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Gemeinschaftsforum => Zensurforum => Thema gestartet von: Cryptkeeper am 15 September 2013, 14:00:38

Titel: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: Cryptkeeper am 15 September 2013, 14:00:38
Hallo,

Meines Erachtens waren die alten VHS-Tapes von "Jason goes to Hell" nicht gekürzt, sondern entsprachen der normalen R-Rated-Fassung:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=79&vid=101 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=79&vid=101)
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=79&vid=339999 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=79&vid=339999)

Ich habe leider mein altes NL-Tape nicht mehr, welches auch R-Rated war, aber gerade deswegen meine ich mich zu erinnern, dass diese identisch waren.

Kann jemand von Euch helfen?
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: zombie-flesheater am 15 September 2013, 14:54:30
Genau genommen sind ja sogar alle deutschen Fassungen ungekuerzt, da sie mindestens der R-Rated entsprechen. Auch das DMC Bootleg und die Laserdisc haben "nur" Fehler beim Einfuegen der Unrated-Szenen, vom R-Rated-Material selbst fehlt dagegen rein garnichts.
Zugegeben, alle deutschen Fassungen auf ungekuerzt zu setzen, macht die Fassungseintraege zwar nicht unbedingt uebersichtlicher, aber ein Zusatz bei den jeweiligen Eintraegen (R-Rated, Unrated) duerfte wenigstens fuer etwas mehr Klarheit sorgen.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: spannick am 15 September 2013, 15:55:47
Deutsche VHS ist R-Rated. die bootlegs und andere Stümperversionen gelten für mich aber als cut, da sie angeben, uncut zu sein, es aber durch Stümpertum nicht sind.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: zombie-flesheater am 15 September 2013, 17:54:34
Zitat von: spannick am 15 September 2013, 15:55:47
Deutsche VHS ist R-Rated. die bootlegs und andere Stümperversionen gelten für mich aber als cut, da sie angeben, uncut zu sein, es aber durch Stümpertum nicht sind.

Ist ja wieder die uebliche Problematik bzgl. Cut/Uncut in der ofdb. Sobald eine Fassung mindestens die R-Rated beinhaltet, gilt diese ja eigentlich als uncut - egal, ob sich da jetzt zusaetzliche Sekunden, Minuten oder mit Glueck sogar die komplette Unrated zusaetzlich mit auf dem Medium befinden.

Die als gekuerzt gekennzeichneten "Fast-Unrated" Fassungen lassen dank der Markierung mit Schere jedoch leicht den Eindruck aufkommen, dass diese NOCH kuerzer als die R-Rated waeren, die ja als ungekuerzt angegeben wird.

Ist ja beim Lundgren-Punisher aehnlich. Dort ist die R-Rated auch als ungekuerzt markiert (vom Standpunkt der ofdb aus ja auch voellig legitim), die erheblich laengeren, aber teilweise eben nicht ganz vollstaendigen Unrated-Fassungen jedoch als gekuerzt. Und wenn der Workprint als Bonus in miserabler Qualitaet dabei ist, ist es gleich eine Langfassung, unabhaengig davon, wie vollstaendig nun der eigentliche Hauptfilm sein mag  ;)

Kann man nun drehen oder wenden, wie man will, aber gerade durch die Beschraenkung auf lediglich drei Moeglichkeiten (ungekuerzt, gekuerzt, besondere Langfassung) wird es bei diesen Sonderfaellen halt leider zwangslaeufig etwas verwirren.
IMHO muesste "Besondere Langfassung" in "laengste erhaeltliche Fassung" umgewandelt werden und zusaetzlich noch ein Symbol fuer "gekuerzte Langfassung" eingefuehrt werden.
Dann wuerde man auf Anhieb erkennen koennen, ob man bei einer bestimmten Fassung bedenkenlos zugreifen kann. Beim derzeitigen Stand fuehrt halt kein Weg daran vorbei, neben den Inhalten der entsprechenden Fassung auch die aller anderen erhaeltlicher Fassungen einzeln durchzuforsten, nur um sicher zu gehen, dass man hinsichtlich der Laenge keinen Fehlgriff macht.
Erging mir beispielsweise bei Strangeland (http://www.ofdb.de/film/119,Dee-Snider%27s-Strangeland (http://www.ofdb.de/film/119,Dee-Snider%27s-Strangeland)) so: Blick in die ofdb geworfen, gesehen dass die deutsche Scheibe uncut ist, bestellt. Haette ich noch zusaetzlich die amerikanische DVD (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=119&vid=2028 (http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=119&vid=2028)) angeklickt, haette ich festgestellt, dass diese eine laengere Unrated-Fassung beinhaltet. Diese traegt (unverstaendlicherweise?) allerdings auch kein "Besondere Langfassung"-Symbol, noch werden die unterschiedlichen Fassungen - wie oft ueblich und durchaus sinnvoll - mit einem kleinen Zusatz "Unrated" oder "R-Rated" betitelt.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: spannick am 15 September 2013, 18:06:25
dann wären aber auch alle Stümperversionen vom PUNISHER uncut, was ist für nicht geeignet halte. wenn eine Fassung als UNRATED beworben wird, aber durch Fehler diverse Szenen fehlen, KANN sie nicht als uncut gelten, da das Versprochene fehlt. gilt auch für JASON. muss halt alles in den fehlerhaften Versionen in die Bemerkungen rein, das is sowieso klar.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: zombie-flesheater am 15 September 2013, 21:27:09
Zitat von: spannick am 15 September 2013, 18:06:25
dann wären aber auch alle Stümperversionen vom PUNISHER uncut, was ist für nicht geeignet halte. wenn eine Fassung als UNRATED beworben wird, aber durch Fehler diverse Szenen fehlen, KANN sie nicht als uncut gelten, da das Versprochene fehlt. gilt auch für JASON. muss halt alles in den fehlerhaften Versionen in die Bemerkungen rein, das is sowieso klar.

Deine Argumentation ist absolut nachvollziehbar. Allerdings wird im Fall von Jason z. B. das deutsche Tape wiederrum auch nicht als uncut/unrated etc. beworben. Das Bootleg "wirbt" - soweit ich das vom Coverscan her beurteilen kann - auch nicht mit unrated etc.
Uebertrieben gesagt muesste man nach dieser Sichtweise allerdings auch gekuerzte Fassungen (wenn sie auf dem Cover als gekuerzte Fassung beworben werden) als ungekuerzt eintragen - schliesslich entspricht die Fassung genau der auf dem Cover beworbenen und wurde nicht noch weiter gekuerzt  :algo:
Speziell im Fall der heutzutage doch etwas haeufiger werdenden Extended, Unrated etc. Versionen ist die Fassungslimitierung auf die drei Moeglichkeiten (gekuerzt, ungekuerzt, besondere Langfassung) inzwischen wohl auch etwas ueberholt. Seinerzeit hat es ja tatsaechlich in der Regel auch gereicht, lediglich zwischen gekuerzt und ungekuerzt zu unterscheiden.

Sinnvoller und zeitgemaesser waere IMHO hier allerdings eine art "Ampel" bezueglich des Zensurstatus:
gruen: Laengste erhaeltliche Fassung, hier kann man bedenkenlos zugreifen (Unrated, besondere Langfassungen, aber auch R-Rated, wenn keine laengere Fassung veroeffentlicht oder bekannt gemacht wurde)
orange: Es existieren noch andere Fassungen, die ggfs. mehr bieten, also Kaufempfehlung unter Vorbehalt (z. B. R-Rated bei Vorhandensein einer Unrated, eben diese Fast-Unrated Dinger, Masterfehler, Zensierte deutsche Tonspur bei Vorhandensein des O-Tons, oder ggfs. auch Titel wie Event Horizon, wo zwar bekannt ist, dass Material entfernt wurde, dieses jedoch nirgends mehr vollstaendig bzw. in den Film integriert existiert)
rot: definitiv geschnitten, daher klarer Finger weg Kandidat (die uebliche gekuerzte Scheisse halt, die aktuell ohnehin groesstenteils bereits das bekannte Scherensymbol zeigt)
Immerhin wuerde man so von vermeintlich brauchbaren Fassungen gleich auf den ersten Blick gewarnt werden. Oder das bisherige System beibehalten und eine transparente Schere (oder irgend ein anderes Symbol, wie ein Ausrufezeichen etc., muss halt sinnvol sein) zur Kenntlichmachung eben dieser "Vorbehaltsfassungen" hinzufuegen.

Faktum ist jedoch, dass die deutschen VHS als nicht weiter bearbeitete R-Rated - wie vom TE richtig bemerkt - auf unzensiert gesetzt werden muessen. Die Schere vor diesen Fast-Unrated wuerde im Gegenzug jedoch implizieren, dass die R-Rated diesen Versionen ueberlegen ist (da keine Schere), wobei ja eigentlich genau das Gegenteil der Fall ist.

Zitat von: ofdbGeben Sie bitte an, ob der Film in der vorliegenden Fassung gekürzt wurde. Filme, die von Urheberseite bearbeitet wurden (also z.B. vom Regisseur oder Produzenten), gelten NICHT als gekürzt. Als "gekürzt" gilt ein Film nur dann, wenn Dritte den Film nachträglich bearbeitet haben (also z.B. der deutsche Verleih oder Fernsehsender).
Die R-Rated befindet sich ja jeweils unveraendert in diesen Fassungen, ergo ungekuerzt. Ist mir schon klar, du willst quasi vor diesen fehlerhaften Unrated warnen, was auch absolut nachvollziehbar ist, aber ausgehend von den ofdb-Grundsaetzen duerfte sich auch hier eigentlich keine Schere befinden, auch wenn es - zugegeben - in diesem Fall nicht wirklich zielfuehrend ist...
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: spannick am 15 September 2013, 22:14:37
nein, die R-Rated kann man sich so nicht da schönreden, dass die da drin wäre. mal von Alternativmaterial abgesehen, das z.B. bei JASON eingesetzt / anders eingesetzt wurde.

cut ist cut, und wenn sie als unrated beworben wird, es aber nicht ist, interessiert auch kein Stückwerk, das noch Material der R beinhaltet. es ist Stümperei und die ist gekürzt. Da ist doch völlig egal, was als Ursprung benutzt wurde. wer mir UNRATED verkaufen will und es ist nicht UNRATED drin, dann ist das gekürzt.


Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: Cryptkeeper am 16 September 2013, 01:11:19
Danke schon mal für die Hilfe von Euch beiden.

Hab die beiden deutschen Marketing-VHS-Tapes erstmal auf uncut gesetzt und mit "R-Rated" gekennzeichnet.

Wegen der anderen Geschichten sollten sich die Admins auch mal dazu äußern.

Ich bin der Meinung, dass wir nur ECHTE R-Rated bzw. Unrated-Versionen auf uncut setzen sollten, sprich die Koch Media von "Punisher" hätte ich auf cut gesetzt - gemeint ist die Unrated-Version, da sie nicht das ist was sie sein soll. Da aber im Mediabook die in diesem Fall vollständige R-Rated-Version vorhanden ist, wird das Ganze in diesem Fall schwierig.

Nichtsdestotrotz - Unrated-Versionen, die egal, ob aus Stümperei oder Masterfehlern, Szenen vermissen lassen (wie z.B. bei einigen Boots) würde ich auf cut setzen wollen.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: tagchen am 16 September 2013, 14:07:32
Zitat von: Cryptkeeper am 16 September 2013, 01:11:19
Danke schon mal für die Hilfe von Euch beiden.

Hab die beiden deutschen Marketing-VHS-Tapes erstmal auf uncut gesetzt und mit "R-Rated" gekennzeichnet.

Wegen der anderen Geschichten sollten sich die Admins auch mal dazu äußern.

Ich bin der Meinung, dass wir nur ECHTE R-Rated bzw. Unrated-Versionen auf uncut setzen sollten, sprich die Koch Media von "Punisher" hätte ich auf cut gesetzt - gemeint ist die Unrated-Version, da sie nicht das ist was sie sein soll. Da aber im Mediabook die in diesem Fall vollständige R-Rated-Version vorhanden ist, wird das Ganze in diesem Fall schwierig.

Nichtsdestotrotz - Unrated-Versionen, die egal, ob aus Stümperei oder Masterfehlern, Szenen vermissen lassen (wie z.B. bei einigen Boots) würde ich auf cut setzen wollen.



Das PRoblem bei Punisher ist wohl eher das die Workprint auch dabei ist im Bonusmaterial. Und die gilt als "Besondere Langfassung". Und das zusammen mit "gekürzt" würde nicht gehen. So wurde mir das zumindest mal (von Karm ?) erklärt wieso diverse Punisher Stümper "Unrated" DVDs nicht als Cut stehen.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: Riddick am 16 September 2013, 20:29:12
Also ich sehe das so: Sowohl die Rated R- als auch die Unrated-Fassungen sollten auf ungekürzt gesetzt werden, solange diese (in ihrer jeweiligen Fassung) vollständig sind. Wenn aber in der Unrated-Fassung etwas fehlt, sollte diese auf cut gesetzt werden, auch wenn diese länger als die Rated R ist. Man sollte meiner Meinung nach immer von der offiziellen Fassung (entweder Rated R oder Unrated) ausgehen, denn irgend einen Ausgangspunkt muss man ja haben. Die FSK 16-Fassung von "Zombie-Dawn of the Dead" ist ja auch länger als die alte beschlagnahmte Videofassung, trotzdem kann man diese nicht auf uncut setzen.
Wenn also irgendwo eine Unrated-Fassung drauf ist und dort aus Schlamperei ein paar Frames oder ganze Szenen vergessen wurden, ist diese meiner Meinung nach cut. Denn Ausgangspunkt ist nunmal die vollständige Unrated-Fassung, wenn diese aber nicht vollständig ist, sollte man die Fassung auf cut setzen. Man sollte das dann halt nur im Infoteil erwähnen.

Filme, wo man weiß, dass nicht im Film vorhandenes Material existiert (wie z.B. "Event Horizon") sollte man aber nicht extra kennzeichnen, da fast jeder Film in den USA vor Kinostart gestutzt wurden. So wären z.B. auch "The Crow", "Cliffhanger", "Friedhof der Kuscheltiere 2", "Corruptor" uvm extra zu kennzeichnen. Solange es von diesen Filmen aber offiziell keine längere Fassung als die gängige Uncut-Fassung gibt, macht dies in meinen Augen wenig Sinn.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: harrycanyon am 20 September 2013, 14:58:02
Zitat von: Riddick am 16 September 2013, 20:29:12
Wenn aber in der Unrated-Fassung etwas fehlt, sollte diese auf cut gesetzt werden, auch wenn diese länger als die Rated R ist.
Wo soll das enden??? :zwangsjacke:
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: Riddick am 20 September 2013, 19:05:01
Zitat von: harrycanyon am 20 September 2013, 14:58:02
Zitat von: Riddick am 16 September 2013, 20:29:12
Wenn aber in der Unrated-Fassung etwas fehlt, sollte diese auf cut gesetzt werden, auch wenn diese länger als die Rated R ist.
Wo soll das enden??? :zwangsjacke:

Wieso? Ist für mich logisch.

Wenn ein Film als "Unrated" angepriesen ist, muss es meiner Meinung nach auch die vollständige Unrated-Fassung sein. Wie bereits gesagt: Man muss immer eine Ausgangsbasis haben und meiner Meinung nach ist es am sinnvollsten, jeweils eine komplett vollständige Rated R- und/oder Unrated-Fassung als Ausgangsbasis zu nehmen.
Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: harrycanyon am 26 Januar 2014, 07:07:47
Kommando zurück - siehe Schnittbericht 1. Bild

www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=1068 (http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=1068)

Das Pressevideo läuft 5 sec. länger, vllt. war da die Szene noch drin.

Titel: Re: Jason goes to Hell / deutsche VHS
Beitrag von: Cryptkeeper am 2 Februar 2014, 12:16:33
Das müsste nun in der Tat jemand vergleichen, der das Presse-Tape hat.

Ferner vielleicht auch mit einer alten R-Rated-Fassung aus den USA.

Denn komischerweise fehlt die Szene ja auch auf dem GB-Tape.
Wurde vielleicht bei der US-DVD ein Fehler gemacht oder existieren verschiedene R-Rated-Fassungen? *Verwirrung komplett*
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