr gekauft, als wenn da beispielsweise FSK12 stehen würde.
Es besteht also kein Zwang, jetzt etwas über's Knie zu brechen. Wenn es so bleiben soll, weil die Mehrheit das wünscht, dann ist es ebend so.  :D
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: pm.diebelshausen am 5 März 2012, 11:07:04
Ich meinte weniger das Verkaufsinteresse des Shops als die rechtliche Sicherheit, was die Kennzeichnungspflicht betrifft. Wegen dem hier:

Zitat von: Dr. Kosh am 20 Februar 2012, 12:24:50
Ferner steht im JuSchG noch folgender Passus: "Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen."

Oder heißt das nur, dass Händler die FSK-Siegel nicht verdecken dürfen, um ihre Angebote erstmal interessanter zu machen, z.B. im Schaufenster, damit der Kunde wenigstens erstmal im Laden ist, auch wenn er seinen Wunschfilm aus dem Schaufenster altersmäßig nicht kaufen darf? Sind Händler rechtlich verpflichtet, nicht gekennzeichnete VÖ mit geprüftem Inhalt zu kennzeichnen?
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: mali am 5 März 2012, 11:35:35
Zitat von: Karm am  5 März 2012, 09:03:27
Hier wurde nirgens verlangt, dass im Sinne des Shops bestehene Regelungen über den Haufen geworfen werden sollen

Sagt auch keiner  :icon_razz: Aber es könnte (!) eben unter Umständen so verstanden werden/wirken.  Und das alleine ist schon nicht so gut.

ZitatEs geht hier nur um die Verständnisfrage, ob das Medium nun geprüft ist oder nicht.

Das (enthaltene) Medium ist es sicherlich, die konkrete VÖ aufgrund der Verpackung nicht (solange kein echter oder virtueller Aufkleber drauf pappt).

Ähnliche Missverständnisse und ständige Diskussionen/Korrekturen im KF gab es übrigens vor Jahren ständig mit den VHS-Einträgen, die UK oft als Freigabe XY eingetragen/geändert hat, weil er anhand irgendwelcher kursierender Listen oder Aussagen von Labeln eine Freigabe eingetragen hat, die allerdings weder auf dem Cover noch im Vorspann der VHS ersichtlich waren. Und deshalb eben für keinen anderen User klar war und ist, woher diese "Freigabe" denn nun stammen soll. Nützte also niemanden was und führte zu xfachen Korrektur-Posting.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 5 März 2012, 20:11:07
Zitat von: mali am  5 März 2012, 00:52:36
Ja, genau dass das schon immer so war, sage ich ja damit ;-)

Es gibt eben mehrere Beispiele/Fälle, warum Hauptfilme mit niedriger Freigabe nur älteren Käufern zugänglich sind: Höher eingestufte Trailer, höher eingestuftes Bonusmaterial, 2-Movie-Packs mit verschiedenen Freigaben, Box-VÖs und eben VÖs ohne FSK auf dem Cover.


Aber genau das ist doch der Knachpunkt, wenn ein 2 Movieset einen FSK 12 und einen FSK 16 Film enthält, bezieht sich die Komplettfreigabe der Box auf die höchsete offizielle Freigabe des Inhalts. Was eben nicht mit nicht gekennzeichneten Verpackungen zu Vergleichen ist
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: jenzi am 14 März 2012, 00:48:47
Zitat von: 666psheiko am 15 Februar 2012, 22:20:00
Zitat von: Sir Francis am 15 Februar 2012, 21:59:27
Zur Sicherheit frage ich nochmal nach:
Falls vom Film xy z.B. mal ein FSK 18-Tape in den 80ern erschienen ist und 2011 eine Hartbox rauskam die keine Kennzeichnung trägt, dann ist diese trotzdem als "FSK 18" einzutragen?

Wenn es keine Neuprüfung gab, ja.

Also da wär ich anderer Meinung. Ich möchte mal den Film "Didi auf vollen Touren" als Beispiel nehmen, zu dem ist in den 80er Jahren ein mit FSK 6 freigegebenes Video erschienen. 2005 wurde der Film in gleicher Fassung auf DVD veröffentlicht, und dazu findet sich eine Freigabebescheinigung in der FSK-Datenbank. http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf (http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf) Soweit ich weiß ist es nämlich so dass wenn ein Film auf einem neuen Medium veröffentlicht wird eine Übernahme der Freigabe auf das neue Medium erfolgen muss. Das ist auch kostenpflichtig. Allerdings gibt es viele DVDs mit FSK-Freigaben zu denen man keinen Eintrag in der FSK-Datenbank findet. Ob das nun daran liegt dass Übernahmen nicht alle gelistet werden oder eher daran das kleinere oder dubiose Labels wie z. B. LP sich diese Kosten sparen wollen, keine Ahnung. Wenn meine Annahme richtig ist, müssten DVDs mit einfach aufgedruckter Freigabe ohne dass eine Übernahme beantragt wurde, als ungeprüft gelten..
aber 100 % weiß ich es leider auch nicht  :icon_redface:
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: 666psheiko am 14 März 2012, 06:57:19
Zitat von: jenzi am 14 März 2012, 00:48:47
Also da wär ich anderer Meinung. Ich möchte mal den Film "Didi auf vollen Touren" als Beispiel nehmen, zu dem ist in den 80er Jahren ein mit FSK 6 freigegebenes Video erschienen. 2005 wurde der Film in gleicher Fassung auf DVD veröffentlicht, und dazu findet sich eine Freigabebescheinigung in der FSK-Datenbank. http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf (http://www.fsk.de/fskonline/PDF/0502/57230DVD.pdf) Soweit ich weiß ist es nämlich so dass wenn ein Film auf einem neuen Medium veröffentlicht wird eine Übernahme der Freigabe auf das neue Medium erfolgen muss. Das ist auch kostenpflichtig. Allerdings gibt es viele DVDs mit FSK-Freigaben zu denen man keinen Eintrag in der FSK-Datenbank findet. Ob das nun daran liegt dass Übernahmen nicht alle gelistet werden oder eher daran das kleinere oder dubiose Labels wie z. B. LP sich diese Kosten sparen wollen, keine Ahnung. Wenn meine Annahme richtig ist, müssten DVDs mit einfach aufgedruckter Freigabe ohne dass eine Übernahme beantragt wurde, als ungeprüft gelten..
aber 100 % weiß ich es leider auch nicht  :icon_redface:

Hier kommt es wohl darauf an, wo die Lizensrechte liegen, wenn Warner eine VHS und eine DVD vom gleichen Film in gleicher Fassung rausbringt, wird da keinen NP nötig sein, wobei bei DVDs ja auch die Extras geprüft werden müssen.
Titel: Re: Freigaben bei Hartboxen
Beitrag von: jenzi am 14 März 2012, 15:28:37
Stimmt, der Faktor ist wenn eine andere Firma das rausbringt. Aber das ist ja kaum zu kontrollieren, wer nun geprüft hat oder nicht.
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