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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: M.Hulot am 22 November 2012, 18:47:00

Titel: Generelle Frage zu Spielfilmwiederholungen auf einsfestival
Beitrag von: M.Hulot am 22 November 2012, 18:47:00
Dürfen Wiederholungen von zuvor in der ARD ausgestrahlten Filmen eigentlich immer noch nicht eingetragen werden?
Ich hatte das mal bei einem Tatort gemacht. Schwupp war der Eintrag gelöscht. Das war allerdings auch direkt im Anschluss.


Diese Woche sind bspw. die Filme "Der letzte schöne Tag" (18.11.in einsfestival) und "Blaubeerblau" (21.11. in der ARD) gelaufen. Ersterer wurde am 20.11. auf 3sat und am 19. sowie wird am 24.11. auf einsfestival wiederholt, "Blaubeerblau" am 24. und 28.11. auf einsfestival.

Wie verfährt man da? Alle eintragen? Nichts eintragen?
Ich fände es logisch, zumindest je die erste Ausstrahlung auf einsfestival (ohne die Wiederholungen auf dem Sender) und die Ausstrahlung in 3sat eintragen.

was meint iht?
Titel: Re: Generelle Frage zu Spielfilmwiederholungen auf einsfestival
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 22 November 2012, 22:49:49
Es besteht keine Pflicht, alles einzutragen, was im Fernsehen läuft. Ein TV-Eintrag sollte immer vom Autor gesehen und geprüft worden sein. Wenn die Qualität stimmt, kann für einen Zweitsender ein eigener Eintrag gemacht werden. Falls du das meinst.
Titel: Re: Generelle Frage zu Spielfilmwiederholungen auf einsfestival
Beitrag von: M.Hulot am 22 November 2012, 22:55:53
Gut, dann trage ich ein, was ich gesehen habe (in diesem Fall nur je eine Wiederholung)
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