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OFDb => Allgemeine OFDb-Themen => Thema gestartet von: PierrotLeFou am 2 April 2016, 23:37:21

Titel: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 2 April 2016, 23:37:21
Edit diebelshausen: Hier soll es um die Frage nach der Aufnahme von Filmen in die OFDb gehen, die nicht auf Trägermedien veröffentlicht und vorgeführt wurden, sondern ausschließlich im Internet/auf Online-Plattformen veröffentlicht wurden. Die derzeit bestehenden Regeln/FAQs sehen das nicht vor bzw. sind in Teilen nicht eindeutig, vielleicht auch nicht mehr zeitgemäß.

Den ursprünglichen Inhalt dieses Postings habe ich im KF-Thread zitiert: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,201516.msg1167174.html#msg1167174 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,201516.msg1167174.html#msg1167174)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 3 April 2016, 03:28:17
Wie gesagt:

Zitat- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
wären vermutlich die einzigen Gründe, die überhaupt für eine Berechtigung sprechen könnten...

Letzteren Punkt kann man mMn bereits wieder streichen, da zwar das Thema des Films durchaus in den Medien herumgeistert, der Film selbst jedoch nicht...

Bleibt die Frage, ob Marco Pino ( http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html (http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html) / http://www.metropolico.org/author/marco-pino/ (http://www.metropolico.org/author/marco-pino/) ) als berühmte Person öffentlichen Interesses durchgeht... darüber könnte man streiten... ;)

Wie so oft muss da wohl oder übel jemand "autoritär" entscheiden, ob der gute Mann eine berühmte Person öffentlichen Interesses ist oder nicht - falls nicht vorher noch einige Meldungen bezüglich einer Einschätzung des Bekanntheitsgrades Pinos eingehen... :D



Sollte der Eintrag bleiben, kann man die IA gerne auch zusammenkürzen...

Wäre es so erwünschter?


ZitatDie Doku der Wochenzeitung "Junge Freiheit" widmet sich den Bildungsplänen rot-grün geführter Länder und möglichen Gefahren einer eventuellen "Frühsexualisierung". Der Erzähler schlägt einen neutralen Tonfall an, interviewt werden aber ausschließlich zweifelnde & besorgte Eltern, Lehrkräfte, Sexualwissenschaftler und ein "Junge Freiheit"-Reporter. Unter anderem spekuliert die Doku, was die Psychologin & Sexologin Ann-Marlen Henning in ihren Unterrichtsstunden "gezeigt haben könnte" (!), und geht auf Helmut Kendlers umstrittene Broschüre "Zeig mal!" (1974) ein. Aber auch jüngere, keinesfalls unumstrittene Veröffentlichungen werden (einseitig) betrachtet. Bisweilen zieht die laut Wikipedia zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus eingeordnete "Junge Freiheit" in ihrer Doku Wikipedia-Artikel heran, um auf fragwürdige Aspekte eines umstrittenen Sozialpädagogen hinzuweisen... Auch die Berichterstattung "führender Medien" und linksradikale Gegendemonstrationen werden kritisiert.
(Wär mir in dieser Form dann aber fast schon wieder etwas peinlich... darüber hinaus sind wertende IA bei manipulativen, propagandistischen Dokus auf der OFDb keinesfalls selten: HIER etwa (http://www.ofdb.de/plot/91887,258034,Erbkrank), um jetzt doch einfach mal die Nazikeule zu schwingen... Natürlich ist der Film dort nochmals ganz anderer Natur, dafür werte ich allerdings auch weit gemäßigter... bzw. gar nicht: Ich verweise ja bloß auf die nachweislich einseitige Ausrichtung und die z.T. unzulänglichen Methoden des Films... Und ich denke, dass es bei Dokumentarfilmen schon zur IA gehören sollte, ob da zu einem strittigen Thema 6 Leute befragt werden, die mindestens 2 verschiedene Standpunkte vertreten werden, oder ob 6 Leute interviewt werden, die alle denselben Standpunkt vertreten... oder ob die Dokumentarfilmer ausschließlich zitierfähige Quellen nutzen, oder auch die Wikipedia... oder ob sie sich bekannten Ereignissen widmen, oder darüber spekulieren, wie unbekannte Ereignisse abgelaufen sein könnten... Das Wie scheint mir nicht weniger zum Inhalt zu gehören als das Thema...)



edit:
Zitat von: pm.diebelshausen am  3 April 2016, 02:45:51Die Frage ist lediglich und wie bei jedem Eintrag ungeachtet seines Inhalts, ob es sich um einen Film handelt, der gemäß den Kriterien (nachzulesen hier (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153693.0.html)) der OFDb einzutragen oder zu löschen ist. Argumente dafür oder dagegen, her damit. Meines Wissens werden Filme keines YouTube-Kanals in der OFDb geführt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Chris Marker hatte seine letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht... von diesen ist meines Wissens nach bloß einer als Viennale-Kurzfilm/-Trailer auch anderswo zum Einsatz gekommen.
Allerdings: Chris Marker ist als etablierter Filmemacher, der international ein hohes Ansehen bei Kritik & Kollegen besaß, definitiv eine berühmte Person öffentlichen Interesses... ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 3 April 2016, 12:43:05
Wie pm.diebelshausen richtig anmerkte, geht es mir rein um die Formalia. Wäre das Ganze auf dem YouTube-Kanal einer linken Zeitung wie der Jungle World erschienen, ginge es mir nicht anders.

LeFloid, Y-Titty und wie die ganzen YouTube-Stars heißen, sind sicher auch Personen öffentlichen Interesses, und deren Kram hat auch nix in der Ofdb verloren.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 3 April 2016, 15:49:29
Zitat von: McClane am  3 April 2016, 12:43:05
Wie pm.diebelshausen richtig anmerkte, geht es mir rein um die Formalia. Wäre das Ganze auf dem YouTube-Kanal einer linken Zeitung wie der Jungle World erschienen, ginge es mir nicht anders.

LeFloid, Y-Titty und wie die ganzen YouTube-Stars heißen, sind sicher auch Personen öffentlichen Interesses, und deren Kram hat auch nix in der Ofdb verloren.
Ich bin ja auch bereits (mehrfach) auf die reinen Formalia eingegangen...


Und schon außerhalb dieses threads habe ich vor mehreren Monaten mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die FAQ-Angaben sehr schwammig sind und man sich jederzeit auf sie berufen kann, um Filme einzutragen, die eigentlich nicht auf der OFDb erwünscht wären...

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **

Vor allem über die "Person öffentlichen Interesses" wird das "öffentliche Interesse" letztlich über sich selbst definiert. Das macht nicht viel Sinn. Wenn du jetzt sagst, dass ein LeFloid eine Person öffentlichen Interesses ist, dann würden Filme von ihm laut FAQ in der OFDb ihre Berechtigung haben...
Entweder stimmt man dafür, dass ein LeFloid keine Person öffentlichen Interesses ist (dann hätte man das Problem nicht) oder man hängt zumindest ein paar Sterne hinter die Person öffentlichen Interesses, um weiter unten zu definieren, wann jemand eine solche ist....


Wie gesagt, der FAQ-Bereich macht es derzeit noch immer ausgesprochen einfach, nahezu alles auf der OFDb einzutragen....
Ein Streifen muss bloß a.) zugänglich sein (zB auf Video), b.) fertiggestellt sein und c.) öffentliches Interesse erregen (indem er zB. auf Video vorliegt, was reichen würde, weshalb der Punkt des öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht mehr notwendig ist, wenn ein solches schon durch die Erfüllung von Punkt a erreicht werden kann...) ;)



edit: Das sind die 2 Hauptprobleme der FAQ-Regelung:
1.) Es gibt einen zu erfüllenden Punkt c.), der aber bereits durch die Erfüllung von Punkt a abgedeckt ist...
2.) Das öffentliche Interesse wird tautologisch definiert, indem man die Problematik einfach auf eine "Person öffentlichen Interesses" verschiebt...

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man diese Punkte einmal beheben sollte, sonst wird man immer wieder Fälle haben, indem sich Leute zurecht auf die FAQ-Regelung berufen, während jedermanns Bauchgefühl sagt, dass "sowas" eigentlich nicht dabei herauskommen sollte... :D
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 3 April 2016, 17:08:10
Ich bin für den Verbleib der Dokus. Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 April 2016, 00:56:39
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Ich bin für den Verbleib der Dokus. Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.

Würde das dann auch bedeuten, dass diese ganzen Amateur-Fanfilme im "Ghostbusters"/"Halloween"/"Nightmare on Elm Street"/"Friday the 13th"-Bereich, die bislang teilweise nicht eingetragen werden sollten (weil sie nicht auf VHS/DVD/BR vorliegen oder in Kinos oder TV-Sendern zu sehen waren), dann auch eingetragen werden dürften, weil sie auf den Youtube-Kanälen der Hobbyfilmer zu sehen sind?
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 4 April 2016, 15:53:50
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das trifft auf ca. 99% aller mit der freien Suche auffindbaren Inhalte bei Youtube zu, auch auf das Video von Martha Mustermanns Katze, welches die Besitzerin mit der Welt teilen möchte.

Siehe auch Pierrot dazu.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: pm.diebelshausen am 4 April 2016, 19:46:07
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10Mit der (inoffiziellen) Einführung des VOD-Formats bekennt sich die OFDb-Führung zum Internet als Medium.

Das finde ich etwas weit hergeholt. Die Einführung von VOD gleichzusetzen mit dem Internet insgesamt als Medium, so dass dann auch YouTube-Veröffentlichungen darunter fallen, ist ziemlich weit gefasst und nicht zwingend aus der Bremen-Entscheidung ableitbar.

Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen. Das bedeutet, wenn wir wollen, dass solche Formate eingetragen werden können, es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, für die wir klar definieren müssen, was drin ist und was draußen - ich denke, keiner meint, dass sämtliche bewegten Bilder im www Filme im Sinne der OFDb und entsprechende Einträge erlaubt sein sollen.

Wir sollten erstens die Diskussion zu diesem Thema im OFDb-Bereich führen (wer macht einen Thread auf?), zweitens diesen Thread hier einstweilen auf Eis legen bis grundsätzlich klar ist, was mit dem Internet im Allgemeinen und mit YouTube im Besonderen sein soll, und drittens eben diese grundsätzliche Klärung herbeiführen, vor allem sollte Sascha sich dazu äußern.

Im Raum steht ohnehin der Hinweis Pierrots auf Unklarheit/Doppelung ind den FAQs dazu.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Karm am 4 April 2016, 21:28:56
Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 April 2016, 22:04:56
Zitat von: Karm am  4 April 2016, 21:28:56
Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.

Ich denke, regulär verboten sollten Youtube-Videos aber auch nicht sein... Wie gesagt hat Chris Marker einige seiner letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht - und der war immerhin eine international bekannte, renommierte Figur im (Doku-Essay-)Filmgeschäft...

Dort sind ja z. B. auch einige Godards zu sehen gewesen, die weder im Kino, noch im TV, noch offiziell auf VHS/DVD zu sehen waren...


Ich merke gerade, dass die FAQ-Bedingungen (ein Film soll fertiggestellt sein und zugänglich sein) bereits in diesen beiden Punkten noch eine Fußnote benötigen, denn es gibt ja durchaus Ausnahmefälle, in denen unveröffentlichte bzw. nicht fertiggestellte Filme sehr wohl eingetragen werden dürfen.

Das war hier im KF schon mehrmals Thema, im FAQ-Bereich finde ich das jedoch nicht...

In Fällen, in denen von folgenden Punkten
Zitat von: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,153693.0.html- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
- aus historischer Sicht bedeutsam
einer zutrifft (wobei zu klären wäre, was eine "Person öffentlichen Interesses" ist), ist es schon sinnvoll, Filme einzutragen, die nicht fertiggestellt bzw. nicht veröffentlicht worden sind... (ganz besonders, wenn sie nicht fertiggestellt worden sind, aber als Fragment vorliegen...)
Damit müssten auch Youtube-Filme eingetragen werden, wenn die ansonsten zwar nicht veröffentlicht worden sind, aber eben aus historischer Sicht bedeutsam sind, von einer Person öffentlichen Interesses stammen (ab wann ist man keine mehr?), aus besonderem Grund Thema in den Medien auftauchen... ("in den Medien" sollte dann aber nicht einfach bloß heißen: "andere Youtube-Filme"...)



Ich werde mir die Tage mal Gedanken machen, wie eine FAQ-Regelung aussehen könnte, damit auf Ausnahmen verständlicher eingegangen wird und damit keine Widersprüchlichkeiten auftauchen usw. (Ab Samstag werde ich mich hier dann aber für eine knappe Woche vermutlich etwas "entziehen" müssen...)
Das müssten dann natürlich mindestens zwei Versionen sein, nach denen die Streitfälle dieses threads einmal eingetragen werden dürfen und einmal nicht eingetragen werden dürfen...

Je mehr Leute möglichst viele Vorschläge einer überarbeiteten FAQ-Regelung machen würden, desto produktiver wäre das Ganze natürlich... :D
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 April 2016, 23:07:25
Ich habe jetzt einfach mal den Teil vor "Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen" umgeschrieben. Die zweite Hälfte, der ich mich noch nicht gewidmet habe, ließe sich sicherlich mindestens noch ein wenig kürzen, da einiges im oberen Teil bereits zum Ausdruck kommt...

Ich habe die Punkte, über die man sich verständigen müsste, rot gekennzeichnet... Ich will jetzt nicht sagen, dass dieser Vorschlag alles abdeckt, das soll bloß erst einmal ein erster Entwurf sein, mit dem man arbeiten kann... ein paar der Unzulänglichkeiten der bisherigen Version meine ich aber ausgebügelt zu haben...


ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, die
    1.) fertiggestellt sind
(als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb) und
   2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

Ausnahmen sind zugelassen, wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
    a) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses.
Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
    b) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen. (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008) (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm))
    c) Er ist aus historischer Sicht bedeutsam. Dies gilt etwa für ältere Amateurfilme, die historisch relevante Vorgänge festhalten. (Beispiel: "Zapruder-Film" (1963) (http://www.ofdb.de/film/198302,Zapruder-Film))
* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.


Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:


    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele


* mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Bei einigen Sonderfällen ist es zudem erlaubt, Filme "mehrmals" einzutragen. Dies gilt, wenn:

    der Film stark verändert worden ist, wie es u.a. bei der US-Version Godzilla, King of the Monsters! in Bezug zum Originalfilm Godzilla der Fall ist.
    eine TV-Mini-Serie für bspw. das Kino umgeschnitten wird (s. z.B. Shogun: TV-Mini-Serie und Zusammenschnitt).
    umgekehrt ein (bzw. mehrere) Film(e) zusammengeschnitten werden (s. z.B. Der Pate: Original und Zusammenschnitt der drei Teile).
    von einem Film mehrere Sprachfassungen erstellt worden sind (s. z.B. Der blaue Engel und The Blue Angel).


Nicht gesondert eingetragen werden:

    Staffeln von TV-Serien
    Director's Cuts
    Extended Versions
    restaurierte Fassungen
    Zensurfassungen sowie
    von Stummfilmen erstellte Tonfilmfassungen

edit: Noch ein paar Punkte: Werbespots dürften nach der bisherigen Regelung eingetragen werden, wenn sie von einem bekannten Regisseur stammen... Ich meine mich zu erinnern, dass es aber nicht erwünscht ist, Fellinis einminütige Werbespots einzutragen. Gleichzeitig tauchen längere Werbefilmchen von Lynch durchaus auf... da müsste man wohl zwischen Spots und Kurzfilmen unterscheiden und sich eventuell auf Laufzeitangaben einigen... ähnlich sieht es bei Musikvideos aus... laut FAQ dürften die eigentlich eingetragen werden, sobald sie bloß von David Fincher etc. stammen... auch da müsste man noch etwas nachbessern.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob man als Kriterium für ein öffentliches Interesse die Resonanz auf der IMDb heranzieht: wenn ein dort eingetragenes Werk, das eigentlich nicht für die OFDb geeignet wäre, aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Bewertungen von größerem öffentlichen Interesse zu sein scheint, könnte man darin durchaus ein Kriterium sehen...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 5 April 2016, 00:18:20
Zitat von: McClane am  4 April 2016, 15:53:50
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  3 April 2016, 17:08:10
Sie existieren nachweislich und sind für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das trifft auf ca. 99% aller mit der freien Suche auffindbaren Inhalte bei Youtube zu, auch auf das Video von Martha Mustermanns Katze, welches die Besitzerin mit der Welt teilen möchte.

Du bringst was durcheinander. Das Video von Martha Mustermanns Katze (= Hobbyvideo) hätte auch keine Daseinsberechtigung, wenn es auf Blu-ray erscheint oder bei RTLs Superpannenshow läuft. Das hat nichts mit der Erscheinungsform zu tun.

Zitat von: PierrotLeFou am  4 April 2016, 00:56:39
Würde das dann auch bedeuten, dass diese ganzen Amateur-Fanfilme im "Ghostbusters"/"Halloween"/"Nightmare on Elm Street"/"Friday the 13th"-Bereich, die bislang teilweise nicht eingetragen werden sollten (weil sie nicht auf VHS/DVD/BR vorliegen oder in Kinos oder TV-Sendern zu sehen waren), dann auch eingetragen werden dürften, weil sie auf den Youtube-Kanälen der Hobbyfilmer zu sehen sind?

Dass die nicht anderweitig veröffentlicht werden, hat sicher hauptsächlich Copyright-Gründe. Mir wäre es mittlerweile wurscht, ob die geführt werden (wir haben dazu ja schon eine Diskussion gehabt); mein Eindruck, dass die von einigen Kollegen grundsätzlich nicht erwünscht sind, dürfte nicht missverstanden sein und das respektiere ich auch. Und wenn wir ganz ehrlich sind: Die allermeisten dieser sogenannten Fanfilme sind gar keine Filme, vielleicht alternative Filmauschnitte, aber nicht das, was ein Cineast unter einem Spielfilm oder Kurzfilm versteht.

Zitat von: Karm am  4 April 2016, 21:28:56
Zitat von: pm.diebelshausen am  4 April 2016, 19:46:07
Mir scheint immernoch, dass YouTube-Videos, selbst wenn sie von offiziellen Publizisten stammen, derzeit nicht unter die für die OFDb relevanten Filme fallen.

Sehe ich auch so, ohne jetzt zu Inhalt und Qualität Stellung zu nehmen. Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen.

Wir sind aber nicht mehr in der Steinzeit. Das klingt alles ein bischen nach "Mallorca=Ballermann 6-Denke". Ich glaube, ihr habt da eine Blockade im Kopf, die weggesprengt werden muss.  :icon_smile:  Und dazu gehört, sich sehr wohl mit Inhalt und Qualität auseinanderzusetzen, denn das Internet (für euch YouTube) besteht eben nicht nur aus albernen Tiervideos. OFDb relevante Filme definiert ihr ausschließlich über die Veröffentlichungsform und nicht über den Inhalt. Wenn ihr in einer Musikdatenbank tätig wäret, hieße eure Aussage, alle Lieder, die nicht auf CD erhältlich sind, führen wir nicht. Sehr modern. Wer kein Geld hat für eine Pressung und wem nicht die Ehre zuteil wird, auf ein Festival eingeladen zu werden, wird eben totgeschwiegen. Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

Zitat von: PierrotLeFou am  4 April 2016, 22:04:56
Ich denke, regulär verboten sollten Youtube-Videos aber auch nicht sein... Wie gesagt hat Chris Marker einige seiner letzten Filme ausschließlich auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht - und der war immerhin eine international bekannte, renommierte Figur im (Doku-Essay-)Filmgeschäft...

Dort sind ja z. B. auch einige Godards zu sehen gewesen, die weder im Kino, noch im TV, noch offiziell auf VHS/DVD zu sehen waren...

Sehr schöne Beispiele. Und hat rein gar nichts mit Mustermanns Katze zu tun.  :icon_smile:

Sobald ich etwas namentlich veröffentliche, werde ich zur mutmaßlichen "Person öffentlichen Interesses". Diesen Passus kann man streichen.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: pm.diebelshausen am 5 April 2016, 00:45:43
Wer sagt denn, dass ich was dagegen habe, die Aufnahmekriterien für Filme in der OFDb zu erweitern? Du verwechselst hier die KF-Frage nach den zwei Dokus mit der Grundsatzfrage bezüglich im Internet veröffentlichten Filmen überhaupt. Da übersiehst Du also bei Karm und mir, dass wir lediglich vom aktuellen Stand der Dinge sprechen und meinen, dass die aktuellen Regeln nicht dazu taugen, die beiden Filme, um die es in diesem Thread geht, aufzunehmen (was ich davon halte, habe ich noch gar nicht geschrieben). Um das zu können, müssten die Regeln/FAQs geändert werden - das ist aber eine ganz andere Diskussion und sollte, wie ich oben schon schrieb, nicht im KF, sondern im allgemeinen OFDb-Bereich verhandelt werden. Da äußere ich mich dann auch gerne zum Steinzeit-Zustand mancher Dinge in der OFDb.  ;)

Und für mich sind Internet und YouTube überhaupt nicht gleichzusetzen. Nochmal: hier geht es um die beiden genannten Dokus und die sind in einem YouTube-Kanal veröffentlicht, weshalb ich von YouTube sprach. Ich sehe aber Probleme der Abgrenzungen, wenn wir, wie Du oben, im Rundumschlag von "das Internet" reden, ähnlich wie auch eine Quellenangabe "Internet" nicht hilfreich da völlig undifferenziert ist. Pierrots Ansätze sind da schonmal ganz gut.

Mehr nachdenken muss ich darüber, inwieweit Inhalt und Qualität Kriterien sind - denn was nicht entstehen darf, ist Geschmackswillkür: also welche Inhalte und welche Qualitäten sind es, die einen Eintrag rechtfertigen oder ausschließen?
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 5 April 2016, 08:35:43
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  5 April 2016, 00:18:20
Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

20? Sagen wir lieber 2.000. Oder 20.000. Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.

Wo willst du dann entscheiden, was relevant ist? Denn dann kommt bei jedem Eintrag die Inhaltsfrage. Wäre bei einer Musikdatenbank übrigens nicht anders, gerade wenn man sich anschaut, was da gerade mit (semi-)professionellen Musik- und Musikcoverkanälen auf Youtube abgeht.

Nennt mich ruhig einen Snob, aber da halte ich dann Ausnahmeregelungen für Chris Marker (die in seinem Status als berühmter Filmemacher begründet sind) für praktikabler. Das "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 5 April 2016, 20:41:25
Zitat von: McClane am  5 April 2016, 08:35:43Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.

[...]

Nennt mich ruhig einen Snob, aber da halte ich dann Ausnahmeregelungen für Chris Marker (die in seinem Status als berühmter Filmemacher begründet sind) für praktikabler. Das "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.

Ich stimme Palaber-Rhabarber darin zu, dass hochwertige, relativ seriöse Youtube-(etc.-)Produktionen in die OFDb gehören und schnell hingerotzte Youtube-(etc.)-Clips eher nicht... (wenn sie nicht wie z.B. http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm) Gegenstand des Interesses der Öffentlichkeit außerhalb des Internets werden...)
Aber pm.diebelshausen & McClane haben natürlich Recht damit, dass Qualität oder Ideologie eigentlich kein Kriterium sein dürften bzw. können...

Ich denke, ein möglicher Mittelweg liegt darin, die Ersteller dieser Youtube-(etc.-)Filme und die Aufnahme dieser Youtube-(etc.-)Filme (nicht bloß im Internet) als Kriterien heranzuziehen.
Ich denke nicht, dass Youtube-Filme nur dann in die OFDb gehören, wenn sie von längst etablierten Regiegrößen stammen...

Nehmen wir mal diesen Film: http://www.ofdb.de/film/189654,Ataque-de-P%C3%A1nico (http://www.ofdb.de/film/189654,Ataque-de-P%C3%A1nico) Als der eingetragen worden ist, was Alvarez noch lange nicht der "Evil Dead"-Regisseur... wieso gehörte der schon damals dennoch in die OFDb? Weil damals unter anderem auf BBC von diesem Kurzfilm berichtet worden ist, der Hollywood bereits damals auf Alvarez aufmerksam gemacht hatte.

Wenn Studenten-Filme mit den Mitteln offzieller Fachhochschulen/Filmschulen finanziert werden, gehören sie mMn auch in die OFDb, auch wenn die Filmschaffenden vielleicht (noch) nicht berühmt sind, die Filme mitunter schlecht sind und sie zum großen Teil auch nicht auf Festivals zu sehen sind... Aber mit einer offiziellen Einrichtung, die die Mittel zur Verfügung gestellt hat, sollte bereits ein Grund für mögliches öffentliches Interesse existieren.

Bei Amateurfilmen sind das wieder etwas anders aus: Da mag jemand als Hobbyfilmer mit Freunden einen Film drehen, der dann nur bei Youtube zu sehen ist... Der Film mag besser sein als die Arbeit eine Filmstudenten (die mMn automatisch für die OFDb "relevant" ist, weil die Produktionsmittel zum Teil von einer offiziellen Institution stammen, die sehr wohl öffentliches Interesse erregt), gehört aber erst einmal nicht auf die OFDb. Klingt ungerecht? Ist es auch... eine mögliche Lösung würde ich darin sehen, die öffentlichen Reaktionen auf solche Werke im Auge zu behalten: Berichten verschiedene Tageszeiten über solch ein Werk? Rein in die OFDb. Hat er auf der IMDb über 750 Wertungen erhalten? Rein in die OFDb... Äußern sich etablierte Filmemacher oder Produzenten im Netz oder sonstwo nachweislich über dieses Werk? Rein in die OFDb...

Genügend Mist wird es dann nicht in die OFDb schaffen: die 2stündige "Doku" "Die Wahrheit über das Hexagramm - Freimaurerei, Satanismus und die zionistische Weltherrschaft" (tatsächlich auf Youtube zu finden!) nicht, die Produktionen von http://www.imdb.com/company/co0234081/?ref_=tt_dt_co (http://www.imdb.com/company/co0234081/?ref_=tt_dt_co) - die ich für reine Trollerei halte, mit welcher Avantgarde-affine Gutgläubige gefoppt werden - ebensowenig... ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: RoboLuster am 5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 00:54:07
Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...


"Karate Tiger 2" kam zudem zu einer Zeit raus, in der es die IMDb noch nicht gab (1987)... die Dinge, die ausschließlich bei Youtube etc. erscheinen, können also bereits ab Erscheinungstag irgendwo im Internet bewertet werden... Dein Beispiel hat wie viele ältere Filme das Pech, dass sich vergleichsweise wenig Cineasten an eine Bewertung machen... (Und vorsichtshalber nochmals der Hinweis: Für Filme, die auf VHS, DVD, Kinoleinwand, TV etc. zu sehen waren, gilt das ja ohnehin nicht, weil die ja bereits alle Bedingungen erfüllen. Und auch Amateurfilme, deren Macher prominent werden oder die durch alle möglichen Medien (TV/Zeitung/Internet) geistern) erwähnt werden, würden ja nach meinem Vorschlag bereits alle Bedingungen erfüllen. Es ginge ja bloß darum, Filme - die momentan eh nicht auf der OFDb eingetragen werden sollen - unter besonderen Umständen künftig doch eintragen zu können... eine beachtliche Anzahl an IMDb-Bewertungen wäre ein theoretisch denkbares Kriterium.)

Du hast recht, 750 ist natürlich hart zu knacken für nen Amateurfilm, der ausschließlich auf Streaming-Portalen veröffentlicht wird... da muss man schauen, wie hoch man die Latte hängen wollen würde.


Dieser Scheiß hier - http://www.imdb.com/title/tt1206286/ (http://www.imdb.com/title/tt1206286/) - kommt allerdings bereits auf 604 Bewertungen.
Ich denke, dass liegt daran, dass früher als "Writer" noch R.D. Salinger auftauchte... Amateurfilme & No Budget-Produktionen verschaffen sich auf der IMDb ja einiges an Aufmerksamkeit, wenn sie in den Danksagungen oder (als vermeintliche Literaturverfilmungen) als Autoren bekannte Namen unterbringen.
Man könnte also sogar überlegen, ob man 250 Wertungen auf der IMDb als ausreichend ansieht - und 500 oder 750 oder 1500 Wertungen erst dann zum Einsatz kommen lässt, wenn die unbekannten Filmschaffenden trickreich irgendwelche Promis in ihre credits bringen und somit vermehrt Zuschauer(innen) anlocken...


Sind ja alles bloß Vorschläge für mögliche Erweiterungen/Veränderungen des FAQ-Textes. Denn - wie gesagt! - logisch & sinnvoll ist der in seiner jetzigen Form nachweislich nicht... ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: RoboLuster am 6 April 2016, 01:55:16
Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Sind ja alles bloß Vorschläge für mögliche Erweiterungen/Veränderungen des FAQ-Textes. Denn - wie gesagt! - logisch & sinnvoll ist der in seiner jetzigen Form nachweislich nicht... ;)

Ja, darin haben wir ja schonmal übereingestimmt.  ;)

Bei Notarile. http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753)


Ich denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen (beste Aussagen dazu;  weil es nicht offiziell ist, (also bekommt kein reicher Bonze Geld in den Hintern?) weils keine Veröffentlichung gibt, (von der wir wissen, und VoD ist nunmal genau das), weil kein Interesse besteht  (sagt wer? und wir reden ja auch schon mal drüber), weils "kaka" ist (sagt wer?)

Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 6 April 2016, 04:01:32
Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...

Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen und den IMDB-Score von mindestens 8,0 geltend machen. Die OFDb schnell noch umbenennen in elitefilme.de und fertig ist die neue Scorsese/Tarantino-only-Datenbank. Hauptsache, die Messlatte ist schön hoch. Inwieweit kann eine Filmdatenbank als Kriterium relevant sein, für die die Listung von TV-Galas und Magazinen offenbar kein Problem darstellt? Für Dokumentationen ist das eh nicht anwendbar, die sind nicht populär genug. Da kann man schauen, ob es den Tatbestand einer Doku erfüllt, so wie unterschieden wird zwischen Doku-Serien mit und ohne Soapanteil.

Zitat von: McClane am  5 April 2016, 08:35:43
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  5 April 2016, 00:18:20
Weil die Datenbank wegen 20 mehr Einträgen pro Jahr so furchtbar überlastet ist?

20? Sagen wir lieber 2.000. Oder 20.000. Nahezu jeder Student an einer Filmhochschule dreht im Jahr mehrere Kurzfilme und stellt die online ein, womit die Daseinsberechtigung haben. Wenn wir die aufnehmen, dann dürfen wir auch dem Splatterkurzfilm, den Thilo, Jan und Gerd an drei Wochenenden zusammengehauen und auf Youtube gestellt haben, weil sie hoffen der nächste Sam Raimi zu werden, die Aufnahme nicht verwehren. Da werden Jan, Thilo und Gerd schon protestieren. Und so weiter.
Wo willst du dann entscheiden, was relevant ist? Denn dann kommt bei jedem Eintrag die Inhaltsfrage.

Dass es keine 2000 oder mehr wären, zeigt die Vergangenheit. Die OFDb warb nie damit, keine Amateurfilme zu dulden oder nur eine Kinodatenbank zu sein. Insofern gab es auch nie einen Grund, dass aufstrebende (auch Möchtegern-)Filmemacher nicht versuchten (FAQ liest am Anfang sowieso keiner), ihre Filme oder was sie dafür halten, in die OFDb einzupflegen (oft sogar ohne Nachweis). Das sind nach meinem Erfahrungswert 1-2 Dutzend Filme pro Jahr, manchmal weniger. 99 Prozent der Filmeinträge fliegen, weil sie nicht die Kriterien eines Standardeintrags erfüllen (z.B. dass ein Film erstmal fertiggestellt sein muss). Du überschätzt diesbezüglich m.E. die Popularität der OFDb. Ich sehe halt einen Widerspruch darin, dass ein nur im WWW veröffentlichter Studentenkurzfilm nicht OFDb-relevant ist, und ein vergleichbarer, also mit den gleichen Mitteln hergestellter Film dann doch OFDb-relevant ist, wenn er im Fernsehen läuft. Mehrmals im Jahr zeigen MDR und HR Studentenkurzfilme, aber eben nur eine Auswahl.
Mit dem Klären des Inhalts meine ich, dass die Formalien, die man an einen Film stellen darf, gegeben sein müssen. Vielleicht ist der Splatterkurzfilm von Thilo, Jan und Gerd nur ein schlecht nachgemachter Filmausschnitt für 10 Euro, vielleicht aber auch besser als ein Bethmann und Konsorten und eventuell sogar festivaltauglich. Eine brauchbare Definition von (Kurz-)Film könnte schon ausreichend sein, um zu verhindern, dass die OFDb (und das auch nur theoretisch) mit "Müll" überschwemmt wird. Das Zeigen eines Testbildes wie bei "The Catcher in the Rye" zählt PierrotLeFou schon mal nicht dazu.  :icon_mrgreen:

ZitatDas "Bekenntnis zum Internet" mit VoD trifft ja derzeit, so wie ich das sehe, auf den Vertrieb von Mainstreamfilmen durch Onlineportale zu.

Dann habe ich das falsch interpretiert.  ;)

Zitat von: pm.diebelshausen am  5 April 2016, 00:45:43
Wer sagt denn, dass ich was dagegen habe, die Aufnahmekriterien für Filme in der OFDb zu erweitern? Du verwechselst hier die KF-Frage nach den zwei Dokus mit der Grundsatzfrage bezüglich im Internet veröffentlichten Filmen überhaupt. Da übersiehst Du also bei Karm und mir, dass wir lediglich vom aktuellen Stand der Dinge sprechen und meinen, dass die aktuellen Regeln nicht dazu taugen, die beiden Filme, um die es in diesem Thread geht, aufzunehmen

Okay, einen gewissen Spielraum zur Interpretation, ob das nur die Wiedergabe von bestehenden Regeln oder das Untermauern der eigenen Meinung durch die Wiedergabe dieser Regeln sein sollte, habt ihr mir aber schon gegeben.  :icon_smile:

Zitat...ähnlich wie auch eine Quellenangabe "Internet" nicht hilfreich da völlig undifferenziert ist.

Guter Punkt. Wie wäre es mit Web-TV?
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 05:35:05
Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 01:55:16Ich denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen

Mir scheint die Grund-Problematik folgende zu sein...

Tu dir einfach mal folgenden Film an, der dauert auch bloß 21 Sekunden: http://www.ubu.com/film/fluxfilm23_landow.html (http://www.ubu.com/film/fluxfilm23_landow.html)

Der hat - unabhängig davon, wie man ihn findet - aus gutem Grund einen OFDb-Eintrag, denn sowohl der Regisseur gehört der US-Underground-Szene der 60er Jahre an und besitzt damit gewissermaßen filmhistorisches Interesse und der Film selbst wurde mehrfach öffentlich aufgeführt und wurde von mehreren Leuten gesehen und taucht auch in der Literatur zum Underground-/Experimental-/Avantgarde-/Amateurfilm auf. Ist schon sinnig, dass man den auch auf der OFDb finden kann...


Wie sinnig wäre es jetzt aber, jeden grimassierenden Youtuber, der seiner 5-Sekunden-Aktion einen Vorspann oder mindestens eine Titeleinblendung vorstellt, nun ebenfalls in die OFDb aufzunehmen? (Bloß weil man ein womögliches Talent unterstützen möchte...) Selbst wenn die Bildqualität "besser" wäre, der Typ charismatischer aussehen würde und seine Grimasse etwas lustiger wäre, wäre es doch seltsam, das dann gleich in die OFDb auszunehmen... (Und was wäre - um praktischere Beispiele zu bringen - mit Noah Kalinas "Everyday" (http://www.ofdb.de/film/161139,Everyday): Dafür, dass das Werk in die OFDb gehört, gibt es gute Gründe - aber deswegen gleich jeden anderen, der sein Gesicht tagtäglich seit vielen Jahren abbildet, in die OFDb aufzunehmen, wäre mMn ganz & gar keine gute Idee. (Oder würde das jemand begrüßen? :00000109: ))

Das hast du ja vermutlich auch nicht im Sinn. ;) Aber wer soll jetzt entscheiden, ab wann bewegte Bilder ein bestimmtes Niveau, eine bestimmte Qualität erreichen, ab der sie dann als Amateurfilme in die OFDb eingetragen werden können? Da hat doch letztlich jeder eigene Vorstellungen: der eine vermutet in einer Person ein schlummerndes oder erwachendes Talent, der andere sieht in dieser Person hingegen einen Stümper.

Wenn sich jemand durch seine Youtube-(etc.-)Filmchen allerdings größere Bekanntheit verschafft, dann wäre das immerhin ein Kriterium, mit dem eine objektive Argumentation möglich wäre: Dann muss keiner erklären, dass das aber doch ein toller Film sei, der unbedingt in die OFDb gehöre, sondern man verweist dann einfach darauf, dass das Werk in so-und-so-vielen Artikeln erwähnt wird, dass es ungewöhnlich extrem viele Klicks bei Youtube hat, dass es von diesem oder jenem etablierten Filmschaffenden gelobt wird, dass es auf der IMDb ungewöhnlich viele Bewertungen erhalten hat...


Natürlich kann die OFDb auf diese Weise keine vielversprechenden Künstler "fördern", sondern bloß verspätet auf ein breiteres Interesse an ihnen reagieren... Aber ob solch ein Interesse existiert, kann man halbwegs objektiv klären. Sich auf eine Qualität zu einigen, würde viel schwerer fallen... Und es geht ja nicht bloß um irgendwelche Hobbyfilmer, die Genre-Kurzfilme anfertigen... Sondern man müsste dann auch an die vielen Amateurfilmer denken, die filmische Tagebücher, Reisefilme, Dokus, Essays anfertigen... und irgendwann will dann jemand auch sowas - https://www.youtube.com/watch?v=rPgoOeonMSo (https://www.youtube.com/watch?v=rPgoOeonMSo) - in der OFDb haben.
Sinn der OFDb scheint es mir nicht zu sein, vielversprechende Leute zu fördern oder zu entdecken oder zu unterstützen usw., sondern eher zu sammeln, was bereits entdeckt worden ist und als Film wahrgenommen wird...



Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 04:01:32
Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 00:54:07
Zitat von: RoboLuster am  5 April 2016, 23:56:16
Über 750 Wertungen? Bischen hart, wenn ich daran denke, dass es auch Filme, mit bekannten Darstellern usw, und einer "richtigen " Veröffentlichung gibt, die 115 Wertungen haben. Wenn was auf der imdb ist, kanns auch in die ofdb, imo.


(Karate Tiger 2 hier, hat zB auf ofdb 226 Stimmen... auf imdb knapp über 1000, also nur 250 mehr als geforderte 750 für "unbekannten ""Mist"" auf imdb.)

War jetzt auch keine Zahl, an der mir viel liegt... da ließe sich natürlich auch eine andere nehmen, wenn man denn solch ein Kriterium überhaupt aufnehmen will...

Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen und den IMDB-Score von mindestens 8,0 geltend machen. Die OFDb schnell noch umbenennen in elitefilme.de und fertig ist die neue Scorsese/Tarantino-only-Datenbank. Hauptsache, die Messlatte ist schön hoch. Inwieweit kann eine Filmdatenbank als Kriterium relevant sein, für die die Listung von TV-Galas und Magazinen offenbar kein Problem darstellt? Für Dokumentationen ist das eh nicht anwendbar, die sind nicht populär genug. Da kann man schauen, ob es den Tatbestand einer Doku erfüllt, so wie unterschieden wird zwischen Doku-Serien mit und ohne Soapanteil.

Mein Vorschlag zielt doch darauf ab, Filme in die OFDb zu bringen, für deren Aufnahme bislang noch nichts spricht... was daran elitär sein soll oder eine "Scorsese/Tarantino-only-Datenbank" erschaffen würde, weiß ich nicht... Deshalb ja auch mein Hinweis:
Zitat(Und vorsichtshalber nochmals der Hinweis: Für Filme, die auf VHS, DVD, Kinoleinwand, TV etc. zu sehen waren, gilt das ja ohnehin nicht, weil die ja bereits alle Bedingungen erfüllen. Und auch Amateurfilme, deren Macher prominent werden oder die durch alle möglichen Medien (TV/Zeitung/Internet) geistern) erwähnt werden, würden ja nach meinem Vorschlag bereits alle Bedingungen erfüllen. Es ginge ja bloß darum, Filme - die momentan eh nicht auf der OFDb eingetragen werden sollen - unter besonderen Umständen künftig doch eintragen zu können... eine beachtliche Anzahl an IMDb-Bewertungen wäre ein theoretisch denkbares Kriterium.)

Gerade weil ich die Bewertungen gar nichts ins Spiel bringe, hat das doch auch nichts elitäres... Aber wie sonst will man denn ein "öffentliches" Interesse halbwegs nachvollziehbar messen, wenn man nicht Klickzahlen auf Youtube, Wertungen auf der IMDb, Berichterstattungen über gewisse Werke/Filmschaffende in anderen Medien usw. heranzieht?
Dass bestimmte Sachen dann trotzdem NICHT in die OFDb gehören (Die "Nachrichten-/Satire-/Wasauchimmer-Sendung" von LeFloid, der ja inzwischen über ein OFDb-Personenprofil (http://www.ofdb.de/view.php?page=person&id=68163) verfügt, sowenig wie die Tagesschau!) würde ja noch immer greifen (man müsste aber auch in dieser Hinsicht den FAQ-Text etwas umarbeiten!) und es wäre ja auch nicht ein Kriterium das erfüllt sein muss, sondern ein Kriterium für die Dinge, die ansonsten keiner Kriterien erfüllen, um in die OFDb aufgenommen werden zu können, denen aber aufgrund ungewöhnlich vieler IMDb-Wertungen nachweislich ein vergleichsweise unübliches Ausmaß an Interesse zukommt...

DAS ist nicht elitär - ganz im Gegenteil... ;)


Und meine Antwort hierauf:
Zitat von: pm.diebelshausen am  5 April 2016, 00:45:43Mehr nachdenken muss ich darüber, inwieweit Inhalt und Qualität Kriterien sind - denn was nicht entstehen darf, ist Geschmackswillkür: also welche Inhalte und welche Qualitäten sind es, die einen Eintrag rechtfertigen oder ausschließen?
wäre eindeutig: "Nicht die Inhalte & Qualitäten, die einzelne OFDb-User überzeugen, sondern die Inhalte & Qualitäten, die in der Öffentlichkeit in irgendeiner Form, auf die man sich einigen müsste, Thema sind..." Mindestanzahl an Klicks, Mindestanzahl an Bewertungen oder die Erwähnung in einer bestimmten Menge an Zeitungen/Magazinen etc. wären mMn mögliche Kriterien; da ließen sich in einem Brainstorming sicher noch ein paar finden, ehe man dann schaut, welche davon das Feld abstecken können, auf das man sich einigen könnte. ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 6 April 2016, 07:38:28
Das mit dem öffentlichen Interesse ist doch Mumpitz. Entweder sind das Filme, die sowieso schon ihre Daseinsberechtigung haben (Lexika, Prominente) oder es ist nicht filmrelevant. Ein doofes Grimassenvideo aus dem Internetzeitalter hat auch dann nichts in der OFDb verloren, wenn es von Chris Marker ist. Irgendwelche Hobbyfilme sind zudem per se nicht erwünscht, was hat das mit der Popularität zu tun? Welche ominösen Leute beschweren sich denn, dass ihre Meisterwerke gelöscht wurden? Das sind alles Szenarien, die in der Realität nicht stattfinden. Und welchen Filmen soll jetzt geholfen werden? Aber bitte nicht Chris Marker, da hat bis jetzt sich niemand gegen geäußert. Als Streitwert dienen doch nur die beiden Dokus vom Thread-Anfang.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 17:40:53
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 07:38:28
Das mit dem öffentlichen Interesse ist doch Mumpitz. Entweder sind das Filme, die sowieso schon ihre Daseinsberechtigung haben (Lexika, Prominente) oder es ist nicht filmrelevant.

Das mit dem "öffentlichen Interesse" war aber bislang immer FAQ-relevant. Es wurde nur sehr schwammig und teilweise widersprüchlich darauf hingewiesen, was unter "öffentliches Interesse" fällt und was nicht. Aber jetzt zu behaupten, dass das Mumpitz sei (nachdem es bisher eines von drei Hauptkriterien war, wenngleich unzulänglich definiert) ist doch etwas fragwürdig...


ZitatEin doofes Grimassenvideo aus dem Internetzeitalter hat auch dann nichts in der OFDb verloren, wenn es von Chris Marker ist.
Von Marker gibt es jetzt keine Grimassenvideos, der hat sein Gesicht ja meistens gut verborgen gehalten. Aber ich denke, dass du hier eine etwas waghalsige Behauptung aufstellst... Ganz große Teile des Experimentalfilmsektors beschäftigen sich mit der Frage, was Film eigentlich ist... und unterlaufen dabei teilweise alle Erwartungen, was Film sein sollte. Und dennoch sind die relevant, die tauchen in genügend Filmgeschichten auf, zahlreiche Filmliteratur behandelt solche Werke, die Filmschaffenden genießen unter Cineasten durchaus einen Ruf...
Es macht zwar keinen Sinn, einen kurzen Clip von nahezu Unbekannten einzutragen, wenn der das, was man sich unter "Film so vorstellt" nicht erfüllt - so etwas aber auch dann nicht einzutragen, obwohl er von einer renommierten Größe des Experimentalfilmbereiches stammt und auf breiteres Interesse stößt (welches nunmal auf den Bekanntheitsgrad des Schöpfers zurückgeht), halte ich für völlig sinnlos. Natürlich denken die meisten OFDb-Nutzer an Spielfilme und Dokus... und wenn sie den Experimentalfilm im Hinterkopf haben, dann denken sie vielleicht, dass "Eraserhead" oder "Inland Empire" sowas wären... Aber da der Experimentalfilm nunmal zur OFDb gehört, muss man damit leben, dass der sich nicht zuletzt auch aus Filmen zusammensetzt, die nichts machen, was man von Filmen erwartet: Teilweise nur ein schwarzes Bild (W. Ruttmann), ein weißes Bild (C. Santos) oder ein blaues Bild (D. Jarman), bei dem sich auf visueller Ebene nichts mehr tut. (Wäre der "Regisseur" von http://www.imdb.com/title/tt1206286/ (http://www.imdb.com/title/tt1206286/) eine anerkannte Größe im Experimentalfilmbereich, würde auch diese Trollerei in die OFDb gehören (bliebe aber dennoch einfach bloß schlecht :icon_mrgreen:)). Teilweise stundenlang ein Gebäude oder ein schlafender Mann wie bei Warhol...
Ich komme gerade nicht auf den Titel, aber vom Mann mit dem Plan gibt es einen Filmeintrag, der die Projektion eines Bindfadens enthält - einer der radikalsten Experimentalfilme, der die Grenze zwischen Film und Happening weitgehend verwischt... (Als Fassungseintrag gibt es natürlich nur den Kinoeintrag: wer wüsste schon, ob man den Originalfaden, eine Abfilmung der Leinwand bei der ursprünglichen Vorführung oder jedes Durchlaufen eines neuen Fadens durch einen neuen Projektor als Vorführung "dieses" Experimentalfilms gelten lassen sollte...?) Und zu Tony Conrads "The Flicker", der bloß s/w-Geflacker zeigt, das optische Täuschungen hervorruft, gab es sogar ein Sequel, das ebenfalls nochmals s/w-Geflacker zeigt... Wenn Experimentalfilmer Humor an den Tag legen, dann wird das Verständnis von "Film" & "Sinnhaftigkeit/Existenzberechtigung" ganz besonders scharf attackiert...
Ich wage schon zu behaupten, dass sowas nicht in die OFDb gehört, wenn ein unbekannter Youtuber sowas macht - dass es allerdings unbedingt in die OFDb gehört, wenn Kenneth Angers sowas jetzt noch bei Youtube hochladen würde...

Ein Beispiel: http://www.ofdb.de/film/252837,Etude-empirique-sur-l'influence-du-son-sur-la-pertinence-r%C3%A9tinienne (http://www.ofdb.de/film/252837,Etude-empirique-sur-l'influence-du-son-sur-la-pertinence-r%C3%A9tinienne) von Denis Villeneuve, enstanden zwischen "Die Frau die singt" und "Enemy": https://www.youtube.com/watch?v=P_PbLjAnOl0 (https://www.youtube.com/watch?v=P_PbLjAnOl0)
MMn ist es doch nicht ausschlaggebend, ob das einmal auf nem Festival lief oder ob Villeneuve das gleich auf nem Youtube-Kanal hochgeladen hätte - sondern dass es von Denis Villeneuve stammt und daher breiteres Interesse erregt.
Deshalb ist dieser Film auch ein anderer Film, als wenn ich genau denselben anfertigen würde, um ihn dann bei Youtube hochzuladen: Bei Villeneuve erwarten die Leute etwas, dass die für Filmisch halten; von den Clips gänzlich Unbekannter erwartet keiner etwas, der würde dann also gar nicht funktionieren. Deshalb ist mMn durchaus nicht der Film alleine, sondern auch die Identität seiner Schöpfer(innen) entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob er in die OFDb gehört...



ZitatIrgendwelche Hobbyfilme sind zudem per se nicht erwünscht, was hat das mit der Popularität zu tun? Welche ominösen Leute beschweren sich denn, dass ihre Meisterwerke gelöscht wurden? Das sind alles Szenarien, die in der Realität nicht stattfinden. Und welchen Filmen soll jetzt geholfen werden?

Es gibt den Amateurfilm als Genre; frühe Arbeiten im Kindheitsalter werden auch eingetragen, wenn die Filmemacher später etabliert und berühmt sind... Hobbyfilme sind also durchaus erwünscht. Ich wüsste nicht, seit wann sie "per se nicht" erwünscht wären... Hauptsache sie sind fertiggestellt, zugänglich und von öffentlichem Interesse (nach den bisherigen FAQ-Regeln)...

Helfen soll die OFDb mMn keinen Filmschaffenden; ich bezog mich da auch RoboLusters
ZitatIch denke, warum sollte man etwas unbekanntes, unbekannt lassen? Aufstrebende Talente(?) nicht unterstützen
(Falls du mich gemeint haben solltest.)




Aber vielleicht sollte man wirklich erst einmal eine Meldung von Dr. Kosh abwarten, denn es gibt folgende Probleme:

-Nach derzeitige FAQ-Regeln könnte man sehr, sehr vieles eintragen, was nicht in der OFDb landen soll: Jedes Musikvideo, das jemals bei Viva oder MTV gelaufen ist, jeden Werbespot der jemals in den bekannten Sendern zu sehen war, alles fertige & zugängliche, was von bislang nicht weiter definierten "Personen öffentlichen Interesses" stammt als welche man dann auch einen Marco Pino und jeden Youtube-Star auffassen könnte.

- Um das ändern zu können, müsste man die FAQ umschreiben; Um das auf sinnvolle Weise tun zu können, müsste man aber halbwegs wissen, ob die zwei Streitfälle dieses threads in die OFDb aufgenommen werden sollen oder nicht: Erst dann kann man Regeln hinterlegen, die sowas entsprechend regeln. Und man müsste wissen, ob Werbespots/Musikvideos tatsächlich eingetragen werden dürfen, wenn sie öffentliches Interesse besitzen: Und ob dann die Ausstrahlung/Vorführung in TV/Kino reichen sollte, oder ob dann ein etablierter Filmschaffender hinter der Kamera sitzen müsste oder ob es gar bloß um ganz seltene Ausnahmeffälle gehen soll, in denen solche Filmschaffene Werbekurzfilme oder längere Musikvideos drehen, die eine Titeleinblendung besitzen und ggf. eine bestimmte Mindestlänge erreichen...

;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: RoboLuster am 6 April 2016, 18:16:10
 :viney:  Ja klar, ich hab nur das geschrieben was du da zitiert hast und worauf du dann mit einem liebevollen 3 Seitentext geantwortet hast. Erstmal Danke, aber warum wird diese kurze Anmerkung meinerseits so hervorgehoben und totgeschunden? Kann auch nicht behaupten, dass ich davon ausgegangen bin, dass sich alle anderen Regeln und Vorgaben auf einmal ändern, bloß weil man etwas einträgt was auf YouTube veröffentlicht wurde. Man kann sich echt auch wirklich anstellen, und wie ein aufgeregter Fuchs im Hühnerstall seinem eigenen Schwanz hinterherhechten.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 19:01:48
Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 18:16:10
:viney:  Ja klar, ich hab nur das geschrieben was du da zitiert hast und worauf du dann mit einem liebevollen 3 Seitentext geantwortet hast. Erstmal Danke, aber warum wird diese kurze Anmerkung meinerseits so hervorgehoben und totgeschunden? Kann auch nicht behaupten, dass ich davon ausgegangen bin, dass sich alle anderen Regeln und Vorgaben auf einmal ändern, bloß weil man etwas einträgt was auf YouTube veröffentlicht wurde. Man kann sich echt auch wirklich anstellen, und wie ein aufgeregter Fuchs im Hühnerstall seinem eigenen Schwanz hinterherhechten.

Entschuldige, du hattest eine Frage gestellt und ich hatte versucht, eine möglichst nachvollziehbare Antwort zu geben. Ich hatte dabei wirklich nicht vor, dir damit zu nahe zu treten oder dich auf diese eine Frage zu reduzieren... ;) Es schien mir nur eine Frage zu sein, die für die OFDb & die FAQ-Regelungen durchaus relevant ist...

Und in der Antwort auf Palaber-Rhabarber bin ich bloß nochmals darauf eingegangen, weil ich mir nicht sicher war, ob er mich in diesem Punkt womöglich missverstanden hatte.


Das mit dem aufgeregten Fuchs kann ich sogar nachvollziehen. Die Thematik ist nicht weltbewegend und dennoch werden über lange Zeit hinweg viele Worte gemacht... aber ich denke, dass eine sinnvolle Regelung, an die man sich halten sollte, sinnvoll ist. Und momentan fehlt die einfach mehr oder weniger und die Einigung dürfte dann am besten gelingen, wenn möglichst viele Schwachstellen aufgezeigt werden und möglichst viele theoretisch denkbare Vorschläge für eine Änderung gemacht werden...

Klar, es geht jetzt gerade bloß um 2 Youtube-Dokus... aber wenn man einfach sagt "past schon", dann ist das im Grunde ein Signal, dass alle ausschließlich auf Youtube veröffentlichten Dokus irgendwelcher Magazine eingetragen werden dürfen. Da muss man schon drüber reden und auch über eine diesbezügliche Änderung des FAQ-Textes der zudem ohnehin generalüberholt werden müsste... (Ich weiß, in diesem Punkt waren wir uns einig... ;))
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: RoboLuster am 6 April 2016, 19:28:36
Macht es doch so, jeder der etwas von YouTube eintragen möchte, wird per Eingabemaske (YouTube als neue Erscheinungsform, wenn ausgewählt wird man automatisch(?) hier her geschickt, in einen extra vorgesehenen Thread) und "beantragt" eine Aufnahme in die ofdb, hier wird dann drübergeguckt und individuell entschieden. So bekommt sogar das Forum mehr Traffic.^^
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 19:38:14
Zitat von: RoboLuster am  6 April 2016, 19:28:36
Macht es doch so, jeder der etwas von YouTube eintragen möchte, wird per Eingabemaske (YouTube als neue Erscheinungsform, wenn ausgewählt wird man automatisch(?) hier her geschickt, in einen extra vorgesehenen Thread) und "beantragt" eine Aufnahme in die ofdb, hier wird dann drübergeguckt und individuell entschieden. So bekommt sogar das Forum mehr Traffic.^^

Das ist auch ein Vorschlag, der sicher nicht verkehrt ist... Läuft ja mit Theaterführungen fürs Fernsehen bislang ähnlich... :respekt: (aber auch dieses Verfahren sollte ja im FAQ-Bereich erwähnt werden, dessen Korrektur ohnehin notwendig ist... ;) )
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Karm am 6 April 2016, 21:57:18
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 April 2016, 07:38:28
Als Streitwert dienen doch nur die beiden Dokus vom Thread-Anfang.
Genau!

...und dabei sollten wir auch bleiben. Von dem ganzen Geschwafel wird man ja wirr im Kopf (Nichts für ungut :icon_smile:)

Mag sein, dass an den FAQs noch etwas gefeilt werden kann. Dann aber an anderer Stelle im Forum. Grundsätzlich ist die Regelung schon in Ordnung. Wenn Filme letztendlich so "bedeutsam" werden, dass Sie auch von anderen etablierten Medien verbreitet werden, kann man sie immer noch eintragen. Ich würde auch auf keinen Fall VoD (Maxdome, Amazon instant...etc.) mit YouTube gleichsetzen.

Ich bin nach wie vor für die Löschung.
Na klar sind die Dokus professionell und mit erkennbarem Aufwand produziert worden. Die Macher wissen das ganz genau und haben das natürlich nicht versehentlich getan. Hat sicherlich auch einiges gekostet. Man will damit überzeugen. Sollte das gelingen, wird es auch eine entsprechende Anerkennung und weitere Verbreitung geben. Solange es jedoch nur auf YouTube zu sehen ist, bin ich persönlich gegen eine Aufnahme in die OFDb.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 6 April 2016, 22:20:46
Zitat von: Karm am  6 April 2016, 21:57:18Mag sein, dass an den FAQs noch etwas gefeilt werden kann. Dann aber an anderer Stelle im Forum. Grundsätzlich ist die Regelung schon in Ordnung.
Könnte man nicht diesen thread in den passenden Bereich verschieben und hier bloß die zwei strittigen Fälle aufbewahren (bzw. den ersten Eintrag), bis man sich irgendwie geeinigt hat? Eventuell in diesen zehn Jahre alten thread, der im Prinzip noch immer aktuell ist: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753 (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,68522.msg1107753.html#msg1107753) (Und den ich schon ganz vergessen hatte...)


Und dass die Regelung grundsätzlich in Ordnung ist, halte ich für optimistisch... Sie folgt teilweise nicht einmal den Regeln der Logik, ist zum Teil tautologisch und man kann sich in den allermeisten Fällen auf sie beziehen um guten Gewissens Filme in der OFDb einzutragen, die dort nicht erwünscht sind. Das ist definitiv ein Fakt, keine Ansichtssache... wie wichtig das jetzt ist, darüber kann man geteilter Meinung sein; aber dass Regelwerk & Praxis sich etwas annähern, wäre doch sicherlich wünschenswert... ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Karm am 6 April 2016, 23:21:48
Zitat von: PierrotLeFou am  6 April 2016, 22:20:46
Und dass die Regelung grundsätzlich in Ordnung ist, halte ich für optimistisch...
Ich meinte ja nur den Passus, dass die alleinige VÖ bei YouTube nicht keinen Eintrag in die OFDb rechtfertigen sollte (abgesehen von begründeten einzelnen Ausnahmefällen).
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 April 2016, 00:37:44
Zitat von: Karm am  6 April 2016, 23:21:48Ich meinte ja nur den Passus, dass die alleinige VÖ bei YouTube nicht keinen Eintrag in die OFDb rechtfertigen sollte (abgesehen von begründeten einzelnen Ausnahmefällen).

Ah, hab ich missverstanden... ;) :icon_redface:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 7 April 2016, 02:48:22
Ich fasse mal zusammen: Ein berühmter, mittlerweile senil gewordener Filmschaffender filmt sich auf dem Scheißhaus und stellt es ins Web und PierrotLeFou schreit laut "Was für GROSSARTIGE Filmkunst!!! Rein damit!"  :D
Wenn es gar nicht um das Werk an sich geht, sondern nur um den BEDEUTSAMEN Künstler, der natürlich absolute Narrenfreiheit besitzt, dann freue ich mich schon auf die fünfhundert Sketchvideos von Funny or Die mit der über jeden Zweifel erhabenen Hollywoodschar an Prominenz, ist aber wenigstens kein Katzenvideo von Mutter Beimer dabei.

Auch wenn ich jetzt keine überwältigende Mehrheit für die Löschung der Dokus erkennen kann, so können sie von mir aus erstmal raus, weil sie halt von YouTube sind oder so ähnlich, bis einwandfrei geklärt ist, welche Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 April 2016, 03:43:45
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 02:48:22Ich fasse mal zusammen: Ein berühmter, mittlerweile senil gewordener Filmschaffender filmt sich auf dem Scheißhaus und stellt es ins Web und PierrotLeFou schreit laut "Was für GROSSARTIGE Filmkunst!!! Rein damit!"  :D

Wenn er sich noch die Mühe macht, Titeleinblendung und Vorspann anzufertigen... warum nicht? Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 7 April 2016, 05:34:05
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

Filme, die
1.) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
Der Richtwert setzt voraus, dass der Film in der IMDB gelistet ist. Falls Filme fehlen (z.B. Amateurfilme), könnten ergänzend offizielle Pressemitteilungen und Webseiten angeführt werden. Ist aber erstmal zweitrangig.

Zitat2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren[/b] (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.
Das Sternchen mit Bezug auf Theateraufführungen ist verwirrend (TV = Theateraufführungen?) und muss an dieser Stelle noch nicht erwähnt werden. Das gehört dahin, wo speziell darauf eingegangen wird, was als Film gilt und was nicht. Installationen und Streaming-Portale gehören m.E. nicht zu den Standardmedien, sondern zu Ausnahmefällen und sollten deshalb nur da erwähnt werden. Es macht außerdem Sinn, hier alle Standardmedien aufzuzählen, weil "etc." sonst unnötig Interpretationsspielraum zulässt: Super-8/16, Kino, Festivals, Video und die Heimkinomedien.

ZitatAusnahmen sind zugelassen, [/b]wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
Viel zu umständlich. "Ausnahmen zu Punkt 1 und 2 sind zulässig (möglich), wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:". Ist viel kompakter und schließt alle deine Aufzählungen mit ein.

Zitata) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses. [/b]Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
Es gibt keinen nennenswerten Unterschied zwischen einer mittlerweile berühmten Person und einer berühmten Person. "Mittlerweile" ist deshalb überflüssig. Die Kernaussage ist, dass die Person berühmt sein muss. Somit zählen ältere Werke automatisch dazu, auch wenn die Person damals unbekannt(er) war.
Und dann kommt dieser ganze Theoriekram, der nie so recht erfüllt werden kann oder nicht nachweisbar ist. Ich bin jetzt z.B. der neue Sam Raimi und habe gerade meinen ersten Amateurkurzfilm fertiggestellt. Ich behaupte dann, dass in der Osnabrücker Tageszeitung vor 3 Monaten was über mich drinstand und ich den RTL 2-Nachrichten ein Interview gegeben habe, weil die auch immer so hippes Internetzeugs im Programm haben. Natürlich vergesse ich nicht, mein Werk bei IMDB einzustellen. Bin ich jetzt eine Person öffentlichen Interesses?  :icon_smile:

Zitatb) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen.[/b] (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008) (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm))
Ist dein Beispiel nicht schon mit Punkt a erfüllt: Wikipedia, IMDB, verschiedene Publikationen?
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 7 April 2016, 05:39:28
Zitat von: PierrotLeFou am  7 April 2016, 03:43:45
Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:

Mit geringem Schaden. Einmal 1 und einmal 10 ergibt immer noch respektable 6,5 Punkte.  :icon_smile:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 April 2016, 16:50:40
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 05:39:28
Zitat von: PierrotLeFou am  7 April 2016, 03:43:45
Du darfst ihn aber dann auch mit 1/10 bewerten... :icon_mrgreen:

Mit geringem Schaden. Einmal 1 und einmal 10 ergibt immer noch respektable 6,5 Punkte.  :icon_smile:

5,5/10 ;)


edit:

Deine Anmerkungen zu meinem Text-Vorschlag sind recht hilfreich... ich werde die morgen oder übermogen aufgreifen und mich dann wohl auch gleich noch um den Werbespot-/Musikvideo-Bereich kümmern...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Blutfarmer am 11 April 2016, 21:38:22
"- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses"

Ab WANN ist jemand denn eine Person des "öffentlichen Interesses"? WER will sich denn anmaßen, darüber zu entscheiden, wer jetzt eine Person des "öffentlichen Interesses" ist oder nicht? Das ist doch eine subjektive Entscheidung des Einzelnen, alles andere wäre eine Bevormundung. Für den politisch korrekt eingestellten Teil der Anwesenden wird der Regisseur Marco Pino niemals eine solche Person sein, selbst wenn er noch 20 weitere Dokus dreht (von denen auch weiterhin keine im öffentlich-rechtlichen Zwangsgebührenfernsehen laufen wird, solange Themen behandelt werden, welche deren "Bildungsauftrag" widersprechen und politisch "unerwünscht" sind). Für "Nazis", "Konservative" und "ewig Gestrige" wie mich hingegen ist er durchaus von "öffentlichem Interesse". Dagegen könnte ich persönlich problemlos auf die Einträge diverser Amateurfilmer verzichten. Ebenso könnte man wohl darüber streiten, wie groß wohl das "öffentliche Interesse" an den eingetragenen übelsten Sodomiepornos ist. Deshalb laufe ich jetzt aber nicht los und fordere gleich deren Löschung.

"- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen"

Dass die Themen "Flüchtlinge" und "Frühsexualisierung/Genderisierung" auch und gerade ausserhalb von Filmkreisen Gesprächsthemen sind, steht ja wohl ausser Frage. Auch wenn es hier bei politisch korrekt eingestellten Personen ja nur die Antworten "Ja" oder "Nazi" gibt und die "Diskussion" somit schnell vorbei ist. Aber dass man solche Dokus allen Ernstes mit den Ergüssen von "LeFloid" oder sonstigen "Youtube-Stars (?)" oder "Martha Mustermanns Katze" vergleichen will, ist doch lächerlich. Genauso gut könnte man Äpfel mit Birnen vergleichen.

"Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen."

Das wäre natürlich die einfachste Lösung, um "unerwünschten" Dokus einen Riegel vorzuschieben, da Dokus mit solch brisanten Themen wie "Flüchtlinge", welche unbequeme Wahrheiten enthalten, statt "alternativlose" Jubelgesänge anzustimmen, nie und nimmer im GEZ-Propagandafernsehen laufen werden. Das liegt ja wohl auf der Hand. Wobei ja selbst eine solche Ausstrahlung nicht vor Zensur schützt. So zuletzt geschehen mit meinem Eintrag einer Doku über die ja angeblich "nicht stattfindende Islamisierung", hier thematisiert durch inzwischen praktizierte Paralleljustiz von selbsternannten "Friedensrichtern" nach Scharia-Recht, gelaufen immerhin bei 3sat. War aber wohl auch nicht von "öffentlichem Interesse". Obwohl andere Dokus der (türkischen) Regisseurin durchaus in der ofdb zu finden sind...

Wenn man argumentiert, dass ein imdb-Eintrag vorhanden sein soll, dann müsste man Hunderte Dokus aus der ofdb entfernen. Ich habe unzählige Dokus zu den unterschiedlichsten Themen eingetragen (Mauerfall, Bankenrettung, Korruption, Propaganda), von denen die imdb keinen Schimmer hat. Teils von Regisseuren, die ansonsten auf eine stattliche Anzahl an Einträgen in der ofdb zurückblicken und somit scheinbar durchaus von "öffentlichem Interesse" sind. Und die Veröffentlichung auf einem "offiziellen Medium" ist auch kein Garant. Mit dem schlichten Argument "kein imdb-Eintrag" wurde unlängst auch erst eine meiner eingetragenen Dokus gelöscht, obwohl diese sogar auf BluRay erhältlich ist.

Für irgendjemanden scheint die Flüchtlings-Doku übrigens durchaus von Interesse zu sein. Hat derjenige doch die beiden Teile inzwischen verlinkt.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 11 April 2016, 22:35:54
Zitat von: Blutfarmer am 11 April 2016, 21:38:22"- erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses"

Ab WANN ist jemand denn eine Person des "öffentlichen Interesses"? WER will sich denn anmaßen, darüber zu entscheiden, wer jetzt eine Person des "öffentlichen Interesses" ist oder nicht?
Exakt DAS ist doch auch eines der Themen dieses threads. ;)

ZitatDas ist doch eine subjektive Entscheidung des Einzelnen, alles andere wäre eine Bevormundung. Für den politisch korrekt eingestellten Teil der Anwesenden wird der Regisseur Marco Pino niemals eine solche Person sein, selbst wenn er noch 20 weitere Dokus dreht (von denen auch weiterhin keine im öffentlich-rechtlichen Zwangsgebührenfernsehen laufen wird, solange Themen behandelt werden, welche deren "Bildungsauftrag" widersprechen und politisch "unerwünscht" sind). Für "Nazis", "Konservative" und "ewig Gestrige" wie mich hingegen ist er durchaus von "öffentlichem Interesse". Dagegen könnte ich persönlich problemlos auf die Einträge diverser Amateurfilmer verzichten. Ebenso könnte man wohl darüber streiten, wie groß wohl das "öffentliche Interesse" an den eingetragenen übelsten Sodomiepornos ist. Deshalb laufe ich jetzt aber nicht los und fordere gleich deren Löschung.
Sich in der Opferrolle zu wähnen, ist natürlich recht einfach. Aber niemand plädiert hier für eine Löschung von Marco Pino-Werken, bloß weil ihm die Ideologie nicht passt. Bei einem Michael Kühnen würde sicherlich keiner leugnen, dass es eine Person öffentlichen Interesses ist - unabhängig von seiner Ausrichtung. ;)
Vergleiche mit Werken, die das öffentliche Interesse nach bisheriger Regelung durch andere Aspekte erfüllen (und nicht durch den Status ihrer Schöpfer), machen jetzt in diesem Zusammenhang auch nicht viel Sinn. Konstruktiver wäre es dann schon, Vorschläge für FAQ-Kriterien zu machen.


Zitat"- aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen"

Dass die Themen "Flüchtlinge" und "Frühsexualisierung/Genderisierung" auch und gerade ausserhalb von Filmkreisen Gesprächsthemen sind, steht ja wohl ausser Frage. Auch wenn es hier bei politisch korrekt eingestellten Personen ja nur die Antworten "Ja" oder "Nazi" gibt und die "Diskussion" somit schnell vorbei ist. Aber dass man solche Dokus allen Ernstes mit den Ergüssen von "LeFloid" oder sonstigen "Youtube-Stars (?)" oder "Martha Mustermanns Katze" vergleichen will, ist doch lächerlich. Genauso gut könnte man Äpfel mit Birnen vergleichen.
Es geht aber darum, dass DER FILM Gesprächsthema sein müsste, nicht darum, dass SEIN THEMA Gesprächsthema sein müsste... Das ist im konkreten Fall nicht erfüllt.


Zitat"Sobald das im Fernsehen, auf irgendwelchen Festivals, im Kino oder sonstigen offiziellen Medien zu sehen ist, kann man das eintragen."

Das wäre natürlich die einfachste Lösung, um "unerwünschten" Dokus einen Riegel vorzuschieben, da Dokus mit solch brisanten Themen wie "Flüchtlinge", welche unbequeme Wahrheiten enthalten, statt "alternativlose" Jubelgesänge anzustimmen, nie und nimmer im GEZ-Propagandafernsehen laufen werden. Das liegt ja wohl auf der Hand.
Der Verschwörungskrempel von Alex Jones, der ja auch eher Minderheitenmeinungen von Verschwörungstheoretikern bedient, hat doch auf der OFDb seinen Platz finden können. Ist ja jetzt nicht so, dass dort nur ARD-/ZDF-Produktionen zu finden wären... und da die Öffentlich-Rechtlichen zumindest früher gerne auch die Ideologie von fremden Dokumentarfilmen durch Schnitte und Synchro ins totale Gegenteil verkehrt haben (und beides kann in die OFDb aufgenommen werden), kann man auch nicht davon sprechen, dass nur eine einheitliche, politisch korrekte Meinung in die OFDb Eingang finden kann... (Selbst diverse propagandistische Lehrfilme aus der Zeit des Nationalsozialismus existieren in der OFDb...) Es geht halt nicht um die Ausrichtung der Filme, sondern um Kriterien, die im FAQ zu finden sind (und die man durchaus ändern könnte).


ZitatWenn man argumentiert, dass ein imdb-Eintrag vorhanden sein soll, dann müsste man Hunderte Dokus aus der ofdb löschen. Ich habe unzählige Dokus zu den unterschiedlichsten Themen eingetragen (Mauerfall, Bankenrettung, Korruption, Propaganda), von denen die imdb keinen Schimmer hat. Teils von Regisseuren, die ansonsten auf eine stattliche Anzahl an Einträgen in der ofdb zurückblicken und somit scheinbar durchaus von "öffentlichem Interesse" sind. Und die Veröffentlichung auf einem "offiziellen Medium" ist auch kein Garant. Mit dem schlichten Argument "kein imdb-Eintrag" wurde unlängst auch erst eine meiner eingetragenen Dokus gelöscht, obwohl diese sogar auf BluRay erhältlich ist.
Ein IMDb-Eintrag gilt doch derzeit allenfalls als Indiz für die Berechtigung eines OFDb-Eintrag. Manches aus der IMDb hat in der OFDb nichts verloren, manches was definitiv in die OFDb gehört, taucht in der IMDb nicht auf...
Daran will doch auch grundsätzlich niemand etwas ändern. :D (Und gegen eine Löschung kann man doch auch begründeten Einspruch erheben... ;) )



Es geht ja hier nicht konkret um Marco Pino, aber wenn dessen Dokus in der OFDb aufgenommen werden sollen, müsste man sich darüber einig werden, ab wann jemand eine Person öffentlichen Interesses ist (Vorschläge erwünscht) oder neue Kriterien einführen, die dann aber auch garantieren, dass nicht automatische jedes bei Youtube veröffentlichte Werk laut FAQ in die OFDb gehört.



(Ich muss meinen erweiterten FAQ-Text-Vorschlag, der dann auch in jede Richtung umgebaut werden könnte, auf das Ende der Woche verschieben...)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: pm.diebelshausen am 7 Mai 2016, 09:16:49
Hier kam eine ganze Weile nichts Neues hinzu. Die Sache scheint aufgrund der Abgrenzung zu online veröffentlichten Filmen, die im Sinne aller nicht in die OFDb sollen, schwierig.

Von den wenigen, die hier überhaupt etwas zu sagen (ist natürlich schade, mehr Äußerungen wären bei sowas schon hilfreich - dafür sind die teils sehr langen Äußerungen der wenigen Diskussionsteilnehmer für meinen Kopf etwas ungesund und ich beginne dann vorm Laptop zu taumeln...  :D) hat Palaber die deutlichste Position der Öffnung für Filme, die (bis zum Eintragsdatum ausschließlich) im Internet veröffentlicht wurden.

Bei den anderen lese ich Vorbehalte, nötige Einschränkungen, Versuche der Schärfung der Online-Kategorie an ihren Rändern. Dazu kommt die Frage nach der Relevanz des "öffentlichen Interesses" sowie die Diskussion, ob ein Film an sich oder auch aufgrund seines Kontextes ein OFDb-relevanter (Internet-)Film wird. Wie oben geschrieben: schwierig.

Ich weise Sascha auf dieses Thema hin, es wäre ohnehin eine grundlegende Entscheidung für die OFDb.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Mai 2016, 17:00:31
Ach verdammt, ich wollte doch hier noch mögliche Konkretisierungen/Änderungen des FAQ-Textes vorschlagen, die sowohl Palabers Einwände berücksichtigen, als auch die ebenfalls uneindeutige zweite Hälfte des bisherigen Textes behandeln... :icon_redface:



Zitat von: Palaber-Rhabarber am  7 April 2016, 05:34:05
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

Filme, die
1.) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)
Der Richtwert setzt voraus, dass der Film in der IMDB gelistet ist. Falls Filme fehlen (z.B. Amateurfilme), könnten ergänzend offizielle Pressemitteilungen und Webseiten angeführt werden. Ist aber erstmal zweitrangig.
Lässt sich ja problemlos ergänzen, werde ich beim zweiten Vorschlag gleich berücksichtigen.


Zitat
Zitat2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren[/b] (Kino, Festivals, TV,* Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

* Für TV-Ausstrahlungen gilt jedoch, dass Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden, nicht automatisch berechtigt sind, einen Eintrag zu erhalten: Über die Berechtigung ist daher sicherheitshalber im KF vor einem Eintrag nachzufragen.
Das Sternchen mit Bezug auf Theateraufführungen ist verwirrend (TV = Theateraufführungen?) und muss an dieser Stelle noch nicht erwähnt werden. Das gehört dahin, wo speziell darauf eingegangen wird, was als Film gilt und was nicht. Installationen und Streaming-Portale gehören m.E. nicht zu den Standardmedien, sondern zu Ausnahmefällen und sollten deshalb nur da erwähnt werden. Es macht außerdem Sinn, hier alle Standardmedien aufzuzählen, weil "etc." sonst unnötig Interpretationsspielraum zulässt: Super-8/16, Kino, Festivals, Video und die Heimkinomedien.
Naja, alles was im TV ausgestrahlt wird, ist dann auch im TV zugänglich. Das kann also selbstverständlich auch Theater- & Opernaufführungen betreffen. Aber es stimmt sicherlich, dass man das etwas glücklicher irgendwo im Text einbinden könnte... werde es gleich versuchen. Muss man wirklich alle Standard-Medien aufzählen? Die Ausnahmen (Installationen, Streaming) werden ja gleich hinterher genannt...


Zitat
ZitatAusnahmen sind zugelassen, [/b]wenn Filme nicht (oder: nicht vollständig) fertiggestellt worden sind und/oder nicht bzw. nur als Installation, Streaming-Angebot, Privatvorführung etc., allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
Viel zu umständlich. "Ausnahmen zu Punkt 1 und 2 sind zulässig (möglich), wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:". Ist viel kompakter und schließt alle deine Aufzählungen mit ein.
Stimmt! Werde ich kürzen, allerdings müsste man sich noch immer einigen, ob Ausnahmen zugelassen sind, wenn sie nur einen der Punkte nicht erfüllen oder auch dann, wenn sie beide Punkte nicht erfüllen... beim "und/oder" ist das "und" deshalb rot markiert, weil man drüber streiten kann, ob nicht das bloße "oder" sinnvoller wäre...


Zitat
Zitata) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses. [/b]Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
Es gibt keinen nennenswerten Unterschied zwischen einer mittlerweile berühmten Person und einer berühmten Person. "Mittlerweile" ist deshalb überflüssig. Die Kernaussage ist, dass die Person berühmt sein muss. Somit zählen ältere Werke automatisch dazu, auch wenn die Person damals unbekannt(er) war.
Naja, das "(mittlerweile)" verbraucht nicht viel Platz und es scheint mir insofern sinnvoll zu sein, dass es deutlich rüberkommen soll, dass die Person zum Zeitpunkt des Erstellens des betreffenden Films noch nicht berühmt gewesen sein muss...
Ich denke, diesen Punkt könnte man so belassen.


ZitatUnd dann kommt dieser ganze Theoriekram, der nie so recht erfüllt werden kann oder nicht nachweisbar ist. Ich bin jetzt z.B. der neue Sam Raimi und habe gerade meinen ersten Amateurkurzfilm fertiggestellt. Ich behaupte dann, dass in der Osnabrücker Tageszeitung vor 3 Monaten was über mich drinstand und ich den RTL 2-Nachrichten ein Interview gegeben habe, weil die auch immer so hippes Internetzeugs im Programm haben. Natürlich vergesse ich nicht, mein Werk bei IMDB einzustellen. Bin ich jetzt eine Person öffentlichen Interesses?  :icon_smile:

Es stimmt, es wird immer jemand schummeln und lügen können. Das Tolle bei solchen Richtlinien ist dann allerdings, dass man ggf. das Gegenteil beweisen kann: Behauptet jemand, etwas habe in der Osnabrücker gestanden, besitze ich die Möglichkeit das zu Prüfen...
Ich denke, es werden auch nicht sonderlich viele Leute Anreiz verspüren, sich wegen solcher Filmeinträge Falschmeldungen aus den Fingern zu saugen.
Davon abgesehen soll das vorläufige "xx" ja durch eine sinnvolle Zahl ersetzt werden, die man in kleiner/großer Runde festlegen müsste: wenn man da ein Dutzend "Quellen" verlangt (die dann beim Personenprofil hinterlegt werden könnten/müssten), würden die meisten Schummler doch ohnehin das Handtuch werfen, ehe sie da zwölf Quellenangaben angeben, von denen dann etwa 3/4 bloß erfunden sind und sich leicht als Betrug überführen lassen würden...


Zitat
Zitatb) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen.[/b] (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008) (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm))
Ist dein Beispiel nicht schon mit Punkt a erfüllt: Wikipedia, IMDB, verschiedene Publikationen?

Stimmt, Amanda Todd dürfte bereits als Person öffentlichen Interesses durchgehen. Mir fällt jetzt kein passendes Beispiel ein (das könnte man ja auch noch austauschen), aber hier drehten sich halt viele Artikel und Nachrichtenbeiträge um diesen Clip (welches gemeinsam mit dem anschließenden Suizid überhaupt den Grund für das öffentliche Interesse abliefert), während es kaum(/keine?) Artikel und Nachrichtenbeiträge über Todd gibt, die nicht auf diesen Clip eingehen...
Es ist ja immerhin denkbar, dass ein Film Aufmerksamkeit erregt, während sein(e) Schöpfer(in) unbekannt bleibt... Der Punkt sollte also bleiben, das Beispiel könnte man sicherlich optimieren...




Zweiter Anlauf:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, die
    1.) fertiggestellt sind
(als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb bzw. offizielle Pressemitteilungen und Webseiten bei Filmen ohne IMDb-Eintrag) und
   2.) der Öffentlichkeit offiziell zugänglich sind oder waren (Kino, Festivals, TV, Video, DVD, Blu-ray, Laserdisc etc.). Installationen und Streaming-Portale erfüllen - wie inoffizielle Veröffentlichungen oder geschlossene Vorführungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit - diese zweite Bedingung nur in Ausnahmefällen.

Ausnahmen sind zugelassen, wenn Filme Punkt 1 und/oder Punkt 2 nicht erfüllen, allerdings als Gegenstand öffentlichen Interesses gewertet werden können: Dies ist der Fall, wenn der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:
    a) Er wurde erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses.
Als Ersteller(in) gilt dabei wahlweise der/die Regisseur(in), der/die Produzent(in), der/die Hauptdarsteller(in), der/die Drehbuchautor(in) - nicht jedoch Autor(inn)en einer älteren Vorlage! Als Person öffentlichen Interesses gelten die Ersteller(innen) dann, wenn sich in Print- oder Online-Lexika Artikel über sie finden lassen und wenn die Personen darüber hinaus mehrfach (mind. XX mal!) Gegenstand von Zeitungsartikeln/Nachrichten verschiedener Zeitungen/Nachrichtensendungen sind (mind. XX verschiedene Zeitungen/Sendungen!) oder wenn sie als Filmschaffende mindestens XX Filme angefertigt haben, welche die oben genannten Bedingungen 1 & 2 erfüllen. (Beispiele: XXX)
    b) Er ist aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen. (Beispiel: "My Story: Struggling, Bullying, Suicide, Self Harm" (2008) (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm))
    c) Er ist aus historischer Sicht bedeutsam. Dies gilt etwa für ältere Amateurfilme, die historisch relevante Vorgänge festhalten. (Beispiel: "Zapruder-Film" (1963) (http://www.ofdb.de/film/198302,Zapruder-Film))
    d) Er erreicht auf der IMDb eine ungewöhnlich hohe Popularität, also mindestens 800 abgegebene Wertungen


Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:


    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch (z.B. Urlaubsvideos) bzw. für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gefertigt worden sind
    Werbespots*
    Musikvideos*
    einzelne TV-Serien-Folgen**

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte **
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen **
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

* Bei Werbespots & Musikvideos sind selbst bei gegebenem öffentlichen Interesse die jeweiligen Spots/Clips nur in ganz besonderen Fällen einzutragen. Dass sie z.B. von einem Scorsese, Fellini, Fincher stammen, reicht für einen Filmeintrag noch nicht aus; dass sie im TV zu sehen waren, schon gar nicht.
Es müssen daher zusätzlich zum Umstand, dass das Werk von einer Person öffentlichen Interesses stammt, auch noch folgende drei Punkte erfüllt sein:
    1.) Die Laufzeit überschreitet 75[?] Sekunden (Werbespots) bzw. 210[?] Sekunden (Musikvideos)
    2.) Es sind/waren Fassungen verbreitet, die eine Titeleinblendung und/oder einen Vor-/Abspann besitzen
** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Bei einigen Sonderfällen ist es zudem erlaubt, Filme "mehrmals" einzutragen. Dies gilt, wenn:

    der Film stark verändert worden ist, wie es u.a. bei der US-Version Godzilla, King of the Monsters! in Bezug zum Originalfilm Godzilla der Fall ist.
    der Film von Personen leicht verändert worden ist (bloße Kürzungen zählen jedoch nicht!), die nicht zum ursprünglichen Produktionsteam zählten, wie es u.a. bei der 1980er Version von Francos "Christina, princesse de l'érotisme".
    eine TV-Mini-Serie für bspw. das Kino umgeschnitten wird (s. z.B. Shogun: TV-Mini-Serie und Zusammenschnitt).
    umgekehrt ein (bzw. mehrere) Film(e) zusammengeschnitten werden (s. z.B. Der Pate: Original und Zusammenschnitt der drei Teile).
    von einem Film mehrere Sprachfassungen erstellt worden sind (s. z.B. Der blaue Engel und The Blue Angel).


Nicht gesondert eingetragen werden:

    Staffeln von TV-Serien
    Director's Cuts*
    Extended Versions
    restaurierte Fassungen*
    Zensurfassungen sowie
    von Stummfilmen erstellte Tonfilmfassungen

*mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen



So, jetzt habe ich den gesamten Text einmal überarbeitet... Auch hier kann noch alles mögliche ergänzt/gestrichen/diskutiert werden...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Kayfabe am 7 Mai 2016, 17:30:28
Auch wenn ich leicht offtopic werde, was die Internetquellen angeht: bisher tauchen (auch in den diskutierten Neuerungen) unvollendete Filme nicht auf. Da diese bisher in (nicht näher spezifizierten) Ausnahmefällen auch geführt werden, könnte man dazu noch etwas ergänzen.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Mai 2016, 17:37:24
Zitat von: Kayfabe am  7 Mai 2016, 17:30:28
Auch wenn ich leicht offtopic werde, was die Internetquellen angeht: bisher tauchen (auch in den diskutierten Neuerungen) unvollendete Filme nicht auf. Da diese bisher in (nicht näher spezifizierten) Ausnahmefällen auch geführt werden, könnte man dazu noch etwas ergänzen.

Naja, doch: Filme die nicht fertigstellt worden sind und/oder nicht zugänglich sind, können eingetragen werden, wenn sie die genannten Bedingungen (a-d) erfüllen...


edit: Allerdings gibt es dabei ein Problem: Im Grunde müsste jetzt zB jeder Hollywood-Film bereits ab Status "Filming" eingetragen werden können - denn selbst wenn er unvollendet bleiben sollte, würde er von Personen öffentlichen Interesses stammen.

Ich nehme mal an, dass das so nicht erwünscht ist... da könnte also noch ein Hinweis für aktuelle Produktionen ergänzt werden.


Aber das war auch bisher immer etwas widersprüchlich: Ein Film mit dem Status "Filming" soll nicht eingetragen werden, weil theoretisch der Hauptdarsteller noch versterben könnte und das Ding unvollendet bleibt. Zugleich dürfen aber unvollendet gebliebene Filme eingetragen werden, wenn sie öffentliches Interesse erregen...


Falls jetzt etwa der 5. Phantasm doch nie veröffentlicht werden sollte (aus welchem Grund auch immer): Ab wann dürfte man ihn als unvollendeten Film eintragen? Und warum nicht bereits jetzt schon?


Das könnte man/könnte ich noch etwas konkretisieren im obigen Text... (eine zB 2jährige Frist für aktuelle Produktionen, die unvollendet zu bleiben scheinen...) aber man müsste dazu genau wissen, was man will. (Ich weiß nicht so ganz, was überhaupt dagegen spricht, Filme - die unter öffentliches Interesse fallen - schon ab dem Status "Filming" oder zumindest "Post Production" einzutragen...)


"Other Side of the Wind" von Welles hat ja gute Chancen, 2016 herauszukommen... dennoch taucht er auf der OFDb mit dem Produktionsjahr 1972 auf: http://www.ofdb.de/film/52897,The-Other-Side-of-the-Wind (http://www.ofdb.de/film/52897,The-Other-Side-of-the-Wind) Die IMDb führt ihn als 2016er Titel in der Postproduktion: http://www.imdb.com/title/tt0069049/ (http://www.imdb.com/title/tt0069049/)

Warum wird nicht der 5. Phantasm jetzt ebenfalls bereits aufgenommen?

Ein Problem stellt natürlich auch die Angabe des Erscheinungsjahres bei unveröffentlichten Filmen dar... (Leider nennt die OFDb ja nicht das Entstehungsjahr, was wesentlich praktischer wäre...) Da besteht auch noch Klärungsbedarf im FAQ-Text.



edit: Den "Erscheinungsjahr"-Abschnitt schneppe ich mir jetzt einfach mal, um einen möglichen Vorschlag für unveröffentlichte bzw. nicht zugängliche Filme zu machen... ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Mai 2016, 18:33:09
ZitatErscheinungsjahr

Hier ist das Jahr der ersten öffentlichen Aufführung ausschlaggebend. Es ist durchaus möglich, dass ein Film erst mehrere Jahre nach der Fertigstellung veröffentlicht wird.

Sollte sich das angekündigte Erscheinungsjahr eines Films, der auf der IMDb als "completed" geführt wird, doch noch verschieben, so ist sowas im Nachhinein im Korrekturforum zu korrigieren. So galt etwa "Viy. Vozvrashchenie" (http://www.ofdb.de/film/95084,F%C3%BCrst-der-D%C3%A4monen) bereits 2006 als fertiggestellt, das angekündigte Erscheinungsjahr hat sich jedoch kontinuierlich verschoben, bis der Film erst 2014 herausgekommen ist.

Bei Filmen, die bislang noch nie veröffentlicht worden sind, aber unter öffentliches Interesse fallen, ist - sofern kein voraussichtlicher Veröffentlichungstermin existiert (der zu übernehmen wäre!) - das Jahr der Fertigstellung anzugeben. Sollte es einen voraussichtlichen Veröffentlichungstermin gegeben haben, der jedoch nicht eingehalten worden ist, wird - sofern kein aktueller voraussichtlicher Veröffentlichungstermin besteht - ebenfalls das Jahr der Fertigstellung angegeben (und nicht etwa das Jahr des nicht eingehaltenen Veröffentlichungstermins).

Bei Filmen, die weder veröffentlicht, noch fertiggestellt sind (die aber unter öffentliches Interesse fallen und bei denen auch tatsächlich Szenen abgedreht worden sind), wäre das Produktionsjahr zu nennen (bzw. das letzte Produktionsjahr, sofern sich die Produktion über zwei oder mehr Jahre hingezogen haben sollte).

Bei Filmen, die nicht fertiggestellt, aber veröffentlicht worden sind, wird das Jahr der ersten Veröffentlichung angegeben. Erfolgt eine spätere Veröffentlichung, die das zugrundeliegende Material neu arrangiert, darf ein eigener Filmeintrag für die neuerliche Veröffentlichung vorgenomm werden. (Wie z.B. bei "Thunder Over Mexico" (http://www.ofdb.de/film/37951,Donner-%C3%BCber-Mexiko) und den dort verlinkten Filmen.)

Problematik bei aktuellen Produktionen: Um notwendige Korrekturen über das Korrekturforum weitgehend einzuschränken, wird davon abgesehen, aktuelle Produktionen bereits vor dem "completed"-Status einzutragen (auch wenn sie selbst dann in die OFDb gehören würden, sollten sie nicht mehr fertiggestellt werden). Als aktuelle Filme gelten hierbei Filme, deren Beginn der Dreharbeiten nicht länger als XX [vielleicht 5?] Jahre zurückliegt.


Das wären jetzt ein paar Kriterien, die mir im Hinblick auf unveröffentlichte und nicht fertiggestellte Filme noch einfallen...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 7 Mai 2016, 21:38:51
Um nochmals auf die Marco Pino-Sache zu kommen:

Nach bisheriger FAQ-Regelung könnte man dafür plädieren, dass Pino eine Person des noch nicht näher definierten öffentlichen Interesses ist...



Ich denke, es lässt sich keine sinnvolle Definition finden, nach welcher Pino eine solche Person wäre - über ihn finde ich nur folgendes (wobei Pino dabei jeweils nur ganz am Rande von Interesse ist): http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html (http://www.heise.de/tp/news/Zerfall-einer-Splitterpartei-2010188.html) / http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/blockupy-polizeieinsatz-polizei-kritiker-verunglimpft,15402798,23519924.html (http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/blockupy-polizeieinsatz-polizei-kritiker-verunglimpft,15402798,23519924.html) / https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect (https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect) Von ihm finde ich zwar etwas mehr, aber das dürfte ja bei jedem der Fall sein, der etwas im Netz veröffentlicht (und dadurch dann auch zu einer Person öffentlichen Interesses werden würde...)


Wenn man der Meinung ist, dass seine Filme in die OFDb gehören, wäre es daher wohl sinniger, die Ausnahmen von reinen Streaming-Angeboten genauer zu definieren. (Quasi: Wann dürfen Youtube-etc.-Clips als Filme in die OFDb?)

Sollte man (also Dr. Kosh bzw. recht viele User) die Filme "Porno, Peitsche, Pädophilie - Perversion im Klassenzimmer" (2016) & "Europa von Innen: Die Flüchtlingslüge" (2015) in der OFDb haben wollen, könnte ich auch im Hinblick auf solche Streaming-Ausnahmen vorschlagsmäßig eine mögliche Regelung verfassen.
Wenn jetzt fast jeder meint, dass das - ungeachtet der politischen Ausrichtung - ohnehin nicht in die OFDb gehören sollte, wäre solch eine Ausnahmeregelung natürlich gar nicht nötig...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 11 Mai 2016, 01:56:48
Ich finde das alles viel zu wissenschaftlich und kleinkariert. Die Bezeichnung "Person öffentlichen Interesses" ist eine absichtlich nicht näher definierte Verklausulierung, keiner der an deren Enstehung beteiligten Leute kann oder will das genauer erklären. Wenn ein Kino- oder TV-Regisseur etwas als Stream veröffentlicht, ist das eben ein deutlicher Unterschied, als wenn Hobbyfilmer ihre Hobbyvideos online stellen, egal, wie das wahrgenommen wird. Diesen entscheidungshemmenden Passus sollte man ganz streichen. Für mich sind die Pina-Filme und auch das hier http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm (http://www.ofdb.de/film/275696,My-Story-Struggling-Bullying-Suicide-Self-Harm) Hobbyvideos. Und wie damit umzugehen ist, kann man jetzt schon in den FAQ nachlesen.

Auch das mit den unvollendeten Filmen muss man nicht verkomplizieren. Film muss fertiggestellt sein. Punkt. Wer in einem speziellen Fall anderer Meinung ist, darf im Forum gern schlagkräftige Argumente liefern und dann wird gemeinschaftlich und öffentlich darüber entschieden.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 11 Mai 2016, 03:24:32
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 11 Mai 2016, 01:56:48Auch das mit den unvollendeten Filmen muss man nicht verkomplizieren. Film muss fertiggestellt sein. Punkt. Wer in einem speziellen Fall anderer Meinung ist, darf im Forum gern schlagkräftige Argumente liefern und dann wird gemeinschaftlich und öffentlich darüber entschieden.

Naja, es ist aber im Grunde schon so, dass ziemlich viele unvollendete Filme von prominenten Regie-Größen in der OFDb zu finden sind... Und laut Rückmeldungen im KF sei sowas ja in vielen Fällen auch voll ok. Die FAQ sagt hingegen "nein"... aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist... Im KF würde man mit diesem Argument vermutlich nicht durchkommen...

Ich glaube, es geht nicht darum, etwas zu verkomplizieren... sondern eher darum, eine in Teilen der Praxis konträr gegenüberstehende Regelung an die Praxis anzupassen.


Dass sowas mit vielen Worten für kleinkariert erscheinende, penible Regeln für Ausnahmen verbunden ist, ist nunmal so...


Und seit ich die OFDb nutze, trage ich zB manche Sachen nicht in die OFDb ein, weil die Regeln nichts handfestes hergeben und eine Diskussion im KF oder unter "allgemeine OFDb-Themen" zwar nicht unangenehm, aber doch so vergleichsweise langwierig ist... da frage ich wegen eines Filmeintrags nur dann ein, wenn mir etwas am Herzen liegt...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 00:16:25
Zitat von: PierrotLeFou am 11 Mai 2016, 03:24:32
...aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist...

Das stimmt nicht, das ist nur deine ganz eigene Interpretation. Werbespots sind keine Filme.

Ich werde die Tage mal eine überarbeitete Version erstellen.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 12 Mai 2016, 01:07:38
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 00:16:25
Zitat von: PierrotLeFou am 11 Mai 2016, 03:24:32
...aber die FAQ sagt auch, dass jeder Werbespot in die OFDb darf, solange er bloß 1x im TV gelaufen ist...

Das stimmt nicht, das ist nur deine ganz eigene Interpretation. Werbespots sind keine Filme.


Doch, das stimmt. Werbespots werden in dem FAQ-Text auch explizit als Filme bezeichnet.

Beweisführung? Bittesehr:

ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
    b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **


** mit (vorzugsweise im Vorfeld abgesprochenen) Ausnahmen

Hierzu gehören Filme, die sich nach den in der OFDb vorhandenen Genres (Abenteuer, Drama, etc.) und/oder Typen (TV-Film, TV-Mini-Serie, etc.) kategorisieren lassen.

Folgende Filme (mit Ausnahme des gegebenen öffentlichen Interesses) zählen nicht dazu:

    digitalisierte und auf einer Webseite zum Download zur Verfügung gestellte Filme
    Filme, die auf DVD-R oder VHS über eine Internetseite angeboten werden
    Filme, die im Rahmen eines Filmkurses, einer Arbeitsgruppe oder eines anderen Bildungsprogrammes produziert worden sind
    Filme, die für den internen Gebrauch einer Institution (z.B. eine Universität oder ein Unternehmen) erstellt worden sind
    Filme, die lediglich für den Privatgebrauch gefertigt worden sind (z.B. Urlaubsvideos)
    Werbespots
    Musikvideos
    Filme, die nur für einen kleinen Kreis (Familie, Freunde, Nachbar, Schulklasse) gedreht worden sind
    einzelne TV-Serien-Folgen *

sowie ergänzend zu den Ausführungen der IMDB:

    Reality-TV
    Game-, Live-, Talk-, Gerichts- und Sketch-Shows
    Stand-Up-Comedy-Programme
    Konzerte *
    aufgezeichnete Opernvorführungen und Theatervorstellungen *
    Teaser und Trailer
    Hardcore-Compilations
    Videospiele

Also?

a.) Fertiggestellt + b.) Öffentlich zugänglich. Das erfüllen Werbespots. Sind sie von öffentlichem Interesse? FAQ sagt: Ja! (Denn das liegt vor, sobald etwas im überregionalen Fernsehprogramm zu sehen gewesen ist... oder im Kino... oder wenn es von Scorsese stammt... usw...)

Jetzt sagt die OFDB aber, dass folgende FILME (!) nicht eingetragen werden sollen: Werbespots. (Die also als Filme verstanden werden, die jedoch nicht OFDb-tauglich sind...) Aber es gibt Ausnahmen, sobald nämlich öffentliches Interesse vorliegt. Wann liegt das vor: wenn etwas zB im überregionalen Fernsehprogramm zu sehen gewesen ist.


Das ist jetzt auch nicht meine Interpretation, das ist die einzig mögliche Interpretation des bisherigen Textes. (Dass eigentlich was anderes gemeint war, das kann ich mir schon denken... der Text gibt das allerdings nicht her...) ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32
Nach Gesetzeslücken suchen, ist das nicht Anwälten vorbehalten?!   :anime:  :D

Aber bitte schön, bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:

Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 22:04:35
Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 13 Mai 2016, 02:23:05
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 22:04:35
Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)

Es sei denn, es lief im TV... :icon_mrgreen:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: pm.diebelshausen am 13 Mai 2016, 08:30:28
Zitat von: PierrotLeFou am 13 Mai 2016, 02:23:05
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 22:04:35
Zitat von: RoboLuster am 12 Mai 2016, 21:28:42
Naja, Lückenhaft? Da steht ganz klar Werbespots.^^

Unter dem, was nicht eingetragen werden soll.  ;)

Es sei denn, es lief im TV... :icon_mrgreen:

Ich finde auch, es ist gar nicht nötig, die FAQs in dieser Hinsicht mit Missgunst zu interpretieren, sondern sie verstricken sich in Widersprüche und geben nicht klar wieder, was beabsichtigt war. Neufassung wäre gut.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 3 Juli 2016, 03:30:15
Ich stolperte gerade einmal wieder über Alexander Kluge und bin etwas irritiert, weil da inzwischen doch wieder etliche dctp-Werke über Filmeinträge verfügen...

"Blinde Liebe - Gespräch mit Jean-Luc Godard" hatte ich vor zig Jahren mal eingetragen, der wurde entfernt mit dem Hinweis, dass das ja so ein TV-Kurzfilm aus dem dctp-Rahmen sei...

Irgendwann nach Erstellen des Personenprofils hatte ich dann mit dieser Argumentation ein paar Kluge-Kurzfilme entfernen lassen, auf die das ebenfalls zutraf. Ich glaube, die Einträge waren von Bretzelburger, die Filme wurden auch entfernt...

Mittlerweile befinden sich wieder diese dctp-Sachen auf der OFDb, teilweise auch mit Link auf die dctp-Seite...


Wie verhält sich das denn jetzt? Dürfen alle betitelten dctp-Interviewfilmchen, die sich im Internet oder auf DVD finden lassen, nun doch eingetragen werden?
Wäre ja nach bisheriger FAQ-Regelung im Prinzip möglich (wie es ja auch bei Werbespots & Musikvideos möglich wäre), war aber manchmal erwünscht, manchmal unerwünscht...


Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 20 Juli 2016, 01:40:05
Zitat von: PierrotLeFou am  3 Juli 2016, 03:30:15
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
Quatsch, der ist doch schon längst fertig und liegt nur wegen des anhaltenden Rechtsstreits mit sich vernachlässigt fühlenden Absätzen noch in der Schublade.  :D

Zitat...Alexander Kluge...dctp-Werke...
Ein paar Sachen sind von mir, nach positiver Rückmeldung im kleinen Kreis, da war ich mir nämlich auch unsicher. Im Prinzip sind das keine schnöden Interviews, sondern häufig mit experimentellem Anstrich. Ich sehe da allerdings Ausnahmen, was die Internetfilmchen angeht. Die sollten auch so im TV veröffentlicht worden sein. Auszüge aus Kluges Programmen, auch wenn die einen eigenen Beschreibungstitel haben, zähle ich nicht dazu.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 4 November 2016, 14:23:54
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 Juli 2016, 01:40:05
Zitat von: PierrotLeFou am  3 Juli 2016, 03:30:15
Zitat von: Palaber-Rhabarber am 12 Mai 2016, 20:46:32bis Ende nächster Woche präsentiere ich einen garantiert lückenfreien Text.  :icon_mrgreen:
Ist der Text eigentlich noch in Arbeit? :icon_mrgreen:
Quatsch, der ist doch schon längst fertig und liegt nur wegen des anhaltenden Rechtsstreits mit sich vernachlässigt fühlenden Absätzen noch in der Schublade.  :D

:icon_lol:

Tut sich denn da noch was? Aktuell bin ich über die IMDb-Einträge der letzten zwei Musikvideos John Carpenters gestolpert - und habe keine Ahnung, ob die nun auch in die OFDb könnten oder nicht. Die FAQ äußert sich dazu ja nicht klar und wenn ich mir zB die Mylene-Farmer-Filmeinträge ansehe, dann erkenne ich wirklich gar kein System, nach welchem ihre Arbeiten als Musik-Kurzfilme in die OFDb aufgenommen werden oder als Musikvideos erwünscht sind (gleichwohl sie ja laut FAQ zulässig wären, da Farmer in ihnen auftaucht... oder sie auf DVD vorliegen...)

Es ist einfach ungünstig, dass in der Praxis manches nicht erwünscht ist, dass im FAQ jedoch dafür die Erlaubnis erteilt wird und dass es keine Definition gibt, an die man sich halten kann...

Dass Problem einfach auszusitzen, während auf der OFDb nach Bauchgefühl und unsystematisch manches eingetragen und manches nicht eingetragen wird, halte ich für keine gute Lösung. Nicht bloß fehlt zumindest mir teilweise die Motivation, Filme einzutragen, bei denen keinerlei Sicherheit besteht, ob die nun erwünscht sind (etwa Lynchs "Crazy Clown Time"); sondern es wäre ja auch ärgerlich für alle, die sich an die FAQ-Regelung halten und dann irgendwann dennoch mit Löschungen eigener Filmeinträge konfrontiert werden... :unknown:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 22 November 2016, 04:23:19
http://www.ofdb.de/film/278250,Nostalgiker-Die- (http://www.ofdb.de/film/278250,Nostalgiker-Die-)

Hierzu eine kurze Frage? Geht das in der Tat als Web-Serie durch? Ich sehe darin nur ein Sammelsurium von Youtube-Reviews (habe es mir aber natürlich auch nicht vollständig angetan)... :unknown:


Und wie sieht das überhaupt mit den ganzen Alex Lotz-Filmchen an, die von SanderMania aka Alex Lotz eingetragen worden sind?
Die befinden sich ja teilweise seit über vier Jahren auf der OFDb - aber wenn ich das recht sehe, sind das Amateur-Kurzfilme, die auf Youtube zu finden sind, aber - mit Ausnahme von "Generation Mutation" (2012) - nicht auf DVD vorliegen, nicht im TV liefen, nicht im Kino zu sehen waren... (zumindest geben die Filmeinträge diesbezüglich nichts her...) Da gibt es nur jeweils bis zu drei YT-Links und ggf. noch nen externes Review...

Ich frage bloß, weil im Zusammenhang mit den Marco-Pino-"Dokus" der Umstand ausschlaggebend war, dass die ausschließlich auf YT zu bekommen sind (und dass Pino keine Person öffentlichen Interesses gewertet worden ist).


edit: Man versteh mich nicht falsch: Von der "Web-Serie" einmal abgesehen würde ich hier bei keinem Kurzfilm unbedingt für eine Löschung plädieren wollen - aber für eine OFDb-Aunahme müsste man die FAQ überarbeiten (und dann hätten auch diese Marco-Pino-Filmchen wieder ihre Berechtigung)...

Wenn sich da FAQ-mäßig ohnehin schon etwas tut (Palaber-Rharbarber hatte ja kürzlich wegen einiger Youtube-Sachen nach der OFDb-Tauglichkeit gefragt (http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,205260.msg1182368.html#msg1182368) und geäußert:
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  9 November 2016, 19:25:14Was reine Webfilme (egal, ob kurz oder lang) betrifft, meine ich: Wer A sagt (Webserien), muss auch B sagen (Webfilme), gern auch mit Kennzeichnung.
), dann habe ich gar nichts gegen die Existenz dieser Filmeinträge... aber wenn trotz Webserien und Stream-Fassungseinträgen keine reinen youtube-/dailymotion-/vimeo-Filmchen in die OFDb sollen, sehe ich hier nichts, was für einen Verbleib spricht...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 22 November 2016, 08:47:11
Hab mal in die Nostalgiker mal reingeschaut, müsste nach meinem Verständnis fliegen, denn sonst können wir jeden anderen Youtuber von Chris Stuckman über Y-Titty bis hin zu den ganzen Mode- und Schminkpüppis auch aufnehmen; eine Spielhandlung oder andere Gründe zur Aufnahme in die Ofdb erkenne ich da nicht.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 22 November 2016, 20:43:28
Die beiden erinnern mich an Beavis & Butthead. Ist das beabsichtigt?  :thinking:
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 1 Dezember 2016, 13:03:44
Zitat von: McClane am 22 November 2016, 08:47:11
Hab mal in die Nostalgiker mal reingeschaut, müsste nach meinem Verständnis fliegen, denn sonst können wir jeden anderen Youtuber von Chris Stuckman über Y-Titty bis hin zu den ganzen Mode- und Schminkpüppis auch aufnehmen; eine Spielhandlung oder andere Gründe zur Aufnahme in die Ofdb erkenne ich da nicht.

Dann können "Die Nostalgiker" raus?

Und wie sieht das mit den sonstigen Kurzfilmen aus? Können Amateurfilme jetzt eingetragen werden, wenn sie ausschließlich auf Youtube vorliegen? Werden dann auch Marco Pino-"Dokus" wieder aufgenommen?
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 1 Dezember 2016, 16:52:26
Ist jetzt meine Meinung, aber ich gehör ja eher zur löschfreudigeren Fraktion; vielleicht äußert sich ja noch jemand dazu.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 1 Dezember 2016, 22:18:46
Klar können die Nostalgiker raus. Das hat nichts mit Web-Serie oder YouTube zu tun, ist halt keine Film- oder Dokuserie. Als kostenlose Werbeplattform verführt so eine Datenbank gern schon mal den einen und anderen "Filmemacher" zu solchen Alleseinträgen, eine sehr gute bis exzellente Bewertung inklusive. Entweder aus reiner Selbstüberschätzung oder nach dem Motto "Mal gucken was geht". Glaube allerdings nicht, dass auf diesem Weg die Klickzahlen sonderlich steigen. Falls ich mich irre, sollten wir über Beteiligungsgebühren à la Amazon nachdenken.  :D
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 2 Dezember 2016, 03:41:25
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  1 Dezember 2016, 22:18:46
Klar können die Nostalgiker raus. Das hat nichts mit Web-Serie oder YouTube zu tun, ist halt keine Film- oder Dokuserie. Als kostenlose Werbeplattform verführt so eine Datenbank gern schon mal den einen und anderen "Filmemacher" zu solchen Alleseinträgen, eine sehr gute bis exzellente Bewertung inklusive. Entweder aus reiner Selbstüberschätzung oder nach dem Motto "Mal gucken was geht". Glaube allerdings nicht, dass auf diesem Weg die Klickzahlen sonderlich steigen. Falls ich mich irre, sollten wir über Beteiligungsgebühren à la Amazon nachdenken.  :D

Gut, angesichts der Nostalgiker herrscht dann sozusagen (Drei)einigkeit, dass die raus können...


Ein mMn durchaus dringliches Problem liegt dann aber noch in den anderen Kurzfilmen. Ich selbst würde nicht dafür plädieren, dass ausschließlich auf Youtube veröffentlichte Amateurfilme recht unbekannter Hobbyfilmer nichts in der OFDb zu suchen haben - aber wenn man dann rechtspopulistische "Dokus" mit dem dem Hinweis auf die FAQ-Regelung löscht, weil diese nur auf Youtube vorliegen, dann hat das natürlich doch ein wenig das Geschmäckle des Tendenziösen...
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: McClane am 2 Dezember 2016, 08:32:10
Zitat von: PierrotLeFou am  2 Dezember 2016, 03:41:25
Ich selbst würde nicht dafür plädieren, dass ausschließlich auf Youtube veröffentlichte Amateurfilme recht unbekannter Hobbyfilmer nichts in der OFDb zu suchen haben

Ich schon. Ganz untendenziös.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: PierrotLeFou am 2 Dezember 2016, 14:14:21
Zitat von: McClane am  2 Dezember 2016, 08:32:10
Zitat von: PierrotLeFou am  2 Dezember 2016, 03:41:25
Ich selbst würde nicht dafür plädieren, dass ausschließlich auf Youtube veröffentlichte Amateurfilme recht unbekannter Hobbyfilmer nichts in der OFDb zu suchen haben

Ich schon. Ganz untendenziös.

Gut, könnte ich auch mit leben... dann dürften wohl hier - http://www.ofdb.de/view.php?page=liste&Name=Alex+Lotz (http://www.ofdb.de/view.php?page=liste&Name=Alex+Lotz) - alle Filme bis auf http://www.ofdb.de/film/228270,Generation-Mutation (http://www.ofdb.de/film/228270,Generation-Mutation) verschwinden...

Vielleicht mag sich ja noch jemand dazu äußern...


Könnte hier - http://www.ofdb.de/view.php?page=liste&Name=Thomas+Maslowski (http://www.ofdb.de/view.php?page=liste&Name=Thomas+Maslowski) - eventuell ähnlich aussehen... allerdings heißt es in einem Review zu einem der Titel:
Zitat von: http://www.ofdb.de/review/282144,688679,Nom-Nom-NomDann macht diese liebevolle Amateurproduktion richtig Spaß und ähnlich viel Laune wie ANGRIFF DER KILLERTOMATEN und ÜBERFALL DER MÖRDERRUCKSÄCKE. Der Meinung war auch das "Fright Nights" Filmfest in Österreich, das den Shortie in der Kategorie "Bester Kurzfilm" auszeichnete.
Zumindest der war dann wohl nicht bloß auf Youtube zu sehen... (Der noch nicht eingetragene letzte Kurzfilm soll ja unter anderem auf dem Indigo Filmfest 2016 gelaufen sein, ein früheres Kurzfilm angeblich auf einem 9. Trash Film Festival in Kroatien...) Das wirft natürlich die Frage auf, ob nicht vielleicht auch diese Lotz-Filmchen einmal irgendwo auf einem Kurz-/Amateurfilm-Festival zu sehen gewesen waren; mir ist diesbezüglich jetzt zumindest nichts ins Auge gesprungen, aber ausschließen kann ich es auch nicht... ;)[/size]
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: NUR DIE RUHE am 27 Dezember 2016, 12:35:36
Ich habe gerade den 20-minütigen, hochwertig produzierten Kurzfilm "Psychogenic Fugue" (http://www.ofdb.de/film/294726,Psychogenic-Fugue (http://www.ofdb.de/film/294726,Psychogenic-Fugue)) eingetragen. John Malkovich spielt darin mehrere Charaktere aus Werken von David Lynch.
Unter http://www.playinglynch.com (http://www.playinglynch.com) kann man ihn gegen eine Spende herunterladen. Ich habe ihn heruntergeladen und möchte ihn sehr gerne eintragen, nur ist es leider nicht möglich. Die technische Qualität der Datei ist super: Gestochen scharfes Bild und toller Ton (mp4, 1.5 GByte).

Ich finde es schade, dass dieses Werk mit John Malkovich in der OFDb als Fassung fehlt.
Titel: Re: Diskussion: Internetquellen als Veröffentlichungsmedium in der OFDb und die FAQs dazu
Beitrag von: Palaber-Rhabarber am 8 Februar 2017, 22:50:50
Warum nicht als VOD-Fassung? Informationen zu den technischen Details hast du.  :icon_smile:
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